192 Gerichtszeitung.
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also ein beträchtliches Interesse an den Krankenkassen und sollte und war außerdem seltsamerweise noch Prokurist des Unterneh sie nicht als etwas betrachten, worauf man keine Rücksicht zu mens. Er will die Tätigkeit eingestellt haben, weil ein Geschäftsnehmen braucht, sondern als ein Hilfsinstrument für die allge= führer Buchungen von ihm verlangte, die er mit seinem Gewissen meine Wohlfahrtspflege. Bei Eintritt des Krieges wurden die Gestreckter Tabak ist eine der vielen eigenartigen Erscheinun- nicht habe vereinbaren können. So ergab z. B. das Seifenkonto Kassen auf die Regelleistungen gesetzt, die schlechten Risiken gen auf dem Lebens- und Genußmittlmarkt, die dem Kriege ihr mit einem monatlichen Umsatz von etwa 200 000 m. einen Reinwurden ihnen genommen, auch der Beitrag allgemein erhöht; Dasein verdanken. Der Kaufmann August Wernink, der gestern gewinn von 18. v. H.. Als dies der Geschäftsführer sah, habe diese Maßnahmen mußten ja zu einem guten Stande der zusammen mit dem Zigarrenhändler Stephanowsky unter der An- er von ihm, dem Kläger , verlangt, er solle die Unkosten so beKassen führen. Die Kassen haben aber ihr Bestreben nicht nur klage des Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz vor dem rechnen, daß höchstens 10 v. H. Gewinn herauskämen, denn sonst darauf gerichtet, möglichst viel zusammenzuscharren, sondern sie Schöffengericht Berlin- Mitte stand, war unter die Erfinder ge- käme ihm die Preisprüfungsstelle auf den Kopf. Der Vertreter haben das, was zuſammentam, ihren Mitgliedern wieder zuzu- gangen: er war sehr stolz darauf, ein Verfahren entdeckt zu haben, der Beklagten , Bondh, ein Hauptteilhaber der Gesellschaft, gab darwenden sich bestrebt; immer auch haben sie die Kostaänger der um Zigarren herzustellen, die der Hauptsache nach aus Papier be- auf dem Gericht zur Erläuterung die Erklärung ab, die einzelnen öffentlichen Armenpflege im Auge behalten. Wenn die Kassen standen. Er verfertigte einen imprägnierten Papier - Abteilungsvorsteher hätten ein großes Interesse an hohen heute über das ihnen obliegende Muß hinaus gewaltige Summen wickel. durch den der immer knapper werdende Tabak gewisser- Preisen, denn sie seien prozentual daran be= und Kosten übernahmen, so tun sie das im Interesse der öffent- maßen gestreckt werden sollte, und formte aus diesem Wickel unterteiligt. Im übrigen sei er dem Kläger für die Aufklärung lichen Wohlfahrtspflege, und dabei müssen sie auf die Unter- Buhilfenahme einer Tabackdecke Bigarren, die äußerlich nicht sehr dankbar, denn er habe bisher keine Ahnung von den Machistützung der Gemeinde rechnen; sie sind den Gemeinden übel aussahen, innerlich aber doch eine große Ueberraschung dar- nationen seines Abteilungsvorstehers, der heute noch sein Haus geradezu ein Hilfsmittel zur Bekämpfung des boten. W. hatte sein Verfahren zur Herstellung des imprägnierten verlassen müsse, gehabt. In der Sache selbst verglichen sich die öffentlichen Elends. Von solchen Gesichtspunkten aus Papierwidels auch beim Patentamt angemeldet, ein Patent wurde Parteien. kann die Einbringung dieser Vorlage nur bedauert werden. Die ihm aber nicht erteilt, weil noch nähere Angaben verlangt wurden. Kassen werden unter Umständen dahin gedrängt, ihre Leistungen Nach seiner Behauptung sind irrtümlich einige Posten dieser" ZiKeine Wahrung berechtigter Jnteressen! herabzusetzen; dann aber wird die städtische Armenlast eine ge- garre" in den Handel gekommen, die vor der Patentierung der waltige Steigerung erfahren. Aus diesen Gründen lehnen Erfindung nicht verkauft werden sollten. Wie sich aus einem wir die Vorlage als antisozial ab. Die Stadt soll Soldatenbriefe ergab, hat der Bezieher eines kleinen nicht Zustände schaffen, wo sie mit der einen Hand gibt, mit der Postens dieser Stred- Zigarre sehr energisch sein Geld zurückveranderen aber wieder nimmt.( Beifall bei den Sozialdemokraten.) langt mit der Begründung, daß er solches„ Kraut" doch nicht rauchen Stadtv. Dr. Ritter( Fr. Fr) verteidigt die Magistratsvorlage könne und doch Tabak und nicht Papier zu kaufen gemeint habe. abermals mit dem Hinweis auf den Grundsatz von Leistung und Der zweite Angeklagte hat von diesen Zigarren verkauft, ohne dem Gegenleistung, kann ein antisoziales Moment darin nicht erkennen Käufer eine Andeutung darüber zu machen, daß es sich nicht um und empfieht die Annahme der Ausschußvorschläge. Fabrikate aus Tabakblättern, sondern aus Papier handelte. Der Amtsanwalt hielt beide Angeklagte des Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz und zugleich des Betruges für schuldig und beantragte gegen Wernink vier Monate Gefängnis und 1000 Mark Geldstrafe, wobei er die große Bedeutung hervorhob, die die Zigarre für unsere braven Krieger im Felde habe. Gegen St., der sich darauf berufen konnte, daß W. ihm auf Befragen gesagt habe, das Verfahren sei patentiert und er könne die Zigarren getrost verkaufen, beantragte der Amtsanwalt 500 Marf Geldstrafe. Das Gericht verurteilte den„ Er finder", dessen Fabrikat doch etwas sehr starker Tabat" sei, zu 1000 Mart, Stephanowsky zu 500 Geldstrafe.
Der Referent bemerkt gegen Koblenzer, daß die Stadt Berlin auch nach der Erhöhung noch jährlich 600 000 m. für die Krankenhäuser zuschießen muß.
Die Vorlage wird nach den Ausschußanträgen gegen die Stimmen der Sozialdemokraten angenommen. Stadtv. Sonnenfeld( Linke) erstattet den Ausschußbericht über die Vorlage, wonach zur Förderung des
erfahren soll.
bargeldlosen Verkehrs
die Satzung der Sparkasse der Stadt Berlin eine Abänderung Stadtv. Löser( Linke) äußert namens einer Minderheit seiner Fraktion starke Bedenken, daß die Vorlage den bargeldlosen Verkehr zu fördern geeignet sei; sie werde lediglich der Stadt höhere Kosten auferlegen. Von den 800 000 Sparern feien 600 000 kleine
Leute, die vom Scheckverkehr nicht Gebrauch machen würden. Die neue Einrichtung werde aber zweifellos den Banken Konkurrenz machen, wie dieſe jetzt auch in einer ausführlichen Eingabe an die Versammlung dargelegt hätten. Eine Befragung des Bankgewerbes von Stadt wegen sei nicht erfolgt. Die Vorlage erscheine noch nicht reif und sollte dem Ausschuß zurüdgegeben werden. Stadtv. Jacobi( Linke): Die Minorität in unserer Fraktion hat, soviel ich weiß, nur aus dem Vorredner bestanden. Die Vorlage hat weder den Zweck, noch wird sie die Wirkung haben, den Banken Konkurrenz zu machen; die bezüglichen Besorgnisse der Berliner Bankiers sind unbegründet.
Stadtv. Manaffe( Soz.): Die Banten werden schon bald zu der Erkenntnis kommen, daß alle ihre Befürchtungen hinfällig find. Eine Zurückweisung an den Ausschuß würde keinen Zweck haben; die Eingabe der Banken jagt uns nichts Neues. Die Banten werden nach wie vor mit der Stadt Geschäfte machen wollen und machen, und werden sich hüten, Verärgerungspolitik zu treiben. Nach reiflicher Ueberlegung und in dem Gedanken, daß wir damit den Berliner Bürgern einen Vorteil bringen, nehmen wir die Vorlage an.( Beifall.)
Stadtkämmerer Böß: Die Eingabe der Vereinigung der Ber Liner Banken und Bankiers unterscheidet zwischen dem, was Berlin heute will, und dem, was es später einmal wollen könnte; nur 200 in bezug auf letteres hegen fie Befürchtungen. Magistrat und Stadtverordnetenversammlung haben es nun doch stets in der Hand, zu bestimunen, was später werden soll. Die Sparkasse hat bisher immer bedeutende Ueberschüsse gebracht; sie wird auch fünftig Ueberschüsse haben, wenn auch nicht so bedeutende. Auch der kleine Mann wird lernen, mit dem Gelde umzugehen( Heiterkeit), und wird sich in den bargeldlosen Verkehr sehr wohl eingliedern lassen. Nachdem noch die Stado. Rosenow( Fr. Fr.) und Cassel ( Linke) sich für die Ausschußvorschläge, die die Annahme der Vorlage mit geringen Aenderungen empfehlen, ausgesprochen haben, zicht Stadv. 2öser seinen Antrag auf Zurüdverweisung zurüd. Die Vorlage gelangt darauf nach den Anträgen des Ausschusses zur Annahme. Der Magistrat hat die Einrichtung einer Kriegshilfskaffe vorgeschlagen, aus der die Stadt Berliner Kriegsteilnehmern des Mittelstandes oder deren Angehörigen Darlehen gewährt, um ihre durch die Teilnahme am Kriege gefährdete oder verlorene wirtschaftliche Selbständigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Im ganzen sollen nicht mehr als 4 Millionen Mark Darlehen ausgegeben werden. Eine Deputation, bestehend aus drei Magistratsmitgliedern, sechs Stadtverordneten und fünf Bürgerdeputierten soll die Verwaltung führen. Für den Betrieb der Kasse soll ein Staatszuschuß von 2 Millionen Mark, zu 4 Proz. verzinslich, angenommen werden.
Stadtv. Fröhlich( Soz.): Die Ministerialberfügung, an die sich im vorliegenden Falle der Magistrat gehalten hat, ist leider sehr eng begrenzt. Sie beschränkt sich auf den Mittelstand", ohne diesen Begriff zu definieren. Der Kapitalismus hat im Kriege eine Entwickelung genommen wie in Friedenszeiten nicht in Jahrzehnten; nicht nur der Mittelstand, auch der Arbeiterstand, die technischen und kaufmännischen Angestellten haben ein Recht darauf, daß ihre durch den Krieg zerrüttete Eristenz wieder gehoben wird. Ob es möglich sein wird, die der Vorlage anhaftenden Schönheitsfehler zu beseitigen, wünschen wir in einem Ausschuß zu prüfen. Ganz besonders liegt uns daran, zu erreichen, daß bezüglich der Sicherstellung des Darlehens weitherzig verfahren wird. Wir hofen, daß die Stadt nach dem Kriege aus Eigenem eine Ginrichtung schafft, die dieselben Ziele verfolgt, aber die Grenzen dieser Vorlage weit überschreitet. Der zurückkehrende Krieger hat ein Recht darauf, daß ihm die Existenz gewährleistet wird, und in demselben Maße muß dieses Recht dem Arbeiter verbürgt werden.
Stadtv. Hallensleben( Sinke) wünscht ebenfalls Ausschußberatung. Der Begriff Mittelstand" muß in dem Gemeindebeschluß selbst umschrieben werden; das können wir nicht der Geschäftsordnung, wie der Magistrat will, überlassen, denn diese Definition ist das Rückgrat des ganzen Entwurfs. Auch über die Zahl der Bürgerdeputierten in der Deputation wird noch zu reden sein. Er beantrage, den Ausschuß sofort durch den Vorstand ernennen zu lassen.
Die Versammlung beschließt demgemäß. Dem Ausschusse gehören auch Brückner, Fröhlich, Mann, Stadthagen , 8ucht( Soz.) an. Für den Neubau der
Fleischgroßmarkthalle
an der Landsberger Allee , für den bereits früher 4 Millionen Mart bewilligt sind, werden in einem Nachtrag weitere 2 445 000 m. gefordert, die in der Hauptsache zur Vergröße= rung des Kühlhauses verwendet werden sollen.
Stadtrat Berndt legt dar, daß sich aus den Erfahrungen des Krieges die Notwendigkeit eines eigenen städtischen Gefrier= hauses aufgedrängt habe; ein solches müsse die Stadt haben, um ihren Pflichten auf dem Gebiet der Nahrungsmittelversorgung boll nachkommen zu können.
Ohne Debatte nimmt die Versammlung die Vorlage an. Schluß gegen 8 Uhr.
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Die örtliche Zuständigkeit bei Firmenklagen gegen
Gchilfen.
an
Ein beleidigender Hamster"-Artifel lag einer Straffache zu grunde, welche am 26. September das Landgericht Flensburg beschäftigt hat, von dem der Redakteur Peter Möller wegen ver leumderischer Beleidigung im Sinne des§ 187 St.G.B. zu drei Monaten Gefängnis berurteilt worden ist. Der Angeklagte ist verantwortlicher Redakteur der in Sonderburg erscheinenden dänischen Beitung Dybböl- Posten". In Nr. 150 dieses Blattes vom 30. Juni dieses Jahres brachte er einen Artikel mit der Spizmarke:„ Ein Hamsterer." In dem Inhalt des Artikels hieß es, daß bei einem bekannten Kommerzieurat in Appenrade große Vorräte Lebensmitteln, unter anderem 10 Pfd. Schinken vorgefunden worden seien. Die Nachprüfung dieser Behauptung ergab jedoch deren Unrichtigkeit. Obwohl der Angeklagte einen bestimmten Namen nicht genannt hatte, wußte jeder mit den lokalen Verhältnissen vertraute Leser doch, wen der Angeklagte in dem Artikel gemeint hat. Dieser fühlte sich denn auch durch den Artikel beleidigt, indem ihm zu Unrecht der Vorwurf der Hamsterei gemacht wurde. Der Angeklagte hatte zwar bestritten, in dem Artikel eine bestimmte Person gemeint zu haben, besonders den betreffenden Kommerzienrat. Das Gericht ist jedoch der Ansicht gewesen, daß sich aus dem ganzen Inhalt des Artikels, der Wahl einzelner Worte und deren Zusammenhang deutlich ergebe, daß nur der betreffende Kommerzienrat in dem Artikel gemeint sein konnte. Das Gericht hat auch als erwiesen angesehen,
schreibt, so tue er das im öffentlichen Interesse, also in Wahrung Denn wenn heutzutage ein Redakteur einen Artikel über das Hamstern berechtigter Interessen. Das Reichsgericht verwarf jedoch die Revision als unbegründet, da der Angeklagte den Artikel geschrieben hatte, um die Leser seines Blattes zu unterhalten, indem sagte, unwahr und von ihm frei erfunden war. er davon überzeugt war, daß das, was er über den Kommerzienrat
Jugendveranstaltungen.
Neukölln- Brit. Arbeiterjugend. Sonnabend, 18. November, 9.15 Stettiner Fernbahnhof: Wanderfahrt über Eberswalde zum Werbillinsee. 2,50 M. Unkosten. Decken mitbringen. Uebernachtet wird im Eberswalder
Rathaus Ede Erfstraße, zum Besuch der Treptower Sternwarte. KinemaGewerkschaftshaus. Mittwoch( Bußtag), 22. November, 3 Uhr: Treffpunkt tographischer Vortrag: Vom Monte Rose zur afrikanischen Küste". Gäste willkommen.
Briefkasten der Redaktion.
ständigkeit des angerufenen Kaufmannsgerichts einwenden kann, Artikels bewußt gewesen ist und daß es ihm nur darauf Die Frage, ob auch ein verklagter Angestellter örtliche Unzu- daß der Angeklagte sich des beleidigenden Charakters feines beschäftigte geſtern die 3. Kammer des Berliner Kaufmanns- angekommen ist, den betreffenden Kommerzienrat persönlich anzugerichts. Eine in Berlin ansässige Kohlenfirma hatte gegen greifen; deshalb hat es ihm den Schutz des§ 193 St.G.B. vereinen Expedienten G. eine Klage wegen Vertragsbruches beim Ber - sagt. Hierüber beschwerte sich der Angeklagte in feiner Revision. liner Kaufmannsgericht anhängig gemacht. Der verklagte GrpeGerichts; er wohne nämlich in Wilmersdorf , mithin müsse die dient beantragte Abweisung wegen Unzuständigkeit des angerufenen Firma gegen ihn beim Wilmersdorfer Kaufmannsgericht klagen. Das Kaufmannsgericht erklärte diesen Standpunkt des Gehilfen für irrig und hielt sich selber für zuständig. Wo der Gehilfe wohne, sei für die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit gleich. Maßgebend sei nur der Sitz der Firma. Da dieser unstreitig Berlin ist, so müsse auch das Berliner Gericht den Rechtsstreit entscheiden. Die Entlassung wegen Erzählens von Liebesabenteuern. offenherzig von seinen Abenteuern in Liebessachen gesprochen Weil er gegenüber seinen weiblichen Mitangestellten gar zu haben sollte, hatte der Buchhandlungsgehilfe Wilhelm S., der gestern vor der I. Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts gegen die Neue Deutsche Bücherei Klage erhob, seine sofortige Entlassung erhalten. Da die Vorgänge sich im Hauptbureau in Mün chen abgespielt hatten, so mußten dort die beteiligten jungen Mäddhen protokollarisch vernommen werden. Diese bekundeten fast übereinstimmend, daß S. gern zweideutige Geschichten erzählte, mußten aber andererseits zugeben, daß er nicht versucht hatte ihnen näherzutreten. Der Geschäftsführer des Unternehmens führte aus, daß 1. Sie können, da Sie als garnisonverwendungsfähig erachtet sind, eindas weibliche Personal bei der Geschäftsleitung über den Umgangs- gezogen werden. 2. Je nach dem Grade der Krankheit A, B, C, D, E 1. ton des Klägers Beschwerde geführt hatte. Er mußte daraufhin P. P. 76. Sie können auch, wenn Ihr Vater in einem Altersheim S. entlassen, sonst hätte er gewärtig sein können, daß die Gehil- oder Giechenhause untergebracht wird, zum Unterhalt mitverpflichtet werden. finnen die Stellung verlassen. Auf Grund der Beweisaufnahme Baters in ein Invalidenheim stellen. Sie könnten bei der Landesversicherungsanstalt Antrag auf Aufnahme des U. 9. Sie find wegen Drüsensah das Gericht einen Grund zur sofortigen Entlassung nicht als anschwellung oder Strophulose für zeitig untauglich erklärt. gegeben an. Daß sich Kläger in der von der Beklagten behaupteten Ihre Tochter könnte sich mit dem Hinweis auf ihre Sprachkenntnisse an 3. B. 48. Weise vergangen habe, sei nicht erwiesen. An den Erzählungen die Oberpostdirektion oder an die Eisenbahndirektion um Stellung bewerben. haben die Mädchen auch keinen Anstoß genommen. Für sein R. T. 19. Da Sie im Stundenlohn beschäftigt werden, haben Sie Die Kündigungsfrist hat zweifellos nicht ganz korrektes Verhalten hätte die Beklagte mit feinen Anspruch auf Bezahlung der Feiertage. A. D. 40. mit der Lohnzahlung nichts zu tun. Aus der Kriegsder Kündigung reagieren können. finderspende deutscher Frauen wird den bedürftigen Kriegerfrauen eine Unterstützung in Höhe von 50 M. gewährt. Ein Gesuch ist an die Kriegsfinderspende deutscher Frauen, Privatkanzlei der Frau Kronprinzessin, Potsdam , zu richten. Ein Hamburger. Die Berufsgenossenschaft ist zur Zahlung des Lohnausfalls verpflichtet; Sie werden aber dafür nicht den 2ohn für einen vollen Tag beanspruchen können.- M. K. 56. 1. Kriegsgetrauten wird die Unterstützung gewöhnlich verweigert, wenn sich in ihren Berhältnissen keine Aenderung vollzogen bat, d. h. wenn sie nach der Trauung ihrer bisherigen Beschäftigung nachgehen und das gleiche Einrichten; ersuchen Sie um Bescheiderteilung. tommen haben. 2. Nein. 3. Antrag ist an die Steuerkasse zu
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Wie wucherische Verdienste in den Büchern verschwinden. In welcher Weise und in welchem Umfange unlautere Verdienste in den Geschäftsbüchern verdeckt werden, um sie der Kontrolle der Preisprüfungsstelle zu entziehen, lehrte eine gestern vor der I. Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts verhandelte Streitfache. Der Kläger W. wurde von der beklagten Wareneine monatliche Pauschalgebühr von 100 M. stundenweise beschäftigt Import- Gesellschaft als sogenannter Revisionsbuchalter" gegen
Arbeiterjugend Wilmersdorf.
An den Folgen seiner schweren Verwundung starb unser lieber Kollege
Hermann Fitzner
am
im Kriegslazareit Zehlendorf . Ehre seinem Andenken! Die Arbeiterjugend Wilmersdorfs. Die Beerdigung findet Freitag, den 17. d. Mts., nach mittags 4 Uhr, auf dem Friedhof Zehlendorf- Mitte, Spandauer Straße, statt. 288/1
und müssen innerhalb zweier Jahre beim Umtausch der Quittungskarten m. R. 100. Sie können Marken der niedrigsten Beitragslasse fleben mindestens 20 Warten nachweisen können. stimmt, es war ein Druckfehler. M. 9. Ihre Annahme
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E. M. 50. Ja.
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Am Dienstag, den 28. November 1916, abends 8 Uhr, findet in den Bürger- Sälen zu Neukölln, Bergstraße 147, die
Ordentliche Ausschuß- Versammlung
statt, zu welcher die Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten hierdurch eingeladen werden.
Tagesordnung:
1. Aufstellung des Voranschlages für das Rechnungsjahr 1917. 2. Wahl des Rechnungsausschusses.
Neukölln, den 11. November 1916.
Der Kassenvorstand.
Heinrich,
2. Vorsitzender.
Labowski, stellv. Schriftführer.
Zur Beachtung! Die den Vertretern zugesandte Einladung gilt als Legitimation und ist beim Eintritt in die Versammlung zur Eintragung in die Präsenzliste vorzuzeigen. 271/18 Anfragen, zu denen die Einsichtnahme in die Kassenatten erforderlich ist, bitten wir, mindestens drei Tage vorher dem Kassenvorstand mitzuteilen. 30. 16, 5.
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