Gewerkschaftliches.
Einberufung eines internationalen
Gewerkschaftskongresses.
werden!
die einzelnen Unternehmer vor die Tatsache gestellt, entweder ohne Lehrlinge auszukommen oder Teuerungszulagen auch für die Lehrehrlinge auszukommen oder Teuerungszulagen auch für die Lehrlinge zu zahlen. Das veranlaßte jetzt den Obermeister der Berliner Malerinnung zu folgender in verschiedener Hinsicht auch allgemein recht bemerkenswerten Betrachtungen im offiziellen Organ der Innung und des Arbeitgeberverbandes, der„ Berliner Maler- Zeitung". Er stellt zunächst fest, daß das unter Mitwirkung der Handelskammer festgesette
nachzuzahlen. Sat der Beflagte burch fie Schaben gehabt, fo lönne nicht möglich ist, davon den Unterhalt der jungen Beute zu er flagen, ohne dürfen aber niemals ein behalten bestreiten. Natürlich tauchte angesichts dieser Verhältnisse für den Verband der Maler, besonders als s die wirtschaftlichen Durchlesen, was man unterschreibt! Kriegsfolgen immer stärfen wirften, die Frage auf, ob nicht von Diese Mahnung fann gar nicht eindringlich und oft genug zentraler Stelle aus bei den Organisationen der Unternehmer auf wiederholt werden. Es machten vor der Schlichtungskommission eine Erhöhung der Lehrlingsentichädigungen hingearbeitet werden Beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund hatten der mehrere Arbeiterinnen der mehrere Arbeiterinnen eine Nachforderung geltend. Die Unter follte. Der Verband beschloß indes aus bestimmten Erwägungen Italienische Gewerkschaftsbund und Genosse Legien in nehmerin legte ein Buch vor, in dem die Frauen unterschrieben heraus ein mehr örtliches und persönliches Vorgehen. Die Presse Berlin , der Präsident des Internationalen Gewerkschafts- hatten, daß sie nichts mehr zu erhalten hätten. der Unternehmer mußte davon Notiz nehmen und bald saben sich bundes, das Gesuch auf Einberufung eines internationalen Die Frauen hingegen wandten ein, sie hätten nur unterschrieben, Gewerkschaftskongresses in der Schweiz gestellt. In seiner weil sie annahmen, es bezöge sich auf ihre Papiere. Daß es fich Sigung vom 15. September beschloß der Ausschuß des auf Geldangelegenheiten bezogen habe, darauf seien sie nicht aufSchweizerischen Gewerkschaftsbundes die Ablehnung die Ablehnung des merfiam gemacht worden. Magistratsrat v. Schulz zur Beklagten :„ Man erlebt es ja so italienischen Gesuches, weil ein Vorgehen über den Kopf des oft, daß Leute ihr Todesurteil unterschreiben, ohne es zu wiffen. bestehenden Internationalen Gewerkschaftsbundes hinweg nur sch frage darum: sind die Klägerinnen auf das, was sie zu unterneue Konflikte schaffen würde. Dem Gesuch des Genossen schreiben hatten, ausdrücklich aufmerksam gemacht worden?" Legien dagegen wurde entsprochen, obgleich man sich be- Beklagte:„ Jawohl, durch meine Buchhalterin." wußt ist, daß zurzeit noch kein internationaler Kongreß der Gewerkschaften zustande kommen könne, der diesen Namen verdient, weil die einen nicht kommen können und die andern nicht kommen wollen. Aus dem Kongreß werde wahrscheinlich, wie mit allen derartigen Veranstaltungen während des Krieges, nur eine Konferenz werden. Die schweizerischen Gewerkschaften wollen aber durch die Uebernahme ihren guten Willen zeigen, alles zu tun, was zum Gelingen der Sache beitragen kann. Es bleibt nun abzuwarten, welche Stellung die gewerkschaftlichen Zentralen der anderen Länder zu dem Songreßprojekt einnehmen werden.
Die Klägerinnen: Nein, die war gar nicht dabei!" In der Klage selbst handelte es sich auch um den merkwürdigen Fall, daß den Frauen für die Benutzung von Nähmaschinen 15 M. monatlich angerechnet worden waren.
24 Stunden den Frauen zurückzuerstatten. Im übrigen seien die Das Urteil lautete: Die Beträge für die Maschinen sind binnen letzteren abzuweisen. Der betreffende Artikel sei nicht tarifiert gewefen. Die Beklagte war nur verpflichtet, angemessene Löhne zu zahlen, dies sei aber geschehen.
In einer anderen Sache mußte ein Unternehmer 92,13 M. und 75,07 m. nachzahlen. Er hatte für Hosen statt 1,05 M. nur 80 Bf. bezw. 75 Pf. gezahlt. Dieser Zwischenmeister hatte einen Tarif vom In der gleichen Sigung wählte der Gewerkschaftsausschuß Bekleidungsamt vorgelegt, der aber nicht genehmigt worde war. Er entschuldigte sich damit, daß er geglaubt habe, der Tarif fet geals Nachfolger des Genossen August Huggler , der General- nehmigt worden, fand aber weder bei dem Richterkollegium noch bei sekretär des Schweizerischen Zugpersonalverbandes geworden den Vertretern des Bekleidungsamtes Glauben. ist, den Genossen Karl Dürr , bisher Sekretär des Schweize rischen Metall- und Uhrenarbeiterverbandes, zum Sekretär
Die Rahmenmacher nahmen am Donnerstag in einer Vertrauens
des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. Zugleich wurde auf männerversammlung Stellung zur Zeuerungszulage. Es wurde Antrag der Vertreter der französischen Schweiz beschlossen, ausgeführt, da das Vertragsverhältnis von Organisation zu Organach Eintritt besonderer Verhältnisse einen zweiten Sekretär nisation abgeschlossen ist, so haben die Unternehmer der Rahmenanzustellen, dessen Muttersprache das Französische ist. Den branche ebenfalls den Zuschlag von 25 Proz. zu geben. Sie sagen lokalen Sektionen der Eisenbahnerverbände, die dem Gewertet allerdings vielfach, sie wüßten von nichts und wollen deshalb nicht zahlen. Es fam in der Sigung einmütig zum Ausdruck, daß, schaftsbunde angehören, aber noch nicht den lokalen Arbeiter- wo die Zulage nicht gezahlt wird, die Arbeiter sich nach anunionen, wurde der Anschluß an diese empfohlen, der ihre berer Arbeit umsehen sollen. Da die Rahmenmacher jetzt moralische Pflicht sei. Trotzdem soll irgend ein Zwang in sehr gesucht sind, so fommen hierbei die Arbeiter nicht zu Schaden. dieser Beziehung auf die Eisenbahner nicht ausgeübt werden, Ferner wurde noch erklärt, daß die Rahmenmacher sich der Vereinda viele dieser Organisationen politisch neutral sind. Grund- barung unterwerfen, aber doch lieber vertragslos weiter gearbeitet säglich wurde ferner entschieden, daß die Gastwirtsgehilfen sich hätten. dem Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiterverband an zuschließen haben.
Lohn darf niemals einbehalten werden! Vor der Schlichtungsfommission der Schneider erschien ein Zwischenmeister, der nicht Inhaber seines Geschäfts ist. Er hatte zwar Vollmacht von feiner Frau, aber doch nicht genügend, um sich auf eine Einigung einlassen zu können.
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Es klagten zwei Arbeiterinnen gegen diese merkwürdige Firma. Die eine verlangte 5,70 M. und die andere 15 M., welche Summen die Betriebsinhaberin einbehalten hatte.
"
Wie tommen Sie denn eigentlich dazu, den Frauen ihren Lohn vorzuenthalten?" fragte Magistratsrat v. Schulz.
Der Beklagte redete sich damit heraus: die 5,70 m. habe er bezw. seine Frau einbehalten, weil die Frau, ohne ihre Arbeit fertig zu machen, fortgegangen sei, die 15 M., weil er habe ausbessern und ändern müssen an der gelieferten Arbeit. Er nannte auch die Aenderungen. Kunze vom Schneiderverband: Und dafür behalten Sie 15 M. Arbeitslohn ein? Die Aenderungen find mit 50 Pf. reichlich bezahlt." Beisiger Eder: Wie kommen Sie denn dazu, für die angeblichen Ausbesserungen gleich 15 M. abzuziehen, dazu haben Sie doch nicht das geringste Recht?"
Beklagter:" Jawohl, wenn ich ausbessern lassen muß. behalte ich
eben den Lohn ein."
v. Schulz: Sie haben vielleicht Erfazanspruch, aber nimmer mehr dürfen Sie der Frau den Lohn vorenthalten. Und der andern Frau können Sie erst recht nichts abziehen, wenn sie ohne Kündigung eingestellt war, fonnte sie jederzeit aufhören."
Beflagter:" Sie hat ihre Arbeit nicht fertig gemacht, da konnte ich ihr doch den Lohn einbehalten."
v. Schulz:" sch habe Ihnen schon einmal gesagt, daß Sie Hierzu kein Recht haben."
Die betreffende Klägerin:" Ich werde doch nicht bleiben, wenn der Mann mir Backpfeifen anbietet!" Da der Beklagte feinen Bergleich eingehen, sondern die Klage vertagt haben wollte, damit seine Frau erst noch mal herkommen fönne, erklärte der Vorsitzende:„ Es liegt für die Kommission feine Veranlassung vor, den Fall zu vectagen, die Sachlage ist völlig geklärt, die Aussage der Ehefrau könnte daran auch nichts mehr ändern."
Es erfolgte denn auch folgender Beschluß:
Der Beklagte wird verurteilt, an die erste Klägerin 12 M. auszuzahlen. 3 M. find für die von ihr verschuldeten Ausbefferungen angerechnet worden. Für die zweite Klägerin find 5,70 M. voll
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Der Handlungsgehilfenverband( Bezirk Berlin ) nahm in seiner Versammlung am Donnerstag den Geschäfts- und Kassenbericht für das zweite Quartal entgegen. Daraus ist zu entnehmen, daß die Mitgliederzahl von 3924 auf 3905 zurüdgegangen ist. Der Rüdgang erstreckt sich nur auf die männlichen Mitglieder und ist hauptsächlich auf Einverufungen zum Militär zurückzuführen. Dagegen hat die Bahl der weiblichen Mitglieder eine mäßige Zunahme erfahren. Die innere Kraft der Organisation ist trop der Striegsereignisse ur.erschüttert geblieben. Auch im abgelaufenen Vierteljahr hat der Verband in verschiedenen Betrieben Bewegungen zur Erlangung von Teuerungszulagen geführt. Die Bewegungen hatten in einigen, jedoch nicht in allen Fällen Erfolg. Noch nicht abgeschlossen sind die mit anderen Angestelltenverbänden gemeinsam geführten Bewegungen in der A. E. G. und der Bemag. Hinsichtlich der Forderung der Bemag- Angestellten hatte man das Kriegsministerium um Vermitte lung ersucht. Das Kriegsministerium schlug die Bildung eines Angestelltenausschusses bor , der mit der Direktion verbandeln könne. és fand sich aber feiner der Angestellten bereit, ein Mandat für den Ausschuß anzunehmen. Die Angestellten fürchteten, eine entschiedene Bertretung ihrer Interessen im Ausschuß fönnte für fie nachteilig fein. Dbgleich das Kriegsministerium zugesichert hat, daß der artiges nicht vorkommen dürfe, war die Befürchtung der Angestellten nicht zu beseitigen. Der Ausschuß kam deshalb nicht zustande. Um eine rege Agitation unter den weiblichen Angestellten betreiben zu können, ist eine Kommission eingesetzt worden. Der Leiterin derfelben, Frau Plettner, billigte die Versammlung einen sig in der Ortsverwaltung zu. Mit Rüdficht auf die durch den Mitgliederrückgang verursachten Verminderung der Einnahmen beschloß die Versammlung auf Antrag der Ortsverwaltung die Erhebung eines monatlichen Ortsbeitrages von 20 Pf.
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Durch Anfrage beim Hauptborstand ist festgestellt, daß diefer Verbandsgelder in Kriegsanleihe angelegt hat. Hierüber wurde in der Versammlung lebhaft diskutiert und gegen einzelne Stimmen eine Resolution angenommen, welche diese Maßnahme des Hauptvorstandes mißbilligt und erwartet, daß sie nicht wiederholt werde. Die Erfazwahl zur Ortsverwaltung hatte das Ergebnis, daß Berger als zweiter Vorsitzender und Fräulein Neuthal als Schriftführerin gewählt wurden.
Lehrlingslöhne im Malergewerbe.
Koſtgeld für einen Malerlehrling in Berlin ſeit 1909 im ersten Lehrjahr 5 M., im zweiten 6 M., im dritten 7,50 M. und im vierten Lehrjahr 9 M. beträgt, daß beim Vorliegen eines SchulabgangsBeichnen bat, eine dreijährige Lehrzeit vereinbart, zeugnisses der ersten Klasse und wenn der Lehrling Talent im unter gewiffen Umständen auch die Zahlung eines Kostgeldes ausgeschlossen werden kann. Also brauche kontraktlich jeder Meister auch jetzt nur das genannte Wochenkostgeld zu zahlen, so lange von einer Hierauf fährt Innungsversammlung nichts anderes beschlossen sei.- er fort:
" Fraglich aber ist es, ob dieses Kostgeld in jetziger teurer Zeit als angemessen angesehen werden kann und ob es nicht eine Ehrenpflicht des Meisters ist, dasselbe den Verhältnissen entsprechend zu erhöhen. Daß aber ein in der Entwickelung begriffener, sich ausarbeitender junger Menich vom benannten Softgeld erhalten werden kann, ist eine Unmöglichkeit. Wenn nun der Vater des Lehrlings zu Kriegsdiensten eingezogen wird und der Mutter die Sorge um die Ernährung des Jungen auch noch aufgebürdet ist, so geht dies über ihre Kräfte und der Meister muß Helfend eingreifen. um im Lehrverhältnis eine Stockung zu ver meiden.
Da die Meisterschaft es eingesehen hat, daß den Gehilfen und Anstreichern eine Teuerungszulage von 6 Pf. pro Stunde gleich wöchentlich 3 M. zugebilligt werden mußte, so bedarf es nicht erst eines formellen Beschlusses der Innung, auch dem Lehrling eine entsprechende Teuerungszulage zu gewähren, sondern das Gefühl der Gerechtigkeit gebietet es, den Ernährer des Lehrlings mit einer Ertrazulage während der Dauer des Krieges und Die Lebensmittel des der großen Teuerung zu unterſtügen. Lehrlings find genau so hoch im Preise wie die des Gehilfen und der Magen des Lehrlings begehrt ebenso stürmisch und oft nach Nahrung wie der eines Arbeitnehmers oder Meisters.
Ein großer Teil unserer Lehrlinge ausbildenden Kollegen hat längst eine Teuerungszulage gezahlt und dadurch die Arbeitsfreudigkeit des Lehrlings und auch dessen Magen gestärkt. Nach von uns eingezogenen Erkundigungen sind es 2-3 m., welche freiwillig gegeben werden. Diese Einsicht ist lobenswert und bedurfte nicht erst eines Innungsbeschlusses.
Ein Teil der Meister aber haben es abgelehnt, ihren Lehrlingen eine Teuerungszulage zu gewähren. Diese Herren möchte ich dringend bitten, bei ihrem ablehnenden Standpunkt nicht zu beharren und der schweren Zeit Rechnung zu tragen. Ihr jetzt ,, rechtlicher" Standpunkt kann zum Schaden des Meisters auslaufen, gereicht auch dem ganzen Gewerbe nicht zur Ehre.
Unstimmigkeiten zwischen Meister und Lehrling oder dessen gesetzlichen Vertreter werden von den berufenen Organen der Innung ftets unparteiisch geprüft und geregelt. Sollten aber Lehrverhältnisse durch die Verkennung der Verhältnisse und Pflichten einer Partei eine Störung erfahren, so kann der schuldige Teil, selbst wenn er die Grenzen seines gefeglichen Rechtes eingehalten, auf eine für ihn günstige Regelung feinen Anspruch erheben."
Wenn die Meister nicht ohne weiteres ihrer Pflicht nachkommen, dann ist nicht zu verstehen, warum sie nicht dazu durch Innungsbeschluß gezwungen werden. Das Vorgehen des Obermeisters der Berliner Malerinnung wird aber sicher eine gewisse Wirkung, auch über Berlin hinaus, auslösen und das übrige wird von anderer Seite auch in den übrigen Teilen des Reiches vollends nachgeholt Ausland.
werden.
Kein Streit der Uhrenarbeiter in der Schweiz .
Der Konflikt in der Uhrenindustrie Biels ist insofern friedlich beigelegt worden, als vereinbart wurde, rückständige Uhrenfabrikanten zu veranlassen, ihre Löbne auf die normale Höhe zu bringen. So dann soll in allen Fabriken zwischen den Arbeitern und den Unternehmern über die Gewährung einer Teuerungszulage verhandelt werden. Erst dann, wenn durch diese direkten Unterhandlungen keine Einigung erzielt wird, sollen die beiderseitigen Organisationen gemeinschaftlich eingreifen.
Auch das Malergewerbe leidet überaus start unter dem jetzt ganz allgemein fühlbaren Lehrlingsmangel. Neben anderen Ursachen dieser Erscheinung ist eine der hauptsächlichsten die geringe Entlohnung der Lehrlinge, die seit Jahren nicht oder nur ganz gering Sonntag mittag. Beitweise nebelig, sonst troden und vielfach heiter, in fügig stieg, so daß es minderbemittelten Eltern und Erziebern garden Mittagsstunden mild, in der Nacht zum Sonntag wieder sehr fühl.
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