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Jahresschluß ein Einlagenbestand von rund 5 Millionen Mark er. gab. Der Zinsfuß für Spareinlagen beträgt seit dem 1. Januar 1916 88 Proz. Das Gemeinde- Leihamt hat bis Ende Februar 1916 auf 11 937 Pfänder 319 910 M. ausgeliehen, worauf 306 797 M. zurück­gezahlt worden sind. Der Tarwert der noch verbleibenden 269 Pfänder beträgt 19 785 M., die mit 13 118,40 m. beliehen sind.

Stellungnahme zur Kreisgeneralversammlung. In einer mäßig besuchten Mitgliederversammlung beschäftigte A der Wahlberein Tempelhof   mit der bevorstehenden Kreis generalversammlung  . Beschlüsse darüber wurden nicht gefaßt. Man war sich vielmehr trok unterschiedlicher Beurteilung der Haltung und Tätigkeit des Kreisvorstandes dahin einig, den Delegierten zu über­lassen, ein entscheidendes Urteil zu fällen, nachdem der Tätigkeitss bericht von den leitenden Kreisinstanzen erstattet worden ist. Auch zu den Neuwahlen des Vorstandes hat man den Delegierten freie Entscheidung überlassen, weil die Ueberzeugung vorherrscht, daß sich die delegierten Parteigenossen bei der Erledigung dieser Frage nur von den Gesichtspunkten werden leiten lassen, die das Wohl unserer Be­wegung bedingen. 48

Falsche Angaben über Vorräte.

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Höchstpreisüberschreitung. Monate nag bem Tobe gezahlte Unterstügung wird von der Rente in b zug gebracht. 2. Sie müssen das Testament unter Mitteilung, wann Ihr Wegen Ueberschreitung der Höchstpreise hatte sich der Metall- Mann gefallen ist, an das Amtsgericht Berlin- Mitte einreichen.- H. H. 16. händler 2. Pinczowski gestern vor der 1. Strafkammer des Nein. 2. 2. 48. Anfrage bei einem Kriegsbekleidungsamt. Landgerichts I zu verantworten. Nach den in der Beweisaufnahme esküb. Wenn das Einkommen 900 M. jährlich beträgt, ist die Be­getroffenen Feststellungen sah die Strafkammer für erwiesen an, treffende zur Zahlung der Steuern verpflichtet.- Landwehr 38. Zurüc daß der Angeklagte bei Metalllieferungen in 60 Fällen den fest- geftellt; leichter Grad von Kropf.- Werkmeister. Wenn der Tarif ge gesetzten Höchstpreis in verschleierter Form überschritten hat. Das fündigt worden ist, so fällt die bisherige Vergünstigung fort. Ein gesetz­Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 15000 M., licher Anspruch auf Bezahlung der einen Stunde besteht nicht.- Ver. lorener Brief. 1. Sie hätten diesen wertvollen Brief zum mindesten als eventuell für je 15 M. einen Tag Gefängnis bis zum Höchstmaß Einschreibebrief absenden müssen, für verloren gegangene einfache Briefe von zwei Jahren Gefängnis. fann die Post nicht schadenersatzpflichtig gemacht werden. 2. Sie können auch als felddienstfähig erachtet sein. Die Einsendung des Passes an das Bezirkskommando zweds Umschreibung ist zulässig. F. F. 100. 1. Der - O. D. 31. Fordern Vor der Straftammer Gießen hatte sich der Oekonomie Ariegsschein kann Ihnen verweigert werden. 2. Ja. rat Karl Hofmann, Pächter des zum fürstlich Solms- Braun Sie zunächst von dem Bataillon, welchem Sie jetzt zugeteilt sind, die Löh­nung und das Verpflegungsgeld. 2. M. 1. Der Mietstontrakt ist felsschen Besißtum gehörigen Hofgutes Güll, wegen Uebertretung gültig; Sie können die Wohnung nur nach der im Vertrage vorgeschriebenen der Bundesratsverordnung vom 22. Oktober 1915, betr. Erhebung Kündigungsfrist aufgeben.- P. P.   50. Sie tönnen in beiden Fällen gegen von Getreidevorräten, zu verantworten. Es wurde ihm zur Last die Steuerveranlagung unter Einreichung der Lohnbescheinigungen reklamieren gelegt, bei der Bestandsaufnahme am 16. November vorigen Jahres F. R. 100. Sie können das Urteil nicht anfechten; nach Ihrem erhebliche Vorräte von Getreidefrucht, Weizen und Roggen, zu- jezigen Einkommen sind Sie auch zu der Alimentation in der angegebenen E. 5. 326. Wenden Sie sich an die hiesige sammen etwa 750 Zentner verschwiegen zu haben. Hofmann ist Höhe verpflichtet. H. 22. Nein. 2. S. 20. Ein Ein ein angesehener Großlandwirt, der Ehrenämter in der Kreis- und amerikanische Gesandtschaft. schreibebrief. 2. 28. 1. Wenn sich die Erben durch einen Erbschein Provinzialbertretung bekleidet. Zu der Verhandlung, die den legitimieren können, müssen Sie die Miete an sie zahlen. 2. Die Kündi ganzen Tag in Anspruch nahm, waren 37 Zeugen und Sachver- gung ist ebenfalls an die Erben zu richten. St. 38. Das Einkommen ständige geladen. Viele Großlandwirte aus Oberhessen bekundeten, des Kalenderjahres.- Friedrichsfelde   22. 1. Für das Kalenderjahr. Vom Nachtbackverbot. abaß eine Unterschätzung wie im vorliegenden Falle sehr leicht vor- 2. Ja. E. S. 26. Nein. Eine wichtige Entscheidung über das Nachtbadverbot tommen tönne, daß selbst ein erfahrener Landwirt sich über den Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis fällte das Kammergericht. Die ergangene Bundesratsverord- mutmaßlichen Körnerertrag einer gewissen Menge noch in den Garben befindlichen Getreides ganz gewaltig täuschen könne. Freitag mittag. Ziemlich mild, im Westen meist bewölkt, sonst zeitweise nung vom 5. Januar 1915 bestimmt in der Fassung vom Andere Zeugen erklärten wieder, daß ein erfahrener Landwirt sich beiter, aber veränderlich mit öfter wiederholten leichten Regenfällen. 31. März 1915 im§ 9: Alle Arbeiten, die zur Bereitung unmöglich so täuschen könne, wie es dem Angeklagten von Backware dienen, sind in Bäckereien und Konditoreien, passiert sein soll. Der Angeklagte bestritt, fahrlässig gehandelt auch wenn diese nur einen Nebenbetrieb darstellen, in der und noch weniger vorsätzlich unrichtige Angaben gemacht zu haben. Beit von 7 1hr abends bis 7 Uhr morgens verboten." Der Staatsanwalt hielt Fahrlässigkeit für vorliegend, für vorsätzliches Handeln fönne er feinen Beweis erbringen. Das Gericht erkannte auf Freisprechung, weil weder für vor­fäßliche, noch für fahrlässige unrichtige Erstattung der vorgeschrie­benen Anzeige ein Beweis erbracht ſei.

Soziales.

Aus aller Welt.

Mehr als 700 Friedhöfe.

Jm Trautenauer Echo" lesen wir:

Der Bädermeister Sehmisch in Berlin   war vom Landgericht megen Uebertretung dieser Bestimmung zu einer Geldstrafe ver­urteilt worden. Bei einer etwa 10 Minuten vor 7 Uhr früh ausgeübten Kontrolle hatte ein Polizeibeamter festgestellt, daß sich im Badraum des Angeklagten bereits dessen Sohn als Gehilfe und ein Lehrling befanden. Als er etwa 5 Minuten vor 7 Uhr zum Badraum Zutritt erlangte, war bereits der Ofen angeheizt und in eine Schüssel waren Butter und Buder hineingetan. Die jungen Leute hatten sich schon eine halbe Stunde nach den gerichtlichen Feststellungen im Badraum auf­gehalten. Das Landgericht rechnete das Anheizen des Ofens In aller Stille ist auf den Schlachtfeldern Westgaliziens, und das hineintun von Butter und Zucker in eine die vor Jahresfrist unter dem großen Durchbruch der Verbündeten Schüssel zu den Arbeiten, die zur Zubereitung von Badware dienen". Sie hätten nach der zitierten Bestimmung vor 7 Uhr bebten, seit Monaten an einem gewaltigen Mausoleum für die Ge­morgens nicht vorgenommen werden dürfen. Das Kammer- fallenen gearbeitet worden. Es ist ein luftiges Mausoleum, das gericht verwarf jekt die vom Angeklagten Seh gewaltigste der Welt, von keinen Steinmauern überwölbt, aber misch eingelegte Revision mit folgender Begrün- Totenpark an Totenpart, eine einzige ungeheure, dicht mit Fichten bung: Nach der Bundesratsverordnung dürften alle Arbeiten, bestandene Parklandschaft von Friedhöfen, die von Gorlice   bis bie zur Bereitung von Badware dienten, in Bädereien usw. zwischen zur berühmten Tarnower Höhe 419 hinaufreicht. Wie man in Mittelgalizien schon im Sommer 1915 an üppig 7 Uhr abends und 7 Uhr früh nicht vorgenommen werden. G3 fei bestandenen blühenden Gräbern genau die Orte und die Heftigkeit tein Rechtsirrtum, wenn das Landgericht das Anheizen des Ofens der Kämpfe abmessen konnte, die in den Lemberger furchtbaren und das Hineintun von Zuder und Butter in ein Gefäß zu diesen Schlachten 1914 tobten, so schreitet man eigentlich auch am Dunajec  Arbeiten rechne. Das Landgericht sei mit Recht von dem Zwed der Anordnung ausgegangen. Dieser sei offensichtlich, daß Mehl von Friedhof zu Friedhof, Gefechtsplab um Gefechtsplak ab. Wer gespart werden solle. Es sollte verhütet werden, daß das frische Ge- will, kann sich von Totenheimstätte zu Totenheimstätte, in denen neben deutschen österreichische, ungarische und russische Kämpfer back des Morgens in größerer Menge so zeitig herauskomme, daß es ruhen, die Front von den rauchschwarzen Häusern Gorlices  , die bon den Leuten, die nicht gerade Langschläfer seien, schon zum noch ruinenhaft und gespenstisch stehen, über die blumenüber­ersten Frühstück genossen werden könne. Man habe angenommen, spannten Hügel bei Tarnow   bis zur Wislota, also den ganzen mehl eintreten würde. Darum sei verordnet worden, daß vor 7 Uhr Vormarsch nachzeichnen. Mehr als 600 Friedhöfe trägt die Erde Westgaliziens allein an den heißumstrittenen Kampfstellen, aber morgens in teiner Weise für Badzwede gearbeitet werden solle. auch die Zahl der Massengräber, die Freund und Feind jetzt fried­lich bergen, überschreitet die hundert. Einsam dehnt sich der end­lose, in seiner Blumenherrlichkeit doppelt schwermütige Garten des großen Sterbens, der mehr als 40 000 Soldaten und tapfere Gegner in den Rasen bettete bis hinunter nach Limanowa  , wo in der De­gemberschlacht 1914 das riesenhaft heranrollende Rußland stehen­bleiben mußte, auf den Hängen um Limanowa  , auf jener Jabloniec­Höhe, deren Birkenwäldchen das heroische Verbluten der Radasdy. Husaren sah.

Kriegsscheinwirren.

Wenn eine Firma, welche Heeresbedarf herstellt, einen Arbeiter entläßt, so muß sie ihm den sogenannten Kriegs­schein erteilen, ohne den der Arbeiter in feinem mit Militär­Lieferungen beschäftigten Betriebe eingestellt wird.

Rund um Limanowa   ist der Park der Toten, der nicht so sehr ins Ungemessene geht, noch strenger stilisiert worden. Die Land­schaft unterstützt hier die Arbeit des Künstlers, des Bildhauers Ludwig, der die Totenstadt in drei Terrassen aufbaute, ihr ein herrliches Portal am jenseitigen Hang der Höhe gab und die einzelnen Gräber ebenso wie die Ruhestätten zwischen Tarnow  und Gorlice mit edel gearbeiteten Denksteinen schmückte. Die in ihrem Ausmaß riesenhaften Arbeiten wurden in der Hauptsache bon russischen Gefangenen ausgeführt, und eine Schar von Italienern, die hierzu ja besondere Begabung zeigen, wurden für

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Sozialdemokratischer Wahlverein

f. d. 3. Berl. Reichstags- Wahlkreis.

Bezirk 243. Abt. 9.

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Genosse, der Gastwirt Richard Lange

( Adalbertstr. 26)

gestorben ist.

am

Ehre seinem Audenken! Die Beerdigung findet Freitag, den 9. Juni, nachmittags 4 Uhr, auf dem Thomas- Kirchhof, Hermannstraße, statt.

Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand.

Gesangverein ,, Norddeutsche Schleife".

Unseren Mitgliedern zur Nach­richt, daß unser langjähriger Sangesbruder

Richard Lange

Adalbertstr. 26

im Alter von 59 Jahren am 6. d. M. gestorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Freitag, den 9. d. Mts., nach mittags 4 Uhr, von der Halle des Thomas- Kirchhofes, Neukölln, Hermannstraße, aus statt. Um rege Beteiligung ersucht 58/11 Der Vorstand.

Deutscher   Bauarbeiter- Verband.

Zweigverein Berlin  . Bezirk Often II. Am 4. Juni starb unser Mit­glied, der Maurer Gustav Mittelstädt.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute Donnerstag nachmittag 4%, Uhr der Halle des Zentral

von

statt. Um rege Beteiligung ersucht 142/3 Die örtliche Verwaltung.

Die Firma Alfred Wolff hat zwar einen Betrieb dieser Art, sie hat aber einen Arbeiter entlassen, ohne ihm einen Kriegs­schein auszustellen. Der Arbeiter ist deshalb von mehreren Be­trieben, wo er sich um Arbeit bewarb, zurückgewiesen worden und berlangte mun durch eine Klage beim Gewerbegericht Schadenersatz bon der Firma Alfred Wolff. Hier tat der Vertreter sehr ver­wundert, als ihm gesagt wurde, den Kriegsschein müsse die Firma erteilen. Der Vertreter wußte von dem ganzen Kriegsscheinabkommen nichts. Dagegen behauptete er, auf Grund einer Verfügung des Kriegsministeriums sei er ver­pflichtet, jeden Arbeiter, der sich renitent benehme, sofort zu ent­laffen. Wie das Gericht feststellte, steht die Firma, obgleich sie direkt für die Heeresverwaltung liefert, nicht in der Liste die Steinschnikereien verwandt. Uebevall in den Anlagen Feier­ber Seereslieferanten, für die bas Kriegsscheinabkommen lichkeit und Größe. Sie werden ein Wallfahrtsort selbst später Friedhofes in Friedrichsfelde   aus bindend ist. Anscheinend erklärt sich das daraus, daß der Betrieb Geschlechter sein und in ihnen den Willen stärken, gegen den Krieg ( z) ber beklagten Firma erst seit einigen Wochen besteht. Die Betriebe, Strieg zu führen.... welche den Kläger nicht einstellten, weil er keinen Kriegsschein Ein Riesenstör ist von dem Fischer Georg Gör in Werben hatte, wußten zwar, daß die beklagte Firma Heereslieferantin ist aus der Elbe gezogen worden. Der Fisch wog 108 Pfund und war und glaubten deshalb, den Kriegsschein von dem Arbeiter fordern 2,40 Meter lang. Bu müssen. Aber daß die Firma Alfred Wolff gar nicht in dem Berurteilung eines Schweizer   Bankiers. Der teffinische Finanz­Verzeichnis der Heereslieferanten steht, darüber haben sich die Firmen, welche den Arbeiter zurüdwiesen, nicht informiert. Durch mann Stoffel, durch dessen Verschulden die Bevölkerung diesen Wirrwar ist der Arbeiter, der eine ganze Woche infolgedessen fast 45 millionen verloren hat, ist vom Schwurgericht ohne Beschäftigung war, erheblich geschädigt worden, ohne daß ihm in Lugano   zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt worden. jemand feinen Schaden zu ersehen braucht. Da die beklagte Firma, Stoffel hat als Direktor der Banca Ticinese und anderer Unter­weil sie nicht in der Liste der Heereslieferanten steht, dem Kläger nehmungen mit dem Gelde kleiner Sparer spekuliert und das Ver­teinen Kriegsschein erteilen brauchte, bezeichnete das Gericht die mögen besonders in zweifelhaften Industrien Italiens   angelegt. Alage als aussichtslos, weil unter diesen Umständen die beklagte Seine Banken machten bankrott; Tausende kleine Leute kamen um Firma nicht schadenersatzpflichtig sei. Der Kläger   zog hiernach die ihr Vermögen. Die Regierung mußte zur Steuerung der all­gemeinen Not im Kanton Tessin   Unterstützungskassen einrichten. Alage zurüd. Stoffel bewohnte bis zum Tage der Verurteilung seine Villa; er fam in eleganter Kutsche zu den Verhandlungen. In der Politit des Kantons Tessin   spielte er die erste Nolie. Jezt sind ihm auch die bürgerlichen Ehrenrechte auf 10 Jahre abgesprochen worden.

Gerichtszeitung.

Leichenfledderer.

Swet fener gemeingefährlichen Mitbürger, die nachts auf den Straßen herumfungern und als Spezialität die Fledderei eingeschlafener Personen betreiben, standen gestern vor der 3. Straffammer des Landgerichts I  : Georg Keil und Hiero­nymus Grzybowski, letterer vorbestraft.

Riefenbrand bei Toulon  . Die großen Wälder bei Toulon   stehen in Flammen. Der Brand dehnt sich infolge des Sturmes aus. Die Garnison von Toulon   ist zur Eindämmung des Feuers auf­geboten.

Sigungstage der Stadt- und Gemeindevertretungen. Treptow  . Freitag, den 9. Juni, abends 6 Uhr, im Rathause. Rosenthal. Donnerstag, den 8. Juni, abends 6 Uhr, im großen Auf der Sigungssaale des neuen Verwaltungsgebäudes, Hauptstr. 94. Tagesordnung steht u. a. der Protest des sozialdemokratischen Wahlbereins gegen die Lebensmittelversorgung.

Diese Sihungen find öffentlich. Jeber Gemeindeangehörige i be

Briefkasten der Redaktion.

Als die beiden eines Nachts im Februar d. J., auf Raub aus­gehend, die Friedrichstraße entlang bummelten, trafen sie am Oranienburger Tor den Schlächter R., der nach einer längeren Bierreise einen Stüßpunkt an einem Hause gesucht hatte und dabei eingenidt war. Die beiden Gauner spielten nun die Menschen­freunde, indem fie an den Schlächter herantraten, ihn mit den rechtigt, ihnen als Zuhörer beizuwohnen. Worten Väterchen, nicht schlafen; das ist gefähr= lich!" aufwedten und sich erboten, eine Droschte herbeizurufen. Der Ungetrunkene nahm dieses Angebot auch dankbar an, eine Droschte Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Zindenftr. 3, IV. 501 tam heran und dann ging das Verladen des Opfers vor sich. Schwer­fällig sant der also" Betreute" in der Droschke auf das Bolster rechts, parterre, am Montag bis Freitag bon 4 bis 7 Uyr, am Sonnabend nieder und schlief sofort wieder ein, ohne auch nur das geringste bon 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Brieftast en bestimmten Anfrage babon bemerkt zu haben, daß die hilfsbereiten Hände der beiden ein Buchstabe und eine Zahl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche Hiebenswürdigen Leute inzwischen den Weg in seine innere Rock­bafche gefunden und daraus die Brieftasche mit 1750 M. Inhalt ent­mendet hatten. Erst am nächsten Morgen, als der Schlächter seinen Rausch ausgeschlafen hatte, mertte er seinen Verlust, den er schleu­H. 29. Der Einreichung der Ehescheidungsflage muß ein Sühnetermin nigst zur Anzeige brachte. Es gelang bald, die beiden Angeklagten voraufgehen. Da die Klage beim Landgericht zuständig ist, müssen Sie als Täter zu ermitteln. Das meiste Geld war aber schon ver- einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen. Die Kosten lassen jubelt, so daß der Gerupfte nur etwa 500 M. zurückerhielt. Das sich vorher nicht berechnen, da nicht vorauszusehen ist, wieviel Termine in der Sache notwendig sind. . 26. 1. Die Gemeinde- und Kirchen­Gericht verurteilte den G., der wegen gleicher Vergehen schon steuer müssen Sie zahlen; Sie können aber Stundung beantragen. 2. Nein. ganz erheblich vorbestraft ist, zu 6 Jahren Zuchthaus und Unwissend. Eine Kündigung des Geldes halten wir nicht für zwed Reil, der bisher noch unbestraft war, zu 3 Jahren Gefäng- mäßig. Dhne Zustimmung des Sparers fann die Spareinlage nicht auf nis und den üblichen Nebenstrafen, da die Oeffentlichkeit vor der Striegsanleihe gezeichnet werden. G. 3. 5a. Die Kapit alabfindung von actigem lichtfcheuen Gefindel nachbrüdlichst geschützt werden muß. Striegsrentnern ist noch nicht Gesek.- O. p. 100. 1. Die über bret.

Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen teine Abonnementsquittung beigefügt ist, werben nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in ber Sprechstunde bor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die Sprechstunde mit.

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Deutscher  Transportarbeiter- Verband.

Bezirksverwaltung Groß- Berlin. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege, der Industries arbeiter

Georg Petras

von der Firma A. E. G., Aderstr., am 5. d. Mts. im Alter von 26 Jahren verstorben ist.

Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 8. Juni, nach mittags 5 Uhr, von der Leichen­halle des neuen Pauls- Kirchs hofes, Plögensee, aus statt.

Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unser Kollege, der Arbeiter

Paul Zeher

am 5. d. Mts. im Alter bon 45 Jahren verstorben ist.

Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet am Freitag, den 9. Juni, nachmittags 5 Uhr, von der Leichenhalle des St. Georgen- Kirchhofes, Weißen fee, Röldestraße, aus statt. 65/10

Die Bezirksverwaltung.

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