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Arbeiterbildungsschule. An den heute Donnerstagabend| folgenden Tagen: Dienstags 9-12 Uhr vormittags und 2-7 Uhr| fängnis verurteilt, die Strafkammer in Elberfeld ermäßigte stattfindenden wissenschaftlichen Einzelvortrag sei nochmals nachmittags, Mittwochs und Freitags 2-7 Uhr nachmittags, Sonn aber diese Strafe auf je einen Monat Gefängnis. Sie nahm an, daß Die beide nicht aus Eigennutz gehandelt hätten, sondern sich ledig­erinnert. Genosse A. Hofrichter wird über das Thema abends 9-12 Uhr vormittags und 2-5 Uhr nachmittags. Preußen und Oesterreich " unter Berücksichtigung Händler erhalten bis auf weiteres teine Kartoffeln zum Verkauf. lich bei Kollegen und Borgesetzten hätten lieb Kind" machen Sartoffelerzeuger dürfen im Kleinverkauf Kartoffeln nur an solche wollen. des Friedensschlusses von Prag am 23. Juli 1866 sprechen. Personen abgeben, die in der Gemeinde ihren ständigen Wohn­Der Vortrag findet im Hörsaale der Schule, Lindenstr. 3, sig haben. 4. Hof rechts, 3 Treppen, statt.- Eintrittspreis 10 Pf.

20 000 Lebensmittelfarten hatten zwei Brotfarteneinbrecher er­beutet, die gestern von der Neuköllner Kriminalpolizei ermittelt und unschädlich gemacht wurden. Es sind die 47 und 34 Jahre alten Kellner Frizz Baarcel aus der Efaliger Str. 119 und Rabert Tres aus der Buckower Str. 4, die in der legten Zeit als Spezialität den Brotkartendiebstahl betrieben.

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Gerichtszeitung.

Anrechnung zugeschickter Butter!

Der kluge Thüringer.

Im Weimarischen sind die Gier am teuersten, im Altenburgischen die Kartoffeln, im Meiningischen die Butter, und in Preußen bringen die Kirschen am meisien ein. Deshalb gebe ich", so soll ein ge­rissener Thüringer gejagt haben, mit den Eiern ins Weimarische, meine Frau mit den Kartoffeln ins Altenburgische, mein Sohn mit der Butter ins Meiningische und meine Tochter mit den Kirschen nac Erfurt . Gott sei Dant, daß wir von Preußen die Eisenbahn haben, 10 fönnen wir alle Mittag wieder zu Hause sein. Ja, wenn wir Sie fleinen Staaten nicht hätten...!

Wer Butter von außerhalb bezieht, muß nach der erlassenen Vorschrift das erhaltene Quantum anmelden und sich auf seine Ein fünfzehnjähriger Rapitän besorgt in Nohnsdorf die Gemeinde- Butterfarten verrechnen lassen. Gegen dieses Gebot hatte eine fähre. Der junge Mensch ist Kapitän des Motorbootes, Staffierer Frau E. wie sicherlich so manche andere Hausfrau- verstoßen. und Festmacher des Bootes. Diefe Tatsache wird nach dem fürzlich Sie hatte sich dreimal je 9 Pfd. Butter von außerhalb zusenden Folgenschwere Explosion. Aus Neheim in Westfalen wird ge­stattgehabten Unglück auf der Dahme lebhaft kommentiert. Tassen, sie aber nicht angemeldet, sondern daneben auch noch ihre meldet: In der Lackiererei der Import- und Export- Lampenfabrik Butterkarte verbraucht und auch einen Nachbar dieses Butterſegens explodierten mehrere Benzolbehälter, wodurch ein verheerender Brand teilhaftig werden lassen. Sowohl sie als auch der Nachbar wurden entstand. Ein großer Teil der Gebäude ist den Flammen zum Das Opfer gefallen. Bei der Explosion erlitten zwei Personer dafür mit einem Strafbefehl über je 30 m. bedacht. Schöffengericht, welches angerufen wurde, ermäßigte die schwere Verlegungen, mehrere Personen wurden leichtes berlegt. Strafe bei der Frau auf 20 M., bei dem Manne auf 10 M.

Gefunden wurde am letzten Sonntag an der Brücke in Schmöck­wiß eine kleine Handtasche mit Gßwaren und einem Portemonnaie mit Inhalt. Der Berlierer kann sich den Fund abholen bei Otto Beyer , Prinzenſtr. 86.

Aus dem Stößensee gelandet wurde im Grunewald die Reiche eines Mannes, die wohl schon längere Zeit im Wasser gelegen hat. Der Ertrunkene ist ungefähr 40-45 Jahre alt und 1,70 Meter groß und trug einen schwarzen Jadettanzug, graue Strümpfe, schwarze Schnürschuhe und Dauerwäsche und hatte eine schwarze Stahluhr mit schwarzem Zifferblatt und schwarzen Ziffern bei sich. Die Leiche wurde nach der Halle in Schildhorn gebracht.

Gesperrt. Das Polizeipräsidium teilt mit: Die Brunnenstraße awischen der Rheinsberger und der Bernauer Straße wird wegen Untergrundbahnarbeiten gunächst für den Fahrverkehr auf der Dst­jeite, und zwar bis zum 26. d. M., alsdann auf der Westseite bis zum 31. b. M. gesperrt.

Aus den Gemeinden.

Regelung des Saccharinverkaufs in Neukölln. Mit dem Verkauf des Saccharins sind die Drogerien beauftragt worden. Der Verkauf an die Verbraucher darf nur gegen Bor­legung der Neuköllner Haushaltungsfarte erfolgen. Jeder Haushalt darf nur ein Briefchen Saccharin entnehmen. Dafür ist der Ab­schnitt A vom Verkäufer abzutrennen. Es wird noch darauf hin­gewiesen, daß bei der Benuzung des Saccharins sehr vorsichtig vor­gegangen werden muß, da es 450fache Süßfraft enthält.

Ungebühr vor Gericht.

Einen unerwarteten Abschluß hatte eine Verhandlung bor der 1. Ferienstraffammer des Landgerichts I , vor welcher sich der Schlächtermeister Alfred Flechtner wegen Ueber­schreitung der Höchstpreise zu verantworten hatte.

Zu teures Hen.

Aus aller Welt.

Sie wollten sich lieb Kind machen.

Parteiveranstaltungen.

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Adlershof . Heute Donnerstag findet im Gesellschaftshaus", Bis­mardstr. 29, eine Mitgliederversammlung statt, in welcher der Kreis­vorsitzende Genosse Frasse& einen Vortrag halten wird. Neuenhagen . Sonntag, den 27. August 1916, findet ein Ausflug zum Sommerfeit nach Petershagen statt. Billetts zum Preise von 25 Pf., Stinder 10 Pf., find beim Genossen Hübscher, Schmidtstr. 14, zu haben. Bei günstiger Bitterung Treffpunkt am Bahnübergang nachmittags 2 Uhr.

Eingegangene Druckschriften.

Verordnungen der städtischen Behörden zu Frankfurt a. Main

über die Lebensmittelversorgung. Ein Führer für Händler und Ber­braucher zusammengestellt von K. Kirchner. 1. Nachtrag. 60 Pf. F. B. Auffarth, Frankfurt a. M.

Erste Fahrt. Gedichte von H. Gathmann. 30 S. H. Meister, Heidelberg .

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- Saturn- Verlag,

Briefkasten der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. Sof

Eilige Fragen trage man in der Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in bie Grüner Beg 16. M. R. 100. Sit faum anzu

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Bei dem Angeklagten hatte eine Frau 1 Pfund Kalbfleisch und ein halbes Pfund Rüdenfett getauft und nach ihrer Behauptung da für 4 M. 80 Pf. bezahlt, während nur 3,65 M. zu bezahlen ge­wesen wären. Erst bei der Rückkehr in ihre Wohnung wurde sie von ihren Schwiegerjohn dahin belehrt, daß sie zu viel bezahlt Ausstellung für Mutter und Säugling. Anfang September wird habe. Sie konnte die Beschwerde bei dem Angeklagten nicht sofort im Herrenhause, Leipziger Str. 6, eine belehrende Ausstellung Mutter und Säugling" eröffnet, fie bleibt einen Monat für die am nächsten Tage anbringen, weil es ein fleischloser Tag und das Besichtigung des Bublifums bestehen. Die Veranstaltung geht aus Geschäft geschloffen war; als sie dann später die Herausgabe des zu viel gezahlten Geldes verlangte, wurde dies abgelehnt mit dem von den Organisationen: Zentrale der Hausfrauenvereine Groß- Bemerken, daß, wenn die Ware nur 3,65 M. gekostet habe, Berlin , Deutsch- evangelischer Frauenbund, Ortsgruppe Berlin , unter allen Umständen auch nur so viel der Frau abverlangt Katholischer Frauenbund, Jüdischer Frauenbund , und Kirchlich- soziale worden sei. Da die Zeugin beschwor, daß sie auf einen zur Frauengruppe. Bezahlung hingegebenen Fünfmartschein nur 20 Pf. herausbekommen Die Ausstellung wird zusammengestellt vom Kaiserin - Auguste - habe, hielt das Schöffengericht den Angeklagten im Sinne der cechts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Ugr, am Sonnabend Bittoria- Hause, dem bekannten Zentralinstitute, und steht unter Anklage für schuldig und verurteilte ihn zu 500 M. Geldstrafe. bon 5 bis 6 1hr statt. Jeder für den Briefkasten bestimmten Antrage dessen dauernder Leitung. Die Ausstellung wird dem großen In der gestrigen Verhandlung vor der Berufungskammer iſt ein Buchstabe und eine Babl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche Bublikum, bei äußerst gering bemessenem Eintrittspreise bezw. durch wurde u. a. auch die im Geschäft des Angeklagten als Verkäuferin beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen feine Abonnementsquittung Ausgabe von Freifarten, die Möglichkeit geben, sich durch zahlreiche tätige Schwägerin desselben vernommen, die sehr lebhaft die Be- Evrechstunde vor. wertvolle und lehrreiche Bilder, Wachsnachbildungen, Präparate und hauptung der Zeugin bestritt oder das Vorliegen eines Irrtums als Sprechstunde mit. Tabellen darüber zu unterrichten, wie die Pflege und Ernährung möglich dartun wollte. Das Gericht verwarf aber die Be- A. R. 40. des Säuglings gehandhabt werden muß, um ihn gesund zu er halten. Die Ausstellung soll dazu beitragen, die Erhaltung und rufung des Angeklagten. Dieser Ausgang brachte die Zeugin nehmen; da Shnen aber anscheinend viel daran gelegen ist, so wenden Sie in solche Erregung, daß beim Verlassen des Saales aus ihrem fich um fachmännischen Nat, an den Textilarbeiterverband, Andreasstr. 17. Kräftigung unseres Nachwuchses zu gewährleisten. Munde als Ausdruck ihrer Empörung der laute Nuf erscholl: Das. 21. 14. Verband sozialdemokratischer Wahlvereine, Lindenstr. 3, M. G. 17. ist die Gerechtigkeit in Deutschland !" Sie wurde sofort festgehalten, 3. of 3 Treppen. Bureauzeit von 9-11 und 4-7 1hr. 2. K. 4. bor den Richtertisch geführt und auf den Antrag des Staatsanwalts 1. und 2. Mitteilungen darüber sind zurzeit nicht zulässig. Gans 1916. in eine Ordnungsstrafe von 100 m. event. zwei Tagen 1. An das dortige Meldeamt. 2. Unseres Wissens ja. 1. Wenden Sie sich an die Verteilungsstelle des Magistrats, im Rathause. Haft genommen. Db Shnen solche zugewiesen werden, ist fraglich. 2. Auf dem Magerviehhof in Friedrichsfelde . G. R. 75. Sie müssen sich zur jetzigen Musterung stellen und erhalten feine schriftliche Gestellungsorder vom Bezirkskommando. Für Wiesen und Feldheu mindestens mittlerer Art und Güte J. S. 59. Sie können für den zweiten Sohn feine Unterstügung ber­ist ein Höchstpreis von 640 M. für den Zentner festgesetzt. Der langen. Wohl aber fönnen Sie Antrag auf Unterstützung für die Tochter Gärtner Salber hatte am 27. März einem Zeugen lose verladenes stellen mit der Begründung, daß der Sohn für ihren Unterhalt gesorgt hat. 5. G. 1914-1916. Landsturmpflichtig. Geringe asthmatische Be­Wiesenheu zum Preise von 9,50 M. pro Zentner vergeblich ange- schwerden und Herzfehler. Sie müssen sich zur jebigen Muſterung stellen. boten und einige Tage später einem anderen mehrere Bentner Heu Frieden. Auf die mündliche Bezeichnung als d. u. können Sie sich nicht für 7 M. pro Zentner verkauft. Er war für diese Ueberschreitung ftigen. Sie müssen sich deshalb fest zur Musterung melden... B. 100. der Höchstpreise vom Schöffengericht zu 200 Mart Geldstrafe Sie müssen sich melden.- M. N. Nein. P. K. 34. Eine solche Ber­Städtischer Eierkleinhandel in Lichtenberg. berurteilt worden. Er hatte hiergegen Berufung eingelegt, ordnung bestebt nicht. Eine Reklamation balten wir in der jezigen Zeit für Nachdem der Lichtenberger Magistrat schon vor etwa vier nahm diese aber verständigerweise zurück, zumal sich herausstellte, völlig aussichtslos. Sie wäre an das Generalfommando des Armeekorps . 2. 100. Zur jetzigen Musterung Monaten den Großhandel mit Giern in städtische Verwaltung über- daß der Angeklagte nicht Händler, sondern Selbsterzeuger des Heus zu richten, bei dem Sie stehen. nommen und dadurch eine genaue Kontrolle über die Versorgung war und der Borsigende ihm flar gemacht hatte, daß er als solcher fich zu stellen, sind Sie nicht verpflichtet. Eine Nachmusterung ist aber immerhin nicht ausgeschlossen. W. F., Schöneberg 590. Nein. E. M. in R. 100. Nein. B. 2. 65. 1. Zurüdgestellt, erz der Stadt mit Eiern erreicht hatte, ist er jetzt dazu übergegangen, nicht einmal 6,40 M., sondern nur 6 M. hätte nehmen dürfen. auch den Kleinhandel mit Eiern in eigene Verwaltung zu über­fehler. 2. Die erste von Ihnen angegebene Bezeichnung steht im Wider­ipruch mit der zweiten, weshalb wir Ihnen empfehlen würden, sich zur nehmen und in städtischen Verkaufsstellen stattfinden zu lassen. Wie Musterung zu melden. 3. Ja. 4. Zurüdgestellt, lungenleidend. R. 10. aus einem Schreiben des Magistrats an die Eierhändler hervorgeht, Wenn Ihnen nichts an der Uebernahme der Vormundschaft liegt, könnten ist der Grund zu dieser Maßnahme darin zu erblicken, daß die Sie dem Gericht mitteilen, daß Sie nicht gewillt find, die Vormundschaft Durchklärung" der Eier und die Forderung der Einwohner, schlechte Eier zurückzunehmen, zu Streitigkeiten und Beschwerden über die Unregelmäßigkeiten beim städtischen Spedverkauf in Barmen anzunehmen, da Sie jetzt an der Ausübung der Rechte Ihres Mündels be­. W. Ja. Händler geführt hat. Die Folgen dieser Ausschließung für die Eier- wurden im April d. J. aufgedeckt. Sie sind von zwei mit der Behindert sind. D. u. 49. Sie brauchen sich nicht zu stellen. St. 1896. 1. Hamburger Landesverein vom Roten Kreuz, Ausschuß händler will der Magistrat dadurch mildern, daß er den Gier- wachung der in einer Turnhalle lagernden Borräte betrauten für deutsche Kriegsgefangene, Hamburg , Ferdinandstr. 75. 2. Die Löbnung Händlern die Möglichkeit gibt, als städtische Verkäufer gegen an hilfspolizeibeamten namens Julius Sopp und kann Ihnen gezahlt werden. Der Antrag ist zu richten an das Ersatz­gemessene Entschädigung Beschäftigung zu finden. Gustav Otto begangen. Beide haben nach geschlossener Ver- bataillon desjenigen Regiments, zu dem der Betreffende eingezogen wurde. faufszeit von den in halbe Pfunde abgewogenen und einge M. S. 11. Sie brauchen nicht zur Musterung. R. 6. 26. Sie Die sozialdemokratische Motstandsinterpellation in schlagenen, in zahlreiche Kisten verpackten Spedvorräten und Ihre Schwefter haben neben der Stiefmutter Anrecht auf die Hälfte des Erbteils. Der Nachlaß vom Bruder fällt ebenfalls Ihnen beiden zu. viele Halbpfundpakete mitgenommen und an bekannte Weißensee abgelehnt. F. B. 100. Sie müßten Ihre Ansprüche durch Klage geltend machen. Kollegen und fogar ant Borgesezte ber= G.. 74. Sie müssen sich zur Kontrolle melden. Anna 15. Nach Die vom Genossen Taubmann begründete und vom Genossen auft, denen sie sagten, sie wären hierzu berechtigt. Das der Umschreibung auf Ihren Namen würde das Geld als Ihr Eigentum Schlemminger ausgedehnt besprochene Interpellation um Be- Geld hat Otto stets abgeliefert. Sopp war bei Auf zu betrachten sein. Die Umschreibung ist bei der Reichsbant vorzunehmen. seitigung der Kartoffelnot und Linderung der Lebensmittelnot, sowie deckung der Sache noch im Besitz des Geldes für M. A. 50. Sie befinden sich im Irrtum. Eine solche Bundesrats. die Aufforderung an die Regierung, die unerschwinglichen Preise auf 30 halbe Pfunde; er will verhindert gewesen sein, es abzuliefern. verordnung gibt es nicht. Die Vorgesetzten haben die Berechtigung dazu. alle Bedarfsartikel herabzusetzen, wurde gegen die Stimmen unserer Bis zu zehn und mehr solcher Spedpafetchen Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland Genoffen und des Schöffen Louis abgelehnt mit der Begründung, betamen einzelne Beamte, die überhaupt kein An- Freitag mittag. Im Binnenlande von Weiten nach Osten sortschreitende daß der Gemeindevorstand nach wie vor bemüht sein wird, auch im recht auf die für die minderbemittelte Bevölkerung bestimmte Ware Aufheiterung und langsame Erwärmung; später im Westen neue Trübung, kommenden Winter die Lebensmittelversorgung mit allen Kräften hatten. Das Schöffengericht Barmen hatte die beiden Beamten bereinzelte leichte Regenfälle; im Küstengebiet ein wenig wärmer, vorherr zu fördern. Eine Kartoffelnot reip. Knappheit wird nach Ausiage wegen eigennützigen Gewahrsambruches zu je drei Monaten Ge- schend wolkig und öfter etwas Regen. des Bügermeisters nicht eintreten, da alle umliegenden Nachbar­dörfer verpflichtet worden sind, die geernteten Kartoffeln den Weißenseern abzuliefern. In nächster Zeit tönnen sich die Einwohner fogar mit größeren Mengen Startoffeln für den Winter versorgen. Andere Lebensmittel, wie Fleisch und Fette, will ebenfalls der Gemeinde­borstand soweit wie möglich auffaufen. Was die Herabsetzung der Breise anbetrifft, soll der Preisprüfungsstelle durch das Mitglied der Ge­meindevertretung aufgefordert werden, nach Möglichkeit den Wünschen unserer Genossen Rechnung zu tragen. Die von uns gerügten falschen Maßnahmen der Regierung in der Lebensmittelversorgung haben feine Berechtigung, da nach Meinung der bürgerlichen Herren die Regierung alles getan habe, was notwendig war; daß der Regie­rung Fehler unterlaufen sind, wurde zugegeben, jedoch liegt ein Grund zum Protestieren nicht vor. Daß die reichen Leute immer noch Gelegenheit haben, sich genügend mit Lebensmitteln zu ber­forgen, wurde bestritten, da sie sich ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen richten müssen, die bei Verlegung mit hohen Strafen geahndet werden. Die von unserer Seite erhobenen Beschwerden bei den gemeindlichen Einrichtungen wurden sogar als Ver­dächtigungen bezeichnet, da die geschilderten Mißstände einfach nicht vorgekommen sein. Im Gegenteil sollte man den gemeind lichen Einrichtungen mehr Vertrauen entgegenbringen; so wurde vom Leiter des Wohlfahrtsamts auf die neu eingerichtete Zentralfüche hingewiesen, wo man für billiges Geld ein nahrhaftes Mittags­gericht erhalten fann. Alle Anregungen sollen aber zur Beruhigung der Bevölkerung nachgeprüft und etwaige doch vorhandene Mißstände beseitigt werden.

Gemeindevertretersizung in Adlershof .

Die letzte Sigung wählte zum Waisenrat an Stelle des Herrn Richter den Magistratssekretär Günther. Für Anpflanzungen auf dem Friedhof wurden 50 m. bewilligt, auch soll der Friedhof den Bedürfnissen entsprechend vergrößert werden. Verlängert wurde der Vertrag mit der Fuhrunternehmerin Frau Fige auf Stellung von Gespannen zum Gemeindedienst, unter Erhöhung von 15 auf 20 M. bis 31. März 1917. Dem neugewählten Gemeindevorsteher wurde sodann das Bürgerrecht verliehen.

Kartoffelverkauf in Nowawes .

Der Verkauf von Kartoffeln, beren Preis jest auf 70 Bf. für 10 Bfund festgelegt ist, erfolgt auf Grund der Startoffellarten nur noch in der Turnhalle in der Scharnhorststraße, und zwar anl

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