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tußt und zum höchsten Grade der Leistungsfähigkeit aufgepeitscht Lauban in die Lehre gegeben habe. Hinfällig wäre auch der Ein- wagenführer nach Bezahlung der Zeche das Lotal. Es waren in­durch Nationen, die sich an allerlei Entbehrungen, Selbstaufopfe- wand des Angeklagten, daß der Sohn mindestens solange nicht zur zwischen 25 Minuten vergangen, die Polizeistunde also schon seit rung und Selbſtverleugnung gewöhnt haben und so bereit sind, Teilnahme an den Jungwehrübungen verpflichtet sei, als ihm nicht zehn Minuten eingetreten. Die anderen vier nicht beteiligten den Friedenskampf aufzunehmen, nachdem sie abgehärtet sind und von der Behörde angemessene Kleider dazu geliefert würden. Keine Gäste waren aber auch solange geblieben. Da ein Schußmann ein paar Jahre lang der Kriegstüchtigkeit unterworfen waren.... Schule habe Kleider zu liefern. Der junge Mann hätte hinzufam, erhielt Frau H. eine Anflage wegen Uebertretung der Von allen Seiten werden die reichen natürlichen und anderen ja in feinen Alltagskleidern daran teilnehmen Polizeistunde. Hilfsquellen und das riesige Gebiet Onkel Sams als ein großer können. Das Kammergericht verwarf die nun vom Das Landgericht III verurteilte Frau H. zu einer Vorteil in dem zu erwartenden Kampf angesehen. Seine über Angeklagten noch eingelegte Revision mit folgender Begrün- niedrigen Geldstrafe, weil sie auch das Verweilen derjenigen vier eine riesige Oberfläche verteilten 100 Millionen Sprößlinge haben dung: Jugendwehrübungen könnten als Teil des Lehrplans der Gäste, die sie nicht aufgefordert hatte, zu ihrer Unterstüßung in inzwischen ihre Kräfte an allerlei Friedensarbeit gestählt. Während Fortbildungsschule eingeführt werden. Das sei hier von der zu dem Streit dazubleiben, über die Polizeistunde hinaus geduldet Europa unter seiner Schuldenlast ächzt und Millionen fleißige ständigen Brhörde, der Gemeindebehövde, geschehen, und der Re- habe. Das hätte sie nicht dürfen. Die Strafe sei gering bemessen, Hände einbüßt, hat Amerika sein Kapital vermehrt und viele feiner gierungspräsident habe seine dazu erforderliche Genehmigung er- weil sie sich bei Erfüllung ihrer Wirtspflichten besonderen Schwie­noch ausstehenden Schulden getilgt; dabei haben die Bestellungen feilt. Auch sei der neue Lehrplan genügend veröffentlicht worden. rigkeiten gegenüber sah. aus der Alten Welt die Arbeiterheere stark vermehrt. Onkel Sam Der angeklagte Vater Haase mußte sich fügen, nachdem er seinen wird Europa als hauptsächlichstes Absatzgebiet nur dann behalten Sohn in Lauban in die Lehre gegeben habe. Alle seine Einwände können, wenn es zu gleicher Zeit dort auch einkauft. Es wird aber gingen fehl. Er sei mit Recht verurteilt worden. ohne Zweifel eine Umwälzung eintreten, sobald der Friede erst einmal geschlossen ist; auch Amerika wird unmittelbar die Folgen davon spüren. Inwiefern es sich der Auffassung derjenigen an­passen kann, die an Stelle eines erneuten Handelskampfes fried­liche Zusammenarbeit als borteilhaft für den Frieden ansehen, wird die Zeit noch lehren müſſen.

Am 13. Juni schreibt dasselbe Blatt: Der Handelsbericht erstatter des Handelsberichten" schickt seinem Blatt folgende lleber ficht über die finanzielle Lage der Vereinigten Staaten von Amerika und Kalifornien : Die Dividenden und Gewinne der meisten Unternehmungen haben, ebenso wie die bank clearings" und Depositen eine ungeahnte höhe erreicht. Wie lange dieser günstige Zustand noch dauern wird, ist natürlich das Tages­gespräch. Nach Meinung einiger Sachverständiger ist das Funda­ment des Landes so gesund, daß wahrscheinlich, von einigen un­bedeutenden und kurzen Rückschlägen abgesehen, das Land den gegenwärtigen Vorſprung behalten und sogar noch bis zu einer gewissen Grenze vergrößern wird.

Gerichtszeitung.

Brotkartendiebstahl.

Zu den Personen, die sich damit beschäftigen, gestohlene Brottarten zu verschärfen, gehört ein gewisser Hermann Schlieper.

Revision. Es sei alles festgestellt, was zur Verurteilung auf Grund Das Kammergericht verwarf die von der Frau eingelegte des§ 365 wegen Ueberschreitung der Polizeistunde notwendig sei. In Frage hätte nur kommen können, ob sie nicht auf Grund des § 9b des Belagerungsgeseßes zu verurteilen war. Dadurch aber, daß dieses strengere Gesez nicht zur Anwendung gekommen sei, könne sie sich nicht beschwert fühlen.

Aus aller Welt.

Die Warnung der fünften Frau.

straffammer des Landgerichts I . Er war dabei betroffen worden, Er stand gestern unter der Anlage der Hehlerei vor der Ferien­als er eine Anzahl Brotmarken, die zu einer in der Brotkommission 1 türzlich eine Anzeige, in der ein Altfizer Hermann Schwarz alle Eine im Mohrunger Kreis erscheinende Zeitung brachte gestohlenen größeren Menge gehörten, an den Mann bringen wollte. Leute warnt, seiner Frau etwas zu borgen, da er für nichts auf­In seinem Besize wurden noch 61 Brotkarten vorgefunden. Der fomme. Frau Schwarz blieb ihrem Ehegemahl die Antwort nicht Angeklagte behauptete, daß er die Brotfarten in der Nähe der Pfand- schuldig, indem sie in einer späteren Nummer derselben Zeitung die fammer in der Schönhauser Straße gekauft habe. Da er schon ein- folgende Erklärung erließ: Erkläre hiermit, daß es mir nicht ein­mal wegen Hehlerei eine längere Buchthausstrafe berbüßt hat, ber- fallen wird, auf den Namen meines Mannes, des Altfibers Her­urteilte ihn der Gerichtshof zu einem Jahr sechs Monaten mann Schwarz, etwas zu borgen, da er selbst nichts besitzt. Auch Zuchthaus.

Höchstpreisverletzung.

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Andererseit ist es aber gut, auch das Urteil des bekannten James J. Hill zu fennen. Nach seiner Ansicht herrscht in Amerika eine fieberhafte Tätigkeit, die in einer Nacht wieder verschwinden Einen empfindlichen Denkzettel erhielt der Fleisch fann. Die große Lebhaftigkeit im Transportgeschäft ist hauptsäch lich dem europäischen Krieg zu verdanken. Das Geld, welches die händler Konrad Schmidt, der gestern vor der Bevölkerung für ihre Produkte empfängt, wird durch den ange- Ferienstraftammer des Landgerichts I stand. strengten Kredit der europäischen Staaten aufgebracht. Sie bringen die Hunderte von Millionen dadurch auf, daß sie die Staatsschulden zu einer ungeahnten Höhe anschwellen lassen; so schleppen sie eine große finanzielle Last mit sich, welche durch zukünftige Geschlechter getragen werden muß. Sobald der Friede in Sicht ist, wird die Flut der Bestellungen auf Kriegsmaterial gegen hohe Preise plötz­lich aufhören. Gurova wird dann mit der langsamen Regelung des enormen Schadens, der durch den Krieg verursacht worden ist, anfangen. Die Vereinigten Staaten werden dann ihren An­teil zu den Kriegskosten beitragen müssen. In dieser modernen Zeit tann nicht eine große Nation einen nie gekannten und an­Haltenden Vorsprung genießen, während ein großer Teil der Welt mit finanziellen Schwierigkeiten kämpft.

Nach Friedensschluß wird man in Amerika die Eisenbahnen nicht mehr mit für die Hafen bestimmten Waren überfüllt ſehen und ebenso nicht die Lagerhäuser der Seehäfen voll von Waren, welche auf eine Gelegenheit zur Verfrachtung warten."

Soziales.

warne ich als fünfte Frau die sechste, sich mit ihm zu berloben. Ich würde es auch lieber sehen, nicht Frau Schwarz, ſondern Frau Bolt genannt zu werden, Frau Rentier Schwarz, verwitwet gewesene Bölt, Schnellwalde, Ostpreußen ." Ob sich die sechste" Frau nun auch wirklich warnen läßt?! Er will es nie wieder tun.

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Der Schlächtermeister Nicolai wollte in der Zentral- Markthalle von dem Angeklagten Schweinefleisch kaufen und verhandlete mit In einem Hause auf der Horst bei Hattingen fand man den be­ihm über den Preis. Er konnte aber keine rechte Antwort erhalten, tagten ehemaligen Dreher August Jochum in feiner Wohnung tot der Angeklagte erklärte nur wiederholt, daß noch Rindfleisch dazu vor. Der alte vereinsamte Mann, der früher beffere Tage gesehen gelegt werden müsse, und verlangte für das Pfund 2,70 M., wäh- hat, batte, offenbar in einem Schwermutsanfall, selbst and an rend der Höchstpreis nur 1,49 m. betrug. Der über diefes An- fich gelegt In einem hinterlassenen Schreiben bittet er um finnen empörte Käufer machte der Polizei Anzeige, die das Er- Verzeihung für den unseligen Schritt; er werde es gewißnie gebnis hatte, daß das Schöffengericht den Angeklagten zu 1500 m. wieder fun". Geldstrafe verurteilte. Die hiergegen eingelegte Berufung wurde von der Straffammer verworfen.

Nachprüfungsrecht des Richters bei Schulversäumnissen.

Ein Butterparadies scheint die Stadt Freystadt in West­ preußen zu sein. Der Leiter der dortigen Molkerei hat sich nämlich, wie die B. 3." erfährt, zur Einführung von Butterkarten veran­laßt gesehen, auf die fortab jede Familie täglich nur ein Runden nicht befriedigt werden, weil die Butterhamster oft mit halbes Pfund Butter faufen darf. Bisher konnten viele Hilfe fremder Kinder große Vorräte kauften und diese dann nach außerhalb schickten.

eine Geldstrafe verhängt worden, weil er an verschiedenen Tagen Auf Antrag der Schulaufsichtsbehörde war gegen Herrn Stolz sein Kind die Schule nicht hatte besuchen lassen. Wegen des Ein­wandes des Vaters, das Kind sei an jenen Tagen infolge einer Krankheit noch nicht zum Schulbesuch fähig gewesen, hatte vorher die Schulbehörde ärztliche Gutachten eingeholt. Der Kreis­Bootsunglück auf dem Mellenfee. Auf dem Melensee bei arzt hatte sich im Gegensatz zu einem vom Vater beigebrachten ärzt Wünsdorf unternahmen sechs Angehörige des Garde- Kandsturm­lichen Gutachten dahin ausgesprochen, daß das Kind nicht mehr Bataillons Wünsdorf" eine Fahrt, wozu sie ein Wasserrad be­frant gewesen sei und die Schule hätte besuchen können. Das nuzten. Plötzlich hörte man laute Hilferufe. Das Fahrzeug war Landgericht als Berufungsinstanz bestätigte die Schulstrafe, Schul­

Ios.

( z)

Jugendwehrübungen als Fortbildungspflichtstunden. Das Kammergericht hat abermals die Ansicht für recht- indem es ausbrüdlich davon ausging, daß die von der Schul gekentert und seine Insassen kämpften mit den Wellen. Fünfe mäßig erklärt, daß die Jugendwehrübungen, falls sie ord- aufsichtsbehörde festgestellte Möglichkeit des Schulbesuches, alfo bie bon ihnen, die sich am Wasserrad festzuhalten vermochten, konnten nungsmäßig in den Stundenplan eingefügt find, als Unter- Feſtſtellung einer nicht berechtigten Schulverfäumnis, die die Schul- bon auf Kähnen zu Hilfe kommenden Sommergästen und Soldaten Unter- behörde getroffen habe, für den Strafrichter bindend fei. mit Mühe gerettet werden. Feldwebel Jahnke von der in richtsstunden der Pflichtfortbildungsschule zu erachten seien. Das Kammergericht gab der vom Angeklagten Mellen liegenden 1. Kompagnie genannten Truppenteils ging im Wegen Uebertretung des Ortsstatuts der Stadt Lauban war eingelegten Revision statt, hob das landgerichtliche Wasser unter und kam nicht mehr zum Vorschein. Seine Leiche Herr Haase angeklagt worden, weil auf seine Weisung sein in Urteil auf und verwies die Sache zur nochmaligen Berhandlung und konnte noch nicht geborgen werden. Lauban in der Lehre befindlicher Sohn an den Jungwehrübungen Entscheidung an das Landgericht zurüd. Begründend wurde aus­nicht teilgenommen hatte. Diese llebungen sind mit Genehmigung geführt: Rechtsirrig sei die Annahme des Landgerichts, daß die An- fand auf den dortigen Ribbertwerten in Mülheim gestern Explosionsunglüd bei Köln . Wie aus Köln gemeldet wird, des Regierungspräsidenten als Pflichtstunden in den Lehrplan der sicht der Schulaufsichtsbehörde, ob die Schulversäumnis begründet eine Kohlenstaubexplosion statt, wobei fünf Arbeiter jehr Laubaner Fortbildungsschule eingestellt worden. Der Ange­* lagte bestritt die Verpflichtung des Sohne zur Teilnahme an fei oder nicht, den Strafrichter binde. Ob sich Eltern schuldhaft tenen Jungwehrübungen. Besonders aber betonte er, daß er den gegen eine Schulverordnung bergangen hätten, habe vielmehr der schwerverlet wurden. Bei zweien ist der, Zustand hoffnangs. Sohn besonders auch deswegen nicht zur Teilnahme an den Richter selbständig zu prüfen. Er sei dabei nicht gebunden an die Uebungen verpflichtet halte, weil ihm nicht von der Fortbildungs- bunden hielt und darauf sein Urteil stügte, so müsse das Urteil Auffassung der Schulbehörde. Da sich das Landgericht daran ge­schule die für die Uebungen erforderlichen Kleider und Stie­feln geliefert würden. Auch könnte er selber nicht wegen aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurüdverwiesen Uebertretung des Laubaner Ortsstatuts angeklagt werden, weil er, der Vater, nicht im Bezirk der Stadt Lauban wohne. Das Land­gericht in Görlig verurteilte jedoch den Angeklagten zu einer Geldstrafe. Die Jungwehrübungen als Pflichtstunde der Frau Heideder leitete in Abwesenheit ihres franken Fortbildungsschule seien ordnungsmäßig durch die Gemeinde- Mannes im Sommer 1915 dessen Schankwirtschaft in Wilmersdorf , behörde mit Genehmigung des Regierungspräsidenten eingeführt für die die Polizeistunde um 1 Uhr nachts eintrat. Am 31. August worden. Durch das Ortsstatut selber seien mit Recht gemäß den hatte sie um 12% Uhr Feierabend geboten und zum Bezahlen auf­Befugnissen aus§ 120 Absatz 3 der Gewerbeordnung die Eltern und gefordert. Es waren sieben Gäste anwesend. Wegen der Höhe der Vormünder für verpflichtet erklärt worden, die zum Fortbildungs- Beche geriet sie mit einem Kraftwagenführer in Wortwechsel. Der unterricht Verpflichteten nicht vom Unterricht abzuhalten. Diese Kraftwagenführer wurde sehr laut. Frau Heideder forderte zwei Jagd, an der er teilgenommen hatte ,, einem unglüdlichen Zufall Pflicht hätten auch Eltern, die auswärts wohnten. Angeklagter sei ihr gut bef e Gäste auf, bis zur Erledigung der Auseinander- zum Opfer gefallen ist.

werden.

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