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Nr. 315. 33. Jahrgang.

Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Mittwoch, 15. November 1916.

Die Frage der allgemeinen

Arbeitspflicht.

Gesetz oder Verordnung?

Das Gerücht, es bestehe die Absicht, den Reichstag nicht einzuberufen und die Frage der allgemeinen Zivildienstpflicht einfach auf dem Wege einer Bundesratsverordnung zu regelu, ift falsch. Der Reichstag wird auf alle Fälle mit der Angelegenheit befaßt werden, und zwar wird dies noch vor Weihnachten ge­schehen, da das Gesetz womöglich schon zu Neujahr in Kraft treten soll. Das Gesetz soll aus wenigen Paragraphen bestehen und das Hauptgewicht auf die Ausführung gelegt werden.

abbürdung ermöglicht und auch zu Zeiten einer Gelbstockung die in und unmittelbar nach der Kriegszeit ermöglicht wird. Weiter Belassung der Sypothef zu einem gleichmäßigen Binsfuß gesichert sollen die Bestimmungen des Zwangsversteigerungsgesetzes über die wird. Zu diesem Zweck erbittet die Regierung die Ermächtigung, Versteigerungsbedingungen derart geändert werden, daß den im der preußischen Zentralgenossenschaftskasse einen Betrag von Grundbuch eingetragenen zweitstelligen und nachstehenden Gläu 10 Millionen Mart zwecks Gewährung von Darlehen zur Förde- bigern das Herausbieten ihrer Forderungen erleichtert und nach­rung der Gründung von Stadtschaften zur Verfügung zu stellen. teiligen Vereinbarungen zwischen dem boreingetragenen Gläubiger Das Schäßungsamtsgefes will die Unsicherheit beseitigen, und einem unbeteiligten Dritten( sogenannten Schiebern) vorges die durch das heutige Schäßungswesen auf dem Grundstüdsmarkt beugt wird. Die Wirksamkeit der Bundesratsverordnungen be hervorgerufen ist und auch auf verschiedenen anderen wirtschaft treffend die Bewilligung von Zahlungsfristen bei Hypotheken­lichen Gebieten schwere Schädigungen im Gefolge gehabt hat. schulden soll in solchen Fällen über die Kriegszeit hinaus ausge Es ist bekannt, daß die systematische, die Bildung von Spekulations - dehnt werden, in denen es nach der angestellten Prüfung durch die werten begünstigende Ueberschätzung der Grundstückswerte beson besonderen Verhältnisse der Beteiligten geboten erscheint. Ein ders in größeren Städten eine der Hauptursachen ist, durch die nachstehender Hypothekengläubiger, welcher seit mindestens zwei das Bauland in übertriebener Weise verteuert und die ungefunde Jahren als Gläubiger im Grundbuch eingetragen war und int Steigerung der Mietspreise, und zwar nicht nur infolge der Ber- 3wangsversteigerungsverfahren durch Ausgebot seiner Forderung teuerung des Baulandes, fondern auch infolge der Ueberspannung Ersteher eines Grundstücks wird, soll von der Reichsabgabe, dem der Beleihungen; denn die verhältnismäßig hohen Jahresleistungen Staatsstempel, der Umsatzsteuer und der Hälfte der durch die für die zweitstelligen Hypotheken müssen durch den Mietspreis auf- 3wangsversteigerung entstehenden Gerichtskosten befreit werden. Der Bereich des Gesetzentwurfs. gebracht werden. Die gleiche Vergünstigung soll auch jedem Rechtsnachfolger des In­Was tann die Vorlage über den Arbeitszwang bezwecken bilden, boch eng zusammen; sie sind deshalb auch derselben Kom- nachgewiesenermaßen den vollen Ertrag bis zur Höhe von 10 000 M. Beide Gesetze gehören, wenn sie auch äußerlich keine Einheit habers einer solchen Forderung zustehen, welcher bei deren Erwerb und umfassen? Antwort: Da Frauen ausgeschlossen sein sollen, tönnen Antwort: Da Frauen ausgeschlossen sein sollen, tönnen miffion zur Vorberatung überwiesen worden. Während die Kom- und von dem überschießenden Betrag mindestens die Hälfte gezahlt dem Gesetz nur unterworfen werden die nicht zum Heeresdienste mission an dem Stadtschaftsgeses nur unwesentliche Aenderungen hat, auch wenn er zur Zeit der Versteigerung noch nicht zwei dem Gesetz nur unterworfen werden die nicht zum Heeresdienste vorgenommen hat, hat sie den Entwurf eines Schäßungsamts. Jahre grundbuchlich eingetragener Inhaber der Forderung war. verpflichteten oder zu ihm nicht tauglichen Handarbeiter, Stopf gejeges in den entscheidenden Punkten völlig umgestaltet. Darüber Dagegen soll der Erlaß von Steuern und Stempeln nicht statt­arbeiter und Müßiggänger bis zum 60. oder 65. Jahre. hinaus schlägt sie dem Plenum eine Reihe von Resolutionen vor, finden, wenn der Gläubiger bei dem Erwerbe der Hypothek für Diese können, soweit sie schon arbeiten, entweder bei bie durch die Umwälzungen der Verhältnisse auf dem Grundstücks- diese feinen Gegenwert geleistet hat oder die Gegenleistung eine ihrer Arbeit festgehalten oder zu einer anderen genötigt martte bebingt sind und die auch über den Kreis der Grundstüds- berartig geringe war, daß durch den Erlaß ein unbilliger Vorteil entsteht. Wie verlautet, soll die zu leistende Arbeit angemessen ent- befizer hinaus einen Anspruch auf allgemeines Interesse haben. Von den Resolutionen zum Stadtschaftsgeseh sind zwei be Wenn sich die in diesen Resolutionen niedergelegten Wünsche lohnt werden. Soweit sie nicht in Staatsbetrieben geleistet sonders zu erwähnen. Durch die eine wird die Regierung ersucht, au gesetzgeberischen Maßnahmen verdichten, dann ist die Möglich wird, ist der Lohn selbstverständlich von den Privatbetrieben noch in der gegenwärtigen Tagung eine Gefehesvorlage eingu feit einer allmählichen Gesundung der Verhältnisse auf dem Grund­zu leisten. Solchen sind für Heereslieferungen auch bisher bringen, durch welche Mittel bereitgestellt werden, stücks- und Wohnungsmarkt gegeben, die letzten Endes auch den schon Arbeitskräfte aus dem Heere gegen normale Löhne zur um Gemeinden Silfeleistungen zu ermöglichen: Wohnungsmietern zugute fommen könnte, vorausgesetzt, daß Hand Verfügung gestellt worden. Wenn jetzt die ganze Arbeits­Leistung für diese Fabriken verstaatlicht" wird, der Betrieb felbst aber nicht, so ergibt sich eine sonderbare Abart von Staats­fozialismus: Arbeitspflicht zu festgesezten Löhnen im Interesse der Landesverteidigung und des Privatprofits. Diese Zwitter­einrichtung will man anscheinend durch gesetzliche Einschränkung des Profits verbessern. Der freie Arbeitsmarkt wird dabei in die Brüche gehen. Die Handarbeiter trifft der Zwang nur dort, wo er ihm die Wahl der Arbeitsstätte beschränkt. Neue Arbeitskräfte werden aus den Handarbeitern für die Volkswirtschaft nicht mehr zu gewinnen sein; nur Ver­schiebungen werden Platz greifen.

werden.

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Dagegen sind unzweifelhaft Hunderttausende von ,, Händen " aus den Kopfarbeitern zu holen, wenn diese wie die Schipper auch zur Handarbeitsleistung herangezogen auch würden.

In jedem Falle ist auch auf den Arbeitszwang wie auf den Heeresdienst die Musterung( ärztliche Auslese und Nekla­mation) anzuwenden. Außer dem Entlohnungszwang( Zivil­Lohn) wird die Drganisation der Arbeitsleistung militärisch.

Meinungen in Gewerkschaftskreisen.

werden.

1. für durch den Krieg und Kriegsmaßnahmen in Not in Sand damit weitere Aktionen zur Beseitigung des Wohnungs­geratene saus befizer( Bahlung rüdständiger Hypo- elends einhergehen. Wir haben deshalb auch vom sozialdemo­thekenzinsen, Steuern usw.)," fratischen Standpunkt aus allen Grund, die weiteren Berhand­

2. für Kriegsteilnehmer oder beren inter.lungen der Kommission, die, bevor sie mit dem Ergebnis ihrer bliebene und sonstige durch den Krieg und Kriegsmaßnahmen Beratungen an das Plenum tritt, noch eine dritte Lesung vorzu­in Not geratene Personen zweds Abbürbung ihrer während bes nehmen beschlossen hat, mit Aufmerksamkeit zu verfolgen... Krieges entstandenen Mietsschulden.

Die andere Resolution ersucht die Regierung, dafür zu sorgen: 1. Daß durch die Stadtschaften Beleihungen bis zu 75 Pros. des geschäßten Wertes der Grundstücke gewährt werden, wobei, sotveit die Forderung nicht durch das Grundstück selbst mündel­sicher gedeckt ist, die Mündelsicherheit der Forderung bis zur bollen Höhe der Beleihung durch Sicherheitsleistung eines Kommunalverbandes hergestellt wird und für Tilgungshypotheken die Gewährleistung der Bins- und Rückzahlungsleistungen aus­reicht.

Das tägliche Brot.

Neuregelung der Fischeinfuhr.

Ueber die bevorstehende Neuregelung der Einfuhr von frischen Fischen wird mitgeteilt: Durch das Bestreben der vom Handel, von Gemeinden und von induftriellen Werken ins Ausland gefandten deutschen Auffäufer, sich 2. Bet Einrichtung der Stadtschaften die Tilgungs- und möglichst große Mengen von frischen Fischen zu sichern, find während Abzahlungssäge so zu bemessen, daß sie der Leistungsfähigkeit der letzten Monate die Preise an den ausländischen Fischmärkten, die des Grundbesizes Rechnung tragen und insbesondere für die für die Zufuhr nach Deutschland in Frage fommen, sprungweise in die Höhe getrieben worden. Da dieser Zustand unerträglich wurde, ersten zehn Jahre nach dem Kriege weitgehende Erleichterungen bat fich bie Stegierung veranlaßt gefehen, durch die Verordnung vom feftaufezen. 15. November 1916 fedem, der nach dem 20, November 1916 frische aufzuerlegen, die Ware an die Zentral- Einkaufsgesellschaft m. b.§. Fische aus dem Ausland nach Deutschland einführt, die Verpflichtung langen auszuliefern. ober dereit an der Grenze eingefegten Bevollmächtigten auf Ber Ueber die beabsichtigte praktische Durchführung der Neuregelung

3. Für den Wert des Grund und Bodens die Tilgungsfäße der Stadtschaften teilweise bzw. auch zeitweise in Wegfall au bringen.

wird.

In Gewerkschaftskreisen verschließt man sich nicht der Zum Schätzungsamtsgefek liegt zunächst eine Resolution vor, Notwendigkeit, alle Kräfte des Voltes zur Landesverteidigung die Maßnahmen zur Abbürdung der auf dem Grund. planmäßig zusammenzufassen und damit dem Vorbild anderer besi lastenden öffentlich- rechtlichen Verpflichtann mitgeteilt werden: Länder zu folgen. Man glaubt jedoch, daß zur Erreichung tungen verlangt. Hierfür fommen nach Ansicht der Kommission In Holland werden in Zukunft die frischen Seefische, soweit dieses Ziels eine gute Organisation mehr beitragen kann, als in Betracht insbesondere eine Herabsehung des Stempels beim Ver- diese nach Deutschland ausgeführt werden tönnen, ausschließlich durch dies die zwingenden Bestimmungen eines Gesetzes vermögen. fauf von Grundstüden von 1 auf ½ Bros. und ein völliger Erlaß eine unter Führung der Sentral- Einkaufsgesellschaft m. b. S. ge Wie immer die endgültige Stellungnahme zu dem Entwurf des Stempels, wenn der Zuschlag einem nachstelligen Hypothekar gründete Bereinigung der größten, bereits bestehenden Exportfirmen sein mag, jedenfalls wird man darauf bedacht sein müssen, oder Grundschuldgläubiger erteilt wird und dieser das Höchstgebot Deutschland eingeführt werden. Es ist Borforge getroffen, daß bic aufgekauft und durch diese Firmen an ihre alte Stundschaft nach die Arbeiter vor einer weiteren Verschlechterung ihrer Lebens zur Wahrung seiner dinglichen Forderung unter Burechnung ber beteiligten Händler im Weiterverkauf nur einen mäßigen Aufschlag Tage und vor unerträglichen Einschränkungen ihrer persön von ihm übernommenen Leistungen abgegeben hat, ferner eine Er- für sich berechnen dürfen. lichen Freiheit zu schützen. mäßigung des Mietsstempels auf den früheren Satz von 10 Prog. In Zukunft werden sämtliche standinavischen frischen­Vielfach wird darauf hingewiesen, daß auch heute schon und ein Berzicht auf die dem Staate nach dem Reichsgesetz vom Fische nur dann frei nach Deutschland eingeführt werden dürfen, starke Beschränkungen der Freizügigkeit bestehen, wie sie z. B. 14. Februar 1911 noch zustehenden 5 Bros. der Wertzuwachssteuer. wenn die Sendungen unter ausdrücklicher oder stillschweigender An­in der Metallindustrie durch das Kriegsscheinwesen gegeben Endlich soll die Regierung auch auf eine Herabjebung der durch erkennung der von der Zentral- Eintaufsgesellschaft m. b. H. feit find. Reklamierte Arbeiter entbehren oft des nötigen Schußes, Steuerordnungen von Gemeinden oder Kreisen eingeführten Um gefeßten Bedingungen an einen der fünf 3entralfifchmärtic veil ihre Entlassung durch den Unternehmer mit ihrer Einfah- und Wertzuwachssteuern bringen, jedoch nur, wenn sie selbst Samburg abreffiert find. Die an diefen Märkten eintreffenden Altona , Berlin , Bremerhaven , Geestemünde und reihung ins Heer gleichbedeutend ist. Solche Leute werden mit einer Gerabsetzung der durch Steuerordnungen von Gemeinden Fische werben in Bufunft nicht mehr versteigert, sondern von dann aber oft wieder nach einigen Wochen des Militär- oder Kreisen eingeführten Umsatz- und Wertzuwachssteuern dringen, den Marktverwaltungen an den Fachhandel abgesezt werden. dienstes nach der Heimat zurückentlassen, weil sie doch un- jedoch nur, wenn sie selbst mit einer Serabseßung der Stempel- Die Breife, zu welchen die an die Zentralfifchmärkte vom Ausland entbehrlich sind. Vor allem werde es sich darum handeln, steuern vorangeschritten ist. Soweit sich diese Nesolution auf die gefandten Waren abgefegt werden dürfen, werden von der Zentral die qualifizierten Arbeiter planmäßig zu verwenden und jede Ermäßigung baiv. den Erlaß der Umsatzsteuer und des Stempels infaufsgefellschaft m. b. S., jeweils bestimmt, sie werden derart zu Verschleuderung ihrer Arbeitskraft zu vermeiden. Selbst bezieht, entspricht sie einer alten Forderung der Sozialdemokraten, bemessen sein, daß wohl die Auswie der legten Monate be verständlich müssen sie dann aber auch entsprechend gestellt die in den Gemeindevertretungen- insbesondere in Berlin unter feitigt werden, daß aber andererseits ben ausländischen Führung von Paul Singer von jeher die Umsatzsteuer bekämpft Fischern ein starter Anreiz zu möglichst großen Fängen gegeben Eine Gefahr für die Arbeiter besteht ferner in der Tat- haben. Auch die Ermäßigung des Mietsstempels wird zweifellos fache, daß in Gegenden mit sehr niedriger Lohnhöhe neue die Zustimmung aller unserer Genossen finden, wenngleich damit währleistet werden, daß die Fische mit einem mäßigen Aufschlag Durch Vereinbarungen mit den Großhändlern foll u. a. ge­Kriegsbetriebe eingerichtet werden. Es geht natürlich nicht unsere Forderung auf völlige Beseitigung dieser Belastung der Be- weiter abgesetzt werden. an, daß Arbeiter aus Gegenden mit höheren Löhnen dorthin bölferung noch nicht erfüllt ist. Von vorstehend beschriebener Negelung find folgende Fifcharten verschoben" und etwa auf den ortsüblichen Lohn" ver Zum Widerspruch dagegen fordert eine Resolution heraus, die ausgenommen: wiesen werden. Den Arbeitern fann nicht aufgegeben werden, die Regierung ersucht, von neuem in Ertvägung zu ziehen, ob 1. Frische Seringe unb frische Sprotten: Diese statt einer besser entlohnten Stellung eine schlechter entlohnte nicht eine landesherrliche Verordnung herbeizuführen sei, durch die Fische werden in Zukunft ausschließlich durch eine unter der Führung anzunehmen. Ein Gesetzentwurf, der solche Möglichkeit offen der zweite Teil des Gesezes über die Sicherung von Bauer Sentral- Einkaufsgesellschaft gegründete Vereinigung der Frisch­Bau- herings ließe, würde in den Gewerkschaften auf den entschiedensten forderungen vom 1. Juni 1909 in den Gemeinden, in denen berings importeure eingekauft und abgelegt werden. Widerstand stoßen. Es ist jedoch anzunehmen, daß sich gegen nach amtlichen Ermittelungen Bauschivinder festgestellt ist, auf die eine derartige Pragis reale Sicherungen" werben schaffen Dauer von 10 Jahren in Straft gesetzt wird und die Verrichtungen, Lassen. die nach dem bezeichneten Gefeß dem Bauschöffenamt obliegen, den Die Aufnahme des Gesetzes in Arbeiterkreisen wird von Schäßungsämtern übertragen werden. Es besteht die große Ge­feinem Inhalt und der Art seiner Ausführung abhängen. Je fahr, daß die Folge einer solchen Maßnahme eine Verteuerung größer die Einsicht der Regierung und der bürgerlichen des Wohnungsbaucs und ein weiteres Ansteigen der Mietspreise Parteien sein wird, daß bei der" Organisierung der Heim- ist. Den entgegenzutreten, haben wir alle Ursache. armee " über berechtigte Forderungen der Arbeiter auf keinen Zwei weitere Refolutionen beziehen fich auf die Schaffung Fall rücksichtslos hinweggegangen werden darf, desto eher läßt bon Interessenvertretungen des städtisch en fich erwarten, daß das schwierige Problem eine brauchbare Grundbesize 3. Einmal foll die Regierung zur Vertretung Lösung finden wird. der Intereffen des städtischen Grundbefizes durch ein Gesetz Haus­befizerkammern ins Leben rufen, und zweitens soll sie bei Grlaß der Ausführungsbestimmungen zum Schäßungsamtsgesetz darauf Eine fleine Zeitung hiesiger Gegend brachte vor kurzem folgenden zu Grundbesizer sowie Mitglieder der Katasterämter berufen werden. fcheint: Bei einer behördlichen Nachrevision der Startoffelbestände Endlich ist noch zu erwähnen eine Resolution, die die Regierung im Streife Meppen wurden bis jetzt über 80 000 Zentner unau ersucht, dahin zu wirken, daß auf dem Wege der Reichs- und gemeldeter Kartoffeln vorgefunden, welche größtenteils in verſtedten Die umfangreichen Berichte der Kommission des preußischen Staatsgesetzgebung Maßregeln zur Erleichterung von un­Mieten vorgefunden wurden." Diese Meldung bedarf der Richtig Abgeordnetenhauses zur Vorberatung der Entwürfe eines Gesetzes beweglichem Gigentum in derselben Hand und zum aufnahme nicht um eine Nach revision, fondern um eine erst ftellung. Es handelte sich bei der fraglichen Kartoffelbestands­zur Förderung der Stadtschaften und eines Schätzungsamtsgesetzes, Schuße der Gläubiger dinglich gesicherter Forderungen in die Wege malige Bestandsaufnahme, die die nunmehr der Oeffentlichkeit zugänglich gemacht sind, gewähren geleitet werden. Hierzu hält die Kommission vorzugsweise eine beckung verheimlichter Startoffelmengen batte und einen derartigen die nicht den Zweck der Auf­einen Einblick in die Vielgestaltigkeit der Fragen des städti- allmähliche Abtragung erststelliger Beleihungen für erforderlich, Erfolg in teiner Weife gehabt hat. Berheimlichte Star­schen Immobiliarkredits, den auf eine gesunde Grund- soweit diese im Verhältnis zum Zeitwert des Grundstückes die toffeln sind überhaupt nicht gefunden und bei der Lage zu stellen die Absicht der Gesetzgeber ist. Das Stadt- übliche Höhe übersteigen. Im einzelnen wird die Schaffung eines Grindlichkeit der Bestandsaufnahme auch nicht verheimlicht geblieben. fchaftsgese soll, um der Notlage zu begegnen, in der sich der Verfahrens verlangt, durch welches auf Antrag eines der Be- Nur ein fleiner, gänzlich belanglofer Fall, der als Verheimlichungs­städtische Grundbesitz seit einer Reihe von Jahren befindet und die teiligten im Wege der Einwirkung von Einigungsämtern oder waren die sämtlichen Mengen allerdings, und zwar, weil keine An verfuch gedeutet werden könnte, ist vorgekommen. Unangemeldet fich nach dem Kriege voraussichtlich noch wesentlich verschärfen anderen Behörden eine Vereinbarung von Gläubigern und Schuld- meldepflicht bestand. Deshalb fand eben die Bestandsaufnahme statt. wird, der Verbreitung der untündbaren Tilgungshypothet den Weg nern unter billiger Berüdsichtigung der beiderseitigen wirtschaft Die festgestellte abgebbare Gesamtmenge hat übrigens leider längst ebnen, eine Kreditform, durch die dem Hausbesitz eine Schuld- lichen Lage über das Fortbestcheen des zeitigen Schuldverhältnisses teine 80'000 Zentner erreicht.

augen, Brachsen ober Bleie, Barfe und Aländer: 2. Starpfen, Schleie, Hechte, Plößen und Rot­Diele Sorten sollen in der Regel lebende ausschließlich durch die Iußfischhandelsgesellschaft Berlin nach Deutsch land eingeführt und nach bestimmten Grundfäßen abgesetzt werden. 3. Einige 2ugusfische, wie z. B. Aale und Forellen, bürfen bis auf weiteres frei eingeführt werden. Eine Regelung im Reichstage angefündigte Neuregulierung die unerträgliche Bijch Es wäre zu wünschen, daß diese von Herrn v. Batocki bereits teuerung vermindert. Beit wär's!

bleibt vorbehalten.

Keine unangemeldeten Kartoffeln. Der Landrat des Kreises Meppen schreibt:

Schätzungsämter und Stadt- inwirken, daß in den Schäßungsämtern tunlichst auch Saus- und Artikel, der leider in viele andere Zeitungen übergegangen är fein

schaften.