Aus dem Kriegsausschuß für die Metallbetriebe
Groß- Berlins.
für die nun zu beginnenden Verhandlungen festgestellt. Nunmehr Jahres wieder eine Konferenz der Sozialisten der Ententeländer sollen die Verhandlungen an den einzelnen Orten stattfinden. Das Sekretariat des J. S. B. stellt gegenüber unrichfofort in die Wege geleitet und so beschleunigt werden, figen Mitteilungen über diese Konferenz das Folgende fest: daß über ihr Ergebnis bis zum 29. Ottober an den Zentral- 1. Daß die Konferenz durch die Sozialistische Partei Frank borstand berichtet werden kann. Auf Grund des Ergebnisses wird reichs auf Grund eines Beschlusses der legten französischen Barteider Zentralvorstand des Arbeitgeber- Schußverbandes mit den Ar- fonferenz einberufen wird. Sie wird wahrscheinlich im Januar 1917 beitervertretern verhandeln, worauf in einer weiteren Versamm- stattfinden. 2. Die Einladung richtet sich an fünf Länder, jedoch an Von der Firma Th. u. Co. erscheint der Fräser H., der mit tung der Städtevertreter am 6. November endgültig 14 verschiedene nationale Abteilungen, nämlich England, Frankreich , dem Meister in seiner Abteilung Differenzen hatte. Der Meister Beschluß gefaßt werden wird. Italien , Portugal , Rußland , Finnland , Polen , Belgien , Serbien , fagte ihm, wenn er nicht genug verdiene und es ihm sonst nicht Zum Verständnis der Vorgänge im Holzgewerbe sei daran er- Rumänien , Südafrika , Kanada , Australien und Neuseeland . 3. Die paßt, tönne ergehen. Das betrachtete H. als eine Entlassung innert, daß die Verträge unmittelbar zwischen den örtlichen Parteien, Konferenz ist keine Versammlung der Mitglieder des Internatio und fordert nun seinen Kriegsschein. Da der Vertreter der Firma wenn auch unter Mitwirkung der Zentralvorstände, abgeschlossen nalen Sozialistischen Bureaus.( In dem Bureau sitzen lediglich zugab, daß diese Aeußerung gefallen sei, erklärt der Kriegsausschuß, sind und am 15. Februar 1917 ablaufen, wenn sie nicht drei Monate brei permanente Abgeordnete der internationalen Abteilungen.) daß dem Fräser der Kriegsschein zusteht. zubor, also am 15. November 1916 gefündigt wurden. Nach früheren 4. Es ist eine Konferenz, d. b. ein kleiner Kongreß, auf dem auch Von der Firma B. wünscht der Former Sch. einen Kriegsschein. Vereinbarungen war festgelegt, daß die Vertragsorte in mehrere die Minderheiten Recht auf Vertretung befißen. 5. Nach dem BeiEr war vom Militär der Firma zugewiesen, und zwar für die Gruppen zufammengelegt werden, deren Verträge in verschiedenen spiel der Londoner Konferenz vom Januar 1915 und der neutralen Arbeit eines Schmelzers. Sch. wird aber nicht als Schmelzer be- Jahren ablaufen. Diese Vereinbarung ist nicht aufgehoben worden, sozialistischen Konferenz im Haag von 1916 werden die nationalen schäftigt, sondern als Hilfsarbeiter. Es erfolgt eine Verständigung da aber während der Kriegsdauer die ablaufenden Verträge wieder- Ausschüsse der Gewerkschaften eingeladen werden; für Frankreich also auf der Grundlage, daß Sch. innerhalb 14 Tagen andere Ar- holt verlängert wurden, gilt augenblicklich als Ablaufstermin für die Confédération Générale du Travail . Das Programm der Konbeit erhält oder aber es wird ihm der Kriegsschein ausgestellt. alle Verträge der 15. Februar 1917. ferenz lautet folgendermaßen: Das gememichaftliche Vorgehen der Der Maschinenarbeiter B. von der Firma L. behauptet, die Die Forderung der Holzarbeiter auf Erhöhung der Löhne hat fozialistischen Parteien der alliierten Länder ist zu folgendem Zwed Akkordsäße seien zu gering, und deshalb könne er nichts verdienen. den Zwed. die Vertragskündigung zu verhüten. Der festzulegen: a) Die Politit ihrer Länder soll so gesteuert werden, Demgegenüber erklärt der Vertreter der Firma, daß andere Ar- Beschluß der Städtevertreter des Arbeitgeber- Schutzverbandes hat daß während des Krieges und nach dem Kriege aller Erbeiter bei denselben Säßen der gegenwärtigen Zeit entsprechend die Bedeutung, daß die Unternehmer mit der von den Arbeitern oberungsgeist und jedes Streben nuch Annegionen auss Verdienste erzielen. Da im Kriegsausschuß das nicht festgestellt vorgeschlagenen formalen Behandlung der Angelegenheit ein- geschlossen wird und daß am Tage des Friedens die werden kann, erfolgt eine Verständigung dahin, daß dies im Be- verstanden sind. Die örtlichen Verhandlungen sollen beschleunigt Achtung der verletzten Rechte der Nationen garantiert werde durch trieb festgestellt werden soll. Wenn andere Arbeiter mit der gleichen werden, so daß noch rechtzeitig vor dem Kündigungstermin über- internationale Einrichtungen, die materiell einen dauernden Arbeit bei denselben Preisen auch nicht zurechtkommen, erhält B. iehen werden fann, ob eine Verlängerung der Verträge möglich Frieden sichern. b) Die Regierungen sollen veranlagt werden, aus einen Kriegsschein. Sollte aber die Erklärung des Vertreters der ist, oder ob die Kündigung der Verträge ausgesprochen werden ihren wirtschaftlichen Verträgen während und nach dem Kriege alles Firma zutreffen, so erhält B. den Kriegsschein nicht, weil der ge- muß. Ueber den materiellen Inhalt der beschlossenen Richtlinien das zu verbannen, was für das internationale Proletariat eine Verringe Verdienst dann nicht an den niedrigen Akkordpreisen, sondern hat der Arbeitgeber- Schugverband in seiner Veröffentlichung nichts mehrung der Ausbeutung werden würde, und alles, was Keime zu an der Person des Maschinenarbeiters liegt. gefagt. Für die Gestaltung der Dinge in der Holzindustrie neuen Konflikten unter den Völkern in sich tragen könnte, und zuVon der Firma S.- Sch. erscheint der Werkzeugmacher R., der wird aber das Maß der Bugeständnisse in der Lohnfrage ausschlag- gleich soll die Gefahr bekämpft werden, daß aus diesen so wünschenseinen Kriegsschein wegen zu geringen Lohnes wünscht. gebend sein. Im Hinblick auf die gewaltige Verteuerung der Lebenswerten Verträgen Werkzeuge zu einem verlängerten Kriege gemacht Der Lohn beträgt 1,28 M. pro Stunde. Die Berechtigung des Ver- bedürfnisse muß eine Erhöhung der Löhne um 33½ Proz. als recht werden. Die Organisation der Konferenz wird dem Sekretariat langens nach einem Kriegsschein auf Grund seines Lohnes wird bescheiden bezeichnet werden. Dieser Erkenntnis fönnen sich auch die des Internationalen Sozialistischen Bureaus anvertraut, das da vom Kriegsausschuß dem Grunde nach anerkannt, doch soll Unternehmer nicht verschließen. Man darf deshalb hoffen, daß es für zu forgen hat, daß das Verfahren der internationalen Nonnochmals im Betrieb verhandelt werden. Erst wenn über die Lohn- noch vor dem 15. Nevember zu einer Verständigung kommt, die eine greffe genau befolgt wird, so z. B. hinsichtlich Verteilung der erhöhung keine Verständigung erfolgt, soll der Werkzeugmacher den Verlängerung der Verträge möglich macht. Stimmen. Kriegsschein bekommen.
Aus der Partei.
Eine wichtige Entscheidung für die Arbeiterpresse.
Gerichtszeitung.
Kettenhandel.
Als ein Musterbeispiel für die Schädlichkeit des Retten
Bon der gleichen Firma kam der Maschinenarbeiter B. und wünscht den Kriegsschein, weil er beleidigt ist. Es wird ihm borgeworfen, daß er ein Stüd verdorbene Arbeit an einem anderen Blak mit einem guten Stüd vertauscht habe. B. erklärt, daß dies nicht der Fall sei und verlangt, daß man ihm die Person bringt, die das gesehen haben will. Dies Verlangen wurde von der Firma Seit Kriegsausbruch war das Halten der Parteipresse han dels fann eine Anklage gelten, die gestern vor_dem nicht erfüllt, weshalb fich der Kriegsausschuß auf den Standpunkt unseren Kriegern gestattet. Trok alledem sind ber- Schöffengericht Berlin- Mitte unter dem Vorsiz des Geh. stellt, daß man einem Arbeiter gegenüber solche Behauptung auch schiedentlich Beschwerden laut geworden, wonach Vorgesetzte Justizrats Reich verhandelt wurde. beweisen müsse. Da dies von der Firma nicht geschehen, wird vom scheinbar von dieser, den Soldaten erteilten Genehmigung, Unter der Beschuldigung, Erbsen, deren Beschlagnahme seinerKriegsausschuß erklärt, daß der Arbeiter sich derartiges auch nicht die Arbeiterpresse in uneingeschränktem Maße lesen zu dürfen, zeit öffentlich bekanntgegeben worden war, ohne Genehmigung der gefallen lassen braucht und die Berechtigung auf Erteilung des nichts gewußt haben und daher das Halten der Arbeiterpresse 3.-E.-G. verlauft und dabei Kriegswucher getrieben zu haben, standen Kriegsscheins anerkannt. Tropdem wird dem Arbeiter empfohlen, den Mannschaften strengstens verboten hatten. In einem der Händler Ehrenfried Kappert, die früheren kon Kriegsausschusses ihm eine ausreichende Genugtuung legung des Beweismaterials Beschwerde beim Kriegsministe- vor Gericht. Eine Bank in Bongowizz bei Gnesen verkaufte an weiterzuarbeiten, da ja durch die einmütige Stellungnahme des tonkreten Falle führte der Abgeordnete König unter Vor- fettionäre Leifer Saendel und Johann Klei. für die ihm zugefügte Beleidigung geworden sei. Der Schlosser R. von der Firma P. will einen Kriegsschein, rium. Daraufhin ist ihm unterm 17. Oktober d. J. folgende einen gewissen Naz einen Posten Vittoria- Erbien" zum Preise von da er bei einer anderen Firma als Vizemeister eintreten tann. Es 36 M. pro Zentner. Kaz, gegen den jetzt auch ein Verfahren in wird dem Schlosser erklärt, daß er eines Kriegsscheines Gneien schwebt, setzte sich mit seiner Verwandten Schwinie in Berlin nicht bedürfe, wenn er als Vizemeister oder Werkführer eine in Verbindung und diese übernahm in Gemeinschaft mit Tappert Stellung erhalten tann. die Unterbringung der Erbsen, für die Katz nicht weniger wie 80 m. forderte. Sie fanden sofort einen Käufer in der Person des Angeklagten Schendel, der bis dahin Zuschneider war, seit Kriegsausbruch aber mit Lebensmitteln handelte. Dieser übernahm den Posten, zahlte den beiden Vermittlern, die gar keine Mühe aufzu
Aus einem der Spanbauer Staatsbetriebe erscheint der Vorzeichner R., der gelernter Schlosser ist, und will einen Kriegsschein wegen zu geringen Verdienstes. R. hat alle möglichen Versuche gemacht, um zu einem ausreichenden Verdienst zu kommen; doch ist sein Lohn nur auf 1,01 M. erhöht. Der Kriegsausschuß ist einmütig der Meinung, daß dieser Verdienst für einen gelernten Schlosser der gegen= wärtigen 8eit nicht entspricht und hält das Verlangen des Schloffers für berechtigt. Nun find aber in demselben Betrieb noch eine größere Anzahl von Arbeitern, die ebenso wie A. unzureichenden Ver dienst haben und deshalb auch Anspruch auf einen Kriegsschein hätten. Würden diese alle ihren Kriegsschein fordern und erhalten, gäbe es in diesem wichtigen Betrieb in Spandau eine große Störung. Um das zu verhüten, machte der Kriegsausschuß dem Vertreter des Spandauer Betriebs den Vorschlag, daß die Betriebsleitung innerhalb 8-10 Tage eine der gegenwärtigen Beit entsprechende Verbesserung der Verdienste vornehmen möge. Bis dahin wird die Erteilung des Kriegsscheins an A. und alle sonst noch kommenden Arbeiter aus Spandau ausgesetzt. Sollte innerhalb dieser Beit teine ausreichende Verbesserung der Verbienste eintreten, sieht sich der Kriegsausschus genötigt, einen Ariegsschein auszustellen.
Der Revolverdreher K. wünscht von der N. A. G. den Kriegsschein, weil er megen Beleidigung des Kontrolleurs in Strafe genommen ist. Es erfolgt eine Berständigung nach der Richtung, daß er die von ihm selbst zugegebene Beleidigung zurüdnimmt und fich entschuldigt, andernfalls müsse es bei der Strafe bleiben. Der Kriegsschein wird nicht erteilt.
mann sowie der Kaufmann Bernhard Pastorius
Entscheidung zugegangen: Kriegsministerium Berlin W 66, den 17. 10. 16. No. 824/9. 16. C. 1 a. An das Mitglied des Reichstags Herrn tŏnig. Euer Hochwohlgeboren teilt das Kriegsministerium im Anschluß an das Schreiben vom 11. 8. 16 No. 286/8. 16. C. 1 a er gebenst mit, daß das Verbot der Dortmunder Arbeiter- Zeitung" irrtümlich durch den stellvertretenden Batterieführer erfolgt ist. Der Regiments fommandeur hat dabei nicht mitgewirkt. Das Erwenden hatten, 72 M. Provision und fab sich weiter nach einem Abforderliche ist veranlaßt worden.
Im Auftrage v. Wrisberg."
( z) Der„ Borwärts" als Pensionsfräulein. Zu unserer gestrigen Notiz: Wenn ihr streitet, streitet zu Hause!" sendet uns Genoffe Dr. Lensch folgende Erwiderung:
nehmer um. Zufällig hörte der Angell. Kleimann bierbon, ging ans Telephon und fand ohne weiteres einen Käufer in Pastorius, der die Erbsen zu 110 m. pro Zentner übernahm und im Kleinhandel weiter vertrieb. Kleimann bat für diefes eine Telephon gespräch 159 M. Provision erhalten.- Pastorius wurde nur des Vergehens gegen die Verordnung vom 26. August 1915 " Ich protestiere gegen die Behauptung des Vorwärts", schuldig befunden und zu 300 M. Geldstrafe verurteilt. Be mein Artikel im" Tag" stelle in seinem Hauptteil eine Bolemit züglich der übrigen drei Angetlagten nahm das Gericht gegen die Arbeitsgemeinschaft" dar. Das ist eine aus den an, daß hier ein Fall schwersten und schlimmsten NahrungsmittelFingern gesogene Behauptung. In seinem Haupt- wuchers vorliege, denn die Erbsen, die für 36 M. in Bongowiz teil" stellt mein Artikel eine fritische Würdigung der Reichstags- vertauft wurden, seien dadurch, daß Herr Kaz den Preis auf 80 M. fizung vom 11. Oktober und besonders der Reden Scheidemanns emporschnellte und sie dann von Hand zu Hand wanderten, in furger und Davids dar. Die wenigen Zeilen, die sich dabei mit der Beit bis auf 110 m. pro Zentner gestiegen und die Ware dem Arbeitsgemeinschaft befassen, sind weder eine„ Polemit" noch deutschen Volfe ungebührlich verteuert worden. Tappert, Schendel ein Streit", sondern eine völlig objektive und historisch ab- und Kleimann wurden zu je 1000 m. Geldstrafe verurteilt. wägende Würdigung. Will der Vorwärts" das bestreiten, so fordere ich ihn auf, die paar Zeilen, die sich mit der Arbeitsgemeinschaft befassen, abzudruden; seine Leser würden dann fofort sehen, wo das durchaus ungehörige" Verfahren steckt.
Die Rolle eines Pensionsfräuleins zu spielen, steht dem Borwärts" nach seinen bisherigen Leistungen spottschlecht." Genosse Dr. Lensch irrt sich in der Adresse. Der Verfasser der aus den Fingern gesogenen" Notiz ist Anhänger der Mehrheit und überzeugt, in diesem Falle die überwiegende Meinung aller Richtungen auf seiner Seite zu haben.
Eine Frauenkonferenz.
Schlechtes Fleisch.
Unter der Anklage des Wergehens gegen das Fleischbeschaugesez hatte sich gestern der Großichlächter Julius Tiedt in Lichtenberg vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte unter Vorsitz des Amtsgerichtsrats v. Tresdow zu verantworten. Der Angeklagte bat ein Privatschlachthaus, in welchem die geschlachteten Tiere von den betr. Polizei- Tierärzten unterfucht und abgestempelt werden. Er wurde nun durch eine Anzeige beschuldigt, auf seinem Grundstück in einem durch einen Plan abgedeckten Raum eine Sonderschlächterei eingerichtet zu haben, deren Betrieb der Deffentlichkeit entzogen worden sei und in welcher frantes und Der Schmied St. von der Firma O. u. K. will einen Kriegs- Eine Frauenkonferenz für den Agitationsbezirk Dresden schlechtes Fleisch verarbeitet und unbefugter Weise abgestempelt werde. schein, weil er durch eine Betriebsstörung und sonstige nicht in wurde am legten Sonntag im Dresdener Volkshaus abgehalten. Auf Grund belastender Aussagen eines ehemaligen Gesellen und feiner Person liegende Umstände in seinem Verdienst wesentlich Sie war von Genoffinnen aus allen neun zum Bezirk gehörenden eines Lehrlings nahm das Gericht an, daß der Angeklagte nicht geschmälert ist. Es wird den Parteien vorgeschlagen, sich über die Reichstagswahlkreisen besucht, auch Vertreter der Kreisvorstände, nur gewußt, sondern auch veranlaßt habe. daß solche schlechten Zahlung des Verdienstausfalles im Betrieb zu ver- des Landesvorstandes und der Bezirksvorstand nahmen an der Kon- Fleischstücke an den verborgenen Ort gebracht und auf nicht aufständigen oder dem Schmied müsse ein Kriegsschein ausgestellt ferenz teil. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde einstimmig geklärte Weise abgestempelt würden. Mit Rücksicht auf die Gefähr eine Friedensresolution angenommen sowie eine Sympathie lichkeit dieses Verhaltens verurteilte das Gericht den Angeklagten zu Der Schloffer S. von der Firma A. will einen Kriegsschein, erklärung für den verfolgten amerikanischen Genossen und Gewerk- einem Monat Gefängnis und 1500 Mark Geldstrafe. Der Angeklagte beauftragte fofort seinen Verteidiger Rechtsweil er von der Firma entlassen ist. Die Firma bestreitet, fchaftsführer Tresca. Dann sprach Genoffin 8iez- Berlin über: den Mann entlassen zu haben. Es wird jedoch festgestellt, daß die Die Frauenarbeit und ihre Konsequenzen. Das umfassende und anwalt Dr. Davidsohn, Berufung einzulegen, da er sich völlig Entlassung tatsächlich ausgesprochen ist und erhält deshalb S. den fehr instruttive Referat fand allgemeinen Beifall. Taran knüpfte unschuldig fühle. Kriegsschein. fich eine sehr interessante und anregende, von tiefernster Sachlichkeit getragene, faft der sich Debatte, fünfstündige nossinnen aus allen Wahlkreisen und auch einige Genossen
werden.
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-
Mißhandlung eines Kriegsgefangenen. Um eine schwere Mißhandlung eines Kriegsgefangenen beteiligten. Neben den durch das Referat aufgeworfenen drehte sich eine Anklage wegen Körperverlegung, die sich gegen Die Tarifbewegung in der Holzindustrie. Fragen wurden auch einige damit zusammenhängende( Kriegspolitit den Steinseher Heinrich Kühn richtete und die erste StrafZu den Forderungen der Holzarbeiter hat nun auch der der Partei, Ernährungsfrage usw.) gestreift. Unter anderem be- tammer des Landgerichts II gestern beschäftigte. Arbeitgeber Schußverband für das deutsche Holzgewerbe tonten auch alle Genossinnen, daß ihnen die Gleichheit" mehr als Unter dem Angeflagten arbeitete bei dem Chauffeebau bei goffen Stellung genommen. Bekanntlich hat eine Konferenz der Städte- je unentbehrlich geworden sei. Die Organisation und Agitation ein russischer Gefangener, der nach dem Zeugnis einiger Zeugen ganz vertreter des Deutschen Holzarbeiterverbandes, die wurde an Hand der Erfahrungen während der Kriegszeit eingebend fleißig war, aber eines Tages den Zorn des Angeklagten dadurch am 2. und 3. Oktober in Berlin tagte, beschlossen, in allen Orten erörtert und wichtige Anregungen gegeben. Eine umfangreiche erregte, daß er ohne Veranlassung mit den Händen in den Taschen und für sämtliche Arbeiter und Arbeiterinnen eine sofortige Resolution, die bereits in der Groß- Berliner Frauenkonferenz An müßig dastand und nicht arbeitete. In unverantwortlicher Weise Zeuerungszulage von 331 Prozent bezw. eine nahme fand, wurde einstimmig angenommen. Der Verlauf dieser brang der Angeklagte schimpfend auf den Gefangenen ein, gab Rohnerhöhung von 20 Pf. für die Stunde zu fordern. Diesem Konferenz bewies das dringende Bedürfnis für derartige Verständi- ihm einen Stoß und schlug ihn mit der Spishade. Beschluß entsprechend sind die Forderungen an den in Betracht gungsmöglichkeiten der Genoffinnen untereinander im Interesse der Der Geschlagene mußte in das Feldlazarett übergeführt Bewegung. Es wurde daher der Wunsch laut, daß sie öfter, als werden. Das Gericht hielt das Verhalten des Angeklagten bisher, stattfinden sollen. Vom Vorsitzenden( Bezirksvorstand) wurde für besonders strafwürdig und verurteilte ihn zu zwei Monaten zugefagt, daß diesem Wunsche nach Möglichkeit entsprochen werden Gefängnis. jolle.
tommenden Orten überreicht worden.
Eine Konferenz der Sozialisten der Ententeländer.
( z)
Um ein einheitliches Vorgehen zu erzielen, hat der ArbeitgeberSchußverband nunmehr feinerseits eine Stabtebertreter Versammlung einberufen, die am 17. Oftober im Lehrerbereinshaus zu Berlin tagte und aus dem ganzen Reiche sehr zahlWetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis reich besucht war. Am Tage zuvor hat der Gesamtvorstand des Donnerstag mittag. Ein wenig wärmer, im Nordosten noch troden Arbeitgeber- Schutzverbandes getagt. In der Versammlung der Wie das Sekretariat des Internationalen Sozialistischen Bureaus, und vielfach heiter; in den anderen Gegenden überwiegend bewölkt und Städtevertreter wurden durch einstimmigen Beschluß die Richtlinien das zurzeit feinen Sig im a ag bat, mitteilt, soll Anfang nächsten besonders im Besten etwas Regen. für alle Leser!
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