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und
2.
2.
2.
"
1914
1915 1916
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4,78 R. 4,49 4,74 5,52
M
Das ist eine Lohnsteigerung im 2. Quartal 1916 gegen 1913 um 15,5 Proz., gegen 1914 um 18,6 Proz. und gegen 1915 eine folche um 14,1 Proz. Die Steigerungen sind in den einzelnen Bergrevieren Arbeiterfategorien äußerst schwankend.
Das zeigt folgende Aufstellung der Durchschnittslöhne:
Gesamt belegschaft
und
12. Duartal 1916 gegen die gleiche Zeit 1913 pro Vierteljahr und Lehrlingen ist mindestens je der dritte Sonntag freizugeben, in Arbeiter 52 M. oder 13,1 Proz. mehr, gegen 1914 98 M. oder den Wochen ohne solchen je ein halber Werktag. An Stelle 21,7 Proz. mehr. der einzelnen Feiertage fann vierteljährlich ein ent Berechnet man nach obiger Aufstellung den durchschnittlichen( sprechender zusammenhängender Urlaub erteilt werden. Bei Schichtlohn, so ergibt sich folgende Skala: Auflösung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber dem 2. Quartal 1913 Arbeiter den Lohn für die freien Tage, auf die er noch Anspruch hätte, auszubezahlen. Die Gemeinderäte sind be fugt, bei außerordentlichen Anlässen Ausnahmen von der geießlichen Arbeitszeit zu bewilligen und ist für die. Ueberstunden ein Lohnzuschlag von 30 Broz. zu bezahlen. In der Zeit vom 1. April bis 30. September darf die Arbeit in den Bäckereien nicht vor 3 Uhr morgens, in der Zeit vom 1. Oftober bis 31. März nicht vor 4 Uhr morgens beginnen. Die Vorbereitungsarbeiten für den folgenden Tag müssen spätestens um 9 Uhr abends vollendet sein. Das dürfte eine sechs bis siebenstündige Nachtruhe bedeuten. An den Tagen unmittelbar vor hohen Festtagen darf die Arbeitszeit auf 16 Stunden, Sonstige an den Werktagen der zweiten Hälfte des Monats Dezember und Bergarbeiter der dem Ostersonntag vorangehenden Woche auf 11 Stunden ausgedehnt werden. Am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingst sonntag, Bettag und ersten Weihnachtstag ist die gewerbliche Arbeit in den Bäckereien ganz untersagt, an den übrigen öffentlichen Ruhetagen einschließlich Ostermontag, Pfingstmontag und zweiten Weihnachtstag ist sie während höchstens sieben Stunden, wovon eine Stunde abends, gestattet; fie muß aber in der Sommerzeit vom 1. April bis 30. September um 9 Uhr. in der Winterzeit vom 1. Oktober bis 31. März um 10 Uhr vormittags beendigt sein. Die Vorbereitungsarbeiten für den folgenden Tag dürfen höchstens eine Stunde bes tragen, dürfen nicht vor 7 Uhr abends beginnen und müssen um 9 hr abends beendigt sein. Diese Bestimmungen gelten auch für den Geschäftsinhaber selbst und seine Familienangehörigen. Für die Konditoreien wird speziell bestimmt, daß die Herstellung und das Austragen von Konditoreiwaren an allen öffentlichen Ruhetagen von Von da an darf nur noch ein Gehilfe zu beschränkter Arbeitsleistung, die als Ueberzeitarbeit zu entschädigen ist, verwendet werden. Die Uebertretung des Gesezes wird mit Polizeibuße von 5 bis 200 Fr. bedroht. Das Gesetz ist in allen in Betracht kommenden Betrieben in Plakatform an leicht sichtbarer Stelle anzubringen.
•
Hauer und Lehrhauer 2. Stei 2. Stei 2. Steis Viertel- ge Viertel- ge= Viertel ges rung rung rung jahr jahr jahr in in in 1914 1916 Broz 1914 1916 Broz 1914 1916 Broz 5,22 6,28 20 3 6.19 8,05 30,0 4,52 5,37 18,8 3,65 4.44 21,6 4 87 6,62 35.9 3.55 4,60 29,6 3,49 4,04 15,8 3,93 4,75 20,9 3,49 4,25 21 8 4,42 4,96 12,2 5,08 6,06 19,3 4,13 4,76 15,3 4,80 5,40 12,5 5,43 6,73 23,9 4,33 5,06 16,9 5,49 6,52 18 8 6,14 7,92 29,0 4,99 6,10 23,2
Die im Berliner Osthafen beschäftigten Speicherarbeiter, Kranführer, Wärter, Eisenbahnarbeiter Frauen, meist im Deutschen Transportarbeiterverband organi siert, hielten eine gut besuchte Versammlung ab, um den Bericht über die Verhandlungen mit der Hafendeputation betreffs Lohnerhöhungen entgegen zu nehmen. Wie der Sektionsleiter Barwig ausführte, soll eine zufriedenstellende' Lohnzulage gewährt werden, wie solche in den anderen städtischen Betrieben bereits zur Durch führung gelangt ſei. Solche Löhne, wie in den Privatspeichern gezahlt würden, könnten jedoch im Osthafen nicht eingeführt werden. Der Direktor habe erklärt, daß eine Erhöhung der Löhne notwendig sei und das Versprechen gegeben, eine solche in der Deputation zu befürworten, soweit er dazu in der Lage sei. In der Diskussion beschwerten sich die Redner bitter darüber, daß man schon vor Jahren an hoher Stelle ausgesprochen habe, daß Gemeindes und Staatsbetriebe Musterbetriebe sein sollten. Hier am Osthafen treffe das Gegenteil zu. Während die Speicherarbeiter in den Privatbetrieben einen Stundenlohn bon 90 bis 95 Pf. bezögen, betrage dieser im Osthafen zu- Rubrgebiet züglich Teuerungszulage von 18 bis 20 M. monatlich taum Oberschlesien . 75 Pf. die Stunde. Die Frauen führten Klage, daß sie bei zehn- Niederschlesien stündiger Arbeitszeit nur einen Lohn von 3,50 M. erhielten, damit Saargebiet fönnten sie bei den hohen Lebensmittelpreisen nicht austommen. Aachener Revier Die Kranfübrer feien meist gelernte Arbeiter. Sie Niederrheinisch. Steinmüßten mit einem Rohn von 4,50 bis 5 M. den Tag ihre Familie fohlenbergbau fümmerlich zu ernähren suchen. Seit 4 Jahren hofften alle Haller BraunkohlenArbeiter bergebens auf angemessene Lohnzulage, statt dessen fei bergbau. bergbau. 4,25 5,06 19,1 4,65 5,90 26,9 4,39 5,23 19,1 Haller Salzbergbau 4,20 4,67 11,2 4,72 5,63 19,3 4,13 4,74 148 Clausthaler Salzbergb. 4,39 4.67 6,4 4,98 5,76 15,7 4,19 4,83 15,3 Mansfelder Erzbergb. 3,66 4,80 31,1 3,33 5 76 50,0 3,79 5,41 42.7 Oberharzer Erzbergb. 3,55 5.16 45,4 4,13 6,72 62,7 4,00 6,19 54,8 Siegener Erzbergbau. 4,40 5,29 20,2 5,03 6,48 27,8 4,14 5,02 21,3 Nassau - Weyl.Erzbergb. 3,52 4,32 22.7 3,70 4,66 25,9 3.48 4,25 22,1 Rechtsrh. Erzbergbau. 3,97 4.91 23,7 4,50 5,85 30,0 3,94 4,59 16,5 Lintsrh. Erzbergbau. 3,84 4,01 20,1 3,69 4,46 20,9 3,17 3,94 24,3 Daraus ist ersichtlich, daß die Lohnerhöhungen zwischen 6,4 und 62,7 Prozent sich bewegen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die höchsten Lohnerhöhungen dort zu verzeichnen sind, wo die Löhne bisher am niedrigsten waren, wie besonders im Harzer und Mansfelder Erzbergbau. Dieser heimst jetzt äußerst hohe Gewinne ein. Es ist aber zu bedenken, daß es nur ein fleiner Bruchteil der Bergarbeiter ist, die von einer zureichenden Lohnsteigerung betroffen sind, be: der großen Mehrzahl ist sie gegenüber der verteuerten Lebenshaltung unzureichend.
eine Verschlechterung eingetreten. Die Lebensmittel würden ihnen Zintsrh. Braunfohlen 3,744,28 14,4 4,17 5,17 24,0 8,59 4,51 25,6 6 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags gestattet ist.
selbst nicht mehr wie früher zum Einkaufspreis geliefert. Das mindeste sei, ihnen wenigstens die Kartoffeln zum Einkaufspreis zu überlassen.
Unzweideutig kam zum allgemeinen Ausdruck, daß die Nacht arbeit zu verweigern fei, und wenn nicht anders, man sich Iohnenbere Arbeit suchen müsse, wenn nicht in furzer Zeit eine namhafte Lohnerhöhung erfolge. Die Kommission wurde beauftragt, wiederholt bei der Hafendeputation vorstellig zu werden.
Die amtliche preußische Lohnstatistit, die auf eine Eingabe der gewerlichaftlichen Bergarbeiterorganisationen jezt vom 1. April 1915 bis zum 30. Juni 1916 im Reichs- Anzeiger" veröffentlicht ist, gibt im Vergleich zu den gleichen Zeiträumen der Jahre 1913 und 1914 folgendes Bild:
Gesamtzahl der Arbeiter
Gesamt Lohnfumme
Viertel Schichtens jahrslohn pro Arbeiter zahl pro Arbeiter
M.
M.
723 766 288 279 530
398
1914
767 177
269 826 362
352
0
•
1915
•
383 450
2. Quartal 1913
2.
2.
cici cici
"
532 397 203 941 028 567 794 255 294 736
Ausland.
Dieser schweizerische Gelegentwurf zum Schutze der Bäckereiarbeiter geht in verschiedenen Beziehungen, so mit der 10%, stündigen täglichen Arbeitszeit und der Bezahlung von Ueberstunden mit 30 Pro3. Buichlag zum normalen Arbeitslohn, weiter als der gleiche Gefeßentwurf des deutschen Reichsamts des Innern vom September 1915, aber dafür bleibt er hinter diesem bezüglich der Nachtruhe zurück, die er auf nur 6-7 Stunden beschränkt gegen 8-9 Stunden im deutschen Entwurf. Nach der Verordnung des deutschen Bundesrates vom 29. Mai 1916 beträgt die Nachtrube 12 Stunden von abends 7 Uhr bis morgens 7 Uhr, wobei es ebenfalls ganz gut geht. Die organisierten Bädergehilfen in der Schweiz nehmen gegenüber dem Gesezentwurf der Züricher Regierung einen ablehnenden Standpunkt ein und ihr Organ, die Solidarität", weist ihn entschieden zurück, namentlich wegen der zugelassenen Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit bis zu 16 Stunden. Wird der Entwurf im Kantonsrat nicht wesentlich verbessert, so wird die Arbeiterschaft das Gesez in der Volksabstimmung verwerfen müssen.
Eingegangene Druckschriften.
Vorm Feind. Striegserlebnisse deutscher Oberlehrer. Herausgegeben von Prof. Dr. P. Hildebrandt. Geb. 3 M. Die Jugendkunde als
Band
83 Unter Mitwirkung von Arbeiter und Konsumvereinsvertretern 73-77 ist im Kanton Zürich ein Gesez zum Schuße der Gehilfen und 73-89 Lehrlinge im Bäderei und Konditoreigewerbe ausgearbeitet und 2. 1916 71-84 kürzlich von der Regierung dem Kantonsrat borgelegt worden, Das Kulturforderung. Von Prof. Dr. W. Stern. Geh. 1,40 M. Wiffen. In der Gesamtzahl der Arbeiter bei der Berechnung der Lohn 13 Paragraphen umfassende Gesetz erstreckt sich auch auf Bäckereien schaft und Bildung. Band 109: Geschichte der Philosophie vom summen sind die Gefangenen außer Ansatz geblieben. Außerordents und Konditoreien, die in Verbindung mit Hotels oder Wirtschaften 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart. Bon Prof. Dr. A. Messer. lich stark ist die Beschäftigung der Jugendlichen und der Arbeiterinnen betrieben werden und es bestimmt sodann im wesentlichen weiter: 137: Einführung in die Pädagogik auf psychologischer Grundlage. gestiegen. Die Zahl der jugendlichen Arbeiter betrug im 2. Viertel- Für Gehilfen und Lehrlinge, die Koft und Wohnung nicht beim wart. Von Prof. Dr. A. Messer.- Einzelband in Leinen 1,25 W.Von Prof. Dr. W. Peters. Band 138: Die Philosophie der Gegen jabr 1914 31 290, im 2. Vierteljahr 1916 dagegen 44 524. Unternehmer haben, beträgt die normale tägliche Arbeitszeit, das Quelle u. Meyer, Leipzig . Arbeiterinnen waren beschäftigt im 2. Vierteljahr 1914 7205; im Austragen von Waren inbegriffen, 10%, wenn im Geschäft Kost und Der rechte Liebhaber des Schicksals. Roman von A. Steffen . 2. Vierteljahr 1916 31 010. Der Durchschnittslohn betrug im Logis 12 Stunden einschließlich der Essenszeit. Den Gehilfen und 14 M., geb. 5 M. S. Fischer, Beriin, Bülowstr. 90.
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Verantw. Rebatt.: Alfred Wielevy, Neutölln. Inicratenteil verantw. Zb. Glode. Berlin . Drud u. Verlaa: Vorwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Paul Singer u. Co., Berlin SW. Hierzu 2 Beilagen u. Unterhaltungsbl.
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