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Gewerkschaftliches.

Für die Arbeiter ist, um eine Wendung aus dem Schreiben 121 Pfennig erhöht worden. Die Zuschläge für Ueberzeit­zu gebrauchen, diesen Bestrebungen gegenüber in so ernster Zeit und Nachtarbeit wurden von 10 und 20 Pf. auf 20 und 40 Pf. er­die Solidarität erstes Gebot. höht. Für Arbeiten außerhalb des Drtes wird ein Zuschlag von täglich 1,35 M. bezt. 4 M., wenn am Arbeitsort übernachtet werden muß, gezahlt.

Berlin   und Umgegend.

Gegen die Aufbesserung der Arbeiterlöhne! Dem Bestreben der Arbeiter, vermittelst ihrer Drgani­sationen Lohnerhöhungen zu verlangen, um dadurch wenigstens Teuerungszulage der Rohrleger und Helfer. Das sind sehr wesentliche Fortschritte, die durch das Eintreten einen teilweisen Ausgleich für die gesteigerten Sosten der haben die Rohrleger und Helfer bis zum 15. Oftober eine Teuerungs- preußen errungen wurden. Nach einer mit den Unternehmern getroffenen Vereinbarung des Deutschen Holzarbeiterverbandes für die Holzarbeiter in Dst.  Lebenshaltung zu erringen, wird in manchen Kreisen hart- zulage von 16% Bf. pro Stunde zu beanspruchen. Da die Lebens- ist es nicht ohne Bedeutung, daß es im Schlußwort heißt: Bor  Für die Durchführung des Vertrages näckiger Widerstand entgegengesetzt. In einem gedruckten An- mittelpreise inzwischen immer weiter gestiegen sind, so halten die stehende Vereinbarungen sollen von dem Herrn Oberpräsidenten  schreiben des Bezirts- Arbeitgeberverbandes für Arbeiter eine Erhöhung der Teuerungszulage nach dem Ablaufs- allen denjenigen Arbeitgebern empfehlend mitgeteilt das Baugewerbe im Königreich Sachsen, Siz termin des Abkommens für notwendig und in jeder Hinsicht be- werden, deren Namen ihm von seiten des Arbeitgeberschutzverbandes Dresden, das vom 31. August 1916 datiert ist, werden bei- gründet. Deshalb beschloß am Sonntag eine Versammlung der spielsweise die geehrten Mitglieder der Ortsverbände" von Rohrleger und Helfer, bei der Schlichtungskommission zu beantragen, und des Deutschen Holzarbeiterverbandes bis zum 8. Ditober ans. dem Beginnen der Arbeiter unterrichtet, Lohnerhöhungen daß die Teuerungszulage um 10 Pf. pro Stunde erhöht und die gegeben werden." Die erfolgreiche Durchführung der Bewegung in mit der Begründung zu fordern, bei anderen Firmen 2andzulage, die sich jetzt auf 3 M. und in gewissen Fällen auf Ostpreußen   berechtigt zu der Erwartung, daß die vom Deutſchen  würden bereits höhere Löhne gezahlt, oder es würden 3,50 M. pro Tag beläuft, auf mindestens 5. täglich festgesetzt Holzarbeiterverband in Angriff genommene Lohnbewegung für das beträchtliche Fahrgelder bewilligt, oder mehr Stunden die Unternehmer den Arbeitern zu liefern haben, Schwierigkeiten wird. Mit Rücksicht darauf, daß die Beschaffung der Seife, welche übrige Deutschland   gleichfalls zu einem günstigen Ergebnis führt. geschrieben, als wirklich gearbeitet werden. Diese verursacht, wird gefordert, daß den Arbeitern entweder eine Geld­Angaben sollen in den meisten Fällen erfunden sein. Außer vergütung zur Selbstbeschaffung von Seife auf ihre eigene Karte Ausland. dem setze das Wechseln der Arbeiter von einem Arbeitsplatze gewährt oder brauchbare Ersatzmittel geliefert werden. Die Streiks in Frankreich   in den Jahren 1914/15. nach dem anderen wieder ein. Deshalb werden die Verbands.| In dem amtlichen Bericht des französischen   Arbeitsministeriums mitglieder gebeten, solchen Erzählungen nicht den geringsten Die Lage der Berliner   Tapezierer im dritten Quartal war, wie für die Monate März Mai 1916 werden die Zahlen der Streits in Wert beizulegen, wenn nicht bestimmte Angaben über die 3ize wit in einer Quartalsversammlung mitteilte, nur relativ Frankreich   für die Jahre 1914/15 mit besonderer Betrachtung der Firmen und Arbeitsstellen, Arbeitsstellen, wo gegen die Tarife gut zu nennen. Ein großer Teil der nicht im Felde stehenden Mit- Kriegsstreifs gegeben. Während 1913 in Frankreich   1073 Streits berstoßen wird(), mitgeteilt werden können". Eine glieder arbeite in der Rüstungsindustrie. Die Aufnahmefähigkeit gezählt wurden, bei denen 220 448 Streifende in 8479 Betrieben an Ausbesserung der Arbeiterlöhne wird also hier als ein Tarif- des Marktes sei auch beschränkt, daher herrsche zum Teil Arbeits  - zusammen 2 223 781 Tagen streiften, waren es 1914: 672 Streifs verstoß zu bezeichnen versucht. Dann enthält das Zirkular find ergebnislos verlaufen, nur für die Betriebe, die von der Diese Zahlen fanken im Jahre 1915 auf 98 Streits mit 9361 mangel. Die Verhandlungen betreffs einer zweiten Teuerungszulage mit 160 566 Streikenden in 3654 Betrieben bei 2 187 272 Streiftagen. die folgenden, besonders hervorgehobenen Ausführungen: 40 stündigen Arbeitszeit betroffen werden, haben die Unternehmer Streifenden in 307 Betrieben bei 55 278 Streiftagen.

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Deutsches Reich  .

Es hat durchaus den Anschein, als wenn wir hinsichtlich der als Ausgleich eine Aufbesserung zugestanden, und zwar für Scheidet man aus diesen Zahlen diejenigen vom 1. August 1914 Arbeiterverhältnisse wieder einer sehr kritischen Zeit entgegengehen. Die Verheirateten 10 Pf. und für die Ledigen und Nähe- bis Ende 1915 aus, so ergeben sich 116 Streifs mit 10421 Streifenden. In den letzten Wochen haben Einberufungen starten Umfanges rinnen 5 Pf. Die Versammlung nahm das Rugeständnis an. Von diesen 116 Streiks dauerten 100 eine Woche und weniger, stattgefunden und es muß damit gerechnet werden, daß noch In der Diskussion wurde u. a. ausgeführt, die Hauptsache sei in 10 acht bis fünfzehn Tage, 3 sechzehn bis dreißig Tage und 2 ein­weitere Einberufungen in den nächsten Wochen und Monaten dieser Zeit der Teuerung, daß Geld verdient werde, ganz egal wie. unddreißig bis hundert Tage. Die Gesamtzahl der Streiftage ist immer wieder erfolgen werden. Der schon jetzt sehr erhebliche Wenn ein Unternehmer nicht einen angemessenen Lohn zahlen wolle, für die Kriegsperiode nicht gegeben, ebenso nicht die Durchschnitts­Mangel an Arbeitskräften wird sich noch steigern. Mit diesen so gehe man dann wo anders hin, auch wenn es keine Tapezier zahl der auf einen Streifenden entfallenden Streiftage in der Kriegs. Verhältnissen, die nach zweijähriger Kriegsdauer unabwendbar arbeit sei. Die Lokalkasse der Tapezierer hatte eine Einnahme zeit. Für das ganze Jahr 1914 betrug diese Turd schnittszahl 14, find, muß sich jeder Arbeitgeber abfinden, wenn er sich von 55 957,66 M., eine Ausgabe von 2317,58 M. Der Bestand be- 1915 fant fie auf 5,8 Streiktage.( Die entsprechende Durchschnitts nicht den größten Schwierigkeiten ausieten will. Wir trug am Quartalsschluß 53 640,08 m. zahl in Deutschland   für die Kriegszeit bis Ende 1915 betrug 3,45.) richten deshalb an alle Verbandsmitglieder die dringende Mahnung, Von diesen französischen   Kriegsstreits betrafen 33 die Textil unter feinen Umständen feste Fertigstellungstermine bei neuen Auf­industrie, 24 das Verkehrsgewerbe, 13 die chemische Industrie, 14 trägen einzugehen. Jeder Unternehmer muß sich die Freihelt be­die Lederindustrie, 8 die Industrie der Nahrungsmittel, 6 das Bau wahren, unter Umständen, wenn es gar nicht anders geht, den gewerbe, je 4 die Landwirtschaft, das graphische Gewerbe und die Bau eine Zeitlang stillegen lassen zu können. Das ist das sicherste Stoffbearbeitung, je 2 den Bergbau und das Metallgewerbe, je 1 machen, die sich um die Tarifverträge und die Anordnungen ihrer Ursache, in 11 Fällen eine Lohnherabsetzung, in 3 Fällen sonstige Mittel gegen diejenigen Arbeitnehmer, die sich die Notlage zunuze das Holzgewerbe und die Induſtrie der Steine und Erden. In 75 Fällen bildete die Forderung von Lohnerhöhung die eigenen Organisationen nicht mehr fümmern, sondern heraus Lohnstreitigkeiten, in 9 Fällen die Regelung der Arbeit, in 7 Fällen zuschlagen verfuchen, was nur zu erlangen ist. Willen solche Leute erst, daß der Arbeitgeber in der Zwangslage ist die Entlassung von Arbeitern usw. und es wegen Konventionalstrafen und fester Termine nicht darauf ankommen lassen fann, alle, die gegen die Tarif­verträge verstoßen sofort zu entlassen, dann ist er auf Gnade und Ungnade den Beuten ausgeliefert. Wir müssen immer be­denken, daß letzten Endes die Arbeiterorganisationen, denen der gute Wille, ihre Vertragspflichten zu erfüllen, nicht abgesprochen werden soll, in solchen Fällen kaum eine wirksame Hilfe leisten

fönnen.

Alles kommt auf die Widerstandsfähigkeit und den festen Willen der Arbeitgeber an, jede Forderung auf Lohn erhöhungen zurückzuweisen. werden, wenn nicht unhaltbare Zustände auf dem Arbeitsmarkt ent­stehen sollen, Zustände, die jede Stalfulation über den Haufen werfen, welche die jahrelange, mühselige Tarifarbeit der Verbände zerstören und allen Unternehmungen den schwersten Schaden bereiten werden. In so ernster Zeit muß die Solidarität erstes Gebot sein, und es muß sich jeder seiner Verantwortung für das ganze Gewerbe bewußt sein. Wie immer, so ist der heimliche Vorstog gegen die Verbandsbeschlüsse, das Hintenherum, das allerschlimmste und verwerflichste; denn daraus spricht frasser Eigennuzz, der sich nach außen das Mäntelchen der Korrektheit umhängt. Dann ist eine mannhafte offene Erklärung bei weitem vorzuziehen, die den Verband wenigstens in die Lage verfeßt, sich ein zutreffendes Urteil über die Arbeitsverhältnisse zu verschaffen, die Konsequenzen aus diesem Urteil zu ziehen und auf irgendwelche Art Abhilfe zu schaffen."

Eine Tarifbewegung der Holzarbeiter in Ostpreußen  . Als einen Auftakt zu der Tarifbewegung der deutschen   Holz­schlossene Vereinbarung betrachten, durch welche der seitherige Tarif­arbeiter kann man die am 27. September in Königsberg   abge­vertrag für das Holzgewerbe in Ostpreußen   unter sehr wesentlichen Sugeständnissen an die Arbeiter erneuert wurde.

Infolge der Nachwirkungen des Russeneinfalls haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse in Ostpreußen   recht gründlich geändert. Bis zum Kriegsausbruch stand Ostpreußen   bei der Arbeiterschaft nicht gerade im besten Ruf. Die gewerkschaftliche Organisation in der Provinz war im allgemeinen schwach und dementsprechend waren die Lohn- und Arbeitsbedingungen nichts weniger als günstig. Diese übten auf die Arbeiter im übrigen Deutschland   feine Anziehungs­kraft aus. Als der Wiederaufbau der zerstörten Gebiete in Angriff genommen wurde, hatten die Behörden ein lebhaftes Interesse, den Zuzug von Arbeitskräften zu fördern. Das war nur möglich durch eine bedeutende Steigerung der Löhne, die auch ohnehin durch die ungeheuer gestiegenen Lebensmittelpreise ge­boten war.

Von den 116 Kriegsstreifs hatten 29( 25 Prpz.) mit 2518 Strei fenden( 24,2 Proz.) vollen Erfolg, 52( 44,8 Proz.) mit 3067 Streifenden( 29,4 Proz.) endeten ohne Erfolg, während 35( 30,2 Proz.) mit 4836 Streifenden( 46,4 Proz.) durch Vergleich erledigt wurden. für die französischen   Arbeiter nicht günstig, dagegen stellt sich der Mit rund 45 Proz. verlorener Kämpfe war die Streifbewegung Anteil der Streifenden mit 55 Proz., die vollen oder durch Vergleich teilweisen Erfolg erreichten, etwas besser.

Gerichtszeitung.

Unterschlagung von Geldern einer Roten- Kreuz- Sammlung. Die Tarifverhandlungen, die am 2. Juni 1915 zwischen 24. Juli den Pfarrer a. D. Hans Glaß zu 4 Monaten Wegen Unterschlagung hat das Landgericht Leipzig   am dem Arbeitgeberschutzverband für das deutsche Holzgewerbe und dem Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte war Pfarrer in Kavertiz Deutschen   Holzarbeiterverband geführt wurden, standen unter der bei Dichaz. Bald nach Ausbruch des Krieges erließ er einen Auf­Leitung des damaligen Oberpräsidenten v. Batocki. Der ruf zu einer Sammlung zu Gunsten des Roten Kreuzes. Die ge­auf ein Jahr, mit Geltung bis zum 1. Oftober 1916, abgeschlossene fammelten Gelder ließ er sich abliefern. Er hat nun von den ver Vertrag regelte die Arbeitsvermittlung, die Arbeitszeit und den Lohu einnahmten Geldern 500 M. für sich verbraucht, da er das Geld für die Holzarbeiter in der ganzen Provinz. Alle Städte und später wieder habe ersetzen wollen. Dies ist ihm auch geglaubt Landkreise der Provinz wurden in vier Gruppen geteil worden, doch konnte dadurch die einmal begangene Unterschlagung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 57, 56, 55 Stunden nicht ungeschehen gemacht werden. Die vom Angeklagten eingelegte Revision wurde am Dienstag vom Reichsgericht ver­und für Königsberg   mit 54 Stunden. Mit Ausnahme von Königs­worfen. berg wurden für alle Orte Mindest stunden löhne festgesetzt, die zwischen 53 und 56 Pfennigen schwankten.

Uebermäßige Preise.

Eingegangene Druckschriften.

Mit der dringenden Bitte, diese Mahnung ernstlich zu be­achten, wird das Schreiben, das von dem königl. Hofzimmer- Am 27. September d. J. Handelte es sich um die Erneue Der Rittergutsbesitzer Franz Stalch ist vom Land­meister Ernst No ad als dem Vorsitzenden des Bezirks- Arbeit- rung des Vertrages. Die Leitung der Verhandlung hatte in gericht Ratibor   wegen übermäßiger Breissteigerung zu 600 m. ver­geberverbandes im Königreich Sachsen unterzeichnet ist, ge- Vertretung des verhinderten Oberpräsidenten Oberregierungs- urteilt. Er hatte für den Doppelzentner Graupen, dessen Preis schlossen. rat Mand übernommen. Das Ergebnis der Verhandlungen war 67-84 m. betrug, 100 m. gefordert. Trotz des niedrigen Straf Zwei Wendungen in dem Rundschreiben möchten wir be- bei gleichbleibender Arbeitszeit eine bedeutende Erhöhung makes legte der Angeklagte Revision ein. Das Reichsgericht sonders unterstreichen: Die Empfehlung des Streits oder der der vertraglichen Löhne. Hierbei wurde der Tatsache Rech verwarf diese am Dienstag. passiven Resistenz der Unternehmer zur Abwehr von Lohn- nung getragen, daß die tatsächlich gezahlten Löhne in den meisten forderungen der Arbeiter, die in der Aufforderung liegt, Drten beträchtlich über den Vertragslohn hinausgehen. In dem daß sich jeder Unternehmer die Freiheit wahren müsse, den neuen Vertrag wird von einem Grundlohn ausgegangen, der in Bau unter Umständen eine Zeitlang stilliegen lassen zu können; jedem Drt um 3 Pfennige dem seitherigen Vertrags­und dann den Appell an die Unternehmer, jede Forderung lohn liegt. Zu diesem Grundlohn, der demnach 56 bis auf Lohnerhöhungen zurückzuweisen. Diese Weisungen ent- 59 Pfennige, für Königsberg   60 Pfennige beträgt, kommen sprechen, wie die mehrfachen Hinweise in dem Schreiben ver- am 1. Oftober 1916 an Lohnerhöhung und Teuerungszulage B. raten, den Beschlüssen der Unternehmerorganisation, auf zusammen 14 Bf. und am 1. März 1917 weitere 4 Pf., zusammen keinen Fall aber, wie es scheinen föente, den tariflichen Ver- alio 18 Pf. An diesem Tage beträgt der Mindestlohn in den einbarungen oder gar den Vertragspflichten der Tarif- einzelnen Ortstlaffen 74 bis 78 Pf. Das heißt, gegenüber dem fontrahenten. seitherigen Vertrag sind die Stundenlöhne um insgesamt

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2.20

Berantw. Rebatt.: Alfred Wielebs. Neufoun. Inisatenteil Betanti. Zb. Glode, Berlin  . Drufu. Verlag: Borwärts Buchet. u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin   SW. Hierzu 1 Beilage a. Unterhaltungsbl