Einzelbild herunterladen
 
  

Gewerkschaftliches.

Berlin   und Umgegend.

Stellungnahme auch gar nicht erwarten. Auch war es uns nicht| mission wird dann entscheiden, ob die Arbeit bermurfft" ist, wie verwunderlich, daß ihre Organe davon sprachen, daß in der in Rede vom Unternehmer behauptet wird.

stehenden Mitgliederversammlung des Verbandes nur etwa 32 Be­sucher anwesend gewesen seien. Wußte man in Gesellen- und Verbandskreisen, als die Innungen selbst seinerzeit die Forde­rung nach Verbot der Sonntagsarbeit stellten, doch sofort, daß sie ein solches Verlangen nur aussprachen, um die Gesellen nicht in den Genuß des 3östündigen Ruhetages tommen zu lassen.

Jugendveranstaltungen.

Arbeiter- Turnerbund, 5. Bezirk. Sonntag, den 3. September

Die Arbeiterschaft wird um zahlreiche Be­

Keine Sonntagsruhe im Bäckergewerbe! Bereits im März v. J. wandte sich die Verwaltung Berlin   des findet auf dem Kartelliporiplak Lichtenberg Friedrichsfelde Bäckerverbandes an das hiesige Polizeipräsidium mit dem Antrag, resto wall ee( gleich hinter dem jüdischen Sportplak), das diesjährige die Sonntagsarbeit in den Bäckereien zu verbieten. Es wurde in Bezirksspielfest statt. Abmarsch mit Musit um 12 Uhr vom der Gingabe darauf hingewiesen, daß dies bereits in den Regie­Jezt kommen aber auch die gelben Bäcker und wenden sich Restaurant Haj erland, Friedrichsfelde  ( gegenüber der evangelischen Kirche). rungsbezirken Frankfurt   a. O., Merseburg  , Wiesbaden  , Stadt gegen den Verband, der es gewagt hat, im Interesse der Gesellen- Von 1 Uhr ab auf dem Platz: Sportliche Wettkämpfe, darunter Fußball, Görlik, Großherzogtum Oldenburg   u. a. m. geschehen sei, daß zur schaft eine Forderung zu stellen. Die Gelben waren es seinerzeit, auſtball, Tamburin- und Raffball usw. Gemeldet find 300 Wettkämpfer, Streckung der Getreidevorräte sich ältere Backware besser eignet die besonders laut den Ruf nach einem völligen Verbot der Sonn- auch Wettkämpferinnen. als frische, daß besonders aber durch das Verbot der Nachtarbeit tagsarbeit ertönen ließen. Damals glaubten freilich diese Leute, teiligung erſucht. und die Erlaubnis der Sonntagsarbeit während der Zeit von fünf mit ihrem Verlangen den 36stündigen Ruhetag totschlagen zu Stunden die Mehrzahl der Gesellen, wenn nicht so ziemlich alle, fönnen. Heute sind sie gemeinsam mit den Innungen erbitterte ihren ihnen tariflich zustehenden 36stündigen Ruhetag verlieren Gegner dieser Forderung! Es wäre aber auch ein Wunder, wenn müßten. Der diesbezügliche Paffus des Tarifes sieht den 36stün- es anders wäre. Die Gelben würden ihre ganze Vergangenheit digen Ruhetag nur unter der Bedingung vor, daß die übrige Beit berleugnen und das ertragreiche Wohlwollen der Unternehmer zur Arbeit völlig ausgenutzt werden kann. Die Arbeit des Sonn- verscherzen, wenn sie jemals eine wahre Gesellenforderung unter­tags nur während fünf Stunden, während die tarifliche Arbeits- stützen oder nicht bekämpfen wollten. zeit neun und zehn Stunden erlaubt, macht es den Betriebs­inhabern unmöglich, einen 36stündigen Ruhetag weiter zu ge­währen.

Damals erhielt der Bäderverband auf sein Ersuchen einen ablehnenden Bescheid mit der Begründung, daß bei der großen Einschränkung der Betriebe infolge des Verbotes der Nachtarbeit und der Festsetzung der Arbeitszeit auf höchstens 12 Stunden täg­lich die Sonntagsarbeit nicht entbehrt werden könne.

Am 8. Mai d. J. hat der Bäckerverband sein Ersuchen im Auf­trage einer Mitgliederversammlung wiederholt. Es wurde jetzt darauf hingewiesen, daß mittlerweile eine viel größere Ginschrän­fung der Produktion eingetreten sei, besonders durch die Verord­nung des Bundesrats vom 16. Dezember 1915, welche einem fast völligen Verbot der Kuchenbäckerei gleichkommt und eine große Anzahl Arbeiter arbeitslos machte. Ferner haben während der Kriegszeit eine große Anzahl Unternehmer ihren Betrieb völlig eingestellt, andere weitgehende Einschränkungen ihres Betriebes infolge des Mangels an Mehl vornehmen müssen. Manchmal fönnten kaum acht oder neun Stunden von den zwölf zur Arbeit freigegebenen ausgenutzt werden, so daß also die Arbeitszeit am Sonntag sich sehr gut auf die übrigen Wochentage verteilen ließe. Ferner konnte darauf hingewiesen werden, daß die Bäckerinnung zu Berlin   den veränderten Verhältnissen bereits dadurch Rech­nung getragen hatte, daß sie die Verkaufszeit in der Zeit von 12 bis Uhr mittags völlig eingestellt hatte. Erneut wurde darauf hingewiesen, daß die Mehrzahl der Gesellen durch die Sonntags­arbeit ihren 36stündigen Ruhetag verloren habe.

Der Bäckerverband war berechtigt, für sein Vorgehen die Sympathie der Bäckerinnung zu erwarten. Hatten doch die Bäcker­innungen seinerzeit bei den Kämpfen um den 36stündigen Ruhe­tag stets gefordert, die Gesellenschaft solle ein völliges Verbot der Sonntagsarbeit verlangen und erstreben, das dann von seiten der Innungen volle Unterstützung finden würde.

Jetzt aber, wo die Gesellenschaft den Wünschen der Bäcker­innungen entgegenkommen will und von den Behörden ein völliges Verbot der Sonntagsarbeit fordert, nimmt diese selbe Bäckerinnung einen schroff gegensäblichen Standpunkt ein. In ihren Innungs­organen rühmen die Herren sich, daß sie dem Polizeipräsidium auf seine dahingehende Anfrage eine schroff abweisende Antwort ge­geben hätten, weil ihrer Meinung nach sich ein Verbot der Sonn­tagsarbeit nicht durchführen lasse, ohne die Ernährung des Volkes, außerordentlich zu schädigen.

Tatsächlich hat das Polizeipräsidium die erneute Eingabe des Bäckerverbandes unter dem 18. August wieder abgelehnt mit der Begründung, daß die betreffenden Gewerbetreibenden nicht dafür zu haben seien.

Wochenlöhne sind unstatthaft!

Man sollte meinen, daß nach zweijähriger Kriegsarbeit und nachdem die Bekleidungsämter immer und immer wieder bekannt gegeben und in ihren gedruckten Vorschriften darauf hingewiesen haben: Wochenlöhne sind unzulässig, nur Stücklöhne haben Gel­tung, nun auch der lehte Unternehmer diese Anordnung begriffen haben müßte. Dem ist aber nicht so. Vor der Schlichtungskom­mission der Schneider kommen immer aufs neue Fälle zur Sprache, wo Wochenlöhne gezahlt worden sind.

Hier greifen nun in lezter Zeit die Bekleidungsämter ohne Alageantrag auf eigene Initiative ein, um ihren Anordnungen Nachdruck zu verschaffen. Der Schlichtungskommission sind der­artige Fälle schon mehrfach überwiesen worden. Auch in der letzten Sizung handelte es sich in einem Falle um einen derartigen Ver­stoß. Gegen den betreffenden Unternehmer ist deshalb ein Ver­fahren eingeleitet. Die Sache mußte aber noch vertagt werden, weil die Kommission erst noch eine Durchsicht der Bücher des Unter­nehmers vornehmen will. Es soll hierdurch festgestellt werden, wie groß der Unterschied zwischen den gezahlten Wochenlöhnen und den vorschriftsmäßigen Stücklöhnen ist. Wie schon früher, ist auch hier dem Betreffenden deutlich gemacht worden, daß die Angelegen= heit für ihn noch unangenehme Folgen haben kann, indem er nicht nur den zu wenig gezahlten Betrag nacherstatten muß, sondern daß ihm auch noch die fünffache Summe als Strafe zuerkannt werden kann. Der Betrieb ist ihm ohnedies schon geschlossen worden.

Erst vor wenigen Wochen hat ein anderer Unternehmer nahezu 8000 M. Herausgeben müssen. Es ist also nicht pfiffig, sondern höchst unklug gehandelt, wenn die Unternehmer glauben, auf so leichte Art sich über die Bestimmungen der Bekleidungsämter hin­wegsehen zu fönnen.

Aber auch den Arbeiterinnen muß es ganz unzweideutig ge­fagt werden, daß es ihr Nachteil ist, wenn sie sich um ihre ureigen­sten Angelegenheiten nicht fümmern. Schließlich werden nicht alle Verstöße entdeckt wo fein Kläger, ist kein Richter, und die Behörden können nicht alle Uebertretungen allein feststellen. So tann es kommen, daß Arbeiterinnen um erhebliche Summen ge= schädigt werden, wie es oft genug geschehen ist, ohne nachher die Möglichkeit zu haben, noch etwas zu retten. Darum: organisiert Guch, dann geht Euch nichts verloren!

In einigen Fällen, die zur Verhandlung standen, hatten sich Arbeiterinnen geweigert, die fertiggestellten Bekleidungsstücke her­auszugeben, da Differenzen entstanden waren. Eine Klage wurde durch eine Einigung erledigt, bei den anderen sollen die strittigen Man durfte allerdings von den Bäderinnungen eine andere Arbeiten in der nächsten Sitzung vorgelegt werden. Die Kom­

ARETTEN FABRIK

YENIDZE

HOFUFFERANT SMD

JNH.HUGO

DRESDE

KONIGS SACHSEN

Wichtig für Raucher! Mäßiger Kriegsaufschlag.

Galem Aleikum

( Hohlmundstück)

Galem Gold

( Goldmundstück)

Zigaretten

Willkommenste Liebesgabe! Preis: N 4 5 6 8 10

4 5 6 8 10 12 Pf.dStück einschließlich Kriegsaufschlag

Trustfrei!

A. WERTHEIM

Handschuh- Verkauf

Damen- Handschuhe

nicht bezugscheinpflichtig

Glacé mit 2 Druckknöpfen, farbig, weiß und schwarz..

1.75

1.75

Schwedisch mit 2 Druckknöpfen, farbig Waschleder m. 2 Druckknöpf.o. 3 Knöpfen, i. weiß u. gelb 1.95 Schwedisch- Stepper mit 2 Perlmuttknöpfen oder 2 Druckknöpfen, farbig

1.95

Nappa- Stepper in braunen Farben, m. 2 Druckknöpfen 1.95 Glacé farbig, mit schwarzer Aufnaht, mit 2 Druckknöpfen 2.10 Ziegenleder mit 2 Druckknöpf., farbig, weiß u. schwarz 2.25 Schwedisch- Stepper mit 2 Perlmutterknöpfen oder 2 Druckknöpfen, farbig....

Damen- Glacé mit 2 Druck­

knöpfen, farbig, weiß und schwarz

1.25

Kleiderstoffe

Köpertuch etwa 130 cm breit, für Kostüme und

Röcke, marine und schwarz

.. Meter

Mantelstoff reine Wolle, einfarbig, etwa 130 cm

breit.

.. Meter

3.90

6.50 Kostümstoff etwa 130 cm breit, mittelbraunen 9.50

Meter

Nicht bezugscheinpflichtig:

2.50

Gazelle- Stepper farbig, mit 2 Druckknöpfen.....

2.90

Farben, meliert

Nappa- Stepper mit 2 Druckknöpfen, farbig......

2.90

Mocha- Stepper mit 2 Druckknöpfen, farbig Ziegenleder mit Ausstattung in modernen Farben, mit 2 Druckknöpfen

3.50

3.50

bigen Streifen..

in modernen Farben

3.25

Schwedische Handschuhe mit breiten Aufnähten

Lange Lederhandschuhe 8 Knopf- Länge.. 2.75 Lange Lederhandschuhe 12 Knopf- Länge..... 3.75

Schwarze Seidenstoffe

nicht bezugscheinpflichtig Taffet für Besatz und Futterzwecke, Mtr. 1.65 2.10 2.30 Merveilleux für Besatz und Futter­...... Meter 1.85 2.25 2.75 Meter 2.10 2.50 3.00

zwecke

Messaline für Blusen.. Taffet für Blusen und Kleider etwa 100 cm breit.. Meter 6.50 8.00 9.50 Satin Duchesse für Blusen und Kleider, etwa 90-100 cm breit. Meter 6.00 7.00 8.50 Seidenkaschmir f. Kleider, etw. 100 cm br., Mtr. 7.75 8.50 Juwelkrepp( Charmeuse) für Kleider, etwa 100 cm br., Mtr. 11.75

Blusenstoffe dunkelgrundig mit far­

.. Meter

2.40 2.70 Blusenstoffe mittelfarbige Streifen, 3.00 3.25

in schönen Farbenstellungen

Meter

Karos für Kinderkleider, 90 cm breit..... Meter Karos für Röcke und Kinderkleider in dunklen Farben, etwa 105 cm breit..

3.25

.. Meter

3.65

10.00

Karos etwa 125 cm breit, schwere Qualität, für

Röcke und Kostüme

Meter

Flauschstoff kariert, für Kostüme, moderne

Block- Karos in schönen Farben, etwa 130 cm br., Meter

Tuch 120-130 cm breit, in vielen

Farben,..

.. Meter

11.50

10.50 12.50 Kammgarn- Cheviot etwa 140 cm 12.50

breit, in schönen mittelgrauen Farben..... Meter

Blaue und schwarze Kostümstoffe in verschiedenen praktischen Geweben, 11.50 17.50

130-140 cm breit

ITRUS

Damen- Handschuhe

Druckverschluß

M

Trikot, m. Futter, farbig u. schwarz m. Druckverschluß 0.68 Trikot, mit Seidenfutter farbig u. schwarz m. Druckversch. 0.95 Wildleder- Ersatz mit Futter and Riefchenau/ naht, mit 1.00 Wildleder- Ersatz, mit Futter/ Stepper in farbig 1.45 Nicht bezugscheinpflichtig: Schweden  - Ersatz farbig mit 2 Druckknöpfen Schweden  - Ersatz farbig m. schw. Aufnaht 2 Druckkn. 0.85

Herren- Handschuhe

Glacé- Stepper 1 Druckknopf, farbig.

0.75

.. 1.85

Schwedische Stepper 1 Druckknopf, farbig.... 2.35 Nappa- Stepper 1 Druckkn., geeignet als Militärhandsch. 2.35 Chrom- Stepper 2 Drckkn, Militärhandsch., rot, inn. weiß 2.90 Nappa- Stepper Druckknopf, geeignet als Militärhandschuhe 2.90 Schwedisch- Stepper i Drekkn, i grauen u braun. Farb. 2.90 Schwedisch- Stepper eignet als Militärhandschuh. 1 Druckknopf, starke Qualität. ge- 3.90 Nappa- Stepper 1 Druckknopf, Marke Laco". Glacé- Stepper 1 Druckknopf, farbig

Farbige Seidenstoffe

nicht bezugscheinpflichtig

Gestreifte Blusenseide

3.75 3.50

Gestreifte Blusenseide....... Meter 1.25 1.20 Karierte Blusenseide... Meter 1.90 2.30 3.25

Diamantseide farb., f. Blusen u. Kleider, etwa 85 cm br. 4.90

Schleierstoffe( Voile chappe) schwarz und

farbig, für Blusen und Kleider, etwa 100 cm br., Mtr. 5.25 5.90 Taffet farbig, f. Blusen u. Kleider, doppelt br Mtr. 6.50 11.00 Kreppseide( Crêpe de Chine) farbig, für Blusen Seidenkaschmir farbig, für Blusen, etwa 100 cm br., Mtr. 7.00 Meter 6.75

und Kleider, etwa 100 cm breit

Verantw. Rebaft.: Alfred Bielevy, Neukölln. Inseratenteil betanti. Zb. Gløde, Berlin  . Druk u. Verlag: Borwarts Buchdr. u. Vertagsanstalt Paul Singer u. Co.. Berlin   SW. Hierzu 2 Beilagen u. Unterhaltungsbl.