Einzelbild herunterladen
 

Gewerkschaftliches.

Berlin und Umgegend.

Aus dem Kriegsausschuß für die Metallbetriebe

Groß- Berlins.

Von der Firma S. Sch. wünscht der Hilfsmonteur K. einen Kriegsschein wegen zu geringen Lohnes. Das Verlangen des Hilfs monteurs wird als berechtigt anerkannt und der Firma aufgegeben, sich mit St. über die Höhe des Mehrverdienstes zu ver­ständigen. Gelingt das nicht, dann wird K. den Kriegsschein er­halten. Von der Firma 2. wünscht der Werkzeugmacher K. einen Kriegs­schein. St. fann wegen einer Verlegung, die er sich im Kriege zugezogen hat, die ihm obliegenden Arbeiten nicht verrichten und möchte sich eine Beschäftigung suchen, wo er weniger, besonders mit den Augen angestrengt wird. Das Verlangen wird als berechtigt anerkannt und erhält K. den Kriegsschein.

Von der Firma B. erscheinen die Revolverdreher 8. und B. und möchten einen Kriegsschein, da ihnen Abzüge gemacht sind. Die Verhandlungen ergeben, daß der gemachte Abzug auf Grund einer erheblichen technischen Verbesserung erfolgt ist. Da anscheinend der Abzug nicht über den Wert der technischen Verbesserung hinausgeht, wird den beiden Revolverdrehern anheim gegeben, bei dem neuen Preis zunächst zu arbeiten. Sollten sie nicht zurechtkommen, dann soll die Sache nochmals verhandelt Von der Firma H. u. Co. erscheint eine Kommission für die bei der Firma beschäftigten Schlosser und Dreher, die den Kriegsschein wünschen wegen zu geringen Verdienstes. Es wird festgestellt, daß die Verdienste erheblich über den zurzeit üblichen allgemeinen Ver­diensten in dieser Branche stehen, und wird die allgemeine Erteilung eines Kriegsscheins abgelehnt. Ledig­

werden.

Ausland.

einen

bei der Commercial Union in Berlin , der Zweignieder laffung einer gleichnamigen englischen Gesellschaft, gegen Feuers Die Forderungen der englischen Eisenbahnarbeiter. gefahr versichert. Nach Kriegsausbruch erklärten die Versicherten, Laut Labour Leader" vom 29. Juni hieß der National- bag sie von den Verträgen zurücktreten, weil infolge des Krieges verband der Eisenbahnarbeiter auf seiner am 23. Juni geschlossenen die Verhältnisse, auf deren Fortdauer sie bei Abschluß der Ver­Jahreskonferenz unter anderem den Beschluß gut, nach welchem der träge hätten rechnen können, sehr einschneidend geändert worden Berband mit Ekel von dem Inkrafttreten des Wehrpflichtgesezes feien; insbesondere sei durch das Verbot der englischen Regierung Kenntnis genommen habe. Der Verband erklärte sich ferner ein- vom 9. September 1914 das im Ausland befindliche Hauptver­stimmig für die sofortige Verstaatlichung der Eisenbahnen unter uns mögen der Commercial Union zur Deckung der deutschen Forde­mittelbarer Vertretung der Arbeiter im Aufsichtsrat. Ein weiterer rungen nicht mehr verfügbar. Temgegenüber berief sich die Beschluß verlangt die materielle Unabhängigkeit Kriegsbeschädigter Commercial Union darauf, daß ihr in Deutschland befindliches und Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit während der Abrüstung. Um Vermögen zur Deckung ihrer jämtlichen Verbindlichkeiten ausreiche, der Arbeitslosigkeit vorzubeugen, wurde die allgemeine Einführung zu diesem Zwecke sichergestellt sei und der Verfügung des Auf­des Achtstundentages, ein Mindestlohn für alle Arbeiter und der fichtsrats für Privatversicherung unterliege, sie aber außerdem Uebergang aller Monopole an den Staat angeregt neben der Fort- noch am 1. September 1914 mit der Frankfurter Allge= fegung staatlicher Verwaltung der schon vom Staat kontrollierten meinen Versicherungs- Aktiengesellschaft oder von Staats wegen eingerichteten Werke. Vertrag geschlossen habe, wonach diese mit ihrem vollen Ver­Den bezeichnendsten Schritt der Konferenz nennt das Blatt den mögen für Erfüllung der Verbindlichkeiten der Commercial Union Beschluß, daß der Verband in Zukunft mit den Eisenbahngesellschaften hafte. Mit der vorliegenden Klage verlangt die Commercial nur als einer geschlossenen Körperschaft verhandeln wolle, statt wie Union Feststellung, daß die Verträge mit den bisher mit jeder einzelnen. vier beklagten Versicherten zu Recht bestehen. Während das Landgericht III Berlin der Klage stattgab, hat das Kammergericht den Rücktritt der Beklagten für gerecht- Die Tägliche Rundschau" meldet aus Genf : Eine Meldung fertigt erflärt und demgemäß die Klage abgewiesen. In Lyoner Blätter aus Madrid besagt, daß nach aus allen Teilen der seinen Entscheidungsgründen führt das Kammergericht aus: Durch Provinz eintreffenden Nachrichten der Generalstreit der Eisenhahner den Krieg und seine Folgeerscheinungen sind die Grundlagen der gestern begonnen hat. Auch auf Barcelona , Oviedo und Balencia streitigen Versicherungsverträge in einschneidender Weise geändert hat der Streit übergegriffen. In Bilbao , wo alle Arbeit ruht, fam worden. Die Klägerin kann nur noch mit ihrem in Deutschland es zwischen Streifenden und der Zivilgarde zu einem Zusammenstoß, befindlichen Vermögen für Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den wobei Schüsse gewechselt wurden. Ein Mann wurde getötet, fünf verwundet. Die Hochofen von Biscaya liegen still. Der General­streit gewinnt an Ausdehnung.

Generalstreik in Spanien .

-

Verträgen einstehen. Das ist aber nur ein kleiner Bruchteil des ganzen Vermögens der englischen Hauptgesellschaft, mit dem diese den Versicherten haftete. Zunächst freilich besteht das englische Außerdem liegen noch folgende Meldungen vor: Verbot jeder Zahlung an Deutsche und der Erfüllung der mit Deutschen geschlossenen Verträge nur für die Dauer des Krieges. Madrid , 12. Juli. ( W. T. B.) Havasmeldung. Der Ausstand Ob aber nach Beendigung des Krieges, dessen Dauer nicht bestimmt lich über die Verdienste der an legter Stelle ſtehenden Schlosser der Eisenbahner hat im gesamten Bereich der Nordbahngesellschaft werden kann, das Verbot geändert werden wird, läßt sich nicht und Dreher sollen nochmals im Betrieb Verhandlungen stattfinden. begonnen. Ein Zwischenfall hat sich nicht ereignet, alle Vorsichts- voraussagen. Es ist auch zu befürchten, daß die englische Haupt­Von der Firma F. u. Co. erscheint der Maschinenarbeiter K. maßregeln sind getroffen. Der Ministerrat ist heute vormittag zu gesellschaft auch ohne geschliches Verbot später ihr außerdeutsches und will einen Striegsschein, weil er ohne Bezahlung aus- fammengetreten. Er soll die Aufhebung der verfassungsmäßigen Vermögen zur Erfüllung der deutschen Verträge entziehen wird. sezen mußte und der Lohn ihm auch zu gering ist. Nach furzer Bürgschaften in Aussicht genommen haben. Die Kaution, welche sich in den Händen des Aufsichtsamts für Verhandlung erfolgt eine Verständigung dahin, daß K. den Kriegs- Bern, 12. Juli. ( W. T. B.) Aus Madrid wird gemeldet: Privatversicherung befindet, gewährleistet den deutschen Versicherten schein erhält. Der allgemeine spanische Arbeiterbund schuf einen ständigen nicht eine sofortige Zahlung ihrer Ansprüche. Nach alledem ist die Der Mechaniker M. von der Firma K. u. Sch. will einen andesausschuß mit der Vollmacht, für alle Arbeiterverbände Grundlage des Versicherungsverhältnisses derartig er Kriegsschein, weil er mit der ihm zugewiesenen Arbeit nicht zurecht- bindende Beschlüsse zu verkünden. In Barcelona , schüttert und verändert, daß nach Treu und kommt. Die Auseinandersetzung führt dahin, daß der Mechaniker Oviedo , Valencia und Madrid machen alle Arbeiter mit den Eisen- Glauben den Beklagten die Fortsetzung der Verträge nicht eine Lohnerhöhung bekommt. Sobald die früher von ihm bahnern gemeinsame Sache. Der Generalstreit begann zuzumuten ist. Darin ändert auch nichts der Vertrag mit der gefertigte Arbeit wieder da ist, soll er auf diese weiter beschäftigt bereits in Bilbao , wo es zwischen den Ausständigen und der Frankfurter Gesellschaft. Ob diese tatsächlich ausreichende Mittel werden. Polizei zu Zusammenstößen fam und Schüsse fielen. Es gab zur Erfüllung der Verbindlichkeiten der Klägerin sichergestellt hat, einen Toten und fünf Verletzte. erhellt nicht. Jedenfalls haben die Beklagten aus diesem Vertrage Bern , 13. Juli. ( W. T. B.) Ueber den spanischen General- feine direkten versicherungsrechtlichen Ansprüche gegen die Frank­streit berichtet Temps": Die spanische Regierung verhandelte furter Gesellschaft. wiederholt mit Vertretern der Arbeiterschaft, die jede Verständigung Das Reichsgericht hat jetzt dieses Urteil bestätigt ablehnen. Die Regierung will auf das energischste gegen Unruhe- und die von der Klägerin eingelegte Revision zurüd­stifter vorgehen. Im allgemeinen erscheint die Lage sehr ungünstig. gewiesen.( Aftenzeichen: VII. 66/16.) In Barcelona kam es zu Ausschreitungen ausständiger Arbeiterinnen gegen Arbeitswillige. Auch erfolgten Angriffe gegen Fabriken. Die Garnisonen mehrerer Städte, besonders die von Madrid , wurden verstärkt. In Bilbao ist der Ausstand der Metall­arbeiter durch die Gewährung ihrer Forderungen beigelegt.

Bei der Firma St. u. Co. in M. will der Büchsenmacher R. aufhören. Einen hinreichenden Grund konnte K. je= doch nicht anführen, und war es deshalb nicht angängig, daß. einen Kriegsschein bekommt.

Von der Firma Kt. wünscht der Schmied W. einen Kriegsschein wegen zu wenigen Verdienstes. Das Verlangen wird für 5 e- rechtigt erklärt und erhält W. einen Kriegsschein.

Zur Teuerungszulage im Vergolderberuf. Am Dienstag berichtete Maß in einer Branchenversammlung über die Verhandlungen mit den Unternehmern. Gegen eine Auf­besserung der Löhne um 15 Proz. hätten sich die Unternehmer mit der Motivierung gewendet, der verminderte Warenumfaß sowie die Verteuerung der Materialien gestatte ihnen nicht, die Forderung zu bewilligen. Sie erboten sich dann aber bei einer neuerlichen Be­sprechung, für die Arbeiter ein Opfer zu bringen und ihre Waren­bestände noch zu erweitern. Wenn sie den Arbeitern zuliebe ihre Lager noch mehr füllten, so sei dies ein Opfer, das sie brächten, denn fie steckten ihr Geld in die Ware. Die Arbeiter sollten dann jede Woche 5 Ueberstunden machen, das käme einer Lohnaufbesserung gleich. Als die Arbeitervertreter diese Zumutung rundweg ablehnten, erboten sich die Unternehmer schließlich zu folgendem Zugeſtändnis bis zu 35 M. Wochenlohn 2 M., bis zu 40 M. 1 M., und für die weiblichen Arbeitskräfte 1 M. Zulage. Den lepteren wollten sie zu­erst überhaupt nichts geben und bequemten sich erst dazu, als die Arbeitervertreter erklärten, daß die Frauen in den Betrieben voll­berechtigte Arbeiter wären.

Madrid, 13. Juli .( W. T. B.)( Reuter.) Infolge des Eisen bahnerstreiks hat die Regierung über Stadt und Provinz Madrid das Kriegsrecht verhängt.

Aus der Partei.

Nochmals: Uebertroffene Hoffnungen".

Wir erhalten folgende Zuschrift:

Weiterkleben bei der Invalidenversicherung.

In den Kreisen der Versicherten wird leider so häufig der Erhaltung der Ansprüche aus der Invalidenversicherung nicht genügend Beachtung entgegengebracht. Insbesondere sind es weibliche Versicherte, die, wenn sie sich verheiraten oder aus einem anderen Grunde aus der Beschäftigung aus­scheiden, das Weiterkleben von Marken unterlassen. Dadurch fönnen sehr schwerwiegende Nachteile entstehen. Die Er­haltung der Anwartschaft ist dabei verhältnismäßig leicht. Es brauchen innerhalb zweier Jahre nur 20 Marken geklebt und die Karte rechtzeitig, also vor Ablauf von zwei Jahren, um­getauscht werden. Es empfiehlt sich, wenn nicht mehr Marken geklebt werden, allmonatlich eine Marke zu fleben In seiner Nummer 189 vom 12. Juli spricht der Borwärts" in und diefe mit einem Sonntagsdatum zu entwerten. Dadurch der Notiz: Uebertroffene Hoffnungen" sein Befremden darüber aus, schützt sich der Versicherte auf jeden Fall vor Nachteilen. Diese daß ich der Anerkennung, die meinem Buche Die deutsche Sozial­demokratie in und nach dem Weltkriege" in der bürgerlichen Preise bestehen darin, daß Rente beim Verlust der Anwartschaft nicht vielfach zuteil geworden ist, nicht entgegengetreten sei. Ich habe gezahlt wird, daß alle bisher geklebten Marken verfallen sind. dazu um so weniger Veranlassung, als die Diese Marken kommen sonst erst wieder in Anrechnung, wenn bürgerliche Preise( fehe ich von ausgesprochen reaktionären von neuem 200 Marken geklebt worden sind, falls das In der längeren Debatte wiesen sämtliche Redner der Branchen- Organen wie der Deutschen Tageszeitung" ab) mein Buch 40. Lebensjahr noch nicht überschritten, sonst 500 und, falls versammlung dieses Angebot glatt zurück. Es wurde als ein Hohn sehr viel objettiver gewürdigt hat und undas 60. Lebensjahr erreicht war, 1000 Marken. Die Nach­bezeichnet angesichts der jeßigen Teuerung, zumal die Verhältnisse geachtet einzelner Siefbeiten feine Grundteile sind also ganz enorm, während die Erhaltung der An­für die Unternehmer gar nicht schlecht lägen und geübte Arbeits- gedanken sehr viel zutreffender wiedergegeben sprüche nur mit ganz geringen Opfern verbunden ist. Nach­fräfte kaum zu finden seien. Das sollten sich die Arbeiter zunuze bat als der Vorwärts". Jm Gegensatz zur bürgerlichen machen und ihren Unternehmern beibringen, daß sie für dieses Geld Bresse und im Gegeniaz auch zu Duzenden von Parteiblättern hat sich der stehender Fall zeigt, wie wichtig das hinreichende Kleben ist. Der von einer Reinemachefrau erhobene Anspruch auf Ge­nicht arbeiten können, noch wollen. Die Versammlung erklärte Borwärts" nämlich darauf beschränkt, seinen Lesern zwei völlig währung der Invalidenrente wurde von der Landesversicherungs­fernerhin, von weiteren Verhandlungen absehen zu wollen und ihre aus ihrem Zusammenhang herausgerissene Stellen aus meinem anstalt Berlin abgewiesen, weil die Frau nicht die Wartezeit erfüllt berechtigten Forderungen zu gegebener Zeit durchzudrücken. Buche zu servieren, ohne auch nur den leisesten Versuch einer jach hatte. Es waren 676 Marten geklebt, die Landesversicherungs­lichen Widerlegung der Gedankengänge meines Buches zu machen. anstalt brachte aber nur 31 in Anrechnung, da nach ihrer Annahme Wollte ich also wegen der Behandlung der Schrift in der Presse in der Zeit vom 5. Januar 1909 bis 5. Januar 1911 nur 18 Marken öffentlich Beschwerde erheben, so hätte sich solche Beschwerde( also 2 311 wenig) gelebt waren. Die Invalidität der P. feineswegs gegen die bürgerliche Presse, fonwurde feit dem 6. Oktober 1912 angenommen. Die P. gab an, dern in erster Linie gegen den Vorwärts" selbst Konrad Haenisch. Deutsches

Reich.

Die Zittauer Handelskammer zur Tertilarbeiter­fürsorge.

hätten.

-

au richten.

Literatur.

"

-

Die Handelskammer Zittau erläßt eine energische Mahnung an die Firmen, Beiträge für die Textilarbeiterfürsorge zu leisten, indem fie folgendes bekannt gibt: Bedauerlicherweise entzieht sich noch ein Wir hatten geschrieben: Erstaunlich bleibt nur, daß der Ver­erheblicher Teil der Firmen der Pflicht, Beiträge für die Textil- faffer( Haenisch) und seine Gesinnungsfreunde dieses Lob" aus arbeiterfücsorge zu leisten. Auf die Anregung eines Mitgliedes des bürgerlichem Munde so ruhig einstecken?" Die Zeilen Haenischs be­Landesausschusses für die Unterstützung der Tertilarbeiter sind daher weisen uns, daß unser Erstaunen unberechtigt war. Wir nehmen die unteren Verwaltungsbehörden veranlaßt worden, auf derartige daher mit Bergnügen von seiner Feststellung Kenntnis, daß ihm Firmen in dem Sinne einzuwirken, daß sie das bisher Versäumte dieses Lob ganz besonders wohltut. nachholen. Von der Amtshauptmannschaft Kamenz ist die Handels­fammer unter Hinweis hierauf gebeten worden, sich über die An­gelegenheit zu äußern, und zwar sich insbesondere darüber aus­Die Breslauer Rede des Genossen Scheidemann über Die zusprechen, ob bereits diesseits Schritte in der gedachten Richtung unternommen worden seien und zu welchem Ergebnis sie geführt deutsche Sozialdemokratie und der Krieg", die feit einigen Wochen In der letzten Sigung der Zittauer Handelskammer hob im Mittelpunkt der Kriegsziel- Diskussionen steht, ist von der Buch­der Vizepräsident der Kammer, Kommerzienrat Richter- Großschönau, handlung unseres Breslauer Parteiblattes als Broschüre von zwanzig Sie fann vom Verlag der die wichtigkeit und Notwendigkeit einer ausreichenden Fürsorge für Seiten Umfang herausgegeben worden. Volkswacht", Breslau 3, zum Preise von 10 Pf.( mit Umschlag die arbeitslosen Tertilarbeiter hervor. Welche bedeutenden Einflüsse diese Unterstügung haben müsse, geht u. a. aus der Tatsache hervor, 20 Pf., Porto 5 Pf.), aber auch durch alle anderen Buchhandlungen daß allein in Großschönau jezt 25 000 Mt. pro Monat an Unters bezogen werden. ftüßungen zu zahlen seien. Schon vor einem Jahre hatten die Textil industriellen der Oberlausitz bei der Besprechung in Dresden erklärt, fie hielten es für eine besondere Ehrenpflicht, ihren Arbeitern in schwerer Zeit zur Seite zu stehen. Der größte Teil der Oberlausitzer Zur Einschränkung der Börsenspekulation. Industriellen babe auch die Unterstützung durchgeführt, wieder habe Der Börsenvorstand hat auf Grund des Beschlusses der Handels­aber andererseits eine Anzahl nicht mitgetan, zum Teil unter der fammer vom 8. d. M. die am 26. Juni veröffentlichten Bestimmungen Angabe, daß sie zahlen werden, sobald die Beitragspflicht obligato­risch sei. Nicht die, die selbst schwach seien, sollten geben, sondern zur Eindämmung der Wertpapierspekulationen während des Krieges in Kraft gesezt.

-

"

Aus Industrie und Handel.

Soziales.

im Jahre 1910 bei einer Firma in Groß- Lichterfelde während vier Wochen gearbeitet zu haben, während dieser Zeit seien aber Marken nicht geflebt worden. Die Landesversicherungsanstalt Brandenburg Tehnte ab, für diese Zeit nachträglich die Marken einzuziehen, da nach§ 29 der Reichsversicherungsordnung Verjährung eingetreten war. Das Oberversicherungsamt Groß- Berlin wies die Perufung gegen den ablehnenden Bescheid der Landes­versicherungsanstalt zurück. Vom Reichsversicherungsamt wurde der Revision stattgegeben und die Sache zur anderweitigen Feststellung und Entscheidung an die Vorinstanz zurücverwiesen. Das Oberversicherungsamt hätte den Inhalt der Karte 13, die am 5. Januar 1911 ausgestellt und am 30. Dezember 1912 mit 21 Bei­tragskarten, die sämtlich Entwertungstage aus dem Jahre 1911 trugen, übersehen. Auf Grund der Erklärung der Vertreter der P. im Berufungsverfahren mußte angenommen werden, daß auf Karte 13 etwa 8 bis 10 Beitragsmarken mit dem ausgesprochenen Zwed, für die zurückliegende Zeit verwendet zu sein, geklebt waren. Auch die Rüge der Revisionsschrift: Versagen des Einholens der Pflicht­beiträge vom Arbeitgeber in Groß- Lichterfelde, wurde als erheblich erklärt Bei Beibringung dieser Marken, die die P. eventuell selbst leben wollte, wäre erst die Notwendigkeit der Prüfung über rechtmäßige Verwendung der Marken gegeben gewesen.

Auf Grund dieser Rügen verurteilte nunmehr das Oberversicherungsamt die Landesversiche= rungsanstalt Berlin zur Zahlung der Invalidenrente ab 6. Oftober 1912. Die Klägerin erhält also für mehr denn 3% Jahre die Rente nachgezahlt.

Der Kaffeehausplauderer.

Der Vertreter einer neuartigen Berufsart stellte sich dem Berliner Kaufmannsgericht vor.

Herr Theo K., ein stattlicher Fünfziger, ein Mann, der viel erlebt und viel erfahren, war von einem großen Berliner Kaffee­haus als der geeignete Herr für den Posten des Plauderers" aus­ersehen worden. Der Kaffeehausbejizer will aber mit dem neuen

jene, die dazu in der Lage wären. Nicht der Staat allein brauche zu unterstügen, sondern auch die Industriellen wollten helfen. Ihm, dem Referenten, wäre es eine große Freude, wenn die Säumigen endlich den Bestrebungen zur Unterstützung der Textilarbeiter beis treten würden. In einer Sigung in Dresden sei die Unterstützung Rücktritt von Versicherungsverträgen. auf eine andere Basis gestellt worden. Man habe die Lebens­Ueber die schon furz nach Kriegsausbruch entstandene bedürfnisse eines Ehepaares auf 17,20 Mark normiert. Dieser Satz werde jetzt schon im Bezirke der Amtshauptmannschaft und seitdem viel erörterte und umstrittene Rechtsfrage, ob Blauderer sehr schlechte Erfahrungen gemacht haben. Wie ersterer Zittau gezahlt. Diese stehe damit mustergültig da. Viele die deutschen Versicherten von ihren Versicherungs- in der vor der 3. Kammer stattgehabten Verhandlung ausführte, A. andere Bezirke hätten es noch nicht so weit gebracht. Kammers verträgen mit englischen Gesellschaften wegen der war K. ein großer Schweiger", und für einen angestellten Blau­mitglied Ohmann betonte, man müsse ohne weiteres anerkennen, durch den Krieg veränderten Verhältnisse zurücktreten derer sei cben Reden Gold und Schweigen Silber. Merkwürdiger­daß die Weberei große Opfer auf sich genommen habe, und nur fönnen, ist jetzt endlich Klarheit geschaffen worden. weise habe K., wenn der Chef mit ihm Auseinandersetzungen hatte, mit Freude wäre es zu begrüßen, wenn die noch außenstehenden Die einzelnen Gerichte hatten darüber sehr verschieden ge- großartig reden können. Ihm, dem Chef, konnte er alles Mögliche erzählen. Mit komischer Emphase bemerkte der Inhaber zu diesent Firmen zur Beitragsleistung sich entschließen würden. Besser wäre urteilt; teilweise war die Frage bejaht, teilweise verneint veritedten Talent:" Wie oft habe ich bei mir gedacht: Ach, wenn es vielleicht gewesen, wenn man Beiträge in Höhe von 1 oder 1/2 Proz. der Lohnzahlungen von der Gesamtindustrie erhoben hätte worden. Das Reichsgericht hat nunmehr am Diens- er doch nur zu den Gästen so reden könnte."- Das Kaufmanns­Bizepräsident Richter entgegnete, daß diese Allgemeinbeteiligung de tag endgültig zugunsten der deutschen Vergericht billigte dem an unrechter Stelle redseligen Erzähler 199 M. Arbeitgeber viel erörtert worden wäre, daß sie aber trotzdem nicht sicherten entschieden und deren Rücktrittsrecht Beitgehalt zu. Wegen des mangelhaften Erzählertalents hätte der Beklagte fündigen fönnen, aber zur sofortigen Entlassung reiche das Richtige sei. Da der Staat zwei Drittel der Beiträge leiste, bejaht. müßten ja alle zur Unterstügung der Textilarbeiter beitragen. Der Ingenieur R. in Berlin und drei andere Personen waren dieses psychische Gebrechen nicht aus. Berantw. Redakt.: Alfred Wielepp, Neukölln. Insratenteil verantw. Zb. Glode, Berlin. Druk u. Verlag: Borwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 1 Beilage u. Unterhaltungsbl