Der Hausdetektiv.
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Das
Das Gericht erkannte auf 2ösung des Ber faller Kräfte zwangen. Das gleiche erfuhren manche Betriebe der das Pfund bezahlt hatte, an einen Bädermeister auf beffen brin frages. Es hielt eine wesentliche Ueberschreitung des Büchti- Lebensmittelindustrie. gendes Ersuchen für 1,80 m. pro Pfund verkauft hatte. gungsrechts für festgestellt. Wie in der Urteilsbegründung gesagt Im Jahre 1915 kam allmählig auch in die Fabriken vieler Schöffengericht erblickte darin einen übermäßigen Gewinn, da wurde, hat der Lehrherr geduldet, daß der Faktor trotz Beschwerde anderer Branchen wieder mehr Leben. Viele Fabrikanten der nach dem Urteil des Sachverständigen, Direktors Rosenbaum, den Lehrling öfter geschlagen hat. Der Faktor ist nicht befugt, den Metall- und Maschinenindustrie wußten sich neue Arbeitsquellen zu dem Angeklagten ein Gewinnzuschlag von 20 Proz. zuzugestehen Lehrling zu schlagen, denn er ist nicht der Vertreter des Lehrherrn erschließen. Die Baumwollspinnerei, die Schiffliſtickerei und durch sei, er aber hier einen Gewinn von 40 Proz. gehabt habe. Der im Sinne der Gewerbeordnung. Der Lehrherr selbst hat nach dem sie die Zwirnerei bekamen wieder Aufträge. Ja, es gab Zeiten Angeklagte suchte sich damit zu rechtfertigen, daß er an anderen vorliegenden ärztlichen Attest sehr beträchtlich gezüchtigt. Es ist und Branchen, die von einer Hochkonjunktur sprechen konnten. In Sendungen viel höhere Einkaufspreise habe zahlen müssen und zweifelhaft, ob er überhaupt einen Anlaß hatte, den Lehrling zu anderen dagegen blieb die Lage dauernd schlecht und zu dieser ge- sich daher berechtigt gehalten habe, einen Durchschnittspreis zu schlagen, denn dieser erhielt die Schläge lediglich deshalb, weil er hören auch die Glarner Baumwolldruckereien und die Hand- falkulieren. Die Straftammer hielt dies nicht für zulässig, nach Hause gehen wollte. Es ist nicht zulässig, die Innehaltung maschinenstickerei. sah dieses Verfahren als Kriegswucher an und verwarf deshalb des Lehrvertrages durch Schläge zu erzwingen. Nur, wenn der Ohne Befragen der Arbeiter setzte der Bundesrat schon im die von dem Angeklagten eingelegte Berufung. Lehrling durch sein Betragen Anlaß zur Züchtigung gibt, würde August 1914 wichtige Partien des Fabrikgesezes außer 2. Der Schlächtermeister Georg Schirop, der vor sie zulässig sein. Kraft. Die Unternehmer nahmen Lohnreduktionen von der 1. Ferienstraffammer des Landgerichts I stand, hatte in Tilsit 10 bis 50 und 60 Proz. vor, die erst allmählich und zwar auf Schweinefleisch gekauft, das er mit 1,30 m. pro Pfund energische Forderung der Gewerkschaften zum größten Teil wieder Lebendgewicht bezahlte und hier zum Teil mit 2,80 M. SchlachtDer Vertreter einer eigenen Berufsart rief das Berliner famen, die aber nirgends bis zu 50 Broz. bewilligt wurden, um 1½ Broz. Verdienst ein solcher von 21 Proz. für ihn heraustam. aufgehoben wurden, wozu dann noch errungene Lohnerhöhungen gewicht verkaufte, so daß statt der für Großhändler zulässigen Kaufmannsgericht zur Entscheidung eines Rechtsstreites an. Die die Lebenshaltung seit dem Sommer 1914 verteuert wurde. Auch in diesem Fall erklärte der Angeklagte das Mehr mit VerDer Kläger W. war Angestellter bei der beklagten Bezugs= Gine erhebliche Zunahme hat die Frauen- lusten bei anderen Verkäufen und hohen Unkosten. Das Gericht bereinigung deutscher Landwirte, die mehrere arbeit erfahren, namentlich in der Militärschneiderei, für sah sein Verhalten als geeignet an, die Schweinefleischpreise in tausend Gehilfen und Gehilfinnen beschäftigt. Da er sich selber die in allen Teilen des Landes rasch Werkstätten errichtet wurden. Die Höhe zu treiben und hielt den Verdienst für einen unverals„ Hausdetektiv" bezeichnete und der Vertreter der Beklagten Auch die Versorgung der Armee mit Lebensmitteln hatte eine hältnismäßig hohen. Schirop wurde zu 500 Mark Geldbestätigte, daß seine Tätigkeit zum großen Teil eine Detektiv- Vermehrung der Frauenarbeit, die auch zur Nachtzeit zugelassen strafe verurteilt. tätigkeit war, so erhoben sich im Kreise der Beisitzer Bedenken wurde, zur Folge. wegen der sachlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts. Aus den Schilderungen beider Parteien ergab sich in bezug auf die Tätigkeit des W. folgendes Bild: Kläger mußte das Kommen und Gehen der Angestellten kontrollieren und beim Gehen besonders darauf achten, ob sie kein Eigentum der Vereinigung mitgehen heißen. Kläger hatte ferner die Kontrolle über die Aufrechterhaltung der Hausordnung. Er mußte darauf achten, daß die Damen, wie W. sich ausdrückte, keine Dummheiten machen", teine" Bonbons lutschen" und daß die Herren sich von Alkoholgenüssen fernhalten, er hatte Recherchen über Angestellte auszuführen sowie Personalund Militärlisten zu führen. Schließlich hatte der Kläger noch ein sehr unangenehmes Amt: er hatte den Gefündigten die„ blauen Briefe" auszuhändigen. Diese Tätigkeit nahm W. derart in Anspruch, daß er 504 Ueberstunden machen mußte, für die er jekt 300 m. vermittels Klage verlangt. Das Kaufmannsgericht hielt sich aber zur Entscheidung dieses Rechtsstreites nicht für zuständig und wies den Kläger wegen sachlicher Unzuständigkeit ab. W. sei nach der Art seiner Tätigkeit weder faufmännischer noch gewerblicher Angestellter, er sei vielmehr ein Gehilfe besonderer Art. Nicht das Kaufmannsgericht sei für ihn zuständig, aber auch nicht das Gewerbegericht. Er müsse darum beim ordentlichen Gericht klagen.
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Wahrnehmung berechtigter Interessen durch die Presse. Eine für die Presse richtige Entscheidung stellte das Oberlandesgericht Celle.
Der Einfluß des Krieges auf die schweizerische Industrie befundet sich auch in der starken Verminderung der Bautätigkeit zu industriellen Zwecken. Während in den beiden Jahren 1912/13 im ersten Inspektionskreis( der die Kantone Zürich , St. Gallen und in der Bielefelder „ Volkswach t" vom 23. September 1915: Gin Wäschefabrikant in Lage hatte sich durch einen Artikel weitere 7 Stantone umfaßt) 415 Baugesuche zur behördlichen Begutachtung vorgelegt wurden, waren es deren in den beiden Jahren Ausbetung der Sandsacknäherinnen in Lippe" beleidigt gefühlt 1914/15 nur 260( 1914: 116, 1915: 144). Der dritte Kreis( Schaff- und gegen den Redakteur, Genossen Schädlich, Klage erhoben. hausen und andere Kantone) weist allerdings das Gegenteil auf, Das Schöffengericht Lage erkannte jedoch auf Freisprechung nämlich 466 Baugesuche gegen 415; welche Vermehrung der Bau- und das Landgericht Detmold verwarf die Berufung des tätigkeit aber ebenfalls mit dem Kriege zusammenhängt, da durch Privatklägers. Auch die Revision wurde jetzt vom Oberdie geänderten Betriebsverhältnisse viele Unternehmungen gezwun- dem Urteil:„ Es ist anerkanntes Recht, daß die Wahrnehmung der landesgericht Celle zurückgewiesen. Es heißt in gen waren, die Fabriken umzubauen. Die Zahl der dem schweizerischen Fabrikgesetz nuterstellten Be- Interessen dritter Personen grundsäßlich nicht ausgeschlossen triebe betrug Ende 1913: 8121, Ende 1914: 8098 und Ende 1915 ist und jedenfalls dann unter§ 193 St.G.B. fällt, wenn Angelegenwieder 8216, womit auch die Zahl von 1913 um fast 100 über- heiten in Frage stehen, die den Täter vermöge seiner nahen BeSchritten ist. In den beiden Jahren 1914/15 wurden 476 Betriebe ziehungen zu ihm ein individuelles Interesse an der Kritik geben. von der Fabrikliste gestrichen und 571 neu darauf genommen, so Gin solches besonderes Verhältnis des Angeklagten zu den Interdaß sich eine Vermehrung von 95 ergibt, wobei es sich aber in der effen der Personen, für die er eingetreten ist, hat der Vorder= Hauptsache nur um neuentdeckte, schon vorhanden gewesene Be- richter festgestellt, ohne daß diese Feststellung, weil im wesentlichen triebe handelt, die sich der Unterstellung unter das Fabrikgesetz ent- tatsächlicher Art der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterläge. Die Anordnung des§ 193 Str.G.B. ist daher nicht zu Die Zahl der in den Fabriken beschäftigten Arbeiter betrug beanstanden. Eine Rechtsverlegung würde danach nur dann vor1913: 341 259. Leider wurde in den beiden Jahren 1914/15 teine liegen, wenn der Vorderrichter unterlassen hätte, zu prüfen, ob Zählung der Arbeiter von den Fabrikinspektoren wegen Mangel an das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der AeußePersonal( Inspektionsbeamte mußten im Militärdienst sein) und rung oder den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht. an Zeit vorgenommen, welche Unterlassungsünde die berichtenden Diese Prüfung ist im angefochtenen Urteil aber vorgenommen Beamten nun selbst lebhaft bedauern. und es ist ausdrücklich festgestellt, daß bei dem Angeklagten die Beleidigungsabsicht nicht vorhanden gewesen ist."
zogen hatten.
Die schweizerische Industrie während der Kriegszeit. In den jüngst für die beiden Jahre 1914 und 1915 veröffentlichten Amisberichten der schweizerischen Fabrik- Im Jahre 1914 find 16 472 Fabrikun fälle vorgekommen inspektoren wird mit gründlicher Sachkenntnis die Gestaltung gegen 22 930 in 1913, für 1915 liegen die Angaben noch nicht vor. der Industrieverhältnisse der Schweiz während der Kriegszeit ge- Die Nichtfabrikunfälle betrugen 1914 11 478 gegen 15 874 in 1913. schildert. Dabei wird zunächst daran erinnert, daß die Friedens- Der Rückgang der Unfälle im ersten Kriegsjahr 1914 wird auf den zeit des Jahres 1914 im Zeichen der allgemeinen Wirtschafts- Stillstand zahlreicher Betriebe oder die Einschränkung von solchen frise stand. Der Kriegsausbruch brachte im August 1914 die und auf die starke Verminderung der Arbeiterzahl zurückgeführt. meisten Fabriken zum Stillstand. Fabrikbefizer, Leiter, Meister, Gewerbliche Krankheiten famen 1914 in 43 Fällen Arbeiter mußten in den Militärdienst einrücken, von den Zurück- vor gegen 73 in 1913. gebliebenen hatten viele den Kopf verloren, die privaten Verkehrs- Ausnahmebewilligungen für Ueberstunden, Nacht- und mittel wurden für das Militär in Beschlag genommen. Doch Sonntagsarbeit wurden 1914/15 5286 gewährt gegen 5311 fehrte bald ruhige Ueberlegung zurück und damit der Wunsch, ja in 1912/13. das Bedürfnis, zu arbeiten". Aber in vielen Geschäften mußte In 320 Fällen wurden wegen Uebertretung der Arder Betrieb neu organisiert werden, in vielen anderen trat großer beiterschuhvorschriften Geldbußen von 9248 Fr. verArbeitsmangel ein. Bestellungen wurden abgesagt, Lieferungen hängt gegen 14 943 Fr. in 502 Fällen 1912/13. aufgeschoben, Bauten eingestellt, die Spedition war unmöglich; hier Mit der erfolgreichen Ueberwindung der vom Krieg verfehlte der Kopf der Unternehmung, dort die Hände. Die aus- ursachten Schwierigkeiten hat sich die schweizerische Industrie bis ländischen Arbeiter waren massenhaft abgereift, auch weibliche. jetzt im allgemeinen zu behaupten verstanden; hoffen wir, daß es Viele Arbeiterinnenheime waren entvölkert; die Arbeitgeber, die so bleibt bis zur Beendigung des Krieges, die recht bald erfolgen sich so sehr auf diese Ausländerinnen verlassen hatten, tamen ganz möge, um der Kulturarbeit des Friedens wieder Plaz zu machen! besonders für längere Zeit in Bedrängnis. Bald stellte sich eine noch ernstere Sorge ein, nämlich die um Beschaffung von Rohstoffen, Getreide, Kohlen, Metallen, Baumwolle und anderen Spinnstoffen, Delen, Farben, Chemikalien und vieler anderen. Am meisten litten das Baugewerbe, die graphischen Gewerbe und die Textilindustrie. Im Kanton St. Gallen allein standen Ende Die Ferienstraffammer des Landgerichts I hatte sich 1914 noch 89 Betriebe vollständig still, wohl meistens solche der gestern mit zwei Lebensmittelwucherfällen zu beschäftigen. Stickereiindustrie. Andererseits kamen die für inländische Heeres1. Den Kaufmann D. Löwy, der sein Geschäft am Luisenlieferungen arbeitenden Fabriken nicht nur nicht zum Stillstand, ufer hat, hatte das Schöffengericht Berlin- Mitte zu 250 sondern es wurden an sie ganz außerordentliche Anforderungen ge- Mark Geldstrafe verurteilt, weil er in zwei Fällen seinen Wochenstellt, die zu einer aufs äußerste gesteigerten Inanspruchnahme bedarf an Margarine, den er beim Einkauf mit 1,28 M. für
Gerichtszeitung.
Preisüberschreitungen.
Ein Dorfidyll.
Aus Stuhm in Westpreußen wird uns über eine auffallende Freisprechung berichtet:
In dem Dorfe Rehhof im Kreise Stuhm sollten am 20. Mat Kartoffeln durch die Gemeinde an die Ortsbewohner verkauft werden. Der Verkauf wurde in einer Scheune vorgenommen. Den Verkauf leitete der Dorfschöffe und Waisenrat, Tischlermeister Emil Paurs. Hierbei kam es zwischen diesem und der einkaufenden Maurerfrau Veronika Koniedi zu einem lebhaften Streit, der schließlich in Tätlichkeiten ausartete. P. hatte nämlich bei den Kartoffeln eine Scheidung vorgenommen: ein Haufen enthielt schlechte und verfaulte Kartoffeln, der andere gute ausgelesene. Als die K. sich weigerte, von den schlechten Kartoffeln zu kaufen, sagte P.:" Ihre rejse wird später noch etwas ganz anderes fressen!" Dann erhielt die K. von P. einen fräftigen Stoß vor die Brust, auch wurde ihr Schürze und Rock von P. zerrissen. Nach Aussage von Zeugen wollte P. auch mit einer Forte auf die Frau losgehen. Infolge dieser Behand lung hatte die K. eine Fehlgeburt. Vom Schöffengericht Stuhm hatte Paurs wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung 20 Mart Geldstrafe erhalten. Die Straf kammer zu Elbing sprach ihn jedoch jezt frei. Nach der Urteilsbegründung fehlte bei der Tat dem P. das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit. Er habe nur seines Amtes walten wollen, als er der K. den Stoß gab.
Wenn der Dorfschöffe das Bewußtsein der Rechtswidrigfeit nicht hatte, so dürfte das Gericht ein auffallend niedriges Maß von Einsicht bei einem Dorfschöffen angenommen haben.
Ein wertvolles Hausbuch für jede Arbeiterfamilie!
beiter
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Die erste Hilfe bei Unglücksfällen. Von Dr.| zinischen Aberglauben. Von Dr. E. Thesing. Christeller. Das erste Lebensjahr. Von Dr. Silberstein. Gesundheitspflege des Nervensystems. Von Dr. Hirschlaff. Der Achtstundentag. Von Dr. Zadek. Alkoholfrage und Arbeiterklasse. Von Dr. Fröhlich.- Das Schulkind. Von Dr. Silberstein. Geschlechtsverkehr und Geschlechts- Krankheiten. Von Dr. Gebert. Nahrung und Ernährung. Von Dr. Chajes. Wie sollen wir uns kleiden? Von Dr. P. Bernstein. Der Arbeiterschutz. Von Dr. M. Epstein. Vom medi.
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Das Wasserheilverfahren in der Gesundheitspflege des Arbeiters. Von Dr. S. Munter. Verhütung und Heilung des Stotterns. Von L. Jordan. Geschlechtliche Erziehung in der Arbeiterfamilie. Von Dr. J. Markuse. Zähne und Zahnpflege. Von Gertrud Rewald. Bau und Lebenstätigkeit des menschlichen Körpers. Von Dr. Christeller. Der Geschlechtstrieb. Von Eduard Bernstein . Die Krankenpflege im Hause. Von Johann Ranker- Mannheim. Die Proletarierkrankheit. Von Dr. J. Zadek.
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