Gewerkschaftliches.
Das Nachtbackverbot.
-
-
Schließlich wurde noch folgende Refolution angenommen:
Aus Industrie und Handel.
Ein Gesetz über Kursfestseßung.
Die Versammlung mißbilligt die Art und Weise der Vergebung der Arbeiten für die Heiz- und Warmwasseranlage in Tempelhof seitens der Konsumgenossenschaft. Die Versammlung betrachtet die Vergebung der Arbeiten an die Firma Dörfel in Amtlich. Berlin , 19. Oktober. ( W. T. B.) Der BundesKirchberg i. S. nicht im Interesse der Berliner Arbeiter liegend, rat hat in seiner heutigen Sigung dem Entwurf eines Gesezes die jedenfalls darauf Anspruch haben, daß ihre gewerkschaftlichen über die Festsetzung von Kursen der zum Börsen= Errungenschaften nicht durch eine Arbeiter- Konfumgenossenschaft handel zugelassenen Wertpapiere zugestimmt. in Frage gestellt werden. Die Agitationskommission wird beauftragt, die Firma Dörfel genau zu kontrollieren."
Ausland.
Dem Bundesrat soll die Befugnis übertragen werden, für die Veranlagung der Besitzsteuer und der Kriegssteuer die Kurse der zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere auf den 31 De zember 1916 festzusehen. Weiter soll der Reichskanzler ermächtigt werden, die Kurse vorläufig festzusehen und die vorläufig festgesetzten Kurse bekanntzumachen. Weicht die endgültige Festsezung durch den Bundesrat von der vorläufigen Festsetzung ab,
In einer vom Bäckerverband einberufenen öffentlichen Bersammlung, die am Mittwochabend in den„ Arminhallen" tagte, schilderte der Referent Hehschold wie der Verband für die dauernde Beseitigung der Nachtarbeit gewirkt hat. Er zeigte, daß auch die Haltung der Regierung zu der Erwartung berechtigte, die Nachtarbeit der Bäcker werde durch Geset dauernd abgeschafft werden. Doch dann so führte der Redner weiter aus arbeiteten die der Führer Bäckermeister auf die Wiedereinführung der NachtWie der österreichische Metallarbeiter" meldet, hat das Kriegsarbeit nach dem Kriege hin und die Erwartungen ministerium bezüglich der bei den Beschwerdestellen einzubringenden so ist die Abweichung bis spätestens zum 15. Januar 1917 bekannt der Gegner der Nachtarbeit sind bis jetzt unerfüllt Beschwerden eine neue Verfügung getroffen, wonach alle Beschwerden, zumachen. geblieben. Die Führer der Meister behaupteten, die bevor sie bei der Beschwerdestelle eingebracht werden, erst dem mili im Felde stehenden Angehörigen des Bäckergewerbes seten tärischen Leiter des Betriebes im Wege des Rapports vorgetragen für die Wiedereinführung der Nachtarbeit. Die Erhebung, werden müssen. Der überwachende Offizier hat die Aufgabe, die dieselbe welche wegen dieser Frage unter den Kriegsteilnehmern des Beschwerde zu prüfen und wenn irgendwie möglich Bäckergewerbes vorgenommen wurde, hat bewiesen, was die zu erledigen. Erst dann, wenn eine Einigung zwischen dem UnterVerbandsleitung von jeher behauptet hat. Nur eine verschwerdestelle verwiesen werden. nehmer und Arbeiter, nicht möglich ist, soll der Arbeiter an die Be( z) schwindende, kaum nennenswerte Minderheit- bon den Meistern kaum ein Prozent und von den Gesellen Neue Streitbewegung in Dublin . wenig über ein halb Prozent hat sich für die Wieder- In Dublin streiten 250 Arbeiter der Gasfabrik. Die übrigen einführung der Nachtarbeit erklärt. Man kann also sagen: haben ebenfalls den Arbeitsvertrag gekündigt und die TransportDas gesamte Bäckergewerbe ist für die dauernde Beseitigung arbeiter drohen mit einem Sympathiestreit, falls die Forderungen der Nachtarbeit. Hiernach darf wohl erwartet werden, daß der Ausständigen nicht bewilligt werden.
-
die Regierung den rückschrittichen Elementen im Bäckergewerbe nicht mehr Rechnung trägt, sondern möglichst bald ein Gesetz vorlegt, welches die Nachtarbeit, diese Feindin des Bäckergewerbes, für alle Zeit beseitigt.
-
-
Einstimmig wurde die folgende Resolution angenommen: Die Versammlung nimmt mit Befriedigung Kenntnis von der an Einmütigkeit grenzenden Willenserklärung unserer Kriegsteilnehmer zugunsten eines baldigit zu schaffenden Gesetzes, das die Nachtarbeit im Bäckerberufe völlig und dauernd beseitigt. Die Versammelten senden ihren Kollegen im Waffenrod brüderliche Grüße und tiefempfundene Friedenswünsche ins Feld. Mit dieser Kundgebung ist den Gegnern der Tagesarbeit der letzte Einwand entzogen, auf den sie sich bei ihrer Verschleppungstaktik gegenüber dem von der Regierung geplanten Gesetz stüßten. Die Verfammelten ersuchen daher angesichts des fast einstimmigen Wunsches der Kriegsteilnehmer des Bäckerberufes die Regierung dringend, die Einbringung des Gesetzes an Bundesrat und Reichstag tunlichst zu beschleunigen. Eine Verzögerung des Gesezes bis nach Friedensschluß birgt die größten Gefahren in sich, auf welche hinzuweisen die Bersammlung für ihre Pflicht hält: 1. Bei der Unsicherheit darüber, ob das Gesetz überhaupt tommt, können es die Arbeitgeber nicht wagen, ihre Betriebe zu vergrößern. 2. Es fönnen( wenn die Millionen Kriegsteilnehmer die die besten Brotkonsumenten sind und bisher von den Militärbäckereien ernährt wurden aus dem Felde bei Friedensschluß zurückkehren und wieder von den Privatbäckereien ernährt werden sollen) die vorhandenen Betriebsräume und Betriebsmittel bei der jetzt erlaubten Betriebszeit von 12 Stunden zur Ernährung der dann wieder vollzähligen Gesamtbevölle rung bei weitem nicht ausreichen.
-
3. Es kann dadurch bei Friedensschluß einerseits den Kriegsteilnehmern aus dem Bäckerberuf Arbeitsgelegenheit im normalen Umfange nicht verschafft werden, andererseits müßte
Die Nachtarbeit ist der Feind des Gesamtberufes. Unseren Brüdern im Felde geloben die Versammelten, daß sie sich für ihre und unsere Ideale mit allen gesetzlichen Mitteln einsetzen werden.
Aus der Partei.
Das Begräbnis Adolf Hofrichters.
-
Fleischausfuhr von Australien nach England. Wie Financial News" vom 6. September melden, betrug laut Adelaide Register" die Ausfuhr von Gefrierfleisch vom 1. Juli 1915 bis 30. Juni 1916 nur ein Fünftel des Jahres vorber und war seit dem Jahre 1904/05 noch nie so gering. Große Dürre hatte enorme Verluste im Viehbestande verursacht.
Der normale Bestand an Schafen war sonst jetzt nur
88 889 000
61 506 000 27 383 000
Demnach Berlust an Schafen
Der normale Bestand an Rindvieh war sonst 11 235 000 jezt nur 8 129 000 3 106 000
Demnach Verlust an Rindvieh
Aus einer beigefügten Tabelle ist ersichtlich, daß im ganzen im letzten Berichtsjahre der Ausfuhrausfall an Hammelfleisch 81 Proz., Lammfleisch 78 Proz., Rindfleisch 55 Proz. beträgt. Während sonst im Januar, Februar und März die größte Ausfuhr stattfand, wurde in diesem Jahre während dieser Zeit nicht ein Lier für die Ausfuhr eingefroren.
Der hohe Fleischpreis in England erklärt sich daher durch geringen Viehbestand und mangelnde Zufuhren, durch ungenügenden Schiffsraum.
Gerichtszeitung.
Beleidigung.
Es regnete in Strömen, als man Mittwoch nachmittag Adolf Hofrichter auf dem Friedhofe in Köln bestattete. Doch die Kölner Genossen und Genossinnen hatten sich nicht abschrecken lassen, ihrem Vorkämpfer das letzte Geleit zu geben. Ein unabsehbarer Zug bewegte sich von der Leichenhalle der Lindenburg, des städtischen Krankenhauses, bis zum Friedhofe. Einem engeren Kreise von Deputierten war es noch vergönnt, dem aufgebahrten Freund ein leztes Lebewohl zu sagen. Zahllose Kränze wurden dem Zug vorangetragen; aus dem ganzen Gebiet der oberen Rheinprovinz waren Wegen einer Beleidigung des Vorsitzenden Abordnungen eingetroffen. Die Stadt Köln vertraten Oberbürger- des Kaufmannsgerichts, Magistratsrat Dr. Demeister Wallraf und Erster Beigeordneter Adenauer . Am des Kaufmannsgerichts, Magistratsrat Dr. DeAmpène, Grabe sprachen, während sich bereits die Dämmerung herabsentte, pène, stand gestern der Handlungsgehilfe Eduard Molkenbuhr für den Parteivorstand und die Fraktion, Ditt- Schliwa vor der 5. Strafkammer des Landgerichts I. mann für die Arbeitsgemeinschaft, Sollmann für den Der Angeklagte hatte gegen seinen Arbeitgeber eine Klage an Kölner Sozialdemokratischen Verein, Gielsbach für die Rhei nische Zeitung ". Von den Reichstagsabgeordneten geleiteten och, Haberland, König, Antric, Bender ihren Kollegen auf dem letzten Gange. In allen Ansprachen rühmte man den unermüdlichen Kämpfer, den aufrichtigen Freund; Kranz auf Kranz türmte sich neben der offenen Gruft. Trotz des strömenden Regens harrten Tausende bei der Kundgebung am Grabe aus und schieden mit dem Gelöbnis, die Lebensarbeit ihres vorbildlichen Führers Adolf Hofrichter zu vollenden.
Die Polizei hatte das Tragen von Kränzen mit roten Schleifen ausdrücklich genehmigt. Am kommenden Sonntag wird noch eine große Trauerfeier im altberühmten Gürzenich- Saal stattfinden.
Aus der Parteipresse.
gestrengt, die vor dem Kaufmannsgericht unter Vorsiz des Dr. Depène verhandelt wurde und zuungunsten des Angeklagten auslief. Sierüber empört, machte er eine Eingabe an die Staatsanwaltschaft und beschuldigte Herrn Dr. D. der Rechtsbeugung. Diese Anzeige hatte keinen Erfolg, ebensowenig die dagegen eingelegte Beschwerde. In der Eingabe waren nun aber schwere Be. leidigungen gegen den Vorsitzenden des Kaufmannsgerichts enthalten. Es hieß darunter u. a.: Die Verhandlung sei unter aller Kanone gewesen, im Polizistenton geführt und völlig über's Kne gebrochen worden. Ferner wurde dem Vorsitzenden Fälschung des Tatbestandes, böswillige Erfindung usw. vorgeworfen. Wegen dieser Beleidigungen übersandte der Staatsanwalt das Aktenmaterial dem Magistrat, was zur Folge hatte, daß der Oberbürgermeister den Strafantrag stellte. Das Schöffengericht hatte dem Angeklagten war zugestanden, daß er sich in Wahrnehmung berechtigter Interessen befunden habe, aber die Schuhgrenzen des§ 193 Str. G. doch zwei Wochen Gefängnis verurteilt. Die gegen das Urteil eingelegte Berufung wurde von der Strafkammer ver
worfen.
Druckereien und Belagerungszustand.
In die Redaktion des„ Braunschweiger Volksfreund" tritt, wie ein Brotmangel die voraussichtlich unausbleibliche Folge sein. Die" Remscheider Arbeiterzeitung" mitteilt, der Redakteur Karl Diese Behörden zwingen, ſtehende Bundesratsverordnung außer straft zu ſegen und die, ber einſter ein, der zuvor in Memſcheid und dann bis zu dem erdrückenden Mehrheit unserer Berufsangehörigen, Arbeitgebern den Genossen Sepp Derter ersetzen, der an der Vertretung des wie Arbeitnehmern, vor allen aber unseren Striegsteilnehmern so eingezogenen Genossen Thalheimer zurzeit behindert ist. Minster berhaßte Nachtarbeit wieder zur Einführung zu bringen. gibt in Duisburg ein„ Sozialdemokratisches Propagandaorgan für Diese drohende Gefahr für das winzige Stückchen Sozial- Rheinland- Westfalen" heraus, das den Titel" Der Kampf" führt. politit, das man Nachtarbeitsverbot nennt, das aber eine Lebens- In diesem bekämpfte er nicht nur die sozialdemokratische Partei- torps( Magdeburg ) einen Befehl erlassen, der die Anfertigung von Im Dezember 1914 hatte der Kommandeur des 4. Armee frage für den ganzen Beruf und seine Bulunft ist, fann nur durch mehrheit in schärfster Weise, sondern er lehnte auch die Politik der Druckschriften ohne polizeiliche Genehmigung untersagte. Dieser baldige Gefeßwerdung der Tagarbeit in dem geplanten Sinne Sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft" als ganz ungenügend Befehl enthielt keine Strafandrohung. Im Februar 1915 wurde abgewendet werden. ab. In der Nummer des„ Kampf" vom 30. September 1916 ist in ein mit Strafandrohung versehener Befehl des gleichen Armeeeinem Artikel über die sozialdemokratische Reichs forps erlassen, wonach die Verbreitung von Druckschriften unter konferenz u. a. dieses zu lesen: Strafe gestellt wurde. In diesem Jahre nahm die Hallesche " Bon einer Neuorientierung im fazialisti Genossenschaftsbuchdruckerei einen Drudauftrag ent schen Sinne tann keine Rede sein. Höchstens zeigte die Reichskonferenz, wie vollständig zerfahren die sozialdemokratische übermittelt wurde. Es handelte sich um einen Rechenschaftsbericht gegen, der ihr von der Sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft Partei ist und wie den Haase und Ledebour alles fehlt, um den mit dem Titel„ Die Bildung der Sozialdemokratischen ArbeitsgeDie Teuerungszulage und die Rohrleger. verfahrenen Karren aus dem Sumpfe herauszuziehen. Für sie meinschaft". Der Bericht sollte in 50 000 Eremplaren herausMit der Frage einer weiteren Teuerungszulage für Rohrleger ist die Zeit des Verschleierns und Vertuschens nicht vorbei, kommen. Die Sendung wurde beschlagnahmt und der Geschäftsund Helfer beschäftigte sich abermals am Dienstag eine gutbesuchte sondern sie hat erst begonnen. Durch die Fortsetzung dieser Ver- führer mußte sich wegen Vergehens gegen das Preßgesetz und Branchenversammlung. Die Rohrleger und Helfer hatten seinerzeit schleierungs- und Vertuschungstaktik hoffen sie die Institutionen Vergehens gegen die eingangs erwähnten Verordnungen vor dem durch Anrufung der Schlichtungskommission eine Teuerungszulage der Partei, den Verwaltungsapparat und die Preſſe zu kapern, Halleschen Schöffengericht verantworten. bon 16 Pf. erlangt, die unter gewissen Anrechnungen vom 10. Juli um dann an Stelle der heutigen Parteibureaukratie, die zum Trosse lichen Sachverhalt gab der Angeklagte ohne weiteres zu. gezahlt wurde und Geltung haben sollte bis zum 15. Oftober. Nun der Ebert, Legien und Scheidemann gehört, eine Parteibureauhat am Sonntag, den 8. Oftober, eine Branchenversammlung be- fratie zu ſehen, die auf Dittmann, Haaſe und Ledebour schwört. schlossen, zu fordern, daß jene Teuerungszulage um weitere Für die Arbeiterschaft würde dieser Tausch weiter nichts bedeuten, 10 Pi. pro Stunde erhöht werde. Weiter sollte auf die Landzulage als daß sie vom Regen in die Traufe käme....“ eine Teuerungszulage von 1,50 M. pro Tag verlangt werden, so daß also die Landzulage pro Tag 5 Mark betragen soll. Ferner sollte die Lieferung von Seife geregelt werden.
Seit jener beschlußfassenden Versammlung haben sich nun die Schlichtungskommission und die Vereinigung der Arbeitgeber mit den Forderungen beschäftigt.
bom
Den tatsäch
( z)
Er
Der Amtsanwalt hielt als Verfehlungen für erwiesen, daß sich der Angeklagte dem Prezgesetz gegenüber dadurch strafbar gemacht habe, daß er feinen Druder und Drudort angegeben habe. Außerdem hätte teine polizeiliche Erlaub. nis vorgelegen. Zweifellos liege auch eine Verbreitung vor, weil der Angeklagte schon mit dem Versand begonnen habe. nehme jedoch nur eine einheitliche Handlung an und beantrage Die Spaltungsbewegung des Grütlivereins mit seinem neuen unter Annahme mildernder Umstände fünfzig Mark Geldunversöhnlichen Zentralfomitee an der Spike ist nun auf der ganzen strafe. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Ha a se führte aus, daß Linie in vollem Gange. Seftionen des Grütlivereins treten aus der Korpsbefehl vom Dezember 1914 rechtsungültig sei, da er Darüber berichtet jetzt Siering. Die Unternehmervertreter der sozialdemokratischen Partei aus und umgekehrt verlassen Grütli- gegen die Norm verstoße. Er sei ohne Strafandrohung erlassen. in der Schlichtungskommission erklärten anfänglich, eine Erhöhung feftionen ihren Zentralverband, um nur noch Seftionen der sozial- Was die Verlegung des zweiten Korpsbefehls betreffe, so könne der Teuerungszulage sei nicht erforderlich, weil die Lebensmittel demokratischen Partei zu sein. Dabei geht es nicht ohne Schwierig- auch nicht von einer Verlegung desselben die Rede sein, da der nicht mehr teuerer geworden seien. Sie wurden jedoch von den feiten ab, da gestützt auf eine dahingehende Bestimmung des Zentral- Angeklagte die Druckschrift nicht verbreitet habe. Doch wenn hier Das Arbeitnehmern eines Besseren belehrt. Nach gesonderter Beratung statuts das Zentralfomitee die Auslieferung alles vorhandenen ein Verstoß gefunden werde, bitte er um milde Strafe. der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sowie nach weiterer Vermögens der aufgelösten Sektionen verlangt. Beschlüsse solcher Schöffengericht nahm mit dem Verteidiger an, daß der KorpsVerhandlung machten die Vertreter der Arbeitgeber als endgültigen aufgelösten Sektionen, das Vermögen der sozialdemokratischen befehl vom Dezember 1914 ungültig ist. Im übrigen liege ein werden zu übergeben, Gegenvorschlag den, daß sofort mit Geltung bis zum 1. Januar die Organisation Zentralfomitee geringfügiger Verstoß vor, der mit 50 M. ausreichend geTeuerungszulage um 3½ Pf. pro Stunde zu erhöhen sei und vom nicht anerkannt und dagegen Polizei und Gerichte mobil ahndet sei. 1. Januar ab bis zum Ablauf des Tarifs am 31. März 1917 um gemacht. Ein gutes Wort des Genossen Greulich zur Eine Doktorfrage. weitere 21 Bfennig. Versöhnung und zum Frieden im Interesse der Einheit der Das Urteil des Landgerichts Chemnik erregte seinerzeit erhebDie Arbeitervertreter in der Schlichtungskommission blieben dabei, Partei und der Arbeiterbewegung wird vom Zentralfomitee öffent liches Aufsehen, das den Grundsaß aufstellte, ein Gewerbetreibender daß die Teuerungszulage sofort um 10 Bf. pro Stunde zu erhöhen lich als„ Demagogie" bezeichnet. fei, und zwar mit der Maßgabe, daß vom 1. Januar ab bis zum Am 22. Oftober hält der Grütliverein in Zug feine ordentliche müsse das sächsische Amtsblatt, und zwar sofort nach seinem ErEnde des Tarifs am 31. März 1917 eine weitere Erhöhung um Delegiertenversammlung ab, die sich unter anderm auch mit der scheinen, lesen. Unterlasse er das, so handle er fahrlässig. Von Militärfrage und dem Programm des Schweizerischen diesen irrigen Voraussetzungen ausgehend, verurteilte das ChemEin Resultat kam nicht heraus. Die Unternehmer in der Grütlivereins beschäftigen wird. Der Grütliberein Wiediton- niger Landgericht einen Käsehändler, der am Nach mittag des Schlichtungskommission blieben bei ihrem Vorschlag, und die Arbeit- Zürich beantragt die Ergreifung einer Initiative für die Einführung 22. Januar Käse über den Höchstpreis verkauft hatte, den der gebervereinigung hat sich dem angeschlossen. des eidgenössischen Getreide- und Kartoffelmonopols als dauernde Bundesrat festgesetzt und den am Vormittag des 22. Januar das Einrichtung und das Zentralfomitee erklärt seine Zustimmung, was sächsische Amtsblatt bekanntgemacht hatte. Das Oberlande s- die vollständige Selbständigmachung und Loslösung von der sozial- gericht Dresden hob das verurteilende Erkenntnis wegen des der Broflamierung demokratischen Partei und Rechtsirrtums über die Pflicht, Amtsblätter zu lesen, auf und wies Grütlianer- Partei" bedeutet. Ihr Programm veröffentlicht die Sache an die Vorinstanz zurück Dieses gelangte jetzt zu einem der Grütlianer", der noch immer Zentralorgan der sozial- überraschenden Urteil. Es verurteilte den Angeklagten es ebenfalls und deckt sich demokratischen Partei ist, fich in nun wegen vorsäblicher Ueberschreitung der Höchstpreise. Das der Hauptsache mit dem sozialdemokratischen Parteiprogramm. Im Landgericht führte aus: Die am 13. Januar erlassene und am Schlußiaz fündigt es dogmatischen und doktrinären Bestrebungen" 15. Januar im„ Reichsanzeiger", am 22. Januar in Chemnitz_ver= den Kampf an, womit es der gesamten sozialdemokratischen Be- öffentlichte Bundesratsverordnung sei auf Grund des Ermächtistrebung den besten Dienst erweisen" werde. gungsgesetzes vom 4. August 1914 erlassen worden und habe deshalb strafrechtlichen Inhalt. Die Bestimmungen der Verordnung hätten sonach vom Tage der Beröffentlichung im Reichsanzeiger", also vom 15. Januar 1916 ab, gegen jedermann Gesezeskraft und ein jeder müsse dieselben gegen jich gelten lassen. Hierbei könne die Frage, ob die Interessenten die Bestimmungen gelesen hätten oder nicht, keine Berücksichtigung finden. Gegen dieses Urteil wird Revision eingelegt werden.
5 Pf. pro Stunde eintrete.
Hinsichtlich der Erhöhung der Landzulage stellten sich die Unternehmer auf den Standpunkt, daß man darauf nicht eingehe, sondern die Festlegung einer höheren Landzulage der freien Vereinbarung überlasse.
Die Seifenfrage wurde durch eine Vereinbarung dahin erledigt, daß Seife oder Seifenerfagmittel von den Unternehmern geliefert werden, und daß dort, wo es nicht geschieht, jedem Rohrleger und jedem Helfer pro Woche 20 Pf. Entschädigung zu zahlen sind. Es entspann sich eine lebhafte Debatte, in der sich alle Redner gegen den Vorschlag der Unternehmer ausgesprochen und in der betont wurde, daß an der Forderung festgehalten werden müßte.
zum
"
die
neuen
"
Eine ganze Anzahl weiterer Sektionsanträge betreffen die HerDie Versammlung lehnte einstimmig den Vorschlag der Unter- stellung der Parteieinheit, doch beantragt das Zentralfomitee dazu nehmer ab und beschloß, festzuhalten an der Forderung einer furz und summarisch die Ablehnung aller dieser Anträge; es will weiteren Teuerungszulage von 10 Pf., die vom 1. Januar ab bis einfach seine eigene Partei haben. Man darf also den Beschlüssen 31. März 1917 um weitere 5 Pf. zu erhöhen sei. Eventuelt der Zuger Delegiertenversammlung mit gespanntem Interesse entmill man auch mit 10 Bf. ohne jede Fristiestießung einverstanden gegensehen. Ueber die Landzulage wurde fein Beschluß gefaßt. Die sozialdemokratische Parteileitung ist nach wie vor zu UnterEventuell wird sich das Einigungsamt mit der Teuerungszulage zu handlungen und zur Verständigung mit dem Grütliverein über die beschäftigen haben. Parteieinbeit bereit. Beraniw. Redakt.: Alfred Wielevy. Neukölln. Insratenteil berantm. Th. Glocke, Berlin. Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Paul Siager& Co., Berlin SW. Hierzu 1 Beilage u. Unterhaltungsbl
fein.
-