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Aus den Gemeinden.

Gegen den Erwerb der Großen Berliner durch den Zweckverband

sprach sich die letzte Sigung der Gemeindevertretung in einiden­dorf aus. Von der bürgerlichen Fraktion wurde der Gemeindes vertretung der dringliche Antrag unterbreitet: Die Gemeindever­tretung ist im Prinzip in der heutigen Zeit gegen den Erwerb der Großen Berliner Straßenbahn durch den Zweckverband und gegen die seitens desselben auf diese Erwerbung schwebenden Pläne. Die Gemeindes bertretung erwartet, daß der Vertreter der Gemeinde Reinickendorf in der Verbandsversammlung gegen den beabsichtigten Ankauf stimmt und vor der Vollversammlung der Gemeindevertretung von den an die Verbandsversammlung gelangenden Vorlagen, welche den Ankauf der Straßenbahn oder eine neue Tarifregelung zum Gegenstande haben, Kenntnis gibt, damit diese noch vor der Abstimmung ihres Vertreters über die Vorlagen unterrichtet wird." Im Auftrage der bürgerlichen Fraktion begründete deren Vor­fizzender Direktor Busch diesen Antrag unter Hinweis auf die sicher zu erwartende schwere Belastung der Verbandsgemeinden aus dem Erwerb durch den Zweckverband.

Namens der sozialdemokratischen Fraktion erklärte unser Genosse Schönberg die Zustimmung zu dem Antrag mit einer erweiterten Begründung, die neben der wirtschaftlichen Schädigung auch die den Gemeinden drohende weitere Einschränkung der Selbst­verwaltung und die durch den Erwerb zu befürchtende Erschwerung der Schaffung eines Groß- Berlins betonte. Der Vertreter der Gemeinde Reinickendorf im 8wedverband, Bürgermeister Wilfe, erklärte seine volle Zustimmung zum Inhalt und zur Zendenz des Antrages und erklärte, in der Verbandsversammlung gegen den Erwerb und gegen jede Tarifa bänderung stimmen zu wollen.

Der Antrag wurde darauf einstimmig angenommen.

Kartoffeleinkauf in Schöneberg .

Weil die Kartoffeln vielfach unter der Einwirkung des früh zeitigen Frostes gelitten haben und daher wenig haltbar sein werden, till der Magistrat Berlin- Schöneberg der Bürgerschaft nicht die Ge fahr zumuten, die mit der Lagerung größerer Mengen Kartoffeln im einzelnen Haushalte in diesem Jahre verbunden ist. Er wird daher die Wintervorversorgung der einzelnen Haushaltungen in dem früber gedachten großen Umfange nicht vurchführen, dagegen jedem Einwohner die Möglichkeit gewähren, sich einen kleineren Vorrat schon jezi beim Klein­händler einzukaufen. Dieser Vorrat soll in jedem Haushalt besonders sorgfältig als eiserner Bestand für die Zeit aufbewahrt werden, in der etwa Frost oder Verkehrsstörungen die Zufuhren hemmen. Gegen Abgabe des Abschnittes 36 der Lebensmittelfarte werden schon jetzt die erst für die Zeit vom 5. bis 18. März 1917 bestimmten Ab­schnitte der Kartoffeltarte von Schöneberger Kleinhändlern eingelöst werden, so daß jeder fich einen Vorrat für 2 Wochen einkaufen und binlegen kann. Bei größeren Zufuhren werden die zum Vorbezuge freigegebenen Mengen noch erhöht werden.

Ein kleiner Vorrat läßt sich bei sorgfältiger Beobachtung in jedem Hause ohne Gefahr des Verderbens aufbewahren, wenn die Kartoffeln gut verlesen, angegangene und angestoßene alsbald ber­braucht und durch ausgesuchte, beste Kartoffeln aus den wöchentlich zugelauften Mengen ergänzt werden.

Auf diese Weise fann eine forgfältige Hausfrau fich vor allen Wechselfällen, die mit der Kartoffelversorgung im Winter verbunden sind, selbst schützen.

Lebende Kaninchen und Ziegenlämmer werden von der Stadt Neukölln am Sonnabend, den 4. d. M., von 8-5 Uhr nach­mittags, in der Zentrale Böhmische Str. 5 verkauft.

Straßenbenennung in Wilmersdorf . Der Magistrat der Stadt Berlin- Wilmersdorf hat beichloffen, eine Straße in der Gemarfung Gerdauer Straße zu benennen. Gerdauen ist die ostpreußische Stadt, für die Wilmersdorf die Patenschaft übernommen hat.

Kartoffellieferung in Brit. Mit der Ausgabe der Bezugsscheine für die Versorgung mit Winterfartoffeln vom 20. November 1916 bis 19. März 1917 ist von der Gemeinde begonnen worden.

Die Anlieferung geschieht ebenfalls schon jetzt und zwar in der Voraussichtlich wird Neihenfolge des Einganges der Bezahlung. die Anfuhr Mitte dieses Monats beendet sein.

Zur Krankenernährung in Berlin- Wilmersdorf . Die Ausgabe der Brot und Speisefett- Buiaztarten für Kranke und Refonvales. zenten auf Grund ärztlichen Attestes erfolgt für die Zeit vom 13. November bis 10. Dezember 1916 durch das Statistische Amt, Gasteiner Str. 11, 2. Stod, Zimmer 14a. Es werden abgefertigt: Personen, deren Zuname beginnt mit Buchstabe A- E, Mittwoch, den 8. November, Buchstabe F- J, Donnerstag, den 9. November, Buchstabe K- M, Freitag, den 10. November, Buchstabe N- R, Sonnabend, den 11. November, Buchstabe S- V, Montag, den 13. November, Buchstabe W- Z, Dienstag, den 14. November, täg lich von 9-2 Uhr.

Gerichtszeitung.

Die Geheimnisse des Wurstkessels.

Ein recht böses Licht auf einen Schlächtereibetrieb warf eine Verhandlung, die gestern vor der 1. Straffammer des Landgerichts II gegen den Schlächtermeister Ignaz Pavelkiewicz aus Niederschöneweide wegen. wissentlichen Vergehens gegen das Nahrungsmittel- und Fleisch­beschaugesetz stattfand.

Berfälschungen.

andauernd Erdbeben stattfinden. Die Bevölkerung fehrt langfant wieder nach ihren alten Wohnungen zurück. Der Distrikt Sama­rang wurde von dem Erdbeben schrecklich heimgesucht. weniger als 500 Häuser sind eingestürzt. Etwa 50 Häuser sind schwer beschädigt. Ueber Verluste an Menschenleben verlautet noch

1. Es ist nichts Neues mehr, daß dem Brot Holzmehl hinzu­gefeßt wird. Einer dieser Holzbrotfabritanten batte sich in Düsseldorf vor dem Schöffengericht zu verantworten. Der Bäder meister Engels hatte neulich 200 Pfund Mehl 30 Pfund Holzmehl beigemischt. Das Gericht vernrteilte ihn zu 600 M., seine he- nichts Bestimmtes. frau als Gehilfin zu 200 Geldstrafe.

2. Das Düsseldorfer Schöffengericht verurteilte die Gemüse­bändlerin Leuchtenberg zu 500 M. Geldstrafe oder im Unvermögens­falle zu 190 Tagen Gefängnis, wei fie Runtelrübenblätter als Spinat verkauft hatte. Das Pfund dieses schmackhaften Gemüses" fostete bei ihr 20 Pf.

Aus aller Welt.

Wahnsinnstat eines Vaters. In Göttendorf ( Reuß i. 2.) erdrosselte der Arbeiter Seidel seine beiden Kinder, ein sechs­jähriges Mädchen und einen vier Jahr alten Knaben. Darauf unternahm Seidel einen Selbstmordversuch mit einem Rasiex= messer; er hat anscheinend die Tat in einem Anfall von Geistes­gestörtheit vollbracht.

Eine Bluttat erregte an. Freitag morgen in Straßburg großes Aufsehen. In einem Kaufhaus fiel der seit drei Jahren dort angestellte Packer Gehin mit einem DoIch über andere Mitarbeiter her und verlette drei Personen schiver, eine leicht. Zwei Angestellte, eine Personalleiterin und ein Expedient, sind ihren Verwundungen erlegen. Aus Bern

Ein Schweizer Fesselballon in Baden gelandet. wird gemeldet: Donnerstag morgen riß sich bei einer Uebung in den Freibergen ein Fesselballon los und überflog die Schweizer Grenze bei Basel . Er landete um 12.56 Uhr bei Schönau im Großherzogtum Baden . In der Gondel befanden sich zwei Offiziere.

Ein wandelnder Berg. In der Umgebung von Dijon hat sich, wie das Petit Journal" meldet, ein merkwürdiges Natur­der Stadt erhebt, hat sich gegen das Tal der Brenne gesenkt. Der ereignis zugetragen. Der Berg Chaumour, der sich im Westen Berg hat sich um mehr als fünfzig Meter von seinem bisherigen Plaz entfernt.

Die Erdbeben auf Java. Holländische Blätter melden drahtlich von den Sundainseln, daß in Moos auf der Insel Java noch

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Der Angeklagte hatte im Januar d. J., wie er angibt, ohne den Bustand zu erkennen, eine trächtige Rub geichlachtet und dann das Fleisch des neugeborenen Kalbes zu gefülltem Schinken und Jagd­wurst verarbeitet, ohne es erst der Fleischbeschau zu unterbreiten. Eine Keule davon gelangte im ganzen in den Laden. Einige Monate später war dann von ihm eine andere Sub ge­schlachtet worden, die später, weil sie an Blutvergiftung er trantt gewesen war, der Abdeckerei überwiesen werden mußte. Vorher jedoch hatte der Angeklagte ihr Blut ihr und einen Teil der Därme zu Blutwurst berwandt. Wegen beider Vorfälle war er dann vom Schöffen gericht zu der Strafe von zwei Monaten Gefängnis, 600 Mart Geldstrafe verurteilt worden und außerdem ord­nete das Gericht Beröffentlichung des Urteils an. Hiergegen hatte er Berufung eingelegt. die er mit der Angabe begründete, daß das fragliche Kalb bereits böllig ausgewachien ge­wesen sei. Er habe es daher abgestochen und, da es start geblutet habe, kein Bedenken gehabt, das Fleisch angesichts des großen Imit. Alaskafuchs Mangels zu verarbeiten. Die Seule babe er selbst im eigenen Große Auswahl in allen anderen Haushalt mit gutem Appetit verzehrt. Das Blut der anderen Pelzwaren. Stuh sei nicht verdorben gewesen, denn auch der Abdecker habe es schnell und billig ausgeführt.* Reparaturen werden als verwendbar bezeichnet. Mit diesen Einwendungen drang er merfung der Berufung.

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batten konnte und die Militärrente von 24 M. zum Unterhalt für sich unt 8. 11. 10. Da Jhr Ehemann lohnende Beschäftigung noch nicht ere die Familie nicht ausreicht, so muß Ihnen nach der Bundesratsverordnung bom 21. 1. 1916 die Familienunterstüßung noch auf die Dauer von drei Monaten weitergezahlt werden, da Bedürftigkeit unzweifelhaft noch vorliegt. R. Sch. 110. Herzfehler; landsturmpflichtig. 6. S. 23. Vankow. Anspruch auf Unterstützung baben Sie in diesem Falle nicht; Sie müssen der Gemeinde Mitteilung machen, daß Ihr Mann zur Arbeit beurlaubt ist. In Anbetracht der kurzen Zeit der Beurlaubung wird Ihnen die Unterstützung vielleicht weitergewährt. A. D. 5. Der Betreffende ist nur zur Zahlung von Gemeindeeinkommensteuer verpflichtet. E. 2. Ja. tann und deshalb Armenunterſtüßung beziehen muß, tönnen Sie trotzdem A. B. 37. 1. Wenn Ihre Frau ihren Unterhalt nicht selbft bestreiten zur Zahlung von Unterhaltsgeldern verpflichtet werden. böswilligen Verlassens. F. F. II. Die Starte müssen Sie jetzt um­tauschen. Die Zeit, in der Sie zum Militärdienst eingezogen waren, wird Ihnen angerechnet, ohne daß dafür Marken geklebt sein müssen. A. B. 70. Der Vater des unehelichen Kindes ist, auch wenn sie dem Kinde Ihren Namen gegeben haben, zur Beiterzahlung des Unterhalts verpflichtet. Deshalb hat das Kind auch Anspruch auf Striegsunterstüßung. wenn der Vater zum Militärdienst eingezogen ist. Schach. Sie müssen G. 2. 18. 1. Nein. 2. Da Sie nicht als die Genehmigung einholen. Handelsangestellter gelten, baben Sie nur Anspruch auf Lohn für die ge­leiftete Arbeit, nicht aber für die Kündigungszeit. 3. Die Kündigung ist zulässig vom Tage der Krankbeit an. Die Bescheinigung der Beschäftigungs­dauer muß das Datum des Entlassungstages tragen.

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