jagen soll, daß die deutsche Sozialdemokratie den Anheimfall des der Stadt, soweit deren Ehemann nicht in der Lage ist, ohne sein muß natürlich heißen: Mit Vertretern der Industrie wurde neben deutschen Kolonialgebietes an Franzosen und Engländer ruhig mit Verschulden seine Familie unterhalten zu können. ansehen kann, d. H. also, daß der Grundsatz: keine Anneftionen wohl für Deutschland , aber nicht für Deutschlands Feinde gelten soll. Allein ich glaube nicht, daß diese Weltpolitik nach dem bekannten Rezept des Genossen Ströbel für den Fraktionsvorstand in Betracht fommen fann.
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Lag dem Fraktionsvorstande wirklich nur daran, eine Aeußerung ausgerechnet der braven Nordd. Allgem. 3tg." richtig zu stellen aus der Meldung des W. T. B. ging beispielsweise deutlich hervor, daß jeder Redner nur für seine Person sprach, so hätte es näher gelegen, wenn der Vorstand sich an mich mit dem Ersuchen gewandt hätte, eine entsprechende Erklärung abzugeben. Es wäre dann der gehässige Eindruck vermieden worden, der jetzt der Aktion des Vorstandes, wenn auch natürlich völlig wider seinen Willen, allerdings anhaftet.
Ich bedaure also feststellen zu müssen, daß die Erklärung, die der Fraktionsvorstand erließ, um, wie er sagte, Mißverständnisse zu vermeiden, lediglich geeignet ist, Mißverständnisse zu schaffen. Neubabelsberg , 10. Juni 1916.
Sozialdemokratie und Waffenbrüderliche Vereinigung. Wir erhalten folgende Zuschrift:
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der Förderung der Schweinemästungen die schnelle Fürsorge für Schwerarbeiter durch Sonderzuweisungen von NahEine Bürgerwehr" gegen die Jugend. rungsmitteln und die Förderung der Massenspeisung beraten usw." Wir lesen in der„ Täglichen Rundschau":„ Gegen die Ver- Das Kriegsernährungsamt wird sich ganz besonders darum bemühen, rohung der Jugend wird im Bezirk des IV. Armeekorps( Provinz daß die Schweinemastverträge, die bei der Versorgung der großSachsen) eine neue Maßnahme durchgeführt werden. Da der Un- städtischen Kommunen und Industriebezirke sich sehr bewährt haben, fug der Schuljugend und auch der heranwachsenden Jugend beider- weiter auf Schweine und Milchvieh ausgedehnt und Futtermittel zu lei Geschlechts wegen der durch den Krieg bedingten Verringerung diesem Zweck an die Verträge abschließenden Landwirte, welche fich der Sicherheitsmannschaft nicht eingedämmt werden kann, sollen hauptsächlich aus den kleineren Besitzern zusammensetzen, zur Verauf Anordnung des Stellvertretenden Generalfommandos Bürger fügung gestellt werden. ehrenamtlich für die Ausübung des Aufsichtsdienstes verpflichtet werden. Diesen Personen sollen von den Regierungspräsidenten die erforderlichen Beamteneigenschaften und Rechte zuerkannt ( z) werden."
Der Chefredakteur der„ Germania", ten Brink, ist Sonnabendnachmittag 8 Uhr hier im 65. Lebensjahre nach längerer Krankheit gestorben.
Das tägliche Brot.
Butter- und Fettversorgung.
Ueber vorläufige Maßnahmen auf dem Gebiet der Fettversorgung wird eine Verordnung vom 8. Juni veröffentlicht, in der u. a. bestimmt wird:
droht.
Eine Mühlenkonferenz.
Mit der Beschäftigung des Mühlengewerbes im neuen Erntejahr beschäftigte sich eine Konferenz, die am 8. Juni im Sizungssaal der Reichsgetreidestelle tagte. An ihr nahmen teil der Chef der Reichsgetreidestelle, Unterstaatssekretär Michaelis, die Direks toren und einige Aufsichtsräte derselben, je 5 Vertreter der brei Reichsverbände des Müllergewerbes und die Reichstagsabgeordneten Käppler und Schweichardt. Einleitend bemerkte der Chef der Reichsgetreidestelle, daß die Konferenz nur informatorischen Charakter habe, daß aber in einer späteren Konferenz die Reichsgetreidestelle ihre Absichten betreffs der Vermahlung der nächsten Ernte den Müllereiinteressenten unterbreiten werde. Er erklärte dann den Erschienenen, daß alle Vorwürfe über Bevorzugung von Mühlen oder Mühlengruppen gar keinen 3wed hätten und bei den In seiner Notiz Waffenbrüderliche Vereinigung"( Nr. 158) hebt Erörterungen ausgeschaltet werden sollten. Die Reichsgetreidestelle der Vorwärts" durch den Druck besonders hervor, daß dem Aus- Kühe, die vorzugsweise zur Milcherzeugung geeignet habe nicht das geringste geschäftiche Interesse daran, ob diese oder schuß der literarischen Abteilung dieser Vereinigung auch find, dürfen nicht zur Schlachtung kommen. Moffereien jene Mühle oder Mühlengruppe beschäftigt würde oder nicht. Die zwei Sozialdemokraten angehören, nämlich der Genosse Paul Lensch fönnen bei Eintritt von Notzuständen durch Milchknappheit zur Vorwürfe, daß die Reichsgetreidestelle unnötigerweise große Menund meine Wenigkeit. Die Tatsache ist richtig. Um aber irrigen Lieferung von Voll- oder Magermilch an bestimmte Gemeinden an- gen Getreide spazieren gefahren" habe, seien unbegründet. Nicht Auffassungen vorzubeugen, bitte ich hier feststellen zu dürfen, daß gehalten werden. Die Verpflichtung der Molkereien zur Ueberlassung Auftaufen und Vermahlen, sondern Lagerung und Gesunderhalaus der Tätigkeit dieser literarischen Abteilung alle partei von Butter wird dahin erweitert, daß bis zu 50 Proz. der im Vor- tung der Getreide- und Mehlbestände sei das schwierigste Problem politischen und wirtschaftspolitichen Erörte monate hergestellten Buttermenge zu überlassen sind. Jeder, der vom für die Reichsgetreidestelle. Deshalb sei dieselbe auf Großmühlen rungen von vornherein ausgeschaltet sind. Es 1. Juli 1916 ab Butter mit der Post oder Eisenbahn in erster Linie angewiesen, welche die volle Verantwortung über die handelt sich vielmehr lediglich um die Vorbereitung einer immer versendet, ist verpflichtet, auf der Verpackung in deutlich sicht Bestände übernehmen fönnten. Auch ermöglichten in erster Linie größeren gegenseitigen kulturellen Durchdringung des deutschen , barer Weise seinen Namen und Wohnort oder seine Firma und die Großmühlen der Reichsgetreidestelle rasche und einheitliche des österreichischen und des ungarischen Schrifttums. Diese deren Siz anzugeben und die Sendung als Buttersendung unter Dispositionen. Wo ein Ausgleich durch die Reichsgetreidestelle Bestrebungen, zu deren bedeutendsten Wortführern in Destereich Angabe des Gewichts der Butter zu kennzeichnen. Molkereien find wünschenswert erscheine, werde diese nach Möglichkeit dazu die Genossen Bernerstorffer und Karl Renner gehören, liegen der verpflichtet, über Bezug und Verarbeitung von Milch und Rahm bereit sein. durchaus auf dem Wege zu dem großen sozialistischen Ziel der sowie über Abgabe von Butter, Butterhändler über Bezug und Absatz In der Konferenz verlangten die Klein- und Mittel. Völkerverständigung und sie liegen insbesondere auf dem Wege von Butter Buch zu führen. mühlenverbände, daß den Kommunalverbänden die gesamte zu den mitteleuropäischen Zielen, wie sie vor allem auf der Die Gemeinden über 5000 Einwohner haben, fo- Bewirtschaftung des Brotgetreides übertragen werde, und daß sie bekannten Januarfonferenz zwischen Vertretern der deutschen und weit dies noch nicht geschehen ist, bis zum 1. Juli 1916 den er sich zu diesem Zwecke zu größeren Getreidewirtschaftsverbänden der österreichischen Sozialdemokratie so beredten Ausdruck fanden. kehr mit Speisefetten in ihrem Bezirk und den Verbrauch zusammenzuschließen hätten. Der Reichsgetreidestelle solle nur die E3 lag also für einen Sozialisten feinerlei Anlaß vor, die Auf zu regeln. Sie haben zu diesem Zweck insbesondere anzuordnen, Aufsicht über diese Verbände bleiben. In allen Kommunalverbän forderung, sich an dieser Arbeit zu beteiligen, zurückzuweisen. daß alle in dem Bezirk eingehenden Buttermengen der Gemeinde- den sollten die Mühlen zu Zwangsgenossenschaften zusammengeEs ist wirklich nicht nötig, daß wir uns in hysterischer Angst um behörde unverzüglich anzuzeigen find, Speisefettkarten aus- schlossen werden. Die Mahlaufträge sollten an alle Mühlen, die unier Seelenheil immer wieder von neuem selbst in das Ghetto einer zugeben, die Abgabe von Speiſefetten im einzelnen zu regeln, er- als Mahlmühlen schon vor dem Kriege in Betrieb waren, gleichfeltenmäßigen Vereinsamung hineinsperren! Und arbeiten denn nicht forderlichenfalls die Verbraucher bestimmten Abgabestellen zuzu- mäßig verteilt werden. auch andere Sozialisten gerade heute vielfach mit bürgerlichen weisen und deren Eintragung in Kundenlisten vorzuschreiben. Die Vertreter der Großmühlen erklärten sich mit der Gruppen, zum Beispiel mit Freidentertreisen und Das Kriegsernährungsamt oder die von diesem bezeichnete möglichst gleichmäßigen Beschäftigung aller Mühlen einverstanden; Pazifisten, zusammen? Ich denke nicht daran, ihnen daraus Stelle kann Grundsäge über den Verkehr mit Speiſefetten und den fie erklärten aber, daß sie nicht mit allen Vorschlägen der beiden einen Vorwurf zu machen. Aber was Genossen von der Minderheit Verbrauch aufstellen. Als Speisefett im Sinne dieser Vorschrift anderen Verbände einverstanden seien; besonders aber verlangten recht ist, muß uns von der Mehrheit schon billig sein! Mit gelten Butter, Butterschmalz, Margarine, Speisefette, Schweine sie, daß auch einzelne Großmühlen, die feiner Vereinigung im ,, waffenbrüderlichem" Gruß Konrad Haenisch. schmalz und Speiseöle. Die Gemeinden über 5000 Einwohner können anordnen, daß die müßten, der Reichsgetreidestelle angeschlossen zu werden. ReichsSinne der beiden anderen Verbände angehören, das Recht haben Daß Genosse Haenisch es so eilig hat, auf unsere Mitteilung so ausführlich zu antworten, obwohl wir selbst kein Wort der Kritik Vollmilch, die in ihre Bezirke gelangt, entrahmt und vertagsabgeordneter Stäppler befürwortete eine Kontingentierung daran geknüpft hatten, beweist wohl zur Genüge, daß ihm bei der buttert wird. Die Anordnung darf nicht erstreckt werden auf die aller Mühlen auf 60 Proz. ihrer Friedensproduktion und legte einen Vollmilch, die zur Ernährung von stillenden Frauen, Kindern, ziffernmäßig begründeten Plan vor, der die Möglichkeit dieser ReSache nicht allzu wohl zu Mute ist. Säuglingen und Kranken erforderlich ist. Die neue Reichsbekleidungsstelle. Zuwiderhandelnde werden mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder gelung bewies. Er empfahl die Einstellung der Nachtarbeit während mit Geldstrafe bis zu 10 000 M. oder auch mit beiden Strafen be- des Krieges. Er warnte vor dem Bestreben, den KommunalverAmtlich. Berlin , 10. Juni. ( W. T. B.) Der Bun bänden ausschließlich die Bewirtschaftung des Brotgetreides zu überantworten. Wenn auch die Kommunalverbände im allgemeinen desrat hat unter dem 10. Juni 1916 eine eingehende VerVerfütterungsverbot für Kartoffeln. und besonders dort, wo sie keine hohen Zuschläge auf die Mehlpreise ordnung über die Regelung des Verkehrs mit Web, Wirfund Strickwaren für die bürgerliche Ueber das Verfüttern von Kartoffeln wird eine neue Wer- bornehmen, billigere Mehl- und Brotpreise hätten als dort, wo die Bevölkerung erlassen. Die Regelung soll hauptsächlich ordnung vom 8. Juni veröffentlicht. Danach dürfen vom Versorgung der Reichsgetreidestelle obliege, so lasse doch meist die den sparsamen Verbrauch der vorhandenen Bestände herbei- 10. Juni 1916 ab artoffeln nicht mehr berfüttert kontrolle, daß kein Brotgetreide verfüttert werde, recht viel zu führen, damit auch bei noch so langer Dauer des Krieges am werden. Der Kommunalverband regelt die Zulassung von Auswünschen übrig. Außerdem befürchtet er, daß dann mit dem BrotFriedensschluß für die in die bürgerlichen Berufe zurüdfehren- nahmen. Ausnahmen dürfen nur bewilligt werden für Rar- getreide dieselbe Absperrungspolitik eintreten könne, die wir bei toffeln, die sich nachweislich zur menschlichen Ernährung nicht anderen Lebensmitteln zu beklagen haben. Man werde seitens der den Krieger genügend Stoffe vorhanden sind. Daneben sollen eignen. Wichbefizer dürfen bis zum 15. August d. J. an ihr Vich Müllerverbände eine Besserung nur erreichen, wenn man an das die benötigten Stoffe für Behörden, öffentliche und private insgesamt nicht mehr Erzeugnisse der Kartoffeltrodnerei Bestehende anknüpfe und vor allen Dingen dürfe mit der NeuregeKrantenanstalten bereitgestellt, sowie die Herstellung und der verfüttern, als auf ihren Wiehbestand bis zu diesem Tage nach lung der Vergebung der Mahlaufträge teine Verteuerung Vertrieb von Ersatzstoffen gefördert werden. Mit der Durch folgenden Sägen entfällt: an Pferde höchstens 2½½, Pfund, an Zug des Brotes verbunden sein, dagegen müßte sich die Reichsführung der Aufgabe wird die Reichs Bekleidungs- fühe höchstens 114 Pfund, an Zugochsen höchstens 13 Bfund, an getreidestelle und würde sich der Reichstag , wenn er beisammen stelle betraut. Sie besteht aus einer Verwaltungsabteilung, Schweine höchstens Pfund täglich. Die Kommunalverbände wäre, entschieden wehren. Die Müllerverbände müßten sich auf die sich aus einem Vorstande und einem Beirat zusammen- tönnen das Verfüttern dieser Erzeugnisse weiter beschränken oder annehmbare Vorschläge einigen, wie man, ohne eine Verteuerung segt, und einer Geschäftsabteilung. Als solche wird der Reichs- ganz verbieten. Kartoffelstärke und Kartoffelstärkemehl dürfen nicht des Brotes herbeizuführen, von dem jezzigen Prinzip der Reichs. Bekleidungsstelle die Kriegswirtschafts- Aktien verfüttert werden. Zuwiderhandelnde werden mit Gefängnis bis zu getreidestelle abgehen könne, den Wahllohn nach dem Beschäfti gungsgrade der Mühlen zu bemessen. Solange dieses Brinzip gesellschaft angegliedert, die auf diesem Gebiet schon ein- einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 m. bedroht. bestehe, habe die Reichsgetreidestelle ein wohlbegründetes geschäft. gearbeitet ist. Vorsitzender der Reichs- Bekleidungsstelle ist liches Interesse daran, wenige Großmühlen voll zu beschäftigen, Geheimer Rat Oberbürgermeister a. D. Dr. Beutler. um niedrige Mahllöhne zu erzielen. Bekomme die ReichsgetreideDie Verbrauchsregelung soll erreicht werden in der die Hausschlachtungen, sind jezt in einem gemeinsamen Erlag der ftelle von allen Mühlen zu angemessenen Mahllöhnen gemahlen, Uebergangszeit bis zum 1. August 1916 durch eine Be: Minister für Landwirtschaft, Handel und des Innern veröffentlicht dann erst verschwinde das Interesse, eine Anzahl Großmühlen voll schränkung des Absages im Kleinhandel auf worden. Es heißt darin: zu beschäftigen. Die Reichsgetreidestelle wird in nächster Zeit den 20 Prozent des Inventurergebnisses bei jedem Geschäft. Von In verschiedenen Kommunalverbänden haben die gewerblichen Bertretern statistische Unterlagen für eine Neuregelung zugängig da an dürfen unter die Verordnung fallende Web-, Wirk- und Schlachtungen die von der Reichsfleischstelle zugelassene Höchstzahr machen und dann eine neue Konferenz einberufen. Strickwaren im Kleinhandel nur gegen Bezugsschein überschritten. Dieses muß unbedingt vermieden werden, um eine an den Verbraucher abgegeben werden, der dem Antragsteller gleichmäßige und ausreichende Versorgung der Bedarfsbezirke, an von der Behörde seines Wohnsizes ausgestellt wird. der es bisher vielfach gefehlt hat, zu sichern. Die Einführung einer Jeder Kleinhändler mit diesen Stoffen hat unverzüglich ichärferen Ueberwachung in dieser Hinsicht ist daher erGeneralversamlung des zweiten Berliner Wahlkreises. eine Inventur derartiger in seinem Besiz befindlicher forderlich. Am Dienstag begann der Sozialdemokratische Wahlberein für Verteilung der Schlachtungen. Den KommunalverWaren mit Einſegung der Preise aufzunehmen. Während der bänden( Stadt- und Landkreisen) wird die Höchstzahl der für ihren den zweiten Berliner Reichstagswahlkreis seine Generalversamm Inventur besteht Verkaufssperre. Fabrikanten und Bezirk für einen bestimmten Zeitraum zugelassenen Schlachtungen lung, die am Freitag beendet wurde. Der Geschäftsbericht des VorGroßhändler dürfen nur an solche Abnehmer liefern, mit denen an Rindvieh, Schafen und Schweinen durch den Oberpräsidenten ſtandes, den der Vorsitzende Genosse Schröder erstattete, erstrect sie bereits vor dem 1. Mai 1916 in dauernder Geschäftsver- bzw. den Regierungspräsidenten nach Maßgabe der diesen von der sich auf einen Zeitraum von zwei Jahren. In dieser Zeit hat der bindung gestanden haben. Von der Verbrauchseinschränkung Reichsfeischstelle für ihre Provinz oder ihren Bezirk mitgeteilten Mitgliederbestand einen bedauerlichen Rückgang erfahren. An find eine Reihe von Waren ausgenommen, wie Seidenstoffe, Höchstzahl zugeteilt. Die Kommunalverbände und Ge- 1. April 1914 hatte der Verein 5433 männliche und 775 weibliche, Batiste, Schirme, Schleier usw., die unter 34 Nummern in meinden sind dafür verantwortlich, daß die ihnen zuge- zusammen 6208 Mitglieder. Am 31. März 1916 waren vorhanden wiesene Zahl der Schlachtungen nicht überschritten wird. Minder- 3779 männliche, 587 weibliche, zusammen 4366 Mitglieder. Das ist einer sogenannten Freiliste veröffentlicht sind. schlachtungen in einer Viehgattung dürfen dabei nicht durch Mehr- ein Rückgang von 1654 männlichen und 188 weiblichen Mitgliedern. schlachtungen in einer anderen Viehgattung ausgeglichen werden. Der Verein hat also gegenwärtig nur etwa 2600 zahlende MitGewerbliche Schlachtungen. Die Leiter der Kommu- glieder. Die Stadt Fürth in Bayern mit 70 000 Einwohnern hat beNachdem Genosse Schmidt die Kassenabrechnung gegeben fchlossen, die bestehenden Kriegsteuerungszulagen zu erhöhen. So nalverbände( Landräte, Oberamtmänner, Oberbürgermeister) haben steigt die Teuerungszulage von ledigen Beamten, Bediensteten und für die für ihren Bezirk zugelassenen gewerblichen Schlachtungen hatte, erstattete Genosse Julius Meyer den Bericht der PreßArbeitern von 4,50 M. monatlich auf 7,50 M. Sofern diese noch den zur Schlachtung berechtigten Betrieben Schlachterlaubtommission. Der Redner besprach den Konflikt zwischen Redaktion nisscheine auszustellen. und Parteivorstand und erklärte, daß er auf dem Standpunkt des für unterhaltsberechtigte Verwandte ganz oder vorwiegend zu Die bestehenden Haus- Parteivorstandes stehe. forgen haben, beträgt die Teuerungszulage 9,00 m.; An die Berichterstattung schloß sich eine lange Debatte, welche her war für solche Fälle eine Ertraerhöhung nicht vor schlachtungsverbote werden aufgehoben. Die zur Berheiratete gesehen. Beamte, und Bedienstete Arbeiter Schlachtung bestimmten Tiere müssen vom Besizer mindestens sechs in der Hauptsache die Haltung des Vorwärts" während des Krieges erhalten eine monatliche Teuerungszulage von 10 M., soweit sie Wochen in seiner Wirtschaft gehalten sein. Das aus solchen Schlach- zum Gegenstande hatte. Kinder unter 17 Jahren oder solche über 17 Jahren haben, die ihren tungen gewonnene Fleisch darf nur unentgeltlich oder an solche eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten können, eine Zulage von je Personen abgegeben werden, die zum Haushalte des Vichhalters 3 M. Verwitwete Beamte oder geschiedene Beamte usw. erhalten gehören oder in seinem Dienst stehen. Die Schlachtungen sind nur 9 M. monatliche Teuerungszulage. Dabei wurde die Einkommens- mit schriftlicher Genehmigung des Leiters der Kommugrenze der in Betracht kommenden Beamten und Arbeiter bei den nalverbandes gestattet. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn Ledigen von 1400 M. auf 1800 M. und bei den Verheirateten und nach Prüfung der vorhandenen Vorräte aus früheren Schlachtungen ein Bedürfnis nicht anerkannt werden kann. Das Fleisch aus undenjenigen, die für unterhaltsberechtigte Verwandte als Ledige zu forgen haben, von 2100 M. auf 3000 M. erhöht. Diese Neuregelung erlaubten Hausschlachtungen verfällt dem Kommunalverbande, ohne tritt rüdwirkend ab 1. März in Kraft und sind hierfür 15 282,25 daß ein Entgelt dafür gezahlt wird. Mart nachzuzahsen.
Teuerungszulagen für städtische Arbeiter.
bis
Die Neuregelung der Schlachtungen. Die neuen Vorschriften
Hausschlachtungen.
Aus der Partei.
In der geftrigen Versammlung wurde dann folgende Resolu tion des Genossen Thalmeyer angenommen:
„ Die Generalversammlung nimmt Kenntnis von der " Glanzleistung" des sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten Oskar Ged in der Mannheimer Volfsstimme"( wiedergegeben im „ Vorwärts" Nr. 151) im Falle des Genossen Karl Liebknecht und hängt diese Notiz tiefer. Die Generalversammlung spricht dem Genossen Karl Liebknecht ihre volle und wärmste Sympathie
aus."
Nach Erledigung der übrigen Tagesordnung brachte Genosse Schwahn beim Punkt„ Verschiedenes" eine von ihm vorher verspätet eingereichte Resolution wieder ein, die dann mit 88 gegen 31 Stimmen angenon.men wurde. Sie lautet:
Notschlachtungen. Diese fallen nicht unter die vorAuch die invalid gewordenen und wegen hohen Alters nicht stehenden Vorschriften; sie sind unverzüglich, spätestens innerhalb mehr beschäftigten früheren städtischen Arbeiter, Beamte oder Witwen 24 Stunden nach der Schlachtung dem Landrat usw. anzuzeigen. und Waisen von solchen wurden berücksichtigt, und zwar soll ihnen Das Fleisch aus Notschlachtungen ist gegen eine festzusehende Enteine einmalige Unterstüßung gewährt werden, die ein Viertel der Schädigung abzuliefern. Ein Verderben des Fleisches ist unter allen einzelnen Renten nicht übersteigen, aber auch bei Männern nicht Umständen zu verhüten. unter 30 M., bei Witwen nicht unter 20 M. und bei Waisen nicht Berichtigung des Kriegsernährungsamts. unter 10 M. herabgehen darf. Diese einmaligen Unterstützungen tommen im Juli zur Auszahlung; hierfür ist eine weitere Summe In der Mitteilung über die Tätigkeit des Kriegsernährungsbon 4500 M. aus städtischen Mitteln notwendig. Die Gewährung amtes vom 9. Juni ist gesagt worden:" Mit Vertretern der Industrie von Teuerungszulagen in erhöhter Form erstreckt sich selbstverständlich wurde neben der Förderung der Schweineschlach auch auf alle weiblichen Beamten, Bediensteten und Arbeiterinnen tungen usw." Es ist dieses ein irreführender Drudfehler, Esder, Jatubomsfi, 2, Vorsitzender: Lohse, 1. Staffierer;
„ Die Generalversammlung erklärt, in ihrer Mehrheit auf dem Standpunkte der Fraktionsminderheit( Sozialdemokratische Arbeitsgemeinschaft) zu sichen. Sie wendet sich gegen jeden Ver such auf Spaltung unserer Partei. Sie ermahnt die Mitglieder, in dieser schweren Situation treu zur Partei zu stehen." Für die am 18. d. M. statfindende Urwahl zum Vorstande wurde folgende Kandidatenliste aufgestellt: 1. Vorsitzender: Schrö