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Gewerkschaftliches.

Die Tabaksteuererhöhung und die Tabak- rufen beschäftigten Mitgliedern besondere Erleichterungen in der Von der rund 55 Millionen Zentner 3uder betragenden Ernte

arbeiter.

Aus Industrie und Handel.

Deutsche Versicherungsbank.

ordentlichen Verbandsbeiträge zu leisten. Diese Alagen find wieder- men. Die Woche wurden also 175 Gramm Buffer berzehrt wer holt laut geworden und haben sich in letzter Zeit zu Anträgen ver- den. Die Butterknappheit dürfte wohl erst einigermaßen über­dichtet: den obengenannten zu niedrigeren Löhnen in fremden Bewunden sein, wenn das Vieh wieder auf die Weide getrieben wird. Zahlung ihrer Verbandsbeiträge zu gewähren, die es ihnen ermög- von 1914 wären ungefähr 27 Millionen Zentner ausgeführt wor lichen, die Mitgliedschaft im Verband fortzusehen. Hauptvorstand den, wenn dies der Krieg nicht unmöglich gemacht hätte. Die vom In einer Mitgliederversammlung des Tabatarbeiter- und Ausschuß des Tapeziererverbandes haben hierzu Stellung ge- Bundesrate genehmigte Erhöhung des Rohzuderpreises für die verbandes, die am Mittwoch stattfand, besprach der Ver- nommen und folgende Regelung beschlossen: Mitgliedern, die nach Ernie 1916 auf 15 M. pro Zentner hat ihre Wirkung auf den Preis weislich genötigt sind, zu niedrigeren Löhnen, als im Tapezierer- für Verbrauchszuder noch nicht zeigen können. bandsvorsitzende, Reichstagsabgeordneter Deichmann, die berufe üblich find, in fremden Berufen zu arbeiten, kann auf ihren Aus der Betrachtung der gesamten Ernährungsfragen zieht Wirkungen, welche die neuerdings vom Reichstage beschlossene Antrag gestattet werden, statt wöchentlich, nur alle vierzehn Tage der Bericht den Schluß, daß die erhebliche Teuerung im Ariege bis Erhöhung der Tabaksteuer auf die Tabakindustrie und ihre eine Beitragsmarke zu fleben unter Wahrung ihrer alten Rechte. zu einem gewissen Grade nicht zu verhindern ist. Neben der Vor­Arbeiter ausübt. Der Redner wies an der Hand eines aus- Der Antrag auf Gewährung dieser Erleichterung muß alle Viertel- ratssicherung muß das Reich die Preissteigerung in so engen Gren­führlichen Zahlenmaterials nach, daß die neue Belastung der jahre erneut gestellt werden. Wer Anspruch auf diese Vergünsti- zen halten, als dies möglich ist. Ob das gelungen ist, sei eine Bigarren, besonders aber der Zigarettenindustrie eine erheb- gung erhebt, hat bei seiner Filialverwaltung einen diesbezüglichen Frage, die so lange unbeantwortet bleiben werde, als der Kriegs­zustand fortdauert. liche Preissteigerung der Fabrikate zur Folge haben muß. Antrag zu stellen. Der Bericht meint, daß nach wiederherstellung des Deshalb wird der Konsum und infolgedessen die Produktion in Friedens den Konsumbereinen ihre alten Gegner wieder gegen­hohem Maße zurückgehen. Also nimmt die Arbeitsgelegenheit ab. über stehen werden. Er lehnt es ab, für alle Teuerungserscheinun Ein Teil der Arbeiter und Arbeiterinnen werden entlassen, gen den Begriff der Schuld im ethischen Sinne anzuwenden. Ge­die übrigen in beschränktem Maße beschäftigt werden. Solche wisse Personen und Berufsgruppen fönnten sich mit Recht darauf Folgen hat in früheren Jahren schon jede Erhöhung der berufen, daß ihr Verhalten den Grundsäßen nicht widerspreche, die Zabatsteuer nach sich gezogen. So war es nach der im Vor kurzem wurde auf Anregung und unter Mitwirkung des in normalen Zeiten als die unser Wirtschaftsleben beherrschenden Jahre 1879 beschlossenen Tabaksteuererhöhung. Damals trat Reichs ein Versicherungeunternehmen mit größerem Rapital er anerkannt werden. Der Krieg habe aber die Notwendigkeit einer Organisation der Warenverteilung gelehrt, nicht nur ein bedeutender Rückgang des Konsums, der richtet, das der deutschen Reederei die Möglichkeit bietet, für ihre die ähnliche unerfreuliche Erfahrungen für kommende Zeiten ver­Produktion und der Arbeitsgelegenheit ein, sondern die in den Dienst der kaiserlichen Marine übernommenen Fahrzeuge hindert. Das Kapitel der Surrogatwirtschaft und überteuerten Bigarrenfabrikation wurde in vielen Fällen aus den Groß Firma des Unternehmens, das seinen Sib in Berlin   hat, lautet: der Umgehungen der Höchstpreise für die Friedenszeit in Aussicht eine Mehrwert( sog. Interesse) Versicherung abzuschließen. Die Nahrungsmittel wird besonders besprochen und eine Schilderung städten in Provinzstädte verlegt, wo sie Arbeitskräfte zu wesentlich Deutsche   Versicherungsbant, Gesellschaft mit beschränkter Haftung  ". gestellt; dann werde auch der Kriegswucher noch gründlich zu be niedrigeren Löhnen fand. Ein allgemeiner Rückgang der sprechen sein. Bei der Warenbermittlung allein könne nicht die Löhne trat ein. Später hat ja die Produktion und der alleinige Ursache der Preissteigerungen gesucht werden, über die Konsum wieder zugenommen, aber nur deshalb, weil die Bevölkerungszahl zunahm und die reduzierten Löhne der lands Verkaufsstellen hat, verdiente im Geschäftsjahr 1915/16 gültiges gesagt werden. Die Firma Tad u. Co., die in zahlreichen Städten Deutsch   Rolle der Produzenten dabei könne jedoch jezt noch nichts End­Tabaktarbeiter die Produktionskosten herabsetzten. Die Ein- 2 961 962 m. gegen 941 348 M. im Vorjahr. Den unverhältnis nahmen, die infolge der Tabatsteuererhöhung von 1879 dem mäßig hohen Mehrgeminn von reichlich zwei Millionen Mark führt Steuersäckel zuflossen, bestanden also zum großen Teil aus die Firma auf rechtzeitige reichliche Eindeckung von Rohmaterialien den den Arbeitern vorenthaltenen Löhnen. Die gleichen zurüd. Sie hielt es also für selbstverständlich, Preis zu halten", Wirkungen hatte die Tabaksteuererhöhung vom Jahre 1909: obgleich fie es nicht nötig hatte, auch ihrerseits die Schuhpreise zu Rückgang der Zahl der in der Tabakindustrie Beschäftigten erhöhen. Die Dividende steigt von 12 auf 20 Proz., der Rest ber schwindet in Reservefonds. und der Löhne. Auch die jetzt beschlossene Er­höhung der Tabaksteuer wird dieselben Folgen haben. Diesmal wird aber nicht nur die Zigarren, sondern auch In der Zechenbesitzerversammlung des Rheinisch- Westfälischen die Zigarettenindustrie schwer geschädigt. Die Zigaretten Stohlensyndikate wurde beschlossen, die Richtpreise auf der ganzen fabritanten werden versuchen, die noch besser bezahlten Arbeits- Linie unverändert zu lassen. Diese Preisfestsetzung gilt bis fräfte durch billigere zu ersetzen. Der soziale Aufstieg der zum Ende des laufenden Jahres. Die bisherigen Beteiligungs­Tabatarbeiter wird durch die Folgen der Steuererhöhung anteile sollen auch im Juli unverändert bleiben. Zu Geschäft­unterbunden. Die Löhne der Tabatarbeiter stehen weit zurück liches" wurde einstimmig genehmigt, daß dem Roten Kreuz in hinter den Löhnen in anderen Industrien und wenn die Berlin   eine weitere Spende von 100 000 M. überwiesen werden soll. durchschnittlichen Löhne in der Tabatindustrie im Laufe der Da in Friedenszeiten die Kohlenpreise zum Sommer ermäßigt legten Jahre etwas gestiegen sind, so hat die Steigerung bei wurden, bedeutet die Aufrechterhaltung der jezigen hohen Preise weitem nicht Schritt gehalten mit den Lohnerhöhungen, eine wahre Schädigung der Konsumenten. die in derselben Zeit in allen anderen Berufen eingetreten find.

Kriegsgewinne einer Schuhfabrik.

Die Kohlenpreise.

Soziales.

Zu Ende 1915 bestanden 2400 Konsumbereine( um 18 weniger als ein Jahr zuvor). Die Konzentration der Vereine schreitet fort. Die dem Zentralverband und dem Allgemeinen Verband angeschlos fenen Vereine hatten Anfang 1915 2 400 000 Mitglieder, wovon im Jahre 1914 100 000 hinzugewachsen waren; auf den Zentralverband entfielen Anfang 1915( soweit Berichte eingingen) 1,7 Millionen Mitglieder, Anfang 1916 1,85 millionen Mitglieder. Der Gesamt­bestand der Deutschen   Konsumvereinsbewegung fann Anfang 1916 auf 2,6 Millionen Mitglieder veranschlagt werden, der Umsatz auf 742,5 Millionen Mark, davon Eigenproduktion 142,3 Millionen Mark, der Warenbestand auf 83,6 Millionen Markt, die zinsbar angelegten Rapitalien auf 86,2 Millionen Mart, das Inventar auf 22,7 Millionen Mart, der Grundbesitz auf 139,2 Millionen Mart, die Geschäftsguthaben der Mitglieder 50,3 Millionen Mart, Re­ferven 38,5 Millionen Mark, Anleihen und Spareinlagen 105 Mil­lionen Mart, Hypothekenschulden 60 Millionen Mart. Rabattspar guthaben und Grübrigung 65,6 Millionen Mart. Besonders stark find die Spareinlagen gestiegen.

Gerichtszeitung.

Kettenhandel.

Infolge der neuen Steuerbelastung der Tabakindustrie werden viele Arbeiter und Arbeiterinnen aus dem Beruf Auf den Kettenhandel" und die in seinem Gefolge ent­hinausgedrängt oder doch auf Wochen und Monate arbeitslos Unterschlagung oder unverschuldeter Verlust? stehenden Preistreibereien warf eine Verhandlung, die gestern werden. Das wird ja auch im Gesetz berücksichtigt, indem Die Bant für Handel und Industrie übergab bor dem Schöffengericht am Amtsgericht Berlin- Mitte gegen denen, die nachweislich durch die Wirkung der Steuererhöhung einem ihrer Kassenboten 5000 M. in verschiedenen Papiergeld- die Handelsfrauen Weidemann und Brühl   stattfand, arbeitslos werden, Unterstützungen zuteil werden sollen. sorten mit dem Auftrage, diese Summe einer Dame, die zu den ein bezeichnendes Schlaglicht. Die beiden Frauen hatten sich wegen Kriegswuchers beim Ver. Allerdings nicht in dem Maße und für die Dauer, die von Kunden der Bant gehört, zu überbringen. Der Bote traf die. unserer Seite im Reichstage verlangt wurde. Die Unter- Dame nicht an, aber ihre Wirtschafterin nahm das Geld in kauf von Margarine zu verantworten. Das Quantum Margarine, stügungen bieten also den Arbeitern bei weitem keinen vollen Empfang. Der Bote zählte der Wirtschafterin die 5000 M. vor. um das es sich hier handelte, war im Wege des sogenannten Ketten­stützungen bieten also den Arbeitern bei weitem keinen vollen Diese schloß das Geld sofort in einen Schreibtisch, verschloß auch Handels an die Angeklagte Weidemann schließlich gelangt. Diese Erfaz für den Schaden, den sie durch die Tabaksteuererhöhung das Zimmer, in dem der Schreibtisch steht, und ging dann ihrer nämlich, die das Pfund mit 3,40 M. im Kleinverkauf weiterver­Arbeit nach. Als die Dame mit ihrer Wirtschafterin einige Stun- taufte, hatte die Margarine von einer Frau Lindner für 2,85 M.

erleiden.

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Berlin   und Umgegend.

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Es wird auch jekt wieder versucht werden, die Steuer- den später das Geld nachzählte, fehlten 480 M., obgleich die gekauft, die sie ihrerseits für 2,75 M. von der Zweitangeklagten belastung zum Teil wieder durch Lohntürzungen auf die Ar- Zimmertür und der Schreibtisch bis dahin verschlossen waren Brühl   erworben und sich also mit einem Gewinn von 10 Pf. pro beiter abzuwälzen. Dagegen müssen sich die Tabatarbeiter und kein Fremder inzwischen die Wohnung betreten hatte. Als Pfund begnügt hatte. Die Brühl   dagegen hatte wiederum einen natürlich wehren. Nicht Lohnabzüge, sondern Lohnaufbesse- die Bant diesen Hergang erfuhr, entließ sie den Boten, höheren Verdienst erzielt, denn sie hatte bei dem Erwerb nur 2,08 rungen sind in der gegenwärtigen Zeit gerechtfertigt. Eine am bezahlte ihm die Kündungszeit und gab ihm ein Zeugnis, welches Mark pro Pfund bezahlt. So war in gang furzer Zeit der Preis Letzten Sonntag abgehaltene Konferenz der drei Tabatarbeiter- nur Art und Dauer der Beschäftigung angibt. Der Botetlagte für die Margarine von 2,08 auf 3,40 m. gestiegen, was dann organisationen( freie, christliche und Hirsch- Dunckersche) hat beim Gewerbegericht auf Ausstellung eines Veranlassung gab, das gegen das Anfangs- und Schlußglied dieser deshalb beschlossen, an die Unternehmer der Tabatindustrie eugnifies, wori ihm Ehrlichkeit und befrie- Sette Anklage wegen übermäßigen Gewinnes erhoben wurde. Der deshalb beschlossen, an die Unternehmer der Tabakinduſtriebigende Leistungen beideinigt werden. Außerdem Staatsanwalt bezeichnete auch das ganze Verfahren im vorliegen. die Forderung zu stellen, die Löhne um 25 Proz. zu erhöhen, forderte der Kläger  - da die Bant sich weigerte, ein solches Zeug- den Falle als einen außerordentlichen Wucher und beantragte gegen unter Anrechnung der während des Krieges gewährten Zu- nis auszustellen 600 M. Schadenersatz, weil er ohne Zeugnis jede der Angeklagten wegen Vergehens gegen die Preissteigerungs­Lagen. Es liegt nun an den Arbeitern und Arbeiterinnen, teine Beschäftigung finden konnte und deshalb seit drei Monaten berordnung eine Geldstrafe von 300 M. Rechtsanwalt Dr. Als­mit Hilfe ihrer Organisationen dahin zu wirken, daß diese ohne Stellung ist. berg als Verteidiger wandte dagegen ein, daß es für die Anwen­Forderung allgemeine Anerkennung findet. Der Vertreter der beklagten Bank vertrat vor Gericht den dung dieser Strafbestimmung gar nicht darauf ankomme, ob der Standpunkt, der fehlende Betrag müsse von dem Kläger   ver- geforderte Preis an sich ein übermäßiger fei, sondern daß aus untreut worden sein. Anders lasse sich das Manto nicht erklären. schließlich entscheidend wirke, ob die Täter einen übermäßigen Die Bank sei deshalb nicht in der Lage, den Kläger als ehrlich zu Gewinn erzielt haben. Hiervon könnte im vorliegenden Falle Der Lehrling als Konkurrent des Lehrmeisters. bezeichnen. Die als Zeugin vernommene Wirtschafterin schil- feine Rede sein, da insbesondere unter Berücksichtigung der Ges Die Schlichtungskommission der Schneider hatte sich mit einem berte den Vorgang so, wie vorstehend angegeben und sagte, der schäftsunkosten kein allzu hoher Gewinn übrig bleibe. Für die An­Fall zu beschäftigen, der bis jetzt wohl einzig in seiner Art war. Boote habe das Geld so eilig hingezählt, daß sie nicht habe folgen geklagte Weidemann tomme, ganz abgesehen von ihren Geschäfts­Ein Schneidermeister aus Berlin   fertigte für einen Innungs- fönnen, sie habe sich deshalb von der Richtigkeit der vorgezählten unfosten, nur ein Verdienst von 18 Proz. in Frage, während die schneidermeister in Stegliz   Militärhosen an. Nach einiger Zeit trat Summe nicht überzeugen fönnen und das Geld, ohne es selbst Berliner   Preisprüfungsstelle beim Kleinverkauf einen solchen von 20 Broz. für gerechtfertigt halte. Das Gericht schloß sich diesen der Innungsmeister mit dem Lehrling des Berliner   Meisters in nachgezählt zu haben, berschlossen. Das Gericht berurteilte die Beklagte, dem Ausführungen an und erkannte demzufolge auf Freisprech. Geschäftsverbindung, indem er jenem ebenfalls Militärhofen der läger ein Zeugnis auszustellen des Inhalts, ung beider Angeklagter. gleichen Art in Auftrag gab, die der Lehrling in der elterlichen dag er als Maijenbote bei der Beklagten   beschäf Wohnung herstellte. Sein Meister wußte jedoch nichts davon, viel tigt und seine Führung und Leistung zufrieden­mehr hat ihn der Lehrling erst nachträglich von seinen Geschäftsstellend war. Zu einer Geldstrafe von 4000 Mart hatte das Wegen der Schadenersabforderung praktiken unterrichtet. Er hatte die Hosen zum Preise von 2,90 M soll Beweis darüber erhoben werden, ob sich der Kläger um Arbeit andgericht III in Berlin   Herrn Engler verurteilt, weil er in pro Stüd übernommen, der Tarif schreibt jedoch 8,29 m. vor bemüht hat, aber ohne das geforderte Zeugnis keine Beschäftigung mischung die Höchstpreise überschritten und zugleich die Anordnung einer ganzen Anzahl von Fällen beim Verkauf einer Benzin­Nachdem das erste Dugend geliefert worden war, gab es Differenzen finden konnte." Zu Begründung des Urteils wurde unter an indem der Innungsmeister erklärte, er zahle nichts für die Hosen, derem ausgeführt: Die Möglichkeit, daß der Kläger   das fehlende des Oberkommandos vom 28. April und 15. August 1915 stbertreten denn sie seien total verpfuscht. Der Lehrling bestritt dies vor Ge- Geld verloren oder veruntreut hat, liegt zwar vor, es ist aber nicht habe. Diese Anordnung betrifft die Verwendung von Benzol und Solpendnaphtha. Der veräußerte Stoff war eine Mischung von richt ganz entſchieben und betonte, daß er die gleichen Hosen bisher erwiesen. Zur Verweigerung des Zeugniſſes wäre die Beklagte Benzol und Schwerbenzin, bie nur mit besonderer Genehmigung richt ganz entschieden und betonte, daß er die gleichen Hosen bisher nur dann berechtigt gewesen, wenn sich eine Untreue des Klägers der Inspektion für das Kraftfahrwesen abgegeben werden durfte. bei seinem Meister für denselben Innungsmeister ſelbſtändig her hätte nachweisen lassen. Da das nicht der Fall ist, muß ein Eine solche Genehmigung hatte der Angeklagte nicht. Das Land­gestellt habe und sie seien immer anstandslos abgenommen worden. Beugnis des angegebenen Inhalts ausgestellt werden. Das Gericht billigte das ganze Geschäftsgebaren des Innungs­meisters nicht, sondern entschied, daß er die zwölf Hosen restlos zu bezahlen habe und zwar zum Tarifpreis. Er habe gewußt, daß er es mit einem Lehrling zu tun habe und wenn er sich mit diesem einließ, so müsse er auch die Folgen tragen. Er sei somit kosten­pflichtig verurteilt.

Unter anderem muß noch ein Unternehmer 613,50 M. nach­zahlen an drei Arbeiterinnen. Er hat für Militärhofen statt 1,05 m. 60 Bf. gezahlt.

Genossenschaftliches.

Ueberschreitung der Höchstpreise.

gericht nahm zugunsten des Angeklagten eine fortgesette Hand­lung an.

Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte legten Revision ein. Das Rammergericht ver ein. warf die Revision des Angeklagten und hob auf die Revision der Staatsanwaltschaft die Vorents fcheidung auf und wies die Sache an das Landgericht zurüd. müffe Erfolg haben, weil der Begriff der einheitlichen fortgesetzten Begründend wurde ausgeführt, die Revision der Staatsanwaltschaft Handlung berfannt sei. Es sei irrig, wenn das Landgericht an­

nehme, daß der Angelase nach und nach von ihm vorge

Vorjah, die gesetzlichen Bestim mungen zu übertreten, so habe aufnehmen können, daß die ver­fchiedenen Betätigungen nur eine fortgesette Handlung darstellten. Er habe bei der Vornahme des ersten Verkaufs gar nicht wissen tönnen, ob er später noch in der Lage sein werde, seinen Vorsatz zu betätigen. Die Sache müsse deshalb zu anderweiter Entscheidung

Schmiergelder.

Jahresbericht des Zentralverbandes deutscher Konsumbereine. Anläßlich der bevorstehenden Tagung des Zentralver­bandes deutscher Konsumvereine erstattet der geschäftsfüh­rende Vorstand einen sehr umfangreichen Jahresbericht. Zunächst werden die Maßnahmen zur Sicherung der deutschen nommenen Verkäufe in Die Jalousiearbeiter haben zurzeit gute Konjunktur, die daraus Volfsernährung im Kriege eingehend dargestellt und besprochen. resultiert, daß die meisten Berufsangehörigen eingezogen sind. Ein Der Zentralverband hat die in den Preisprüfungsstellen tätigen gearbeitete Kräfte sind darum gesucht, obgleich neue Arbeit fast gar Genossenschafter zum Austausch ihrer Erfahrungen bei voller Re­nicht vorhanden ist. Die Tätigkeit beschränkt sich meist auf Respektierung der pflichtmäßigen Geheimhaltung von Tatsachen ge­paraturen. Die gelernten Arbeiter haben teilweise eine Lohn schäftlicher Art aufgefordert, sehr große Erfolge find jedoch damit erhöhung erwirkt, einen Striegszuschlag dagegen gibt es nicht. Auch nicht erzielt worden. Ein abschließendes Urteil über den Einfluß in die Borinstanz zurückverwiesen werden. gleicht die Lohnerhöhung nicht annähernd die jeßigen Lebens- und der Preisprüfungsstellen auf die Gestaltung der Lebensmittelpreise Bedarfsartikelpreise aus. In einzelnen Betrieben wird jogar noch und auf die Befriedigung des Lebensmittelbedarfs tann noch nicht unter dem Tarif gearbeitet, doch liegt dies an den betreffenden abgegeben werden, die Möglichkeit einer späteren günstigen Ein­Arbeitern selbst. Nötig hätten sie es nicht, da geübte Arbeiter jetzt wirkung wird jedoch nicht ausgeschlossen. Bedauert wird, daß der Die Straffammer Brandenburg a. H. verhandelte am 6. Juni ihre Arbeitskraft nicht zu verschleudern brauchen und gesucht sind. Brotpreis nicht einheitlich für das ganze Deutsche Reich festgesetzt auf Antrag des Vereins gegen das Bestechungsunwesen, Siz Berlin, ist; es wird anerkannt, daß die Brotversorgung sich bewährt gegen den Einkäufer Wilhelm Busse   und gegen die Werk. hat. Dagegen fühlen sich die Konsumvereine durch die Mehlmeister Paul Grünberg und Otto Webert wegen Bestechung. auteilung benachteiligt. Es wird dann auf die großen Schwie- Sämtliche Angeflagte waren bei den Brennabor   Werten Beitragsermäßigung für berufsfremde Tapezierer. rigkeiten der Futtermittelversorgung hingewiesen und in Brandenburg   a. H. angestellt und haben gegen beträcht Mitglieder des Tapeziererverbandes wurden im Verlaufe des die Kartoffelversorgung besprochen. liche Schmiergelder einen dieserhalb bereits bestraften Ladfabri­Weltkrieges verschiedentlich genötigt, in anderen Berufen: bei der Der Bericht geht dann ausführlich und mit reichem Zahlen- tanten begünstigt und bevorzugt. Das Gericht erkannte gegen Bost, Eisenbahn   u. dgl., Beschäftigung zu suchen. Da diese Mit- material auf die Fleischversorgung und Viehhaltung Buffe auf 300 Mart Geldstrafe, gegen Grünberg und Webert auf glieder in ihrer neuen Beschäftigung vielfach zu wesentlich niedri- ein. Interessant ist die Berechnung, daß wir im Frieden pro Kopf ie 150 Mart. Ferner wurden die Angeklagten zur Auszahlung geren Löhnen als in ihrem erlernten Berufe arbeiten müssen, fällt und Tag mit einem Butterverbrauch von 25 Gramm zu von insgesamt 4000 Mart als Wert der empfangenen Schmier­es ihnen bei den gegenwärtigen Teuerungsverhältnissen schwer, die rechnen haben, wovon nicht ganz 10 Proz. aus dem Auslande stam gelder an den Staat berurteilt. Berantw. Rebatt.: Alfred Bielevy, Neutöln. Infratenteil Berant. Th. Gløde, Berlin  . Drud u. Verlag: Bormärts Buchbr.. Berlagsanstalt Baul Singer& Co., Berlin   SW. Sterzu 2 Beilagen u. Unterhaltungsbl

Deutsches Reich.

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