Gewerkschaftliches.
verhältnis gelöst fet. Bei dem zweiten Meister aber war noch kein Arbeitsvertrag zustande gekommen. Infolgedessen war in dem Moment von einer Beschäftigung bei der Firma überhaupt nicht die
zu verhandeln.
Mangelhafte Fürsorge für die oberfränkischen Hausweber.
Aus Industrie und Handel.
Verbot der Eisenausfuhr. fanntmachung des Reichskanalers vom 28. September 1916 ist die Amtlich. Berlin , 28. September. ( W. T. B.) Durch Bes Ausfuhr und Durchfuhr von Eisen, Eisenlegierungen und den daraus hergestellten Waren( Nr. 777 bis 843 des Zolltarifs) verboten worden.
Die Erträgniffe im Textilgewerbe.
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47 611
13
14 553
14 853
31
64865
63 210
26
68 890
68 890
30
77 048
73 039
22
41 472
41 472
3
7 750
7 750
43
•
18
71 250 22 178
Baumwollspinnereien Baumwollwebereien Baumwollspinnwebereien Kammgarnipinnereien Uebriges Wollgewerbe Leinen und Jutegewerbe Seidengewerbe. Sonstige Textilgewerbe Färberei, Appretur.. Insgesamt stellte sich für sämtliche Aktiengesellschaften das
Weibliche und jugendliche Arbeitskraft. Nebe, fodaß die Firma nicht berechtigt war, den Kriegsschein Ueberall sind die Lohnverhältnisse schlechter, als die gelang trotzdem noch eine Verständigung auf der Grundlage, daß zu verweigern, wie sie es später getan hat. Nach dieser Feststellung Redereien der Einpeitscher für weitere Preiserhöhungen der der Schloffer F. in einer Abteilung, in der auch seiner Auffassung Deffentlichkeit vorzutäuschen suchen. Bei weitem nicht auf nach genügend verdient wird, eingestellt werden soll. gleicher Höhe mit der Verteuerung des notwendigsten Bedarfs Der Former P. von der Firma B. will aufhören, weil ihm in Die von diesem Verbot neu betroffenen Waren werden ohne Spezialan Nahrungsmitteln stehen im allgemeinen die Löhne für einem anderen Betriebe besser bezahlte Arbeit bewilligung zur Ausfuhr und Durchfuhr zugelassen, wenn sie bis Arbeiterinnen. Das gilt auch für die im Bergbau beschäf- angeboten worden ist. Da bei P. der Verdienst als ein in der zum 7. Oktober d. J. einschließlich zum Versand gebracht worden tigten weiblichen Arbeitskräfte, obwohl die Tätigkeit auf den gegenwärtigen Zeit normaler bezeichnet werden kann, wird die Aus- find. Der gesteigerte Bedarf an Eisen- und Stahlerzeugnissen hat Gruben als sehr gesundheitsschädlich gilt und erhebliche stellung des Kriegsscheins verweigert. eine stärkere Ueberwachung der Eisenausfuhr durch Erweiterung des 82 Maschinenarbeiter der Firma B. wollen den Kriegsschein Verbots notwendig gemacht. Das Verbot bezweckt feineswegs eine förperliche Anstrengungen erfordert, die wiederum eine gute wegen zu geringen Verdienstes. Der Kriegsausschuß erkennt die völlige Ausfuhrsperre. Es soll nur die Unterlagen für die UeberErnährung bedingen. Wie überall, so hat auch im preußischen Berechtigung der Forderung nach mehr Lohn an wachung und die Ausnutzung unserer für das neutrale Ausland beBergbau die Zahl der Arbeiterinnen erheblich zugenommen, und empfiehlt. nachdem er dies grundsäglich erklärt, neue Verhand- sonders wertvollen Eisenausfuhr verstärken. nämlich von etwa 6000 im Jahre 1913 auf beinahe 30 000 lungen im Betrieb. in diesem Jahre. Auf den Gruben des Oberberg - Mehrere Einrichter der Firma W. wollen eine Regelung amtsbezirks Dortmund wurden vor dem Kriege über- ihrer 2ohnverhältnisse. Bis jetzt war es so, daß sie ein haupt keine Frauen und Mädchen beschäftigt, im II. Vierteljahr die die Frauen an den von ihnen eingerichteten Maschinen verdienen. 1916 aus dem Textilgewerbe veröffentlicht worden sind, brachten im Firum pro Stunde und außerdem 8 Proz. der Lohnsumme bekamen, Die Abschlüsse der Aktiengesellschaften, die im ersten Halbjahi 1916 zählte man hier deren jedoch beinahe 8000. Der amt- Dicie 8 Proz. wurden aber nicht vom Verdienst der Frauen abge- Durchschnitt eine sehr erhebliche Steigerung der Gewinnziffern. Die ich ermittelte Tagesdurchschnittsverdienst der Arbeiterinnen zogen, sondern zahlte die Firma. Immerhin empfanden es die Ein- Abschlüsse beziehen sich überwiegend auf das Jahr 1915, das in der auf den Ruhrgruben betrug im ersten Viertel 1916- 2,90 M., richter als eine unwürdige Art der Lohnzahlung und verlangten eine ersten Hälfte noch ganz unter der Einwirkung der Hochgehenden im zweiten Vierteljahr 1916- 3,13 m. M. Das ist teine ge- Aenderung. Dem ist entsprochen worden. Die Firma wird in Kriegskonjunktur stand, während allerdings im zweiten Halbjahr der nügende Entlohnung für schwere Arbeit und sie reicht nicht aus, Bukunft einen festen Stundenlohn, der dem Durch Beschäftigungsgrad schon eine empfindliche Beeinträchtigung erfuhr. einen Menschen, geschweige denn vielleicht auch noch Kinder schnittsverdienst der letzten 6 Wochen entspricht, jahlen. ordentlich ernähren zu können und sie steht in schroffem weil ihnen eine Zulage verweigert wird. Die Firma fagt eine das Jahr 1915 für das im Textilgewerbe werbende Unternehmungs26 Einrichter der Firma D. T. W. wollen ihren Kriegsschein, nicht zu ersehen. Die Erträgnisse waren vielmehr so hoch, daß man Aus den Gewinnziffern ist freilich diese abflauende Periode not Gegensatz zu den großen Ueberschüssen der Werke. trauriger liegen die Lohnverhältnisse für die Arbeiterinnen in Bulage zu, und empfiehlt der Kriegsausschuß, im Betrieb nochmals fapital als sehr günstig bezeichnen muß. Im ganzen liegen bis Oberschlesien , wo von der Gesamtbelegschaft, in Höhe von Ende Juni 1916 die Abschlüsse von 217 Aktiengesell. 106 944 Personen, 11,7 Proz., gleich 12 400 Belegschaftsschaften des Tertilgewerbes vor. Diefe 217 Gesellangehörige, Frauen und Mädchen sind. Gegen den Durch schaften verteilten sich mit ihrem Aktienkapital für 1914 und 1915 schnitt des Jahres 1913 ist hier der Tageslohn für das zweite wie folgt: Zahl Aktienkapital in 1000 Mark Vierteljahr 1916 zwar um 53 Pf. gestiegen, aber er machte d. Ges. 1914 1915 darum doch nur sage und schreibe 1,82 M. aus. Mit solchem Seit etwa Jahresfrist wirken Reich, Staat, Gemeinden und 31 47603 Einkommen sind nicht einmal die Kosten einer einfachen Textilarbeiterverbände dafür, daß den durch den Krieg arbeitslos Ernährung zu bestreiten. Diese Arbeiterinnen wollen außer- gewordenen Tertilarbeitern und Arbeiterinnen eine Unterstützung dem wohnen, müssen sich fleiden, sie haben schließlich auch daß diese Frage nun endgültig geregelt sei; das ist keineswegs der gewährt wird. Die große Deffentlichkeit ist vielleicht der Meinung, noch andere Bedürfnisse und sie sollen Steuern bezahlen. Fall. Den Hauswebern in Oberfranten, die schon vor dem Kriege Wie ist es möglich, daß sie alles bestreiten, was das zu den Allerärmsten gehörten, wird heute bei völliger ArbeitsLeben außer der Ernährung erfordert, ohne zu hungern? Tofigkeit keine oder eine vollkommen unzureichende Unterſtügung ge= Sehr dürftig im Vergleich zu den fetten Lebensmittelpreisen zahlt. und Unternehmergewinnen nehmen sich weiter die an Jugend- Für das Bezirksamt Münchberg wurde ab 1. März 1916 eine liche unter 16 Jahren gezahlten Löhne aus. Im Ruhrrevier Die Unterſtüßung selbst darf nur 80 Proz. der früher verdienten Aktienkapital auf 415,62 Millionen Mark im Jahre 1914 und Unterstügung durchgeführt, die aber alles zu wünschen übrig läßt. betrug der Tagesdurchschnittslohn der Jugendlichen im zweiten Löhne betragen. Die niedrigen Löhne der oberfränkischen Haus- auf 412,15 Millionen im Jahre 1915. Es ist also eine Abnahme Vierteljahr 1916 2,09 m., in Oberschlesien 1,76 M., trotz der weber sind bekannt; wird dann noch der während der Kriegszeit von annähernd 32 Millionen Mark zu verzeichnen. Am stärksten angeblich großen Lohnerhöhung. Auch die Zahl der beschäf- ganz erheblich gefunkene Geldwert berücksichtigt, so ist es erklärlich, war die Abnahme im übrigen wollgewerbe, wo sie über zwei tigten Jugendlichen ist start gestiegen, gegen 1914 im Ober- daß diese Art Unterstügung auch nicht im geringsten den berechtigten Millionen Mark beträgt. Der Reingewinnüberschuß stellte bergamtsbezirk Dortmund von 3,8 Proz. der Gesamtbeleg- Ansprüchen genügt. fich für sämtliche Gesellschaften im Jahre 1915 auf nicht weniger als schaft auf 7,7 Proz., in Oberschlesien von 5,4 Proz. auf Nachdem für den Bezirk Münchberg die Unterstüßung geregelt(?) 23,83 Proz. des berücksichtigten Aftienfapitals. Nur im Leder8 Proz. Aus dem starken Anwachsen des Anteils der jugend- war, versuchte die Kreisregierung nach demselben Muster die Unter- gewerbe, in der chemischen Industrie, in der Fett- und Delverarbei lichen und weiblichen Arbeitskräfte an der gesamten Beleg- fügung auch für die Bezirke Hof ( Land), Naila und Stadtsteinach tung geht der Prozentsatz des Reingewinns über diese Höbe hinaus. schaft ergibt sich ohne weiteres, daß diese Kräfte Arbeiten über- durchzuführen. Nach langen Verhandlungen und einer Reihe Be Im Jahre 1914 hatte der Reingewinnüberschuß erst 14,72 Broz. des nommen haben, die früher vor männlichen Erwachsenen geleistet und Naila , die Unterstützung nach dem mangelhaften Münchberger 8,10 Proz. des Aktienkapitals sehr reichlich. Im Jahre zuvor be schwerden der notleidenden Hausweber gelang es für Hof( Land) Aktienkapitals betragen. Auch die Abschreibungen waren mit wurden. Aber für die gleiche Arbeit zahlt man den Arbeiterinnen Muster durchzuführen. Anders aber in Stadtsteinach ! Der dortige trugen fie 6,91 Proz. Am böchsten waren fie im Wollgewerbe mit und Jugendlichen nicht den gleichen Lohn. Wie erheblich Bezirksamtmann( entspricht im Preußischen dem Landrat) weigerte 11,38 Proz. und bei den Wollspinnereien mit 10,02 Broz. Am niedrigdie Unterschiede find, läßt die folgende Zusammenstellung sich ganz entschieden, die Unterstützung durchzuführen, nicht etwa sten stellten sie sich bei den Kammgarnspinnereien mit 6,05 Broz. Durch erkennen. Wir bringen darum die Durchschnittslöhne der am weil sie mangelhaft und zu niedrig ist, sondern weil er überhaupt weg war der Sag aber höher als im Jahre 1914. Nicht so ganz niedrigsten entlohnten Gruppe der erwachsenen männlichen jedwede Unterstügung für überflüssig hält. Dem bisherigen Drängen start wie der Reingewinn ist die Dividende gestiegen. Sie Arbeiter, nämlich der über Tage beschäftigten Bergleute in der Hausweber kam er nur in der Weise entgegen, daß an hilfs- hatte 1914 7,60 Proz. des Aktienkapitals betragen; im Jahre 1915 Beziehung zu den für Arbeiterinnen und Jugendliche bezahlten bedürftige Hausweber refp. an deren Familienangehörige pro Tag ftellte fie fich reichlich 2 Broz. höher, nämlich auf 9,97 Proz. In Beziehung zu den für Arbeiterinnen und Jugendliche bezahlten und Kopf 20 Pf. Unterſtügung gewährt werden soll, aber nur sehr vielen Gewerben geht der Satz über diese Höhe hinaus. Daraus Tagelöhnen. In Oberschlesien betrug der Tagesdurchschnitts- dann, wenn alle arbeitsfähigen Personen der Familien sich ist zu schließen, daß ein großer Teil des Reingewinns nicht aus. verdienst im ersten Halbjahr 1916: anderweit, auch auswärts, Arbeit verschafft haben, und nur geschüttet, sondern zur inneren Verstärkung der Unternehmungen bes soweit, als deren Verdienst zur Unterhaltung der Familie nicht ausreicht. Sonst bleibt der Hausweber von der linterstützung aus geschlossen. Die Unterstützung wirkt nun im günstigsten Falle so. daß eine fechstöpfige Familie der Hausweber selbst erhält Wie unnichts- pro Tag 1 M. Unterſtügung erhalten würde. berhältnisse der Hausweber im Stadtsteinacher Bezirk. In der Zeit zureichend das ist, illustrieren am besten die Einkommensvom 13. Auguft bis 9. September 1916, also in vier Wochen, hatten 47 Hausweber 818,81 M. Einkommen. Von diesen 47 Webern berdienten 8 auch nicht einen Pfennig, betamen aber auch nicht die geringste Unterstützung; die übrigen Einkommen bewegten sich in der Höhe von 6 bis 40 M. Jm Durchschnitt entfiel auf den Einzelnen eine Einnahme von wöchentlich 4,85 M. Viele der Hausweber sind bereits seit zehn und noch mehr Wochen arbeitslos, ohne daß ihnen in der geringsten Weise geholfen worden wäre.
für Uebertagarbeiter
"
Arbeiterinnen Jugendliche.
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4,09 M. 1,76 1,72
Das Grubenkapital spart an Löhnen, indem es die früher bon höher entlohnten Arbeitern geleisteten Verrichtungen nun in beträchtlichem Umfange von viel schlechter bezahlten Arbeiterinnen und Jugendlichen ausführen läßt. Aber man schreit über große Lohnsteigerungen, die zu weiteren Preissteigerungen herhalten sollen.
Aus dem Kriegsausschuß für die Metallbetriebe Groß- Berlins.
Der Schlosser Sch. von der Firma B. will aufhören, weil er bei der gegenwärtigen Arbeitszeit( es werden zurzeit feine Ueberstunden mehr gemacht) mit seinem Verdienst von 1,60 M. pro Stunde nicht auskommen fann. Die Firma ist bereit, sobald wie möglich B. wieder Ueberstunden machen zu lassen. Im übrigen wird die Ausstellung eines Kriegsscheins verweigert.
Wir richten an die königlich bayerische Regierung die Frage: Woran liegt es, daß, obgleich dem Stadtsteinacher Bezirk ein höherer Staatszufchuß gewährt worden ist, die Hausweber dort keine Unterstützung bekommen?
71 259 22 078
nußt worden ist. Das geschah zum Teil in der Voraussicht, daß die Gunst der Konjunktur einer starken Erschlaffung weichen müsse. Wie sich im einzelnen bei den 217 Gesellschaften der Prozentfaß des Reingewinns und der Dividende, bezogen auf das jeweilige Aftienkapital, bon 1914 auf 1915 bewegte, das ergibt sich aus der nachstehenden Zusammenstellung:
Baumwollspinnereien Baumwollwebereien Baumwollspinnwebereien Kammgarnspinnereien
Uebriges Wollgewerbe. Leinen- und Jutespinnerei Seidengewerbe. Sonst. Textilgewerbe Färberei, Appretur
•
•
Reingewinn Dividende in Prozent des Aktienkapitals 1914 1915 1914 1915
12,85 21,77
7,58 9,68
16.23 30,49
7,29 11,00
•
7,06 22,40
5,35 9,33
•
•
9,80 21.01 5,67 9,02
20,90 27.16
9,61 10,30
20,48 27,33
10,67 11,92
•
12,04 16,45
7,29 11,65
20,21 27,35 9,20 11,71 6,56 10,07 2,91 8,78
Der neue Aufsichtsrat der Hamburg- Amerika- Linie . Der Schlosser F. von der Firma P. in Fürstenwalde will In einer außerordentlichen Hauptversammlung der Hamfeinen Striegsichein aus folgenden Gründen: In der Abteilung des burg Amerikanischen Patetfahrt- AktienWerkes, in der er beschäftigt war, war ihm der Verdienst zu gebrochen, an dem sich ungefähr zweihundert Arbeiter beteiligten, gesellschaft( Hamburg- Amerika- Linie ) wurde die beangering, und verabredete er mit dem Meister der Abteilung, und zwar infolge eines Wortwechsels zwischen einem Aufseher und fragte Sagungsänderung vorgenommen und die Wahl von daß er zu einer anderen Abteilung versezt werde. Der Meister war einverstanden, nahm ihm sein Werkzeug ab und einem Arbeiter, der zu Kätlichkeiten und zur Suspendierung des Ar- sieben Aufsichtsratsmitgliedern nach den Vorschlägen der Verwaltung einstimmig gutgeheißen. In den Aufsichtsrat wurden erledigte auch alle anderen Formalitäten, so daß er als aus der beiters für acht Tage geführt hatte. Abteilung entlassen betrachtet werden konnte. In der nenen Abwiedergewählt: Freiherr v. Ohlendorff, Mar Warburg in Von den Petersburger Gewerkschaften. Hamburg , teilung fonnte sich F. aber mit dem Meister über den Verdiensi Senator Johann und neugewählt: nicht verständigen, weshalb F. zunächst einmal einen Passierschein Nach jahrelanger Unterbrechung ist, wie die Internationale v. Berenberg- Goßler, Robert Kirsten in forderte, um den Betrieb während der Arbeitszeit verlassen zu Gewerkschafts- Korrespondenz" mitteilt, den Petersburger Buch- Hamburg, Dr. Artur Salomonsohn, Artur fönnen. Der Meister der neuen Abteilung erklärte jedoch, er wäre druckern nunmehr die nachgesuchte Genehmigung zur Gründung v. Gwinner in Berlin und Hugo Stinnes in MühlDie von den noch gar nicht bei ihm beschäftigt, und könne er ihm deshalb auch einer gewerkschaftlichen Organisation erteilt worden. heim an der Ruhr. feinen Baffierschein ausstellen. F. begab sich zu seinem alten Petersburger Metallarbeitern eingereichte Sagung einer zu Meister, doch erklärte ihm dieser, da F. nicht mehr bei ihm be- gründenden Gewerkschaft wurde von der Aufsichtsbehörde aus forschäftigt sei, tönne er auch keinen Bassierschein bekommen. Der malen Gründen nicht genehmigt. Striegsausschuß stellte sich gegenüber dieser Sachlage auf den Standpunkt, daß. bei seinem alten Meister aufgehört babe und das Arbeits
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Pariser Anleihe in New York . Kuhn Loeb u. Co. haben der Stadt Paris den Betrag von 50 Millionen Tollar zu 6 Prozent Zinien auf 5 Jahre geliehen.
Der fiegreiche Frieden
ist das Ziel der Kriegsanleihe. Deshalb muß jeder zeichnen, soviel er fann. Das ist er seinem Vaterlande, seiner Familie und sich selbst schuldig.
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