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Gewerkschaftliches.

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Berlin und Umgegend.

Und da füßten sie sich beid' 8wei feurige Ungarn standen vor der Schlichtungskommission der Schneider. Einst waren sie innige Freunde, nun aber flagte der eine gegen den anderen, für den er Ausrüstungsgegenstände an­gefertigt und 5 M. pro Stück erhalten, aber für 6 M. angeblich immer quittiert hatte. Warum er das gemacht hatte, ging eigent lich aus dem Rededuell, das in gebrochenem Deutsch geführt wurde, nicht hervor. Es wäre nun bei der ganzen Sachlage nichts weiter übrig geblieben Zeugen und Beweise waren nicht vorhanden als daß der Kläger dem Beklagten den Eid zugeschoben hätte. Magistratsrat v. Schulz ermahnte jedoch die beiden Landes­brüder mit Rücksicht auf ihre einstige Freundschaft und die Kleinheit des Dbjekts, sich zu einigen und das Kriegsbeil zu begraben. Ein Beisitzer unternahm es denn auch, im Nebenzimmer die defekte Freundschaft wieder herzustellen, was ihm auch nach vieler Mühe gelang. Dafür hatte er aber auch die Genugtuung, daß der wieder geschlossene Bund inniger denn zuvor wurde. Weinend umarmten und füßten sich die beiden Söhne der Bußta, und für die Schlichtungs­tommission war dieser Fall auf harmonische Art erledigt.

Des weiteren wurde wieder über die Sache Mattern ber­Handelt, über die wir schon berichtet hatten. Der Beklagte war nicht selbst gekommen, sondern hatte mit der undankbaren Aufgabe seiner Vertretung einen Bekannten betraut. Dieser führte aus: Die Ar­beiter hätten nie den gezahlten Lohn moniert. Auch müsse er die Art der Berechnung beanstanden, wie die Unterkommission sie vor genommen habe. Mattern sei ein wohlwollender Arbeitgeber und habe mehr gezahlt, als er nötig gehabt hätte. Er habe sich ver­rechnet bei der Kalkulation und sein Geschäft habe nichts eingebracht. Kunze als Mitglied der Unterkommission entgegnete dem­gegenüber, die Kommission habe die Berechnung in einer für den Beklagten äußerst günstigen Weise aufgestellt, die Tatsachen hätten aber ergeben, daß nicht der vierte Teil der Angaben des Beklagten wahr sein tönne und zwischen dessen Angaben und denen der Militärbehörde bestände ein auffallend großer und unüberbrückbarer Gegensatz.

Der Vertreter des Bekleidungsamtes erklärte, daß Mattern nicht berechtigt gewesen sei, Wochenlöhne zu zahlen, die Aemter hätten ihn durchaus nicht, wie er behaupte, die Erlaubnis hierzu erteilt.

Ein Unternehmerbeifizer wies darauf hin, daß alles, was der Vertreter vorgebracht habe, in diametralem Gegensatz zu den früheren Angaben des Beklagten stehe. 3. B. sagte der Vertreter, Mattern habe keine Bücher geführt, Mattern selbst aber habe an­gegeben, die Bücher seien ihm gestohlen worden. Auch lägen ja Bücher in der heutigen Sigung vor, die Arbeiterinnen hier ab­gegeben hätten. So gehe es denn doch nicht, wie Mattern sich

I geben, denn in den anderen Sigungen, denen er beiwohnte, war er] die Ruhe selbst.

In einem weiteren Termin wird nun der Beklagte zu erscheinen haben und es dürfte dann wohl auch ohne Ordnungsstrafe ab­gehen.

Eine feine Sineture.

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Die Entwicklung ist bereits fotveit gebiehen, daß es heute in der Schuhfabrik taum mehr eine Arbeit gibt, die nicht von Ar­beiterinnen verrichtet wird, wenn auch vorerst noch zum Teil nur vereinzelt. An den komplizierten Maschinen, wie Ueberhol, 3wid, Einstech- und Doppelmaschinen, an den Stanzmaschinen, an denen die zahlreichen Unfälle passieren, schaffen nun Arbeiterinnen. So ist die gewerkschaftliche Forderung: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!" für die Arbeiterschaft in der Schuhindustrie zu Einige Arbeiterinnen flagten gegen einen Zwischenunternehmer einer wichtigen Lebensfrage geworden. Die Erhebungen des Echuh­auf Nachzahlung zu wenig gezahlter Löhne. Da der Beklagte nicht macherverbandes haben ergeben, daß in 65 Betrieben die Arbeiterinnen erschien, richtete sich die Klage nunmehr gegen die Hauptstelle. Das ist den gleichen Akkordlohn wie die Männer erhalten und in 70 Betrieben die Frau eines Schneidermeisters, der im Felde steht. Sie hat die geringeren Lohn, 99 Arbeiterinnen und 22 Jugendliche in 24 Be­Arbeit von der Werkgenossenschaft erhalten und dem Zwischenmeister trieben erhalten um 5 bis 15 Proz., 230 Arbeiterinnen und nur 75 Proz. des Lohnes, also den Lohn gezahlt, den laut Vor- Jugendliche in 25 Betrieben um 16 bis 30 Proz. 98 Arbeite­schrift der letzte Arbeiter erhalten muß. Im übrigen fümmerte sich weniger Lohn als vorher die Männer. In einem Betriebe erhielten rinnen und 28 Jugendliche in 21 Betrieben um 31 bis 50 Proz. die Frau weder darum, ob der Zwischenmeister Leute beschäftigt und die Arbeiterinnen und Jugendlichen den gleichen Lohn wie früber wie er diese entlohnt, was nach den Bestimmungen des Bekleidungs - die Männer, aber man zog ihnen für geringere Leistung und An­amts ihre Pflicht war. Das Gericht sagte ihr das auch recht un- lernen 20 Proz. davon ab. Vielfach wurden die Affordlöhne in die verblümt. Es stellte sich ferner heraus, daß die Frau bei den ganzen niedrigeren Stundenlöhne der Arbeiterinnen und Jugendlichen um­Lieferungen keinen Finger gerührt hatte. Der Zwischen- gewandelt. meister hat die Abholung und Lieferung der Arbeit, kurzum alles Vor dem Kriege zählte der Schuhmacherverband 8315 weibliche besorgt, so daß die Frau rein nichts mit der Sache zu tun hatte. Mitglieder, Ende 1915 nur noch 5911; statt der notwendigen Zu­Ihre einzige Arbeit bestand darin, die 25 Proz. Unternehmergewinn name ist eine verminderung eingetreten. Im eigenen Interesse einzustecken. Zur Entschuldigung führte sie an, die Werkgenossen- Arbeiterschaft müssen die Arbeiterinnen in Massen in die Gewerks und im Intereffe der proletarischen Klassensolidarität der gesamten schaft habe das gewußt. schaft hinein, um an dem Vorwärts und Aufwärts der Arbeiterschaft tatkräftig und erfolgreich mitzuarbeiten!

Der Vertreter der Werkgenossenschaft gab dies auch zu, die Ge­nossenschaft habe dies, da der Mann der Frau im Felde stehe, als eine Art Striegsunterstügung angesehen.

Aus Industrie und Handel.

Kriegsgewinne.

Hierzu führte der Vertreter des Bekleidungsamtes aus: Ein solches Verfahren sei durchaus unzulässig. Der Kleine Handwerker solle wohl unterstützt werden, aber nur so weit er selbst mit­arbeite. Renten zu zahlen habe die Behörde in diesem Falle feine Veranlassung. Jedenfalls dürfe so etwas nicht wieder vor- schen Werte", A.-G. in Charlottenburg , wurde beschlossen, der tommen.

Die Klage selbst wurde dadurch erledigt, daß die Wertgenossen­schaft die Begleichung der strittigen Summe übernimmt.

Deutsches Reich .

Die Vermehrung der Frauenarbeit in der Schuhindustrie.

In der Aufsichtsratssitzung der Vereinigten Chemi auf den 16. September einzuberufenden Generalversammlung nach reichlichen Abschreibungen und Rückstellungen die Verteilung einer Dividende von 27 Proz.( i. V. 24 Proz.) vorzuschlagen.

Das Kabelwerk Rheydt beantragte, wie aus München- Glad­bach gemeldet wird, 30 Proz. Dividende für das am 30. nächsten Monats ablaufende Geschäftsjahr( Vorj. 18 Proz.).

Krupps Kupferversorgung.

fabrik Arthur Krupp laut 8- Uhr- Abendblatt" das Mitterberger Wie aus Wien gemeldet wird, hat die Bendorfer Metallwaren­Supferbergwerk angekauft, wodurch die Krupp A.-G. vom Kupfer­markte unabhängig wird; da die Kupferproduktion des Mitterberger Werkes ihren Bedarf an Kupfer weitaus deckt. Den eventuellen Supferüberschuß will Krupp der neuen Münchener Kanonenfabrik Krupp zugute kommen lassen. Dies ist bekanntlich eine Gründung der Friedrich- Krupp- A.- A. in Essen, mit der die Bendorfer Krupp­werke eine engere Ziierung als bisher angebahnt haben. Baumwollernte in Amerika .

lands hat im 4. Quartal 1915 eine statistische Erhebung über die Der Vorstand des Zentralverbandes der Schuhmacher Deutsch­Frauenarbeit in den Schuhfabriken vorgenommen, die folgendes Er gebnis hatte: In 99 Orten mit 348 Schuhfabriken waren 13 848 Arbeiter und 13 923 Arbeiterinnen, zusammen 27 781 Personen be­schäftigt. Die Arbeiterinnen befinden sich demnach bereits in der Mehrheit, sie machten 50,2 Proz., die der Arbeiter aber nur 49,8 Proz. aus. Nach der Erhebung von 1913 hatten die Arbeiter 65,2 Proz., die Arbeiterinnen 34,8 Proz. Anteil an der Zusammen­segung der Arbeiterschaft. Der Krieg hat also eine vollständige Ver­schiebung in der Zusammensetzung der Arbeiterschaft nach dem Ge­schlecht in der Schuhindustrie herbeigeführt. Teilweise ist aber dieses Mißverhältnis noch schlimmer. So steigt in manchen Schuh­fabriken der Anteil der Arbeiterinnen bis auf 58,1 Proz., in aus- Dem Economist " vom 5. August zufolge war die Schäßungs­Hierauf sagte der Vertreter des Beklagten, er habe diesem den gewählten 35 Betrieben beträgt er im Gesamtdurchschnitt zahl der Baumwollernten am 25. Juli nur 72,3 v. H. gegen 75,3 dringenden Rat gegeben, selbst hierher zu gehen, und habe auch 54,5 Proz. 1060 Frauen und Mädchen sind in 153 Betrieben an b. H. zur gleichen Zeit des vorigen Jahres. Dies entsprach nicht selbst zweifel ausgesprochen, daß die Aemter dem Beklagten die 74 Orten an die Stelle von männlichen Arbeitern getreten. Im den Erwartungen und hatte einen raschen Preisaufstieg in New Erlaubnis erteilt hätten, Wochenlöhne zu zahlen. Mattern wolle in der Hauptsache auf die Verminderung der Arbeiter infolge der glauben. Trifft er zu, so bedeutet er eine Ernte von etwa 13 Mil­übrigen ist die fortschreitende prozentuale Zunahme der Arbeiterinnen York zur Folge. Handelskreise wollen an den Bericht nicht recht nicht selbst hierher kommen, weil er fürchte, ausfallend zu werden militärischen Einberufungen zurückzuführen, womit auch die Vermin- lionen Ballen, während man noch vor einigen Wochen 144 Mil­und dann eine Ordnungsstrafe zu erhalten. derung der Gesamtzahl der Arbeiterschaft in der Schuhindustrie zu- lionen erwartete. Jm vorigen Jahre( 1915/16) betrug die Ernte Ein Arbeitgeberbeisizer: Auch das stimme nicht, Mattern habe sammenhängt. Bemerkenswert ist, daß auch 443 männliche Jugend- 12 938 256 Ballen, 1914/15 jedoch 15 108 011 Ballen und das Jahr allen Grund, nicht selbst herzukommen, nur nicht den, den er ange- liche die Arbeitsplätze von Männern eingenommen haben. borher 14 882 493.

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Berantw. Redakteur: Alfred Scholz, Neukölln. Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin . Druck u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Baul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 2 Beilagen u. Unterhaltungsbl