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Jugendveranstaltungen.

Deutscher   Holzarbeiter- Verband

Verwaltung Berlin  .

Bureau: Rungestraße 30.

Branchen- Versammlung Korbmacher

werden könne. Der Abg. Delius( freis.) erwiderte dem Regierungs-| die anderen eingeredet hätte, bis sie auf seiner Seite waren. Schließ­Verhaftung eines Mörders. vertreter, feine Gründe seien nicht durchschlagend. Nunmehr sei lich gebrauchte Richter die Worte: Der hat keine Ahnung, der ver- Magdeburg  , 15. November.  ( T.U.) Im Wartesaal 1. Klasse die Berücksichtigung der Petition notwendig. Der konservative Abg. steht nichts von der Sache; er ist Former gewesen, kennt des hiesigen Hauptbahnhofs wurde heute mittag von 2 Kriminalbe­Quchi sprach gegen Berücksichtigung, es genüge die Ueberweisung aber nur Bilderrahmen. Dem wollen wir mal das Handwerk amten der Arbeiter Karl Luebbe wegen seines scheuen Benehmens als Material. Das erlaubte Züchtigungsrecht würde so gut wie legen." festgenommen. Auf dem Wege nach dem Polizeipräsidium, wohin In der Urteilsbegründung führte nun das Landgericht nach Fest er auf seinen Wunsch geführt wurde, legte er das Geständnis ab, gar nicht mehr ausgeübt, Mißhandlungsfälle verurteile jeder an- stellung des obigen Tatbestandes aus: Zu den angeführten unsachgestern abend um 8 Uhr beim Jägerhause an der Leipziger   Chauffee ständige Mensch. Abg. Dr. Kremer( nationalliberal) sprach sich für lichen, nur auf die Person des Nebentlägers Körsten zugeschnitte- den Kaufmann Gerloff aus Eifersucht mit einer dreikantigen Feile die Berücksichtigung der Petition aus. Zweifellos sei auch das nen Darlegungen des Angeklagten Richter habe der Auftrag der Ge- erstochen zu haben. sanfte" Züchtigungsrecht gegen Dienstboten ganz unzeitgemäß, ſellschaft keinen Anlaß und feinen Anhalt geboten. Damit habe er Kämpfe an der brasilianischen Grenze. Bern  , 17. November. auch überflüssig geworden. Im gleichen Sinne äußerte sich der nach Ueberzeugung des Gerichts gar nicht berechtigte Interessen nationalliberale Abg. Dr. Lieber. Von dem sozialdemokratischen wahrnehmen wollen, sondern er habe mit ihnen seine persönliche Aus Lima   wird gemeldet: In der Gegend von Jka, in der Nahe Kommissionsmitglied, Asg. Hue, wurde erklärt, die Einwände gegen Vorausschung aber stehe die Wendung: Dem wollen wir mal das Truppen an und töteten eine große Anzahl Soldaten. Die cut­Mißachtung des Nebenklägers zum Ausdruck gebracht. Unter dieser der brasilianischen Grenze, griffen Indianer die peruanischen die Petition paßten gar nicht zu der Verheißung zukünftiger inner- Handwerk legen," die das Gericht als eine Beleidigung sandten ersten Verstärkungen wurden von den Indianern geschlagen. politischer Neucrientierung. Die Gefindeordnungen seien Ueber- störstens ansehe, auch nicht unter dem Schuße des§ 193 des Die Regierung schickte neue Truppen. (" Frff. 3tg.".) bleibsel aus einer Zeit, in der das Untertanenverhältnis bestand. Strafgesetzbuchs, der von der Wahrnehmung berechtigter Interessen Hinrichtung. Freitag früh wurde in Schneidemühl   der Raub­Dieser üble Urväter Hausrat wäre bis in unsere Zeit hinein künst- handele. Es rechtfertige fich deshalb die Berurteilung. mörder Westphal durch den Scharfrichter Grocbler aus Magdeburg  lich konserviert worden und verlette das moderne Empfinden der Der Angeklagte Richter legte Revision ein. Der Nebenkläger enthauptet. Arbeiter und Arbeiterinnen ganz besonders. Die Mißhandlungs- Körsten wurde in der Verhandlung vor dem Kammergericht durch fälle könnten strafgerichtlich verfolgt werden, sie würden auch vor- Rechtsanwalt H. Heinemann vertreten. kommen, wenn die Gesindeordnungen beseitigt seien, aber das er- Das dammergericht verwarf am Freitag die Revision und Arbeiter- Jugend Berlin- Wedding. Morgen Sonntag, abends laubte sanfte" Züchtigungsrecht der Dienstherren reize brutale Na- führte aus, daß dem Angeklagten ohne Rechtsirrtum der Schutz 6 1hr, in den Brachisälen des Nordens, Gerichtstr. 31( am Nettelbedplat): des§ 193 versagt worden sei. turen förmlich zu Mißhandlungen. Die Petitionskommission habe Volksliederabend, bestehend aus Vortrag über: Das Volkslied, Es bleibt also bei der Verurteilung Richters. Lieder zur Konzertzither, Gesangsduett und Streichduett. Einlaßkarten am 2. Juni 1910 einstimmig beschlossen, eine ähnliche Petition der Regierung als Material zu überweisen. Darauf sei nichts geschehen. Ein Meineidsprozeß beschäftigte gestern die 1. Straffammer a 10 find bei allen Funktionären zu haben. Gäste, besonders Eltern und Geschwister, sind willkommen. Die sozialdemokratische Fraktion habe am 6. Februar 1911 die Be- richtete sich gegen den Speisewirt Wilhelm Grunow in Schöne­des Landgerichts II. Die Anklage wegen fahrlässigen Meineids seitigung der Gesindeordnung beantragt. Das wurde vom Plenum berg  . Der Angeklagte betreibt seit einer Reihe von Jahren da­abgelehnt. Jetzt müsse den Petenten Rechnung getragen werden. selbst sein Geschäft. Seit dem Jahre 1908 wohnte bei ihm ein Wenn die Regierung nun mit anderen Arbeiten überhäuft sei, so Ehepaar Knispel. Sowohl der Ehemann, der sich am Geschäft be= verlange ja kein Mensch, daß alle anderen Arbeiten liegen bleiben teiligte, soll Trinker gewesen, als auch die Frau nach der Be­sollten, um ein Gesetz betr. Beseitigung der Gesindeordnungen vor- hauptung zahlreicher Zeugen dem Trunke außerordentlich zuge= zulegen. Der Krieg gehe doch einmal zu Ende, und dann könne neigt gewesen sein soll. Tatsächlich ist sie seinerzeit einmal in die Tel.- Amt Mortzplatz 10623, 3578. das verlangte Gesez alsbald fertig gemacht werden. Der Bericht- Trinkerfürsorge der Stadt Schöneberg   übergeführt worden, auch erstatter widerlegte noch einige gegen die Aufhebung der Gesinde stellte der Arzt Dr. Sommerfeld die Diagnose auf chronischen in die Landesirrenanstalt zu Teupitz   ist sie gekommen und dort ordnungen vorgebrachten Einwände, ersuchte um Berücksichtigung Alkoholismus  . Als im Jahre 1911 der Ehemann gestorben war, der Petition und schlug folgende Resolution vor:" Die Königl. wurde sie versuchsweise aus der Anstalt entlassen. Bis Juli 1913 Staatsregierung wolle baldmöglichst den Entwurf einer Gesinde- hielt sie sich auch gut und sie betätigte sich im Geschäft des An­ordnung für Preußen als Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen   geklagten. Dann soll sie wieder in ihr altes Laster verfallen sein, Sonntag, den 19. November 1916, vormittags 10 Uhr, Gesetzbuch unter Aufhebung der bisherigen Gesindeordnungen vor- wie verschiedene Personen unter Beibringung von bestimmten legen." Der Antrag auf Berücksichtigung der Petition wurde dann Tatsachen behaupten und wie namentlich auch die Schwester gegen die Stimmen der Konservativen, des Zentrums und eines| Mathilde Bantel von der Fürsorgestelle für Alkoholkranke in Teils der Freikonservativen abgelehnt, die Ueberweisung als Ma- Schöneberg bestätigt. Auf die wiederholten Vorhaltungen an Grunow soll dieser mehrfach geäußert haben, daß nach seiner Mei- 95/8 terial" beschlossen. Die Resolution fand einstimmige Annahme. nung die angeblichen Anzeichen der Trunkenheit auf ein nervöses Leiden der Knispel zurückzuführen seien. Als auf Veranlassung wird auf sämtlichen Bahnhöfen des der Schwester Bantel das Entmündigungsverfahren eingeleitet Direktionsbereichs Berlin   Frachtstic; Orts- Krankenkasse 229/17 werden sollte, sträubte sich der Angeklagte gegen eine Ueberfüh­gut nicht angenommen. Berlin  , den 16. November 1916. rung der Kn. in eine Anstalt; es wird behauptet, daß dieser Wider- Königliche Eisenbahndirektion. stand des Angeklagten sich erst gezeigt habe, als ihm klar gemacht worden sei, daß das Vermögen der Kn. in Höhe von mehreren tausend Mark gesperrt werden müßte. Dies soll ihn veranlaßt haben, dahin zu streben, daß er selbst Vormund würde. Er wurde dann in dem am 24. Juni 1914 vor dem Amtsgericht Schöneberg  stattgefundenen Termin als Zeuge vernommen und machte dabei folgende eidliche Aussage: es sei ihm nicht bekannt, daß Frau Knispel dem Trunke ergebon set, die Anfälle derselben rührten nach seiner Ueberzeugung nicht vom Trunke her, auch wisse er nicht, daß Frau Kn. jemals betrunken nach Hause gekommen sei. Diese Bekundung hat Anlaß zu der Anklage wegen fahrlässigen Falscheides gegeben. Der Angeklagte bestritt, seine Eidespflicht verletzt zu haben. Die Rechtsanwälte Dr. Bruno Isaac und Dr. Frizz Schumann ftübten die Angabe des Angeklagten, daß er stets die Meinung tertreter habe, die angeblichen Anzeichen der Trunkenheit seien in Wahrheit Nervenanfälle, auf die Bekun­sie sich auf das Gutachten des Geh. Sanitätsrats Dr. Otto dafür, dungen mehrerer von ihnen geladener Zeugen. Außerdem beriefen daß es einem Laien fast unmöglich sei, mit Bestimmtheit zu er­kennen, ob jemand Alkoholiker sei. Die Verhandlung nahm einen für den Angeklagten unerwarteten Verlauf: Die Straf­fammer erklärte sich für unzuständig und verwies die Sache an das Schwurgericht, da der Angeklagte des wissent= lichen Meineids dringend verdächtig sei. Gleichzeitig wurde der Angeklagte in Untersuchungshaft genommen.

Aus der Partei.

Für den Vorwärts". Die Versammlung des Vereins Vor­wärts" vom letzten Donnerstag, die, wie wir schon gestern be­richteten, von mehr als zweitausend Berliner   Partei­

genofien besucht war, hat nach der Rede Scheidemanns folgende

Resolution einstimmig angenommen:

Die heutige, von über 2000 Personen besuchte Versammlung| des Vereins Vorwärts" erklärt in Uebereinstimmung mit den Aus­führungen des Genossen Scheidemann, unverrückbar an den Grund­fäßen des Sozialismus festzuhalten. Sie ist einig in dem Be­streben und ist gewillt, alle Seräfte einzusetzen für eine baldige Be­endigung des Krieges, für einen Frieden, der unter Ablehnung von Eroberungen jeder Art, die wirtschaftliche Entwicklungsfreiheit, sowie die territoriale und politische Unversehrtheit Deutschlands   sicher­stellt.

Die Versammlung billigt in diesem Sinne die Tätigkeit der fozialdemokratischen Reichstagsfraktion. Sie verurteilt aufs schärffte alle auf die Berreißung der Partei gerichteten Bestrebungen als schwerste Schädigung der arbeitenden Klassen.

Mehr denn je ist eine einige und geschlossene Sozialdemokratie notwendig im Interesse des Proletariats.

Die Versammlung verurteilt deswegen aufs schärffte den gegen den Vorwärts" gerichteten Boykott, der darauf ausgeht, der Berliner  Arbeiterschaft das wichtigste und schärfste Aufklärungs- und Kampf­mittel zu rauben."

Der Abgeordnete Genosse Fritz Kunert   schreibt uns: Mit dem

in der Beilage der Nr. 316 des Vorwärts" unter der Rubrik Aus der Partei" erwähnten Namensbetter aus dem 19. sächsischen Neichs­tagswahlkreise bin ich nicht identisch."

Gerichtszeitung.

-

Zu dem Gerichtsbericht in Nr. 315 des Vorwärts" über einen Verstoß gegen§ 153 der R.-G.-D. wird uns vom Zimmererverband mitgeteilt, daß sich der Fall nicht in Berlin  , sondern in Danzig  abgespielt hat.

Aus aller Welt.

Tagesordnung:

bei Bocker, Weberstraße 17. Bericht über die Verhandlung mit den Arbeitgebern. Die Ortsverwaltung.

Am Sonnabend den 18. d. Mts.

Allgemeine Ortskrankenkasse

für

Berlin- Wilmersdorf  

Die Vertreter der Arbeitgeber

und Versicherten im Ausschuß der Satung zu einer werden hiermit gemäߧ 80 Abs. 1

Sihung des Ausschusses

am Mittwoch, den 29. November 1916, abends 8 Uhr, im Kaffen­lofal, Kaiser- Ace 173a, ergebenst eingeladen.

Tagesordnung:

1. Antrag des Vorstandes auf Grün­dung eines Hypothefentilgungs­fonds und eines Fonds zur Er­werbung von Grundbesitz zweds Errichtung von Heil- und Kur anstalten.

Allgemeine

für

Berlin  - Brik.

Für die Wahlperiode bis 31. De­zember 1917 sind 12 Ersaßmänner aus den Reihen der Verücherten zum Vorstand der Allgemeinen Drts. franfenfasse für Berlin  - Brit zu wählen. Die Wahl findet unter Leitung des Borstandes am

Sonnabend, den 30. Dez. 1916,

nachmittags von 6 bis 7 Uhr. im Stassenlokal Jahnstr. 82, statt. Ge­wählt wird nach den Grundsäßen der Verhältniswahl nach Maßgabe der Wahlordnung.

auf, Wahlvorschläge bis 2. Dezember Wir fordern hiermit die Versicherten 1916 im Staffenlokal während der Zeit von 8-1 Uhr einzureichen. Die Stimmabgabe ist an diese Wahlvor schläge gebunden.

bom

können vom 4.- 23. Dezember und Die zugelassenen Wahlvorschläge die Mitglieder- Verzeichnisse 20. November bis 2. Dezember während der Kassenstunden eingesehen werden. Einsprüche gegen die Richtig

2. Beratung und Beschlußfassung über feit der sich aus dem Mitgliederver

den Voranschlag 1917.

zeichnisse ergebenden Wahl- und 3. Wahl der Rechnungsprüfungs- Kom Stimmberechtigung sind bei Ver mission zur Prüfung der Jahres- meidung des Ausschlusses spätestens rechnung 1916.

4. Antrag auf Gewährung Strankenkost.

bon

5. Statutenänderung,§ 55 Abs. 3, betr. Erhebung von Mahngebühren. 6. Beratung und Beschlußfassung über Teuerungszulagen an die in der Kasse Beschäftigten.

7. Verschiedenes.

4 Wochen vor dem Wahltage unter Beifügung von Beweismitteln bei dem Vorstand einzulegen. 272/3

Der Vorstand. J. A.: N. Kraat, 1. Vorsitzender. Berliner  

Genossenschafts- Bäckerei.

Beschwerden und Anfragen, welche Atteneinsicht erfordern, müssen drei( Eingetragene Genossenschaft mit be­Tage vorher dem Vorstand schriftlich Am 2. Dezember, abends 8 Uhr, schränkter Haftpflicht.) eingereicht werden.

Berlin- Wilmersdorf  , den 17. November 1916.

272/4

Richard Afdring, 2. Vorsitzender.

Zeitschriften

Gerichtstr. 23:

Ordentliche

General- Versammlung.

Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstandes und Auf­fichtsrats, Vorlegung der Bilanz und Beschlußfassung über dieselbe. 2. Der Bericht des gerichtlichen Bücher­revisors.

W. Beleidigung eines Gewerbegerichtsbeisigers. Wegen Be­leidigung des Reichstagsabgeordneten Alwin Körsten   in seiner Eigenschaft als Beisiger des Berliner   Gewerbegerichts war der Buch­halter Friedrich Richter   sowohl im ersten Rechtsgange, als auch im Ein Lebensmittelschieber größten Stils. zweiten Rechtsgange nach einem Zwischenurteil des Kammer­gerichts vom Landgericht zu einer Geldstrafe von 30 m. verurteilt München  , 17. November.  ( W. T. B.) Die Polizeidirektion worden. Richter vertritt als Buchhalter der Berliner   Maschinenbau- teilt mit: Ein Lebensmittelschieber größten Stils Aktiengesellschaft, vormals Schwarzkopff, die Streitfachen der Gesell- ist am 14. November, nachmittags, hier in dem Schreiner Adolf schaft vor dem Gewerbegericht. Die Kammer 5 des Gewerbegerichts Mehler aus Sachsen   in dem Augenblick festgenommen worden, als hatte nun einigen Formern, die gegen die Gesellschaft klagten, Lohn- er mit einem Barbetrage von etwa 28 000 m. in der Tasche ab= ansprüche zugebilligt, indem sie in ihrer Mehrheit", wie das schrift- reisen wollte. Metzler, der vor dem Kriege als Spezialität Heirats­liche Urteil besagte, ein Verschulden der Former am fehlerhaften Guß und dem dadurch bedingten Eisenverlust nicht annahm. Wegen schwindel betrieb und deshalb und wegen anderer Betrügereien bestimmter Umstände glaubte die Direktion der Gesellschaft vielfach, zuletzt mit drei Jahren Zuchthaus, vorbestraft ist, war Schwarzkopff, es handle sich um ein Fehlurteil, wie sie auch ein von mehreren Lebensmittelfirmen in Westfalen   und Sachsen  , vor anderes, schon vorher ergangenes Urteil als Fehlurteil ansah. Und allem der Firma Georg Becker in Schwelm   bei Barmen, beauftragt, zwar nahm sie an, das Urteil sei in seinem Ergebnis auf den Ein- im großen Stil Lebensmittel hier und auf dem Lande aufzukaufen. fluß des als Arbeitnehmerbeisiger mitwirkenden Reichstagsabgeord- Metzler wohnte seit über einem Jahre in einem hiesigen Hotel und neten A. Körsten zurückzuführen. Sie entschloß sich, durch eine hat in dieser Zeit nachweislich Lebensmittel, deren Aus= Klage auf Schadenersatz wegen des Eisenverlustes die Sache der Former E. und S. nochmal vor das Gewerbegericht in anderer Be- fuhr verboten ist, waggonweise im Werte von Former E. und S. nochmal vor das Gewerbegericht in anderer Be- mehreren Hundertttausend an seine Auftraggeber a b= fegung zu bringen, um den unter Mitwirkung Körstens gefällten Urteilen entgegenzutreten. Der Buchhalter Richter erhielt den Auf- gesandt. Die letzte Sendung, neun Kisten mit einem Gewicht trag, den beiden Formern mitzuteilen, daß die Gesellschaft in ihrem von achtzig Zentnern, zum größten Teil Fleisch- und Wurstwaren. Falle nur ausnahmsweise mal Schadenersatzansprüche erheben Speck, Butter, Käse, Honig, Mehl und Marmelade, wurden bei wolle, daß aber die beiden Former selbst im Falle einer hiesigen Speditionsfirma unmittelbar vor der Abfahrt be­der Verurteilung feinen Schaden haben sollten, sondern daß schlagnahmt. Die beteiligten hiesigen Geschäfte, die die Lebens­man nur gewillt sei, der als absolut verfehlt anzusehenden mittel an Metzler unter erheblicher Ueberschreitung der Höchst- M. Türkischer, Prinzenstraße 79, nahe Moritzplatz, Rechtsprechung der Kammer 5 unter dem Beisitz des Reichstagspreise ohne Markenabgabe lieferten, sind zum größten Teil feft- offeriert in großer Auswahl Jackett, Rockanzüge, Paletots, Ulster, abgeordneten Rörsten ein Ende zu machen". Die Schadenersatz­flage gewann die Firma später. Als nun in der Zwischenzeit der gestellt, ebenso auch eine Anzahl Agenten und Kettenhändler, die teils auf Teide, von Kavalieren furze Zeit getragen( auch für korpulenté Ersatz für Maiz: Buchhalter Richter den beiden Formern gegenüber seinen Auftrag Meßler als Helfershelfer dienten. Die Bekanntgabe ihrer Namen Figuren), zu billigen Preisen. Abteilung II. ausführte, fügte er noch unter Bezugnahme auf den Arbeiterbeisiger bleibt vorbehalten, bis die umfangreichen Erhebungen be- Durch vorteilhaften Antauf eines erstklassigen Warenlagers offeriere ich elegante neue Jacketts, Rock, Smoking Anzüge, Paletots, Ulster Körsten hinzu, daß diefer nicht richtig gehandelt und so lange auf endigt sind. trop großer Preissteigerung für nur 25-75 Mart.

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