ubersteigen. Bei Feinseifen, die vom Hersteller in Umhüllungen in Verkehr geliracht werden, mit Ausnahme der K. A.-Seife, ist das unter Einschluß der Umhüllung festgestellte Gewicht maßgebend. Bleibt der Bezug einer Person in einem Monat unter der zuge- lasscnen Höchslmenge, so wächst der Minderbetrag der Höchstmenge des nächsten Monats nicht zu. Dagegen ist der V o r a u s b e z u g für zwei Monate gestattet. Die Abgabe von Schmierseife ist verboten. Die Abgabe von Feinseife und Seifcnpulver darf nur gegen Ablieferung des für den lausenden oder nächstfolgenden Monat gültigen, das abzugebende Waschmittel bezeichnenden Abschnitts der von der zuständigen Orisbehörde aus- zugebenden Seisenkart e erfolgen. Diese gilt an allen Orten des Reiches. Auf Antrag werden für Aerzte usw., Krankenhäuser je bis zu vier Zusatzseifenkarten, für Grubenarbeiter, vor dem Feuer oder mit der Kohlenbeschäftigung ständig beschäftigte Ar- beiter und für Schornsteinfeger je bis zu zwei Zusatzseifenkarten und für Kinder bis achtzehn Monaten je eine Zusatzseifenkarte aus- gegeben. Bei Abgabe im Kleinhandel an den Selbstverbraucher dürfen die Preise in Packung oder lose bei K. A.- S e i f e für ein Stück von S<Z Gramm 2» Pf., von 100 Gramm 40 Pf. und bei K. A.- S e i f e n p u l v e r für je 250 Gramm 30 Pf. nicht über- schreiten, wobei geringere Mengen Seifenpulver entsprechend ge- ringer zu berechnen sind. Vorstehende Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes. Diese Bestimmungen treten am 1. August in Kraft mit der Maßgabe, daß im August an Stelle der 2S0 Gramm Seifcnpulver die gleiche Menge Schmierseife abgegeben werden darf. (W. T. B.)
Anmeldczwang für Druckpapier. (Amtlich.) Eine Verordnung des Reichskanzlers vom 16. Juli 1016 unterstellt auch den Verbrauch von anderem als Maschinen- glattem, holzhaltigem Papier für Druckwerke aller Art, Musi- falten, Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen periodisch erschei- nenden Druckschriften der Ueberwachung der Kriegs- w i r t sch a f t s st e lle für das deutsche Zeitungsgewerbe. Ein- geführt ist vor allem eine mehrfache Anzeigepflicht: sie erstreckt sich auf den Verbrauch in den Jahren 1313, 1014, 191S und im ersten Halbjahr 1316, bei periodisch erscheinenden Druck- schriften auch auf den Seitenumfang in den gleichen Zeitabschnitten, ferner auf den Papierbestand am 1. August 1016. Alle diese Anzeigen sind bis zum 7. August 1916 der Kriegswirtschastsstelle auf Frage- bogen, die von dieser Stelle anzufordern sind, zu erstatten. Ferner ist regelmäßig der Verbrauch des letzten Monats jeweils bis zum 10. des folgenden Monats anzuzeigen, erstmalig für Juli bis zum 10. August. Die Meldepflichtigen haben ihre Bücher so zu führen, daß Bezug, Verbrauch und Verwendungszweck des Papiers jederzeit nachgewiesen werden kann. Die Kriegswirtschaftsstelle darf Einsicht in die Bücher nehmen. Die Verordnung begründet ferner, ebenso wie es schon für maschinenglattes, holzhaltiges Druck- Papier vorgeschrieben ist. einen Vermittlungszwang zu- gunsten der Kriegswirtschaftsstelle; Bestellung und Abruf des Pa- Piers(auch selchen, das aus eigenen Fabriken bezogen wird) geht ausschließlich durch die Kriegswirtschaftsstelle. Der Versand des Papiers an die Bezieher ist der Kriegswirtschastsstelle binnen zwei Tagen anzuzeigen. Papier , das ursprünglich zu anderen Zwecken bestimmt war, darf zur Herstellung von Druckwerken usw. nur nach Anmeldung bei der Kriegswirtschaftsstelle verwendet werden. Sie kann käufliche Ueberlassung von Papier, das zur Herstellung von Druckwerken geeignet ist, verlangen oder es, wenn die Ueberlassung nicht freiwillig erfolgt, für sich enteignen lassen. Zur Deckung der Unkosten der Kriegswirtschaftsstelle ist von jeder Papierlieferung vom 27. Juli ab eine Gebühr(10 Pf. für je angefangene hundert Kilogramm) zu entrichten. Ueber die Einzelheiten der Anmelde- Pflicht usw. gibt der Wortlaut der Verordnung Auskunft, die im Reichsgesetzblatt veröffentlicht ist.
Der Kampf um die bürgerliche Demokratie in der Schweiz . Aus der Schweiz wird uns geschrieben: Der Krieg hat auch auf die bürgerlichen Parteien störend. wenn nicht zersetzend eingewirkt, wobei der„Burgfrieden" viel- leicht mehr fördernd als hemmend gewirkt hat. In der Schweiz war er auch nur bis zu einem gewissen Grade einzuhalten und darüber gab es innere Kämpfe der Parteien und Kämpfe der ver- schiedenen Parteien gegeneinander wie in der früheren Friedens- zeit. In den Parteien der Schweiz kommen dazu noch die natio- nalen Verschiedenheiten des Temperaments und der Auffassungen, die die innern Kämpfe verschärfen mußten. Bei der herrschenden freisinnigen Partei drohte ein vollständiger Bruch zwischen ihren Anhängern in der deutschen Schweiz auf der einen, ihren Anhängern in der französischen Schweiz und im Kan- ton Tessin auf der andern Seite einzutreten. Zeitweise wirkten dabei am stärksten mit die verschiedenen nationalen Sympathien für die kriegführenden Nationen; aber auch der Gegensatz zwischen den welschen Föderalisten und den deutschen Zentralisten wirkte dabei mit. Bis zum gefährlichen Höhepunkt des wirklichen Ausein- anderfallens der freisinnigen Partei spitzten sich die Gegensätze zwischen deutsch und welsch zu durch die Bereitstellung von Trup- Pen in Zürich zur Entsendung in die welsche Schweiz anläßlich der im Februar 1916 erfolgten kriegsgerichtlichen Freisprechung der wegen Landesverrat angeklagten beiden Obersten. In der ver- klossenen Märzsession der Bundesversammlung kam zwischen deutsch und welsch auf Kosten der letztern ein fauler Frieden zu- stände und am Schlüsse der Junisession wiederholte sich das gleiche Spiel, worüber es nun bei den Welschen neue Entrüstung gab. Unter diesen Umständen mußten die freisinnigen Partei- Häupter endlich den von den Welschen immer dringlicher geforder- ten, von jenen aber um so mehr gefürchteten Parteitag ein- berufen, der jetzt am 8. und 0. Juli in Bern unter großer Be- teiligung stattfand. Selbst nach den frisierten Zeitungsberichten scheint es sehr hitzig zugegangen zu sein. Die Neuenburger Radi- kalen beantragten die Mißbilligung der„ungenauen Auskunft" des Chefs des Militärdepartements über die Truppenbereitschaft in Zürich gegen die französische Schweiz sowie die Mißbilligung über die Verhinderung der Debatte darüber durch die freisinnigen Drahtzieher in der Sitzung des Nationalrates vom 23. Juni 1916; die Verurteilung der undemokratischen Gepflogenheiten in der Armee; die Behauptung der Vorherrschaft der Zibilgewalt über die Militärgewalt und gebührende Bestrafung der Verletzung die- fes Prinzips, endlich die Neuorientierung der schweizerischen Politik in dem Sinne, der dem Wesen des Bundesstaates und unfern Ueberlieferungen von Freiheit und Demokratie entspricht. Diese Neuenburger Anträge haben nur Wert als ein Stim- mungsbild aus der welschen Schweiz , und zwar nicht nur der bürgerlichen, sondern auch der proletarischen Bevölkerung. Was auf Antrag des bekannten Zürcher Demokraten Dr. Wettstein schließlich beschlossen wurde, lehnt sich zwar an den Gedankengang der Neuenburger Resolution, aber in abgeschwächter Form, an uno betont zugleich die Notwendigkeit einer einigen und gefestigten freisinnigen Partei. Der Beschluß ist ein Konpromiß, bei dem die Deutschschweizer Haare lassen mußten, ohne die Welschen zu be- friedigen, denn es wurde nur mit 263 gegen 49 Stimmen bei ö0 welschschweizerischen Enthaltungen angenommen. Mit der frei- sinnigen Parteieinheit sieht es also auch nach dem Parteitag noch recht brüchig aus. Dagegen fand einstimmige Annahme eine nichtssagende Resolution zur F i n a n z r e f o r'm, für die der Bundesrat ein um- fassendes Finanzprogramm schaffen soll. Die freisinnige Partei selbst verpflichtet sich damit zu gar nichts und so konnten die Vertreter aller Richtungen dieser zusammengewürfelten Partei, die nur aurch die Vorteile der politischen Macht, über die sie als die herrschende Partei verfügt, zusammengehalten wird, dafür stimmen. men. Auf die weitere Gestaltung der politischen und finanziellen Verhältnisse der Schweiz wird auch die im Kriege erstarkende sozial- demokratische Partei einen gewichtigen Einfluß ausüben.
die Generalversammlung öer berliner Netallarbeiter. Von der Ortsverwaltung des Metallarbeiterverbandcs erhalten wir folgenden Bericht, an dem wir feines großen Umfanges wegen einige Kürzungen vorzunehmen gezwungen waren: Tie Generalversammlung der Verwaltungsstelle Berlin des Deutschen Metallarbeiterverbandes für das erste Quartal 1316 zeitigte eine so lebhafte Diskussion, daß ste vier Abende in An- spruch nahm. Aus dem Kassenbericht geht hervor, daß die Einnahmen der Hauptkasse 430 751,75 M. betragen. Unter den Ausgaben befinden sich 250 000 M., die an die Hauptkasse abgeführt wurden. Die Ein- nahmen der Lokalkasse betrugen 2 142 156,65 M. Der Barbestand der Lokalkasse betrug am 1. April 1316 1 585 270,78 M. Wie der Kassierer bemerkte, hat der Bestand der männlichen Mitglieder auch im ersten Quartal noch etwas abgenommen, wäh- rend der Bestand der weiblichen Mitglieder zugenommen bat. Der Mitgliederbestand am Schluß des ersten Quartals war auf Grund der geleisteten Beiträge 51 751. Einer Anregung entsprechend, erklärt sich die Generalversamm- lung damit einverstanden, daß den Angestellten des Verbandes eine weiteve Teuerungszulage gegeben wird. Art und Höhe derselben soll von der Ortsveowaltung festgesetzt werden. Sodann wurden die an die Generalversammlung gestellten An- träge erledigt. Zwei von Barth gestellte Anträge befaßten sich mit der Fürsorge für Kriegsverlctzte. Der erste Antrag will die Umgestaltung der im Kriegsausschuß mit den Unternehmern getroffenen protokollarischen Abmachungen in feste, unterschriftlich anerkannte Perträge, während der zweite Antrag die beiden sozialdemokratischen Reichstagsfraktioncn zur Sellung von Initiativanträgen verpflichten will, um eine gesetzliche Regelung der Kriegsbeschädigtenfürsorge herbeizuführen. In der Diskussion betont R. Müller gleichfalls das Un- genügende der protokollarischen Abmachungen, und zwar aus prin- zipiellen Gründen. Er verlangt gleichfalls schriftliche Abmachungen. Der bisherigen Tätigkeit auf diesem Gebiet messe er keinen Wert bei. Der Redner stellt einen entsprechenden Zufatzantrag zu dem Antrage Barth. Gegen die Ausführungen Müllers wendet sich Cohen. Er erblicke in den Ausführungen Müllers eine Negation der geWerk - schaftlichen Tätigkeit. Die Situation der Kriegsbeschädigten werde durch die Annahme deS Antrages Müller auch keine andere.— Auf die Anträge Barth eingehend, betont Cohen, er sei mit Barth über die Verpflichtung der Organisation, den Kriegsbeschädigten zu helfen, einer Auffassung. Nur über den einzuschlagenden Weg, um schnelle Hilfe zu bringen, sei er anderer Meinung als Barth. Es müsse alles getan werden, was möglich ist, zum Schutze der Kriegs- beschädigten, doch werde auch bei Bestehen der besten Einrichtungen sehr viel auf die Haltung der gesunden Kollegen im Betriebe gegen- über den Kriegsbeschädigten ankommen. Es bestehe zwiscben Barth und der Ortsverwaltung das Einverständnis, daß beide Anträge der Ortsverwaltung zur Berücksichtigung überwiesen werden. Die Generalversammlung beschließt einstimmig dementsprechend. Der von Müller gestellte Zusatzantrag wird von diesem zurück- gezogen. Vier weitere zur Beratung stehende Anträge von Mehlhose, S paarmann, Haendel und D i e s n e r verlangen die Einführung von Eztrabeitrügen für den Kriegshilfsfonds. Die ersten drei Anträge mit obligatorischer Beitragszahlung, der letzte Antrag mit freiwilliger Zahlung. Die Abstimmung ergibt die Ablehnung aller vier Anträge durch die Generalversammlung. Wie in der Diskussion von einzelnen Rednern betont wird, genügen bei hinveichender Betätigung der Vertrauensleute die vor- handenen freiwilligen Sammlungen den Ansprüchen an den Kriegs- Hilfsfonds. Ein Antrag Pfaffenschläger, die Jahresberichte den Teilnehmern der Generalversammlung fünf bis sechs Wochen vor Stattfinden der Generalversammlung zuzustellen, wird nach kurzer Erörterung der sich entgegenstellenden technischen Schwierigkeiten gegen wenige Stimmen abgelehnt. Ein von R. Müller als Zusatz zum s 10 deS OrtsstatutS gestellter Antrag verlangt: „Anträge, welche in der Generalversammlung gestellt werden, gelten als Dringlichkeitsanträge. Ueber die Zulässigkeit ent- scheidet die Generalversammlung. Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit gestellt wer- den. Ueber diese entscheidet in jedem Falle die Generalversamm- lung. Nach Erledigung der Tagesordnung wählt die Generalver- sammlung eine Kommission von fünf Mitgliedern, die den Be- richt für den„Vorwärts" und die„Metallarbeitcrzcihnig" ausarbeitet. Mitglieder der Ortsverwaltung sind wählbar, jedoch dürfen höchstens zwei der Kommission angehören." Wie Müller ausführt, habe die unterschiedliche Behandlung aus der Mitte der Versammlung gestellter Anträge durch Cohen die Veranlassung zu diesem Antrag Absatz 1 gegeben. Die Annahme des zweiten Absatzes sei nötig, um völlige Klarheit zu schaffen. Die Annahme des dritten Absatzes sei nötig, um klare und übersichtliche Berichte über unsere Generalversammlung zu bekommen. Be- sonders der letzte Bericht im„Vorwärts" sei entstellt. Nicht zu finden seien die Beschlüsse über die Haltung der Generalversamm- lung dem Parteistreit gegenüber. Er verlange objektive Bericht- erstattung. Berichte von der Verbandslenung selbst gegeben, seien nicht objektiv. Darum beantrage er im dritten Absatz die Einsetzung einer Redaktionskommission. In der Diskussion wird von Cohen hiergegen eingewandt: Die Aufzeichnungen des Schriftführers seien von der mittleren Oris - Verwaltung geprüft und gegen zwei Stimmen gutgeheißen. Im Einvernehmen mit der ganzen Generalversammlung und Müller seien die angenommenen Resolutionen den in Frage kommenden Instanzen übermittelt. Müller sei selbst mit der Nichtveröftent- lichung einverstanden gewesen. Uebrigens sei der Antrag des Kol- legen Müller bezüglich der Redaktionskommission schon deshalb nicht anzunehmen, weil die Publikationen des Verbandes zu den Auf- gaben der Ortsverwaltung gehören. Das könne durch Beschluß- assung irgendwelcher Art nicht geändert werden. Die Annahme des ersten Absatzes des Antrages Müller bedinge eine Aenderung des Z 10 des Ortsstatuts überhaupt, und müsse dies vorher geschehen. Auch 8 7 Absatz 2 des Ortsstatuts müsse geändert werden. Nach dem bestehenden Ortsstatut müssen alle Anträge, die der Generalversammlung vorgelegt werden, vorher die Bezirksver- sammlung passieren. Der Antrag Müller bringe eine Schmälerung der Rechte der Mitglieder, und darin könne er nicht einwilligen. Damit die Mitglieder selbst entscheiden können, ob sie mit einer Minderung ihrer Rechte einverstanden sind, müsse für den Fall der Annahme dieses Absatzes eine Urabstimmung vorgenommen werden. Absatz 2 des Antrages(Geschäftsordnungsanträge betreffend) spreche eine Selbstverständlichkeit aus. Natürlich könne es sich aber nur um Anträge im Rahmen.des Statuts handeln. I s m e r, der bisherige Schriftführer, ersucht, obgleich er dem Antrage Müller die Berechtigung nicht absprechen könne, um Ab- lehnung desselben. Er bitte, den neuen Schriftführer nicht durch eine Ueberwachungskommission zu belasten, vielmehr ersucht er um die Annahme des Antrages:„Die Berichte für den„Vorwärts" und die„Metallarbeiterzeitung" sind vom Schriftführer herzustellen. Sie sind unverändert durch den Schriftführer den in Frage kom- Menden Schriftleitungen zuzustellen." Müller zieht den Absatz 3 seines Antrages(Redaktions- kommission) zugunsten des Antrages Jsmer zurück. Nach weiteren lebhaften Debatten zwischen Cohen, Sie- ring, Jsmer und Müller und nach Abgabe einer Erklärung des jetzigen Schriftführers Rusch, sich von keiner Seite bcein-
flussen zu lassen, nimmt die Generalversammlung die Abssim� mung vor. Der Antrag Jsmer wird einstimmig angenommen mit der von Cohen vorgeschlagenen Maßgabe:„Unter Verantwortung der Ortsverwaltung". Auf Vorschlag von Cohen wird über Absatz 1 und 2 des An- träges Müller eine Abstimmung nicht vorgenommen, und ist die Generalversammlung damit einverstanden, daß, um Anträge wie die von Müller gestellten anzunehmen, vorausgehen müsse«ine Abänderung des Ortsstatuts. Hierzu aber müssen erst statutcn- gemäß Anträge an die Generalversammlung gelangen. Als letzter Punkt der Tagesordnung liegt der Bericht und die Vorschläge der im September 1315 eingesetzten Reformkvmmission vor. Wie S i e r i n g als Berichterstatter der Kommission ausführt. hätten 17 Sitzungen zur Prüfung der von R. Müller eingereichten Richtlinien zwecks Reorganisation der inneren Organisationsein- richtungen stattgefunden. Nach eingehenden Beratungen schlage die Reformkommission vor: 1. Die Einrichtung einer Betriebskartothek, bestehend aus: a) Betriebskarte, b) Abteilungskarte, c) losen Akten. Das zur Instandhaltung nötige Material solle halbjährlich durch statistische Erhebungen ermittelt werden. 2. Eine Aufhebung des jetzigen Meldestellenwesens und Zen- tralisicrung desselben im Bureau. 3. Eine Aenderung der Meldung der Arbeitslosen, die sich jedoch nur auf die Erhebung statistischen Materials erstreckt. 4. Die Aufstellung von Kandidaten zu Verbandstagen und Kongressen nach bestimmten, vorgeschlagenen Grundsätzen vor- zunehmen. 5. Zur Durchführung einer gewissenhaften Beitragsregistra-� wr und zur Beseitigung der recht erheblichen Mißstände in der Beitragsleistung beantragt die Kommission gleichfalls die Ein- führung des Hauskassierersystems mit der Maßgabe, daß die Kassierung durch besoldete Hauskassierer erfolgt. In Bezirken. in denen sich die Anstellung nicht lohnt, soll die Kassierung durch Hauskassierer im Nebenamt erfolgen. Dem zweiten Teil der Richtlinien Müller habe die„Re- formkommission" nicht zustimmen können. Nach ihrer Ansicht sei das jetzige System der Branchen, und Bezirks-Agitations- körperschaften das Beste und darum beizubehalten. Auch die von Müller geforderte Gruppenbildung sei von der Kommission abgelehnt worden. Im übrigen ersuche die Kommission um An- nähme ihrer Vorschläge, deren baldige Erfüllung durchaus not- wendig sei. Ein hierzu von Müller eingebrachter Antrag:„Einen Agi- tasionsplan der nächsten Jahresgeneralversammlung vorzulegen", fand keine Begründung, da Antragsteller eingezogen, also nicht anwesend ist. Baranowski ergänzt die Ausführungen Sierings, die Re- formkommission ersuche nur um die prinzipielle Zustimmung der Generalversammlung. Tie endgültige Durchführung der Vorschläge solle der Ortsverwaltung übertragen werden. In eine weftere Beratung der Reformvorschläge tritt die Generalversammlung nicht ein, beschließt vielmehr, diese und den Antrag Müller, den Agitationsplan betreffend, als zweiten Punkt auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Generalversamm- lung zu setzen. Hiermit ist die Tagesordnung erschöpft. Vor Eintritt in die- selbe wurde von R. Müller folgende Berichtigung des letzten Berichts im„Vorwärts" eingebracht und Aufnahme im Bericht zugesagt: „Im Bericht über die Generalversammlung der VerwaltungS- stelle Berlin kommt nicht genügend klar zum Ausdruck, daß die Generalversammlung fast einstimmig durch Annahme der Re- solution Müller scharfen Protest dagegen eingelegt hat, daß die Konferenz der Gewerkschaftsvorstände und das„Correspondenz- blatt" der Generalkommission sowie auch die Generalkommission selbst in den bekannten Kundgebungen sich in den Parteistreit eingemischt haben. Die Generalversammlung hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß ein derartiges Verhalten nicht zu den Aufgaben der Gewerkschaften gehört. Durch die Annahme einer Resolution hat die Generalver- sammlung sich auch entschieden gegen den Artikel in der„Metall- arbeiter-Zeitung" gewandt betreffend„Neue Kriegssteuern", da die in dem Arffkel niedergelegten Ansichten gegen Geist und Wesen der modernen Arbeiterbewegung verstoßen."--- Am Schluß der Generalversammlung teilt Cohen der Gene- ralversammlung noch mit das folgende Schreiben des Kriegsministeriums. „Unter Bezugnahme auf den kürzlich geäußerten Wunsch teilt Ihnen das Departement den Inhalt des Erlasses Nr. 1121/7. 15 C. 2 vom 21. Juli 1915 mit. Den aus Anlaß des jetzigen Krieges mit Rente und Kriegs- zulage versorgten Personen wird es bei ihrem Körpcrzustande trotz eifrigster eigener Bemühungen und trotz Eingreifens der Kriegsfürsorgestellen nicht immer möglich sein, in absehbarer Zeit ihr früheres Arbeitseinkommen nur annähernd zu erreichen. Da eine gesetzliche Regelung erst nach dem Kriege wird er- folgen können, soll schon während des Krieges den Beschädigten auf Antrag, der an den zuständigen Bezirksfeldweibel zu richten ist, aus hierzu bereitzustellenden Mitteln, soweit angängig. im Unterstützungswege geholfen werden. Die Ersatztruppenteile, Bezirksfeldwebel und PensionSrege- lungsbehörden sind angewiesen worden, die Rentenempfänger. hierauf hinzuweifen. Auch die Presse hat die Möglichkeit der Gewährung einer solchen Zuwendung hervorgehoben. An den Bevollmächtigten des Deutschen Metallarbeiterverbandcs, Herrn Adolf Cohen hier C. 54.
�iiis?nöustrie und Handel. Tie amerikanische Industrie nach dem Kriege. „Nieuwe Rotterdamsche Courant" vom 12. Juni veröffentlicht einen Brief seines New Porker Berichterstatters über den Kampf, welchen amerikanische Industrie und Haridel mit Handel und In- dustrie Europas auszutragen haben werden. Es heißt darin: Mehr und mehr sieht man. wie sich die Ueberzeugung festsetzt, daß die Vereinigten Staaten einem Kriege entgegengehen. Nicht etwa einem blutigen Kriege mit all dem damit zusammenhängen Elend wie die Alte Welt, sondern einem hartnäckigen Kampf seiner Handels- und Jndustrickräfte mit denjenigen Europas . Dieser Kampf wird tatsächlich sofort anfangen, wenn zwischen dem söge- genannten Vicrverband und den Mittelmächten Friede geschlossen worden ist. Mit wahnwitzigem Eifer werden die am besten aus- gedachten wirtschaftlichen Ausrüstungen und planmäßigen Organi- sationcn auf dem Felde erscheinen, um auf den Weltmärkten festen Fuß zu fassen. In mehr als einer Hinsicht können die Pereinigten Staaten als benachteiligt bei dem Wettkampfe abgesehen werden. In diesen Kriegsjahren hat die große Republik immer noch mehr andere Waren als eigentliche Kriegsartikel nach Europa geliefert. Ob nun wohl die unter den Waffen stehenden anderen Nationen imstande fein werden, solche Lieferungen sofort wieder selbst auszuführen? Amerikas bedeutende Betriebe werden darum bald den Kampf gegen demobilisierte Armeen unternehmen müssen, gegen unge- lernte Arbeiter, die bis zum äußersten Grad der Geschicklichkeit gebracht wurden. Gegen in großer Zahl eingeübte weibliche Ar- beitskräfte, die nun über besondere Behendigkeit und Erfahrung in den ihnen überlassenen Arbeitsgebieten verfügen; verletzte Bete- ranen, für die klug ausgedachte Beschäftigungen erfunden worden sind, die vorher so vielen unverletzten Händen Beschäftigung gaben.