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Nr. 182. 33. Jahrgang.

Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

Das tägliche Brot.

Mittwoch, 5. Juli 1916.

Sammeltätigkeit wird in jeder Weise begünstigt. Der für das regungen für die Durchführung der Massenspeisungen entgegen Familienhaupt ausgestellte Erlaubnisschein gilt auch für die nehmen und bekanntgeben will. Er hofft, daß von den durch den darin aufgeführten Hausgenossen. Vorzugsweise werden Krieg notwendig gewordenen Einrichtungen manches in die Friedens sich dabei alte oder jugendliche Personen betätigen können, zeit hinein fortdauern wird. Mit dem Genuß mancher Nahrungs soweit sie zu landwirtschaftlichen Arbeiten nicht befähigt sind mittel, z. B. des Fleisches, sei meint Minister von Möller ein: und nach ihren gesamten Verhältnissen für eine solche Sammel- abscheuliches Prozentum" getrieben worden. Die durch den Krieg tätigkeit in Betracht kommen. uns aufgenötigte Gewohnheit der Genügsamteit solle, Zum Betreten der Kommunal- und Privat- so wünscht er, in die Friedenszeit mit hinübergenommen werden.

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Zur allgemeinen Bestandsaufnahme. Der amtliche Nachrichtendienst für Ernährungsfragen teilt mit Die Beratungen über eine allgemeine Bestandsaufnahme find in den letzten Tagen im Kriegsernährungsamt fortgefeßt worden. Die Besprechung tam zu dem Ergebnis, daß die Erhebung sich erstreden foll auf Fleisch, Fleischwaren, Fleischkonserven und gemischte forsten müssen die Sammler sich an die zuständigen Wald­Konserven, ferner auf Eier. Allgemein war man der Ansicht, besizer wenden. Der Landrat des Kreises Teltow   empfiehlt Gegen den Wucher mit Kaninchen und Ziegen. daß in Privathaushaltungen nur die besonders wichtigen den Kreisbewohnern, sich nach Möglichkeit beim Einsammeln Gegen die Preistreiberei auf dem Kleintiermarkte sind Nahrungsmittel zu erfassen seien, in den Gewerbe- und von Beeren und Pilzen zu betätigen und bittet die Besitzer Handelsbetrieben in den Kommunen, Eintaufs- und Kriegs- von Waldungen, den Sammlern auf Antrag das Betreten des jetzt die Landwirtschaftskammern einzuschreiten ersucht worden. gesellschaften aber eine möglichst eingehende Aufnahme der einzelnen Waldes zur Ausübung dieser Sammeltätigkeit zu gestatten. Die Preisentwicklung ist hier zum Teil eine ganz ungesunde Lebensmittel erfolgen soll. Die Mehrheit kam zu der Ansicht, daß, In einer Zeit, wie der jetzigen, wäre es doppelt er- geworden. Besonders für Staninchen und Ziegen werden wenn überhaupt eine Bestandsaufnahme erfolge, fie jede Menge wünscht, wenn das Pilze- und Beerensuchen nicht von der Preise gefordert, die den Friedenspreis um das Drei- ja Vier­fache übertreffen und als ungerechtfertigt, zum Teil geradezu Fehlerquellen zu vermeiden und ein genaues, statistisch brauchbares Lösung von Erlaubnis- und Gebührenscheinen abhängig ge- als wucherisch bezeichnet werden müssen. Dazu kommen noch Material zu beschaffen. Bezüglich des Zeitpuntes der Erhebung ent- macht würde. Die Tägliche Rundschau" weift darauf hin, schied man sich für Ende August- Anfang September. daß in Süddeutschland  , wo die Pilze als wichtiges Nahrungs­Natürlich ist nicht beabsichtigt, und das kann zur mittel viel höher geschäzt werden als im allgemeinen bei uns, Beruhigung der Vorratsbefizer gesagt werden, die Vorräte zu die Schwammerljagd" frei von jeder Beschränkung ist, ohne beschlagnahmen; höchstens wird man da, wo in sinnloser daß den Wäldern ein Schaden geschieht, und gegen Uebel­Weise und zu spekulativen Zweden gehamstert worden ist, oder Bor- täter schüßen auch die Erlaubnisscheine nicht, die manchen vom räte leicht verderblicher Waren aufgestapelt sind, die Vorräte in ge­wissem Umfang der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Wohl da- Pilzsammeln abhalten werden. gegen wird man bei der in Aussicht genommenen Verteilung neuer Borräte den Haushaltungen ihre Vorratsmengen in Anrechnung bringen müssen.

von Vorräten erfassen müßte, um sonst leicht entstehende

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Von der 3. E. G.

Berlin  , 4. Juli.  ( W. T. B.) Die Zentral- Ginkaufs­Gesellschaft stellt angesichts der in verschiedenen Stadtver­ordnetenversammlungen, neuerdings in Hannover  , gegen sie er­hobenen Klagen fest, daß die Verteilung von Butter, Fleisch. Getreide, Hülsenfrüchten, 3uder und Reis überhaupt nicht in ihren Händen liegt. Die Verteilung der genannten Waren erfolgt teils auf Grund von An­ordnungen der bekannten Zentralstellen( Reichsgetreidestelle, Reichs­zuderstelle, Reichsfleischstelle, behördlicher Butterbeirat), teils auf Grund besonderer von der Reichsleitung festgesetter Verteilungs­pläne( Hülsenfrüchte und Reis). Hinsichtlich der auch in der erwähnten Versammlung vorge. brachten Klagen über die angebliche Verringerung der Lebens­mittelzufuhr durch die straffe Durchführung der Einfuhr- Zentrali sierung verweist die Gesellschaft auf die von dem Herrn Staats­sekretär v. Helfferich gemachte Feststellung, daß diese Klagen teils auf Irrtümern über die Tatsachen selbst, teils auf falscher Be­urteilung der Zusammenhänge beruhen. Nach den gemachten Er­fahrungen würde die Gestattung der Einfuhr durch einzelne Ge­meinden nicht die Gesamteinfuhrmenge vermehren, wohl aber die gleichmäßige Verteilung der Lebensmittel durch die zuständigen Reichsstellen verhindern und zur Benachteiligung der übrigen Landesteile führen.

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In der Deutschen Fischereizeitung" vom 14. Juni 1916 wird berichtet, daß Einkäufer der Zentral- Ginkaufs gesellschaft m. b. H. in Berlin   angeblich von den niederländi schen Händlern verlangen, daß sie Salzheringe in kleineren Tonnen, als den üblichen, und zu entsprechend niedrigeren Preisen liefern, um diese kleinen Tonnen dann in Deutschland   als normale niederländische Tonnen zu den für solche geltenden höheren Markt­preisen verkaufen zu können.

Die Nachricht entbehrt jedes Grundes. In Holland   kommen von jeher Heringe in Tonnen verschiedenster Größe zur Verladung. Daraus ergaben fich naturgemäß Mißstände; während des Kriegs war zudem die Füllung der Tonnen zum Teil unzuverlässig ge­

worden.

Die Zentral- Einkaufsgesellschaft hat deshalb dafür gesorgt, daß durch eine Kontrollgesellschaft jede Partie Heringe vor der Ver­ladung nach Deutschland   genau auf Beschaffenheit, auf das Netto­fischgewicht und die Stückzahl geprüft wird. Sie hat ferner mit allen Verkäufern den Einkaufspreis nach dem Gewicht vereinbart, wobei das durch die Kontrollgesellschaft endgültig festgestellte Netto­gewicht zur Verrechnung kommt. Schiebungen, wie sie der Ge­währsmann der Deutschen Fischereizeitung" andeutet, ist dadurch wirksam vorgebeugt.

Pressevertreter in den Preisprüfungsstellen. Das stellvertretende Generalfommando des VII. Armeekorps hat durch ein Rundschreiben den Gemeindeverwaltungen und Preis­prüfungsstellen mitgeteilt, es lege Gewicht darauf, daß Vertreter der Presse als Mitglieder der Preisprüfungsstellen tätig seien, damit eine engere Verbindung zwischen diesen Stellen und der Presse her­gestellt werde.

Verkehr mit Grünkern.

Eine Bekanntmachung vom 3. Juli 1916 regelt den Verkehr mit Grüntern. Die Herstellung von Grünfern aus Spelz  , Dinkel  oder Einkorn, die in Süddeutschland   gebräuchlich ist, ist den Land­mirten gestattet. Nunmehr wird vorgeschrieben, daß der Absatz lediglich durch eine vom Reichstanzler bestimmte Stelle( es wird dies die Reichsgetreidestelle sein) erfolgen darf. Die Einzelbestimmungen entsprechen denen der Verordnung über Hülsenfrüchte und über Buch­weizen und Hirse. Für Grüntern ſelbſt iſt ein Höchstpreis von 80 M. für den Doppelzentner festgesetzt. Die Verordnung ist not wendig geworden, weil im Vorjahre die Preise für Grünfernprodukte ungebührlich gesteigert wurden. Für die Gesamternährung ist die Grünfernerzeugung übrigens nicht von großer Bedeutung; sie hat im Jahre 1915 40 000 Zentner nicht überstiegen.

Die Verordnung gegen den Kettenhandel. Ueber den Geltungsbereich der Verordnung vom 24. Juni be­treffend den Verkehr mit Lebens- und Futtermitteln und zur Be tämpfung des Kettenhandels find in der Deffentlichkeit zweifel auf getaucht. Insbesondere ist die Frage zweifelhaft, ob Agenten und Stommissionäre, zumal wenn sie im Transitverkehr für das Ausland ar beiten, dem Erlaubnis zwang unterworfen sind. Demgegenüber sei festgestellt, daß sich der Erlaubniszwang auf alle im Verkehr mit Lebens und Futtermitteln tätigen Personen und Gesellschaften abgesehen von den in der Verordnung ausdrücklich Ausge chloffenenbezieht; er umfaßt also auch Agenten und Kom­missionäre, gleichgültig, ob sie im Inlandsverkehr oder im Transit­erkehr tätig sind.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Erlaubniszwanges ist, wie § 1 der Verordnung bestimmt, der 1. August.

Aus Groß- Berlin.

Pilze und Beerensammeln im Kreise Teltow  . Wie der Regierungspräsident in Potsdam   bekanntgibt, ist zum Einsammeln von Pilzen und Beeren das Betreten des Waldes in den königlichen Oberförstereten gegen Lösung eines bon dem Dberförster auszustellenden Erlaubnisscheines, für den eine geringe Gebühr zu entrichten ist, gestattet. Die

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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die gegen jeden guten Brauch verstoßen. Derartige Vorwürfe sind nicht nur manchen Händlern, sondern auch vielen Züchtern zu machen. Durch die übermäßige Verteuerung werden gerade die ärmeren sind eben die Ziegen und Kaninchen. Es soll auf die Züchter­Volkskreise schwer betroffen. Deren hauptsächliche Haustiere vereine und Züchter eingewirkt werden, daß sie sich mit einer ausreichenden Preiserhöhung begnügen, andernfalls sollen Ein recht befremdliches Vorkommnis wird uns aus Wandlik ge- ihnen keinerlei Beihilfen, Ausstellungsunterstützungen, Ehrens meldet: Zwei Kinder eines schwer verlegten, in einem Lazarett preise usw. in Zukunft gewährt werden. Alle Fälle von liegenden Kriegsteilnehmers begaben sich in den dort angrenzenden wucherischer Ausnutzung der Geschäftslage find unverzüglich Wald, um für die Mutter Blaubeeren zu sammeln. Sie hatten mit der zuständigen Preisprüfungsstelle oder Polizeibehörde mit der Beit einen halben Eimer solcher Beeren gesammelt und freuten zuteilen. Auch die Landräte sind in diesem Sinne verständigt sich schon darauf, die Mutter überraschen zu können. Da erscheint worden. ein Mann auf der Bildfläche, der von den Kindern als der Förster gehalten wurde. Er fragte die Kinder nach dem Erlaubnisschein. Die Kinder verneinten. Darauf meinte der Mann, dann müßten sie In recht netter Weise bittet die Verwaltung des bei Strafe zahlen. Die Kinder jammerten, das könnte die arme Mutter nicht, da der Vater im Felde sei. Der Gestrenge nahm den Eimer Rauschen im Samland   gelegenen Kurorts Georgswalde   zu be­mit den Blaubeeren, fippte ihn um, zertrat die gesammelten Beeren herzigen, daß Wald und Anlagen der Allgemeinheit dienen mit den Füßen und schickte die armen Kinder heim. Die erzählten und deshalb nicht eben durch Abreißen von Blumen, Einkerben ihr Erlebnis und auf diesem Wege kam die Tat unter die Leute, die von Namen usw. ihrem Zweck entfremdet werden sollen. Am nnn allenthalben ihrer Empörung Luft machten, daß in einer Zeit Eingang zu dem Kurort prangt eine Tafel mit folgender In­ber Nahrungsmittelknappheit auf eine solch nichtsnuzige Weise Lebens- fchrift:

mittel vernichtet werden.

Die Durchführung der Maffenspeisung.

Die Massenspeisungs- Konferenz wurde am Dienstag fortgesett und beendet.

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Schont die Wälder!

Für jeden Fuß hier jeder Gang, Für jeden Müden jede Bant, Für jedes Auge jede Blume Bum allgemeinen Eigentume. Für Herz und Sinn sei alles Dir Doch nichts ist für die Finger hier. Arbeiter- Bildungsschule.

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Ueber die praktische Durchführung der Massen­speisung in Hamburg  " referierte Direktor Dr. 2obfe­Hamburg. Schon in den ersten Kriegswochen habe Hamburg   zu die bereits Sonntag, den 9. Juli, findet angekündigte naturwissenschaftliche Massenspeisungen schreiten müssen, weil ein großer Teil der Bevölfe- Sonntagswanderung nach dem Scharmüßelsee, der rung nur so noch ausreichend ernährt werden konnte. Die Ab- Märkischen Schweiz   und Budow statt; Ausgangs- und End­neigung gegen die Volksküchen zu bekämpfen, sei gelungen mit Hilfe punkt der Wanderung ist Dahmsdorf Müncheberg. der Gewerkschaften, die zu diesem Zwed große Versammlungen einberiefen. Hamburg   verteile jest täglich 165 000 Portionen zu Pf. dem etwa die Hälfte der Selbstkosten deckenden Preis von 20 f. und leiſte den bedeutenden Zuschuß von monatlich 650 000 m. Die meter. Massenspeisung habe aber auch verhütet, daß die Kriegsfamilien­unterstützungen erhöht werden mußten oder die Armenunterstützungen halb der Bahnsperre). Proviant für den ganzen Tag ist nennenswert stiegen. Redner empfahl nach dem Muster Hamburgs  hauptsächlich eine zentralisierte Leitung der Küchen, gute Verteilung der Küchen über die ganze Stadt, Bereitung nahr- und schmackhaften Essens, taufmännische Verwaltung, Zuschuß der Gemeinde. forderte, daß die Gemeinden mit Massenspeisung bei der Lebensmittelverteilung bevorzugt werden.

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( Fernbahnhof) mit Sonntagsrückfahrkarten 3. Klasse. Abfahri: 6.41 Uhr morgens, Bahnhof Friedrichstraße  Fahrgeld insgesamt 2,30 M. Weglänge etwa 35 Stilo­Treffpunkt: Bahnhof Dahmsdorf- Müncheberg( außer mitzubringen; der Ausflug findet bei jedem Wetter statt. Teilnehmertarten zu 30 Pf. find zu haben im Bureau des Bezirksbildungsausschusses( Jugendfekretariat), Lindenstr. 3, im Wahlvereinsbureau des IV. Streises( Stra lauer Blak 10/11) und im Wahlvereinsbureau des VI. Streises ( Gerichtstr. 71).

Stadtrat Dr. Matthes Dresden   behandelte die Schwierig feiten der Abgrenzung des Besuchertreises." Er er­flärte sich gegen die Massenspeisung als 8wang, empfahl aber Donnerstag, den 6. Juli, abends 812 Uhr, im andererseits auch nicht die grundsägliche Ausschließung bestimmter Hörsaale der Schule, Lindenstr. 3, 4. Hof rechts 3 Treppen: Bevölkerungskreise nach Einkommen oder Beruf. Zur Verhütung von Wissenschaftlicher Einzelvortrag. Genosse Eduard Bern­Mißbräuchen hält er indes eine besondere Kontrolle für nötig. stein wird über das Thema: 140 Jahre Vereinigte Oberbürgermeister Dr. Dehne Plauen erörterte die Frage der Staaten" sprechen.( Am 4. Juli 1776 erfolgte die Un­Anrechnung von Lebensmittelfarten." Man müsse abhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten   von Nord­fie bejahen, weil durch die Massenspeisungen die Vorräte geschont amerika.) Eintrittspreis: 10 Pf. und gestreckt werden sollen. Ohne Anrechnung sei von Massenspeisungen sogar mehrverbrauch zu befürchten, der jetzt das Allerunerwünsch teste wäre. Erst nach der Ernte werde man wieder reichlicher ver­sorgt sein.

Die Sonderbesteuerung der Herrschaft Lauke. Vor dem Potsdamer Bezirksausschuß wurde gestern über die Umsatzsteuerklage der Stadt Berlin   gegen den Kreisausschuß des Als legter Referent sprach Prof. Dr. Stein Frankfurt a. M. Kreises Niederbarnim verhandelt. Die Stadt Berlin   hatte, wie be­über 3entralisation und Dezentralisation". Beide tannt, im Jahre 1913 die Herrschaft Lanke mit den Nebengütern seien bei den Massenspeisungen nötig, Bentralisation für die Leitung für insgesamt 19 577 287,72 m. getauft. Während der Kauf­und den Einkauf, Dezentralisation für den Betrieb. Bevorzugung verhandlung beschloß nun der Kreis Niederbarnim   eine Umsatz­der Gemeinden mit Massenspeisung dürfe bei der Vorratsverteilung Steuerordnung, durch die der Steuersatz bei Objekten von über nicht stattfinden. Das könne geradezu zur Einrichtung von Maffen- fünf Millionen Mark von ½ auf 1 Broz. erhöht wurde. Dem speisungen animieren". nach wurde die Stadt Berlin   zu 193 370 M. Umsatzsteuer ver Die Aussprache über die Referate wurde vom Vorfigenden anlagt. Gegen diese Veranlagung richtete sich die Klage mit dem Minister von Möller eingeleitet mit der Bemerkung, daß die Antrage, die Steuer für ungültig zu erklären, da sie unzweifelhaft Frage, ob überhaupt Massenspeisungen eingerichtet werden sollen, in der Absicht beschlossen worden sei, diesen neuen Umfag an Berlin  doch wohl noch nicht überall entschieden sei. steuerlich zu erfassen, und weil sie ferner nicht den Wert der Neben­Einige Redner unterstützten die Mahnung des legten Referenten, güter bei der Besteuerung ausgeschaltet, sondern Lante als wirtschaft­Massenspeisungen nicht ohne dringenden Anlaß liche Einheit aufgefaßt habe. Der Bezirksausschuß wies in der einzurichten. Bürgermeister Winter Connern hielt für nötig, gestrigen Verhandlung die Klage der Stadt Berlin   in vollem Um­eindringlich zu wiederholen, daß man Gemeinden nicht dazu fange als unbegründet ab. In der Begründung des Urteils wurde animieren" solle. Bedenklich scheint ihm auch eine Bevorzugung ausgeführt, es sei gleichgültig, wann die Steuerordnung beschlossen und solcher Gemeinden bei der Vorratsverteilung. Stadtrat Dr. Paul genehmigt wurde. Für die Gültigkeit sei nur maßgebend, daß sie Magdeburg   meint, es habe sich gezeigt, daß viele Kriegerfrauen nach den objektiven Merkmalen aufgestellt sei. Die Steuerordnung zum Kochen zu bequem seien. Eine Rednerin aus Lennep   wies fei deshalb unzweifelhaft gültig. Es handele sich bei dem Befiß diese Einwendungen gegen ein angebliches Zuviel von Massen- nicht darum, ob verschiedene rechtliche Behältnisse vorliegen, und speisungen zurüd. Hauptsache sei doch jetzt, daß für gute Ernährung wie er bewirtschaftet wird. Maßgebend sei nur, daß der Umsag des Volkes gesorgt wird. Auch Thomas Frankfurt a. M. ver- eine Einheit umfasse, daß der wirtschaftliche Vorgang beim Verkauf, teidigte das Recht des Volkes auf ein warmes ein einheitlicher gewesen sei, daß sich das Geschäft zwischen denselben Mittagessen". Er nannte die Massenspeisungen ein Sicherheits- Parteien abgespielt habe, und der einheitliche Wille beider darauf ventil gegenüber der Beunruhigung der Massen. Von anderer Seite gerichtet gewesen sei, den Uebergang des Objekts von einem auf den wurde darauf hingewiesen, daß nach ärztlichen Erfahrungen viele anderen zu bewerkstelligen. Kinder des warmen Mittagessens entbehren. Besondere Rücksicht­nahme auf die den Kranken und den Schwangeren nötige Ernährung werden. forderte der Leipziger   Arzt Dr. Bornstein.

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Gegen den Entscheid kann das Oberverwaltungsgericht angerufen

Ein tödlicher Unglücksfall

Zur Frage der Durchführung der Massenspeisungen äußerte sich eine lange Reihe von Rednern. Die Anrechnung der Lebensmittel- hat sich in der Maschinenfabrik Oberschöneweide   zugetragen. Dort farten wurde allgemein als gerechtfertigt bezeichnet. Freilich hat hatte der Monteur Friedrich Margeit von der Firma Kelling in man in manchen Orten beobachtet, daß dann die Benutzung der Berlin   in unmittelbarer Nähe eines in Betrieb befindlichen Last Massenspeisung nachläßt. Stadtrat Licht Schöneberg fieht auch in franes Rohrleitungen zu legen. Um nicht gefährdet zu werden, er­der für Berlin   geplanten Vorausbestellung auf eine ganze Woche ein teilte er dem 52jährigen Rohrleger Theodor Dawicki den Auftrag, Abschreckungsmittel". darauf zu achten, wann der Kran in Bewegung gesezt und ihm Auch ein Vertreter des Handels ergriff das Wort. Er bat dann jedesmal ein Zeichen zu geben. Da zunächst der Kran aber auf mehr Rücksichtnahme auf die Interessen der kleinen Händler. eine Beitlang nicht benutzt wurde, ließ D. in seiner Aufmertsamteit Minister von Möller schloß die Konferenz mit der Mit- nach und beugte sich schließlich über die Kranlaufschienen hinweg, teilung, daß die Zentralstelle für Volkswohlfahrt" weitere An- um dem Monteur bei der Arbeit zuzusehen. Dabei nahm er nicht

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