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Gewerkschaftliches.

Berlin und Umgegend. Der befangene Beifiker".

zu richten zunächst an die Aufsichtsinstanzen( in Preußen: Lanbräte, Regierungspräsidenten, in Bayern , Württemberg und Baden an die Bezirksämter), dann an die Landesregierungen( Minister des Innern und Finanzminister).

Die Schlichtungskommission für das Militärschneidergewerbe be­faßte sich in ihrer legten Sigung wiederum mit der Sache Wattern. Der Beklagte war diesmal selbst erschienen. Vor Beginn der Ver­handlung beantragte er gegen drei Herren Ablehnung wegen Be­fangenheit. Magistratsrat v. Sulz: Der eine Herr, den Sie ablehnen nügenö. wollen, ist gar nicht Beisitzer und stimmt nicht mit, hat also keine Einwirkung auf den Gang der Verhandlung und die Entscheidung. Herr Kunze, den Sie auch ablehnen wollen, ist ebenfalls nicht Beisiger, sondern Vertreter einer Anzahl Klägerinnen. Es bliebe also noch ein Herr übrig, der tatsächlich Beisiger ist, der uns aber ausdrücklich versichert hat, daß ihn nur die Sache intereffiere und nicht die Person, er also nichts gegen Sie hat und sich nicht im geringsten für befangen hält."

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Aus der Partei.

Aufgelöste Versammlung.

war die

Mattern: Ich muß auf meinem Antrag bestehen bleiben. Die drei Herren sind befangen und haben alle bei den Verhand­Iungen mitgewirkt. Auch Herr Kunze, den ich deshalb ebenfalls ab lehne. Ich habe Gründe dafür, anzunehmen, daß ich hier auf Be- Den Parteigenossen in Halle war zum 17. Auguft eine genehmigt worden mit der Tages fangenheit stoße, und die zynischen Beitungsartitel sprechen auch da- Mitgliederversammlung ordnung: Bericht der sozialdemokratischen Stadtverordneten für."( Zu dem Beifizer Sabath gewendet:) Sind Sie das ge- fraktion über ihre Tätigkeit. wesen, der mit der Unterfommission in mein Geschäft gekommen gestellt, daß die einzelnen Redner Ausführungen besonders Bedingung ist, ich würde Sie dann ebenfalls ablehnen!( Heiterkeit. Eabath hinsichtlich der Lebensmittelversorgung der Stadt bermeiden, berneint.) Die Unterkommission hat meine Unterlagen gar nicht in die geeignet sind, Beunruhigungen in der Bevölkerung her Betracht gezogen, ich habe nichts nachzuzahlen, sondern zuviel ge- borzurufen". Die beiden den Tätigkeitsbericht erstattenben Stadt­zahlt. Als ich hierher kam und die drei Herren sah, sagte ich so- berordneten konnten ungestört sprechen. Als aber in der Diskussion fort, ich bin gerichtet!" der Abgeordnete Genosse Albrecht nach einer allgemeinen Einleitung forderte, daß gegen das lange Wartenlassen vor den Läden und Verkaufsständen auch hier Protest erhoben werden müsse, wurde die Versammlung polizeilich aufgelöst.

Der angeblich befangene" Arbeitgeberbeifizer erklärte hierzu, daß er zur Unterkommission mitbestimmt war, die die Geschäftsbücher des Beklagten nachzusehen hatte. Dieser war selbst dabei. Sowohl er, als auch die anderen Herren, haben dem Beklagten zugeredet, die Sache gütlich aus der Welt zu schaffen. Er betone noch einmal, daß er gegen den Herrn nicht im geringsten boreingenommen sei.

Aus Industrie und Handel.

Verlängerung der Zinkvereinigung.

( z)

Der Vertrag der Binfbereinigung wurde bis zum 31. März 1917 verlängert ohne die Firme G. b. Giefches Erben, welche zu den Ver­handlungen nicht erschienen war. Die Nachfrage nach Bint ist leb­haft, der Verkauf für September/ Dltober wurde freigegeben.

Gerichtszeitung.

Beleidigung und Duellforderung.

Der

Es lag um so weniger Ursache vor, die Antwort damals zu ver Eine Anklage wegen Beleidigung und Herausforderung zum öffentlichen, als die Reichskonferenz in Bamberg in greifbare gerückt war und dort die Wünsche und Forderungen der Textil- 8weikampf hatte gestern die 4. Ferienftraflammer des Landgerichts I unter Vorsiz des Landgerichtsdirektors Westermann gegen den arbeiter in aller Deffentlichkeit formuliert wurden und auch ben unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Westermann gegen den Großherzogl. Sächsischen Begiristommiffar a. D. Staatsregierungen zugängig gemacht worden find. An der Reichs. Großherzogl. Sächsischen Begiristommiffar a. D. Ionferenz hat sich allerdings der chriftliche Textilarbeiterverband nicht urt bon Strang, Rittmeister a. D. zu verhandeln. beteiligt. Vielleicht war ihm die Antwort des Staatssekretärs ge­Der Angeklagte, der Mitbegründer des Deutschen Wehrvereins ist, bielt am 31. Juli 1915 in einer in Frank­ furt a. M. ftattgefundenen Versammlung, die vom Deutschen Wehr­berein veranstaltet worden war, einen Vortrag. Außer Dr. Rohr bach sprach der Angeklagte und warf in seinem Vortrage einen Bom Fraktionsvorstand der Sozialdemokratischen Arbeits- Rückblick auf das vergangene Kriegsjahr und stellte einen Ausblick gemeinschaft werben wir um Aufnahme folgender Witteilung ersucht: auf die in der Zukunft zu erwartende Entwickelung. Die Zeitungen Das Frattionsfefretariat der Sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft hatten über den Vertrag lurz berichtet. Aus einem vom ist bis auf weiteres vom Genossen Vogtherr übernommen Polizeipräsidenten von Nieß an das stellvertretende General­worden. Alle zuschriften für die Sozialdemokratische Arbeits- fommando erstatteten Bericht ergab sich jedoch, daß Herr gemeinschaft sowie Wünsche nach Rednern sind an die Adresse von Strank Ausführungen gemacht hatte, die Anstoß erregt E. Vogtherr, M. d. M., Berlin , Reichstag , zu richten. und mehrere Teilnehmer der Versammlung zum Verlassen des Lokals veranlaßt haben sollen. Vom tommandierenden General wurde infolgedeffen bei der Preffeabteilung des stellvertretenden Generalfommandos in Frankfurt a. M. angefragt und ein Bericht darüber eingefordert, ob nicht vorher von Herrn v. Strang der Text auptmann Warnete aus der Preffeabteilung Bericht dahin feiner Rede eingefordert worden sei. Darauf wurde von dem erstattet, daß mit Herrn v. Ctr. Vorbefprechungen statt­erstattet, daß mit Herrn v. Str. Vorbesprechungen statt­gefunden haben, in welchen ihm deutlich gesagt worden sei, welche Punkte in seiner Rede nicht berührt werden dürfen. In diesem Berichte befinden sich Aufzeichnungen über Bemerkungen, die Herr v. Strang über hohe Beamte gemacht habe. Angeklagte ist dann von dem Reiter des hiesigen Presseamts, Major Dentelmoser gehört worden und hat sowohl diesem gegen über, als auch in einem an Herrn v. Fallenhahn gerichteten Briefe Beleidigungen gegen die in der Preistelle tätigen Herren Major Barnete und Hauptmann Neuhaus gerichtet, u. a. ihnen, 2ügen" vorgeworfen, gesagt, daß fie Affiliierte" errant furter Beitung" seien, die antimilita. ristisch und antination al sei und dergleichen mehr. Er wollte, to ie er in der Verhandlung sich ausdrückte, damit andeuten, daß die Herren in der Erledigung ihrer Obliegenheiten nicht paritätisch verfahren. In dem weiteren Verlaufe dieser An­gelegenheit fühlte sich der Angeklagte durch den General Temps" zufolge wurden nach der amtlichen französischen der Infanterie 3. D. Freiherrn von Statistit im Juli 1916 Waren im Werte von 953 253 090 Fr. ein- Frankfurt a. M. beleidigt und hat an diesen, nachdem geführt, während die Ausfuhr nur 276 200 000 Fr. beträgt. Damit der von ihm zur Vermittelung angerufene Fürst von Isenburg besteht, wie Temps" feststellt, im Wirtschaftsverkehr Frankreichs mit diese nicht durchzuführen vermochte, einen Brief geschrieben, dem Ausland eine nie erreichte Unterbilang von 677 Millionen dessen Inhalt von der Anklage als erausforderung zum Frant. Die Zahlen sind jedoch nach den für 1914 geltenden 3 weitampf angefehen wird, nach der Behauptung des An Preisen berechnet. Um die tatsächliche Höhe der Unterbilang geklagten aber nur den 8wed hatte, einen Ausgleich herbeizuführen. zu erhalten, schägt Temps" in Anlehnung an die amt- Nach Echluß der Beweisaufnahme beantragte Staatsanw. liche Statistik die Erhöhung der Preise bei der Einfuhr auf Rat Dr. Weismann einen Monat Gefängnis und 91 Proz., bei der Ausfuhr auf 50 Broz. Die so erhaltenen Werte, zwei Monate Festungshaft. Das Gericht hielt, wie für die Ausfuhr 414 Millionen und für die Einfuhr 1820 Millionen, der Borsigende verkündete, für erwiesen, daß der von dem An­ergeben eine Unterbilanz von 1406 Millionen Frank. Diefelben geklagten angezweifelte Bericht durchaus wahr ist. Der Angeklagte werte für die ersten sieben Monate des Jahres 1916 seien für die habe aber auch in seinem Briefe an Erz. v. Faltenbahn von Ausfuhr 2990 Millionen, für die Einfuhr 10 336 Millionen Frant, Lügen und Berleumdung" gesprochen, zu denen nach seiner was für das laufende Jahr bereits eine Unterbilang von 7346 Mil- Ansicht die Beleidigten offenbar durch ihre Beziehungen zur lionen ergebe. Frankfurter Zeitung ", die bis zum Kriegsausbruch in anti militaristischer und antinationaler Weise den Wehrverein angepöbelt habe" veranlaßt worden seien. Es handle fich um so schwere Beleidigungen, daß der Gerichtshof gefchwankt habe, ob nicht eine Gefängnisstrafe am Plaze sei; er habe aber schließlich doch noch Der Vertreter bes Bekleidungsamtes wies darauf hin, daß die Der Unternehmer Gustav Damm hatte einen großen Boften auf Geldstrafe erkannt, weil der Angeklagte die Beleidigung aus­Arbeitsbedingungen öffentlich bekannt gegeben waren und daß laut Militärreithofen in Auftrag bekommen und ließ die Näharbeiten gesprochen habe im Getriebe des parteipolitischen Kampfes und er Bestimmung des Oberkommandos für alle Bekleidungsämter die baran ven Heimarbeiterinnen ausführen. Für diese Arbeit schreibt eine Persönlichkeit sei, die offenbar seine Zunge nicht im Baume Lohnbedingungen des Gardekorpsbekleidungsamtes unabgeändert zu ber Tarif einen Arbeitslohn von 1,05 m. vor. Damm zahlte habe. Das Gericht erkannte wegen der Beleidigung auf 1000 r. gelten hatten, also Wochenlöhne nicht gezahlt werden dürfen, sondern nur Stüdlohn. Der Betlagte habe die Be- aber nur 70 Pf. Eine Anzahl der so geschädigten Arbeiterinnen Geldstrafe, eventuell für je 15 M. einen Tag Gefängnis, und bingungen nicht eingehalten und lönne nicht nur zur Nachzahlung ließen vor einigen Monaten durch den Schneiderverband Klage auf wegen der Herausforderung zum 8 weikampf auf einen Nachzahlung der Differenz bei der Schlichtungstommiffion Monat Festungshaft. verurteilt, sondern auch mit dem fünffachen Betrag der zu wenig erheben. Sier tam ein Vergleich zustande, wonach Damm eine gezahlten Summe bestraft werden. Wie unge mitteilte, beträgt Die Summe 14 000 m. Zur weiteren Klärung der Frage wurde die sehr beträchtliche Summe an den Schneiderverband zahlte. Mit dem Gelbe sollte der Verband alle Lohndifferenzforderungen be­Sache nochmals an eine Unterkommission verwiesen. gleichen, die von Arbeiterinnen, welche für Damm beschäftigt waren, bis zu einem gewissen Termin erhoben würden. Das ist geschehen. Mehr als 90 Arbeiterinnen sind auf diese Weise zu ihrem vollen Tariflohn gekommen.

Magistratsrat v. Schulz: Ich kann Ihnen nur wiederholen, daß Sie die beiden ersten Herren überhaupt nicht ablehnen können, da dieselben gar nicht der Kommission angehören, fein Stimmrecht haben und die Entscheidung nicht beeinflussen fönnen. Der dritte Herr aber, der, wie die anderen Herren Beisitzer, seine Tätigkeit hier völlig ehrenamtlich ausübt, hat persönlich nichts gegen Sie, es liegen gar keine Gründe zu Ihrem Antrag vor."

Beklagter: Dann werde ich Beschwerde gegen die Schlichtungs­tommission einreichen und die Sache verfolgen, bis ich sterbe!" Beisitzer Sabath: Wenn die Sache noch nicht weiter ist, so hat der Beklagte selbst daran schuld, indem er die Verhandlung ver­schleppt hat. Wenn der Herr weiter angibt, als er hierhergekommen set, habe er sich schon gesagt, er sei gerichtet, so ist dies eine Be­leidigung der Schlichtungskommission, die ich zurückweise. Dem Be­flagten ist die weitgehendste Möglichkeit, sich zu verteidigen, geboten worden und bis jetzt ist noch kein Urteil gefällt. Hätte er sich den Anordnungen der Kommission gefügt, dann wäre die Angelegen heit schon erledigt." Nachdem die Kommission sich zurückgezogen hatte, verkündete Magistratsrat v. Schulz: Der Antrag des Beklagten ist abgelehnt worden, da niemand sich für befangen erklärt hat".

Mattern: Ich werde dagegen Beschwerde einreichen".

v. Schulz: Das steht Ihnen frei, aber verhandelt wird doch."

Der Beklagte behauptet nunmehr wiederum, daß er mindestens 4000 M. an Löhnen zuviel gezahlt habe.

Deutsches Reich . Textilarbeiter- Fürsorge.

Die französische Handelsbilanz.

Soziales.

Berstöße gegen den Militärschneidertarif.

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Fleisch mit Knochen ist kein schieres" Fleisch. Bei dem Schlächtermeister Bogaleti fragte eines Tages eine Frau an, ob sie schieres Fleisch" zum Braten erhalten könne. Sie erhielt eine bejahende Antwort. Sie erbat sich 360 Gramm, erhielt aber nicht das Verlangte, der Meister gab ihr aber nur 295 Gramm schieres Fleisch" und packte 65 Gramm Knochen bei. Da der Preis, den er dafür verlangte und erhielt, den festgesetzten Höchstpreis über­schritt, wurde die Anflage erhoben. Der Angeklagte behauptete, daß hier lediglich ein Irrtum obwalten könne. Das Gericht hielt aber mindestens eine starke Fahrlässigkeit für vorliegend und verurteilte den Angeklagten zu 150 m. Geldstrafe.

Entwendung oder Diebstahl von Rohl?

Eingegangene Druckschriften.

G. Reimer, Berlin W 10.

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Auf Ersuchen der drei Tertilarbeiterverbände hielt mit deren Aber, als das Geld ausgegeben nnd der im Vergleich Vertretern der Regierungspräsident in Frankfurt a. D. am ver­gangenen Mittwoch eine Besprechung ab, an der auch mehrere Ar- festgesetzte Termin verstrichen war, kamen immer noch andere Ar­beiterbeisiger aus örtlichen Unterstügungsausschüssen verschiedener beiterinnen, die ebenfalls Nachzahlung verlangten. Die Schlichtungs­Lausiger Städte teilnahmen. Den Arbeitervertretern wurde fommission konnte ihnen nicht mehr helfen, denn die Lieferung der dadurch Gelegenheit gegeben, die Wünsche der Webstoffarbeiter, die Arbeiten lag so weit zurüd, daß nach den für die Schlichtungs­auf einen Ausbau der Webstoffarbeiter- Fürsorge hinauslaufen, aus- fommission festgelegten Bestimmungen Verjährung eingetreten war. Das Landgericht Dessau verurteilte am 20. Februar vier Frauen führlich darzulegen. Im wesentlichen wird von dieser Seite die Doch den Arbeiterinnen stand noch der klageweg beim Ge­wegen gemeinschaftlichen Diebstahls, und zwar givei zu je einer Bildung einer den Drtsausschüssen übergeordneten und durch einen werbegericht offen. Aber auch auf diesem Wege bekamen fie o che, die dritte zu zwei Wochen und die vierte, wegen Regierungsbeamten geleiteten Bezirksstelle für die Webstoffarbeiter- nichts, denn die zuständige Kammer 1 des Gewerbegerichts steht Eigentumsvergehens vorbestrafte Frau zu fünf Monaten Fürsorge angestrebt, in welcher Abgeordnete der Unternehmer, der bekanntlich auf dem Standpunkt, daß für Forderungen aus dem Gefängnis. Gestohlen waren ungefähr 3 Schock Kohl Arbeiter und der Gemeinden berufen werden sollen. Ferner wurde die Anpassung der Unterstügungssäge an die seit Einführung der Arbeitsverhältnis nicht der Tarif, sondern nur die in jedem Einzel- töpfe, Weißkohl, Wirsingkohl und Rotkohl, im Gesamtwerte Fürsorge eingetretene Verteuerung des Lebensunterhalts als äußerst falle zwischen Arbeiter und Arbeitgeber getroffene Lohnbereinbarung von etwa 30 M. Das Reichsgericht verwarf am Montag die dringlich bezeichnet und auf die demnächst sicher zu erwartende Stei- maßgebend ist. Da eine Vereinbarung von 70 Pf. Stücklohn als gegen das Urteil eingelegte Revision, weil Sas Landgericht ohne gerung der Bahl völlig erwerbsloser Webstoffarbeiter hingewiesen. vorliegend angesehen wurde, sind die Klägerinnen abgewiesen worden. Rechtsirrtum festgestellt habe, es handle sich um nicht unbeträchtliche Nach Erörterung der von den Arbeitervertretern vorgetragenen Nun ist ja im Dezember 1915 eine Verordnung des Ober- Mengen und deshalb komme der§ 870 Biffer 5 des Strafgesetz­Wünschen sicherte der Regierungspräsident zu, der Angelegenheit tommandos in den Marten erlassen worden, welche bei buches nicht in Betracht, der für Entwendung von Nahrungs- oder weiter nachgehen zu wollen. Strafe verbietet, Lohnvereinbarungen zu treffen, die von den Tarif- von unbedeutendem Werte nur Geldstrafen oder Haft bis zu sechs Bom Zentralvorstand des Textilarbeiterverbandes erhalten wir fäßen abweichen, welche das Kriegsbekleidungsamt des Gardekorps Wochen androht. mit den Arbeitgeber und Arbeitnehmerorganisationen vereinbart folgende Zuschrift: Diese Verordnung bezieht sich auf alle von den Bekleidungs­Vor einiger Zeit ging durch die Presse eine anscheinend vom chriftlichen Tertilarbeiterverbande stammende Mitteilung, in der ämtern vom 1. Januar 1916 ab in Auftrag gegebenen Arbeiten. Die Antwort des Staatssekretärs Dr. Helfferich auf eine Im Hinblick auf diese Verordnung glaubten einige Arbeiterinnen, Eingabe des Vorsitzenden des chriftlichen Textilarbeiterverbandes die bis Mitte Januar unter den angeführten Verhältnissen für Damni Reichstagsabgeordneten Schiffer mitgeteilt wurde. Durch gearbeitet haben, noch etwas herausholen zu können. Aber auch diese Notiz, sowie auch durch Versammlungsbeschlüsse ist barin saben sie sich getäuscht. Bei beiden Abteilungen der Anschein erweckt worden, als wenn der chriftliche Textil der Kammer I des Gewerbegerichts find in allerlegter Beit einige arbeiterverband vorzugsweise informiert würde. Das ist durchaus nicht der Fall. Eine wörtlich gleichlautende Antwort ist auch dem derartige Klagen anhängig gemacht und abgewiesen worden. Das soweit es sich um Arbeiten handelt, Die bis Jahrbuch der Krankenversicherung 1915. 186. Berlag des vom 10. Juli 1916, zugegangen. Bir hatten zur Zeit feine Ursache, Ende auf Grund des vorstehend Hauptverbandes deutscher Ortstrantentassen in Dresden . Oesterreichs Erneuerung. Politisch- programmatische Aufsäge von die Notiz der Deffentlichkeit zu übergeben und die Gemeinden dadurch angeführten Rechtsstandpunktes der Kammer I. Soweit es sich Dr. K. Renner. 3. Band. 2,50 M. J. Brand u. Co., Wien 6. nochmals auf die Bundesratsverordnung vom 13. April 1916 zu um im Januar 1916 gelieferte Arbeiten handelt, hielt das Gericht Der deutsche Wald und seine reiche Ernte. Von H. Gerhards. stoßen, zumal durch die Antwort des Staatssekretärs an dem In- für festgestellt, daß der Beklagte diese Arbeiten schon im Dezember 1 M. Heusers Berlag, Neuwied. halt der genannten Bundesratsverordnung durchaus nichts geändert 1915 vom Bekleidungsamt in Auftrag erhalten hat. Da aber die politit. Beide Schriften von Dr. Helene Stöder. Einzelh. 30 P. Geschlechtspsychologie und Krieg. Moderne Bevölkerungs­wird, wie ja auch die christliche Textilarbeiterzeitung" in ihrer Verordnung ausdrücklich sagt, daß sie sich auf solche Arbeiten bezieht, Desterheld u. Co., Berlin W 15. Nummer 33 vom 19. August 1916 zugibt, indem sie resümierend die von Belleidungsämtern vom 1. Januar 1916 ab in Auftrag Kriegsinvaliden- Fürsorge und Gewerkschaften. Bon J. Kurth. Aus diesem Bescheid geht flar hervor: 1. Die Prüfung der gegeben werden, so fallen nach den Urteilen beider Abteilungen der 60 Bi.- Birt u. Co., München . Erzählungen und Effays von W. Butler Yeats. 5 M., geb. 6 M. Bedürftigkeit ist geboten; 2. für geringen Lobnausfall soll Kammer 1 des Gewerbegerichts die im Januar von den Klägerinnen Insel- Berlag, Leipzig . Dürer- Bund- Flugschrift 158: Die Oftiecprovinzen Eft-, Liv-, Unterstützung nicht gewährt werden; 3. ist die Bedürftigkeit angelieferten Arbeiten nicht unter die Verordnung. Auch hier gilt nach 159: Drei Beiträge zur ertannt, so ist der Bundesratsverordnung Genüge geleistet und Ansicht des Gerichts noch die freie Vereinbarung, so daß auch die Kurland. Von A. v. Wolffen. 80 f. G. D. W. Callweh, die Gemeinden haben das Recht, nach eigenem Ermessen die für im Januar gelieferte Arbeiten geforderte Nachzahlung ab- Ausdruckskultur. Von H. Steinhausen. 30 Pf. sonstigen Bestimmungen zu treffen, 10 a) hinsichtlich gewiesen wurde. Die deutsche Jugend und der Weltkrieg. Von Fr. W. Förster . aller anderen Voraussetzungen für das Anrecht auf Unter­Es handelt sich bei diesen Klagen in jedem Einzelfalle 2,60 M., geb. 4 M. Verlag Naturwissenschaften", Reipzig. stügung, b) hinsichtlich der Höhe und c) der Art der Der Kampf um die Ostsee ( 1514-1621). Von Prof. A. Szelas Neue Deutsche Bücherei, Berlin SW 68. gomsti. Geh. 3 M. Unterstützung; 4. bei Anerkennung der Bedürftigkeit darf die um Forderungen von mehreren hundert Mart. Die Kläge Unterstüßung angemessen hoch sein. Darauf muß in den Gerinnen haben also das Recht der Berufung und wollen davon " Schweizer Illustrierte Zeitung". Nr. 34. Erscheint jeden Sonn abend. Halbjahr 5 M.- Ningier u. Cie., Zofingen ( Schweiz ). meinden eingewirkt werden; 5. Beschwerden sind Gebrauch machen. Berantw, Redakt.: Alfred Bielevv. Neuföln. Inicratenteil verantm. Zb. Glode, Berlin . Drud u. Verlag: Borwärts Buchdr. u. Berlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW, Hierzu 1 Beilage u. Unterhaltungsbl

Deutschen Textilarbeiterverbande schon vor längerer Zeit, datiert geschah, 1915 geliefert wurden,

bemerkt:

Das vaterländische Gebot der Stunde. Rede von W. Kahl . 50 Pf. Menschen im Kampf. Bon C. Mored. 1 M. J. Hoffmann, Stuttgart . Der deutsche Krieg. Heft 79: England, Dänemark und Griechen. land. Bon Dr. 23. Goeke. 50 P Deutsche Verlagsanstalt , Stuttgart . Menschlichkeit. Von Dr. Helene Stöder.( Sonderdr der Neuen Ge­neration.) 30 Bj.- Desterheld u. Co., Berlin W 15.

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München .

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