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finde.

Der Kindesmord

in den Rauhen Bergen".

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feinen Einfluß ausgeübt haben.

Sie

des Monients der Ueberlegung und damit für Bejahung der Schuld­In den Plädoyers trat der Staatsanwalt für Bejahung frage wegen Mordes ein, während der Verteidiger das Mo­ment der Ueberlegung zu berneinen bat, so daß die Angeklagte, falls sie für zurechnungsfähig zur Zeit der Tat erachtet würde, nur wegen Totschlags zu verurteilen wäre.

Der Wahrspruch der Geschworenen bejahte die Schuld­frage wegen Mordes.

Das Gericht verurteilte darauf die Angeklagte zum Tode. Die Angeklagte nahm die Verkündung des Urteils ohne ficht liche Erregung entgegen.

gleichmäßiger Verteilung an die Käufer heranzubringen. Zur

und

=

dann Sache für Berlin   gleich­

Der Oberbefehlshaber. gez. von Kessel. Generaloberst.

Die großen

Glaubt man, dem

duldet? Mit welchem Recht erlaubt man sich, die Einwohner

jener Gegend so rücksichtslos zu behandeln? Müssen diese nicht ber dieser Zeilen schon vor einiger Zeit gewandt und um Ab­genau so wie die Einwohner inmitten der Stadt ihre Steuern stellung ersucht, leider ist bis jetzt nichts geschehen. Vielleicht helfen Berlin   sollte sich in Zukunft nach der von Stralau richten, die diese Zeilen in der Oeffentlichkeit. Die Straßenbaudeputation

bezahlen? An den Stadtverordneten dieses Bezirks hat sich Schrei­

§ 6. Lösung der neuen und wahrlich nicht angenehmeren Auf- Zuwiderhandlungen gegen die Verbote der§§ 1, 2, 5 werden gabe wurde zwischen Berlin   und Charlottenburg  , Schöneberg  , mit Gefängnis bis zu einem Jahre, bei Vorliegen mildernder Wilmersdorf, Neukölln, Lichtenberg   sowie den Kreisen Teltow   Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 1500 m. bestraft. und Niederbarnim   ein Abkommen über einheitliche Fleischversorgung § 7. Die Verhandlung gelangte gestern zum Abschluß. getroffen, wonach die zu einer Viehgemeinschaft Groß 1916 in Kraft. Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 20. Oktober Aus der Beweisaufnahme sind die Bekundungen der Berlin   vereinigten Gemeinden und Kreise eine Vieh- und medizinischen Sachverständigen über den Befund der Obduktion Fleisch Verteilungsstelle   einrichteten. Die schlichte Be­and über den Geisteszustand der Angeklagten von Grheblichkeit. zeichnung läßt den Unkundigen kaum ahnen, zu welchem Umfange Die medizinischen Sachverständigen Geheimer Medizinalrat der neue Verwaltungskörper, der dem planvollen Zusammenwirken Dr. Pfleger und Sanitätsrat Dr. Keller erklärten: An der der Gemeinden und Kreise mit den Fleischern und Fleischhändlern wird in der heutigen Sigung der Stadtverordnetenverſamm­Ueber die Zuwahl von Frauen in städtische Deputationen Leiche waren Verlegungen nicht wahrzunehmen. Der Tod des Kindes ist durch Ersticken eingetreten, so daß die Angabe der An- dient, sich rasch entwickelt hat. Bei einer für Vertreter der Presse lung verhandelt werden. Der Antrag ist von der sozialdemo­geklagten, daß sie dem Kinde die Hand vor Mund und Nase ge- veranstalteten Besichtigung der Verteilungsstelle hatten wir Gelegen- kratischen Fraktion gestellt. Die Verhandlungen dürften für halten hat bis es besinnungslos war, nicht widerlegt werden kann. heit, ihre Einrichtungen kennen zu lernen. Die Möglichkeit, daß das Kind noch lebend verscharrt worden ist, Die Groß- Berliner Vieh- und Fleisch- Verteilungsstelle wird die Frauen erhebliches Interesse haben. ist an sich gegeben; positive Anhaltspunkte dafür sind aber nicht von Berlin   verwaltet und ist auf dem Viehhof untergebracht. Kleinhandelspreise für frische Seefische bester Qualität borhanden. Eine etwaige Vergiftung mit Salzsäure ist ausge- Sie beschäftigt 239 Angestellte, die größtenteils den Reihen der für Donnerstag, den 19. Oktober 1916. schlossen, denn Vergiftungserscheinungen sind absolut nicht vor- Angestellten und Beamten des Vieh- und Schlachthofs entnommen handen gewesen. Der Sachverständige Dr. Borchardt, As- find. Dazu kommt eine große Zahl von Beauftragten und Ver- 1 Pfund) 2,25 M., großmittel( von 1 bis 12 Pfund) 2,30 M., Schellfische, flein( bis 34 Pfund) 2,00 M., mittel( von 3/4 bis sistenzarzt in der psychiatrischen Klinik der Charité, hat die An- trauensmännern des Viehandels und Fleischergewerbes, die in große( von Pfund und mehr) 2,37 M.; Kabeljau, klein( bis geklagte in der Zeit vom 15. Juni bis 26. Juli daselbst auf ihren ehrenamtlicher Tätigkeit mitarbeiten. Verlin übernimmt alles von Pfund) 1,75 M., mittel( von 1 bis 4 Pfund) 1,90 M., große Geistes zustand beobachtet. Sie hat in der Klinik einige Krampfanfälle gehabt, die aber hysterischer Natur waren. Viehhandelsverbänden gelieferte Vieh auf eigene Rechnung, verteilt( von 4 Pfund und mehr) 2,20 M., ohne Stopf( im Ausschnitt) 2,80 M.; will in vielen Krankenhäusern gewesen sein; es hat sich aber dar- es bei völligem Ausschluß der Großschlächter an die Ladenfleischer Schollen, kleine( bis zu 2 Pfund) 1,25 M.( Zufuhr ganz un­über nichts ermitteln lassen. Sie hat in der Klinik Gedächtnis- und Fleischhändler und berechnet ihnen den an die Viehandels- genügend.) defekte zur Schau getragen und bemühte sich, eine Verblödung vor- verbände gezahlten Preis mit einem nur die Verwaltungskosten Ein Notschrei aus dem Often. zutäuschen, die keine war. Ihre Intelligenz ist recht beschränkt; deckenden Aufschlag, der zum Beispiel bei Rindern für den Zentner cs zeigen sich an ihr eine Reihe von psychopathischen Zügen, aber rund 3 Mark beträgt. Die Verteilung ist so geregelt, daß zunächst Straße Markgrafendamm zwischen der Persius- und Laskerstraße. Uns wird geschrieben: Skandalöse Zustände bestehen in der § 51 des Strafgesetzbuches( Ausschluß der zurechnungsfähigkeit), ist Berlin   sich mit den Vorortgemeinden und Kreisen auseinandersetzt Das Straßenpflaster ist seit Jahren aufgerissen. Diesen Umstand nicht anwendbar; die Frage, ob die Angeklagte die Tat im und daß dann die Gemeinden und Kreise die Weiterverteilung an benußen die Kinder, um nun auch den letten Stein des Bürger­Dämmer zustande begangen hat, ist zu verneinen. Ein Geschworener wünscht, der Angeklagten die Frage die Fleischer besorgen. Das nach dem Viehhof angelieferte Bieh steigs auf der Berliner   Seite herauszureißen. vorzulegen, ob die Idee, das Kind zu beseitigen, ihr etwa von ihrem wird durch eine Kommission von 11 Mitgliedern, in der die Ge­Quadersteine und andere sind zum Teil zu Bergen angehäuft, Mann beigebracht worden sei und ob der Mann sich etwa so ge- meinden und Kreise vertreten sind und Berlin   den Vorsiz hat, ver- andernteils sind große Löcher auf dem Bürgersteig vorhanden. äußert habe, daß dies Kind am besten um die Ecke gebracht würde. teilt nach der Zahl der Einwohner, soweit sie Fleischkartenempfänger Wehe, wenn dort einmal ein Fremder des Abends die Straße Angel.: Mein Mann mochte das Kind nicht. Vors: find. Von der gesamten jeweils verfügbaren Fleischmenge entfallen passieren müßte; ohne zerbrochene Gliedmaßen käme er sicher nicht Hat er sich denn jemals dahin geäußert, daß das Kind beseitigt( in runden Zahlen) auf Berlin   50 Proz., Charlottenburg   8 Proz., davon. Was denkt wohl der Magistrat oder die Straßenbauver­werden müßte? Angell.: Man Mann hat immer gesagt, es Schöneberg   44 Proz., Wilmersdorf   33 Proz., Neukölln 6½½ Proz, waltung über solche standalösen Zustände. sei eine Schande, daß ein uneheliches Kind in der Familie sich be- Lichtenberg   33 Proz., Teltow   13 Proz., Niederbarnim 11% Proz. Publikum, das dort wohnt, derartiges bieten zu können? Würden Vors: Aber er hat doch nicht das Verlangen auf Be- An den Hauptauftriebstagen, dem Mittwoch und dem Sonnabend, solche Mißstände auch nur einen Tag innerhalb der Stadt_ge­feitigung des Kindes gestellt?- AngelL: Ich kann nichts sagen, fommen im Börsengebäude des Viehhofes die Beauftragten der ich weiß nicht. Vors.: Ihr Mann ist im Dezember 1915 in Rußland   gefallen; er tann also auf die hier in Frage stehende Tat Gemeinden und Kreise zusammen, um zu erfahren, was ihnen diesmal zugeteilt werden kann. Bei jeder Viehart und auch bei teilungsplan es vorschreibt. Draußen in den Verkaufshallen steht jeder Viehforte wird gewissenhaft so geteilt, wie der obige Ver­bereits das Vieh, nach Klassen geordnet und in zwei gleichwertige Hälften eingeteilt. Das Los entscheidet, welche Hälfte für Berlin  und welche für die Vorortgemeinden und Kreise sein soll. Weil die Streise und einzelne Vororte auch Tiere aus eigenem Ver­sorgungsgebiet erhalten, wird hinterher noch eine Anrechnung ihre gegenüberliegende Straße in Ordnung erhält. Hälften nötig. ein dementsprechender Ausgleich zwischen den beiden Keine Drucksachen, keine Aufzeichnungen bei Liebes­die Die Weiterverteilung, der einzelnen Gemeinden ist, erfolgt gabensendungen an Kriegsgefangene. Bon russischer Seite ist Beschwerde darüber geführt worden, falls sofort auf dem Viehhof. Gegenüber den früher etwa daß in Liebesgabenpaketen für deutsche Kriegsgefangene Zeitungen 3000 Fleischergeschäften Berlins   find jetzt nur noch etwa 1500 zum und andere Drucksachen gefunden worden seien. Die Angehörigen Erfolge der Kriegsbeschädigtenfürsorge. Fleischverkauf zugelassen, aber auch das ist eine so große Bahl, daß der Gefangenen sowie alle Stellen, die Sendungen an dieſe ab­Um den Kriegsbeschädigten die Wiedererlangung einer eine unmittelbare Zuteilung schwierig wäre. Man hat Berlin   in fertigen, werden darauf hingewiesen, daß die Palete nichts Schrift­Arbeits- und Erwerbsfähigteit möglichst zu erleichtern, 64 Bezirke mit je etwa 25 Fleischern eingeteilt und je 4 dieser Be liches oder Gedrucktes enthalten dürfen. Insbesondere dürfen also auch nicht zu Ber­hat gleich vielen anderen Städten auch die Stadt Berlin   besondere zirke zu einer Schlachtgruppe zusammengefaßt; außerdem sind noch Zeitungen unter keinen Umständen in Sendungen enthalten fein. Dies gilt für Fürsorgeeinrichtungen geschaffen. Die Aufgabe ist, den Striegs- Sondergruppen gebildet worden für die Fleischverforgung der padungszweden beschädigten die Wege zu ebnen entweder zur Rückkehr in den Bentralmarkthalle, der Warenhäuser, der Anstalten, der Gastwirte, alle feindlichen Länder, ganz besonders aber für Rußland  , wo die früheren Beruf oder zum Uebertritt in einen neuen Beruf. Die der Geschäfte von Aschinger   und von Kempinski, der Volksspeisung. Liebesgabenversorgung ohnehin mit großen Schwierigkeiten zu Berliner   Strings beſchädigten helfen bud Berufs- und verteilt ſchließlich das Fleiſch unter ihre Writglieder durch lichen Nachteilen aus, sondern verſfindigt sich an der Geſamtheit der Berliner   Kriegsbeschädigtenfürsorge, die im vorigen Jahre ein- Jede Gruppe erhält ihr Vieh zugeteilt, besorgt selber die Schlachtung fämpfen hat. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, setzt nicht nur seine Sendungen der Beschlagnahme und den Empfänger empfind­beratung, nötigenfalls durch Berufsumschulung, schließlich durch Ar- Dbmänner, die vom Innungsvorstand bestellt sind und durch be- deutschen Kriegsgefangenen, da die Russen bereits ein allgemeines beitsvermittelung. Zur Vorbereitung auf die in dem früheren fondere Vertrauensmänner beaufsichtigt werden. Für die zuzuteilende Verbot der Zulaffung von Liebesgaben für den Fall von Wieder­oder in einem neuen Beruf aufzunehmende Erwerbstätigkeit dienen Menge ist maßgebend der Umsatz, den die einzelnen Geschäfte durch holungen in Aussicht gestellt haben. Was dies für das Schicksal Unterrichtsfurfe, die für Kriegsbeschädigte in den Fachschulen und die abgelieferten Fleischmarken nachweisen. Zur Prüfung ihrer An unserer schwergeprüften Landsleute bedeuten würde, braucht an Werkstätten der Stadt veranstaltet werden. gaben über die Martenmenge werden mühsame Zählungen vor. gesichts der früheren Veröffentlichungen über deren Behandlung nicht Was da bisher geleistet worden ist, zeigt jetzt die Berliner   genommen, wobei sich einmal herausstellte, daß ein großer Gast- auseinandergesezt zu werden. Kriegsbeschädigtenfürsorge mit einer Ausstellung wirtschaftsbetrieb um 1500 Marken zu viel angegeben hatte. Beauf­Kleine Nachrichten. Mit einem Sprung durch die Scheiben ver von Arbeiten Kriegsbeschädigter. Im Langenbed- tragte ermitteln noch durch Besuche der Geschäfte, wie viel Fleisch suchte sich gestern abend ein 16 Jahre alter Kellner aus der Wins­Virchow- Haus( Luisenstr. 58/59), wo die Ausstellung ihr Heim hat, brübergeblieben ist und ob die abgelieferte Markenmenge damit über- ftraße 18 feiner Verhaftung zu entziehen. Der junge Mann sollte begrüßte am Mittwoch bei der Eröffnungsfeier der Stadtrat Preuß einstimmt; denn die nicht verkauften Warenvorräte müssen auf die wegen eines Diebstahls nach der Wache abgeholt werden. Als ein als Magistratskommissar für die Berliner   Kriegsbeschädigtenfürsorge nächste Buteilung angerechnet werden. Falsche Angaben haben im Schußmann tam, sprang er durch die Echeiben eines Fensters der die geladenen Gäste, Vertreter der Gemeinde- und der Staats- Wiederholungsfall die Sperrung des Fleischbezuges zur Folge. im zweiten Stod gelegenen Wohnung auf den Hof hinab und ver behörden, der Gewerkschaften, der Versicherungsanstalten usw. Preuß Gerecht muß die Verteilung nicht nur in der Menge, sondern auch letzte sich besonders am Kopfe so schwer, daß er nach der Charité hob hervor, daß es fich hier nicht um eine repräsentative" Ausstellung in der Güte des Fleisches sein. Streng wird darauf gehalten, daß gebracht werden mußte. Im Fabritbetriebe ichwer verunglückt ist Streng wird darauf gehalten, daß in der vergangenen Nacht der 18 Jahre alte Arbeiter Wilheim Neu­handelt, die etwa der Ausstellungswut" ihre Entstehung zu danken von guter wie von minder guter Ware, im besonderen von fettem mann aus Tasdorf  , der bei der A. E.-G. in Oberschöneweide   be schäftigt war. Er geriet in ein Getriebe, das ihm den linken Arm hätte. Diese fleine Ausstellung wolle besonders auf die Kriegs- wie von magerem Fleisch jedem das Seine wird. beschädigten selber wirken, indem sie ihnen ein Bild des Erreichbaren Im ganzen gewannen wir in der Verteilungsstelle aus der Be- vollständig wegriß. Der Verunglückte wurde nach Berlin   in die Ein Straßenkehrer fand Dienstag abend und Erreichten gibt. Oberbürgermeister Wermuth eröffnete dann fichtigung ihrer Einrichtungen und aus den dazu gegebenen Erläute- Charité gebracht. Nähe der Bedürfnisanstalt am Kemperplaz die Ausstellung mit einem furzen Geleitwort. Er betonte die rungen den Eindruck, daß alles geschieht, um eine möglichste in der von der Bellevueallee die Leiche eines Pflicht, unseren aus dem Felde zurüdtehrenden Kriegsbeschädigten Gleichmäßigkeit der 8uteilung zu erreichen. Die Vor abseits beizustehen in ihren Bemühungen um eine neue Erwerbsmöglich- ficht geht so weit, daß die zugeteilten Waren, wenn sie berelts mit geborenen Knaben, der nach dem Ergebnis der vorläufigen Besichtigung feit. Wer für sein Volt geblutet hat, den müsse sein Volk auf Händen dem Namen des Geschäftsinhabers versehen sind, noch durch zwei wahrscheinlich mit einem Bande erdrosselt worden ist. Die Leiche war in zwei Blätter des Lokal- Anzeigers" bom vergangenen Sonn­Revisionskommissionen nachgeprüft werden. Die Zuteilung an die tag und Montag und Backpapier eingetidelt. Sie wurde von der Die Ausstellung hält sich in dem engen Nahmen des Arbeits- Obmänner und Vertrauensmänner selber erfolgt unter Ausschließung Revierpolizei beschlagnahmt und nach dem Schauhause gebracht. gebietes der Berliner   Kriegsbeschädigtenfürsorge und bietet nur Er- ihrer eigenen Mitwirkung. Uebrig bleibt dann nur noch, daß auch Von einem bedauerlichen Unfall ist Dienstagabend die 75 jährige zeugnisse der Tätigkeit der durch die Unterrichtskurse und Lehr- die Geschäfte beim Verkauf des Fleisches an ihre Kunden streng un- Frau Dahl betroffen worden. Die alte Dame wollte gegen 7 Uhr werkstätten der Stadt ausgebildeten Kriegsbeschädigten. Nicht parteiisch verfahren. Hier müssen die Käufer sich selber helfen und abends kurz vor einem herannahenden Straßenbahnzuge der Linie 74 das Gleis überschreiten. Der Fahrer bremste zwar mit aller Straft, darauf hat man Wert gelegt, nur an Prunfftüden zu zeigen, daß etwa notwendige Beschwerden bei der Verteilungsstelle einreichen. vermochte jedoch auf so furze Entfernung den schweren Zug nicht selbst bei verminderter Arbeitsfähigkeit tüchtige Leistungen erreicht Bekanntmachung. mehr zum Stehen zu bringen. Die Greifin wurde umgestoßen und werden können. Auch schlechtere Stüde   sind mitausgestellt, an denen erlitt bei dem Sturz eine Gehirnerschütterung und einen Bruch des der allmähliche Fortschritt des Unterrichts zu sehen ist. Mit Arbeiten linken Oberschenkels. Die Verunglückte fand im naben Elisabeth­des Metallgewerbes, des Holzgewerbes und des Krankenhause Aufnahme. Zahlreiche Einbrüche sind in letzter Zeit Am Dienstagabend wurde ein Kunstgewerbes sind an der Ausstellung beteiligt die Beuth- Mit Rücksicht darauf, daß die Einfuhr ausländischer Brief- und in Eichwalde   verübt worden. schule, der Gewerbesaal, die Tischlerschule, eine Reihe kleinerer Fach- Wohltätigkeitsmarten seit dem 27. Februar 1916 böllig verboten Mann festgenommen, der aus einer in der Grünauerstraße be­schulen, außerdem die besondere Lazarettschule in Buch. Die Ge- ist, bestimme ich unter Aufhebung meiner Bekanntmachungen vom legenen leerstehenden Villa in die nebenan befindliche des Kauf­D. Nr. 36 363 und 7. September 1915 manns Benecke eindrang. auf Grund des§ 9b des Gesetzes über den Be­Lagerungszustand für das Gebiet der Stadt Berlin   und der Pro­ vinz Brandenburg  :

tragen.

Amtlich. Berlin  , 18. Oktober.  (...) Das Oberkommando in den Marken erläßt folgende Bekanntmachung:

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§ 1.

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famtzahl der Teilnehmer an den von der Berliner   Kriegsbeschädigten- 3. August 1915 II. b. Nr. 39 541­fürsorge veranstalteten Unterrichtskursen stellt sich bisher auf rund 1000. Dit konnte Kriegsbeschädigten die Rückkehr in den früheren Beruf ermög­licht werden, wobei fie freilich manchmal sich einer neuen Teil­arbeit zuwenden mußten. In anderen Fällen war Ausbildung für Ankündigungen des Verkaufes oder sonstigen Bertriebes von einen neuen Beruf nötig, die zuweilen schon nach kurzer Zeit, wie Bostwertzeichen und Wohltätigteitsmarken durch einzelne der ausgestellten Arbeiten zeigen, guten Erfolg hatte. Ge- Personen, die sich im Auslande aufhalten, oder durch Firmen, die naue Angaben über die Häufigkeit erfolgreichen Unterrichts fehlen. im Auslande ihren Siß haben, sind verboten. § 2. Auch über die Zahl der vollständigen Mißerfolge ist nichts be­

fannt.

Geöffnet bleibt die Ausstellung bis zum 25. Ottober, täglich 9 bis 5 Uhr. Der Zutritt ist unentgeltlich.

Aus Groß- Berlin.

Personen und Firmen, die sich im Inlande befinden, ist die und Wohltätigkeitsmarken verboten, die Ankündigung des Verkaufes und Vertriebes solcher Posttwertzeichen

oder

seit Beginn des Krieges vom feindlichen Ausland seit dem 27. Februar 1916 vom neutralen Ausland ausgegeben worden sind. § 3.

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Aus den Gemeinden.

etwas neu

Aus der Schöneberger Stadtverordnetenversammlung. Die Schöneberger Stadtverordneten beschäftigten sich in ihrer legten Sizung erneut mit dem Gesuch der Schöneberger Lehrerinnen, das Cheverbot aufzuheben. Der Stadtverordnete Kuznizky( Lib. Frakt.) legte die Einwände dar, die gegen die Aufhebung des Ver­bots sprechen, während Küter( Soz. Frakt.) das Gesuch empfahl. Dr. Teufer( Fr. Fratt.) hat als Direktor einer höheren Schule nur günstige Erfahrungen gesammelt.

Die Petition erfuhr das Schicksal der Ablehnung gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und eines Teiles der Freien Fraktion, die für Berücksichtigung waren.

Die Vieh- und Fleischverteilung in Berlin  . öffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften, sondern auch auf Genoffe Küter wies die Berechtigung der Forderung nach. Der

Die Verbote der§§ 1 und 2 beziehen sich nicht nur auf Ver­Ankündigungen in Katalogen und Geschäftsanzeigen jeder Art. § 4.

Eine Stadt wie Berlin   samt Vororten regelmäßig mit Fleisch zu versorgen, ist teine Kleinigkeit. Was das in Friedenszeiten be- Durch die Verbote der§§ 1 und 2 werden Mitteilungen des deutet, lehrt ein Gang durch die weit ausgedehnten Anlagen des Erscheinens von Neuheiten nicht betroffen, wenn sie nur der In­Berliner Vieh- und Schlachthofes. In der Kriegszeit hat ja die formierung der Interessenten dienen und keine Preisangaben ent­Arbeit, die sonst zur Bewältigung jenes Massenverbrauches nötig

halten.

§ 5.

Eine Petition des Vereins Frauenwohl, den Frauen für gleiche Leistungen gleichen Lohn zu zahlen, hatte einen Ausschuß beschäftigt. Der Berichterstatter schlug Uebergang zur Tagesordnung vor. Bürgermeister Blankenstein erklärte, daß bei Affordarbeit die weibliche Arbeitskraft genau so bezahlt werde als die männliche. Stadtv. Zobel( Lib. Frakt.) hält eine Bevorzugung der Verheirateten vor den Unverheirateten für angebracht. Genosse Hoffmann wendet fich gegen den von Herrn Zobel vertretenen Liberalismus. In der Abstimmung stimmte nur die sozialdemokratische Frak tion für die Petition. Die Vorlagen über Erhöhung der Teuerungs­

war,! fich leider auf ein fehr Geringes vermindert. Jetzt ist die Die Einfuhr von ausländischen Briefmarkenzeitungen und zulagen sowie der Kur- und Verpflegungskosten wurde einem Aus­Sorge die, mit Wenigem auszukommen und dieses Wenige in-katalogen ist verboten.

schuß überwiesen.