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grüßen, als der Mangel an Fett und die Notwendigkeit, den Fleisch-[ e) Unterhemden für Männer und Knaben, f) Unterzeug für Frauen gouvernement Warschau Freimarken zu Pf., 7 Bf. und 15 Pf., berbrauch stark einzuschränken, die großstädtische und insbesondere und Mädchen. Postkarten zu 72 Pf. und Antwortfarten zu 7+ 7 Pf., für das arbeitende Bevölkerung auf den Verbrauch der sehr nährwertreichen Gruppe VI: a) Männerstrümpfe und Männerfoden, b) Frauen- Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost Freimarfen zu 2/2 Pf., eiweißhaltigen Hülsenfrüchte hinweist. Darum ist es wünschens- strümpfe, c) Kinderstrümpfe und Kindersocken. 7 Pf., 15 Pf., 50 Pf. und 1 M., Postkarten zu Pf. und Ant­wert, daß aus unserer eigenen Ernte recht umfangreiche Mengen Gruppe VII: a) Bettücher( Laten). b) Kissenbezüge, c) Decen- wortkarten zu 7+ 7 Pf. Die neuen Freimarken werden zu dem allgemeinen Verbrauch zur Verfügung gestellt werden. Dem bezüge, d) Tischtücher, e) Mundtücher, f) Handtücher, g) Wischtücher, Sammelzwecken bei der Kolonial- Wertzeichenstelle des Briefpoſtamts trägt ja schon die Verordnung vom 29. Juni weitgehend Rechnung: h) Taschentücher. in Berlin C 2, Königstr. 61, vom 28. ab zum Verkauf gestellt. Der Die Verfütterung von Hülsenfrüchten( vorbehaltlich besonderer Re­Gruppe VIII: a) Winter- und Herbsthandschuhe für Männer, Verkaufspreis der belgischen Postwertzeichen zu 8 Cent. beträgt gelung der für Futterzwede angebauten Arten) ist verboten; von b) oben nicht genannte Handschuhe für Männer, c) Frauenhand- 7 Bi, zu 15 Cent. 15 Pf. und zu 40 Cent. 32 Pf. Die Poſt­der Anzeigepflicht sind nur Mengen unter 25 Kilo( nach der früheren schuhe, e) Kinderhandschuhe. farten, die Antwortkarten und die belgischen Kartenbriefe werden erst Regelung bis zu einem Doppelzentner) ausgeschlossen, die Vor­Die in Gruppe I- VIII aufgeführten Web-, Wirk- und Strick- nach dem Aufbrauchen der noch vorhandenen Bestände an ebensolchen schriften über Saatgutverkehr und Verarbeitung sind verschärft waren sind von der Bestandsaufnahme betroffen, gleichviel, ob sie Postwertzeichen älterer Art ausgeben. worden, es wurde die Bestimmung getroffen, daß die Mengen zum aus Schafwolle, Mohair, Kamelhaar, Alpaka, Kaschmir oder sonstigen Selbstverbrauch und für die Abgabe an Naturalberechtigte vom Tierhaaren, Kunstwolle, Baumwolle, Kunstbaumwolle, Kunstseide, Reichskanzler beschränkt werden können, und aller Voraussicht nach Naturseide, Bastfasern, Papiergarnen oder sonstigen Pflanzenfasern, Dafür beginnt die Sprechstunde am Sonnabend bereits um Die juristische Sprechstunde am heutigen Freitag fällt aus. auch beschränkt werden; für den Erzeuger besteht bezüglich der aus Abfällen oder Mischungen der genannten Spinnstoffe allein abgabepflichtigen Mengen Lieferzwang an die Reichshülsenfruct- oder aus der Zusammenſegung verschiedener Stoffe hergestellt sind. 3 Uhr.

stelle. Mit diesen Bestimmungen ist die möglichst remiose Erfassung und weitgehende Bewirtschaftung von einer zentralen Stelle her gewährleistet.

Es steht zu hoffen, daß jeder Erzeuger von Hülsenfrüchten, was irgend entbehrlich ist, der Reichshülsenfruchtstelle überweist; das ist vaterländische Pflicht im Hinblick auf die Versorgung unserer ge= samten Bevölkerung, vor allem der arbeitenden Schichten.( W.T.B.)

Volksernährung nach dem Einkommen.

Den Versuch, die Preise der Kaufkraft der einzelnen Be: völkerungsschichten anzupassen, hat die Stadt Straßburg i. E. bei der Versorgung mit Frühfartoffeln gemacht. Sie hat durch be­sondere Erhebung festgestellt, mit welchem Einkommen derzeit jeder Bürger lebt und aus welchen Posten sich dieses Einkommen zu­sammensetzt. Dies war nötig, da dort keine allgemeine Einkommen­steuer besteht. Daraufhin wurden die Kartoffelempfänger in drei große Einfommentlassen eingeteilt, denen Kartoffelfarten von unter­schiedlicher Farbe ausgehändigt wurden. Mit der grünen Karte ver­fehen, erhält man den Zentner Frühkartoffeln zu 6 M., mit der gelben zu 8 M. und mit der roten muß man den Zentner zu 12 M. bezahlen. Auch die Stadt Köln hat bei ihrem neuen Marken­system eine unterschiedliche Lehandlung der verschiedenen Einkommen­klassen vorgesehen und hat zu diesem Zweck die Markenbücher mit entsprechenden Abzeichen kennzeichnen lassen.

Warum das Obst so teuer ist.

Von der Meldepflicht ausgenommen sind:

1. diejenigen Waren und Vorräte, die durch behördliche Be­fanntmachung beschlagnahmt sind;

90 Gramm Butter in nächster Woche. In der nächsten Woche wird von der Butterversorgungs­

2. diejenigen Waren und Vorräte, die sich im Eigentum der stelle Groß- Berlin auf die volle Fettwochenmenge von deutschen Militär- oder Marinebehörden befinden, oder über die 90 Gramm nur Butter zur Verteilung gebracht. Der Lieferungs- oder Herstellungsverträge mit einer deutschen Militär- Kleinhandelspreis für die Butter bester Qualität beträgt oder Marinebehörde bestehen; 48 Pf. für 90 Gramm.

3. die im Gebrauch befindlichen Gegenstände;

4. Vorräte, die sich in den Haushaltungen befinden und deren gewerbsmäßige Verwertung nicht in Aussicht genommen ist.

Drei Eier auf zwei Brotkarten.

Meldepflichtig sind die am Beginn des 1. August 1916 Der Magistrat veröffentlicht heute eine am nächsten vorhandenen Gesamtvorräte der oben bezeichneten Gegenstände. Montag in fraft tretende Verordnung, nach der auf eine Zur Meldung verpflichtet sind alle natürlichen und juristischen Brotkarte nicht mehr als ein Hühnerei und auf je zwei Brot­Personen, ferner alle wirtschaftlichen Betriebe sowie alle farten nicht mehr als drei Hühnereier abgegeben werden öffentlich rechtlichen Körperschaften und Verbände, die Eigentum dürfen. Um jedem Einwohner den ihm nach seiner oder Gewahrsam an meldepflichtigen Gegenständen haben, Brotfarte zukommenden Eierbezug zu sichern, war es oder bei denen sich solche unter Zollaufsicht befinden. Borräte, die sich am Stichtage nicht im Gewahrsam des Eigentümers befinden, erforderlich, auch die Menge der den Hotels, Gastwirtschaften, find sowhol van dem Eigentümer als auch von demjenigen zu melden, Speiseanstalten, Bäckereien, Konditoreien bisher gelieferten der sie an diesem Tage in Gewahrsam hat. Die nach dem Stich- Eier erheblich herabzusetzen. tage eintreffenden, aber schon abgesandten Vorräte sind nur von dem Empfänger zu melden. Neben demjenigen, der die Ware in Ge­wahrsam hat, ist auch derjenige zur Meldung berpflichtet, der sie einem Lagerhalter oder Spediteur zur Verfügung eines Dritten übergeben hat.

Das Ueberhaudnehmen der Vorausbestellungen. Der Preisprüfungsstelle Groß- Berlin find zahlreiche Beschwerden wegen des Ueberhandnehmens der Vorausbestellungen zugegangen, weil dadurch vielfach große Teile der im Kleinhandel befindlichen Die Meldungen dürfen nur auf den hierfür vorge Warenvorräte denen, die feine Vorausbestellungen vornehmen, ent­Die Preise für Kirschen haben eine Höhe erreicht, die den schriebenen amtlichen Meldesch einen erstattet werden. zogen würden, und insbesondere der wohlhabende Teil der Bevölke Unmut der Verbraucher anfs höchste gesteigert hat. Wenn das Für jede der oben bezeichneten Gruppen werden besondere Vordrucke rung hier durch eine Bevorzugung erfahre. Auch sind viele Zweifel Pfund Kirschen mit 40, 50 f. und mehr bezahlt werden muß, herausgegeben, die beim Statistischen Amt der Stadt entstanden über die Zulässigkeit der Vorausbestellungen im Hinblick ist das ein durchaus ungerechtfertigter Preis. Im vergangenen Berlin , Poststraße 16, 2 Treppen 8immer 49, auf die Bestimmung in der Preisaushangsverordnung bom Jahre fosteteten die Kirschen um diese Zeit 25 Pf., und die Jahre sowie bei der Handelskammer, der Handwerks 28. Januar 1916, daß die Abgabe der im Kleinhandel üblichen vorher 15 Pf. Immer ist darauf hingewiesen worden, daß die Be- kammer und bei der Korporation der Weltesten Mengen nicht verweigert werden dürfe. Die Beschwerden dürften Die Kaufmannschaft erhältlich sind. aus sich zum Teil insofern erledigen, hörden diesem Treiben nicht tatenlos zusehen dürfeu, als für die wichtigsten wie Fleisch gefüllten Meldescheine müssen spätestens am Lebensmittel, und daß sie die Konsumenten vor der Ueberteuerung des Obstes durch 15. August 1916 Speisefette jetzt besondere beim Statistischen Amt der Stadt Regelungen getroffen find, wonach die Abgabe nur geeignete Maßnahmen schüßen müssen. Aber nichts ist ge- Berlin , Poststr. 16, eingereicht sein. Mitteilungen irgend welcher nach vorheriger Anmeldung erfolgen darf. Immerhin erschien es schehen. Der freie Handel treibt auch hierbei sein Handwerk in Art dürfen auf Meldescheinen nicht vermerkt werden. Die Reichs- erforderlich. mit Rücksicht darauf, daß bei anderen Waren eine solche unbegrenzter, verteuernder Weise. Wir haben in diesem Jahre, ab- bekleidungsstelle behält sich vor, Muster der angemeldeten Waren Regelung nicht besteht, die Frage der Vorausbestellungen zu ordnen. gesehen von einzelnen Gegenden, eine recht ertragreiche Ernte an einzufordern. Da die Zulassung der Vorausbestellungen zu großen Unzuträglich­Kirschen zu verzeichnen. Und trotzdem diese für die ärmere Be­feiten geführt hat, hat die Preisprüfungsstelle sich dahin schlüssig ge­völkerung unerschwinglichen Preise, die in keiner Weise durch die macht, Vorausbestellungen, soweit nicht eine besondere Regelung be­steht, dem Grundsatz nach zu verbieten. Verhältnisse begründet sind. Auch sind die von ein­zelnen Firmen eingeführten Kundenbons( Gutscheine) nunmehr für unzulässig erklärt.

Die Preistreiberei nahm ihren Anfang mit der Verpachtung der Kirschenplantagen und des Baumbestandes an den Chausseen und Wegen. Die Pächter haben sich zum Teil überboten und die Pachtpreise in die Höhe getrieben. Manche Ge­meinden haben dadurch das Doppelte und Dreifache der früheren Pachtpreise erzielt. Sie haben diese Mehreinnahmen

der

Wer den obigen Vorschriften zuwiderhandelt, wird nach§ 20 der Bundesratsverordnung vom 10. Juni 1916 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 15 000 M. Bestraft.

Aus Groß- Berlin.

Die Ueberschreitung der Höchstpreise.

Den Bedürfnissen der tagsüber auf Arbeit befindlichen Personen, nach Arbeitsschluß Lebensmittel einzukaufen, wird im Einvernehmen mit den zuständigen Fachorganisationen in anderer Weise Rechnung getragen werden.

Wegen übermäßiger Preissteigerung geschlossen. Auf Anordnung des Oberkommandos sind die gesamten Ge­

Fast täglich gibt das Polizeipräsidium Fälle von Be­eingeſtedt, ohne danach zu fragen, daß sie dadurch die Ber- strafungen wegen Ueberschreitung der Höchstpreise bekannt. teuerung der Kirschen begünstigt haben. Schon damals haben wir Vielfach kommen kleinere Geschäftsleute in Frage, die einen schäftsräume der Firma Gustav Cords zu Berlin , Leipziger Str. 38/35, wiederholt gefordert, daß gegen die Preistreiberei eingeschritten höheren als den vorgeschriebenen Preis gefordert haben. Zu- wegen übermäßiger Preissteigerung einstweilen geschlossen worden, wird. Aber umsonst haben wir auf die entsprechenden Maßnahmen nächst werden Strafmandate erlassen, aber auch in vielen bis die Firma der Anordnung des Oberkommandos gemäß ihre gewartet. Jetzt hat die Verpachtung der Aepfel -, Birn- und Fällen müssen sich die Gerichte mit den Höchstpreisüberschrei- Verkaufspreise entsprechend den gesetzlichen Vorschriften über die Pflaumenbäume begonnen. Und da wiederholt sich dasselbe fungen beschäftigen. Aus den Verhandlungen des Königl. Berkaufspreise von Web-, Wirk- und Stridwaren richtig gestellt Schöffengerichts Berlin- Wedding vom Mittwoch möchten wir haben wird. Spiel wie bei der Verpachtung der Kirschen. Wie die Pachtpreise zwei Fälle zur allgemeinen Belehrung herausgreifen. in die Höhe getrieben werden, zeigen die folgenden Veispiele aus Ein Arbeiter war angeklagt, den Höchstpreis überschritten dem Regierungsbezirk Magdeburg . Wie wir der Magdeburger zu haben. Der Tatbestand lag sehr einfach. Er hatte Bollsstimme" entnehmen, wurden erzielt bei der Verpachtung der bei einem Schlächter in Reinickendorf Wurst gekauft. Obstnutzung der Kreisstraßen:

A

Hamersleben Wadersleben. Hamersl. Neuwegersleben Hamersleben Dttleben. Krottorf: Elettrizitätswert. 2465 4800 do. Amt..

do.

Gemeinde

1914 532 M. 471 1750

"

1915 1600 M. 601 3000

"

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" 1

W

1000 950

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1905

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Hierzu erklärt die Leitung der Firma Cords:

-

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die

die Anwendung der Verordnungen auf Modeartikel. In den beteiligten Kreisen besteht nach wie vor Unklarheit über Cords sah sich genötigt, alte Waren, die noch zu billigen Preisen Die Firma Diese Wurst nahm er nach seiner Arbeitsstelle, um sie zu ver- eingekauft waren, mit erhöhten Preisen zu versehen, um sich gegen zehren. Hier fand er, daß die Wurst stänkerig war, die Haut Verluste, die durch die hohen Preise der letzten Monate war schmierig. Kollegen machten ihn darauf aufmerksam, daß vielfach gar keinen Nußen mehr ließen eintreten mußten, zu er für diese Wurst einen höheren Preis gezahlt habe, als sichern. Sie verkaufte daher zu Durchschnittspreisen und ermöglichte vorgeschrieben war und so ging der Arbeiter nach der Polizei es auf diese Weise, das Publiium fortlaufend mit Stoffen 1700 und machte Anzeige. Der Verkäufer wurde bestraft, aber auch zu versehen. Durch die Vermittlung unserer Kriegsgesellschaften 2205 der Arbeiter erhielt eine Anzeige, weil auch er den Höchst- hat die Firma Stoffe zu Preisen aufgekauft, die höher sind, als ihre do. Schüzengesellschaft 1100 preis überschritten habe, indem er den höheren Preis be- bisherigen Verkaufspreise. Das bedingte naturgemäß den Aufschlag Bis über das Dreifache des früheren Betrages zahlte. Vor dem Schöffengericht wurde festgestellt, daß bei eines größeren Gewinns auf die alten Bestände zum Ausgleich. Die find also demnach die Pachtpreise in die Höhe geschnellt. Die Ueberschreitungen von Höchstpreisen sich Käufer und Ver- Neukalkulation, die auf Wunsch des Oberkommandos vorgenommen Pächter treiben die Preise hoch, weil sie wissen, täufer strafbar machen. Im vorliegenden Falle hat aber der wird, kann sich nach Lage der Dinge nicht nur auf die alten Waren daß sie ungehindert jeden unverschämten Preis Käufer das Bewußtsein nicht gehabt und der Angeklagte wurde erstrecken, sondern sie muß auch die Verkaufspreise der sehr teuer ein­für das Obst beim Verkauf fordern können. freigesprochen. Der Amtsanwalt beantragte selber Frei- getauften neuen Waren erfassen. Die Firma wird die Arbeiten natür In den ersten beiden Kriegsjahren schon war Obst so teuer, sprechung. lich so sehr wie möglich beschleunigen und dürfte den Betrieb sofort daß nur einige Bemittelte sich Obst für den Winter einkaufen In einem anderen Falle hat die Frau eines Kernmachers nach deren Beendigung wieder eröffnen." konnten, die große Mehrheit des Volkes war dazu nicht in der in Tegel von einem Schlächtermeister in Tegel eine Zunge ge­Lage. Die Folge war, daß bekanntlich ungeheuere Obst- fauft, obwohl sie mußte, daß der verlangte Preis den Höchst­Zur Schiffskatastrophe auf der Oberspree. mengen, die vom spekulativen Handel aufgespeichert waren, in preis überstieg. Sie machte geltend, daß sie die Zunge mur leichtfertigſter Weise dem Konsum entzogen wurden, indem sie ver- zum Schein genommen habe, um den Sachverhalt der Polizei hat nach Vernehmung weiterer Zeugen, die sich inzwischen gemeldet Die von der Staatsanwaltschaft II Berlin geführte Untersuchung faulten. In diesem Jahre liegt die Spekulation noch vorzutragen. Das hat sie auch getan. Sie ist nach der schlimmer im Hinterhalt, und auch die zahlungskräftigen Käufer Polizei gegangen, hat dort die Angelegenheit zu Protokoll ge- haben, immer deutlicher ergeben, daß Kapitän Kannwischer vom los in die Höhe, dadurch den wenig Bemittelten die Not der Zeit sich ihr Geld für die zu hoch bezahlte Zunge wiedergeben verstoßen hat. Er hat es unterlassen, das Motorboot durch Signale treiben in der Sucht, nur ja sich zu versorgen, die Preise rücksichts- geben und ist dann wieder zu dem Schlächter gegangen, um Dampfer" Hindenburg" an dem furchtbaren Unglück mitschuldig ist, indem er gegen die Wasserpolizeiverordnung vom 17. Januar 1896 noch mehr erschwerend, statt in solidarischem Zusammenhalten zu er- zu lassen. Auch in diesem Falle sahen Amtsanwalt leichtern. Da helfen eben nur behördliche Maßnahmen. Diese Maß- und Gericht nicht die Absicht, zu höheren als dem vor- über seine Fahrtrichtung zu unterrichten, er hat lediglich zweimal die nahmen sind möglich, wenn der gute Wille vorhanden ist. Sie geschriebenen Preise zu kaufen und sprachen die Angeklagte frei. Schiffsglocke läuten lassen. Daraufhin hat der Motorbootführer an­sind aber auch nötig, um der Bevölkerung für den Winter wenig Tatsächlich bestehen mehrere Reichsgerichtsentscheidungen, nach nehmen können und auch wohl angenommen, daß der Dampfer nach stens einen einigermaßen erschwinglichen Ersatz für den fehlenden denen auch die Käufer sich strafbar machen. wenn sie höhere rechts ausbiegen werde. Statt nach rechts steuerte der Dampfer Fettbedarf zu verschaffen. Preise zahlen, als sie angeordnet sind. In der Praris führt aber nach links hinüber. Wie leicht der verhängnisvolle Unfall hätte diese Rechtsprechung zu dem Resultat, daß die Käufer fich vermieden werden können, beweist der bisher nicht genügend Bestandsaufnahme der Web-, Wirk- hüten werden, den Verkäufer wegen Ueberschreitung der Höchft- hervorgehobene Umstand, daß das Motorboot nicht etwa in der Mitte, preise zur Anzeige zu bringen, wenn sie gewärtig sein müssen, sondern am Hed getroffen worden ist; wenige Sekunden hätten selber bestraft zu werden. Das ist auf die Dauer ein unhalt- genügt, um die Fähre vorbeikommen zu lassen. barer Zustand. Stelle man sich auf den Standpunkt, den das Auch bis Donnerstag sind weitere Leichen nicht mehr gefunden Reichsgericht eingenommen hat, so müßte schließlich ein Arbeiter worden, sodaß man nun wohl mit Bestimmtheit annehmen kann, bestraft werden, weil er ohne Schutzvorrichtung arbeitet, ob- daß die Zahl der Todesopfer auf 21 beschränkt bleibt. Vierzehn der wohl die Schutzgesetze den Arbeiter schützen sollen. Dann würden Extrunkenen sind von der Köpenicker Zeichenhalle aus nach ihren aber die Schutzgesetze für die Arbeiter vollkommen illusorisch werden. Wohnorten übergeführt worden, die die übrigen sieben werden Das kann die Gesetzgebung nicht wollen. Allem Anschein nach möglicherweise in Einzelgräber in Köpenid beigesetzt werden. Die wollte man verhüten, daß gewisse Interessentenkreise durch Stangen, die bisher die Unfallstelle bezeichneten, sind jetzt entfernt worden; nur das in der Nähe am Köpenicker Ufer liegende Wenn man Ueberbietung der Preise preissteigernd wirken. Joppen und ähnl.), b) Westen für Männer, c) Hosen für Männer, vorgekommen ist, wird nun erreicht werden, daß die Ueber- unglüd Gruppe II: a) Röcke für Männer( auch Fracks. Jacken, aber den einzelnen Käufer bestraft, wie das jetzt wiederholt zertrümmerte Motorboot" Anna" erinnert noch an das entsetzliche d) Mäntel und Umhänge für Männer, Burschen und Knaben, schreitung der Höchstpreise durch die Verkäufer ungehindert e) Burschen- und Knabenanzüge. Gruppe III: a) Frauenkleider( auch Jacenkleider, b) Blusen, stattfinden kann oder wenigstens sehr erleichtert wird.

und Strickwaren

am 1. August 1916.

Auf Grund der Verordnung des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe am 20. d. M. findet am 1. August 1916 eine allge­meine Bestandsaufnahme der nachstehend in Gruppe I- VIII bezeich Gruppe I: a) Stoffe zur Oberkleidung, b) Wäschestoffe und Futterstoffe, c) anderweitig nicht genannte dichte Gewebe mit einer Mindestbreite von 30 Zentimetern.

neten Gegenstände statt:

c) Frauenröcke, d) Mäntel und Umhänge für Frauen und Mädchen,

e) Mädchen- und Kinderkleider.

Neue Postwertzeichen für die besetzten Gebiete.

Grober Unfug.

In der Morgenpost" vom 25. Juli wird zu dem Schiffsunglück auf der Oberspree mitgeteilt, daß auch ein Paul Breschen, Cubry­straße 24, vermißt wird. Hierzu wird uns berichtet, daß dieser Gruppe IV: a) Unterröcke, b) Morgenröcke, c) Schürzen, W. T. B. meldet: Neue Postwertzeichen für die deutschen Post- Mann seit drei Wochen nach hier zum Arbeiten kommandiert ist. d) Decken( Reisedecken, Schlafdecken, Pferdedecken[ auch Woilachs] und anstalten in den besetzten Gebieten werden anläßlich der Erhöhung Aus Ult hätten Kollegen desselben der Morgenpost" die genannte Krankenhausdecken), deren Stückgewicht 800 Gramm übersteigt. der Gebühren eingeführt und zwar für Belgien Freimarken zu Mitteilung gemacht, und die Morgenpost" hat ohne weiteres davon Gruppe V: a) Hemden für Männer, b) Hemden für Frauen, 8 Cent., 15 Cent. und 40 Cent., Postkarten zu 8 Cent., Antwort Notiz genommen. Der Mann befand sich am Sonntag überhaupt c) Kinderhemden und Hosen, d) Unterhosen für Männer und Knaben, I tarten zu 8+ 8 Cent. und Kartanbriefe zu 15 Cent., für das General- nicht in jener Gegend, wo das Unglüd passterte. Alle Bekannte