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errichtet.

Gewerkschaftliches.

Militärische Schlichtungsstellen.

für einen ausreichen den Nachweis zu erbringen, und solly er dann entweder einen entsprechend höheren Verdienst erhalten oder aber es wird ihm ein Kriegsschein ausgestellt.

Ausland.

Das internationale Steinarbeitersekretariat im Jahre 1915/16.

Soziales.

Wem gehört das Lohnbuch?

Vor der Kammer I des Gewerbegerichts werden öfter Klagen durchgefochten, wo Arbeiter die Herausgabe des Lohnbuches ver­langen, welches der Arbeitgeber bei Lösung des Arbeitsverhältnisses berweigerte. Es handelt sich um die Lohnbücher, welche durch Bundesratsverordnung auf grund des§ 114a der Gewerbeordnung für die Schneiderei und Konfektion eingeführt sind. Die Frage, wer das Eigentumsrecht an dem Lohnbuche hat, ist strittig.§ 114a der Gewerbeordnung fagt hierüber:

"

Das Lohnbuch oder der Arbeitszettel ist von dem Arbeit­geber auf seine Kosten zu beschaffen und dem Arbeiter nach Voll­ziehung der vorgeschriebenen Eintragungen vor oder bei der Ueber­gabe der Arbeit fostenlos auszuhändigen."

Militärische Schlichtungsstellen zur Beseitigung bon Differenzen zwischen Arbeitern und Unternehmern in den Betrieben der Metallindustrie Thüringens wer­den von dem Stellvertretenden Generalfommando des 11. Armeekorps zu Kassel in den Städten Apolda , Arnstadt , Das in Basel domizilierte internationale Steinarbeitersekretariat Roburg, Eisenach , Erfurt , Jena , Gera , Gotha , Greiz , Mühl- hat erfreulicherweise während des Krieges bis jetzt seine Verbin­hausen i. Th. , Nordhausen , Ruhla , Saalfeld a. S., Salzungen , bungen mit den ihm angeschlossenen Landesverbänden aufrecht Schmalkalden , Sömmerda , Suhl , Weimar und Bella- St.Blajii erhalten und daher jetzt auch den zweiten Bericht in der Kriegszeit veröffentlichen können, der den Zeitraum vom 1. Juli 1915 bis 30. Juni 1916 umfaßt. Einleitend wird im Bericht auch mit Genug Die Grundlage der aufgestellten Bestimmungen ist fol- tung tonstatiert, daß die meisten Landesverbände vielfach ganz an­gende: Die Arbeiter sollen gehalten werden, nicht ohne Ein- sehnliche Lohnerhöhungen oder Teuerungszulagen zur Verbesserung Der Vorsitzende der Kammer I des Gewerbegerichts, Magi­willigung des Unternehmers die Entlassung nehmen zu fön - der Lebenshaltung ihrer Mitglieder erringen konnten. Trotz der stratsrat Dr. Leo, steht wie aus einem von ihm in der nen. Gegen die Verweigerung des Entlassungscheines tann mitunter scharfen Bensur in den friegführenden Ländern gestaltete" Deutschen Juristenzeitung" veröffentlichten Auffah hervorgeht- der Arbeiter die Schlichtungsstelle anrufen. Der Arbeiter fich der schriftliche Verkehr zwischen dem Sekretariat und den auf dem Standpunkt, daß der Arbeitgeber Eigentümer des Lohn­darf vor der Entscheidung der Schlichtungsstelle die Arbeit Landesverbänden sehr rege und umfangreich. Das Sekretariat ver- buches bleibe und deshalb nicht gezwungen werden könne, dem nicht aufgeben. Die Schlichtungsstelle muß innerhalb einer fandte 802 Korrespondenzen und 246 Pakete und vermittelte für 18 Arbeiter das Buch nach der Lösung des Arbeitsverhältnisses zu be­Woche entscheiden; sie fann eventuell selbst den Entlassungs- im Militärdienst stehende Mitglieder von Verbänden und ihren Anlassen, denn es stehe nichts davon im§ 114a, daß das Eigentums­schein sofort ausstellen. Nimmt der Arbeiter seine Entlassung gehörigen regelmäßige Korrespondenz, wobei es fich hauptsächlich recht an dem vom Arbeitgeber auf seine Kosten zu beschaffenden um Deutschland , Desterreich und Italien handelte. Auch der gegen- Lohnbuch auf den Arbeiter übergehe. Das Lohnbuch sei nach den entgegen der Entscheidung der Schlichtungsstelle, so sollen ihn feitige Austausch der Verbandsorgane der verschiedenen Landes- vorgeschriebenen Eintragungen dem Arbeiter vor oder bei leber­andere Unternehmer innerhalb einer beschränkten Frist nicht organisationen wird durch das Sekretariat besorgt, speziell zwischen gabe der Arbeit auszuhändigen. Da nach Beendigung des Arbeits­einstellen dürfen. den deutschen und französischen. Die Berichterstattung der Verbände verhältnisses eine Uebergabe von Arbeit nicht mehr erfolge, so habe Für die einzelnen Schlichtungsstellen ernennt das Ge- an das Sekretariat erfolgt prompt, mit Ausnahme jener in Belgien , der Arbeiter kein Recht, die Aushändigung des Lohnbuches zu ver­nevalkommando Vertrauensmänner. Die Vertrauensmänner Finnland und den Balkanländern. Die Verbände in Spanien und langen. haben nur die Beschwerden der Antragsteller auf Entlassungs- England bekundeten für das internationale Steinarbeiterfekretariat In Arbeiterkreisen herrscht dagegen mit Recht die auf die Ent scheine entgegenzunehmen, den Antragstellern mitzuteilen, ihre wärmsten Sympathien, fie veröffentlichen auch die Quartals- ftehungsgeschichte des§ 114a und dessen finngemäße Auslegung ge­daß sie bis zur getroffenen Entscheidung in der Arbeitsstelle berichte des Sekretariats, aber der Appell an ihre Verbandskassen stützte Ansicht, daß das Lohnbuch nach der erstmaligen Uebergabe an bleiben müssen, und die Beschwerde bzw. die Anträge an den blieb erfolglos. Die Spanier interessieren sich für die Gründung den Arbeiter in das Eigentum des Arbeiters übergegangen ist. Diese vom Generalfommando ernamten Schiedsoffizier weiter eines internationalen Bauarbeiterverbandes. Mehrere Zirkulare der Auffassung geht davon aus, daß ja die Lohnbücher deshalb ein­englischen Trades Unions tomten wegen ihrer einseitigen Stellung geführt sind, um dem Arbeiter ein sicheres Beweismittel für den zugeben. nahme zum Weltkrieg nicht weiter geleitet werden. Die regste Stor- vereinbarten Arbeitslohn in die Hand zu geben, daß ihm aber Der Schiedsoffizier ladet die Parteien zu den Verhand- respondenz wurde mit Frankreich geführt, dessen Verbandsleiter an diefes Beweismittel genommen werde, wenn es nach Lösung des lungen und entscheidet allein. Beisiger werden nicht ernannt. der Ausbreitung und Befestigung des internationalen Getverkschafts- Arbeitsverhältnisses zu einem Streit um die Lohnvereinbarung komme, Ein Schiedsoffizier hat alle Verhandlungen und Entscheidun- gedankens mitwirften. und das Lohnbuch in Händen des Arbeitgebers verblieben sei. Auch gen an den Orten der genannten Schlichtungsstellen zu erledi- Weniger befriedigend gestalteten sich die Kassenverhältnisse des der Wortlaut kostenfrei auszuhändigen" beweist die Richtigkeit dieser gen. Der Vertrauensmann jeder Schlichtungsstelle hat mit internationalen Steinarbeitersekretariats, da die Ansprüche gestiegen, Auffassung. Dabei wirkt auch der den Verhandlungen und Entscheidungen nichts zu tun; er die Einnahmen aber zurückgegangen sind. übt nur korrespondierende Tätigkeit aus. schlechte Geldkurs in Desterreich, Ungarn und Italien schädlich mit. Zu den Verhandlungen kann der Unternehmer selbst er. So mußte der Sekretär aus Privatmitteln Gelder für die Bedürf­scheinen oder er kann einen seiner Beamten als Vertreter ent- nisse des Sekretariats zusehen. Amerika sagte seine Hilfe zu, aber es ist von drüben noch nichts eingegangen. Von den sieben Ver­senden oder als Vertreter mitbringen. Der Arbeiter kann bänden in Deutschland ( 289,50 Fr.), Norwegen , Desterreich, Däne­seine Sache ebenfalls selbst vertreten oder einen Vertreter mart, Schweden , Italien , Frankreich und der Schweiz gingen ins­an der Verhandlung teilnehmen lassen. Der Vertreter des gesamt mur 631,45 Fr. ein, denen 1092 Fr. an Ausgaben gegenüber­Arbeiters darf nur von den Arbeitern aus irgendeinem in der stehen, so daß sich ein Defizit von 460,59 Fr. ergibt. Umgegend der Schlichtungsstelle befindlichen Betriebe ent- Von elf Verbänden mit vergleichenden Mitgliederzahlen weist nommen werden. Berufsvertreter sind als Vertreter au 3- einzig der spanische Verband eine Zunahme von 2100 Mitgliedern seit dem Kriege auf; alle anderen Verbände haben erhebliche Mit­geschlossen. Zur Aufnahme der Anträge, zur Führung der notwendi- gliederverluste erlitten. Den nächsten Jahresbericht hofft Genosse Koch in neuer Friedens­gen Korrespondenz und der Verhandlungsvorbereitung wer­den vorgedruckte Formulare benutzt werden, die so gehalten eit erstatten zu können. werden, daß sie zugleich zu einer Kartothek verwendet wer­den können.

Aus der Partei.

Die bürgerliche Presse und die Generalversammlung von Teltow - Beeskow .

Diese Schlichtungsstellen zeigen ein neues Gesicht. Hof­fentlich läßt das Generalfommando praktische Vorschläge der Arbeiter später zur Geltung kommen. Die Zahl der Schlich­tungsstellen ist so groß, weil Arbeiter und Unternehmer feine Unkosten und Zeitverluste durch Reisen erleiden sollen. Für Generalversammlung von Teltow - Beeskow beschäftigt die bürger­

Der Bericht über die von dem alten Vorstand einberufene

Das Verlangen, ein Beweismittel über die vereinbarte Lohn­höhe zu haben, ist denn auch meistens der Grund zu den Klagen auf Herausgabe des Buches. Die Arbeitgeber begründen die Zurüd­behaltung des Lohnbuches in der Regel damit, daß in dem Buche erst wenige Eintragungen gemacht seien und dasselbe deshalb für einen anderen Arbeiter weiterbenutzt werde.

Die Urteile, welche die Kammer I des Gewerbegerichts in der artigen Slagen fällt, fallen bald so, bald so aus, je nachdem im Beratungszimmer die Ansicht des Vorsitzenden oder die entgegen­gesetzte Anschauung durchdringt. Bei der Geringwertigkeit des Klage­gegenstandes erscheint es ausgefchloffen, daß diese Streitfrage jemals in der Berufungsinstanz entschieden wird und sich so vielleicht eine einheitliche Rechtsprechung herausbildet. Uebrigens tönnten derartige Streitfälle ganz vermieden werden, wenn die Arbeitgeber nicht Lohn­bücher, sondern Arbeitszettel die ja nach§ 114a zulässig sind an die Arbeiter ausgeben würden. Um den Besitz des Zettels wird es wohl feinen Streit geben.

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Gerichtszeitung.

Gegen die Metallwarenverordnung.

alle Schlichtungsstellen ist nur ein Schiedsoffizier ernannt, um liche Bresse in ungewöhnlichem Maße. Die Angaben auf dieser Der Händler Heinrich Weitmann hat die Ver­Kräfte zu sparen und um dem Herrn Gelegenheit zu geben, Generalversammlung, daß die anwesenden Delegierten 20 000 Mit- ordnungen über die Bestandaufnahme und Beschlagnahme von in die Sache einzubringen. Der Schiedsoffizier soll ohne Bei- glieder repräsentierten und daß nur 6000 Mitglieder ihre Bei- Metallen mißachtet und sich dadurch eine Anklage zuge­fizer handeln, um Zeit in allen Sachen zu ersparen und Streit träge nicht an den alten Kreisvorstand abgeführt hätten, wird zogen, die ihn gestern vor die Ferienstrafkammer des Land­über den Einfluß der Parteien zu vermeiden. Dem Schieds- träge Dem Schieds­Der Angeklagte, der bis dahin mit allen möglichen Dingen lösen wird, wenn er Verständnis für die Arbeiter und ihre Richtung im Kreise betrachtet, die auf dem Boden der Politik der handelte, hat sich nach Ausbruch des Krieges auf den Handel mit offizier ist eine Aufgabe gestellt, die er nützlich nur dann allgemein als glatter Erfolg", als überraschender Sieg jener gerichts I führte. lösen wird, wenn er Verständnis für die Arbeiter und ihre Fraktionsanehrheit steht. Wir verzichten darauf, an dieser Stelle Messing und Kupfer geworfen und darin anscheinend erhebliche Um­soziale und wirtschaftliche Lage hat. zu dem in Teltow - Beeskow ausgebrochenen Streit Stellung zu fäße erzielt. Eine bei ihm vorgenommene Revision ergab, daß er Die Metallarbeiter werden für den Ausbau der kom- nehanen; wir haben über die Versammlung, die der alte Vorstand andauernd das vorgeschriebene Lagerbuch nicht geführt hat, so daß menden Schlichtungsstellen sorgen müssen. für den letzten Sonntag einberufen hatte, und die dort gemachten Ausführungen und Zahlenangaben genau so objektiv berichtet, wie seinerzeit über die Kreisgeneralversammlung, die der Groß­Berliner Zentralvorstand für den 23. Juli einberufen hatte, auf der bekanntlich der neue, bis dahin nur provisorisch wirkende Kreisvorstand endgültig gewählt wurde.

Berlin und Entgegend.

( z)

Aus dem Kriegsausschuß für die Metallbetriebe

Groß- Berlins.

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Aus den Organisationen.

eine ganze Anzahl von Einzelgeschäften nicht ermittelt und nicht festgestellt werden konnte, wo die Metalle geblieben sind. Der An­geklagte wollte sich damit entschuldigen, daß er, als aus Galizien stammend, sich in den verschiedenen Verordnungen nicht habe zurecht­finden können. Das Gericht hielt ihn aber nicht für einen so wenig intelligenten und harmlosen, sondern für einen sehr ge= wiegten Kaufmann, durch dessen Hände ganz erhebliche Posten gegangen sind. Mit Rücksicht hierauf verurteilte ihn das Gericht zu 2000 M. Geldstrafe eventuell für je 12 M. zu einem Tage Gefängnis.

Teure Wurst.

Der Schlosser N. forbert von der Firma K. den Kriegsschein, Die Pressestimmen, die von dem großen Erfolg des alten weil die Arbeit bei der Firma ihm zu schwer ist. Da der Schlosser Vorstandes berichten, übersehen indessen durchweg jenen Bericht ein ärztliches Attest vorlegen fanm, in dem ihm bestätigt wird, über die Versammlung vom 23. Juli. Hier stellte die Mandats­baß er für schwere Arbeit nicht geeignet ist, wird ihm der Siegs- prüfungskommiffion bekanntlich fest, daß die auf ihr anwesenden schein ausgestellt. Der Schlosser T. und der Schloffer W. von der Firma E. wollen Delegierten 27 Orte mit( vor dem Kriege) 34 000 Parteimit­den Kriegsschein, weil sie ihrer Meinung nach zu wenig verdienen. gliedern repräsentierten, während nur 3000 Mitglieder nicht ver­Kriegswucher und Vergehen gegen die Verordnungen des Ohne uns für die Richtigkeit dieser oder jener Magistrats betr. das Feilhaften von außerhalb der Provinz Bei der Verhandlung ergibt sich, daß beide nicht austreten waren. gelernt haben. Beide sind 17 Jahre alt. T. hat 95 Pf. pro Angabe zu erklären, dürfen wir wohl darauf hinweisen, daß sich Brandenburg bezogenen Fleisch- und Wurstwaren wurde dem Stunde Verdienst und K. desgleichen. Da beide in diesem Betrieb der hier klaffende Widerspruch daraus ergibt, daß man auf der Fleischermeister Adolf Honisch vor dem Schöffen­Gelegenheit haben, sich zu vervollkommnen, um später wirklich als einen wie auf der anderen Versammlung den anwesenden Ver­vollwertige Schlosser gelten zu können, lehnt der Kriegsausschuß die tretern der verschiedenen Orte jeweils alle an diesem Orte vor- gericht Berlin- Mitte zur Laft gelegt. Der Angeklagte hatte aus Oldenburg Wurst bezogen und diese Erteilung eines Kriegsscheins ab. handenen Parteigenoffen als durch sie vertreten zuzählte. Die feilgehalten, ohne von dem Magistrat die Erlaubnis eingeholt und Der Werkzeugmacher D. von der Firma G. will einen Kriegs- Angaben des Kassierers des alten Vorstandes, daß für 20 500 von diesem den Preis festgesetzt bekommen, auch ohne die vorschrifts­schein, weil er behauptet, beleidigt worden zu sein. Die Fest­stellungen ergeben, daß in den von ihm selbst angegebenen Aeuße- Mitglieder mit ihm abgerechnet worden wäre und nur für 6000 mäßige Plombe angelegt zu haben. Er bezog die Wurst zu einem rungen des Vorgesezten keine Beleidigung liegt, doch soll D. wegen nicht, kann dabei tatsächlich wenig entscheiden, aus dem einfachen Preise von 3 M. und verkaufte sie zu einem Preise von 5,50 M. seiner schlechten Augen Arbeit erhalten, welche die Augen weniger Grunde, weil sich die Vorstände jener örtlichen Organisationen, für das Pfund. Er behauptete, daß er die Wurst am 22. März anstrengt. In seinem Verdienst, der zurzeit 1,35 M. pro Stunde die sich inzwischen ausdrücklich für den nenen Kreisvorstand er- aus Oldenburg erhalten habe; sie sei weich gewesen, und da das beträgt, soll er dabei nicht geschmälert werden. Ein Kriegsschein Härt haben, größtenteils ihre lette Abrechnung noch mit dem Publikum feſte Ware verlangte, habe er sie bis Mai hängen laſſen und die Wurst erst im Mai zum Verkauf gebracht. Es habe sich wird nicht erteilt. Kassierer des alten Vorstandes vollzogen, da ja der neue die Ge- dabei ergeben, daß die 29% Kilogramm, die er bezogen, einen Der Monteur R. von der A. E. G. will einen Kriegsschein, weil schäfte noch nicht übernommen hatte. Da die bürgerliche Presse Trockenverlust von 10 Pfand aufwiesen; deshalb sei der geforderte er glaubt, nicht seinen Fähigkeiten entsprechend das nicht berücksichtigt, mühen ihre Schlußfolgerungen natürlich Preis gerechtfertigt gewesen. Der Sachverständige der Preis­beschäftigt zu werden. Es wird festgestellt, daß es sich nur in mancher Hinsicht bedenklich erscheinen. prüfungsstelle Dr. Kuhlmann bestritt diese Angaben und berechnete einmal um eine gelegentliche Arbeit gebandelt hat, die den Preis, zu welchem der Angeklagte die Wurst hätte verkaufen als Zwischenarbeit gemacht wurde, jedoch auch noch durchaus als dürfen, auf 4,02 M. für das Pfund. Der Amtsanwalt hielt Schlofferarbeit anzusprechen ist. Der Kriegsausschuß hat die Gründe die vorliegende Uebervorteilung des Publikums für so ungeheuerlich, des Monteurs nicht als ausreichend anerkennen können und die Er­daß teilung eines Kriegsscheins abgelehnt. Eine am 6. Auguſt in Görlitz tagende Streistonferenz des bag er 1000 M. Geldstrafe in Antrag brachte. Das Schöffen­gericht erkannte auf 200 M. Geldstrafe. 18 Schlosser einer Abteilung der Firma D. wollen einen Sozialdemokratischen Vereins des Wahlkreises Görli Lauban, Kriegsschein, weil sie zu wenig verdienen. In der Aussprache die von 20 Ortsvereinen beschickt war, stimmte nach einem Referat erfolgt eine Verständigung dahin, daß die Schlosser fofort eine des Reichstagsabgeordneten Genossen Tauba del einstimmig fol­Bulage erhalten. Damit eribrigt sich die Ausstellung eines gender Resolution zu: Striegsscheins. Die Kreiskonferenz des Sozialdemokratischen Vereins für den Der triegsbeschädigte Dreher E. von der Firma Schw. Wahlkreis Görlig- Lauban erklärt sich mit der Haltung der Mehrheit in W. will einen Kriegsschein, da er die lange Fahrt zur der Reichstagsfraktion und des Parteivorstandes einverstanden. Die deutsche Parteileitung hat nachweislich alles getan, um Arbeit nicht ertragen kann. Das Verlangen des Drehers wird als berechtigt erflärt und erhält derselbe den Kriegsschein. durch Aussprache und gemeinsames Handeln mit den ſozialiſtiſchen Von derselben Firma erscheint der Dreher K. und will einen Parteien der feindlichen Länder für Beendigung des Krieges zu Kriegsschein. Als Begründung gibt St. an, er wäre seinerzeit wirken. Leider wurden alle diese Bestrebungen der deutschen Sozial­während eines Streits bei der Firma Schw. dort in demokratie bis jetzt schroff abgelehnt. Arbeit getreten und glaube mm, daß er bei der Preisfest= Solange bei den Feinden Deutschlands keine Friedensgeneigt segung aus dem Grunde benachteiligt wird. Der heit besteht, gebietet es das Interesse der deutschen Arbeiterklasse, Streit, um den es sich handelt, liegt mehr als zwei Jahre zurück. an der am 4. August 1914 begonnenen Kriegspolitik festzuhalten. Der Vertreter der Firma erklärt es für ausgeschlossen, daß K. Die Konferenz verurteilt aufs schärffte das parteizerrüttende Treiben hinein, anstatt zu halten oder mit der Glocke die nötigen irgendwie benachteiligt werde, und da andere Gründe nicht vor einiger Mitglieder der Parteiopposition und fordert vom Partei- Warnungszeichen zu geben. Hierdurch wurden die Spielleute arg lagen, auch nicht angegeben werden, lehnte der Kriegsausschuß die vorstand die baldige Einberufung einer Reichskonferenz, auf der Erteilung eines Kriegsscheins ab. Maßnahmen zu treffen sind, die die innere Gefchloffenheit der Partei Der Schlosser W., der in einem Spandauer Betriebe beschäftigt sicherstellen. Sie richtet den Appell an die Parteigenossen und ge­ist, will aufhören, weil er nicht genügend verdient. W. ist 18 Jahre nossinnen des Wahlkreises Görlitz Lauban, auch weiterhin für die alt und erhält pro Stunde 96 Pf. Es würde das Verlangen W.s Geschlossenheit unserer Bewegung zu wirken." unter diesen Umständen nicht als berechtigt anerkannt werden; da Der bisherige Kreisvorstand wurde einstimmig wiedergewählt. W. jedoch angibt, daß er der Ernährer seiner Geschwister Die Kreistonferenz ermächtigt den Vorstand für den Fall, daß eine ist und eine erhebliche Summe seines Verdienstes pro Woche zur Reichskonferenz stattfindet, die Beschickung dieser Konferenz für die Unterstützung dieser Geschwister abgibt, wird W. aufgefordert, hier- Kreisorganisation zu regeln.

Straßenbahnunfall.

Die Straßenbahnführerin Frau Heinrich hatte sich gestern wegen fahrlässiger Transportgefähr. dung vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte zu verantworten. Bu ihrem Glück ist der Unfall, den sie verschuldet hat, noch ziemlich glimpflich abgelaufen.

Am 3. Juni marschierte die 3. Rompagnie des Ersatzbataillons des 2. Garderegiments 3. S., von einer lebang heimkehrend, durch die Chausseestraße. Die voranschreibenden Spielleute mußten vor einem Straßenbahnwagen ausweichen und gerieten so auf das Gleise der entgegengesetzten Richtung. Die Angeklagte, die den auf diesem Gleise fahrenden Wagen leitete, fuhr in das Militär

gefährdet; zwei von ihnen wurden vom Wagen der Angeklagten ge­streift, zu Boden geworfen und leicht verlegt, ein dritter erlitt eine etwas stärkere Verlegung, die aber bald wieder geheilt ist. Die Angeklagte übte das Amt der Wagenführerin erst seit April aus. Nur mit Rücksicht hierauf und um der Angeklagten nicht die Mög lichkeit der weiteren Tätigkeit in ihrem Berufe zu nehmen, verstand sich das Gericht zu der milden Strafe von 30 M., ermahnte aber die Angeklagte ernstlich, für die Zukunft nie wieder in so rücksichts­loser Weise durch die Straßen Berlins zu fahren.

Berantw, Redakt.: Alfred Wielepp, Neukölln. Iniratenteil verantw. Zh. Glode, Berlin . Druk u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW, Hierzu 1 Beilage u. Unterhaltungsbl