Einzelbild herunterladen
 

2. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 107.

5. Mai.

Gerichts- Beitung.

Gewerbegericht.

Freitag, den 11. Mai 1894.

-

"

Zirkular.

11. Jahrg.

zufahren, obwohl ein Bureaubeamter Namens Wodtke zugegen zuhalten. Vom Streit der Bildhauer gilt das war. Dydaski, der keinerlei Gegenwehr versuchte, wurde schließ- Gleiche. Ein kleiner Theil der Meister hat bewilligt. Unters lich von Hildebrandt durch einen Faustschlag gegen den Kopf zu stüßungen sind für alle Streifenden nothwendig. Rammer VIII. Vorsitzender: Assessor Fürst. Sigung vom Anzeige wegen Bergehens im Amte erhoben. Der Staatsanwalt Boden gestreckt. Auf erstattete Anzeige wurde gegen Hildebrandt In recht eigenthümliches Licht wird der große Kanonens Der Buchbinder F. lagt gegen den Zuguspapier- Fabrikanten wollte die Rohheit des Nachtwächters mit 3 Monaten Gefängniß fönig und Arbeiterfreund" Krupp in Essen gestellt durch Saler auf Bezahlung von 21 Feiertagen, die sich auf die Zeit gefühut wissen, der Gerichtshof ging jedoch weit über das bean- folgenden Ütas, der vor Kurzem zur Kenntniß der Arbeiter vom 21. Juli 1891 bis zum 24. Februar 1894 vertheilen. Er tragte Strafmaß hinaus und erkannte auf neun Monate gelangte. verlangt 84 M. unter der Begründung, daß er, als ihm zum richt gewiß mit Freuden aufnehmen, da sie nun endlich von Gefängniß. Die Einwohnerschaft Nigdorfs wird diese Nach­ersten Mal Feiertage, die in die Woche fielen, nicht bezahlt einem gefährlichen Menschen befreit werden dürfte. wurden, energisch dagegen protestirt und sein Recht geltend zu machen sich vorbehalten habe. Die Beweiserhebung ergiebt, daß ein Vertreter des Beklagten dem Kläger auf seinen Protest hin erklärt hat, wenn er sich nicht fügen fönne, stehe seine Stelle Anderen offen, und daß der Kläger trotzdem rubig weiter ge= arbeitet hat, ohne bei späteren Feiertagsabzügen" gegen diefelben zu protestiren. Der Gerichtshof war der Meinung, Kläger habe durch sein Verhalten nach dem Protest gegen die Nichtbezahlung der Feiertage zu erkennen gegeben, sich in dieselbe fügen zu wollen.

Soziale Ueberlicht.

Spandau . Wir geben den Genossen hiermit bekannt, daß in Hakenfelde uns kein Lokalinhaber feinen Saal zur Verfügung stellt. In Pichelewerder verweigerte uns der Lokalinhaber seinen Saal. Für Spandau selbst stehen uns nur folgende Lokale zur Verfügung; Spandauer Berg- Brauerei; Bork, Stafnerstr. 14; Ratke, Rammer V1. Vorsitzender: Assessor Leo. Sitzung vom Neumeisterstr. 5; Witte, Pichelsdorf, zum Schwan . Zu empfehlen 7. Mai. Ein Hausbiener war von einem Bäckermeister ausdrücklicher, Lienarſtr. 35; Hallecker, Frobenstr. 12; Klinisch, Bichelsdorferstr. 103. Mittheilungen achten. Mögen die Genossen bei ihren Ausflügen genau auf diese Im Auftrage der Lokalkommission: A. Senftleben, Bergstr. 6.

sowohl die im Afford als auch im Tagelohn beschäftigten Ar Leider habe ich die Wahrnehmung machen müssen, daß beiter der verschiedenen Betriebsabtheilungen des Bau- Büreaus faft ohne Ausnahme in ganz unverantwortlicher Weise faullenzen. Es ist dies ein Beweis einerseits, daß nicht alle Organe des Aussichtspersonals ihren Dienst gewissenhaft ausüben und anders seits, daß die Alfordsätze den Arbeitsleistungen nicht entsprechen, sondern vielfach zu hoch stehen.

Um diesem Unwesen zu steuern, beanspruche ich, daß eine bedeutend schärfere Kontrolle der Arbeitsstellen durch das Auf­fichtspersonal stattfindet, namentlich bei Beginn und Schluß der Schichten und Pausen.

beantragten Atfordsäge einer gewissenhaften Prüfung zu unter­Sodann sind seitens der Kontrolle die von den Meistern ziehen und nur dann zu genehmigen, wenn die Ueberzeugung gewonnen ist, daß die Arbeiter nur bei geschickter und fleißiger Thätigkeit einen angemessenen Verdienst erzielen können. Die Kontrolleure sind ferner verpflichtet, diejenigen ihres Aufsichtspersonals, welche nicht voll und ganz ihre Pflicht ers füllen, mir zur Meldung zu bringen.

mit vierzehntägiger Kündigungsfrist engagirt worden, und zivar waren der 15. und 1. jeden Monate zu Kündigungstagen aus ersehen. Am 5. Januar kündigte der Meister dem Hausdiener zum 15., womit dieser sich nur unter der Bedingung einverstanden erklären wollte, daß er bis zum 1. Februar seinen Lohn erhalte Er arbeitete hierauf ungehindert bis zum 1. Februar Bau- Bureau, den 24./4. 1894. Charlottenburg . An die Töpfer und Maurer! gez. Schmoh L. weiter, an welchem Zage ihn sein Arbeitgeber mit den Worten Kollegen! In anbetracht der überaus schlechten Lage unserer wird hier der Aufseher darauf hingestoßen, daß er nichts an Mit einer Deutlichkeit, die nichts zu wünschen übrig läßt, hier". Der Entlassene flagte auf Lohnentschädigung für vierzehn Filiale des deutschen Maurerverbandes befizen. Der Unterzeich dafür Sorge tragen muß, daß möglichst viel Mehrwerth aus den entließ:" So, jest müssen Sie austreten, es ist ein Neuer" Berufskollegen ist es bedauerlich, daß wir am hiesigen Orte teine wird hier der Ausseher darauf hingestoßen, daß er nichts ans deres als der Antreiber der Lohnsklaven zu sein hat, der Zage wegen unrechtmäßiger Entlassung. Seinen Anspruch be- nete wit un in Gemeinschaft mit einigen Kollegen behufs gründete er mit einem Hinweis auf die mit dem Beklagten ver. Gründung einer Filiale eine Zusammenkunft der hiesigen Maurer Knochen der Arbeiter gepreßt werde. einbarten Kündigungsbedingungen. Er hätte, führte er aus, am veranstalten. Besonders machen wir auf den Beschluß des Kon­15. noch einmal, und zwar zum 1. Februar gekündigt werden grefses der Maurer vom 12. Mai 1891 aufmerksam, der alien müssen, sollte er an diesem Tage austreten". Die Kündigung Kollegen die Pflicht auferlegt, sich an den Zentralverband anzu vom 5. Januar sei von vornherein nichtig, weil mit den ge- schließen. troffenen Engagementsvereinbarungen in Widerspruch stehend. Möge Jeder diesem Beschluß Folge leisten und vor allem Der Gerichtshof schloß sich dem an und verurtheilte den Beklagten, unsere Bersammlung zahlreich besuchen. Diese findet statt am da erwiesen wurde, daß Kläger am 15. Januar nicht gekündigt 3. Pfingstfeiertag im Lokal des Herrn Krause, Charlottenburg , worden ist. Bismarckshöhe, Wilmersdorferstraße 39.

-

Arbeiter

"

"

W. Schulze.

"

Der Ausstand der Great Northern Eisenbahn in

Das Elend ist international, wie der Kapitalismus , der es hervorruft und ständig vergrößert. Die in Budweis er scheinende Bochoden" berichtet aus Neuhaus: Die Neuhauser reißen, ohne sich darum zu kümmern, ob die in den alten Häusern Stadtgemeinde läßt jedes Jahr mehrere alte Zinshäuser ein eingemietheten Arbeiterfamilien ein anderes Obdach finden oder nicht. An stelle der eingerissenen Häuser werden von petu. lanten Neubauten aufgeführt mit Wohnungen, die nur für Rammer 111. Vorsitzender: Assessor 2ohmeyer. Sigung Herrschaften" bestimmt sind. Infolge dieses Umstandes herrscht vom 8. Mai. Die Töpfer der Fabrik von Rnieling im in der Stadt eine große Wohnungsnoth, und ist es beim letzten Nicht gewerbsmäßiger Bau Unternehmer P! auenschen Grunde sind ausgesperrt, weil sie entgegen Ausziehtermin vorgekommen, daß 40 Familien obdachlos blieben, von wollte der Tischlermeister Fiebeck sein, gegen welchen ein Maurer dem Willen des Unternehmers am 1. Mai gefeiert hatten. welchen viele, die nicht zuständig waren, in ihre Heimathsgemeinden zwei Lohnentschädigungs Forderungen geltend machte, indem er abgeschoben wurden. Der Rest wurde in diversen Löchern unters wegen unrechtmäßiger Entlassung 78 M. und für Ausseztage Lesern des Vorwärts" befannt ist, sind die Schuhmacher in wären. So wohnen in einem Keller drei Familien beisammen. An alle Arbeiter und Arbeiterinnen! Wie bereits den gebracht, die zur Viehunterbringung zu schlecht befunden worden 32,50 M. forderte. Der Beklagte F. mitbeklagt ist der Maurerpolier CI. ließ auf eigenem Grundstück Burg bei Magdeburg in einen Ausstand eingetreten. Der Grund Der Keller hat keinen gedielten Fußboden und keinen Ofen. bauten, wie er behauptet, und hatte Cl. mit der Leitung hierzu war folgender: In der Schuhfabrik von Konrad Tack Außerdem befindet sich im Keller ein Brunnen. Im herrschaft­wurde einer Arbeiterin gekündigt und zwar mit der Begründung, lichen Schafstall des Grafen Czernin sind vier bis fünf Familien Der Arbeiten betraut. CI. erhebt gegen die Klage noch den Einwand, Kläger sei auf Alford engagirt worden und habe sie stifte Unruhe in der Fabrik und agitire für den Verein untergebracht. Ein Arbeiter, der sechs Kinder hat, mußte durch infolgedessen feinen Kündigungsanspruch. Nach erfolgter Beausschusses wegen dieses rigorosen Vorgehens wurde ihm turz nachten. Einige menschenfreundliche Bürger erbarmten sich seiner Schuhmacher. Auf eine Beschwerde des Fabrik vier Tage im Freien in der Nezartagaffe bei der Kapelle fiber­weiserhebung wurde Fiebeck zur Zahlung von 78 M.( vier die Antwort zu theil: Die Kündigung wird nicht zurück Kinder und nahmen sie über die Nächte in ihre Wohnungen. zehntägige Lohnentschädigung) verurtheilt und der Kläger anit feiner Mehrforderung und insofern mit der ganzen Klage genommen." Dem Arbeiter trug ein städtischer Wachmann die angeblich gut abgewiefen, als sie auch gegen den Polier gerichtet war. Auf diese Antwort fündigten fämmtliche Arbeiter, 400 an gebeizte" Schubstation ols Obdach an, was dieser ablehnte. Gründe: Aus der Berhandlung habe das Gericht ent- Bersammlung beschloffen, fämmtliche Arbeiter zu entlaffen, falls sellschaftsordnung schlecht ist, und daß sie beseitigt werden muß! der Zahl. Während dieser Zeit haben die Fabrikanten in einer Dann möge noch jemand behaupten, daß unsere jebige Ge nommen, daß Fiebeck der Arbeitgeber des Klägers ge die Arbeiter bet ihrem Vorgehen beharren. Jedoch ehe sie diesen wesen. Er habe auf grund eingereichter Wochen: zettel die Söhne gezahlt und auch den dritten Theil der Kaffen- Beschluß zur Ausführung bringen fonnten, hatten bereits die Der zweiten Freiland- Expedition hat sich der seinerzeit Beiträge, den des Arbeitgebers geleistet. Dutch Beugen nehmer verständigt von dem Vorgehen der Unter- wegen fozialdemokratischer Umtriebe" angeklagte und schließlich sei zwar bestätigt worden, daß Affordarbeit vorlag; die bezüg -die Arbeit einmüthig niedergelegt, so daß gegen freigesprochene Lieutnant Hoffmeister angeschlossen. lichen Abschlüsse hatten jedoch nur den Charakter einer Preis: wärtig ca. 500 Arbeiter mit 340 Kindern im Ausstand find. Arbeiter und Arbeiterinnen! Herr Konrad Tack hat in allen vereinbarung, betreffend Arbeiten, die fortlaufend auszuführen waren. Das Engagement des Klägers sei nach der Annahme größeren Städten Deutschlands eigene Schubgeschäfte, in Berlin Amerika ist beigelegt worden. Es wurde eine Konferenz ab­des Gerichts somit, da andere Vereinbarungen nicht behauptet besitzt der Herr fünf große Geschäfte: Dresdenersir. 129; Rosen- gehalten, an der der Präsident der Eisenhahngesellschaft, der wurden während der Verhandlung, ein solches auf unbestraße 65. Außerdem sollen noch neu eingerichtet werden je ein Bertreter der Handelskammern von St. Paul und Minneapolis , wurden während der Verhandlung, ein solches auf unbe- thalerfir. 14, Potsdamerstr. 57/58, Andreasstr. 50 und Oranien- Präsident des Gewerkvereins der Eisenbahn Angestellten und stimmte Zeit gewesen, ohne Kündigungsausschluß. 6,50 M. pro Tag Geschäft in der Alten Jakobstraße und Brunnenstraße. Wir welch' legtere als Schiedsrichter thätig waren, theilnahmen. Die habe der Gerichtshof für einen Maurer als angemessen betrachter bitten nun, bei den Feiertagseinkäufen sich diese Geschäfte zu Gesellschaft hat den Ausständigen fast alle von ihnen gestellten und F. wie geschehen verurtheilt. Die beanspruchte Entschädigung für die ausgesetzten 5 Tage wäre dem Kläger nicht zugesprochen merken, um dieselben zu berücksichtigen". An die Genossen in Forderungen bewilligt. worden, weil er nach der glaubhaften Aussage des einen Zeugen richten wir die Bitte, die Adreffen in ihren Parteiblättern be- Aussicht. anderen Städten, wo Geschäfte von Herrn Tack vorhanden sind, Neue Arbeiterschutz- Geseke stehen in England in mit dem Aussehen einverstanden gewesen sei, ohne Bedingungen fannt zu machen. Auch bitten wir, die Adressen an W. Bomäuschenstill geworden ist von weiterem Arbeiterschutz, schreitet Während im Lande der sozialen Reform es zu stellen. Der Polier Cl. sei nicht Arbeitgeber, sondern Arbeiter wie Gotha gelangen zu lassen. Arbeiter und Arbeiterinnen allerorts, man in England auf diesem Gebiete rascher vorwärts. Soeben unterfüßt uns thatkräftig in diefem uns aufgedrungenen Kampfe. hat die Regierung dem Unterhaufe einen weitgebenden Gesetz­Selbständige Abmachungen eines Solonnen Siemlich sämmtliche Ausständigen find organisirt. Der Geist ist entwurf vorgelegt. Die neue Novelle hat zunächst ben Zweck, führers, betreffend die Zahlung des Afford ein guter. Das höchste Recht des Arbeiters, sich zu vereinigen, ber Benußung unzulänglicher Arbeitsräume in den Fabriken und reftes( Rolonnenakkord) sind für die einzelnen Geldsendungen sind zu richten an W. Bock Gotha und an sollen für jeden Arbeiter 250 Rubitfuß Luft vorhanden Etablissements ein Ende zu machen. Während der Tagesarbeit Rolonnenmitglieder nicht bindend. So wurde in den Unterzeichneten. einem Prozeß des Buyers G. gegen den Unternehmer Fr. entschieden. während der Nachtarbeit, das heißt nach 8 Uhr Im Auftrage der Agitationstommission. G. hatte mit acht Kollegen zusammen einen größeren Afford Abends, 400 Rubikfuß. Die Gerichte sollen die Be A. Fleischer, Höchstestr. 11. ausgeführt, aus dem die Kolonne nach seinen Behauptungen fugniß haben, ungeeignete Arbeitsräume sofort schließen zu nach Abzug der üblichen Wochenvorschüsse( 7 M. pro Tag) noch laffen; Maschinen, die in Bewegung find, dürfen nicht mehr von 788,70 M. zu fordern hat. Diese Summe, welche nach Fertig: Frauen und jugendlichen Personen gereinigt werden. Bisher stellung der Arbeit auszuzahlen gewesen wäre, vertheile sich auf erstreckte fich nämlich das Verbot nur auf die letzteren. Wäsche 310 Arbeitstage, von denen 28 auf ihn, Kläger , fielen. Der reien und andere Industrien, die bis jetzt nicht unter die Fabrik­ganze Alfordrest( Nachschuß) verrechnet, ergebe pro Tag 2,38 M. afte fielen, sollen nun ebenfalls unter deren Bestimmungen treten Er habe 28 Tage gearbeitet, fönne fomit 66,64 M. von dem und infolge dessen einer ständigen Kontrolle unterzogen werden. Nachschuß beanspruchen. Der Beklagte bemängelte mit bezug Auch Dampfwäschereien sollen als Fabriken gelten; ebenso sind auf verschiedene Punkte die ganze Akkordrechnung und wandte Docks, Werften und alle Plätze, auf denen zeitweilig Bauten auf­Speziell gegen die Anspruchs er bebung des Klägers ein, der geführt werden, der staatlichen Beaussichtigung zu unterstellen. Rolonnenführer habe ihm, Beklagten , zugesichert, auf die Zahlung Für Miethskasernen- Fabriken", wie sie namentlich in Sheffield des Nachschusses noch warten zu wollen. Die Verurtheilung des vorkommen, d. h. für große Fabrikgebäude, deren einzelne Räume Beklagten der Klageanspruch wurde als berechtigt anerkannt der Eigenthümer an eine größere Bahl Fabrikanten vermiethet, begründete der Vorsigende wie folgt: Die Verhandlung habe soll der Eigenthümer des Hauses, so weit es sich um die ge­die Richtigkeit der Gesammtrechnung und der speziellen des Klägers sundheitlichen Verhältnisse handelt, haftbar gemacht werden. ergeben( weshalb, wird näher ausgeführt, interessirt hier aber Der Minister des Innern soll ferner das Recht besigen, die Ar­nicht). Die Vereinbarung des Betlagten mit dem Solonnen beitszeit bei gefährlicher und gesundheitsschädlicher Arbeit zu be führer, daß mit der Restzahlung noch gewartet werden sollte, sei schränken und die Anstellung von Frauen, jungen Leuten und für den Kläger nicht bindend. Der Kolonnenführer sei nicht Bauarbeiter dauert unverändert fort. Die Herren Unter- Fabrikanten bei Stückarbeit jedem Arbeiter eine gedruckte Lohn­Die Lohubewegung in Wien . Der Streit der Kindern ganz zu verbieten. In der Textilbranche sollen die in der Weise Vertreter der Arbeiter seiner Kolonne, daß er selbst- nehmer ständig für sie bindende Abmachungen treffen könne. Jeder Ar- nehmer haben die Hilfe der Polizei angerufen und natürlich liste einhändigen, damit er wisse, was er zu fordern hat. beiter, ber, wenn auch durch Vermittlung des Kolonnenführers, erhalten. Durch eine Polizeiverordnung ist die Agitation der in Arbeit trete, erwerbe sich durch seine Arbeit ein eigenes Forde- Streikenden auf den Bauplägen, wo gearbeitet wird, wesentlich Aus der norwegischen Kriminalstatistik. Bekanntlich

Kläger , nur eines anderen Grades.

-

will man zerstören.

Die Zimmerlente Danzige und Umgegend haben, wie bereits mitgetheilt, am Montag, den 7. Mai 1894 mit Ausnahme von 10 Mann sämmtlich die Arbeit niedergelegt. Die Zahl der Streifenden beträgt bis heute 300 Mann und gewinnt an Aus­dehnung. Die Haltung der Streitenden ist eine musterhafte. Die Meister beschlossen, da fein Zuzug zu beschaffen war, daß auch die Maurer die Arbeit sofort einstellen sollen. Es dürfte nunmehr ein Massenstreit ausbrechen, indem die in Mit leidenschaft gezogenen Berufe schließlich sich doch nicht halten können.

Die Zimmerleute ersuchen nun um rechtbaldige kräftige Unterstüßung mit Geldmitteln.

Alle Gelder werden an Eugen Sellin, Zimmerer, Danzig , Rittergasse 17, erbeten.

Alle arbeiterfreundlichen Blätter werden um möglichst schnelle Veröffentlichung gebeten.

-

"

eingeschränkt. Der Streit der Tischler dauert unverflagen gewisse Leute immer über die ständig zunehmende Roh rungsrecht. Deshalb habe der Kläger ohne Rücksicht auf den mindert fort. Von den Unternehmern wird nun Alles auf- heit" und behaupten eine Zunahme der Verbrechen, Gesammtanspruch der Kolonne seinen Anspruch erheben können. geboten, die Tischler zur Aufnahme der Arbeit zu bewegen. Die, wenn fie der Fall wäre, ja gar fein Beweis für zunehmende Den Nachtwächter Sildebrandt in Nixdorf hat sein Auch sie sehen ihre ganze Hoffnung auf die polizeiliche Kund- Rohheit, sondern nur dafür wäre, daß die materielle Lage eines Schicksal ereilt. Der äußerst seltene Fall, daß ein sogenannter machung und auf den Umstand, daß die Streikenden nur äußerst großen Theiles der Bevölkerung immer schlechter wird, da die Sicherheitsbeamter sich wegen der von ihm begangenen Ausgering oder gar nicht unterstützt werden können. In einer am Mehrzahl der Verbrechen ja auf Vergehen gegen das Eigenthum schreitungen vor Gericht verantworten muß, hat sich am Montag 3. Mai in Floridsdorf abgehaltenen Versammlung, die äußerst zurückzuführen sind. Nun ist aber wieder in Norwegen eine ereignet. Vor der 2. Strafkammer des Landgerichts II stand an zahlreich besucht war, beschlossen die Arbeiter aller Fabriken eine Statistik erschienen, welche das gerade Gegentheil beweist. Die diefem Tage der bekannte Rigdorfer Nachtwächter, von dessen regelmäßige Steuer zur Unterstützung der Streikenden. Ebenso Bahl der straffälligen Personen betrug daselbst in den Jahren Heldenthaten wir erst vor einigen Tagen berichten founten. Dem werden in zahlreichen Branchen regelmäßige Sammlungen für 1876-1880 16 219, 1881-1885 15 911 unb 1885-1890 nur am Montag zur Aburtheilung gelangten Fall lag folgender That die Streikenden durchgeführt. Die Unternehmer fühlen be- noch 18 968, bestand zu Grunde: reits den schweren Schaden, den ihnen der Streit zu- Allerdings mag dies auch auf eine Aenderung und Ver­In der Nacht vom 2. zum 8, November v. J. nahm Hilde fügt. 29 Tischlergehilfen, welche sich an der Demonstration befferung des norwegischen Strafgesetzes zurückzuführen sein, brandt den ihm persönlich sehr gut bekannten Dohrleger Ignaz vor Fabrik betheiligt hatten, waren verhaftet aber im großen Ganzen wird in einer bürgerlichen Gesellschaft Dydaski aus Nixdorf Nixdorf wegen angeblicher Ruhestörung worden und standen am 3. Mai vor dem Strafrichter. wohl Verbrechen" bleiben, was in ihr Verbrechen gewesen. Auch in Haft und transportirte denselben nach dem Amts: Zwölf von ihnen wurden freigesprochen, die übrigen erhielten 1, aus der norwegischen Statistik erhält die schon oft nachgewiesene hause. Obwohl Dydasti willig folgte, wurde er doch 2 oder 3 Tage Arrest wegen Uebertretung des Koalitionsrechts. Thatsache, daß die Männer in größerer Anzahl unter den Be­von Hildebrandt in unerhörtester Weise mit Faust In Deutschland würde man jedenfalls wieder ein Aufruhr- ftraften figuriren, als die Frauen, ein Beweis, daß es eben der fchlägen trattirt und selbst im Amtsbureau entblödete prozeßchen barauß gemacht haben. Der Bergolderstreit wirthschaftliche Erwerbstampf ist, welcher in erster Reihe zu Ber­fich der Sicherheitsbeamte" nicht, in den Mißhandlungen fort- bauert ebenfalls unverändert fort. Buzug ist daher noch fern- brechen veranlaßt.

einer

-