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wurden einige leichte Schrammen bemerkt, welche ohne jede Be- Jursprünglich 17,40 m. notirt, diese Notir abez durchstrichen und deutung für den Tod der Frau von dem Fall zur Erde her- durch zwei Striche ersetzt war.

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höheres Einkommen haben, sowie durch Nebenbezüge besser

werden.

6. Politische und gewerkschaftliche Gewissensfreiheit wird jedem Arbeitnehmer zugesichert. Verein Braunschweiger Bierbrauereien. ( gez.) Joh. Salomon, Vorsitzender.

Die Bertreter der Generalfommission. G. Kießling. Louis Donner."

G3 sollte also angedeutet wer- gestellt sind nicht mit einbegriffen. 5. Etwaige Mißstände betr. der Schlafräume sollen beseitigt rühren fönnen. Gänzlich unwahr ist die Mittheilung, daß den, daß an jenem Tage überhaupt keine Attion an der Börse die P. mittelst eines Beiles erschlagen worden ist. Anscheinend stattgefunden habe. Nun hatte aber die Firma Neubauer am ist die Frau am Herzschlage gestorben, doch ist die Möglichkeit 22. August ein Verkaufsangebot zu 17,40 m. gemacht, dieses war nicht gänzlich ausgeschlossen, daß P. die Frau bei dem oben aber bei der Kursnotirung nicht berücksichtigt worden. Von erwähnten Streit zu Boden geschleudert und ihr einen Fußtritt Neubauer war Beschwerde bei dem Aeltesten- Kollegium erhoben, gegen den Unterleib versetzt habe, worauf dann edlere Organe dieselbe aber zurückgewiesen worden. Dann aber erhob die Firma verlegt und plötzlicher Tod eingetreten sei. Der Verhaftete be- bei dem Regierungspräsidenten Beschwerde. Bei dieser Gelegen­hauptet, daß seine Frau während des Bankes plötzlich vom Stuhl heit führte das Aeltesten- Kollegium aus, daß an jenem Tage nur Die das einzige Angebot vorgelegen habe, welches, im Hinblick auf Der Streit der Sammetweber in Manningham dauert heruntergefallen und auf der Stelle todt geblieben sei. Die das einzige Angebot vorgelegen habe, welches, im Hinblick auf Obduktion der nach der Spandauer Leichenhalle überführten den außerordentlichen Fall und die Erregung in der ganzen unverändert fort. Die Arbeiter halten mit bewunderns­Börsenversammlung, die keine Stimmung erkennen ließ, wohl würdiger Festigkeit aus. Hoffentlich haben es ihre Kollegen in Todten fand gestern Abend statt. nach§ 8 der Ausführungsbestimmungen der Börsenordnung un Deutschland an Beweisen der Sympathie nicht fehlen lassen, Großes Pech hatte vor einigen Tagen ein Reisender, welcher berücksichtigt gelassen werden mußte. Dieser§ 3 lautet: Es ist jedenfalls aber seien dieselben ermahnt, sich durch keine ben um 7 Uhr von Berlin nach Hamburg gehenden Blizzug be- bei Festsetzung der Notirung gestattet, unter besonderen Um Meldungen der kapitalistenpresse von ganzer stieg. Als der Zug nach furzem Aufenthalt auf dem Friedrich ständen abgeschlossene Geschäfte unberücksichtigt zu laffen." sober theilweise Beilegung des Streits irre tungen- Bahnhof seine Fahrt fortsetzen wollte, konnte die Maschine auf besondere Umstände" wurde in diesem Falle auf die That führen zu lassen. Erst vorige Woche lief wieder die Nach­nicht anziehen. Man untersuchte den ganzen Zug und fand nun, fache hingewiesen, daß sofort, als es bekannt wurde, daß die richt durch die Presse, daß zweitausend Spuler zur Arbeit zurück­bag in einem Abtheil 2. Klasse die Karpenterbremse gezogen war. Firma Neubauer die Offerentin sei, jeder etwaige Reflektant abe gelehrt seien und auf nähere Anfrage stellte sich heraus, daß die Auf Befragen erklärte der betreffende Reisende, daß er den gesprungen fei. Man habe eben angenommen, daß das ganze Meldung lediglich auf einem- frommen Wunsch der Fabriks Abtheil überheizt gefunden und deshalb die Wärmevorrichtung Geschäft nur ein fingirtes gewesen und es der Firma Neubauer leitung beruhte. der Heizvorrichtung mit dem Hebel der Karpenterbremse ver- brücken und damit das Recht zum Verkaufe des verpfändeten Bradford, 14. April. Gestern Abend kam es seitens der wechselt. In Wittenberge mußte er dafür 30 Mark Strafe Zuckers herzustellen.( Von der Gegenseite war dem gegenüber ftreifenden Seidenweber zu neuen Ruheftörungen. Die Arbeiter wieder darauf hingewiesen worden, daß die Börsenkommission stürmten gegen das Rathhaus( Weshalb? Red.) und zer­bezahlen. Das Trinkgelder- Uuwesen ist nächst den Gastwirthschaften ihrerseits Mitglieder des Gläubiger- Komitees waren und ein In Schmetterten die Fenster, infolge dessen die Aufruhratte abermals wohl in den Badeanstalten am meisten verbreitet. Hier sind so- teresse daran hatten, daß gewisse Interessen nicht geschädigt verlesen werden mußte. Die Polizei und das Militär griffen gar gewöhnlich Plakate angebracht, auf denen die Zahlung von our Regierungspräsident hat die Beschwerde eben wiederholt die Arbeiter an und verwundeten mehrere derselben. falls zurückgewiesen und nun führte die Firma Neubauer Trinkgeldern angeregt wird. Trinkgeld für den Bademeister nach bei dem Handelsminister Beschwerde. Letzterer hat die Be- zdütse Belieben." So oder ähnlich lauten diese Aufschriften. Welchen Umfang dieses Unwesen annehmen kann, darüber schwerde insofern aus formellen Gründen für begründet erachtet, erhalten wir folgende, mit mehreren Unterschriften versehene Gin- als er den besagten§ 3 der Ausführungsbestimmungen nicht für rechtlich bestehend anerkannte und diesem Paragraphen eine ver­Nach Ansicht des Ministersdurfte bindliche Kraft nicht beilegte. Sendung:

Die Unterzeichneten bitten, das Trinkgelder- Unwesen in der Berliner Naturheilanstalt in der S.- Straße doch zur öffentlichen aber Kenntniß zu bringen. Ein Bad kostet dort 1,25 M. Es hat sich Sen nie Unfitte dem

25 Pf. bedanken

würden.)

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Der

Boziale Ueberlicht.

Achtung Klempner! In letzter Zeit ist es in mehreren eine solche Bestimmung nicht einseitig von den Börseninteressenten Werkstätten vorgekommen, daß die Kollegen mit den Unternehmern aufgestellt werden, sondern es hätte, falls ein dahin gehendes dadurch in Differenzen geriethen, daß ihnen von Seiten der Bedürfniß sich geltend machte, Sache der Weltesten sein müssen, legteren neue Werkstattordnungen aufottroyrt, oder Zohnabzüge 50 Pf. und mehr Trinkgeld zu geben. Für ein Trinkgeld von unter Begründung desselben für eine entsprechende Ergänzung gemacht worden. In einigen Fabriken ist dieses Ansinnen auch der Börsenordnung die Genehmigung des Ministers nachzusuchen. erfolgreich durchgeführt worden. Um dies für die Zukunft zu machen ein Gesicht, als hätten sie Lust, den Badegaft In dem vorliegenden Falle hat der Minister eine Berufung auf verhüten, und um den Beschlüssen der Berliner Streif- Kontroll­daß bei allen vorkommenden wegen der geringen Spende zu schikaniren. Für einen§ 3 auch deshalb für verfehlt erachtet, weil der Paragraph in kommission und des Weimarer Kongresses nachzukommen, ist es tranten Menschen ist das eine unangenehme Situation und gewiß ist Mancher nicht wiedergekommen, wegen der Trint Geschäfte vorsieht, dagegen über die Frage, wie es mit der Berück Differenzen zwischen den Kollegen und ihren sichtigung bloßer Angebote gehalten werden soll, überhaupt Arbeitgebern die Lohnkommision sofort und gelder. Vielleicht veranlaßt die öffentliche Anregung den Direktor keine Bestimmung trifft. Der Minister ist aber in seinem bez: unter Beibringung event. Fabritordnungen Der Anstalt, diesem Uebelstande baldigst abzuhelfen und seine Bescheide zu der Ueberzeugung gekommen, daß keinem der bei u. f. w. von dem wahren Sachverhalt in Kenntniß Leute so zu besolden, daß sie nicht auf Trinkgelder angewiesen find. jener Kursfeſtſezung Betheiligten ein subjektives Verschulden zur gefeht wird. Sie wird dann das Weitere regeln. Das ein Arbeiter würde gewiß lieber für ein Billet zum Baden Last falle.- Der Angeklagte erklärte, daß ihm jede beleidigende ignoriren der Kommission wird stets dem Unternehmer das Spiel 1,50 M. bezahlen, als den heutigen niedrigeren Preis, wenn er nachher der Schererei mit dem Trinkgeld überhoben wäre.( Folgen Absicht fern gelegen habe. Er habe die Broschüre geschrieben, erleichtern, der mit seinen" Arbeitern schon fertig wird". Da um die sehr starken Angriffe des Geh. Rath Gamp gegen den gegen wird das Einschreiten einer unabhängigen Instanz nicht zur Bestätigung der Angaben fünf Ünterschriften.) Meistentheils find solche Personen, die in ihren Stellungen Terminhandel an der Börse zurückzuweisen und konnte hierbei nur die betreffenden Kollegen vor wirthschaftlichen Nachtheil be unmöglich die in der Preſſe gestellt, daß die Trinkgelder gleich bei der Besoldung mit in An- der Börse einfach mit Stilschweigen übergehen. Seine Broschüre ledigung aller Streitigkeiten ermöglichen. Kollegen, indem wir schlag gebracht werden; diese Trinkgelber kommen also, wenn sei aber schon in einer früheren Zeit geschrieben gewesen und so erwarten, daß Ihr gegen alle Lohnbrückerei energisch Front auch indirekt, so boch hauptsächlich dem Unternehmer zu Gute. habe er nur in einer Anmerkung auf diese Vorgänge Rücksicht macht, empfehlen wir das oben Gesagte in allen Fällen zur Ob dies vorliegend auch der Fall ist, können wir nicht wissen. nehmen können, benen er sonst ein ganzes Rapitel gewidmet haben Darnachachtung und zeichnen mit kollegialischem Gruß die Lohn­würde. Staatsanw. v. Jarizewski beantragte eine Geldstrafe Kommission der Klempner Berlins und Umgegend. NB. Alle Hoffentlich haben diese Beilen die Beseitigung des Uebelstandes von 300 M. und führte in Uebereinstimmung mit dem Rechtsanwalt Mittheilungen sind zu richten an S. Weber, Stallschreiber­H. Wilcke aus, daß hier in der That eine starke Beleidigung der Straße 9. Aeltesten der Magdeburgischen Kaufmannschaft vorliege. Rechtsanwalt Dr. Goldschmidt betonte dagegen, daß die ab. sichtlich falsche Notirung den Börsenkommissaren zur Last falle Nixdorf. Bergschloßbrauerei, Hafenhaide; Vereinsbrauerei, und den Aeltesten nur vorzuwerfen sei, daß sie die falsche Jäger- und Herrmannstr.- Ede; Maue's Variété- Theater, Herr Notirung gebilligt haben. Im Uebrigen macht der Vertheidiger mannstraße 18; Kummer's Salon, Berlinerstr. 136; Hoffmann's den Schutz des§ 198 St.-G.-B. in vollem Umfange für den An­Festfäle, Bergstr. 133; Niesegl's Salon, Bergstr. 129; Barta's geklagten geltend. Der Gerichtshof erkannte auf Frei­Deutsches Wirthshaus, Bergstr. 120; Stolzenburg's Raiser- prechung des Angeklagten. Er erachtete die Notiz des An­Wilhelmsbad, Canner- Chaussee; Wiersing's Salon, Knesebeckstr. 77 geklagten für beleidigend, den Beweis der Wahrheit bezüglich der Absichtlichkeit nicht für erbracht, obgleich eine objektiv falsche Notirung vorzuliegen scheine, dagegen billigte der Gerichtshof dem Angeklagten den Schutz des§ 198 zu.

zur Folge.

Die Lokalkommission von Rigdorf und Umgegend ver­öffentlicht hiermit die Liste derjenigen Wirthe, die ihre Lokale zu Arbeiterversammlungen hergeben.

Würschmidt's Salon, Knesebeckstr. 16.

Treptow . Bornow's Restaurant; Bender's Restaurant; teich); Bade's Volksgarten.

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Versammlungen.

Der sozialdemokratische Wahlverein für den fechsten Berliner Neichstags- Wahlbezirk hielt unter dem Vorsitz des Genossen Gießhoit am Dienstag, den 14. April, eine öffentliche Versammlung ab, bei welcher Doktor Lütgenau einen Vortrag über:" Die Kirche und die Sozial­demokratie" hielt.

dar

Briz. Gebr. Walter's Rosenfeeterrasse, Chauffeestr. 69/70; In der Diskussion sollten nur Gegner sprechen. Nun waren Ww. Müller, Chausseestr. 89; Güldner's Restaurant, Rudower . ja einige Heilssoldaten" während des Vortrages anwesend; Chauffee 66; Adam's Restaurant( Buschkrug.) Kann die infolge einer Schlägerei eingetretene Vermin jedoch zogen es die tapferen Krieger vor, sich beim Beginn der Jacob's Restaurant; Nitsch's Restaurant'; Hensel( Bum Karpfen- derung der Erwerbsthätigkeit eines Arbeiters als Betriebsunfall Diskussion rückwärts zu konzentriren, b. H. den Gaal zu ver­erachtet werden, der die Berufsgenossenschaft zur Leistung einer lassen. Zwei Anhänger der Freireligiösen Gemeinde", Löbli nnd Ferner machen wir besonders die Kirchhofsbefucher darauf Unfallsrente verpflichtet? Dieſe prinzipiell wichtige Entscheidung Schmidt, versuchten es nun, einigen Ausführungen des Referenten aufmerksam, daß folgende Wirthe nicht gewillt sind, ein Partei- ist vom Reich 3. Versicherungsamt bejaht worden. entgegenzutreten. Folgende Resolution wurde gegen 8-4 Stimmen blatt auszulegen: Liebow, Kottbuser Damm 99; Benz, Herrmann- Der Arbeiter Schröter war im Oktober 1889 mit anderen Arbeitern 1. Die Kirche ist eine Verbündete der herrschenden Klasse straße 170; Beez, Herrmann- und Steinmetzstr.- Gce; G. A. Blant's aus Aschersleben und Dermburg mit Herstellung des durch Hoch- angenommen: data of waffer beschädigten Eisenbahndammes der Linie Halberstadt und des Klassenstaates; ihre Thätigkeit hat die fapitalistische Gasthof, Herrmannstr. und Mariendorferweg- Ecke. Sie nimmt Anfragen, betreffs ber Lokale, find zu richten an F. Zier, Bienenburg beschäftigen Aschersleber und Bermburger Arbeiten Produktion und den Klassenstaat zur Grundlage. Faltstr. 46; H. Anhof, Bergstr. 139; G. Kleist, Juliusstr. 42a. an welchem Schröter nicht Theil nahm. Um 1/22 Uhr wurden die eine Nebenposition im Klassenstaate ein, und hiernach hat sich 2. Vom Standpunkt des klassenbewußten Arbeiters aus ist Polizeibericht. Vor dem Hause Liebenwalderstr. 5 wurde Ascherslebener Arbeiter abgelohnt, verließen aber trotz Aufforderung ihre Bekämpfung zu richten. island is bekannten Mann bei einem Streite durch einen Messerstich am 5 Uhr aus der Bude, in der er gearbeitet hatte, trat, wurde er hinterrüds tatholische, jüdische, freireligiöse u. f. w.) zu machen.old am 13. b. Mts. Abends ein Bau Unternehmer von einem un- des Bahnmeisters den Arbeitsplatz nicht. Als Schröter zwischen 4 und fein Unterschied zwischen den einzelnen Kirchen( Landeskirche, Räder eines Bierwagens und erlitt anscheinend so schwere innere Kopf geschlagen, daß er bewußtlos zu Boden stürzte und seitdem ist die Forderung statt an die sozialistische Gesellschaft an den ein 18jähriger Knabe vor dem Hause Köpenickerstr . 194 unter die 11/2 Fuß langen und 1/ 2-3/ 4 30ll starken Rundeisens über den Härung der Religion zur Privatsache Verletzungen, daß er nach dem Krankenhause am Urban gebracht in seiner Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Das Land­werden mußte. An der Ede der Luckauer- und Oranienstraße gericht Halberstadt verurtheilte die hinterliftigen Schläger zu 3 er einen vom 6. Wahlkreise erlassenen Aufruf recht spät und wurde Nachmittags ein 13jähriger Knabe von einer Kutsche refp. 2 Jahren Zuchthaus. Die Ansprüche, die Schröter aber er unter Verschiedenem" wurde der Vorwärts" getadelt, daß überfahren und anscheinend innerlich bedentend verletzt. In auf Zahlung einer Unfallvente bei der Tiefbau Berufsgenossens dann mit Bemerkungen gebracht habe. Besonders Löpte machte der Nacht zum 15. d. Mts. fand Bremerstraße 48 ein kleiner schaft erhob, wurden jedoch vom Schiedsgericht zu dabei starke Ausfälle gegen die Fraktion; jedoch wurde ihm all­

Kopfe bedeutend verlegt.

Brand statt.

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Am 14. d. Mts. Bormittags gerieth von Ascherslebener Arbeitern mit dem fantigen Knopf eines

Gerichts- Beitung.

C

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51]

Wegen Beleidigung der Aeltesten der Kaufmannschaft Betriebsunfall.

heutigen Staat zu stellen.

zudrucken.

schlossen.

ist beizubehalten, jedoch

Vergolderversammlung.

In einer öffentlichen, unter dem Vorsitz des Genossen Niebers

Dresden abgewiesen, weil die vorfäßliche an Schröter begangene Körperverletzung den Begriff eines Betriebsunfalles feitig eine scharfe Rüge zu Theil und ihm bedeutet, solche Worte ausschließe. Schröter legte gegen diese Entscheidung Refurs beim Redaktion des Vorwärts" vertheidigt, die nach dem Aufruf des feien eines Parteigenossen unwürdig. Desgleichen wurde die Reichs Versicherungsamt ein. Hier führte fein Bertreter, Parteivorstandes nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet Rechtsanwalt Stadthagen , etwa folgendes aus. Nicht jede gewesen wäre, den Aufruf des Wahlkreises mit Bemerkungen ab­auf der Betriebsstätte erlittene Störperverlegung sei ein Aber ein Betriebsunfall liege vor, wenn Hierauf wurde die Versammlung mit einem dreifachen Hoch in Magdeburg hatte sich heute der Sekretär der Stettiner Kauf- wie hier derselbe zwar nicht aus den unmittelbaren Einrichtungen auf die internationale, völkerbefreiende Sozialdemokratie ge­der III. des aus den Gefahren der tammer hiesigen Landgerichts I zu verantworten. Dem Ange fei. Der große Konflug von Arbeitern, die Schlägerei des Bor­Flagten stand der Rechtsanwalt Dr. Goldschmidt zur Seite, mittags und die in deren Folge erklärliche Gereiztheit unter den als Vertreter der als Nebenkläger zugelassenen Aeltesten der Arbeitern hätten den Betriebsunternehmer veranlassen sollen, die Magdeburgischen Kaufmannschaft war Rechtsanwalt Wilcke zur Ascherslebener von der Betriebsstätte zu entfernen oder für eine gall tagenden Versammlung aller in Bergoldereien beschäftigten Stelle. Es handelte nich um eine literarische Arbeit des Anges andere ſtrenge Scheidung ber beitergruppen auf der Betriebs. Arbeiter und Arbeiterinnen hielt Genosse Wilhelm Werner einen flagten, welche auch auf die Budertrisis des ſtätte Sorge zu tragen. Diese Vorsorge sei unterlassen und in mit großem Beifall aufgenommenen Vortrag über die Bebeu­Jahres 1889 Bezug nimmt. Im Herbite 1889 ließ der Ange- mittelbarer Folge deſſen Schröter verletzt. Das Reichsversicherungs- tung des 1. Mai. Im Anschluß an das Referat gelangten flagte hier bei Leonhard Simion eine Broschüre unter dem Titel amt schloß sich nach längerer Berathung diesen Ausführungen an folgende Refolutionen zur Annabme " Der Kreuzzug gegen den Terminhandel" erscheinen, welche sich und erkannte unter Aufhebung des angegriffenen Urtheils dem an eine Rede des Abg. Geh. Ober- Regierungsraths amp im Kläger die in§ 5 des Unfall- Versicherungsgesetzes beſtimmte Reichstage gegen den Terminhandel anlehnte und die Behaup Nente zu. tungen über die verderblichen Einwirkungen desselben auf die allgemeinen Handelsverhältnisse bekämpfte. Dabei war auch eines Vorganges an der Magdeburger Börse gedacht und die Sache so dargestellt worden, als ob das Verhalten des Weltesten- Kollegiums der Magdeburgischen Kaufmannschaft bei der Kursnotirung für Zuder am 22. Auguſt 1889 absichtlich unforrett gewesen sei.

Arbeiterbewegung.

1. Die öffentliche Versammlung der im Vergoldergewerk be internationalen Kongresses zu Paris an und hält den 1. Mai als internationalen Feiertag fest, sieht aber in Erwägung, daß sich bie wirthschaftlichen Verhältnisse in unserem Gewerk derartig ge staltet haben, daß wir in diesem Jahre den 1. Mai als Ruhetag nicht fiegreich durchfechten können und erklärt dahin zu wirken, daß der 1. Mai in zutunft als Ruhetag gefeiert in biefem

schäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen erkennt die Beschlüsse des

In Magdeburg war eine Krisis im Zuckerhandel ausgebrochen, Ein Streik der Mägde. Wie uns aus Leipzig , 14. April, Jahre die Feier am Sonntag den 3. Mai zu

geschrieben wird, haben dem

in

"

2. Die Versammlung beschließt auf Grund vorgenannter Resolution am 1. Mai von dem Zagesverdienst ein Biertel zu Gunsten der Streitenden in unserem Gewerbe zu entrichten." Mit der Sammlung dieses Geldes wurde die Agitations Kommission beauftragt.

gefallen war. Um die Zahlungsschwierigkeiten derselben zu heben, die Mägde die Arbeit eingestellt. Sie verlangen denselben Lohn begehen." gefallen war. Um die Zahlungsschwierigkeiten derselben zu heben, wie die schlesischen Arbeiterinnen, sowie eine Hinausschiebung des trat ein Konsortium zusammen, in welches auch Herr Geb. Anfangs der Arbeitszeit von 5 auf 6 Uhr. Kommerzienrath Neubauer gewählt wurde. Es wurden von dem Braunschweig , 14. April. Der Boykott gegen die Brauereien Ronfortium Verhandlungen mit einigen Banken in Berlin geführt, und es fam ein Vertrag zu Stande, welchen auch die Firma hat hier nach furzer Dauer mit einem vollen Siege geendet, der 3. A. Neubauer unterschrieb, obgleich sie zu denjenigen Firmen folgender Bereinbarung seinen Ausdruck findet, die zwischen gehörte, welche den Zucker der Firma Baumann u. Maquet mit dem Verein Braunschweiger Bierbrauereien und zwei Vertretern 15 M. lombardirt hatten. In dem Vertrage heißt es u. A.: Generalkommission gestern abgeschlossen worden ist: Fällt dagegen der Zuckerpreis unter 17,50 m. pr. Zentner 88 Rendement Hamburg - Magdeburger Notiz, so soll jeder ein­zelnen der bevorschussenden Bantfirmen das Recht zustehen, zum Die Firma Bertaufe des ihr verpfändeten Zuckers zu schreiten." Neubauer hatte in diefer ganzen Angelegenheit eine Doppel­stellung. Nun ist von den Börsenkommissaren am 21. August 1889 für Buder notirt worden: 18,00, während am 22. Auguft

der

1. Vom 1. Mai d. J. ab wird in den hiesigen Brauereien die 10 stündige Arbeitszeit eingeführt. 2. Sonn- und Festtags werden 4 Stunden gearbeitet und für vollen Arbeitstag gerechnet.

8. Die Ueberstunden werden den Brauern mit 30 Pf. und den Arbeitern mit 20 Pf. pro Stunde vergütet.

4. Borderburschen und Personal im Sudhause, welche ein

Als nächster Puntt gelangte der Bericht des Streits Komitees zur Verhandlung:

Seit den Verhandlungen mit dem Vorsißenden des Fabri­fantenbundes Herrn Adolf Werkmeister, dessen Brief sowie auch die Antwort darauf seitens der Vierer- Kommission in letter Versammlung verlesen wurden, wäre ein augenblicklicher Still­stand in der ganzen Bewegung bemerkbar( gewefen. Nach dem Osterfeste sei dann von den Streitenden der Wunsch geäußert, man möge den Verhältnissen Rechnung tragen und, soweit es