Gewerkschaftliches.
beschädigtenfürsorge erst zu erweisen, ob sie den Kriegs- 1 Jetzt haben sich die streitbaren Bauunternehmer in einem recht beschädigten ihre Arbeitspläge gegen den Ansturm der Arbeit- energisch gehaltenen, als„ dringlich" bezeichneten Schreiben an den suchenden sichern kann. Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich gewandt, in dem Reichstagsabgeordneter Giesberts unterstrich die Aus- fie auf Einhaltung angeblich nicht erfüllter Zusagen dringen, die in der Heranziehung von Arbeitern zur Kriegsbeschädigten- gemacht worden sind. Im Falle der Nichterfüllung ihrer Wünſche führungen Legiens und beklagte, daß die unteren Behörden ihnen gelegentlich der Vermittlungsaktion vom Reichsamt des Innern fürsorge den Intentionen der leitenden Behörden nicht ent- drohen sie mit Rücktritt von der Vereinbarung oder mit der Klage entsprächen. gegen die Behörden.
Die Kriegsbeschädigten in der Industrie. Auf dem Kongreß für Kriegsbeschädigtenfürsorge, der zurzeit in Köln tagt, sprach Reichstagstageordneter Genosse Legien am 24. August vor einer Versammlung von etwa 1000 Stongreßteilnehmern, darunter vielen Vertretern von militärischen und bürgerlichen Behörden, über„ Die Verwendungsmöglichkeit der Kriegsbeschädigten in der Industrie." Die Teuerungszulage der Bauklempner. Legien begann mit der Erklärung, daß es eine Sünde gegen die Kultur sein würde, wenn man die Kriegsbeschädigten nur unternehmer zur Gewährung von Teuerungszulagen zu gewinnen. Seit Jahr und Tag haben sich die Bauklempner bemüht, die als Rentenempfänger vegetieren lassen wollte. Der größte Gefordert wurden 20 Proz. Die Unternehmer lehnten die Zulage Teil werde ganz oder teilweise erwerbsfähig sein. Alles hänge ab, weil ihrer Meinung nach diese Forderung mit dem Tarif nicht davon
ab, δακ man den Kriegsbeschädigten in zu vereinbaren sei. Nach öfterem Briefwechsel und Besprechungen die richtige Verwendungsmöglichkeit bringe. Regien er- zwischen den beiderseitigen Vertretern fam schließlich eine Vereinläuterte an einem praktischen Beispiel, wie wie darin die barung zustande, wonach vom 17. Juli d. J. ab eine TeuerungsBerufsberatung noch fündige. Es gelte, die Berufsberatung so zu zulage von 10 Proz. auf den tariflichen Mindestlohn gewährt werden organisieren, daß solche Fehler, auf ein Mindestmaß reduziert flempner, auch wenn er einen höheren Stundenlohn bezog, eine sollte. Da der Mindestlohn 81 Pf. beträgt, so mußte jeder Baufollte. Da der Mindestlohn 81 Bf. beträgt, so mußte jeder Bauwürden. Daran mangle es noch. Am besten dienten Teuerungszulage von 8 Pf. pro Stunde erhalten. Wie in einer am diesem Zwecke Arbeitsgemeinschaften zwischen Unter- Donnerstag abgehaltenen Bauklempnerversammlung festgestellt wurde, nehmer- und Arbeiterorganisationen, wie sie schon in der Holz- wird die Zulage von verschiedenen Firmen bis heute noch nicht geindustrie und einigen anderen Berufen beständen. Unternehmer währt. Die betreffenden Unternehmer scheinen der Ansicht zu sein, und Arbeiter müßten zusammenwirken, um für möglichst alle daß bei einem Stundenlohn von 89 Pf. und darüber eine TeuerungsKriegsbeschädigten des Gewerbes zweckentsprechende Arbeit zu zulage nicht bezahlt werden braucht. Diese Auffassung widerspricht beschaffen. Diese Arbeitsgemeinschaften müßten allgemein das Verhalten der betreffenden Firmen an den Vorsitzenden der aber der Vereinbarung. Eine Beschwerde, die am 18. d. M. gegen durchgeführt werden. Trotzdem würden noch genug friegs- Unternehmer gerichtet wurde, ist bis jest nicht beantwortet worden. beschädigte Arbeiter für die allgemeine Kriegs- In der Versammlung wurde den Bauflempnern empfohlen, mit beschädigten fürsorge übrig bleiben. Entgegen den aller Energie die Bezahlung der Zulage überall zu verlangen. Intentionen der obersten Reichsbehörden würden immer noch nicht überall Vertreter der Arbeiterklasse bei der Kriegsbeschädigtenfürsorge hinzugezogen. Es sei ein schwerer Fehler, wenn dies nicht überall bald nachgeholt merde.
Die Gewerkschaften hätten ein großes Interesse, die Kriegsbeschädigten möglichst alle unter ihren Einfluß zu bringen, nicht nur sie für den gewerkschaftlichen Kampf zu schulen, sondern um ihnen die Vorteile der gewerkschaftlichen Organisationen zuzuwenden. Daß die Gewerkschaften nicht nur Kampforganisationen sind, habe der Krieg bewiesen. Das Urteil über die Gewerkschaften habe sich daher in manchen Kreisen geändert. Ob dieses Urteil nach dem Striege bleibe, oder wieder das frühere Urteil Geltung haben werde, mag dahingestellt bleiben. Seinesfalls dürfe den Kriegsbeschädigten ein Nachteil aus der Zugehörigkeit zu ihrer Organisation erwachsen.
und
Gegen wilde Streiks im Bergbau.
Die vier Bergarbeiterverbände( der freie, christliche, polnische Hirsch- Dunderſche Verband) veröffentlichen folgenden Aufruf: Bergleute des Ruhrgebiets!
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Seit einiger Zeit wird von Elementen, die unseren Organisationen fernstehen, vielfach versucht, Euch zu Unbesonnenheiten aufzureizen. Vorhandene Mißstände und die durch den Strieg herbeigeführten Erschwerungen der Lebenshaltung werden benutzt, um Euch zum Streifen zu verleiten. Kameraden! Laßt Guch nicht verführen! Ein allgemeiner Bergarbeiterstreik würde dem deutschen Volke das Durchhalten in dem ihm aufgedrungenen Kriege, bei dem qlles auf dem Spiele steht, erschweren, den Feinden unseres Vaterlandes nüben, sie zur Weiterführung des mörderischen Streites aufstacheln und natürlich auch unseren Stand schädigen. Das darf nicht sein! Folgt deshalb nicht Unorganisierten! lebt keinen Verrat an den Interessen des Vaterlandes und unseres Standes! Folgt den Organisationen! Sie vertreten Eure Interessen, kennen ihre Verantwortung und tun ihr Möglichstes. Wendet Euch bei Beschwerden an sie, wartet ihre Schritte, Anweisungen und Erfolge ab! Vergeßt nicht, daß die große Masse der Unorganisierten den Hemmschuh auf dem Wege des Fortschrittes bilden. Sie sind schuld, daß auch sie sich der Organisation anschließen und ihre Kräfte nicht mehr gegen uns, sondern mit uns wirken!" ( z)
Die Rente darf nicht zu einem Mittel des Lohndrucks werden. Es würde dies durch eine allgemeine Verminderung der Kaufkraft auch einen volkswirtschaftlichen Schaden bedeuten. Theoretisch ist dieser Standpunkt durch eine Verordnung des preußischen Eisenbahnministers anerkannt, aber in der Praris sieht es vielfach anders aus. An die Arbeiter müssen wir die Mahnung richten, einen Kriegsbeschädigten, der bei vollem Lohn auch die Rente Die unzufriedenen Bauunternehmer. genießt, nicht mißgünstig anzusehen, sondern sein etwas höheres Die allgemeine Teuerung zwang bekanntlich im Vorjahre die Einkommen als ein Abtragen unserer Dankesschuld zu be- Bauarbeiter, sich wegen einer Teuerungszulage an die Bauuntertrachten. Hinsichtlich der nicht Vollerwerbsfähigen hört man nehmer zu wenden. Dbgleich aber, nach Auskunft von Behörden, schon jetzt die Klagen aus Unternehmerkreisen, daß sich der die im Augenblick überwiegend als Bauherren" in Frage kommen, Arbeitsplatz nicht rentiere". Deshalb muß die Kriegsfürsorge den Unternehmern vielfach Preise gezahlt wurden, welche schon mit auch im Frieden einen dauernden Schutz des Be- Rücksicht auf die Teuerungsverhältnisse angefegt waren, fanden die schädigten bilden gegen unbegründete oder leichtfertige Ent- Bauarbeiter bei den Bauunternehmern kein Entgegenkommen. Erst lassung usw. Auch hiergegen werde die erwähnte Arbeits- als das Reichsamt des Innern vermittelnd eingriff, tam es zwischen gemeinschaft" das beste Mittel sein. Wenn die Millionen Er- den Parteien zu einer Einigung, die den Arbeitern eine geringe, den werbstätiger aus dem Felde zurückkehren, hat die Kriegs- Verhältnissen kaum angepaßte Zulage brachte.
Das Schriftstück lautet:
Beim Ablauf des Reichstarifvertrages für das Baugewerbe im Frühjahr 1916 hat das Reichsamt des Innern sich zur Erhaltung des wirtschaftlichen Friedens im Reiche in dankenswerter Weise bemüht, eine Vereinbarung des deutschen Arbeitgeberbundes für das Baugewerbe und der Bauarbeiter- Zentralverbände über die Verlängerung des Vertrages herbeizuführen. Die Vereinbarung, die für die Bauarbeiter eine sehr hohe Teuerungszulage festsetzte, tam nur zustande, weil das Reichsamt des Innern den Arbeitgebern die Zusage gab, es würde bei den bauenden Behörden des Reiches und der Bundesstaaten darauf hinwirken, daß den durch Bauverträge gebundenen Baugewerbetreibenden die Bus lagen zurückerstattet würden, soweit sie bei Uebernahme der Arbeiten noch nicht vorauszusehen waren. Die Arbeitgeber haben selbstverständlich bestimmt angenommen, daß die übrigen Reichsämter und die Ministerien der Bundesstaaten, vor allem das Reichsschazamt, der Einwirkung des Reichsamtes des Innern stattgeben würden. Leider sehen sie sich aber nach den ihnen auf ihre Erstattungsanträge von den bauenden Behörden überall zugehenden ablehnenden Bescheiden in ihrer Erwartung getäuscht. Es ist wohl an der Zeit, daß die maßgebenden Stellen ihre Haltung nun endlich in Uebereinstimmung mit der Zusage des Reichsamtes des Innern bringen, sonst dürfte in Arbeitgeber kreisen jedes Vertrauen zu diesem Reichsamt des Innern als Vermittler bei fünftigen Lohnstreitigkeiten verloren gehen. Viele Arbeitgeberverbände erwägen bereits den Rücktritt von der für ihre Mitglieder infolge der Haltung der Behörden undurchführbar gewordenen Vereinbarung, andere wollen den Weg der Klage beschreiten, weil sie es für ein Gebot der guten Sitten erachten, daß Reich und Staat die Folgen des Eingreifens das Reichsamt des Innern auf sich nehmen und nicht ihre Beauftragten unter den auf Grund dieses Eingreifens erforderlichen Mehraufwendungen leiden lassen.
Es könnte in dieser ernsten Zeit in weiten Streifen des Mittelstandes viel Erbitterung und in den kommenden Wochen viel Un frieden vermieden werden, wenn den vom Reichsamt des Innern als berechtigt anerkannten Wünschen des Baugewerbes von den übrigen Reichsämtern und besonders von der gemeinschaftlichen Reichsfriegsverwaltung umgehend Rechnung getragen würde. Unterschrieben ist die Eingabe von Herrn E. Behrens für den Vorstand des deutschen Arbeitgeberbundes für das Baugewerbe. Wilhelm Kahl+
Bentralverband der Bäcker und Konditoren. Der Verband hat durch Am 23. Auguft verstarb der Sekretär des Hauptvorstandes im den Tod Kahls einen schweren Verlust erlitten. Der Verstorbene war zuletzt zehn Jahre Sekretär der Hauptverwaltung, nachdem er vorher feit 1902 als Gauleiter in Sachsen und Thüringen für die Organifation tätig gewesen war. Aber auch schon in den ersten Anfängen der Bäckerbewegung war Kahl ein Pionier für die Besserung der das mals noch so unendlich tief stehenden Arbeitsbedingungen im Bäckerberufe, denn schon im Jahre 1888 finden wir ihn an der Spitze der örtlichen Drganisation in Altenburg . Unausgesetzt hat er seit dieser Zeit für die Interessen seiner Kollegen und für die allgemeine Arbeiterbewegung gewirft. In Gera war er jahrelang Kartellvorsitzender; später war er seinem Verband in Braunschweig die beste Stüße, um dann wieder der inzwischen gewachsenen Organi fation in Sachsen und Thüringen zu weiterer Ausbreitung zu verhelfen. In der Hauptverwaltung hat er schließlich sich vor allem tätigen fönnen und er gehörte auch bis jetzt dem Tarifamte an. für die Festigung des Reichstarifs mit den Genossenschaften beSeine unermüdliche Tätigkeit stellte er erst ein, als ein unheilbares Magenleiden feine Kräfte bereits völlig erschöpft hatte, er erlag seinen Leiden im Alter von 51 Jahren.
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