1. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Mr. 88.
Parlamentsberichte.
99. Sigung vom 15. April. 11 Uhr. Am Tische des Bundesraths: v. Berlepsch, 2ohmann. Die zweite Lesung der Gewerbeordnungsnovelle( Arbeiter schuhgeset) wird fortgesetzt. § 134b schreibt vor, daß vor dem Erlaß einer Arbeitsordnung oder eines Nachtrags zu derselben den in der Fabrik oder in den Abtheilungen derselben beschäftigten großjährigen Arbeitern Gelegenheit gegeben werden soll, sich über den Inhalt derselben zu äußern. Für Fabriken, für welche ein ständiger Arbeiterausschuß besteht, wird dieser Vorschrift durch Anhörung des Ausschusses genügt.
Die Sozialdemokraten beantragen, die letztere Bestimmung zu streichen.
Donnerstag, den 16. April 1891.
8. Jahrg.
scheidung desselben soll binnen zwei Wochen die Beschwerde an ständige Arbeiterausschüsse bestellt werden; 2. die Knappschaftsdie höhere Verwaltungsbehörde zulässig sein. ältesten von Knappschaftsvereinen für Betriebe, welche nicht den Abg. Schädler( Bentr.) giebt der Vorlage vor dem An- Bestimmungen der Berggeseze unterstehen; 3) die bereits vorhantrage der Sozialdemokraten den Vorzug; die Fabrikordnung ge- denen ständigen Arbeiterausschüsse, deren Mitglieder nach ihrer lange ohnehin in die Hände des Fabrikinspektors, da das zweite Mehrzahl von den Arbeitern aus ihrer Mitte gewählt werden; der einzureichenden Exemplare für diesen bestimmt sei. Die 4) solche Vertretungen, deren Mitglieder in ihrer Mehrzahl von Polizeibehörde habe nur zu prüfen, ob in den betreffenden den volljährigen Arbeitern der Fabrik oder der betreffenden BeArbeitsordnungen die gesetzlichen Bestimmungen beobachtet feien, triebsabtheilung aus ihrer Mitte in unmittelbarer und geheimer mehr könne nicht verlangt werden. Praktisch werde es aber sein, Wahl gewählt werden. Die Wahl der Vertreter kann auch nach auch die seitens der Arbeiter geäußerten Bedenken der unteren Arbeiterklassen oder nach besonderen Abtheilungen des Betriebes Polizeibehörde mitzutheilen; er habe daher diese Worte des sozial- erfolgen. demokratischen Antrages in den Wortlaut des Paragraphen nach der Kommissionsfassung einzufügen beantragt und beantrage, den selben im Interesse der Vermittlung zwischen den entgegenstehenden Interessen anzunehmen.
Die sozialdemokratischen Abgg. Auer u. Gen. wollen den ganzen§ 134b streichen; die Abgg. Gutfleisch u. Gen. beantragen zwei wesentlich redaktionelle Aenderungen; Abg. SchmidtElberfeld beantragt, daß nnter Ziffer 3 nur die vor dem Abg. Wöllmer( dfr.): Mit der Mittheilung der von den 1. Januar 1891 errichteten Arbeiterausschüsse aufgenommen" werden Arbeitern geäußerten Bedenken allein gewinne die Behörde immer sollen; endlich wollen die Abgg. Gutfleisch, Hähnle und Die noch kein vollkommenes Bild; genauer orientirt würde sie werden, Genossen die Schlußworte bestellt werden" in Biffer 1 ersetzen Abg. Dreesbach( Soz.) befürwortet diesen Antrag. Arbeiterausschüsse genössen das Vertrauen der Arbeiter nicht, wenn sie bei der Einreichung gleichzeitig erführe, in welcher Weise durch die Worte bestellt und durch gemäß den Bestimmungen weil sie lediglich im Interesse der Unternehmer da seien, die Vorschrift des§ 134d bezüglich der Anhörung der Arbeiter unter Biffer 4 gewählte Vertreter der den erwähnten Kassenvon diesen zusammengefeßt seien und eine Initiative über befolgt worden sei. Redner stellt einen dahingehenden Antrag. einrichtungen nicht angehörigen Arbeiter ergänzt werden." Abg. Hartmanu( df.) empfiehlt diesen Antrag Wöllmer, der Werde diese Vorschrift Gesetz, so haupt nicht befäßen. Abg. Schmidt( Elberfeld ) tritt für die Annahme des§ 184h werde den Arbeitern jeder Einfluß auf die Gestaltung der sich ganz auf der Linie der Wünsche der Kommission bewege, zur und für die Arbeiterausschüsse selbst ein, deren Einsetzung zum Arbeitsordnung geraubt, während doch der Schein geweckt Annahme, spricht sich aber gegen den Antrag Auer u. Gen. aus, Segen der Arbeiter wirken und viel fruchtbarer sein werde, als werde, als ob den Arbeitern thatsächlich ein solcher Einfluß da es nicht in der Absicht liegen könne, die Einmischung der die von den Sozialdemokraten gewünschten Arbeiterkammern. Die gewährt sei. Wolle man den Arbeitern diesen Einfluß vor- staatlichen Organe in das Verhältniß zwischen Arbeitgeber und Arbeitskammern erstrecken sich über Bezirke von mehreren Hundertenthalten, so erkläre man das lieber gerade heraus, daß man Arbeiter und in die inneren Verhältnisse eines jeden Betriebes tausend Seelen und könnten daher für die Arbeiter nicht entfernt so nutzbar gemacht werden, wie diese selbst es wünschen müßten. ihnen statt des Brotes einen Stein reichen wolle. Wenn man noch weiter auszudehnen. Abg. Dreesbach tritt für den sozialdemokratischen Antrag Im Weiteren empfiehlt Redner die beiden von ihm mitunterstützten die gestern gefallenen Aeußerungen in Betracht ziehe, wenn man erwäge, daß die Arbeitgeber sogar das Privatleben, das Familien- ein. Die Arbeiter hätten mehr Butrauen zu den Fabritinspektoren Anträge. Abg. Bebel: Das Lob der Arbeiterausschüsse ist heute so leben der Arbeiter überwachen wollen, so ergebe sich, daß hier als zu den unteren Verwaltungsbehörden, welche einmal nicht für die Arbeiter sehr viel auf dem Spiel steht. Soll die Ar- sachverständig und dann viel zu sehr dem Einfluß der Unter- stark gesungen worden, daß man sich wundern muß, daß die beitsorditung für Arbeiter und Arbeitgeber rechtsverbindlich nehmer unterworfen seien. Der Antrag Wöllmer habe wesentlich Einsetzung derselben nicht obligatorisch gemacht worden ist. fein, wie§ 134c vorschreibe, so könne man die vorherige Be- nur eine formelle Bedeutung und genüge nicht. Es habe doch Aber daraus, daß dies nicht geschieht, erkennt man deutlich, fragung der Gesammtheit der in der Fabrik beschäftigten Arbeiter feinen Sinn, den Behörden die von den Arbeitern geäußerten daß es mit diesem Lobe nicht sehr weit her sein kann. Die ärgfte Bedenken mitzutheilen und gleichzeitig diesen Behörden das Recht Selbsttäuschung ist es jedenfalls, wenn man von den Arbeitergar nicht umgehen. Abg. Dechelhäuser( nl.): Der Arbeitgeber mag die Arbeits zu verweigern, eventuell Remedur eintreten zu lassen. Dem ausschüssen eine Bekämpfung des sozialdemokratischen Elementes ordnung noch so gründlich ausarbeiten, auf die Wünsche seiner Rechte der Unternehmer sei der Antrag Auer und Genossen erwartet. Herr Wöllmer empfiehlt uns die Arbeiterausschüsse als Arbeiter noch so viel Rücksicht nehmen, es wird keine Arbeits- durch die Zulassung der Beschwerde an die höhere Verwaltungs- eine Art konstitutionellen Systems; wären sie das, dann würden Nehme die wir sie diskutiren. Aber davon ist ja gar nicht die Rede. Die ordnung zu Stande kommen, welche den verschiedenen Interessen behörde durchaus hinreichend entgegengekommen. aller betheiligten Arbeiter entspricht. Man muß daher an Majorität diesen Antrag nicht an, so würde wieder einmal einzelnen Ziffern des§ 134 h zeigen ganz deutlich, wie der Unterdem Möglichen festhalten und dies wird im§ 134d geboten, bewiesen sein, daß es sich lediglich um ein Arbeiter Truzgesetz nehmer es ganz in seiner Hand hat, die Zusammensetzung dieses Ausschusses zu bestimmen. Die Ausschüsse bedeuten nichts weiter, der die Frage der Vermittelung zwischen dem ein handelt. Regierungsrath Wilhelmi: Für die Genehmigung" der als was ähnliche Einrichtungen auch auf politischem Gebiete beseitigen Standpunkte der Arbeitgeber und der Arbeiter ein Bedürfniß noch nach der deuten: sie sind das Feigenblatt, welches den dahintersteckenden relativ am besten löst. Die Institution der Arbeiter Arbeitsordnung ist weder ausschüsse habe ich nicht, wie mir der Abg. Bebel imputirt, ganzen Fassung der Gewerbe- Ordnung ein Raum dafür in Feudalismus zu verdecken bestimmt ist. Wäre ein genauer WahlWas dem freien Vertrage zwischen modus festgesezt, käme der Wille der Arbeiter in der Wahl ihrer ins Leben gerufen, sondern ich fand sie schon vor, als ich die derselben vorhanden. Agitation dafür begann. Da man das Beispiel der englischen Arbeiter und Arbeitgeber überlassen bleiben muß, fann nicht Vertretungen klar zum Ausdruck, dann wäre eher darüber zu reden; Trades Unions auf die deutschen Verhältnisse nicht übernehmen der Genehmigung durch eine Staatsbehörde unterliegen. Das aber auch in dieser Gestalt liegt der Ausschuß noch in den fann, muß die Erfüllung der von diesen im Interesse des Ar- übrigens nicht ganz allgemein bestehende Vertrauen auf die Händen des Unternehmers, fann jeden Augenblick wieder abgebeiterstandes übernommenen Funktionen bei uns von anderen Institution der Fabrikinspektoren, welches der sozialdemokratische schafft werden, wenn er unbequem wird, oder es können jederzeit Organen erfolgen; als solche sehe ich die Arbeiterausschüsse an. Antrag ausspricht, rechtfertigt deinnach ein solches Vorgehen nicht. Die unbequemen Elemente daraus entfernt werden. So lange Daß die Sozialdemokratie sich dafür nicht erwärmen kann, wun- Im Uebrigen ist den Ausführungen des Abg. Hartmann zu dieser also eine unparteiische Zusammenseßung nicht garantirt wird, Wir verkennen dert mich nicht weiter. Meine Erfahrungen und die vieler an- Forderung beizutreten. Der Antrag Schädler ist troß seiner tönnen wir dieser Einrichtung nicht zustimmen. berer Arbeitgeber bringen mich im Gegensatz zu meinem Partei wohlmeinenden Absicht auch nicht zur Annahme zu empfehlen, gar nicht und haben es bewiesen, daß innerhalb der heutigen Gefreunde Möller dahin, gerade dort, wo eine Durchsetzung der da er dem Arbeitgeber unter Umständen einen Bericht zur Pflicht sellschaft es eine große Zahl von Punkten giebt, welche die heuArbeiterschaft mit sozialdemokratischen Elementen stattgefunden macht, den er in drei Tagen gar nicht fertigstecken fann, tige Gesellschaft ohne Gefahr für ihre Existenz den Arbeitern behat, die Bildung von Arbeiterausschüffen zu empfehlen. Ich wenn ihm die Bedenken der Arbeiter nur mündlich mitgetheilt willigen kann und bewilligen wollte. Wir sagen nur, innerhalb scheue vor feiner Schwierigkeit bei der Bildung solcher zurück, worden sind. Dagegen ist gegen den Antrag Wöllmer nichts ein- der heutigen Gesellschaft ist es überhaupt undenkbar, Klassengegensäge, wie sie aus der Natur der Dinge hervorgegangen sind, es müßte denn sein, daß ich als Vorsitzenden des Ausschusses zuwenden. einen Herrn wie Herrn Bebel oder Herrn Stadthagen mir Abg. Böttcher( nl.): Die Redewendung, daß die Ablehnung zu beseitigen; vor dieser Täuschung suchen wir den Arbeiter zu gegenüber hätte, dann würde ich die Sache aufgeben. des sozialdemokratischen Antrages wieder einmal beweise, daß das wahren; ein friedliches Verhältniß ließe sich aber sehr wohl her( Heiterkeit links.) Auf die engen Aufgaben, welche die Vorlage Gefeß einen arbeiterfeindlichen Charakter trage, haben wir nun stellen, wenn nur die Unternehmer wollten. Die Begutachtung der den Arbeiterausschüssen zuweist, dürfen sie nicht beschränkt schon fast bei jedem Gesetze gehört; sie bekümmert uns nicht mehr Fabrifordnungen wäre das Einzige gewesen, wodurch die Arbeits-, bleiben. Sie dürfen nicht blos die Fabrikordnung begutachten sonderlich. Der Antrag ist ein Eingriff in die Rechte des Arbeit- fammern, wie wir sie wollen, mit dem einzelnen Fabrikbetriebe befaßt worden wären; im Uebrigen solle der Wirkungskreis dieser und einzelne Wünsche der Arbeiterschaft oder der Unternehmer gebers, den wir nicht zulassen können. in Erörterung nehmen, ihre Befugnisse müssen ausgedehnt werden, Abg. Schädler tritt nochmals für seinen Antrag ein, Kammern ein anderer sein. Uns ist der§ 134 b in seiner Gesie müssen mitsprechen in der Frage der Annahme und Ent der seine gute Wirkung zu äußern nicht verfehlen werde, sammtheit unannehmbar; wir haben daher auch keine Veranlassung, unsererseits mit positiven Vorschlägen zu kommen. laffung von Arbeitern, in der Frage der Bestrafung, selbst in der während Frage der Arbeitszeit. Solches besteht bei den bestehenden AusAbg. Hirsch: Die Sozialdemokratie zeigt nach Bedürfniß Abg. Dreesbach dem Bundeskommissar bemerkt, daß, wenn schüssen schon vielfach, und zwar mit bestem Erfolge. Natürlich dieser oder jener Fabrikinspektor nicht das Vertrauen der Arbeiter zwei verschiedene Gesichter, auch wenn es sich um Dinge handelt, ist bei diesem Vorgehen Vorsicht geboten, weil man nicht leicht genieße, dieser Umstand an den Personen der betreffenden Herren die nach ihrer Meinung auf dem Boden der bestehenden GesellSie will den Frieden von einer einmal gemachten Ronzession wieder zurück kann. felber liege. In der Schweiz bedürfe jede Fabrikordnung vor schaftsordnung geordnet werden können. ( Präsident v. Levehow ersucht, die allgemeine Darlegung über die ihrem Infrafttreten der Genehmigung der Kantonsregierung und zwischen Arbeitern und Arbeitgebern überhaupt nicht, darum tritt fie den Arbeiterausschüssen entgegen. In allen vier Ziffern ist Bedeutung der Arbeiterausschüsse nicht zu weit auszudehnen.) die Schweiz sei darüber nicht zu Grunde gegangen. Bei der Abstimmung über den Antrag Schädler stellt sich die doch das Prinzip der Geheimwahl aufrechterhalten, damit ist also Die Arbeiterausschüsse sollen einen Damm bilden gegen die Sozialdemokratie.( Präsident v. Levehow wiederholt fein An- Beschlußunfähigkeit des Hauses heraus, indem bei der nothwendig die Garantie gegeben, welche die Sozialdemokraten verlangen. suchen.) Unter diesen Umständen muß ich auf das Wort ver- gewordenen Auszählung sich die Anwesenheit von nur 186 Mit- Alle Institutionen sind aus kleinen Anfängen erwachsen; das gliedern ergiebt, während zur Beschlußfähigkeit mindestens 199 muß auch von den Arbeiterausschüssen gelten, die sich erst noch Abg. Hirsch: Herr Dechelhäuser hat die englischen Gewerk gehören. Für den Antrag Schädler stimmen 110, dagegen 76 Ab- vervollkommnen müssen. Aber die Sozialdemokraten verwerfen vereine herangezogen und erklärt, diese seien auf die deutschen Ver- geordnete. Die Sigung muß abgebrochen werden. Präsident v. Levehow setzt die nächste Sizung mit der Vereine zu den Arbeiterausschüssen in Gegensatz. Das stimmt mit felben Tagesordnung auf heute Nachmittag 2% Uhr an. hältnisse nicht übertragbar, bringt also auch die deutschen GewerkSchluß 24 Uhr. Den Thatsachen nicht überein. Die Gewerkvereine haben auch in Deutschland ihre volle Berechtigung. Hr. Dechelhäuser hat sich noch vor wenigen Jahren selbst sehr eindringlich für die Gewerkvereine ausgesprochen.( Präs. v. Levego w ersucht auch diesen Redner, diese Ausführungen, die zu§ 134 d nicht gehören, einzuschränken.) Redner verweist auf den Gewerkverein der Buchdrucker, den ältesten und größten deutschen Gewerkverein, der einer Industrie angehöre, die ihrer Natur nach nicht konzentrirt werden kann.
aichten.
lepsch,
sie als unvollkommen, weil sie überhaupt keinen Sinn für das geschichtlich Gewordene haben. Ich bitte Sie daneben dringend um die Annahme unseres Antrages, auch den volljährigen Arbeitern, welche nicht zur Fabrik- oder Betriebskrankenkasse ge hören, eine Vertretung im Arbeiterausschusse zu gewähren.
Geh. Rath Lohmann hat gegen den Antrag Schmidt 100. Sigung vom 15. April. 8 Uhr. und die redaktionellen Anträge Gutfleisch nichts einzuwenden, Am Bundesrathstische: von Bötticher, von Berspricht sich aber gegen den Antrag Gutfleisch- Hähnle aus, der einerseits viel zu unbestimmt gehalten sei, andererseits aber auch Lohmann. Die zweite Berathung der Gewerbe- Ordnungs- feine Verbesserung des Gesetzes sei, vielmehr das wohlgeordnete novelle wird fortgesetzt mit der Wiederholung der Ab- Betriebs- Krankenkassenwesen nur stören würde. Auch im Interesse der freien Hilfskaffen könne es nicht liegen, den Arbeitgebern Abg. Möller( nl.) geht nicht ganz so weit in der Verehrung ſtimmung über§ 134e und die dazu vorliegenden Anträge. Der Antrag Auer u. Gen. auf Genehmigung der Arbeiter- einen neuen Antrieb zu geben, ihre Arbeiter zum Eintritt in die dürften die Ausschüsse nicht an irgend welche feste Normen ge- Ordnungen durch die Fabrik- Inspektoren wird gegen die Stim- Betriebs- Krankenkassen zu nöthigen. Abg. Böttcher( ntl.) tritt den Ausführungen des Abg. Bebel bunden werden, es müsse in dieser Beziehung alles dem Ermessen men der Antragsteller und einiger Freiſinniger( Träger, Schmiebetreffs der Arbeiterausschüsse entgegen. Schon seit einem des Unternehmerthums überlassen bleiben. Ihm sei die obliga- der, Wöllmer, Samhammer) abgelehnt. Der Antrag Schädler wird jetzt angenommen, ebenso Menschenalter spreche die Sozialdemokratie von den werthlosen torische Anhörung der Arbeiter vor Erlaß der Arbeitsordnung unannehmbar; in einem großen Theile der Fabrikanten habe diese der Antrag Wöllmer, und mit diesen Modifikationen der ganze Palliativmittelchen, welche bent erkrankten Gesellschaftskörper doch Neuerung eine sehr lebhafte Beunruhigung hervorgerufen. Gr§ 134e, ebenso ohne Diskussion§ 184f, nach welchem nichtvor- feine Heilung bringen könnten. Nirgends aber sei diese Redewerde mit einem Theile seiner Freunde gegen den§ 134d stimmen. fchristmäßige oder mit den gefeßlichen Bestimmungen in Wider- wendung weniger angebracht, als hier. Auf die sozialdemokratischen Abg. Dreesbach wendet sich gegen die Ausführungen des spruch stehende Arbeitsordnungen und Nachträge zu denselben Anträge kann man nicht eingehen, weil auch bei der Annahme Abg. Dechelhäuser, die nur bewiesen, daß die Arbeitgeber Alles durch die untere Berwaltungsbehörde entsprechend abzuändern derselben die Unzufriedenheit der Herren und nach ihrer Behauptung auch der sozialdemokratischen Arbeiter diethäten, um die selbständige Organisation der Arbeiter zu hinter- oder durch gesetzmäßige Arbeitsordnungen zu ersetzen sind. Nach§ 134g sollen vor Erlaß dieses Gesezes erlassene Arbeits- felbe bleiben würde. Aber da er die Hoffnung habe, treiben. Die Wohlfahrtseinrichtungen, bei deren Benutzung die Arbeiterausschüsse mitzusprechen haben sollen, seien nichts als ordnungen den Bestimmungen der§§ 134a- 134c, 134e Abf. 2 und und zwar mit seiner ganzen Partei, daß die Versöhnung 134f unterworfen fein und binnen vier Wochen der unteren Ver: der widerstreitenden Interessen doch einmal zum Durch Strajanstalten für die Arbeiter. Abg. Dechelhäuser verwahrt sich dagegen, als ob der die waltungsbehörde in zwei Abschriften eingereicht werden. Auf bruch kommen müsse, so trete er für die Arbeiterausschüsse ein, preußischen und deutschen Gewertvereine angegriffen habe, das Abänderungen dieser Arbeitsordnungen und auf Arbeitsordnungen, in denen er ein Mittel sehe, durch welches vielleicht noch diese welche seit dem 1. Januar 1891 erlassen sind, soll die Vorschrift Versöhnung herbeigeführt werden könne. sei ihm nicht entfernt in den Sinn gekommen. Abg. Bebel: Nach diesem Eifer, der für die Arbeiter§ 134d wird unter Ablehnung des sozialdemokratischen An- der Anhörung der Arbeiter Anwendung finden. Die sozialdemokratischen Abgg. A u er und Genossen wollen ausschüsse entwickelt wird, scheint es wirklich, als wenn die trages unverändert angenommen. 3134e lautet: Die Arbeitsordnung, sowie jeder Nach- alle Arbeitsordnungen ohne Ausnahme, welche vor dem In- Herren mit diesen Arbeiterausschüssen die soziale Frage gelöst zu trag zu berselben ist binnen drei Tagen nach dem Grlaß in krafttreten unterwerfen sind, ben Borschriften der haben glauben. Der Kampf zwischen Kapital und Arbeit wird jo set Musjertigungen unter Beifügung der Versicherung, daß der§§ 134a bis 184f unterwerfen und beantragen ferner die Vor- lange bestehen, als das Kapital besteht, daran werden alle Borschrift des§ 134d genügt ist, der unteren Verwaltungsbehörde legung derselben binnen vier Wochen an die Fabrikinspektoren Balliativmittelchen nicht das geringste ändern. Auch wir bringen allerdings sogenannte Palliativmittelchen in Vorschlag, alle unsere einzureichen. Abg. Molkenbuhr( Soz.) befürwortet diesen Antrag, der im Anträge gehören dahin. Wir schlagen aber nur mittelchen vor, Die Arbeitsordnung ist an geeigneter, allen betheiligten Arbeitern zugänglicher Stelle auszuhängen. Der Aushang muß Interesse der gleichen Behandlung aller Arbeitsordnungen ge- die auch etwas nüßen, nicht solche, die blos einen schönen Scheir haben, aber nichts bedeuten. Herr Hirsch beachtet ftets in lesbarem Zustande erhalten werden. Die Arbeits - stellt fei. Der Antrag wird jedoch abgelehnt und§ 134g im garnicht, daß die Ausschüsse nur in ihrer Mehrzahl" aus geordnung ist jedem Arbeiter bei seinem Eintritt in die BeschäftiWesentlichen unverändert angenommen. wählten Personen bestehen sollen, darin liegt schon, daß gung zu behändigen. § 134h stellt fest, welche Arbeitervertretungen als zuständige eine gewisse Bahl von Mitgliedern dieser Ausschüsse von Herr Böttcher markirte Arbeiterausschüsse im Sinne dieses Gesetzes gelten sollen. Aus den Arbeitgebern ernannt werden. solche sind nur zu betrachten: 1. Die Vorstände der Bezirks- wieder die Auffassung, daß bie deutsche Arbeiterschaft Die sozialdemokratischen Abgg. Auer und Gen. beantragen, Fabrit) Krankenkassen oder anderer für die Arbeiter der Fabrit nicht identisch sei mit der Sozialdemokratie, das haben wir auch daß die Arbeitsordnung und jeder Nachtrag den Fabrikinspektoren bestehender Kaffeneinrichtungen, deren Mitglieder in ihrer Mehrheit nie bestritten, sondern stets nur behauptet, daß die klassenbewußte zur Genehmigung vorgelegt werden soll; gegen die Ent- von den Arbeitern aus ihrer Mitte zu wählen sind, sofern sie als Arbeiterschaft sozialdemokratisch ist. Wir haben kein Intereſſe
Abg. Schädler beantragt, die Ginreichung erfolgen zu lassen: unter Mittheilung der Seitens der Arbeiter geäußerten Bedenken."
zur Genehmigung.