Der Gerichtshof schloß sich jedoch dieser Meinung nicht an, son» dern verurthcilte den Beklagten zur Zahlung der Klagesumme, mit der Begründung, daß verdienter Lohn auszuzahlen sei. Habe sich der Beklagte— wie es scheine— durch das Verhalten des Klägers geschädigt geuchlt, hätte er etwaige Ansprüche beim Gericht geltend machen können. Amtliche Mißgriffe kamen in einer Verhandlung zur Sprache, welche gestern vor der zweiten Strafkammer am Land- gericht II stattfand. Wegen Aufreizung verschiedener Gesellschafts- klaffen gegen einander bczw. Beamtenbeleidigung waren die Ge- nossen Buchhändler Adolph Hoff mann aus Pankow , Töpfer Otto G I a ß, Arbeiter Adolph Thal und Töpfer Edmund Brandenburger— letztere drei in Reinicken- dorf wohnhast— angeklagt. Am 29. Oktober v. I. hatte der Angeklagte Hoffmann im Arbeiter-Bildungsvcrein„Zukunft" zu Reinickendorf einen Vortrag über„Modernes Raubritterthum" gehalten und soll nach Auskunft des einen der überwachenden Gendarmen dabei ausgeführt haben:„Die Revolution wird den Arbeiter zum Siege führen. Vor den Opfern, welche die neue Revolution kosten wird, braucht sich der Arbeiter nicht zu scheuen, denn die Kriege fordern stets noch größere Opfer!" Glaß und Thal solle» in bezug auf den Gendarm Klötzsch sich in dem Sinne geäußert haben, derselbe verstehe das Vereinsgesetz nicht und sollte lieber seine Nase in das Gesetzbuch stecken. Thal hatte in der Diskussion an ein Inserat im„Vorwärts" angeknüpft. welches ungefähr dahin lautete:„Ich erkläre das Fräulein Ida Mehls als ein brave und rechtschaffene Person und bedauere das Vorgehen des Reinickendorfer AmteS gegen dasselbe. Fr.Kleinschmidt." Thal hatte die Frage an die Versammlung gerichtet, ob Jemand von den Anwesenden wisse, wie dieses Inserat zu stände gekonimen sei. Er habe davon gehört, daß man ein anständiges Mädchen nach den» Amte zitirt und dort ungehörig behandelt habe. Am Schlüsse seiner Ausführungen rief er der Versammlung zu:„Da können Sie sehen, welche Summe von Vergewaltigung sich auf unserem Amtsbureau angesammelt hat!" Die Beweisaufnahme gestaltete sich bezüglich des Hoffmann'schen Vortrages von vorn- herein überaus günstig. Hoffmann skizzirte seine» Vortrag in einer Weise, daß die inkriminirten Aeußerungen zwar in den Rahmen desselben paßten, aber dennoch einen ganz harmlosen Sinn erhielten. Auf Befragen des Vertheidigers Rechtsanwalts Heine gab Gendarm Klötzsch zu, daß er während des Vortrages mehrere Male den Saal verlassen und seinen Bericht erst am anderen Morgen aufgesetzt habe, doch bedurfte es eines näheren Eingehens ans die Zuverlässigkeit der Notizen des Beamten gar nicht, da der Vorsitzende Landgcrichtsdirektor Renckhoff an den Gendarmen die Frage richtete:„Ich finde in diesen Ausführungen gar nichts Besonderes, hat denn Jemand im Saale daran Anstoß genommen?"— Gendarm:„Ja!"— Präs.:„Wer denn z.B.?" — Gendarm:„Die Sozialdemokraten gewiß nicht, und weiter war ja Niemand da. Aber ich habe von meinem Standpunkts daran Anstoß genommen!"— Präsident:„Ja, dann dürfen Sie auch keine Zeitung einer anderen Partei lesen, denn dann werden Sie immer etwas finden, woran Sie Anstoß nehmen können. Was der Angeklagte gesagt hat, das steht alle Tage in viel schärferer Form in den Zeitungen seiner Partei!"— Die Angeklagten Glaß und Brandenburger erklären ihre Ausführungen in bezug auf den Gendarmen durch das Verhalten desselben. Derselbe habe z. B. von dem Vor- tragenden verlangt, nicht so laut zu sprechen, denn man könne den Vortrag auf der Straße hören und er müsse alsdann an- nehmen, daff eine Fortsetzung der Versammlung unter freiem Himmel stattfinde und demgemäß die Versammlung auflösen. Der Gendarm habe auch vom Vorsitzenden verlangt, daß er die Redner verhindern solle, ihn zu beleidigen, eventuell denselben das Wort entziehen sollte. Am längsten gestaltete sich derjenige Abschnitt der Verhandlung, welcher sich auf die Ausführungen des Angeklagten Thal bezog. Hier hatte die Vcrtheidigung einen Wahrheitsbeweis angetreten. Die als Zeugin geladene, in der Residenzstraße bei ihrer Schwester wohnhaste unverehelichte Nähterin Ida Mehls bekundete, daß sie eines Tages früh um K Uhr ein Gendarm aus dem Bett geholt und ihr gesagt habe, sie müsse niit ihm aufs Amt, um sich untersuchen zu lassen, da sie gewerbsmäßige Unzucht treibe und andere junge Leute an- gesteckt habe. Auf dem Amte habe man sie in eine Zelle ge- sperrt, bis endlich am Nachwittag der Dr. Kauffmann er- schienen sei und sie untersucht h-sbe. Derselbe habe gesagt, sie sei krank, sie solle sich einen Krankenschein von der'Kasse holen und sich in der Charitce behandeln lassen. Da sie sich völlig gesund fühlte. Hohe sie sich auf eigene Kosten von Dr. Berliner untersuchen lassen. Dieser habe erklärt, er finde nichts Besonderes, um des lieben Friedens willen möge sie aber doch nach der Charitee gehen. Darauf habe sie sich auch noch von Dr. Kohn untersuchen lassen, der sie für gesund erklärte. Da das Attest des letzteren auf dem Amte als unzureichend erklärt worden sei, habe sie sich noch von dem Bezirksphysikus Döhring in der Chausseestraße untersuchen lassen, der ihr bescheinigt habe, daß sie völlig gesund sei. Dieses Attest habe sie ans dem Amts- bureau vorgezeigt, dort habe man ihr jedoch gesagt, sie müsse«in Attest vom Kreisphysikus Philipp beibringen, sonst müsse sie nach der Charitee. Dazu hätten aber ihre Mittel nicht mehr aus- gereicht, weshalb sich ihr Schwager beim Landrath beschwerte. Darauf habe inan ihr auf dem Amte gesagt, es sei gut, sie möge gehen. Man habe auch ihre Schwester aufgefordert, sie aus de? Wohnung zu entfernen, was diese aber verweigert habe. Wie Die Syphilisseuch«. Unter theilweiser Benutzung der unter demselben Titel veröffentlichten Artikel im„Der Töpfer". Von einem Arbeiter. Berlin 1834. Daß jemand sein Gehirn mit allerhand Dingen vollpfropft, von denen er nichts versteht, und von denen man nur durch langjährige Erfahrung, nie aber aus Büchern ein richtiges Ver- ständmß bekommen kann, das ist ein Vergnügen, das wenigstens für andere unschädlich ist. Schlimmer ist es schon, wenn der- selbe Mensch in dem Drange, seine neugebackenen Kenntnisse an den Mann zu bringen, sich hinsetzt und aus all' den Büchern, von denen er nur den kleinsten Thetl und auch diesen noch falsch verstanden hat, einen Brei zusammenrührt, diesen Brei mit eigener Sauce übergießt und so präparirt seine» nichts- ahnenden Mitmenschen vorsetzt. Wenn man aber ein solches Machwerk, um es den Arbeitern genießbar zu machen, durch und durch mit sozialistischen Brocken spickt, es gewissermaßen als zur Parteiliteratur gehörig in den Partei- organen annoncirl und durch Kolporteure in Arbeilerkreisen ver« breiten läßt, so wird eine eindringliche Warnung zur Pflicht. Der Verfasser der vorliegenden Broschüre mag das geben wir gern zu— von den besten Absichten beseelt gewesen sein, als er an die Abfassung derselben ging; aber die Schrist— die zum größten Theil nur eine wahllose Sammlung von Ausschnitten aus anderer Leute Büchern ist— enthält da, wo der Verfasser selbst spricht, eine solche Fülle gröbster Fehler und Jrrthümer, daß sie nur Unheil anrichten kann, und wir können dieselbe jungen Leuten, welche wirkliche Belehrung auf diesem Gebiete suchen, nicht als geeignetes Mittel hierzu empfehlen. gontane'» Althm durch die Umgegend von Berlin . Theil IV(Grunewald ) mit 1 Karte und 1 Tabelle Verlag von F. Fontane u. Co., Berlin W. Preis 50 Pf. Gerade zur rechten Zeit kommt der vom Touristenklub für die Mark Brandenburg herausgegebene Führer durch den Grüne- wald. In knapper und klarer Weise ivird dem Wanderer ein Ueberblick über die Verhältnisse des Grunewaldes gegeben. In erschöpfender Weise werden die Ausflüge aufgezählt und die Orien- tirung erleichtert. Eine zwar etwas kleine, aber sehr deutliche Karte erhöht den Werth des Schristchens, das sich bequem bei Ausflügen in der Tasche mitführen läßt. L- i sie später erfahren habe, sei sie von dem Schlächter Franz Klein- schmidt bezichtigt worden. Derselbe habe ihr eines Abends seine Begleitung aufgedrängt und ihr unsittliche Anträge gestellt. Da er im Guten nicht zum Ziele kam, habe er Gewalt anwenden wollen, doch habe sie ihn mit Erfolg abgewehrt. Sie habe ihn darauf wegen Beleidigung verklagt, der Prozeß sei durch Vergleich beendet worden, Kleinschmidt habe Abbitte geleistet, sämmtliche Kosten erstattet, das von Thal verlesene Inserat im„Vorwärts" veröffentlicht und darauf sei er nach London gegangen. Ueber diesen Fall wurde nun noch der Amtsvorsteher Wille in Reinickendorf vernommen. Diesem hat Gendarm Wolss an- gezeigt, die Mehls habe Umgang mit jungen Männern und sei krank; der in der Charitee liegende Kleinschmidt habe sich seine Krankheit bei ihr geholt. Er habe darauf im gesundheits- polizeilichen Interesse die Vorführung des Mädchens zum Zwecke der Untersuchung angeordnet. Für 10 Uhr sei Dr. Berliner nach dem Amte beordert worden, derselbe sei nicht erschienen, weshalb sich die Untersuchung bis zum Nachmittag hinzog. Da Dr. Kauffmann das Vorhandensein einer Krankheit konstatirte, so mußte die amtliche Ausforderung ergehen, sich in der Charitee behandeln zu lassen. Das später beigebrachte Attest des Dr. Kohn habe daran nichts ändern können, dazu sei ein Physikatsatkeff erforderlich gewesen, und das des Dr. Döring reichte' nicht aus, weil dieser nicht für diesen Bezirk funktionirt. Der Landrath habe ihm aber bedeutet, daß man in diesem eigenartigen Falle wohl von einem Attest des Kreisphysikus absehen und sich mit dem vor- liegenden Attest eines nicht zuständigen Bezirksphysikus begnügen könne. Damit sei die Sache, mit der er selbst wenig zu thun gehabt habe, erledigt gewesen. Nach diesem Ausfall der Beweis- aufnähme wurden sämmtliche Angeklagte freigesprochen. Staats- anwalt und Gerichtshof stimmten mit dem Vertheidiger überein, daß weder bei Hoffmann eine Aufreizung, noch bei den übrigen Angeklagten eine Beleidigung vorliege. Mögen die Ausdrücke der letzteren auch sehr derb und schlecht gewählt sein, so sei doch eine direkte Beleidigung nicht darin zu finden. Ein recht interessanter Slntisemitcn-Prozest stand am Sonnabend vor der unter dem Vorsitz des sehr bekannten Herrn Brause wetter stehenden zweite» Kammer des hiesigen Land- gerichts I zur Verhandlung. Jnkriininirt war eine Briefkasten- notiz in der antisemitischen„Täglichen Rundschau" vom 30. Januar. Angeklagt waren wegen derselben der Redakteur Oskar v. Ehrenberg und der Verleger Dr. Friedrich Lange. Die beanstandete Brieskastennotiz lautet folgendermaßen:„Dr. E. L. in Mühlhausen i. Th. Ihre örtlichen Verhältnisse haben wir an dieser Stelle schon einmal erwähnt. Daß eine deutsche Stadt von 30000 Einwohnern(und darunter nur etwa 250 Inden) nun wirklich drauf und dran ist, einen Mann jüdischer Herkunft(Stadtrath R o s e n st o ck) zu ihrem Bürgermeister zu wählen, ist einfach ein I a m m e r und eine Schande dazu. Wenn aber die Bürger selbst ihr deutsches Gewissen nicht mehr fühlen oder fühlen wollen— wir können ihnen so rasch keine andere Seele einblasen. Daun heißt es hier wie an so manchem anderen Orte: erst noch tiefer in den Dreck, erst noch völliger in die Knechtschaft, dann werdet Ihr auch wieder Sehnsucht spüren! Freundl. Gruß." Wegen dieser Notiz halte Stadtrath Rosenstock den Strafantrag gestellt. Der Angeschuldigte Dr. Lange gab zu, die Notiz verfaßt zu haben, der Angeschuldigte v. Ehrcnbcrg nahm die Mitverantwortung auf sich, obgleich ihm die Notiz vor der Veröffentlichung nicht zu Gesicht gekonimen sei. Die Beweisaufnahme erstreckte sich nur auf die Verlesung des beanstandeten Artikels.— Staats- nnwalt F l i ck e l führte aus, daß die Notiz schwere Ehren- kränknngen enthalte und beantragte gegen jeden der Angeklagten eine Geldstrafe von 300 Mark. Der Angeschuldigte v. Ehrcnberg bestritt, daß er eine beleidigende Absicht gehabt habe und daß überhaupt eine Beleidigung des Strafantragstellers vor- liege. Die Person des Stadtraths Rosenstock habe gar nicht getroffen, sondern»ar gerügt werden, daß überhaupt ein Mann'jüdischer Herkunft zu dem Posten eines Bürgermeisters in Aussicht genommen worden sei! Wenn er das Eindringen der. Juden in richterliche und behördliche Stellen als eine Gefahr für das deutsche Volk betrachte, so sei er nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, dies zu bekämpfen. Stadtrath Rosenstock würde auch keineswegs den Strafantrag gestellt haben, wenn er dazu nicht von einem zumeist aus jüdischen Rechtsanwälten bestehenden Verein, dessen Mitglieder die Aufgabe hätten, die Zeitungen nach solchen Artikeln zu durchschnüffeln, in denen eine Be- leidigung des Judenthums gefunden werden könnte, aufgestachelt worden wäre. Auch der Augeschuldigte Dr. Lange plaidirte für seine Freisprechung. Er habe nur dem Prinzipe Ausdruck gegeben, welches auch der preußische Staat verfolge, indem er Juden vom Offlzicrstande völlig ausschließe. Er fasse seinen journalistischen Beruf gewissenhaft und ernst auf, glaube nicht über den ihm zustehenden Rahmen, öffentliche Hebel- stände zu kritisiren, hinausgegangen zu sein, und könne nur sagen, daß er im Falle einer Verurtheilung das Gefühl habe, die Strafe zu Unrecht erleiden zu müssen! Der Gerichtshof kayi nach längerer Berathung zu einem Schuldigspruch gegen beide Angeklagten. Nach mehrfachen Entscheidungen des Reichsgerichts stehe der Presse nicht mehr Recht zu, als jeder Privatperson. Es komme gar zu häufig vor, daß die Presse mit der Ehre anderer Men- schen umgehe, als sei dieselbe g ar n i ch t s w ert h. Die in Rede stehende Notiz enthalte zweifellos schwere Ehren- kränkungen des Stadtraths Rosenstock. Allerdings sei den Angeklagten zugebilligt worden, daß sie in Wahrnehmung be- rechtigter Interessen gehandelt hätten, denn sie konnten der An- ficht sein, daß in einem ch r i st l i ch e n Staat auch Christen an der Spitze der Behörden stehen müssen, aber um diese Ansicht zu vertreten, war es nicht nbthig, Personen damit zu verquicken und gegen dieselben ehrenkränkende Ausdrücke zu gebrauchen. Die Strafe sei auf je 50 Mark bemessen und außerdem dem Be- leidigten, Stadtrath Roienstock, die Publikationsbesugniß in der „Tägl. Rundschau" zugesprochen worden. Soziole lletteelirlit. Riz die Genossen Berlins richten wir die Bitte, bei ihren Ausflügen auf die Lokalliste zu achten. Gegenwärtig ist uns der Saal, den wir hatten, wieder verweigert, und stehen uns nur folgende Lokale zur Verfügung: Gartenlokal Schulze, Prinzen-Allee 6; S t u b b e, Frank- furter Chaussee Nr. 3; Vellen, Frankfurter Chaussee Nr. 1; W. D o r n s, Restaurant, Prinzen- Allee 35; Müller, Ber- liner- und Schloßstraßen- Ecke; F r a n z k e, Berlinerstraße 103. Die Lokalkommission von Friedrich sjelde. I. A.: G. I u n g e. Prinzen-Allee 23. Achtung, Schriftmaler; Die Kollegen bei Herrn G.TH om haben die Arbeit niedergelegt, da ihnen die Freigabe des 1. Mai verweigert wurde. Die Vertrauensleute. Achtung, Böttcher! Infolge der Maifeier wurden sämmt- liche Böttcher in Brauereien und Bierfaß-Werkstellen ausgesperrt. Vor Zuzug wird dringend gewarnt, da der Brauereiring sich weigert, unsere Forderungen zu bewilligen. Briefe und Gelder sind zu senden an E. Heise, Lichtenberger st raße 21. Sämmtliche Arbeilerblätter werden um Abdruck ersucht. Die Lohnkommission der Böttcher Berlins und Umgegend. I. A.: Georg Barmig, Prenzlauer Allee 36». A« die Bureau-Angestellten! Obwohl in unseren Kreisen, wie in keinem anderen Berufe, der Jndifferentismus herrscht, was man angesichts des Durchschnittsgehaltes von 30 M. kaum für möglich halten sollte, so sind doch auch in unserem Berufe eine Anzahl Kollegen vorhanden, welche wohl die Ursachen ihrer jammernswerthen Lage erkannt haben, der gewerkschaftlichen Organisation aber noch fern stehen. Diese Kollegen zum Eintritt in unsere Reihen zu bewegen, sie auf- zumuntern, mit uns zu kämpfen, und der gemeinsamen Sache neue Kämpfer zuzuführen, ist der Zweck dieser Zeilen. Nur in der Organisation liegt unsere Kraft. Erscheint deshalb am Montag, den 7. Mai. bei Golisch, Lothringerstr. 63, wo der Verein der Bureau-Angestellten und verwandten Berufsgenossen, wie auch jeden Montag nach dem 15. und 1. seine Versanim- lungen abhält. Wegen Differenzen mit den Präger« in der Luxus. papier -Fabrik von Prieffer L Ey ck, Berlin , Dresdencrstr. 33 wird vor Zuzug gewarnt. S ch ö p k e, Wollinerstr. 23. An die Gewerbegerichts- Beisitzer Berlins , b e s o n« ders diejenigen der 1., 6. und 7. Kammer, wird hierdurch das Ersuchen gerichtet, einen Antrag an den Ausschuß des Berliner Gewerbegerichts betreffend die Regelung der Ar» beitszeit der in den Gewerben der Schlächter, Schneider, Handels- und Gastwirths'Angestellten— mit ihrer der Form halber nolh- wendigen Unterschrift zu versehen, und sich deshalb schleunigst an den Genoffen L. E b e r t(wohnhaft Annenstr. 41), im Restaurant Ehrenberg, Annenstr. 16 zu wenden. An die Delcgirten des internationalen Bergarbeiter« konaresscS. Von! internationalen Vertrauensmann wird ge- wünscht, daß jeder De'.egirte zum internationalen Bergarbeiter- Kongreß genau informirt ist, welche und wie viele Gruben— einzelne Schächte— in seinem Revier liegen und wie viel Ar- bester unter und über Tage und ob Frauen beschäftigt find. Desgleichen sind über die Verhältnisse der jugendlichen Arbeiier, über Feierschichten, Kohlenpreise, Kündigungen. Behandlung im allgemeinen, Höhe der Löhne, Unterstützungskassen, Strafen. Nullen der Wagen u. s. w. Erkundigungen einzuziehen. Hierüber ist Bericht zu erstatten in der Besprechung am 7. Mai. Es liegt im Interesse sämmtlicher Kameraden, gleich welcher politischer Richtung und Konfession sie angehören, den Delegirten darüber Mittheiliing zu machen. Die strengste Verschwiegenheit eines jeden Delegirten über die Mittheilenden ist selbstverständlich. L u d w. Schröder, internationaler Vertrauensmann. Verlammlmrgeit. Der Holzarbeiter-Verband(Zahlstelle Berlin ) hielt am 25. April eine Generalversammlung ab. Der Kassenbericht des Kasstrers Post ergab folgendes Resultat: Abrechnung der Haupt- lasse: Einnahme mit dem Bestand vom letzten Quartal 6609,32 Mark, Ausgabe 3353,70 M., bleibt ein Bestand von 3251,15 M. Lokalkaffe: Einnahme mit dem Bestand 3451,05 M., Ausgabe 2064,85 M.. bleibt Bestand 1336,20 M, Uisterüützungssonds 289,73 M. Hierauf erstattete der Vorsitzende, Kollege Hintz, seinen Bericht. Demnach gehörten im 1. Quartal dem Verlande rund 3000 zahlend- Mitglieder an. Außerdem berichtete er über die verschiedenen Rechtsschutz- und Unterstützungsfälle. Sämmt- liche Beisitzer, außer Moabit , klagten in ihrem Bericht über zu schwachen Besuch der Veriraucnsmänner-Versammlungen und forderten die Kollegen auf, mehr dafür zu agitire». Der Bevoll- mächtigte der Kontrollkommission gab an, daß im ersten Quartal 35 Sitzungen abgehalten wurden, zu denen 36 Werkstätten mit 630 Kollegen eingeladen waren. Ter Arbeitsvermittler berichtete, daß im ersten Quartal wie gewöhnlich die Nachfrage gering war. Eingelaufen sind 370 Adressen. Das zweite Quartal hingegen weist ein besseres Resultat auf. Außerdem forderte er die Kollegen aus, nur unseren Arbeitsnachweis aufzusuchen resp. ihn durch Austräge zu unterstützen. Ein Antrag betreffend Regelung der Streik- und Maßreaelungs- Unterstützung wurde bis zur nächsten außerordentlichen General- Versammlung vertagt. Eine längere Debatte entspann sich über die Verhältnisse resp. den Streik in der Werkstatt von Gring u Komp. Das Unterstützungsgesuch des Kollegen Thom wurde zurückgezogen. Auf Antrag des Kollegen Klawitter wurde dem Kollegen Langfeldt eine Unterstützung von 30 M. bewilligt. Seitens der Kontrollkommission war ein Antrag eingegangen, der Kommission mehr Mittel zur Einladung von Werkstellen und Vertheilung von Handzetteln zu überweisen. Derselbe wurde angenommen. Zum Schluß kam noch ein Antrag zur Annahme, welcher gegen eine Entscheidung des Gewerbegerichts vom 20. April, Assessor Wcltz, protestirt und die Verwaltung auf- fordert, diesen Protest dem Ausschuß der Gewerbegerichts-Beisitzer zu übermitteln. Um fiir das Natnrheilverfahren in den Krankenkasse« Propaganda zu machen, war von feiten der Anhänger dieser Heilmethode zum 4. Mai eine Versammlung einberufen, in welcher Herr Köhler aus Braunschweig , der Vorsitzende des Ver» bandes der ausübenden Naturheilkundigen, einen Bortrag hielt. Redner führte gegen die sogenannte Schulmedizin die Kritik in das Feld, welche einige hervorragende Vertreter jener, wie z. B. Professor Strumpel, an ihr geübt haben. Nachvem er dann kurz die Prinzipien der Naturheilmethode dargelegt, suchte er nach- zuweisen, daß die Krankenkassen bei dem Naturheilverfahren, wegen des schnelleren Heilprozesses, billiger fahre» als bei der Medizinbehandlung. Nach einer kurzen Diskussion, in welcher Vertreter der beiden entgegengesetzten Richtungen das Wort nahmen und natürlich nicht einig wurden, nahm der Referent das Schlußwort, in welchem er besonders hervorhob, daß im Krankenkassen -Gesetze nicht steht, Krankengeld dürfe nur auf grund ärztlichen Attestes gerahlt werden, sondern es benöthige dazu nur eines Vorstandsbeschlusses. Die Lohn- und ArbeitSverhältniffe der chemischen Fabrik von Kuhnheim inRieder-Schönweide waren Gegenstand einer Versammlung, welche am 30. April, Abends 6V, Uhr, in der„Borussia-Brauerei" in Rieder-Schönweide stattfand und von 400 Personen der Tagesschichtarbeiter dieser Fabrik besucht war. Genosse Jahn-Berlin hielt das einleitende Referat über„Lohnarbeit und Kapital" und unterzog unter Be- zugnahme auf die Sozialgesetzgebung, die von den Arbeitern in sechs Punkten aufgestellten Forderungen einer eingehenden Be- sprechung. Der lebhaste Beifall, welcher allen Ausführungen sämmtlicher Redner gezollt wurde, ergab den Beweis, daß alle Arbeiter, trotzdem sie nur zum sehr geringen Theil gewerkschaftlich und politisch organistrt sind, die Erkenntniß erlangt haben, daß nur einmüthiges Zusammengehen und Festhalten an den Forde- rungen die Erfüllung derselben ermöglichen kann. Während aber ursprünglich nur 25 Pf. pro Tag oder 10 pCt. Lohnerhöhung verlangt wurden, beschloß die Versammlung einstimmig eine Erhöhung von 50 Pfennigen pro Tag oder 20 pCt., sowie gänzliche Beseitigung der Akkordarbeit anstatt Regelung derselben zu beantragen, so daß der Tagelohn von 2,50 M. auf 3 M. pro Tag bei zehn- stündiger Arbeitszeit steigen würde. Ferner wurde eine voll- ständige Besserung und Vermehrung der Klosets und Wasch- decken, wie überhaupt sämmtlicher Reinigungseinrichtungen, sowie Besserung der Lohn- und Arbeitsverhältnisse der übrigen nicht chemischen Arbeiter beantragt und beschlossen, und u. A. eine Kommission von 5 Personen gewählt, welche diese Forderungen der Direktion vorlegen soll und demnächst in einer später einzu- berufenden Versammlung über das Ergebniß ihrer Tdätigkeit, bezw. Annahme oder Ablehnung ihrer Forderungen seitens der Direktion Bericht zu erstatten hat. Aus besonderen Antrag be- schloß die Versammlung«in stimmig, für die etwaigen Ge- maßregelten einmüthig einzutreten. Eine Widerlegung aller von den Arbeitern vorgebrachten Beschwerden wurde von den zahl- reich anwesenden Meistern der Fabrik nicht versucht, da trotz mehrfacher Aufforderung sich kein Einziger»um Wort meldete.
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten