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Gewerkschaftliches.

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machen. Es tame hier auch kein Tarif in Frage. Die Streit in irgendeinem Drte soll also den Gefamtinteressen nicht Verträge mit der Arbeitausgeberin, der Artilleriewerkstatt, untergeordnet werden. Und das ist dann die wahre Demokratie, lauteten nur dahin, daß solche Löhne zu zahlen seien, daß mindestens von der die Zentralverbände nicht berührt werden. Als ob nicht der ortsübliche Tagelohn erzielt werde. Ein angemessener Verdienst auch jeder parlamentarische Vertreter nach bestem Wissen und Ge­sei also nur vorgeschrieben. Der werde aber erzielt. Der Herr wissen urteilen muß, ohne in jedem Einzelfalle erst die Meinung legt ein Gegengutachten des Zentralvereins für Arbeitsnachweis vor, feiner Wähler einholen zu müssen. Aber das sind olle Kamellen, die der ebenfalls Auftraggeber und Weitergeber derartiger Arbeiten ist. wir in besserem Aufguß jahrelang in der Katerichen Lokalorganisation Der Zentralverein für Arbeitsnachweis erklärt 12 Pf. für angemessen serviert bekamen. und beruft sich dafür auf die erzielten Stundenverdienste. Bei Ein- Zwar auch nicht neu, aber für die gegenwärtige Zeit besonders arbeitung könnten im Durchschnitt 40 Pf. pro Stunde erzielt originell ist dann des Verfassers Abhandlung über wohin dieser werden. un demokratische Geist geführt hat". Er weist nach, daß die großen Es wird festgestellt, daß die Geschoßkappen, für die die Ar- Errungenschaften" der Gewerkschaften, d. h. die Lohnerhöhungen, in beiterinnen 12 Pf. pro Stück erhielten, der Firma Grünfeld bei fos feinem Verhältnis zu den Lebensmittelpreisen stehen. Als ob die genannten Lohnaufträgen( Gegensatz zu auch vorkommenden Lieferungs- Gewerkschaften das je behauptet hätten; wobei doch aber unser aufträgen) von der Artilleriewerkstatt mit 45 Pf. pro Stück bezahlt Pfiffifus wie viele seiner Vorgänger freundlichst beachten möchte, wurden. Der Vertreter der Firma bemerkte dazu, daß die Firma daß ohne die Gewerkschaften das Mißverhältnis zwischen Lohn und Nebenunkosten habe. Lebensmittelpreisen sicher ein noch viel größeres wäre. Oder hat Beisiger Kunze vom Schneiderverband: Auch wir haben von er das Vertrauen zu den Unternehmern, daß sie ohne Drängen verschiedenen Seiten Gutachten, daß die Löhne nicht angemessen sind. der Organisationen freiwillig die Löhne erhöht hätten? Von Der Arbeitsnachweisverein kann als Stelle für Gutachten nicht in den Gewerkschaften aber zu verlangen, daß sie jetzt Er ist ja selbst Arbeitgeber und hat die be- unter allen Umständen eine Lohnsteigerung herbeiführen müssen, Betracht kommen. mängelten Löhne gezahlt. Ich unterstelle ohne weiteres als wahr, die einen Ausgleich für die jetzigen Kriegslebensmittelpreise schafft, daß der Arbeitsnachweis seine eigenen Löhne für angemessen hält. ist denn doch des Guten etwas zuviel verlangt. Wäre der Spartakus. Dem Mann dazu in der Lage, dann könnte er wahrlich mehr wie der Der Herr wundert sich über die jetzt kommenden Klagen. gegenüber ist festzustellen. daß schon immer über die Löhne geflagt Allerwelts- Medizinmann Schäfer Ast  , der zwar seinem großen worden ist. Uebrigens zahlt auch einer der Konkurrenten der Firma Kreis von Patientent jede Krankheit vertrieb, aber doch kein Al­Grünfeld, ein Privatunternehmer, den Sag von 25 Pf. als an- heilmittel für alle Gebresten dieser schlechten Welt wußte. gemessenen Sat. Wer am Ende der Flugschrift erwartet, das berühmte Allheil. Magifiratsrat v. Schulz zur Bezugnahme auf den ortsüblichen mittel genannt zu bekommen, wird sehr enttäuscht sein. Der Ver­Tagelohn: Als der ortsübliche Tagelohn festgesetzt wurde, war noch fasser redet davon, daß die Gewerkschaften mit dem fein Krieg; da hat noch kein Mensch an die Nahrungsmittelteuerung Geiste des Sozialismus und mit dem echten gewerkschaftlichen Geiste erfüllt sein müßte. Er kann sich beruhigen. Denn beides und die großen Preissteigerungen gedacht. ist in den Gewerkschaften von jeher vorhanden gewesen und ist auch jetzt noch vorhanden., und seine Flugschrift konnte deshalb un geschrieben bleiben. Ihr Vorzug ist, daß sie sich von den ous diesen Kreisen sonst üblichen wüsten Beschimpfungen freihält, ihr Titel: Wohin werden die freien Gewerkschaften gesteuert? Ein Mahn­und Warnruf an die deutschen   Arbeiter." verlockt zum Stauf. Gewerkschaftsmitglieder aber, die auf den Kauf hineinfallen und einen eisernen Neugroschen opfern, werden sie jedenfalls enttäuscht beiseite legen mit dem Bemerken: Nischt zu machen!

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Die

Berlin   und Umgegend. Kriegsfürsorge für die Textilindustrie. Die Vertrauensleute der Verwaltung Berlin   des Deutschen Textilarbeiterverbandes besprachen in ihrer letzten Zusammenkunft die Wirkungen der Textilfürsorge in Groß- Berlin und deren Um­wandlung nach dem Muster der Bekleidungsfürsorge. Der wesentlichste Unterschied zwischen den beiden Einrichtungen besteht darin, daß bei der Textilfürforge die Bemessung der Unter­stügung nach ausfallenden Lohnstunden geschieht und je nach Alter und Geschlecht Stundensäge von 9 bis 25 Pf. gezahlt werden, außerdem für jedes Kind unter 14 Jahren pro Stunde 5 Pf. Die Arbeitswoche wird gleichmäßig zu 60 Stunden gerechnet. Bei der Bekleidungsfürsorge wird die Bemessung der Unterstüßung nicht nach Stundenausfall, sondern nach Lohnausfall berechnet, indem vom Durchschnittsverdienst der Friedenszeit bei völliger Arbeitslosigkeit drei Viertel dieses Verdienstes und bei eingeschränkter Arbeitszeit drei Viertel des Lobnausfalles obigen Durchschnittsverdienstes ge­zahlt werden, aber in keinem Falle darf die Unterstüßungsiumme die Höhe von 18 M. überschreiten. Für Kinder gibt es feinen Zu­schlag, nur bei außergewöhnlicher Notlage oder bei großem Kinder­reichtum fann eine Zulage gewährt werden bis zur Höhe von 9 M. Der Ausschuß der Textilfürsorge Berlins beichloß in feiner letzten Sitzung bei der Gemeinde den Antrag zu die stellen, Bemessungen der der Unterstützungen nach denen der Be fleidungsindustrie umzuändern, um damit für die gesamte Bekleidungsindustrie mit Einschluß der Textilindustrie ein­heitliche Bestimmungen zu schaffen. Es ist nun zu prüfen. welche Bemessung der Unterstützung für die Arbeiterschaft die vor­teilhafteste ist. Daß die Bemessung nach Lohnausfall gerechter und bei der Berechnung einfacher ist als die Bemessung nach Stunden­Beisiger Kunze: Auf die Verordnung vom 4. April 1916, ausfall, dem muß zugestimmt werden. Aber es kann für viele die der Vertreter der beklagten Firma auch erwähnt hat, fann man Textilarbeiter Verschlechterungen bringen. 8. B. Es heißt in der sich hier in der Lohnfrage nicht berufen. Die Verordnung sieht nur Verordnung der Bekleidungsfürsorge, die Unterstützung darf 18 M. eine Beschränkung der Arbeitsmenge vor, nicht aber eine Beschrän­nicht übersteigen, bei der Textilfüriorge fonnte dieses gefchehen, weil fung der Verdienste. Vom Polizeipräsidium haben wir eine Aus­für jedes Kind unter 14 Jahren 3 M. pro Woche ertra gezahlt wurden funft erhalten, worin gesagt wurde, es wäre durchaus erfreulich, und dies ohne Antrag. Diese Abgrenzung ist zu niedrig und die Stadt- wenn die Arbeitgeber ihren Arbeitern einen guten Verdienst zu fommen ließen. faise macht hierbei im gegebenen Falle noch ein Geschäft. Denn von diesen 18 M. zahlt das Reich 9 M., der Staat 6 M. und 3 M. die Wegen einiger Feststellungen wurde darauf die Sache vertagt. Gemeinde. Würde der betr. Arbeitslose diese Unterstützung der Sonder­In der letzten Sigung der Schlichtungskommission sollte nun fürsorge nicht bekommen, sondern der allgemeinen Arbeitslosen- die Sache weiterverhandelt werden. Neben ihr standen jetzt auch vom fürsorge zur Last fallen, so würde die Stadtkasse diefes 1 bis 2 M. Schneiderverband vertretene Sachen an. Die Kommission mußte aber wegen des Einwands der Unzu­mehr fosten, weil 4 und 5 M. städtische Arbeitslosenunterstützung Ein Schneider hatte im Betriebe von Frau K. Wochenlohn bei gezahlt werden. Es ist auch den jetzigen enormen Teuerungs- ständigkeit der Schlichtungskommission, den der diesmal persön­verhältnissen zu wenig Rechnung getragen worden, insofern nur lich erschienene Herr Grünfeld erhob, diesem Einwande nähertreten. Herstellung von Militärblusen erhalten. Er flagt auf Nachzahlung drei Viertel des Friedensverdienstes berechnet werden sollen. Grünfeld machte geltend, es bandle sich hier nicht um Militär- der Differenz zwischen dem erhaltenen Wochenlohn und dem Ver­Dieser Unterschied zwischen den Friedens- und den jetzigen schneiderarbeiten, nicht um Artikel, die von den Bekleidungsämtern dienstsatze, der herausgekommen wäre, wenn man ihn in dem frag­Berhältnissen kann dadurch noch ein größerer werden, daß vergeben würden. Es handele sich auch hier nicht um irgendwelche lichen Zeitraum nach dem Akkordtarif des Gardekorps entlohnt Auch ein einseitig durch hätte. Solche Differenz ist bei Abrede von Wochenlohn nach der in den zur Berechnung genommenen 12 Monaten ein schlechter Ge- tariflichen Vertragsangelegenheiten. festgesetter Tarif, wie der Uebung, der Schlichtungskommission allerdings an sich nachzu­schäftsgang herrschte, wodurch der Durchschnittsverdienst bedeutend die militärische Behörde verringert wurde. Die Praxis wird sich so gestalten, daß die Oberkommando für bindend erklärte Tarif des Kriegsbekleidungs- zahl: n, weil der Tarif nur Stücklohn kennt und eine andere Art weiblichen Textilarbeiter, welche unter 16 M. Durchschnittsverdienst amtes des Gardekorps, bestehe nicht für die hier in Betracht der Entlohnung nur mit ausdrücklicher ausnahmsweiser Genehmi­gung zuläßt. hatten, nach der Neuerung weniger Unterstützung bekommen. Bei kommenden Arbeiten. den Männern ist dasselbe der Fall, sobald deren Durchschnitts­Die Beklagte erhebt den Einwand der Verjährung, weil die Magistratsrat v. Schulz verkündete nach erfolgter Beratung: berdienst unter 20 m. beträgt, weil nach den Bestimmungen der Nach den von Herrn Grünfeld vorgetragenen Tatsachen ist die Arbeit bei ihr am 5. Juni geendet hat, während die Klage erst Bekleidungsfürsorge nur drei Viertel dieses Verdienstes gezahlt Schlichtungsfommission in der Streitfache gegen Herrn im Oktober, erhoben worden ist. wird und das wäre weniger als 12 bezt. 15 M., was ihnen aber Grünfeld allerdings nicht zuständig. Sie hat sich deshalb auf bei der Textilfürsorge bezahlt wird, sobald sie über 21 Jahre alt den erhobenen Einwand für unzuständig erklären und die Klagen Vor der Schlichtungs­sind und außerdem für jedes Kind 3 M. Wer also in der Friedens- aus diesem Grunde abweisen müssen. zeit wenig verdient hat, wird jezt dafür gestraft, daß er fommission jedenfalls können die Klägerinnen ihre Forderungen nicht für einen niedrigen Lohn gearbeitet hat, wer mehr als 16 oder geltend machen. oder 20 m. verdient hat, bekommt nach den Bestimmungen der Bekleidungsfürsorge eine höhere Unterstützung als nach denen der Textilfürsorge. Daß dieses letztere bei vielen Textil- Man schreibt uns: arbeitern nicht zutreffen wird, geht aus einer amtlichen Statistik hervor, wonach im Durchschnitt die Berliner   Textilarbeiter unter dem ortsüblichen Tagelohn verdient haben. So bedauerlich das ist, wird es sich jetzt nicht weiter ändern laffen, aber die Stadt­verwaltung Berlin   wird ersucht werden, bei der Beratung dieser Angelegenheit den eigenartigen Verhältnissen der Textilindustrie ein wohlwollendes Verständnis entgegenzubringen. Die Tertilarbeiter haben hieraus die Lehre zu ziehen, daß sie nicht für niedrige Löhne arbeiten dürfen, wenn sie sich vor Schaden bewahren wollen.

Rechtsstreit um Lohnnachzahlung für Geschoßkappen. Ein intereffanter Rechtsstreit gegen die Firma F. V. Grünfeld, das bekannte große Geschäftshaus, beschäftigte die Schlichtungs­tommission für Militärschneiderarbeiten in zwei Terminen. Frau B. hat eine große Anzahl Geschoßkappen schwererer Art für die Firma angefertigt und das Stück mit 12 Pf. bezahlt erhalten. Ste ver­langt etwa 400 M. Nachzahlung. Und zwar wird vom Gewerk­verein der Heimarbeiterinnen, der die Klägerin vertritt, geltend ge­macht, daß für diese schwereren Geschoßtappen ein Lohn von 25 Pf. pro Stüd als angemessener Lohn anzusehen fei. Dafür beruft sich die Vertreterin des Gewerkvereins auf ein Gutachten der Feldzeug­meisterei und des Artilleriedepots, worin die Angemessenheit einer Bezahlung mit 25 Pf. für das Stück ausgesprochen wird.

Ein Herold" des Syndikalismus.

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Friftbeschränkung für Klagen vor der Schlichtungs­kommission.

Die Schlichtungskommission für Militärschneider­arbiten wies darauf den Kläger wegen Fristversäumung ab. Gründe: Nach den maßgebenden Bestimmungen des Beklei­dungsamt und seines Tarifs könnten vor der Schlichtungskom­mission die in Betracht kommenden Personen nur Recht suchen spätestens innerhalb vier Wochen nach der letzten Lohnabrechnung. Diese Frist sei hier bei Klageerhebung längst verstrichen gewesen. Zwischenmeisterin gegen Auftragnehmerin für Militär­

schneiderarbeiten.

Nach der Partei die Gewerkschaften! Warum sollte nicht auch bersucht werden, den Geist der Desorganisation jetzt in die Gewerk­Eine Frau K., die für die Firma Plaut u. Zöllner Militär­ichaften hineinzutragen? Die Zeit erscheint manchem günstig dafür. Daß die Gewerkschaften bisher den Parteistreit aus ihren Reihen jaden und-hosen gefertigt hatte, bzw. hatte fertigen lassen, war ferngehalten haben, gibt manchen Leuten geradezu Veranlassung, den während ihrer Bezi hungen zu der Firma Zwischenmeisterin ge­Versuch zu machen, ihn von außen fünstlich in die Gewerkschaften worden, da sie sehr bald mehr als 100 Sachen wöchentlich lieferte. zu verpflanzen. Zivar haben jetzt schon einige Mitglieder in Ver- Sie hatte aber nicht den für Zwischenunternehmer bestimmten fammlungen ihre Unzufriedenheit über manche Maßnahmen der Tariffah erhalten, sondern den Satz, den der Tarif des Beklei­Verbandsleitung oder über die Schreibweise ihres Verbandsorgans dungsamtes als unverfürzten Arbeitslohn des letzten Arbiters geäußert. Das ist aber nichts Absonderliches, es gefaab das zu bezeichnet. Ihren Arbeiterinnen zahlte sie natürlich weniger. allen Zeiten und es ist das das gute Recht der Mitglieder. Infolge verschiedener Umstände und da sie damit rechnen mußte, Aber der Syndikalismus foll jetzt seine Auferstehung feiern. daß die Arbeiterinnen gegen sie unter Bezugnahme auf den Tarif Ganz im alten Gewande. Die Gewerkichaftsmitglieder sollen Ansprüche auf Nachzahlung geltend mach n würden, so verklagte wieder einmal mit neuem demokratischen Geiste duratänkt und es sie die genannte Firma auf Nachzahlung bis zur Erreichung des soll ihnen gezeigt werden, wie in die Gewerkschaften der Keim des Zwischenmeistersabes Im ganzen beanspruchte sie 1000 Mark. Zerfalls und des Unterganges gelegt wird.

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Die Schlichtungskommission stellte sich auf den Standpunkt, daß die klagende Zwischenmeisterin mur unter der Voraussetzung die Nachzahlung verlangen könne, daß sie ihren Arbiterinnen den reinen Arbeitslohn des letzten Arbeiters" zahle. Da das bisher nicht geschehen ist und die Arbeiterinnen nach den tariflichen Bestimmungen des Bekleidungsamtes fich eventuell auch direkt an den eigentlichen Auftragnehmer im Sinne des Tarifes, hier also an die Firma Plaut u. Zöllner, halten könnten, so tam man zu folgendem Ausweg: Frau K. erhielt keine Nachzahlung, aber der Vertreter der Firma Plaut u. Zölln r verpflichtete sich, bei Klagen der Arbeiterinnen der Frau K. die Differenzbeträge zu zahlen. Druckfehler- Berichtigung.

Wahrscheinlich von den Spartakussen aus Neukölln kommt diese neue Kunde in Gestalt einer auf bläulichem Papier gedruckten Flug­ichrift. Ihr Verfasser( A. Herold), sicher ein Pseudonym, zeigt wieder einmal mancherlei undemokratische Sünden einiger Gewerkschafts­führer auf, die irgendwo und irgendwann sich nach des Verfassers Meinung unehrerbietig über die Demokratie geäußert haben sollen. Ferner wird z. B. gerügt, daß nicht jede Mitglieder versammlung über Streifs beschließen fönne, sondern daß Der Vertreter der Firma betrachtet die Festsetzung des Lohnes der Gewerkschaftleitung dabei das Vertrauen zur wirklichen Be auf 12 Bf. schon als gut. Die Arbeiterinnen seien auch bisher urteilung der Chancen des Kampfes geschenkt werden müsse, weil immer damit zufrieden gewefen. Es feien in den letzten beiden sie einen besseren Ueberblick babe und die wahren Motive und Jahren eine Unmenge von Gefchoßkappen gemacht worden. Die Wirkungen der Maßnahmen des Gegners durchschaue. Das soll wie die Nur wer Ansprüche, die jest tämen, wo nicht nur der Gewerkverein, sondern Lehre vom beschränkten Untertanenverstand anmuten. auch der Schneidervdrband in die Erscheinung trete, entsprängen jede parlamentarische Vertretung der Arbeiter verneint und die von In dem Bericht über Eine Konferenz des Zentralvereins der nicht dem Gefühl, einen zu niedrigen Lohn zu verdienen, sondern den Arbeitern gewählten Führer und Vertreter als willenlose Voll- Bildhauer" in der gestrigen Nummer des Vorwärts", Hauptblatt bem, möglichst leicht große Verdienste zu erlangen. Deshalb feien streder jedes gefaßten Beschlusses betrachtet, selbst wenn dieser 4. Seite, ist im 2. Absatz 5. Zeile fälschlicherweise statt befchafft, diese Nachforderungen gefährlich. Wenn derartige Nachzahlungs- Beschluß im Widerspruch zu den Intereffen der Allgemeinheit oder beschäftigt gesetzt worden. Es ist das finnlos. Es muß heißen: ansprüche an alle in Betracht kommenden Firmen gestellt würden, der Gesamtorganisation steht, fann solche iyndikalistischen Ansichten" In der Holzbranche ist dauernder Uebelstand, daß die ver dann fönnte die Schlichtungsfommission eine Filiale auf äußern. Das Sonderinteresse einer Gruppe oder ein aussichtsloser langten Arbeitsträrte nicht beschafft werden können."

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