anderen find zu unförmlichen Massen zerftüdelt. Herzzerreißend wars
wurden.
Manereinsturz in der Mühlenstraße.
fie unpfändbar. Ohne Rücksicht auf den Betrag ist die der Jammer der unglücklichen Eltern, als sie in die Halle geführt Bei einem Mauereinsturz auf dem eisenbahnfistalischen Lager- Pfändung der Pension jedoch zulässig für die gesetzlichen Die Staatsanwaltschaft hat die Leichen der Getöteten zur Be- platz in der Mühlenſtr. 9/10 wurden am Montag mehrere Personen Unterhaltsbeiträge, die den Verwandten, den jetzigen oder den Die Staatsanwaltschaft hat die Leichen der Getöteten zur Beschwer verlegt. Der Zimmermann Krüger aus der Philippstr. 8 früheren Ehegatten, den unehelichen Kindern, für die Zeit erdigung freigegeben. Die gemeinsame Beisetzung wird auf dem wurde nach dem Krankenhaus am Friedrichshain und der Betriebs- nach Erhebung der Klage und das vorausgehende Vierteljahr Gemeindefriedhof in Rahnsdorf voraussichtlich am Donnerstag er leiter Robert Strehle nach seiner Wohnung in der Mühlenstr. 11 zu entrichten sind. Für das uneheliche Kind muß in allen folgen. gebracht. Er hatte einen Unterschenkelbruch erlitten. Krüger hat Fällen demjenigen, dessen Bezüge gepfändet werden können, ebenfalls einen Knochenbruch davongetragen, während die übrigen Personen mit leichten Verlegungen davon gekommen sind. so viel verbleiben, als er für seinen notdürftigsten Unterhalt und zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht gegenüber seinen Verwandten und seiner Ehefrau bedarf. Die Feuerwehr wurde am Montagmittag nach der Banke auf Verstümmelungs-, Kriegs- und Altersdem Wedding gerufen, wo sich ein Schwan eingefunden hatte. Das zulage unterliegen in feinem Falle der Tier wurde eingefangen und dem deutschen Tierschutzverein über- Pfändung und werden auch bei der Ermittegeben. lung des Einkommens des Kriegsverletzten nicht berücksichtigt.
Kriegsbekanntmachungen. Postsendungen für Deutsch Südwest afrita.( W. T.B.) In lezter Zeit haben sich die Klagen gehäuft, daß die für Deutsch - Südwestafrita bestimmten Postsendunger ihr Ziel nicht erreicht haben. Um diesen Verlusten fortan nach Möglichkeit vorzubeugen, sei darauf hingewieſen, daß, wie erſt jezt bekannt geworden ist, einer Anordnung der Regierung der füdafrikanischen Union zu folge alle für Deutsch- Südwestafrika bestimmten Bostsendungen, also auch die für die in Aus und Dlanjande friegsgefangenen Angehörigen der Schutztruppe portopflichtig find; für Bakete hat der Empfänger außerdem Zoll zu zahlen.
Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entstehen für den Empfänger durch Zahlung von Strafporto und Zoll Unkosten, die den Wert der Sendung häufig übersteigen.
Die Sendungen für die in Aus und Olanjande befindlichen Angehörigen der Schußtruppe sind mit folgender Aufschrift zu versehen:
An
( Drt)
Military Protectorate South Africa via England.
Alle übrigen Sendungen werden durch Vermittelung des Internationalen Friedensbureaus in Bern ( Schweiz )" und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz in Genf ( Schweiz )" nach Deutsch- Südwestafrika befördert und müssen folgende Aufschrift tragen:
An
( Name, Wohnort)
Military Protectorate South Africa
by the Chief Civil Secretary at Windhuk. Solchen Briefen muß ein internationaler Antwortschein bei gefügt sein, welcher für 30 Pf. auf jedem Bostamt zu haben ist. Es empfiehlt sich für die zu erwartende Antwort gleich einen zweiten Schein beizulegen. Pakete an Zivilpersonen werden nicht befördert. Allgemein fei noch bemerkt, daß die Briefe, welche offen zur Bost zu geben sind, kurz zu fassen, deutlich und möglichst in lateinischen Buchstaben zu schreiben sind und feine Anspielungen auf die politischen und friegerischen Ereignisse enthalten dürfen.
Schwanenjagd auf der Banke.
Unzuverlässige Händler. Das Polizeipräsidium teilt mit, daß dem Kaufmann Ignaz Königsborst in Berlin- Schöneberg . Abänderung der Polizeiverordnung betreffend die Einrichtung Münchener Str. 3, der Handel mit Gegenständen des täglichen und des Striegsbedarfs wegen Unzuverlässigkeit dieser Handelsbetrieb, und und den Betrieb von Aufzügen. dem Kaufmann Joseph Frankenstein, Berlin , Chodowieckistraße 14, der Handel mit Nahrungsmitteln untersagt worden ist.
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Von den preußischen Ministern der öffentlichen Arbeiten und für Handel und Gewerbe sowie dem Minister des Innern ist den Oberpräsidenten ein Entwurf zur Abänderung der Polizeiverordnung Ein Türklinkendieb. Bei der Kriminalpolizei liefen aus Berlin betreffend die Einrichtung und den Betrieb von Aufzügen( Fahrstühlen) zugestellt worden. Die ergänzenden Bestimmungen des und allen Vororten, besonders Lichtenberg , Weißensee und Pankow , Klagen von Hausbesißern ein, denen die Türklinken gestohlen worden Entwurfs bezwecken in erster Linie, dem Uebelstand entgegenwaren. Die Hausbesiger erlitten oft beträchtlichen Schaden. Endlich zuwirken, daß die vorgeschriebenen Tür- und Steuersperrungen gelang es, dem Diebe auf die Spur zu kommen und gestern wurde der Fahrstühle bei Vornahme notwendiger Arbeiten im Fahrschacht er festgenommen. Es war der 23 Jahre alte Hausdiener Reinhold( Schmieren aller Teile sowie Instandsetzungsarbeiten) gewohnheitsLöhner. Er ist geständig, seit Anfang September 92 Diebstähle mäßig außer Tätigkeit gesetzt bei elektrisch gesteuerten Fahrstühlen dieser Art verübt zu haben. Er gibt aber nur zu, was ihm ohnehin kurz geschlossen werden. Um diese für alle mit den Fahrstühlen in Berührung kommenden Personen gefährliche, Gewohnheit abzunachgewiesen werden kann. stellen, sollen Aufzüge mit geschlossenen Fahrkorbwandungen entweder mit selbsttätigen Schmier- und Reinigungsvorrichtungen für die Führungen und Führungsteile oder mit geeigneten Einrichtungen zum Schmieren und Reinigen der bezeichneten Teile vom Innern des Fahrkorbes aus versehen werden. Verboten soll das Betreten von Fahrkorbdecken oder von anderen überhöhten Teilen des Fahrforbes werden, wenn es dazu dienen soll, Führungen oder Führungsteile namentlich während der Fahrt zu schmieren und zu reinigen. Um dies zu ermöglichen, sollen vielmehr, soweit keine selbsttätigen Schmier- und Reinigungsöffnungen angebracht sind, die bei geschlossenen Fahrkorbwandungen vorgeschriebenen anderweit geeigneten Einrichtungen( Klappen und dergleichen) benutzt werden. Um den vorgeschlagenen Wenderungen, die ziemlich umfangreich find, Geltung zu verschaffen, soll das Recht, Unterfuchungen vorzunehmen, wesentlich ausgedehnt werden. Angestrebt wird von den Ministern, daß der Entwurf, der unter Mithilfe des Verbandes Deutscher Berufsgenossenschaften, dem Zentralverbande der Preußischen Dampitesselüberwachungsvereine und einzelnen Fahrstuhlfabriken ausgearbeitet worden ist, möglichst unverändert angenommen wird und daß die neuen Verordnungen am 1. Juli 1917 in Kraft treten.
Wegen Wurstwucher festgenommen wurde gestern abend eine Frau aus Laurahütte, die sehr häufig hier in der Alexanderstraße bei einer Privatfrau einen schwunghaften Handel mit Wurst betrieb. Eine Trödlerin aus Laurahütte war auf den Gedanken gekommen, aus der dortigen Gegend Wurst aller Art aufzutaufen, um sie hier in Berlin zu Wucherpreisen zu verkaufen. Da sie selbst teine Zeit hatte nach Berlin zu fahren, beauftragte sie ein Dienstmädchen mit dem Verkauf der Ware, diese kam dann öfter mit mehreren Zentnern Wurst hier an und verkaufte sie in der Wohnung einer Frau in der Alexanderstraße. Dieses Treiben kam dann auch der Kriminalpolizei zu Ohren. Gestern abend erschienen nun zwei Beamte unter dem Vorwande, Wurst zu taufen. Auf die Frage, ob sie davon noch mehr bekommen könnten, antwortete das Mädchen, daß sie in zwei Tagen noch 2 bis 3 Zentner bekommen könnten. Jetzt gaben sich die Beamten zu erkennen und nakmen die Verkäuferin fest. In der Wohnung wurden noch etwa 40 Pfund Wurst beschlagnahmt. Ueber einen Zentner hatte sie bereits schon ohne Fleischkarte und zu hohen Preisen verkauft.
Wiewohl das Verhalten der füdafrikanischen Unions- Regierung, daß Postsendungen an Kriegsgefangene au frankieren und Liebesgabensendungen zu verzollen sind, dem Völkerrecht widerspricht, wird empfohlen, im Interesse der Südwestafrikaner dem gegenwärtigen Fette Beute machten Einbrecher nachts bei einem Schankwirt in Zustande Rechnung zu tragen, bis es gelungen ist, hierin Wandel zu schaffen. Wann dies geschehen, wird seiner Zeit durch die Presse veröffentlicht werden.
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der Landshuter Straße. Sie stablen geräucherte Aale, 4 geschlachtete fette Gänse, 9 Hühner und ebensoviel Enten, 4 Tauben und das dem Wirt zugeteilte Rind- und Schweinefleisch, ferner Getränke aller Art. Zum Wegschaffen haben sie einen großen Koffer benutzt, den sie ebenfalls stahlen.
Aus den Gemeinden.
urlauber hat der Magistrat Charlottenburg im Hause Lützower Charlottenburg. Eine besondere Brottommission für MilitärStraße 15 eingerichtet. Vom 15. November ab erhalten die Charlotten burger Urlauber ihre Lebensmittelkarten nur in dieser Brotkommission, die werktäglich von 10-1 Uhr und 4-8 Uhr, Sonntags von 10 bis 12 Uhr geöffnet ist.
Mietbeträge, die in Budapeſt die Höhe von 5000 kronen, in Eine Verordnung der ungarischen Regierung bestimmt, daß
Städten mit über 20 000 Einwohnern von 3500 Kronen, in kleineren Ortschaften von 2500 Kronen nicht überschreiten, bis auf weiteres nicht gesteigert und solche Wohnungen seitens der Vermieter bis auf weiteres nicht gekündigt werden dürfen.
Gerichtszeitung.
Der Sonderausschuß der Verbandsversammlung Groß- Berlin zur Vorberatung der Vorlage über die Ausnutzung des im Dauerwaldgebiet des Verbandes Groß- Berlin vorhandenen Grundwassers hat unter dem Vorsiz des Stadtrats Wenzky seine Beratungen beendet. Die Vorlage richtete sich in der Hauptsache gegen die Reichshauptstadt, die bekanntlich ihr Wasser aus den Lief: brunnen der Jungfernheide, Wuhlheide und den Forsten bei Friedrichshagen bezieht. Es werden jetzt rund 200 Millionen Rubikmeter Wasser im Jahre im Verbandsgebiet gefördert, davon Ein anrüchiger" Handel mit Rindertalg und Rindermartaentfällt ein großer Teil auf die Wasserwerke Berlin , der Rest auf Charlottenburg , Lichtenberg , Reinickendorf usw. Im Ausschuß Neukölln. Mit dem Umtausch von Fleischkarten gegen den Kaufmann Albert Paul und den Maurer Hermann Knuth fnochen führte gestern die Kolonialwarenhändlerfrau Kersten, wurde u. a. auf die beabsichtigte Anlage eines großen Bezugsscheine auf andere Lebensmittel wurde am gestrigen Montag wegen wissentlichen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz vor Staubedens im Spreewald hingewiesen, dessen Kosten auch begonnen. Anträge find mündlich unter Vorlegung der Fleischkarte das Schöffengericht Berlin- Mitte. Der Angeklagte Knuth hat vom Verband mit zu tragen seien. Der Verbandsdirektor vertrat im Rathaus, Zimmer 136, oder schriftlich an den Magistrat unter nach seiner Angabe schon seit langem die Maurerfelle und den im Ausschuß den Standpunkt, daß zur Erzielung von eigenen Ein- Beifügung der Fleischkarten zu stellen. Gewährt werden die gleichen Pinsel beiseite gelegt und sich dem Handel mit Fetten für technahmen die Entnahme von Grundwasser aus den Verbandswäldern Gewichtsmengen an Grieß , Graupen, Teigwaren oder nische Zwecke, d. h. mit solchen, die als menschliche Nahrung nicht nicht mehr unentgeltlich zu gewähren sei. Man könne eine Bacht Hülsenfrüchten. Der Verkauf sämtlicher Lebensmittel anf erheben. Es wurde schließlich folgender Antrag angenommen: Grund der vom Magistrat ausgegebenen Bezugsscheine findet durch einmal mit diesem Handel anscheinend groben Mißbrauch getrieben mehr geeignet sind, gewidmet. Im Sommer d. J. muß er nun " Das im Dauerwaldgebiet befindliche Grundwasser unterliegt un- die Firmen Richard Heinrich und Otto Wienecke in Neukölln statt. haben und eine größere Menge derartiger Ware statt in die beschadet der bestehenden Rechte Dritter und der Wahrung aller Neukölln. Die Stadtverordneten werden sich in ihrer Sizung Fabrik in den Verkehr durch ihn gelangt sein. Eines Tages nämlich forstwirtschaftlichen Interessen der ausschließlichen Nutzung des Zweckverbandes. Zu diesem Behuf ist der Zwedverband befugt, am Donnerstag mit einem Magistratsantrage auf Erwerbung eines kaufte eine Frau aus dem Geschäft der Angeklagten Kersten eine auf Beschluß der Verbandsversammlung selbst Wasserbeförderungs- soll der Fernversorgung des Neuköllner Elektrizitätswertes dienen, Anzeige hin eine Revision in ihrem Geschäft vorgenommen wurde, Braunkohlenfeldes in Oberschlesien zu befassen haben. Es Portion Talg, der sich als völlig verdorben erwics. Als auf ihre anlagen, insbesondere zur Förderung von Rohwasser, anzulegen das gegenwärtig von den Groß- Berliner Gemeinden den Kraftstrom strömte den eintretenden Beamten, dem Polizeitierarzt Nickel und und zu betreiben und auf diesen einzelnen Verbandsmitgliedern dem Veterinärrat Klaus, ein so übler, fauliger Geruch entgegen, gegen Entgelt Wasser abzugeben. Soweit zur Ausübung der am wohlfeilsten liefert. Nußung eine Verleihung notwendig ist, ist diese gegebenenfalls zu daß sie ohne weiteres den richtigen Weg fanden und ein ganzes beantragen. Der unmittelbaren Entnahme von Grundwasser aus Faß mit verdorbenem Rindertalg und ebensolchen Knochen bedem Verbandseigentum tann gegen ein nach der entnommenen schlagnahmen konnten. Die Angeklagten bestritten ihre Schuld, Waffermenge zu bestimmendes Entgelt auf Zeit von der Verbandsinsbesondere Knuth, der disse anrüchige" Ware erst an Paul bersammlug zugestimmt werden. abgesetzt hatte, von dem sie dann an der Kersten weiterverkauft worden war. Knuth wurde als Hauptschuldiger zu 2 Monaten Gefängnis und 500 Mark Geldstrafe verurteilt, die beiden anderen zu je 100 Mark Geldstrafe.
Die Angelegenheit soll in der nächsten Sihung der Vollversammlung des Zweckverbandes am 27. November verhandelt werben, auf deren Tagesordnung auch die Straßenbahntariffrage steht.
Soziales.
Die Pfändbarkeit der Unfall-, Invaliden-, Militär- und Hinterbliebenenrenten.
Auf dem Gebiet der Reichsversicherungsordnung ist es geltender Rechtssag, daß die Ansprüche eines Rentenberechtigten nur in bestimmten Ausnahmefällen mit recht- Kriegswucher mit Konserven. Uebermäßige Preissteigerung Die Fahrplanänderungen vom 15. November erstrecken sich auf licher Wirkung übertragen, verpfändet oder gepfändet werden bei Fleischkonserven legte die Anklage dem Inhaber und Geschäftsfämtliche Schnellzugverbindungen zwischen Berlin und Fraut tönnen. Von diesen Ausnahmefällen ist der wesentlichste der, führer der bekannten Fleischkonservenfabrik" At I anta" zur Last, furt a. M. über Thüringen . Man fährt dann morgens von Berlin in dem die Pfändung wegen der Forderungen, die im§ 850 die gestern gegen beide vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte zur 7.00 und 7.27 und kommt 5.26 und 5.40 nachm. nach Frankfurt . Abs. 4 der 3PD. bezeichnet sind, zulässig ist. Verhandlung gelangte. Die Angeklagten hatten u. a. eine GrüßFährt man vormittags 9.32, so ist man 7.25 in Frankfurt . Die Abendzüge gehen 7.28 und 7.42, um 5.49 und 6.16 vorm. anzu- Es handelt sich hier um die Ansprüche der Verwandten, fülzwurst in Büchsen hergestellt, die im Großhandel mit 1,30 M. pro Dose zum Verkauf gelangten. In diesem Preise wurde ein fommen. Umgekehrt man von Frankfurt vom Südbahnhof 7.15 früh, des Ehegatten und der unehelichen Kinder. In diesen Fällen übermäßiger Gewinn erblickt, da nach den Gutachten der Sachan Berlin 5.53, vom Hauptbahnhof 8.25, an Berlin 6.59 nadomi. ist es unter Umständen sogar möglich, daß die Pfändung bis verständigen bei Stichproben der Inhalt der Dosen an GrüzsülzNachmittags geht ein Zug von Frankfurt 2.20, mit dem man 12.16 zu einem solchen Betrage erfolgt, daß selbst der notdürftigste wurst nur 10 Proz. Fleischbestandteile aufgewiesen hatte, während am Potsdamer Bahnhof ankommt. Die Abendzüge geben von Lebensunterhalt des Rentenberechtigten nicht mehr gefristet es nach dem kalkulierten Preise 25 Proz. hätten sein müssen. Frankfurt 9.55, an Berlin 8.25 vorm.; 11.51, an 10.14, und 12.00, werden kann. Anders ist es jedoch auf dem Gebiet der Ferner wurde beanstandet, daß als Generalunkosten für jede einan 12.29 vorm., sowie 12.19, an Berlin 9.13. Die Berliner Zeiten Militärversorgung. Hier können die Versorgungsgebührnisse zelne Dose 10 Pf. eingesetzt worden waren, was bei einer Proliegen noch nicht endgültig vor. Der Vormittags- D- 8ug aus Hamburg kommt dann in Berlin statt 1.07 erſt 1.33 an. Der der kriegsverletzten Personen der Unterklassen des Heeres, duktion von 3000 bis 4000 Stüd täglich eine Gesamtsumme von der Marine oder der Schutztruppe: in teiner 300 bis 400 m. pro Tag allein für diese Generalunkosten ausZug von Berlin Friedrichstraße 11.03 nadm. fällt fünftig nach Königsberg aus, während der Zug 11.13 nach Danzig gegemacht hätte. Zugebilligt wurden jedoch von den Sachverständigen Weise gepfändet werden. Das gilt für die Verfor- nur 2 Pf. pro Dose, so daß also die Angeklagten hierdurch allein führt wird. Ebenso fährt man von Königsberg 11.06, von Danzig gungsgebührnisse der verschiedensten Arten. Die Rente, einen unrechtmäßigen Gewinn von täglich mindestens 240 Mark 11.00 vorm., Berlin an 7.03 und 6.41 nachm. Die D- Züge von die für die Einbuße der Erwerbsfähigkeit gewährt wird, die erzielt haben. Bezüglich des zu geringen Prozentgehalts an Fleisch Salle 3.02 nach Sagan und von dort zurüd 8.33 vorm. ver- Verstümmelungszulage, die Striegszulage, eine Schiffahrts- nahm das Gericht zugunsten der Angeklagten ein gelegentliches fehren nicht mehr. Eingestellt sind auch die Eilzüge von Halle 7.07 oder Tropendienstzulage sind also der Pfändung gänzlich ent- Versehen an; im anderen Falle der zu hoch berechneten Generalnachm. nach Hannover und von dort zurück 6.10 früh. Von Nur wegen des Anspruches des Militärfiskus auf unkosten, die von den Angeklagten bestritten wurden, hielt es aber Braunschweig geht der Gilzug 7,40 nach Magdeburg nicht Rückzahlung zu Unrecht erhobener Beiträge ist die Pfändung beide für schuldig und verurteilte sie zu ie 2000 Mark Geldstrafe mehr, zurück von dort 7.53 vorm. Weggefallen sind ferner Eilzüge nach dem Antrag des Staatsanwalts. von Versorgungsgebührnissen begründet. Der Schutz gegen Thale - Magdeburg , Staffel- Nordhausen und Göttingen - Hannover . Pfändung ist gegen Forderungen jeder Art gewährt. Ins- W. Fleischhöchstpreis und Knochenbeilage. Wegen UeberDie Beleuchtung im Winter. Nach einer Veröffentlichung des besondere können die Gebührnisse auch nicht für die Unter- schreitung der Fleischhöchstpreise, wie sie die Berliner MagiMinisters des Innern ist eine weitere Erschwerung der Versorgung haltsansprüche der Ehefrau, der Eltern, der ehelichen oder stratsverordnung vom 14. April 1916 feftfekte, war Frau Weſtder Bevölkerung mit Petroleum im Winter zu erwarten. Deshalb wird die Verbreitung der Gas- und elektrischen Beleuchtung unehelichen Kinder des Kriegsverletzten gepfändet werden. Heimer in Berlin unter Annahme von zwei Fällen zu je 1000 M. halb wird die Verbreitung der Gas- und elektrischen Beleuchtung Etwas anders ist die Rechtslage, soweit die Militärhinter- Geldstrafe in zweiter Instanz verurteilt worden. Es handelt sich dringend empfohlen. bliebenen- Versorgung in Frage kommt. Das Militärhinter- heimer, hat ein Ladengeschäft, in dem ihn seine Frau vertritt. um folgendes: Der Mann der Angeklagten, Fleischermeister Westbliebenen- Gesetz enthält keine Vorschrift, die sich über die Während sie die Kasse besorgte, hieb der Blockgeselle P. das Fleisch Ein Kutscher des Fuhrherrn Julius Heimfel aus der Mainzer Pfändbarkeit der Hinterbliebenenbezüge ausspricht. Es kämen zurecht, legte es auf ein Stüd Pergamentpapier, auf das er den Straße 4 zu Neukölln ließ vor dem Hause Bergstr. 144 einen mit also da die allgemeinen Vorschriften in Frage, und da wieder Preis schrieb, und reichte es dann der Angeklagten hin, die es zwei Wallachen bespannten Kutschwagen einen Augenblick ohne Auf- der oben erwähnte§ 850 der ZPD. In diesem ist aus- den Käuferinnen übergab. Einer Käuferin, die zwei Pfund gutes ficht stehen, um sich in einer Schankwirtschaft zu stärken. Als er gesprochen, daß die Pensionen der Witwen und Waisen der Rindfleisch verlangt hatte, legte der Geselle einen kleinen Knochen zurüdtam, war das Gespann verschwunden. Kinder sahen, daß ein Pfändung nicht unterworfen sind. Diese Vorschrift erleidet bei, damit das Gewicht herauskomme. Als Preis wurden 6 M. Mann in der Richtung nach dem Ringbahnhof mit ihm davonfuhr. fedoch eine gewisse Einschränkung durch§ 850 Abs. 4, den wir gefordert, also 3 M. für das Pfund, was dem Höchstpreis für Eine weitere Spur ist noch nicht gefunden. Der Wagen, ein Lan- oben auch schon erwähnt haben. Lende entsprochen haben würde. Einer anderen Käuferin, die dauer, ist mit dem Gespann 4000 m. tert. Soweit die Renten der Offiziere in Betracht kommen, ist gelegt und außerdem noch ein kleiner Knochen. Hier sagte der ein Pfund Rindfleisch verlangte, wurde auch ein Knochen beiEine Benzinexplosion ereignete sich Montag in einem chemischen von ihnen der dritte Teil des Betrages, der für das Jahr Geselle, es sei für 10 Pf. mehr. Der Frau wurden 2,80 W. abLaboratorium am Holsteiner Ufer 25. Ein Ingenieur und drei 2000 m. übersteigt, pfändbar, und zwar zugunsten jedes genommen. Da es für 10 Pf. mehr war, wurde also hier auf das Arbeiter wurden erheblich verlegt. Gläubigers. Bleibt die Pension unter dieser Grenze, so ist fund 2,70 M. gerechnet. 2,70 M, war der Höchstpreis für Rost
Fuhrwerksdiebstahl.
zogen.