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Gewerkschaftliches.

Berlin und Umgegend. Tarifbruch des Arbeitgeberverbandes

im Rohrlegergewerbe.

Der Arbeitgeberverband im Rohrlegergewerbe hat ohne

Hinzuziehung der Arbeiterorganisationen und der Schlichtungskom­

missionen für das einschlägige Gewerbe Maximallöhne festgesetzt, wie das aus einem Schreiben hervorgeht, das Siering in einer startbesuchten Versammlung der Rohrleger zur Kenntnis brachte. An die Mitglieder des Arbeitgeberverbandes für das Rohrleger­gewerbe von Berlin und Umgegend. Berlin , den 30. Mai 1916.

Es lautet:

In Anbetracht der fortwährenden erhöhten Lohnforderungen ber Monteure und Helfer unserer Branche hat die heutige Ge­nevalversammlung folgende Anträge einstimmig angenommen: 1. Neu einzustellende Monteure sollen mit einem Stunden­fak( Tariflohn einschließlich Kriegszulage) bis zu 87 Bf. pro Stunde bis zum 4. August 1916, von da ab bis zu 90 Bf. ein­

gestellt werden.

2. Für Helfer sollen unter gleichen Bedingungen 67 bzw. 70 Pf. gezahlt werden.

3. Die Einstellungslöhne dürfen vor vierwöchentlicher Ar­beitszeit in demselben Betriebe nicht aufgebessert werden. 4. Für Affordarbeiten soll auf den feststehenden Akkordtarif vom 1. Juni 1916 ab ein Kriegszuschlag von 7% Prozent ge­währt werden, wobei die gezahlten Stundenlöhne einschließlich Kriegszuschlag auf den Akkord verrechnet werden.

5. Die Generalversammlung beschließt, den Arbeitsnachweis für jede dem Arbeitgeberverband angeschlossene Firma, wozu auch die Firmen, die sich der Tarifgemeinschaft angeschlossen haben, gerechnet werden, zu sperren, welche nachweislich die heute gefaßten Beschlüsse über Einstellungslöhne der Monteure und Helfer nicht einhält.

6. Die Einstellungslöhne müssen vom 1. Juni 1916 ab von sämtlichen Mitgliedern gehalten werden.

Von nachstehenden Besprechungen wird den Mitgliedern eben falls Kenntnis gegeben: Kesselreinigung und Boilerreinigung sind als schmutzige Arbeiten anzusehen und sollen nach dem Tarifjab gezahlt werden, jedoch nur insoweit, als sie speziell die Reinigung betreffen und nicht Nebenarbeiten der Montage, die dazu erforderlich find. Es wird den Mitgliedern empfohlen, über den bisher fest= gelegten Satz von 4 Mt. Landzulage hinauszugehen und mindestens 4,50 Mt. in Rechnung zu setzen.

Obige Lohnfäße sind unter Zugrundelegung der gültigen Tarif­bestimmungen und Löhne und unter Berücksichtigung der von dem Verband der Baugeschäfte für Maurer und Bauarbeiter bewilligten Kriegszulagen in gleicher Höhe festgelegt worden. Da auch in allen anderen Branchen des Baugewerbes in Groß- Berlin seitens der Arbeitnehmer diese Zuschläge anerkannt sind, so müssen die Arbeit­geber des Rohrlegergewerbes darauf bestehen, daß auch ihre Arbeit­nehmer sich diesen Vereinbarungen fügen, J. A.:

Der Vorstand des Arbeitgeberverbandes im Rohrlegergewerbe für Berlin und Umgegend.

Der 1. Vorsitzende: Ludwig Grün.

Siering verurteilte in seinem Referat das Vorgehen der Unter­nehmer, und die Versammlung stellte sich einmütig auf den Stand­punkt des Referenten. Im Anschluß hieran wurde folgender Be­schluß einstimmig gefaßt:

" Die am 4. Juli 1916 tagende Versammlung der Rohrleger und Helfer beschließt, veranlaßt durch den zweifachen Tarifbruch der Arbeitgeber, ihre Maßnahmen mit gleicher Rücksichtslosigkeit zu treffen. Zu diesem Zweck wird beschlossen:

2. Der Facharbellsnabweis für das Rohrleger-| hinausgehend bereits gezahlt wurden, müssen sie auch in Zukunft bei gewerbe wird gesperrt und verpflichten sich alle arbeitslosen behalten werden. Streitigkeiten wegen der Zulage unterliegen der Kollegen, denselben zu meiden. tariflichen Schlichtungskommission eventuell dem Zentraltarifamt. Eine weit über den Rahmen des Berufs hinaus interessierende Bestimmung verdient besondere Beachtung. Die Fabrikanten dürfen nur solche Zwischenmeister und Heimarbeiter beschäftigen, die ihren Hilfskräften die Tariflöhne nebst Kriegsteuerungzulage zahlen. Zu diesem Zweck müssen Heimarbeiter und Zwischenmeister einen Ver­

8. Die Organisation wird beauftragt, den Arbeitgebern diesen Beschluß mitzuteilen und sofort einen eigenen Arbeits­nachweis zu errichten."

Deutsches Reich .

Tarifverlängerung und Teuerungszulage im Offenbach­Frankfurter Lederwarengewerbe.

pflichtungsschein unterschreiben und ein gedrucktes Lohnverzeichnis

Aus der Partei.

Crispiens Revision verworfen.

( Größe 42 x 34 Zentimeter) an leicht zugänglicher Stelle in der Werkstatt aushängen. Wer vom Fabrikanten die Zulage in Empfang und Reiseartikelgewerbe Berlin , Freiberg i. Sa., Offenbach- Frankfurt beiter aber nicht vereinbarungsgemäß entlohnt, macht sich des Be­Am 30. Juni wären die vor fünf Jahren für das Portefeuille nimmt oder den Verpflichtungsschein unterschrieben hat, seine Ar­regung des Vorstandes des Sattler - und Portefeuillerverbandes fan- werden.- Obgleich in Berlin eine ähnliche Bestimmung eingeführt und Stuttgart abgeschlossenen Tarifverträge abgelaufen. Auf An- truges schuldig und kann deswegen vor den Strafrichter gefordert den Zentralverhandlungen mit Vertretern der Fabrikantenvereini- ist, hat sie für das Offenbach - Frankfurter Gebiet insofern eine größere gungen und des Verbandes der Sattler und Portefeuiller, des Buch- Bedeutung, weil hier mehr als 3000 Außerhausarbeiter mit Hilfe­binder- und des christlichen Lederarbeiterverbandes statt. Es wurde fräften in Frage kommen, denen auf diese Weise der Tariflohn nebſt grundsätzlich vereinbart, die Verträge auf ein Jahr zu verlängern und Teuerungszulage gesichert ist. In Friedenszeiten sind nahezu 7000 den Arbeitern eine Teuerungszulage zu gewähren. In den darauf Personen in der Offenbacher Lederwarenindustrie beschäftigt. Den stattgefundenen örtlichen Verhandlungen, denen sich auch Nürnberg Vorsitz für die örtliche Schlichtungskommission und des Zentraltarif­anschloß, kam es verhältnismäßig schnell zu beide Teile befriedigenden amtes hat Herr Bürgermeister Rech- Offenbach übernommen. Vereinbarungen. Nur die Fabrikantenvertreter in Offenbach a. M. machten Zugeständnisse, die weit hinter den Abmachungen der anderen Orte blieben. Trotzdem die Arbeiter schon weniger forderten, als ihren Kollegen in Berlin zugebilligt war, mußten die Verhandlungen tvegen eines Pfennigs Zulage pro Arbeiter und Stunde resultatlos abgebrochen werden. Deshalb wurde hier der Vertrag gekündigt. Troßdem im Tarif ausdrücklich bestimmt ist, daß im Kündigungsfalle vom Landgericht zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt die Parteien verpflichtet sind, einen neuen Tarif vorzubereiten, wurden von keiner Seite irgendwelche Anstalten dazu getroffen. Bei der großen Bedeutung, die die Lederwarenindustrie für das Gemeinwesen Offenbachs hat, hängen doch von ihr auch die Metall-, Leder- und Kartonnagenindustrie ab, hielt es der Oberbürgermeister Dr. Dullo für seine Pflicht, die Parteien zu einer Verständigungs­konferenz zu sich zu laden. Die erste Sizung am 16. Juni führte trok ihrer langen Dauer zu feinem befriedigenden Resultat. Erst am Tage des Ablaufs des Vertrages wurde eine Vereinbarung erzielt, die wohl nicht allen Wünschen der Arbeiter Rechnung trägt, aber doch den Ab­machungen in den anderen Orten ziemlich nahe kommt, ja in ein­zelnen Positionen sie übertrifft. Unter dem Vorsitz des Oberbürger­meisters wurde vereinbart, daß die Arbeiter die Kündigung des Ver­trages zurückziehen und der Vertrag somit als auf ein Jahr ver­längert gilt.

Als Kriegsteuerungszulagen mit rückwirkender Kraft vom 1. April dieses Jahres werden gewährt: Beitlohnarbeiter inkl. Sattler über 19 Jahre alt 8 Pf. pr. Stunde Arbeiterinnen

unter 19 über 17 unter 17

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Jugendliche Arbeiter und Lehrlinge Affordarbeiter erhalten 10 Broz. auf den verdienten Lohn, ebenso Heimarbeiter, die außerdem noch 3 Proz. Vergütung für Auslagen erhalten. Vom 15. August erhalten die Sattler und Portefeuiller, soweit sie gegen Zeitlohn beschäftigt find, einen weiteren Pfennig Zulage. Eine dritte Erhöhung wird mit dem 1. Oktober d. J. ein­geführt, und zwar in der Lederwarenindustrie erhalten: Beitlohnarbeiter inkl. Sattler über 19 Jahre alt 10 Pf. pr. Stunde 8 " Arbeiterinnen

unter 19

über 17 unter 17

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Jugendliche Arbeiter und Lehrlinge Affordarbeiter erhalten 12% Proz. Zuschlag, ebenso die Heimarbeiter, denen noch 3 Proz. Vergütung für Auslagen zu zahlen sind. Die auf Reiseartikel beschäftigten Zeitlohnarbeiter erhalten die gleichen Zu schläge wie die der Lederwarenindustrie. Hingegen die Affordarbeiter

Der Genosse Crispien Stuttgart war am 24. März d. J. worden, weil er als Vorstand in einer geheimen Versammlung eine Resolution eingebracht hatte, worin die Ablehnung der Kriegskredite und die Abspaltung der Minderheit der sozialdemokratischen Partei im Reichstag gutgeheißen wurde. Gegen dieses Urteil hatte Crispien an das Reichsgericht Revision eingelegt. Die Revision wurde vom Reichsgericht verworfen. ( z)

eine

Aus Industrie und Handel.

-

Reichsbank.

Der per 30. Juni abgeschlossene Status der Reichsbank weist in erster Reihe mit dem Vierteljahrswechsel im Zusammen hang stehende stacke Anspannung auf. Von den Darlehnskassen wurden in der Berichtswoche 428,8 Millionen Mark Darlehen her gegeben, so daß von ihnen jetzt insgesamt 2032,9 millionen Mark ausgeliehen worden sind. Der recht beträchtliche Bedarf an Zahlungs mitteln fommt zunächst darin zum Ausdruck, daß der Notenumlauf um 606,4 auf 7240,5 Millionen Mark gestiegen ist. Mit der Er­weiterung des Notenumlaufs fand indes der Bedarf an Zahlungs­mitteln noch feine volle Befriedigung; es mußten vielmehr von der Reichsbank 124,2 Millionen Mark Darlehnskassenscheine aus dem Be­stand an solchen in den Verkehr gesetzt werden.

Auf die vierte Kriegsanleihe wurden in der Berichtswoche 168,3 Millionen Mark eingezahlt, so daß die Einzahlungen nunmehr 94,5 Broz. des gesamten gezeichneten Betrages, d. h. 10 175,3 millionen Mark erreicht haben. Demgegenüber betragen die von den Darlehnskassen für die Zwecke der vierten Kriegsanleihe her­gegebenen Darlehen nur 649,4 Millionen Mark gleich 6,4 Proz. des auf die Kriegsanleihe eingezahlten Betrages.

Ausfuhrverbot von Feilwaren.

Dieser Tage fand in Remscheid unter Vorsitz eines Vertreters des Reichskommissars für das Ausfuhrwesen eine Sigung von Ver tretern der deutschen Feilinteressenten statt. Es wurde u. a.. laut Franff. 8tg.", beschlossen, die Ausfuhr von Blank- und ge­schmiedeten Feilwaren nur noch nach den besetzten Gebieten in Belgien Desterreich- Ungarn zu berbieten. Der

Rohrleger, nicht unter 1 mt. pro Stunde, die Lohn gesondert verrechnet und leicht ersichtlich im Lohnbuch ein- aller Art aus Gußstahl ontag den 10. u 1916, an berpflichten fich die 15 Broz. Lohnzulage. Alle Zulagen müſſen neben bent eigentlichen zu gestalten uns die gefur efter ägefeilen und wüstfäften

Helfer nicht unter 85 f. pro Stunde zu arbeiten. | getragen werden. Wo Teuerungszuschläge über diese Vereinbarungen Beschluß fand behördlicherfeits Bustimmung und tritt sofort in Kraft.

Deutsches Theater.

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