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Herzen ein Notfchret zum Simmel. Wer steht einen| Militärrentenempfänger lediglich nach ihrer Arbeits.| Direktion der Vereinigten Meiereien einen Käufer in berschiedene Ausweg? Wer weiß einen Nat? Blättert in der Bibel und leistung, ohne Berücksichtigung des Rentenbezugs, zu bemessen Filialen großer Konkurrenzfirmen geschickt, um dort Butter einzu­sucht euch Trost aus frommen Sprüchen vom Harren und ist. Nach diesem in den Betrieben der Heeresverwaltung bisher kaufen, obwohl er nicht in die Kundenliste des betreffenden Ge­von Wundern! Lest die Geschichte Friedrichs des Großen und schon beobachteten Grundsay, dessen amtliche Anerkennung und all- schäfts eingetragen war. Die Butter bezahltent natürlich die Meie. wartet auf das Mirakel des Hauses Brandenburg"! Schlagt gemeine Anwendung zugleich eine Förderung der Bestrebungen Schillers Tell" auf und left an jenem Abend nicht mehr der sozialen Kriegsbeschädigten fürsorge bedeutet, ist bei allen mili- reien und ebenso erhielt die beauftragte Berson ein kleines Entgelt­weiter", sobald ihr bei der Stelle angelommen sein werdet: tärischen Dienststellen ohne Zulassung von Ausnahmen zu ver- für ihren Gang. Als dann in der Tat dieser Käufer mehrfach auf Bann wird der Metter kommen diesem Lande?" fahren. J. A.: v. Langermann. diese Weise Butter erhielt, wurden die Fälle der Butterversorgungs­2. Invaliden und Hinterbliebenenversicherung. stelle unterbreitet. Der Erfolg war etwas unerwartet. Denn es Serabsehung der Kriegsbesoldung für Offiziere und Offizier Stellvertreter. Personen, die während des Krieges von der Heeresverwaltung wurde nun eine Art Generalanzeige gegen eine An­auf Widerruf in Beamtenstellen verwendet werden und für sahl angesehener Firmen, darunter Gebrüder Groh, Die neueste Nummer des Armeeverordnungs- Blattes veröffent- und ihre Angehörigen Anspruch auf Versorgung nur aus dem§ 85 bei der Staatsanwaltschaft erstattet, die ihrerseits nicht etwa nur licht eine Stabinetisorder, nach der die bisher feſtgeſetzten Kriegs- des Offizierpensionsgefehes vom 31. Mai 1006 und dem§ 19 des die schuldige Verkäuferin, sondern auch den angestifteten, gebührnisse einer Benderung unterzogen werden. Nach dieser neuesten Militärhinterbliebenengejekes vom 17. Mai 1907 herleiten tönnen, peinlich überraschten Käufer und den noch mehr darüber über Verfügung soll n. a. die monatliche Dienstzulage für den Kriegsminister und die Armee- Oberbefehlshaber um je 1000 W., die für die tom werden durch den§ 1234 der Reichsversicherungsordnung nicht von raschten Inspettor wegen Anstiftung au einem Bergehen mandierenden Generale usw. um je 650 M. berabgesetzt werden. Someit sie mit versicherungs- mit Strafbefehlen bedachte. Während in dem einen Falle die der Versicherungspflicht befreit. Someit sie mit versicherungs­Weiter wird die monatliche Besoldung für Divisionskommandeure Pflichtigen Arbeiten beschäftigt werden, sind deshalb für sie Bei: Käuferin die Strafe in Höhe von 25 M. bezahlte oder vielmehr träge zur Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung zu ent­uim. um 150 M. Herabgesetzt. Nach den neuesten Feststellungen er halten Hauptleute, Rittmeister, Stabsärzte, Stabsveterinäre uim. bei richten. Ist die Beitragsentrichtung bisher unterblieben, dann diese für sie bezahlt wurde, legten sowohl die solchermaßen bedachte Formationen mit mobiler Besoldung ein monatliches Gehalt von muß sie für die noch im Dienste der Heeresverwaltung stehenden Verkäuferin der Firma Gebrüder Groh wie der Inspektor 510 M., bei Formationen mit immobiler Besoldung ein solches von Personen alsbald nachgeholt werden. Die anteiligen Beiträge sind, Schulze Widerspruch gegen ihren Strafbefehl ein, der nun 450 W. Dazu tommt dann noch bei einer Anzahl von Dffizieren nötigenfalls in Ratenzahlungen, von den Versicherten wieder ein- gestern das Charlottenburger   Schöffengericht be­im Hauptmannsrang unter gewissen Borbedingungen eine Monats- auaiehen. Für bereits Entlassene müssen die Beitsäge in vollem schäftigte. Beide wurden auch freigesprochen, Schulze jedoch nur im Hauptmannsrang unter gewissen Vorbedingungen eine Monats- Umfange auf die Reichskasse übernommen werden. Wo die Nach aus subjektiven Gründen. Das Verfahren der Vereinigten Meie zulage von 145 W. Leutnants. Feldwebelleutnants, Oberärzte, entrichtung für diese Personen auf Schwierigkeiten stört, weil Aſſiſtenzärzte. Veterinäre usw. erhalten bei Formationen mit mobiler zum Beispiel der Aufenthalt der Entlassenen den Dienststellen reien, das auch von Justizrat Dr. Sandberg einer herben Kritik Besoldung ein monatliches Gehalt von 250 m, bei Formationen nicht bekannt ist, kann die Forderung der Versicherten oder der unterzogen worden war, sei nicht schön und berechtigt. Der Ange­mit immobiler Besoldung ein Gehalt von 20 M. Auch für diese Bandesanstalt abgewartet werden. Streitigkeiten aus dieser Re- lagte habe sich jedoch in einem Rechtsirrtum über seine Befugnisse Rangklaffen ist noch eine Monatszulage vorgefehen, die für Ver- gelung sind vor Beschreitung des Rechtsweges bei der Fabriken befunden. Die angeflagte Verkäuferin wurde freigesprochen, weil nicht nachgewiesen wurde, daß fie die Butter verkauft hatte. heiratete 60 M. beträgt und die unter Umständen auch Unverheirateten Abteilung des Kriegsministeriums zur Sprache zu bringen. Allerhöchst mit Wahrnehmung beauftragt: v. Wrisberg. zugebilligt werden kann.

Oberleutnants,

Die vom 1. Oftober 1916 neuernannten Offizier- Stellvertreter erhalten, soweit sie nicht besoldete Neichs, Staats- oder Gemeinde­beamte sind, bei mobilen Formationen eine monatliche Löhnung bon 190 M.

Das tägliche Brot.

Das Kriegsernährungsamt über Safernährmittel. Das Kriegsernährungsamt gibt bekannt: In den Tageszeitungen und in Gingaben an das Kriegsernäh­cangsamt wird zurzeit vielfach einer reichlichen Ausnüßung der großen Saferernte für die Zwecke der Wolfsernährung das Wort geredet. Teilweise werden die Forderungen dahin präzisiert, daß eine Million Tonen Hafer für die Volfsernährung. d. b. aur Herstellung von Hafernährmitteln Verwendung finden soll. Das Kriegsernährungsamt hat der Angelegenheit, deren Bedeutung nicht zu verkennen ist, bei Aufstellung des Haferwirtschaftsplanes seine volle Aufmerksamkeit augewendet und es ist im Haferwirtschafts­plan für die Herstellung von Safernährmitteln diejenige Safer­menge bereitgestellt worden, die die bestehenden Hafernährmittel­fabrilen bei Inanspruchnahme ihrer Einrichtungen bis zur Grenze threr Leistungsfähigkeit verarbeiten fönnen. Die Leistungsfähigkeit der bestehenden Fabriken reicht aber bei weitem nicht so weit, wie die gestellten Forderungen anzunehmen scheinen. Die Möglichkeit einer Steigerung dieser Leistungsfähigkeit wird zurzeit geprüft. Eine wesentliche Erweiterung bestehender oder die Grrichtung neuer Hafernährmittelfabriken scheitert schon an der derzeitigen Unmög­lichkeit, die erforderlichen neuen Maschinen und Einrichtungen rechtzeitig au beschaffen und in Betrieb zu jeben. Ob die Heran­ziehung anderer bestehender Betriebe zur Hafernährmittelfabrika­tion sich bechnisch durchführen läßt, wird geprüft werden. Jeden­falls wird keine Möglichkeit der Steigerung der Erzeugung unbe­nüßt bleiben. Im übrigen bedeutet die vorgesehene volle Aus­nüßung der bestehenden Hafernährmittelfabriken gegen das Vor­jahr bereits eine ganz bedeutende Steigerung der Hafernährmittel­erzeugung, die bei den wertvollen Eigenschaften der Hafernähr­mittel der Ernährung ganz wesentlich zugute kommen wird. Die gesteigerte Erzeugung fann allerdings erst in der nächsten Beit fühlbar werden, da die Fabrikation aus der neuen Ernte erst jett in Gang fommen kann, während die Fabrikate aus der alten Ernte naturgemäß zurzeit sehr knapp geworden sind.

Zur Obstbeschlagnahme.

Berlin  , 23. September.  ( W. T. V.) Die vom Kriegsernäh rungsamt mit der Durchführung der Pflaumen und Wepfelbeschlagnahme beauftragte KriegsgefeII= schaft für Obstkonserven und Marmelaben G. m. b. H. macht bekannt, daß wiederholt Uebertretungen der Bedingun gen, unter denen die Ausweistarten erteilt wurden, durch Händler vorgekommen sind, und daß Verladungen von Pflaumen und Aepfeln von Händlern vorgenommen wurden, welche nicht mit Ausweistarten versehen sind. Es sind bereits mehreren Händ Tern die Ausweisfarten entzogen und Anzeigen erstattet worden. Es wird deshalb dringend empfohlen, sich genau an die erlaffenen Vorschriften zu halten, da jede Uebertretung auf das strengste ge­ahndet wird.

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Soziales.

Militärrentenempfänger.

Gerichtszeitung.

Aus aller Welt.

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Goldmünzenausfuhr durch einen Gymnasialprofeffor. zwei Monaten Gefängnis und 100 M. Geldstrafe wurde vom git­Butter an nicht eingetragenen Kunden. fauer Schöffengericht der Lehrer am Kgl. Nealgymnasium 3ittau Ueber die Abgabe von Butter an Kunden, die in den betreffen- Professor Dr. Erwin Hämcher verurteilt. Hämcher, der sich in guten Verhältnissen befindet, hatte aus Gewinnsucht versucht, den Geschäften nicht in die Kundenliste eingetragen sind, ist es deutsche Goldmünzen über die Grenze nach Desterreich zu bringen, in Interessentenkreisen häufig zu Klagen gekommen. Diese ver- um den höheren Agisgewinn einzuheimsen. Der Fall erregte in anlaßten schließlich die Vereinigten Bommerichen Bittau in den weitesten Kreisen großes Aufsehen. Die Anklage er­Meiereien" zu einem Verfahren, das den Beteiligten eine folgte auf Grund des Goldausfuhrverbots vom 13. November 1915 Reihe von gerichtlichen Strafbefehlen einbrachte und und des Zollvereinsgesetzes. deshalb für jedermann die Warnung enthält, sei es Stäufer oder Schnee in den bayerischen Alpen. In den bayerischen Bergen  Verkäufer, sich auf derartige private Grmittlungsverfahren einzu- hat starter Schneefall eingesetzt. Der Schnee reicht berichiedentlich lassen. Um der amtlichen Butterversorgungsstelle" tatsächliches bis zur Taljohle. Durch den Wetterumschlag wurden die Senne Material zum Beweise für bestehende Mißstände zu übergeben, rinnen zur porzeitigen Schließung gezwungen. Das Bich wird hatte nach ihrer Angabe der Inspektor Schulze im Auftrage der schon von den Weiden abgetrieben.

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