wahr, daß inzwischen der Kran in Betrieb gefeßt worden war. Er wurbe zwischen Kran und einen Eisenpfeiler gequetscht und so schwer berlegt, daß er balb darauf starb.
felt wie fchieres leif nur mit bier Fünftel der Wochenmenge abzugeben ist und daß höchstens die Hälfte der Wochenmenge in Fett verkauft werden darf. Leber wird wie Fleisch mit eingewachsenen Stnochen bewertet.
Kriegerfamilien.
um ihr Vorhaltungen zu machen, sah sie, daß der Junge grün und blau geschlagen war. Ebenso behaupten andere, gesehen zu haben, daß er dide Striemen auf dem Kopf und auf dem Rücken bis hinunter zu den Kniekehlen hatte. Daß sie nicht zuviel gesehen hatten, ergab sich aus dem Gutachten des Sachverständigen Dr. Magedom, der den Knaben untersucht hatte, nachdem er schließlich der Mutter fortgenommen worden war. Nach ihm wies der Rüden 30 bis Die Charlottenburger Stadtverwaltung läßt feit bem 1. Dftober 40 Striemen auf, während das Gesäß infolge von Schlägen derart vorigen Jahres ertranfte Angehörige von Striegsteilnehmern anstatt berfärbt war, daß sich keine weiße Stelle. mehr zeigte. Das Gedurch die Stadtärzte durch vertraglich verpflichtete Aerzte behandeln, richt erkannte auf 6 Monate Gefängnis. bürdet worden wären. Der Magistrat hat nun der Verlängerung da die Stadtärzte durch eine Uebernahme der Behandlung überdes hierauf bezüglichen Abkommens mit dem Charlottenburger Aerzteverein auf Grund des Systems der Einzelberechnung zu gestimmt, da dieses System sich durchaus bewährt hat. Ferner stimmte der Magistrat dem mit dem zahnärztlichen Verein Charlotten burg , Schöneberg , Groß- Berlin W, getroffenen Abkommen betr. die
Enttäuschte Pilzwanderer. Zu unserer unter vorstehender Spitzmarle veröffentlichten Notiz sendet uns der Veranstalter der Bilzwanderungen, Herr Bolte aus Woltersdorf , eine längere Zuſchrift, in der er unsere Angaben nur bestätigt. Er bestätigt, daß von jedem erwachsenen Teilnehmer 80 Bf. und für jedes Kind 15 Pf. Teil nehmergebühr erhoben wird, eine Angabe, die in seinen Ankündigungen nicht zu finden ist. Das wäre die Pflicht des Herrn Bolte gewesen. Wäre das geschehen, so wäre die Enttäuschung der Teilnehmer etwas weniger groß gewesen. Dann aber hätten die Zeitungen auch seine Beranstaltungen als das angesehen, was sie sind, als ein reines Geschäftsunternehmen. und hätten die Ankündigungen des Herrn Bolte nicht so ohne weiteres im redaktionellen Teil ihrer Blätter aufgenommen, sondern ihn in den Inseratenteil verwiesen. zahnärztliche Versorgung der Kriegerangehörigen zu. Herr Bolte rechtfertigt die Erhebung der Teilnehmergebühr mit dem Hinweis, daß doch niemand umsonst arbeiten tönne. Er meint, wir forderten von ihm, er folle eine sehr anstrengende und verantwortungsvolle Belehrungstätigkeit völlig umsonst leisten". Das fordert niemand von Herrn Bolte. Wogegen wir uns wenden, ist, daß Herr Bolte nicht unter dem Dedmantel des wohltätigen Menschen Geschäfte machen und das Publikum täuschen soll. Das ist aber durch seine Ankündigung gefchehen. Was Herr Polte fonft noch zu unserer Notiz fagt, ist belanglos, als daß wir im einzelnen darauf eingehen. Die Lefer werden wissen, was fie von Herrn Polte zu halten haben.
Aus aller Welt.
Kriegs- Biehpreise.
Jn Königsberg fand die Zuchtvieh Auftion der Ditpreußischen Holländer- Herdbuch- Gesellschaft statt, auf der die geforderten Mindestpreise für ganz junge Kühe um das Fünf- und Sechsfache überschritten wurden. Für eine dreijährige Kub waren 400 m. gefordert worden; sie brachte aber 2500 Mr.! Die Gemeinde Nowawes als Bichhalterin. 8mei weitere Süße, die noch jünger waren, brachten über Nachdem die Gemeinde vor einiger Zeit eine eigene Schweine 2000 m. Fast alle weiblichen Tiere wurden zu Preisen mästerei eingerichtet, deren Bestand zurzeit 150 Schweine beträgt und über 1000 W. verkauft; 190 Tiere brachten einen Gesamtauf dieser Höhe auch weiterhin gehalten werden soll, bat fie jest erlös von 866 560 m.; 116 Stiere wurden für 239 290 m. auch eine größere Anzahl Biegen angeschafft, um beim Knappierden verkauft. Der Durchschnittspreis betrug 2066 m. gegenüber 1299 m. der Milch wenigstens den Bedarf franker und schwächlicher Personen im Vorjahre. Es ist also nahezu eine Verdoppelung des Durchwie auch der eigenen Speiseanstalt sicherzustellen. Die Schweine und schnittspreises eingetreten. Biegen find in gepachteten Ställen untergebracht und werden teils Mindestpreis 4000 M. gefordert waren, brachten bis 8600 M. Einjährige Zuchtstiere, für die als mit selbstproduzierten Futtermitteln, teils mit solchen aus Privat haushaltungen und Stafernen gemäftet bezw. gefüttert. Jest plant die Gemeinde auch noch die Einrichtung einer Kaninchenzucht in größerem Maßstabe.
Soziales.
Festsehung der Ortslöhne.
Zwei gewerbsmäßige Grabdenkmalsdiebe wurden gestern von der Reulölner Kriminalpolizei unschädlich gemacht. Bwei achtzehnjährige Burschen betrieben, wie sie jetzt selbst einräumen, schon seit längerer Beit eine Spezialität", die in der Kriminalgeschichte wohl nicht sehr häufig verzeichnet ist. Abweichend von anderen Grabschändern, die die Ruhestätten der Toten ihrer metallenen Einfassungen und der gleichen berauben, stahlen sie Grabsteine und Blatten. Am hellen Berlin , 4. Juli. Durch Bekanntmachung vom 4. September 1914 Tage fuchten sie mit einem Sandwagen die großen Friedhöfe ber und vom 19. August 1915 ist die Frift, für welche die erstmalige Thomas, Emmaus -, Jafobi- Gemeinde u. a. auf, hoben die Dent- Festsetzung der Ortslöhne(§ 151 Abs. 1 der Reichsversicherungsmäler von den Grabstätten ab und schafften sie weg, ohne sich ordnung) gilt, bis zum 31. Dezember 1916 berlängert worden. Durch von jemanden stören zu lassen. Gestern traf ein Friedhofs- eine Bekanntmachung vom 3. Juli 1916 hat der Bundesrat nun arbeiter sie bei der Arbeit auf dem alten Thomas- Friedhof eine weitere Verlängerung dieser Frist bis zum Sie schafften eben wieder drei Denkmäler und Schlusse des Kalenderjahres berfügt, das dem eine Granitplatte auf ihren Handwagen. Zur Rede gestellt, erklärten Jahre der Beendigung des gegenwärtigen rie. fie, daß fie Steinmeßgehilfen und beauftragt seien, die Denkmäler ges folgt. Die Fristerstredung war nötig, weil unter den außer umzuarbeiten. Der Friedhofsarbeiter veranlaßte aber doch, daß die gewöhnlichen Verhältnissen des Krieges eine Grundlage, auf der Kriminalpolizei auf die angeblichen Steinmetzgehilfen aufmerksam die Ortslöhne für einen längeren Beitraum neu festgesezt werden gemacht wurde. Sie ging der Sache auf den Grund, fand die Dent. tönnten, nach wie vor fehlt. mäler und die Platte auf dem Lagerplatz des Vaters des einen Burschen, der in der Liegnißer Straße ein Steinmeßgeschäft betreibt, und beschlagnahmte fie. Die beiden Burschen brachten die gestohlenen Denkmäler jedesmal nach diesem Lagerplatz, fragten die Inschriften ab und verkauften dann die seltsamen Beuteſtüde.
Ein schwerer Straßennnfall hat sich am Montagabend gegen 8 Uhr in der Germaniastraße in Tempelhof ereignet. Dort versuchte vor dem Haufe 13 der Arbeiter August Winter unmittelbar vor einem herannahenden Straßenbahnwagen der Ringlinie I das Gleis zu überschreiten. Er wurde jedoch von dem Bahnwagen erfaßt, umgestoßen und erlitt bei dem Sturz auf das Straßenpflaster einen Schädelbruch. Der Berunglückte wurde nach dem Neuköllner städtischen Krankenhause in Buckow gebracht.
Krankenversicherung bei Erfazkaffen.
( W. T. B.) Aus einer Verordnung des Bundesrats bom 3. Juli 1916, betreffend Krankenversicherung bei Ersapkaffen, ist folgendes hervorzuheben:
Bom Echnellzug überfahren. Auf dem Bahnhof Großbeeren wurde am Montagabend von dem Echnellzug Dresden- Berlin ein Milchfuhrwert überfahren. Die Geschirrführerin, ein Dienstmädchen namens wiet, wurde getötet.
Ein Gewitter von feltener Heftigkeit tobte am Montag abend über Leipzig . Die elektrischen Entladungen waren so stark und häufig, daß die Häuser erzitterten. An berichiedenen Stellen der Stadt wurden große Bäume entwurzelt und umgelnickt. Die Feuertwehr wurde in vielen Fällen zu Wasserschäden gerufen. Auch der Fernsprechverkehr erlitt längere Unterbrechung.
Sigungstage der Stadt und Gemeindevertretungen. Rosenthal. Donnerstag, den 6. Juli cr., abends 6 Uhr, im großen Sigungsfaal des neuen Verwaltungsgebäudes, Hauptstr. 94. Diefe Sitzungen find öffentlich. Jeder Gemeindeangehörige it be. rechtigt, ihnen als Zuhörer beiguwohnen.
Briefkasten der Redaktion.
Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. B, IV. Sof cechts, barterre. am Montag bis Freitag bon 4 bis 7 Uyt, am Sonnabend bon 5 bis 6 Uhr statt. Jeber für den Brieftasten bestimmten Anfrage
tft ein Buchstabe und eine Bahl als Mertzeichen betzufägen. Briefliche beigefügt ift, werben nicht beantwortet. Gilige Bragen frage man in der Sprechstunde bor. Berträge, Schriftstädte und dergleichen bringe mar in bie Sprechstunde mit.
Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen teine Abonnements quittung
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Sch.
Die Sazungen vieler Ersagtassen schreiben vor, daß bei Eintritt in den Geeres-, mithin auch in den Kriegsdienst, die Mitglied B. C. 2. Verein für Deutschtum im Auslande, Berlin W, Kurfürstenschaft bei der Kaffe erlischt, ruht oder nur mit beschränkten Rechten damm 105. Bund für Mutterschutz, Berlin W, Uhlandstr. 143. 23. A. M. Siehe Berliner Adreẞbuch, 2. Band fortbesteht. Damit ist diesen Mitgliedern die Möglichkeit der 95. Nicht bekannt. Weiterversicherung während der Leistung von Kriegsdiensten, die Teil IV S. 281 unter Musikalienhandlungen und Leihinſtitute. ihnen bei den gefeßlichen Zwangstassen zugestanden hätte, ge- 700. Das bedeutet, daß der Beklagte für den Unterhalt des Kindes zu forgen hat. Tanz Cftrowo. Die Auskunft des Feldwebels ift zunommen oder doch erschwert worden. Demgegenüber gibt bie er- treffend. M. S. 1. Herzfrank; landsturmpflichtig. G. 2. 4. wähnte Verordnung denjenigen Mitgliedern von Ersakkassen, denen 1. Auch der mündliche Vertrag ist gültig, die Kündigung zum 1. Oftober bei den Krankenkassen nach der Reichsversicherungsordnung das ist zulässig. 2. und 3. Sie baften für die Miete bis zum 1. Oftober. Wenn Ein großer Kaninchendiebstahl ist dieser Tage in der Lauben Recht der Weiterbersicherung zugestanden hätte, nunmehr Sie die Wohnung zum 1. Auguſt räumen wollen, müssen Sie die Miete folonie Worgenrot" am Tempelhofer Weg in Brig verübt worden. Dieses Recht in vollem Umfange auch gegenüber ihren Er- binterlegen, sonst fann der Wirt Ihre Sachen einbehalten.. 53. Die Epizbuben erbrachen nicht weniger als fieben Lauben und sagtassen. Wer von diesem Recht der Weiterversicherung GeNein. F. M. 24. 1. Die Steuerzahlung richtet sich nach dem Einſtahlen daraus alle vorhandenen Staninchen, die sie an Ort und Stelle brauch machen will, muß dieses binnen drei Monaten, lommen. Nach Schren Angaben besitzt die Mutter ein steuerpflichtiges Gin. töteten, um die Beute besser fortschaffen au tönnen. Den Einbrechern vom Tage der Veröffentlichung der Bekannt fizenden der Beranlagungsfommission einreichen. Tommen. 2. Nein. Sie müßten Reflamation beim Bor 2. 445. Nein. fielen auf diese Weise etwa zwanzig große Belgier und mehr als machung ab, beim Vorstande seiner Grjastasse W. D. 100. Sie baften für den Mietsvertrag der alten Wohnung breißig junge Ziere edelster Nasse in die Hände, die einen erheblichen beantragen. Wer später eingezogen wird, hat für den AnWert haben. Die Diebe follten sich jedoch nicht lange ihrer Beute trag nur eine Frist von drei Wochen. Voraussetzung für die freuen. Als sie auf dem Rückwege die Chausseestraße passierten. Wirkung des Antrags ist die pünktliche Bahlung der sabungsmäßigen fielen die mit Säden beladenen Männer mehreren Trainsoldaten auf. Beiträge. Alle zur Fahne einberufenen, bisher versicherungspflich Als die Feldgrauen die Verdächtigen stellten, ergriffen legtere die tigen Mitglieder von Ersazkaffen werden gut baran tun, fich durch Flucht. Zwei von ihnen wurden jedoch eingeholt, überwältigt und rechtzeitige Antragstellung den Anspruch auf die Kaffenleistungen der Polizei übergeben. Die Verhafteten entpuppten sich als die auch während der Dienstzeit zu sichern. Weiterhin räumt jene Berfchon mehrfach bestraften Arbeiter" Karl Bartel und Wilhelm Wolf ordnung allen Ersatztassenmitgliedern der gedachten Art, deren Mit aus Berlin . Die geschlächteten Kaninchen wurden den Eigentümern gliedschaft infolge des Diensteintritts erloschen und demnächst nicht wieder zugestellt. wieder aufgenommen ist, die Befugnis ein, binnen sechs Wochen nach der Rüdkehr in die Heimat in die Versicherung bei ihrer Grjazztasse wieder einzutreten. Damit wird auch für die Ersatztassen jenem Grundjab Geltung verschafft, der durch das Notgeses vom 4. August 1914( Reichs- Gesezbl. S. 334) und durch die Bekanntmachung vom 28. Januar 1915 für die Krankenkaffen durchgeführt ist und dahin geht: niemand foll durch die Leistung von Kriegsdiensten hinsichtlich der Anwartschaft geschädigt, die ganze Kriegsbauer also insoweit hinterher als nicht vorhanden betrachtet werden.
Gesangskonzert. Am Sonnabend, den 8. Juli, veranstaltet der Männerchor Fichte- Georginia"( M. d. D. A.-S.-B.) mit dem BlüthnerDichester ein Sommerkonzert im Paradiesgarten", Treptow . Anfang des Konzerts 7 Uhr. Gintritt 80 f.
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Aus den Gemeinden.
Gerichtszeitung.
Verfüttern von Brotgetreide.
Einführung von Nahrungsmittelfarten in Charlottenburg . Die Stadt Charlottenburg wird am Freitag, den 7. Juli, mit einer Verteilung von Nahrungsmitteln an feine gesamte Einwohnerfchaft beginnen. Für diese Verteilung gibt die Stadt eine Nahrungsmittelfarte an jeden Einwohner aus, Der eine Hauptbrotlarte erhält. Die Nahrungsmittelfarte ist mit Das Landgericht Stargard i. B. hat am 11. Mai den acht abtrennbaren Abschnitten versehen. Durch Bekanntmachung Rittergutsbesizer Louis Dentler wegen berwird jedesmal mitgeteilt, welcher Abschnitt der Nahrungs- botswidrigen Verfütterns von Brotgetreide zu 2000 M. Geldmittelfarte Gültigkeit hat, für welche Dauer, für welche Att strafe verurteilt. Als Mitangeklagter ist sein Hofmeister von Nahrungsmitteln und für welche Mengen. Am Freitag, Schülke wegen desselben Vergehens zu 30 M. Geldstrafe verbett 7. Juli, tritt der Abschnitt I in Kraft, der bis urteilt worden. einschließlich den 15. Juli einzulösen ift. Auf jeden Ab- Der Angeklagte ist Besitzer des Ritterguts Birkholz, Kreis schnitt wird in den Charlottenburger Geschäften, die durch Aus- Dramburg, auf dem er im Jahre 1915 einen Bestand von 24 bis bang tenntlich gemacht sind, 2 Bfund Teigwaren( Nudeln und 27 Pferden hatte. Ihm ist zur Last gelegt worden, fich dadurch Mattaroni) abgegeben, so daß alio eine Familie von 4 Köpfen gegen die Bekanntmachung des Bundesrats betreffend den Verkehr 2 Bfund erhält. Der Preis beträgt für die erste Sorte 72, für die mit Mehl und Brotgetreide vom 25. Januar 1915 fortgefeht berzweite Sorte 51 Bf. für ein Pfund. Es ist beabsichtigt, nach dem gangen zu haben, daß er seine Pferde mit beschlagnahmtem Weigen 15. Juli auf die anderen Abschnitte andere Nahrungsmittel an die und Roggen aus dem Jahre 1914 und früheren Jahrgängen füttern gefamte Bevölkerung zu berteilen, und zwar voraussichtlich auf den ließ, obwohl dies Getreide ausschließlich als Lebensmittel für Men Abschnitt II Grieß oder Graupen. Die Nahrungsmittelkarten werden schen dienen durfte. Auf seine Anweisung hin ließ der Mit-. am Donnerstag, den 6., und Freitag, den 7. Juli, auf den Brot- angeklagte Sch. das Getreide durch die Knechte verfüttern. Der tommissionen an die Hausbefiger oder deren Stellvertreter aus Angeklagte D. hatte fich zwar damit zu entschuldigen versucht, daß gegeben, die umgehend die Berteilung vorzunehmen haben. er fagte, es habe sich um dumpfes und nasses Getreibe gehandelt, Mit diesen Nahrungsmittelfarten werden Sonderkartoffelfarten verwelches für menschliche Nahrung nicht mehr geeignet war, doch hat teilt, die für die laufende Woche Gültigkeit haben und die zum bas Gericht dies als widerlegt angesehen. Bezug von 8 Pfund Kartoffeln oder 350 Gramm Brot berechtigen. Gegen das Urteil hatte nun der Angeklagte D. Revision Um denjenigen Charlottenburger Einwohnern, die auf das Mittelstüd eingelegt. Das Reichsgericht verwarf am Montag die ihrer Hauptbrottarte nicht 3 Bfund Kartoffeln erhalten, einen Erfat Revision. in Brot zu geben, wird von Donnerstag ab in den Brotkommissionen gegen Vorzeigung der Mittelstücke der Charlottenburger HauptBrotfarte, Serie 40-48, soweit auf diese Mittelstüde Kartoffeln noch nicht bezogen find. eine zweite Sonderkarte berausgabt. Das bes treffende Mittelstüd wird in der Brotkommission durch kreuzen
entwertet.
Bom Stegliter Fleischverkauf.
Kindesmißhandlung.
Das Schicksal eines vorehelichen Rindes beleuchtete eine Verhandlung vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte, die gestern gegen die Frau Else Megow wegen gefährlicher Körperverlegung stattfand.
bis zum 1. April. Der Vertrag hat auch in Striegszeiten Gültigteit. .. 100. Die Rente richtet sich nach der Charge; es kann aber eine Bufahrente beantragt werden, wenn der Gefallene vor seiner Einberufung berf. Sie haben Anspruch auf Bochen- und Stillgeld vom 1. Juli ab. ein Einkommen von über 1500 m. jährlich hatte. A. F. Reinicken Antrag ist an die Krankenkasse zu stellen, der ibr Ehemann zuletzt ange hörte. Bar 3hr Mann nicht Staffenmitglied, ist der Antrag an die zustän bige Steuertasse zu richten. Anna 75. Nein. 23. H. 58. Die Unterschrift wird nur im Falle einer Entlassung berlangt.
Wetterauschten für das mittlere Norddeutschland bis Donnerstag mittag. Ziemlich warm, zeitweise heiter, aber veränderlich. Vielfach Gewitter.
FABRIK
ANSICHT
DHUSO ZIST
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TAAA APR GAR
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Salem Aleikum
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56
einschließlich Kriegsaufschlag.
Oriental Tabaku Cigaretten- Fabrik Yenidze Dresden
Jnh.Hugo Zietz Hoflieferant S.M d.Königs vSachsen
Sie wurde beschuldigt, ihren unehelichen Sohn, den Schüler Um das Aufstellen vor den Fleischerläden nach Möglichkeit zu Otto Janad, mittels gefährlichen Werkzeugs sowie grausamer und verhindern, hat der Gemeindevorstand angeordnet, daß die Schlächter- boshafter Behandlung mißhandelt zu haben. Der fleine Janad meister ihre Kunden zu bestimmten Stunden an den Ver- wurde zunächst bei seiner Großmutter erzogen, als seine Mutter taufstagen aufrufen, und zwar vormittags in drei Gruppen von heiratete. Später nahm ihn diese zu sich und nun soll für ihn eine 7 bis 9, 9 bis 11 und 11 bis 1 Uhr, nachmittags in einer Gruppe böse Leidenszeit begonnen haben. Wie die Nachbarn behaupten, von 5 bis 7 Uhr. Von 7 bis 8 Uhr abends sind alle diejenigen hat die Angeklagte ihren unehelichen Sohn bei den geringfügigsten abzufertigen, die in der für sie festgesezten Zeit aus triftigen Anlässen auf das heftigste geschlagen. So soll sie ihn, wenn er einGründen am Fleischlauf berhindert waren. Die Behinderung mal zu seiner Großmutter gegangen war, in Abständen von zehn muß jedoch glaubhaft nachgewiesen werden. Der Aufruf erfolgt Minuten über eine Stunde lang mit Rohrstod, Ausklopfer oder am Abend vorher durch Aushang am Schaufenster. Damit nicht die einem ähnlichen Gegenstand bearbeitet haben, ihn manchmal dazu gleichen Kunden jedesmal zur gleichen Zeit abgefertigt werden, find aus dem tiefsten Schlafe reißend. Als eine unter ihr wohnende Sie Kundengruppen abwechselnd zu den verschiedenen Verkaufsstunden Nachbarin eines Abends schließlich das flägliche Geschrei des Knaben aufzurufen. Ferner ist angeordnet worden, daß Mücken- und Bauch nicht mehr mit anhören konnte und deswegen zu ihr hinaufging, Berantwortlicher Redakteur: Alfred Wielepp, Neukölln . Für den Injeratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin , Drud u. Berlag: Borwarts Budbruderet u. Berlagsanstalt Baul Singer& Co, Berlin SW.
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