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Die Vorträge finden im Hörsaal der Schule, Linden- I Jm städtischen Arbeitsnachweis Nenkölln hat sich in den straße 3, 4. Hof rechts, 3 Treppen, statt. Eintrittspreis legten Monaten eine vornehmliche Steigerung der Zahl der 10 Pfennig. weiblichen Stellenbewerber bemerkbar gemacht, während in Dienstag, den 31. Oktober, findet der zweite Vortrag der männlichen Abteilung nach der amtlichen Aufstellung ein im Kursus des Genossen Ernst Däumig : Einführung ständiger Rückgang unter den Bewerbern zu verzeichnen ist. in die wissenschaftlichen Grundlagen der modernen Arbeiter- Unter den im letzten Vierteljahr Juli- September gezählten bewegung" statt.

Berordnung betr. verbotenes Photographieren. Amtlich. Berlin , 28. Oktober. ( W. T. B.) § 1. Das Photographieren von Kriegsschiffen und Kriegsschiffneubauten sowie die Veröffentlichung derartiger Photographien während des Krieges ist nur mit Genehti­gung des Nachrichtenbureaus des Reichsmarineamts zulä jig. Das Gleiche gilt für bildnerische Darstellungen von Kriegs­schiffen und Kriegsschiffneubauten, insoweit sie der Verferti­ger nach diesen Gegenständen selbst darstellt. § 2. Es ist verboten, Luftschiffhallen, Luftschiffe, Flug. zeuge, Werften, Liegeplätze von Kriegsfahrzeugen, Hafenbe­festigungen und sonstige der Landesverteidigung dienende Anlagen zu photographieren sowie Photographien, efacten, Pläne und Zeichnungen hiervon zu verkaufen.

Brot ohne Marken. Vergehen gegen die Brotkartenverordnung, insbesonder das Abgeben und Kaufen von Brot ohne die vorgeschriebenen Brotmarken, werden von manchen Leuten noch zu leicht ge­nommen, indem sie ganz außer acht lassen, daß auch die kleinste derartige Schiebung bestraft werden kann. In einem etwas 4194 weiblichen Stellenangeboten, denen 4084 Arbeitsuchende schwerer liegenden Fall, der gestern vor der 1. Straffammer gegenüber standen, waren vor allem Näherinnen und Fabrik- des Landgerichts III gegen die Frau Hedwig Schmid arbeiterinnen begehrt. Die Vermittelungstätigkeit in der Ab- aus Charlottenburg berhandelt wurde, wurde auf Ge teilung für Männliche sollte sich bei insgesamt 1767 offenen fängnis erkannt. Stellen vorwiegend auf ungelernte Arbeiter" erstrecken, jedoch Die Angeklagte hatte einen Bäderlehrling dazu angeftiftet, in konnte diesem Bedürfnis mangels genügender Stellennachfrage Brot ohne Marken zu besorgen. Ihrer Bitte willfahrte auch de nicht in dem gewünschten Maße entsprochen werden. Hier be- Lehrling, und zwar auf eine für ihn höchst einfache Weise, inden trug die Zahl der Arbeitsuchenden zusammen 1111. Für ge- er aus den gefüllten Brotkörben, wenn sie auf dem Flur seiner lernte Arbeiter" war sowohl Angebot als auch Nachfrage äußerst Bäckerei standen, immer eins oder zwei entwendete. Dieses Ge schäft lohnte fich für ihn sehr, denn die Angeklagte zahlte ihn gering, dagegen bestand folche in stärkerem Maße nach Erd- schäft lohnte sich für ihn sehr, denn die Angeklagte zahlte ihm immer statt des damaligen Preises von 78 Pf. für jedes Brot eine und Bauarbeitern. Seit 1. Januar d. J. zählte der Monat Mart. So hatte sie in furzer Zeit etwa 50-60 Brote extra er August die meisten weiblichen Stellenbewerber, nämlich 1786, halten, die alle ihr hungriger Pflegefohn verzehrt haben soute. Nad in der männlichen Abteilung der Monat Januar, der die Höchst der Entdeckung dieser Geschäftsverbindung berurteilte da Schöffengericht die Angeflagte wegen Vergehens gegen die siffer mit nur 525 aufzuweisen hatte. dagegen eingelegte Berufung wurde verworfen. Brotkartenverordnung zu zwei Wochen Gefängnis Jbre

Enten und Teichsische. Der Gemeinde Brig ist es gelungen, eine größere Anzahl Enten aus den benachbarten Gebieten zu beschaffen. Die Abgabe erfolgt ab Sonnabend in geschlachtetem Zustande in der Verkaufsstelle der Gemeinde, Ede Hannemann- und Rungiusstraße. Ferner bat fich die Gemeinde der Teichfischversorgung Groß- Berlin

§ 3. Das Photographieren und Zeichnen auf Woffer. straßen, öffentlichen Wegen und Plätzen, Eisenbahnen und Bahnhöfen ist nur mit besonderer Erlaubnis ſtatthaft. Die Erlaubnis wird durch das Garaiionfommando, für angefchloffen. Der Verkauf der regelmäßig zu liefernden Starpfen

Parteiveranstaltungen.

Ortschaften ohne Garnisonkommando durch das zuständige und Schleie ist dem Staufmann Brosius, Chausseestraße, übertragen Berlins und Umgegend findet heute Sonntag, 9 Uhr vor­

Bezirkskommando erteilt.

Soweit das Genehmigungsverfahren durch Polizeiver­ordnungen sachgemäß geregelt ist, fönnen die vorbezeichneten militärischen Kommandostellen ihre Befugnis zur Erlaubnis­erteilung den Polizeibehörden übertragen.

§ 4. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Be­stimungen werden, sofern nicht nach den bestehenden Gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, auf Grund des§ 9b des Ge­setzes über den Belagerungszustand mit Gefängnis bis zu einem Jahre, beim Borliegen milderer Umstände mit Geld­strafe bis zu 1500 M. oder Haft bestraft.

Der Oberbefehlshaber. von ResseL Generaloberst.

Soziales.

Bedingte Kündigung ist unzulässig.

Es ift in der Rechtsprechung schon mehrfach ausgesprochen worden, daß die Kündigungserflärung eines Dienst­bertrage tlar und unzweideutig sein muß. Eine Kün­digung kann nicht an eine Bedingung geknüpft werden, denn der gekündigte Teil muß wissen, woran er ist. Deshalb ist eine bedingte Kündigung rechtlich wirkungslos; sie bringt einen Dienstvertrag nicht zur Auflösung. Das hat das Reichsgericht am Freitag in dem folgenden Streitfall anerkannt: Ein Kaufmann H. war seit dem 1. Juli 1908 bei einer Firma gegen 9000 M. Jahresgehalt und Tantieme als Reisender in Stel­lung; eine Kündigung des Anstellungsvertrages sollte von 6 zu 6 Monaten zulässig sein. Die Firma rechnete im Jahre 1912 mit einer Auflösung ihrer Konfektionsabteilung. Sie fündigte deshalb den Neisenden durch Schreiben vom 31. Dezember 1912 zum 1. Juli 1913, bemerkte aber darin: Sollte indeffen unsere Konfektions­abteilung weitergeführt werden, so bleiben Sie nach wie vor in unserem House tätig, da wir absolut nichts gegen Sie oder Ihre Tätigkeit einzuwenden haben." Die Konfektionsabteilung wurde dann weitergeführt und. blieb im Dienst der Firma. Die lettere hat dann dem H. am 15. Mai 1915 zum 1. Juli 1915 gekündigt. Sie hält sich hierzu für berechtigt, weil durch die Kündigung vom 31. Dezember 1912 das alte Vertragsverhältnis aufgelöst und durch das Weiterverbleiben des H. im Dienste nach dem 1. Juli 1913 ein Der Zentralverband der Papier - und Schreibwarenhändler neuer Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit gefchloffen fei, für Deutschlands E. B., Sib Berlin, hatte am Freitag, den 27. Oftober, welchen die gesetzliche Kündigungsfrist von 6 Wochen zu gelten habe. eine Protestversammlung aller Papier - und Schreibwarenhändler. dagegen meint, die Kündigung vom 31. Dezember 1912 sei un­Groß- Berlins nach der Neuen Philharmonie Berlin, Köpenicker wirksam, weil an eine Bedingung geknüpft gewesen; der alte Ver­Straße 96/98, einberufen, um gegen die Abwälzung der Umjaz trag mit der früher vereinbarten sechsmonatigen Kündigungsfrist steuer von seiten einiger Lieferanten auf die Händler energischen habe deshalb fortbestanden; danach habe die Firma erst am 30. Juni Einspruch zu erheben. Die Händler beschlossen, ihren Bedarf nur zum 31. Dezember 1915 fündigen können. Für diese Zeit verlangt bei Firmen decken zu können, welche diese Steuer selbst tragen. er mit der vorliegenden Klage von der Firma Zahlung seines Gehalts von 4500 M.

Ein Handtaschenraub wurde gestern nachmittag um 7 Uhr im Tiergarten berübt. Als eine Kontoristin Käte G. auf dem Heim­wege durch den Tiergarten ging, wurde sie in der Nähe des Rosen­gartens von einem Mann rüdwärts angefallen und ihrer Hand­tasche beraubt. Ehe noch die Ueberfallene um Hilfe rufen konnte, war der Räuber verschwunden. Außer wenigem Gelde enthielt die Tasche ein goldenes Herz mit Kette und ihre Schlüssel. Der Räuber ist etwa 24-26 Jahre alt, mittelgroß und schlank und trug einen grauen steifen Hut, einen dunklen Anzug und einen Spazierſtock. Auf seine Ergreifung ist die übliche Belohnung von 100 M. aus­gefeßt. Meldungen werden im Zimmer 105 des Polizei- Präsidiums entgegengenommen.

Der Zentral- Krankenpflege- Nachweis für Berlin und Umgebung ( Fernsprecher: Amt Lüzoiv 2849; Courbièreür. 15) macht bei Ein­tritt der tälteren Jahreszeit, welche erfahrungsgemäß eine ver­mehrte Zahl von Erkrankungen mit sich bringt, darauf aufmerksam, daß er durch dankenswerte ministerielle und städtische Beihilfe in die Lage versetzt ist, unbemittelten Kriegerfamilien und überhaupt solchen Personen, welche sich wirtschaftlich in eingeengter Lage befinden, Krankenpflegepersonal zu ermäßigten Säßen oder auch kostenlos zur Verfügung zu stellen. In letzterem Falle ist die Beibringung eines Rezeptformulars, auf welchem die Notwendigkeit ärztlich bescheinigt wird, erforderlich. Die Entfen dung der Krankenschwester erfolgt für Kranke, welche einige Tage hindurch in ihrer Behausung gepflegt werden sollen, zunächst bis für eine Zeit von sieben Tagen, worauf erforderlichenfalls erneute Nachsuchung erfolgen muß. In sehr dringenden Fällen er folgt die Entsendung auch ohne Formularbeibringung. Schließlich wird noch darauf hingewiesen, daß der Zentral- Krankenpflege- Nach­weis für chronisch krante Personen zu ermäßigter Monats­anstellung jederzeit reichlich geeignetes Pflegepersonal zur Ver­fügung hält, wobei die Monatsvergütung durchschnittlich 50 m. bei freier Station beträgt.

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Die Kündigung wurde in allen Instanzen für rechtsunverbind lich erachtet und demgemäß die Firma verurteilt.

Arbeits- und Liebesverhältnis.

Bor vier Jahren trat Fräulein J. als Expedientin in die Dampfwäscherei des Herrn M. ein. Aus dem Arbeitsver­hältnis entwickelten sich mit der Zeit so intime Beziehungen zwischen dem Chef und der Angestellten, daß Fräulein J. die Kasse des Geschäfts führte, aus derselben ihren Unterhalt be­stritt und weder Zahlung von Barlohn erhielt noch eine Ver­rechnung ihres Lohnes verlangte. Schließlich ging aber das vertraute Berhältnis in die Brüche und das Ende vom Liede war, daß sich Fräulein J. und Herr M. wieder als Chef und Angestellte vor den Schranken des Gewerbegerichts gegen­überstanden.

Die Klägerin hat seit Mitte Februar 1915 bis zum Abgang aus dem Geschäft des Beklagten am 19. September 1916 feinen Lohn mehr erhalten. Der beim Antritt des Arbeitsverhältnisses Kleine Nachrichten. Bei der Arbeit vom Tode überrascht wurde vereinbarte Wochenlohn beträgt 25 M. Mit Rücksicht darauf, daß gestern nachmittag der 49 Jahre alte Bauarbeiter Franz Klapper die Beklagte ihren Unterhalt in dem erwähnten Zeitraum aus der aus der Friedenstr. 45, der am Westhafen beschäftigt war. Er flagie Geschäftstasse bestritten hat, fordert sie für 82 Wochen 1025 M. plößlich über innere Schmerzen und der Polier ließ ihn nach dem Rohn, also die Hälfte des ihr zustehenden Barlohnes. Infolge Birchow- Krankenhause bringen. Dort starb er gleich nach der Auf- einer am 15. September geschlossenen außergerichtlichen Verein­nahme. Tot wiedergefunden wurde das 21 Jahre alte Dienst barung hat der Beklagte bereits 500 m. bezahlt und sich verpflichtet, mädchen Else Neumann aus der Frankfurter Allee 113, das seit den Rest von 525 M. zu zahlen, wenn er die Kasse geprüft und für einigen Tagen vermißt wurde. Das Mädchen, das schwer nerven- richtig befunden hat. Da aber bisher weder Zahlung noch Kassen­frant war, hatte angegeben, daß es die Eltern in Dresden besuchen prüfung erfolgt war, forderte die Klägerin vor dem Gewerbegericht wolle, war aber dort nicht angekommen. Gestern wurde es an der die Bahlung des Restbetrages. Oberbaumbrücke als Reiche aus der Spree gelandet. Statt nach einbarung überhaupt nichts mehr zahlen. Erstens meinte er, er Der Beklagte wollte trotz der Ver­der Heimat war sie ins Wasser gegangen. Die Schwindeleien habe ja erst nach der Kassenprüfung zu zahlen und mit der Prüfung mit Brotkarten haben in lezter Beit großen Umfang angenommen. fei er noch nicht fertig. Zweitens schüßte der Beklagte sein früheres Ga find ungefähr 50 Personen in Haft genommen worden. Acht Verhältnis zu der Klägerin vor und meinte, das sei seit Mitte jugendliche Laubendiebe sind festgenommen worden. Große Februar kein Arbeitsverhältnis mehr gewesen. Er habe mit der Mengen von Schnelldrahtstahl find in Neukölln gestohlen worden. Klägerin zusammen gelebt und gewirtschaftet. Da sie ihren Unter­Hehler und Stehler wurden dem Untersuchungsrichter vorgeführt. halt aus der Kasse bestritten habe und die Lebensmittel jetzt sehr Vor dem Hause Potsdamer Str. 22 wurde vorgestern nachmittag teuer seien, so werde sie den vereinbarten Lohn auf diese Weise er­gegen 6 Uhr der 65jährige Rentier Hermann Hartel von einem halten haben. herannahenden Straßenbahnwagen der Linie P umgestoßen. Er Sings nicht durch. Er wurde berurteilt, der Klägerin 525 M. Mit diesen Einwendungen kam der Beklagte aller­erlitt bei dem Sturz auf das Straßenpflaster einen Schädelbruch. zu zahlen. Der Berunglückte erhielt auf der nädten Unfallstation einen Not­berband und wurde von dort nach dem Urban- Krankenhause ge­bracht. Auf dem Bahnhof Adlershof sprang eine Frau, die schon einige Zeit sich auf dem Bahnsteige aufgehalten und durch ihr aufgeregtes Wesen die Aufmerksamkeit auf sich gezogen hatte, in dem Augenblick auf das Gleis, als ein Stadtbahnzug herannahte. Der Führer des in langsamer Fahrt befindlichen Zuges bremste zwar mit aller Kraft, der Zug konnte jedoch nicht mehr rechtzeitig Der Bundesrat hat durch eine im gestrigen Reichs­zum Stehen gebracht werden. Die Lebensmüde wurde von der anzeiger" veröffentlichte Verordnung die Verjährungsfristen Maschine erfaßt und erlitt schwere Verlegungen am Kopf und an für die in§§ 196, 197 bezeichneten Ansprüche, die im den Armen. Die Schwerverletzte, in der eine Frau da Haßmann Jahre 1914 noch nicht verjährt waren, bis zum Schlusse des aus der Lohmühlenstraße festgestellt wurde, fand im Köpenicker Jahres 1917 verlängert. Demnach verjähren insbesondere Krankenhause Aufnahme.

Aus den Gemeinden.

Bris. Heute finden die Gemeindewahlen für die 3. Abteilung in Brig von 12 bis 2 Uhr nachmittags in der Turnhalle der Ge­meindeschule, Werderstr. 24, statt. Unsere Kandidaten sind:

Berstärkungswahl: Otto Witte , Stassenangestellter, Rungius­straße 35a; Erfazwahl: Wilhelm Butenschön, Kaffenangestellter, Mungiusstr. 37b. Keiner darf die Wahl versäumen.

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Gerichtszeitung.

Verlängerung der Verjährungsfristen.

die im Jahre 1912 oder später entstandenen. Forderungen für Lieferung von Waren, ebenso die der Gastwirte für Wohnung und Beköstigung, die Forderungen der gewerblichen Arbeiter, der Tagelöhner und Handarbeiter auf Lohn, die Forderungen der Aerzte und Rechtsanwälte und die Forderungen der Beugen und Sachverständigen. Die Ansprüche auf Rückstände von Zinsen, die Mietzinsansprüche, die Ansprüche auf Rück­stände von Renten, Auszugsleistungen, Besoldungen, Warte­geldern, Ruhegehältern, Unterhaltsbeiträgen und alle anderen regelmäßig wiederkehrenden Leistungen, die im Jahre 1910 oder später entstanden sind, berjähren nach der Bundesrats­verordnung gleichfalls nicht vor Schluß des Jahres 1917.

Die Generalversammlung des Verbandes der Wahlvereine mittags, in den Germaniasälen in der Chauffeestraße statt.

Charlottenburg . Mitgliederversammlung: Montag, ben 30. Oftober, abends 82 Uhr, im Voltshaus, fl. Saal, Vortrag des Reichstagsabgeordneten Genossen Dr Landsberg über: Welt­trieg und Sozialdemokratie". Gäste willkommen. Die Mitglieder werden gebeten, für einen guten Besuch der Versammlung Sorge zu tragen. Der Vorstand. J. A.: Joh. Schneider.

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Neukölln. Montag, den 30. Oftober 1916, abends 8% Uhr, im Deutschen Wirtshaus", Berliner Str. 136/137( Reiner Saal), Vortrag der Genoffin Luise Kähler über: Mutter- und Säug­lingsschutz". Genofsinnen! Noch nie hat die Fraueneriverbearbeit einen solchen Umfang angenommen wie gegenwärtig. In dieser Zeit ist das Thema, das die Referentin erörtert, besonders aktuell. Wacht für einen guten Besuch der Veranstaltung rege Propaganda. Der Vorstand des Soz. Ortsvereins. J. A.: Aug. Neumann.

Zentralwahlverein Teltow- Beeskow- Charlottenburg( Ortsverein Schöneberg ). Dienstag, den 31. Oktober 1916, abends 8% Uhr, in den Neuen Rathausfälen( Tunnel), Martin- Luther- Str. 68: Mit­gliederversammlung. Tagesordnung: 1. Das Ergebnis der Reichs. konferenz. Referent: M. Groger. 2. Diskussion. 3. Verschiedenes. Zahlreichen Besuch erwartet der Vorstand. J. A.: With. Frizziche . Küter, M. Lazar.

Jugendveranstaltungen.

Arbeiter Jugend Süden. Heute Sonntag, abends 8 Uhr, findet im Sibungszimmer der Arbeiter- Bildungsschule, Lindenstr. 3, 4. Hof, rechts 3 Treppen, ein Gedentabend für unsere im Felde gefallenen Kollegen statt Bollzähliges Erscheinen aller ist darum erwünscht.

Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bte bewölkt mit leichten Regenfällen.

Montag mittag. Ziemlich mild und zeitweise heiter, jedoch überwiegend

Ein Opfer des Völkerringens wurde am 10. Dftober unser lieber Sohn, Bruder, Schwager, Enkel, Neffe und Onkel

Georg Moeser

Inf. Regt. 37, 2. Komp., im blühenden Alter von 26 Jahren. Die tieftrauernden Eltern

und Geschwister

H. Moeser und Frau, Artur,

Max,

Willi,

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Brüder,

3. 8. im Felde,

3. 8. in Garnison , Martha Lange, Schwester, Richard Lange, Schwager, 3. 3. im Felde, Margarete Moeser, Schwägerin, nebst Kindern Edith und Vera,

Frau Neumann, Großmuttter. Das alles nun ist ihm geblieben, Bom Jugendlenze, vom Leben und Lieben. Schlaf wohl, unfer goldener Junge!

Deine trostlosen Eltern. Bar jeder so wie er, gäb's weder Krieg noch Not, Als Sohn des Volkes starb er, getreu bis in den Tod. Dir der Friede, uns der Schmerz. Hab' Dank für Deine Liebe, Du gutes, treues Herz. Du bleibst uns unvergeßlich, In unseren Herzen lebst Du fort.

Als Opfer des Welt­frieges fiel am 22. Sep­tember im Alter von 19 Jahren unser lieber Bruder, Mustetier Felix Walkowiak Inf.- Regiment Nr. 20.

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Dies zeigen an die tiefbetrübten Brüder, Schwester Cieslik, geb. Balfowiat und Schwager, Nichte, Tante Ww. Riesch u. Verwandte. Sein Wunsch war stets ein Wieder seh'n, zu jung und furz sein Leben, fürzer sein Leiden, am schwersten sein Scheiden.

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Arbeiter­Radfahrer- Bund Solidarität.

Mitgliedschaft Neukölln.

Als fiebentes Dpfer dieses Belt frieges fiel am 19. September unser treues Mitglied

Heinrich Gerhardt.

Ehre seinem Andenken! 14155 Die Ortsverwaltung.

Arbeiterjugend Reinickendorf - Ost.

Als Opfer des Weltkrieges fielen unsere lieben Jugendgenossen Alfred Meßmann Karl Bartel Willi Domke.

Ehre ihrem Andenken!

Ruderverein Vorwärts".

Unseren Mitgliedern die trauige Mitteilung, daß unsere Sports­genossen

Fritz Langner

und

Oskar Wahner

gefallen find.

14076

Ehre ihrem Andenken!

Allgemeine Orts- Krankenkasse

der Stadt Berlin .

Am 27. Dttober verstarb im 25. Lebensjahre nach schwerem Leiden unter lieber Sollege

Alfred Türk.

Wir werden sein Andenken in Ehren halten!

Die Beerdigung findet am Dienstag, den 31. Oktober, nach mittags 4 Uhr, von der Wohnung Christburger Str. 20 aus nach dem Georgen- Kirchhof, Lands­271/18 berger- Alce, ftatt. Um zahlreiche Beteiligung der Kolleginnen und Kollegen ersucht Der Angestellten- Ausschuß.

Verband der Bureauangestellten Deutschlands .

Ortsgruppe Groß- Berlin Am 27. Oftober verstarb nach schwerem Leiden unser Mitglied, Krantentassenangesteйter Alfred Türk ( Allg. Crisfrankenkasse Berlin ) im 25. Lebensjahre.

Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet am Dienstag, den 31. Oktober, nach­mittags 4 Uhr, von der Wohnung Christburger Str. 20 aus nach Dem Georgen- Kirchhof, Lands berger- Allee statt.

Um zahlreiche Beteiligung bittet 46/8 Die Ortsverwaltung.

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