Stellungnahme auch gar nicht erwarten. Auch war es uns nicht| mission wird dann entscheiden, ob die Arbeit bermurfft" ist, wie verwunderlich, daß ihre Organe davon sprachen, daß in der in Rede vom Unternehmer behauptet wird.
stehenden Mitgliederversammlung des Verbandes nur etwa 32 Besucher anwesend gewesen seien. Wußte man in Gesellen- und Verbandskreisen, als die Innungen selbst seinerzeit die Forderung nach Verbot der Sonntagsarbeit stellten, doch sofort, daß sie ein solches Verlangen nur aussprachen, um die Gesellen nicht in den Genuß des 3östündigen Ruhetages tommen zu lassen.
Jugendveranstaltungen.
Arbeiter- Turnerbund, 5. Bezirk. Sonntag, den 3. September
Die Arbeiterschaft wird um zahlreiche Be
Keine Sonntagsruhe im Bäckergewerbe! Bereits im März v. J. wandte sich die Verwaltung Berlin des findet auf dem Kartelliporiplak Lichtenberg Friedrichsfelde Bäckerverbandes an das hiesige Polizeipräsidium mit dem Antrag, resto wall ee( gleich hinter dem jüdischen Sportplak), das diesjährige die Sonntagsarbeit in den Bäckereien zu verbieten. Es wurde in Bezirksspielfest statt. Abmarsch mit Musit um 12 Uhr vom der Gingabe darauf hingewiesen, daß dies bereits in den RegieJezt kommen aber auch die gelben Bäcker und wenden sich Restaurant Haj erland, Friedrichsfelde ( gegenüber der evangelischen Kirche). rungsbezirken Frankfurt a. O., Merseburg , Wiesbaden , Stadt gegen den Verband, der es gewagt hat, im Interesse der Gesellen- Von 1 Uhr ab auf dem Platz: Sportliche Wettkämpfe, darunter Fußball, Görlik, Großherzogtum Oldenburg u. a. m. geschehen sei, daß zur schaft eine Forderung zu stellen. Die Gelben waren es seinerzeit, auſtball, Tamburin- und Raffball usw. Gemeldet find 300 Wettkämpfer, Streckung der Getreidevorräte sich ältere Backware besser eignet die besonders laut den Ruf nach einem völligen Verbot der Sonn- auch Wettkämpferinnen. als frische, daß besonders aber durch das Verbot der Nachtarbeit tagsarbeit ertönen ließen. Damals glaubten freilich diese Leute, teiligung erſucht. und die Erlaubnis der Sonntagsarbeit während der Zeit von fünf mit ihrem Verlangen den 36stündigen Ruhetag totschlagen zu Stunden die Mehrzahl der Gesellen, wenn nicht so ziemlich alle, fönnen. Heute sind sie gemeinsam mit den Innungen erbitterte ihren ihnen tariflich zustehenden 36stündigen Ruhetag verlieren Gegner dieser Forderung! Es wäre aber auch ein Wunder, wenn müßten. Der diesbezügliche Paffus des Tarifes sieht den 36stün- es anders wäre. Die Gelben würden ihre ganze Vergangenheit digen Ruhetag nur unter der Bedingung vor, daß die übrige Beit berleugnen und das ertragreiche Wohlwollen der Unternehmer zur Arbeit völlig ausgenutzt werden kann. Die Arbeit des Sonn- verscherzen, wenn sie jemals eine wahre Gesellenforderung untertags nur während fünf Stunden, während die tarifliche Arbeits- stützen oder nicht bekämpfen wollten. zeit neun und zehn Stunden erlaubt, macht es den Betriebsinhabern unmöglich, einen 36stündigen Ruhetag weiter zu gewähren.
Damals erhielt der Bäderverband auf sein Ersuchen einen ablehnenden Bescheid mit der Begründung, daß bei der großen Einschränkung der Betriebe infolge des Verbotes der Nachtarbeit und der Festsetzung der Arbeitszeit auf höchstens 12 Stunden täglich die Sonntagsarbeit nicht entbehrt werden könne.
Am 8. Mai d. J. hat der Bäckerverband sein Ersuchen im Auftrage einer Mitgliederversammlung wiederholt. Es wurde jetzt darauf hingewiesen, daß mittlerweile eine viel größere Ginschränfung der Produktion eingetreten sei, besonders durch die Verordnung des Bundesrats vom 16. Dezember 1915, welche einem fast völligen Verbot der Kuchenbäckerei gleichkommt und eine große Anzahl Arbeiter arbeitslos machte. Ferner haben während der Kriegszeit eine große Anzahl Unternehmer ihren Betrieb völlig eingestellt, andere weitgehende Einschränkungen ihres Betriebes infolge des Mangels an Mehl vornehmen müssen. Manchmal fönnten kaum acht oder neun Stunden von den zwölf zur Arbeit freigegebenen ausgenutzt werden, so daß also die Arbeitszeit am Sonntag sich sehr gut auf die übrigen Wochentage verteilen ließe. Ferner konnte darauf hingewiesen werden, daß die Bäckerinnung zu Berlin den veränderten Verhältnissen bereits dadurch Rechnung getragen hatte, daß sie die Verkaufszeit in der Zeit von 12 bis 2½ Uhr mittags völlig eingestellt hatte. Erneut wurde darauf hingewiesen, daß die Mehrzahl der Gesellen durch die Sonntagsarbeit ihren 36stündigen Ruhetag verloren habe.
Der Bäckerverband war berechtigt, für sein Vorgehen die Sympathie der Bäckerinnung zu erwarten. Hatten doch die Bäckerinnungen seinerzeit bei den Kämpfen um den 36stündigen Ruhetag stets gefordert, die Gesellenschaft solle ein völliges Verbot der Sonntagsarbeit verlangen und erstreben, das dann von seiten der Innungen volle Unterstützung finden würde.
Jetzt aber, wo die Gesellenschaft den Wünschen der Bäckerinnungen entgegenkommen will und von den Behörden ein völliges Verbot der Sonntagsarbeit fordert, nimmt diese selbe Bäckerinnung einen schroff gegensäblichen Standpunkt ein. In ihren Innungsorganen rühmen die Herren sich, daß sie dem Polizeipräsidium auf seine dahingehende Anfrage eine schroff abweisende Antwort gegeben hätten, weil ihrer Meinung nach sich ein Verbot der Sonntagsarbeit nicht durchführen lasse, ohne die Ernährung des Volkes, außerordentlich zu schädigen.
Tatsächlich hat das Polizeipräsidium die erneute Eingabe des Bäckerverbandes unter dem 18. August wieder abgelehnt mit der Begründung, daß die betreffenden Gewerbetreibenden nicht dafür zu haben seien.
Wochenlöhne sind unstatthaft!
Man sollte meinen, daß nach zweijähriger Kriegsarbeit und nachdem die Bekleidungsämter immer und immer wieder bekannt gegeben und in ihren gedruckten Vorschriften darauf hingewiesen haben: Wochenlöhne sind unzulässig, nur Stücklöhne haben Geltung, nun auch der lehte Unternehmer diese Anordnung begriffen haben müßte. Dem ist aber nicht so. Vor der Schlichtungskommission der Schneider kommen immer aufs neue Fälle zur Sprache, wo Wochenlöhne gezahlt worden sind.
Hier greifen nun in lezter Zeit die Bekleidungsämter ohne Alageantrag auf eigene Initiative ein, um ihren Anordnungen Nachdruck zu verschaffen. Der Schlichtungskommission sind derartige Fälle schon mehrfach überwiesen worden. Auch in der letzten Sizung handelte es sich in einem Falle um einen derartigen Verstoß. Gegen den betreffenden Unternehmer ist deshalb ein Verfahren eingeleitet. Die Sache mußte aber noch vertagt werden, weil die Kommission erst noch eine Durchsicht der Bücher des Unternehmers vornehmen will. Es soll hierdurch festgestellt werden, wie groß der Unterschied zwischen den gezahlten Wochenlöhnen und den vorschriftsmäßigen Stücklöhnen ist. Wie schon früher, ist auch hier dem Betreffenden deutlich gemacht worden, daß die Angelegen= heit für ihn noch unangenehme Folgen haben kann, indem er nicht nur den zu wenig gezahlten Betrag nacherstatten muß, sondern daß ihm auch noch die fünffache Summe als Strafe zuerkannt werden kann. Der Betrieb ist ihm ohnedies schon geschlossen worden.
Erst vor wenigen Wochen hat ein anderer Unternehmer nahezu 8000 M. Herausgeben müssen. Es ist also nicht pfiffig, sondern höchst unklug gehandelt, wenn die Unternehmer glauben, auf so leichte Art sich über die Bestimmungen der Bekleidungsämter hinwegsehen zu fönnen.
Aber auch den Arbeiterinnen muß es ganz unzweideutig gefagt werden, daß es ihr Nachteil ist, wenn sie sich um ihre ureigensten Angelegenheiten nicht fümmern. Schließlich werden nicht alle Verstöße entdeckt wo fein Kläger, ist kein Richter, und die Behörden können nicht alle Uebertretungen allein feststellen. So tann es kommen, daß Arbeiterinnen um erhebliche Summen ge= schädigt werden, wie es oft genug geschehen ist, ohne nachher die Möglichkeit zu haben, noch etwas zu retten. Darum: organisiert Guch, dann geht Euch nichts verloren!
In einigen Fällen, die zur Verhandlung standen, hatten sich Arbeiterinnen geweigert, die fertiggestellten Bekleidungsstücke herauszugeben, da Differenzen entstanden waren. Eine Klage wurde durch eine Einigung erledigt, bei den anderen sollen die strittigen Man durfte allerdings von den Bäderinnungen eine andere Arbeiten in der nächsten Sitzung vorgelegt werden. Die Kom
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