Gewerkschaftliches.
Große Störungen im Baugewerbe.
gefebgebenden Stellen über alle Gintvendungen hinweggegangen find Ein Fahrgast war eines Nachts gegen 2 Uhr an der Ecke der und das Gesetz beschlossen haben, wie es heute ist, so erscheine es Potsdamer und Eichhornstraße zu Berlin aus einem Straßenauf den ersten Blick völlig unangebracht, den alten Streit von neuem bahnwagen ausgestiegen. Als er die Fahrbahn schon ziemlich bis heraufzubeschwören. Man bedente aber den Unterschied in unserer zum Bürgersteig überschritten hatte, gab eine langsam heranganzen wirtschaftlichen und politischen Lage damals und heute wie in fahrende Straftdroschke ein Hupensignal. Er blieb infolgedessen In den bürgerlichen Tagesblättern wie auch in der Unter- Butunft. Hätte man die Angestelltenversicherung in die Invaliden- stehen und sah sich nach dem Auto um; dieses war aber inzwischen nehmerfachpresse ist in den letzten Tagen eine Notiz erschienen, versicherung einzugliedern unterlassen, auch wenn man gewußt hätte, schon herangekommen und überfuhr ihn, so daß er schwer verletzt in der von voraussichtlich neuen Störungen im Baugewerbe daß die Sozialdemokraten im Schüßengraben sich gerade so gut, wurde. Die Preußische National- Versicherungsdie Rede ist, die bei der nach der Vereinbarung vom 3. Mai tapfer, zuverlässig und ausdauernd bewähren wie die Angehörigen Gesellschaft in Stettin , bei der er gegen Unfall verd. J. zwischen dem Deutschen Arbeitgeberbund für das Bau- neuem aufleben zu lassen, besteht aber auch deswegen wohlbegründeter langt nunmehr Ersaz dafür von dem Fuhrunternehmer B. als aller anderen Parteien? Die früheren Auseinandersetzungen von sichert war, gewährte ihm Unfallentschädigung und bergewerbe und den Bauarbeiterorganisationen am 1. Juli ein- Anlaß, weil die Möglichkeit einer Umkehr von dem falschen Wege Halter der Kraftdroschte und dem Chauffeur K. auf Grund der tretenden Erhöhung der Teuerungszulage eintreten fönnten. jetzt noch bestehe. Denn die lange Wartezeit, die das Angestellten- ihr abgetretenen Rechte des Verlegten. Die Ursache für solche Störungen soll darin zu suchen sein, Versicherungsgesetz vorsieht, habe bewirkt, daß bisher noch keine Während das Landgericht I Berlin die Klage abwies, hat daß die von dem Arbeitgeberbund für das Baugewerbe an Rentenbezüge aus ihr erwachsen sind. Die ganze Organisation habe das Kammergericht beide Beklagte verurteilt, drei Viertel die Reichsämter, Staatsministerien und Stadtverwaltungen daher bis jetzt nicht festen Fuß im Volke fassen können. Wenn nun des Schadens zu ersetzen, mit einem Viertel wurde die Klägerin gerichteten Erstattungsanträge dieser Teuerungszulage bis- die Möglichkeit bestünde, den Versicherten finanziell im wesentlichen abgewiesen. In seiner Urteilsbegründung führt das Kammerher in den wenigsten Fällen beantwortet worden sind. das gleiche zu bieten wie das jebige Gesez es vorsteht, aber zu gericht aus: Der beklagte Autoführer hat nicht die nötige Rücksicht Diese Notiz, die von einer interessierten Stelle aus dem sehr biel niedrigeren Verwaltungskosten unter auf die ein- und aussteigenden Straßenbahnfahrgäste genommen. Diese Notiz, die von einer interessierten Stelle aus dem erheblicher Vereinfachung der gesehlichen Grund- Er ist trotz des lebhaften Verkehrs an der Straßenbahnhaltestelle Lager des Arbeitgeberbundes stammt, ist insofern irreführend, lagen im Anschluß an längst bewährte Sozialbehörden, wenn gleich weitergefahren. als durch die Nichtbeantwortung der Unternehmeranträge die zeitig mit diesem Umbau die Einbeziehung weiterer Kreise in die stellen sind zum Ein- und Aussteigen der Straßenbahnfahrgäste da. Das durfte er nicht. Die Straßenbahnhaltebereinbarte Teuerungszulage in irgendeiner Weise berührt Arbeiterversicherung durch die längst ins Auge gefaßte Herauffehung Der beklagte Kraftwagenführer mußte, bebor er weiterfuhr, abwerden könnte. Diese steht fest und ist nicht abhängig von der Lohngrenze durchgeführt wäre, warum sollte man dann davor warten, welche Wirkung das von ihm abgegebene Hupensignal auf einer Zusage oder Ablehnung der Unternehmerwünsche und zurückschrecken, das Gesek von 1911 entsprechend umzuformen?" die ausgestiegenen Straßenbahnfahrgäste hatte. Der Verleşte -anträge durch irgendwelche Behörden oder Verwaltungen. Prof. Dr. Manes will mit seinen Ausführungen zunächst keine drrhte sich auf das Signal um und wurde dabei von dem Auto Es handelt sich also um eine rein private Angelegenheit der blems in weitesten Kreisen herbeiführen. Für die Beseitigung der Beklagten nicht für ihn, der die Fahrbahn bereits ziemlich überandere Wirkung erzielen, als eine neue Erörterung des alten Pro- angefahren. Daß das Hupensignal nach der Behauptung der Unternehmer. Allerdings wird die Haltung der genannten Angestelltenversicherung als Sonderversicherung und für ihre Auf schritten hatte, bestimmt war, sondern für eine hinter ihm aus der Körperschaften in dieser Frage bielleicht einzelnen Unter- nahme in die Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung unter ent- Straßenbahn ausgestiegene Dame, ist unerheblich. Der Verlekte nehmern Veranlassung geben, die sowieso nicht gern gezahlte sprechender Erweiterung dieser sprechen vor allem die Erwägung, daß fonnte das Signal als ihm geltend ansehen. Teuerungszulage den Arbeitern vorzuenthalten. Aber dann der Endzwed unserer Sozialversicherung, nämlich den sozialen frie bekannt, daß Fußgänger, wenn sie ein Autosignal hören, zunächst Es ist allgemein wird es die Aufgabe des Vorstandes des Deutschen Arbeit- den in weiteftem Umfange zu schaffen, gefährdet wird, weil die stehen bleiben und sich umsehen. Damit mußte der beklagte Chaufgeberbundes für das Baugewerbe sein, diese Außenseiter zur 3wangsversicherten geradezu in solche einer ersten und einer zweiten feur rechnen. Er hätte überhaupt kein Hupensignal abgeben oder, Ordnung zu rufen. Nötigenfalls werden auch die Arbeiter Klasse durch die beiden verschiedenen Gesetzgebungen getrennt werden. wenn er es tat, zunächst halten müssen, bis die ausgestiegenen schnellstens nachhelfen und solche Störungen zum Verschwinden die durch die Trennung der Sozialversicherung bewirkte fünftige Ver- halb ein mitwirkendes eigenes Verschulden, weil er, ehe das Sind Gesetzgeber und Parteien noch heute der Auffassung, daß Fahrgäste in Sicherheit waren. Indessen trifft den Verletzten desbringen. stärkung und Festlegung von Klassengegensäzen zwischen Arbeitern Supensignal abgegeben wurde, den Straßendamm überschritten und Angestellten angebracht ist? Wäre es nicht vielmehr eine Forde hatte, ohne sich umzusehen; hätte er das getan, so hätte er die rung der gefunden Vernunft nach einem so gewaltigen Ringen des Kraftdroschte bemerken müffen. geeinten deutschen Boltes, solche Gegensäge durch Gesetzesänderung Viertel ihres Ersazanspruchs abzuerkennen. Deshalb ist der Klägerin ein zu überbrüden, zumal doch der allergrößte Teil der Angestellten der Arbeiterversicherung bereits dauernd angehört?
Der Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands
hält am 11. September einen außerordentlichen Verbandstag in Berlin im Gewerkschaftshause ab. Als vorläufige Tagesordnung ist festgesetzt:
1. Erledigung der geschäftlichen Angelegenheiten.( Wahl der Kommissionen und Berichterstattung derselben.)
2. Geschäftsbericht des Vorstandes; Bericht des Ausschusses und der Hauptkassenrevisoren.
3. Bericht über die bisherigen Reichstarifverhandlungen und Stellungnahme zum Ablauf der Tarifverträge. 4. Wirkung der Bundesratsverordnung bezüglich Streckung der Arbeit in der Bekleidungsindustrie auf die Beschäftigung unserer Mitglieder und die Arbeitslosenfürsorge. schäftigung unserer Mitglieder und die Arbeitslosenfürsorge. 5. Stellungnahme zum Heimarbeiterschub. 6. Die Frauenarbeit in der Schneiderei, Konfektion und Wäscheindustrie.
Die doppelte Organisation, die doppelte Verwaltung und doppelte Rechtsprechung in Invaliden-, Alters- und Hinterbliebenenversiche= rungsfachen werde, wenn erst das jebige Gesez voll in Wirksamkeit fäme, verwirend und abträglich in weiten Wolfskreiſen wirken. Die doppelte und umständliche Beitragsentrichtung, die zweifachen Renten, die von zwei verschiedenen Stellen ausgehende Heilbehandlung, die nach verschiedenen Grundsäßen gehandhabt wird und zu berschiedenen Zeiten eintritt, wird die gesamte Sozialversicherung nur weniger volkstümlich machen.
„ Gestreckte" Butter.
Als schamlose Butterpantschereien bezeichnete der Staatsanwalt das Vorgehen des Butterhändlers Wilhelm Riesner aus Neukölln, der sich gestern wegen wissentlichen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz vor der erſten Strafkammer des Landgerichts I verantworten mußte. tonfurs gegangen, nachdem er einige Zeit vorher sein ButterDer Angeklagte war im Jahre 1910 mit seinem Vermögen in Auch finanzpolitisch sei die völlige Zentralisierung der Angestellten- geschäft, einen Engros- und Detailhandel, verkauft hatte. Nach versicherung, die naturgemäß einen bureaukratischen Geschäftsbetrieb zwei Jahren übernahm er es dann wieder, und zwar auf den zum Schaden der Versicherten im Gefolge haben muß, keineswegs Namen seiner Frau, jedoch blieb er allein, wie früher, die Seele gleichgültig; denn die Konzentrierung der gewaltigen Deckungsmittel, des ganzen Geschäfts. Er wurde daher als der Verantwortliche Sie sich aus Jahreseinnahmen von 150 bis 200 Millionen Mark er auf dem Gebiete der Butterverfälschung endlich auf die Spur strafrechtlich herangezogen, als man seinem umfangreichen Treiben benen sie stammen, in eine Bentraltasse in Berlin . Muß diese Tat- auch in den Geschäften, an die er als Großhändler verkaufte, geben, fließen zum Nachteil der Provinzen und Bundesstaaten, aus kommen konnte. Schon von 1912 an waren sowohl bei ihm als sache nicht zur Anwendung fiskalischer Grundsätze auch bei der GeldDer Vorstand und Ausschuß begründen die Berufung anlegung führen? Der Ausbau der gemeinnüßigen Wohnungs-, Butterproben amtlich entnommen worden, deren Untersuchung erwie folgt: Der 13. ordentliche Verbandstag war zum 10. August Heimstätten usw. Bestrebungen steht überall auf der Tagesordnung. gab, daß die Butter nicht nur 8usäße von Margarine, 1914 nach Nürnberg einberufen und die Wahl der Delegierten Wie sollen die Gemeinden, Genossenschaften, Bauvereine usw. den sondern zuweilen auch mehr als 16 Pro3. Wasser enthielt. war auch bereits vollzogen, als der Krieg ausbrach, der eine nach dem Kriege hervortretenden gewaltigen Anforderungen genügen, aber erst 1915, also nach über drei Jahren, gelang es, Bertagung des Verbandstages notwendig machte. Selbstverwenn ihnen dafür, wie jebt, nur die billigen Geldmittel der Landes feinen Kunden und auch in seinem Geschäft geholte Butterproben zu überführen, da um diese Zeit von ständlich wurde damals nicht mit einer so langen Dauer des Daß die Verschmelzung beider Organisationen ungeheure finan- Margarinemischungen ergaben, während die Proben aus den ihm Strieges gerechnet und wir glaubten die Abhaltung des Ver- zielle und organisatorische Vorteile ergeben würde, ist von der Sozialbandstages soweit hinausschieben zu können, bis der Friede demokratie vor Einführung der Angestelltenversicherung vergeblich unter den Völkern wieder eingefehrt und unsere zum Heeres- dargelegt. Aus den Darlegungen des Professors Manes erhellt, daß dienst einberufenen Mitglieder wieder zurückgekehrt seien. die Erkenntnis von der Richtigkeit der sozialdemokratischen Auffassung Wir sind auch jetzt noch der Meinung, daß der ordentliche im Wachsen begriffen ist. Interessant ist die Feststellung durch ProVerbandstag erst nach Beendigung des Weltkrieges abgehalten werden soll. Es sind aber während dieser Zeit eine Anzahl Fragen aufgetaucht, die dringend einer Lösung bedürfen, deren Beratung aber einen außerordentlichen Verbandstag notwendig machen. Wir berufen deshalb den außerordentlichen Verbandstag zum Montag, den 11. September d. 3. nach Berlin ( Gewerkschaftshaus) ein.
Verschmelzung der Angestellten- mit der Invalidenversicherung.
fessor Manes, daß die Gestaltung der von der Sozialdemokratie be fämpften Sonderversicherung auf den Wunsch zurückzuführen ist, Klassengegensäße zwischen Angestellten und Arbeitern zu verstärken und zu feftigen. Professor Manes vergißt übrigens, daß das Stückchen Sozialreform, das in der Idee einer Versicherung liegt, dem Ansturm der Sozialdemokratie zu verdanken ist. Bismard anerkannte dies wiederholt; so am 26. November 1884, als er im Reichstag erflärte:„ Wenn es teine Sozialdemokraten gäbe und wenn nicht eine ganze Menge Leute sich vor ihnen fürchtete, würden die mäßigen Fortschritte, die wir in der Sozialreform gemacht haben, auch noch nicht eristieren." Buzustimmen ist dem Professor Dr. Manes durch aus darin, daß wenn auch erst jest nachträglich eine Verschmelzung beider Versicherungen stattfände, eine Ersparung von vielen Millionen stattfinden würde.
Gerichtszeitung.
Vorsichtspflicht für Autofahrer.
Seit je ist die Sozialdemokratie für eine Angliederung der Angeftelltenversicherung an die allgemeine Versicherung eingetreten. Mit ihr manche Sozialpolitiker. Trotzdem wurde leider im Jahre 1911 eine Sondergestaltung der deutschen Angestelltenversicherung beschlossen. Jett tritt in der Zeitschrift für die Bersicherungs- Wissenschaft Professor Dr. Alfred Manes für eine Verschmelzung beider Am Mittwoch bestätigte das Reichsgericht ein kammerVersicherungen ein. Die für die Angestelltenversicherung erfolgte gerichtliches Erkenntnis, das den Autofahrern besondere VorSchaffung einer vollständig neuen Verwaltungsorganisation mit einem ficht zur Pflicht macht. Nach der vom Reichsgericht bestätighöchst kostspieligen Beamtenapparat müsse als volkswirtschaftliche Ver- ien Ansicht des Kammergerichts müssen Kraftwagen an schwendung bezeichnet werden. Betragen doch schon jetzt jährlich die Straßenbahnhaltestellen auf die ein- und ausVerwaltungskosten 3 Millionen Mart, und 10 Millionen Mark sollen für ein Gebäude verausgabt werden, in das die Reichsversicherungs- steigenden Straßenbahnfahrgäste Rücksicht nehmen und desauſtalt einziehen soll, ein Gebäude mit Arbeitsräumen für 3000 Be- halb ganz besonders borsichtig fahren. Hat der anyte, nur um 135 000 Angestellte, die mehr als 3000 bis 5000 Mt. Straftwagenführer nicht iede nach den Umständen gebotene Jahreseinkommen haben, unter Zwangsversicherung zu bringen. Sorgfalt beobachtet, so haftet der Autohalter nach dem KraftWenn Ende 1911 bei der eigenartigen Lage des Reichstags unsere fahrzeuggesez ohne weiteres für den entstandenen Schaden.
Passendes für stärkste figuren in
allen Abteilungen.
Auswahlsendung nach ausserhalb gegen Anzahlung.
Billige Preise!!!
Reisemäntel.
Entzückende Gummimäntel mit Kappe
42,-32,-28,- usw.
60,- 42,-
Imprägnierte Seidenmäntel 45,- 35,- 25, Prachtvolle Ulster
Imprägn.Staubmäntel, gedieg. 35,- 25,-
Lodenmäntel
Lodenröcke
45, 32,-22,-
Reiseröcke.
20.- 15,- 9% usw.
Setdenröcke( Modello)
40, 25, 18,-.
Billige Preise
Belsokostüme.
Prachtvolle Lodenkostüme 48,- 38,-25, Seidenkostüme, Ia
Kammgarnkostüme
Fantasiekostüme
Seidenkleider( Modelle)
75, 52, 39, 90,- 60,- 36,-25-16, 106,-75,-39,
Feinköper-( Coverkot-) Mäntel.
Glockenmäntel, lose
REW.
45, 83, 18,- usw. Fantasieformen, auch glatt 48,- 38,-20,-,
Meine Winter- Angebote!!!
Die Westmannschen berühmten Pl# sehmäntel ( Seal plüsch, Seidenplüsch, Wollplüsch)
125,- 100,- 75,- sw
Entzückende Pelzjacken, beste felle, gediegene Arbeit 450,- 300,- 225,- usw Reiseulster 75,- 50,- 25,- usw
Sonntags geöffnet 8-10 Uhr.
Westmann
I. Geschäft: Mohrehstr. 37a( Kolonnaden).
II. Geschäft: Gr. Frankfurter Str. 115( nahe Andreasstr.).
Zum
gelieferten Originaltonnen, die man einmal rechtzeitig noch erwischt hatte, ganz reine Naturbutter darstellten. Nach der Behauptung des Angeklagten ist dieser Umstand nur auf einen Zufall zurüdzuführen. Er will von allen möglichen Molkereien und sonstigen Beuten gekauft haben, die, wenn die von ihm gelieferte Butter Busäße von Margarine enthalten hätte, selbst die Mischungen vorgenommen haben müßten. Oder aber feine Kunden müßten ein solches Verfahren eingeschlagen haben. Schließlich sei auch nicht die Möglichkeit von der Hand zu weisen, daß die vorgefundenen Mengen Sesamöl, von denen man den Zusak von Margarine herleite, auf die Fütterung der Kühe zurückzuführen sei, ein Einwand, dessen Richtigkeit von dem Sachverständigen, Regierungsrat Professor Dr. Judenad, ganz energisch bestritten wurde. Wenn der Angeklagte, so führte Professor Juckenad aus, behaupte, Sachverständige hätten sich auf Grund von Untersuchungen auf diesen Standpunkt gestellt, so fönne er nur sagen, es sei Pflicht jedes gewissenhaften Sachverständigen, diese Ergebnisse ihrer Untersuchungen sofort an der höchsten Regierungsstelle vorzulegen, damit die in Betracht kommenden Kein SachBundesratsverordnungen danach geändert würden. verständiger würde wohl damit kommen. Da auch eine Prüfung der Bücher des Angeklagten ergeben hatte, daß er bedeutend mehr Margarine, mit der er nebenbei handelt, eingekauft hatte, als von ihm laut ihnen verkauft worden war, so lag der Schluß nahe, daß Das der Ueberschuß zur Mischung gebraucht worden war. Schöffengericht Neukölln, das zuerst sein Urteil fällen mußte, erkannte auf 450 Mart Geldstrafe. Wegen des außerordentlichen Umfangs, in dem der Angeklagte seine Fäl schungen betrieben hatte, hielt der Staatsanwalt das Urteil bei weitem für zu milde und legte Berufung ein. Mit Rücksicht bei weitem für zu milde und legte Berufung ein. Mit Rücksicht auf das schamlose Vorgehen beantragte er 3 Monate Gefängnis und 1000 M. Geldstrafe. Das Landgericht hatte auch keinen Zweifel, daß Riesner vielfach Butter berfälscht hatte, und erfannte daher auf ein Monat Gefängnis, 1000 Mark Geldstrafe und Publikation des Urteils.
Wandern
bei Wind und Wetter
Loden- Pelerinen
Loden- Anzüge
Loden- Joppen
-
Loden Hosen Bozener Mäntel Regen- Mäntel
für Herren u. Knaben
1
Rucksäcke Lodenhüte- Gamaschen Gürtel Mützen- Sporthemden
-