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Jugendpflege, auf der Selbstbestimmung der Jugend beruht. Nefes I tischen Vertreter Protest erhoben gegen die Wiedererrichtung des Fahrlässigkeit verursacht worden ist. Hierzu interessiert der fol­rent war Dr. Anud Ahlborn- München  , ein Führer der frei- Königreichs Bolen und erklärt diesen Akt für eine Verlegung inter  - gende Streitfall:

deutschen   Jugend. Den natürlichen Bedürfnissen der Jugend ent- nationaler Verträge, die feierlich von Deutschland   und Desterreich- Am 12. Juni 1913 ist die Klägerin Frau S., eine starke un­sprechend tritt die selbständige bürgerliche Jugendbewegung zu Ungarn   beschworen seien. Ein derartig mit besonderer Feierlichkeit behilfliche Person, die an Krampfadern leidet, auf dem Bahnhof allen den die Bewegungsfreiheit der Jugendlichen einengenden geschworener Vertrag ist uns nicht bekannt; vermutlich will die rus- Strausberg bei Berlin   beim Aussteigen aus einem Eisen­Maßnahmen ebenso in Opposition wie unsere, die proletarische sische Regierung damit hindeuten auf die Verträge des Wiener Kon- bahnzug gefallen und hat eine Kniescheibe gebrochen. Besondere Jugendbewegung. Im Gegensatz von allen bürgerlichen Jugend- gresses, hat aber, ganz abgesehen davon, daß diese Verträge durch Eile für das Aussteigen war nicht geboten, da Strausberg   End­bereinen, die auf dem Boden der Jugendpflege gegründet sind, be- eine ganze Reihe von Kriegen durchlöchert worden sind, auch mit station des Zuges war. Es war aber keine besondere( erhöhte) fämpft die bürgerliche Jugend bewegung insbesondere scharf gutem Grunde sich so unbestimmt und dunkel ausgedrückt. Denn Aussteigerampe vorhanden, so daß sich die Trittbretter der Wagen die Militarisierung der Jugend, weil ein solches Beginnen under direkte Hinweis auf den Wiener Kongres würde jedem ziemlich hoch über dem Erdboden befanden. Frau S. nimmt nun jugendlich ist. Bastor Wartmann versuchte den Anwesenden historisch gebildeten Beser sofort in Erinnerung gerufen haben, daß im vorliegenden Rechtsstreit den preußischen Eisenbahn­flarzumachen, daß auch die evangelischen Jünglingsvereine eine hier keineswegs das polnische Land als eine neue Pro- fistus auf Ersatz des ihr durch den Unfall entstandenen Scha Jugend bewegung darstellen. Es war gerade fein erhebender binz dem russischen Reich zugeschlagen wurde, sondern dens in Anspruch. Ausklang der Tagung, daß die Jugendpfleger von einem Anhänger daß ganz umgekehrt hier durch Uebereinstimmung aller europäischen Das Landgericht I zu Berlin   wies die Klage ab. Dagegen der freideutschen Jugendbewegung sich das Urteil fagen lassen Mächte ein Königreich Polen geschaffen und die Krone dieses hat das Kammergericht den Beklagten zum Schadenersaz mußten, die Erfahrungen des Krieges, besonders auch die im Königreiches dem Zaren übertragen wurde. Unter Anwendung verurteilt. In seiner Urteilsbegründung führt das Kammer­Heere, bewiesen, daß die Jugendpflege die Jugendlichen nicht im seiner militärischen Ueberlegenheit und feineswegs auf Grund gericht aus: Ein Betriebsunfall im Sinne des Reichshaftpflicht­tieferen und cdleren Sinne wirklich erfaßt habe. irgendwelcher europäischer Verträge, am wenigsten feierlich be- gesches liegt hier vor. Das Aussteigen aus dem Zuge ist als mit dem

Im Anschluß an diese Tagung fand die fiebente Jugend- schworener, hat dann Rußland   das selbständige Königreich Polen Eisenbahnbetriebe im Zusamemnhang stehend anzusehen. Vag auch pflegefonferenz statt. Weber: Wie kann durch die verschlungen und es von Schritt zu Schritt weitergehend so sehr der Zug an seinem Endziel länger halten, als an den Zwischen­Jugendpflege der Wille zum Durchhalten ge- seiner Selbständigkeit beraubt, daß schließlich sogar der Name Polen   stationen, so bleibt doch die Zeit zum Verlassen des Zuges inmerhin stärkt werden?" referierte Pastor Thiele- Dahlem. Er verschwand und bloß ein Weichselgouvernement übrig blieb. Nicht beschränkt und eine gewisse Gile ist geboten. Was die Ursache des bemerkte einleitend, die Jugend scheine von dem Ernst der Zeit also unter Bruch der Wiener Verträge von 1815 haben die beiden Unfalls anlangt, so leidet die Klägerin zwar an Krampfadern. Doch nicht entsprechend erfaßt zu sein, besonders die jungen Mädchen. Kaisermächte gehandelt, indem sie das Königreich Polen wieder ins kann nach dem Gutachten des vernommenen ärztlichen Sastverstän= Die Ursachen seien in der Unsicherheit des Erwerbslebens, ins- Leben riefen, sondern im Gegenteil die Rechtsgrundlagen von 1815 digen nicht zugegeben werden, daß dieses Leiden erst den Unfall besondere der unregelmäßigen Arbeitsweise, der Nachtarbeit sowie wiederhergestellt, die von Rußland   gewaltsam unterdrückt waren. der Führer- und Ziellosigkeit des weiblichen Wesens und dessen Daß, wie in einer anderen Kundgebung zu lesen war, die ermöglicht hätte. Die Klägerin selbst hat auch nur zugegeben, daß Unerfahrenheit im öffentlichen Leben zu suchen. Der Wille Polen  , die jetzt als Freiwillige zu den Fahnen eilen, um ihre na- Gine bloße Mitursächlichkeit genügt aber nicht, um den ursächlichen ihr Leiden möglicherweise mit ursächlich für den Unfall gewesen sei. zum Durchhalten werde am besten gestärkt durch eine tionale Freiheit gegen die Wiederkehr der russischen Gewaltherrschaft Starfung der Willenskraft überhaupt. Dazu bedarf die Jugend der zu verteidigen, ihr eigenes Vaterland bekämpfen, das ist eine Vor- Zusammenhang des Unfalls mit dem Eisenbahnbetrieb zu verneinen. freiwilligen Disziplin und der Betätigung. Nur in der Betätigung stellung und eine Anklage, die kaum in Rußland   selbst, ganz gewiß auch körperlich unbehilfliche oder kranke Personen müssen von der erstarte die Straft. Die verantwortliche Mitarbeit der Jugend aber nicht bei den Völkern Zustimmung finden wird, die für natio- isenbahn befördert werden und haben bei Unfällen an sich Haft­in der Jugendpflege sei das beste Mittel, die Jugendlichen inner- nale Freiheit ein Verständnis haben." pflichtansprüche gegen die Bahn. Es kommt deshalb nur darauf an, lich zu träftigen. Die Jugendpflege müsse zur Pflege der Persön­ob die Klägerin beim Aussteigen fahrlässig gehandelt hat. Das hat lichkeit werden. rin ist nicht zu ersehen. Sie hat sich am Griff festgehalten und ist aber der Beklagte nicht nachgewiesen. Eine Fahrlässigkeit der Kläge Me andere Mittel kämen Vorträge über den Krieg und die ohne große Hast ausgestiegen. Nach alledem haftet der Beklagte Aviegsereignisse, vaterländische und Elternabende in Betracht. Die auf Grund des Reichshaftpflichtgesetzes für den der Klägerin durch so oft zu hörende Frage: Warum machen wir denn den Unfall entstandenen Schaden. immer noch nicht Frieden? müsse unmöglich werden. Jugend und Eltern müßten Verständnis für das Verhalten des Kaisers und seiner Ratgeber vermittelt und das Vertrauen zu Gott und unseren Führern gestärkt werden, auf daß die Jugend an den Steg wieder glauben lerne.

In der Diskussion wurde betont, daß man in diretter Weise den Willen zum Durchhalten stärken müsse. Dazu dienten zunächst Kurje für Mädchen zur Ausbildung im Haushalt und der Kranken­pflege. Jugendheime seien notwendig, insbesondere zur Be­kämpfung des Alkohols. Der Jugend müßte aber auch eingeprägt werden, was sie im Staate habe; der Gemeinschaftsgeist des ganzen Boltes sei zu pflegen. Zu den Soldaten im Felde sollten die Jugendlichen in regen geistigen Verkehr gebracht werden. Auch die Greuel des Krieges seien der Jugend in Wort und Bild drastisch zu veranschaulichen, damit sie die Notwendigkeit be­greifen, daß wir den Krieg weiter führen müssen, um seine Ver­wüstungen von uns fernzuhalten. Im übrigen, jo wurde auch be­richtet, jolle man sich nicht täuschen über die Stimmung, die im Bolte herrsche. Darum jei es flüger, manche Fehler und Mangel im Staatswesen und in der Organisation zuzugeben und eine Besserung im Frieden in Aussicht zu stellen, als alles zu beschönigen. Schließlich müsse man auch Gefühl zeigen für die große Not des Voltes.

Der Berner Korrespondent der Frankfurter Zeitung  " teilt im Anschluß an die Zurückweisung der Erklärungen ententefreundlicher Bolen mit, wie er höre, habe die große Warschauer   Organisation in der Schweiz  " La Pologne et la guerre"( Bolen und der Krieg") Protefte ebensowenig unterzeichnet, wie die vom polnischen Presse­bureau in Bern   und Rapperswil   vertretene Gruppe.

Die polnische Armee.

Ein Bauernkongreß für ganz Polen  . ist auf den heutigen Sonntag nach Warschau   einberufen. Die Be­schlüsse sollen in friedlichem Zuge dem Generalgouverneur v. Beseler überbracht werden.

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Das Reichsgericht hat dieses Urteil bestätigt und die vom Eisenbahnfistus eingelegte Revision zurüdgewiesen. ( Aktenzeichen: VI. 262/16. Urteil des Reichsgerichts vom 16. No­bember 1916.)

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Das

Nach Mitteilungen von unterrichteter Seite wird die Aufstellung der polnischen Armee durch Deutschland   unter Mitwirkung öfter­reichisch- ungarischer Offiziere besorgt. Den Stamm für das fünftige Pn. Bpm Detektiv gehezt. Die Verfolgungen, denen ein Ber­Heer bilden die polnischen Regionen, die seit dem August 1914 ale liner Rechtsanwalt ein halbes Jahr lang durch einen Ange­ein Teil der österreichisch- ungarischen Wehrmacht in den Reihen der stellten des Detektivbureaus Zukunft" ausgesetzt war, wurden verbündeten Heere gekämpft haben. Die polnische Armee ist pol- gestern in einem Strafverfahren bor  nisch- national, also weder österreichisch- ungarisch noch deutsch. Alle Schöffengericht ausgiebig geschildert. Anfang dieses Jahres Sem Potsdamer Kommandostellen stehen polnischen Offizieren offen, werden aber wurde im Auftrage seiner Frau ein Berliner   Rechtsanwalt von vorläufig wegen Mangels an solchen zum Teil durch österreichisch- einem Detektiv unausgesetzt beobachtet, der bei der Erfüllung seines ungarische und deutsche Offiziere befest werden. Die künftige pol- Auftrages vor keinem Mittel zurüdschredte, um sein Opfer immer nische Armee wird vorläufig dem deutschen   Heere angegliedert. im Auge zu behalten und zu kontrollieren. Zunächst wandte er sich Diese Angliederung ist aber nicht eine Einverleibung; sie hat den nach der eidlichen Bekundung des Verfolgten, der vor den Nach­3wed, den polnischen Verbänden völkerrechtlich den Charakter regu- stellungen des Spähers nie zur Ruhe tam, an das Personal des lärer Truppen zu gewährleisten. Die Stellung der beiden General- Anwaltsbureaus. gouvernements Warschau   und Lublin   zu ihren obersten Heeres- besuchen ein, bezahlte für sie teuere Pläße, um sie bei der Gelegen Er lub alle sechs Bureaudamen zu Theater. leitungen und Regierungen wird durch die Abmachungen über die heit über die Gepflogenheiten des Chefs auszuhorchen. polnische Wehrmacht nicht berührt. Bureau wurde immerfort durch telephonische Anfragen belästigt. Allmählich ging der Detektiv dreister vor. Bestieg der Anwalt ein restaurant auf, so saß sein Beobachter am Nebentisch. Schließlich Auto, so saß der Verfolger im nächsten, suchte der Anwalt ein Wein­Amtsgerichtsrat Dr. Köhne Berlin  , der bekannte Jugend­wurde die Heze von zwei Beobachtern ausgeführt. Der eine fuhr richter, erörterte dann die von zahlreichen stellvertretenden Generalfommandos und einzelnen Polizeibehörden erlassenen im Auto voraus, der andere nahm den Wagen des Anwalts vor Verordnungen, die den Jugendlichen den Besuch der Wirtschaften Wirtschaftliche Organisation Polens  . sich und durch Pfiffe verständigten sich die beiden Angestellten des und Minos  , den Genuß des Alkohols und Tabaks und den Auf­Detektivbureaus. Es gab teine Gelegenheit mehr, in welcher der Lodz  , 17. November. Wolffs Bureau teilt mit: Heute morgen Verfolgte nicht durch die Anwesenheit der Späher belästigt wurde. enthalt auf der Straße in den Abendstunden verbieten, sowie die fand eine Kreisversammlung des Landkreises Lodz   statt. Wie die Wie der Zeuge versicherte, kam er niemals zur Ruhe, die Verfol Schundliteratur bekämpfen und den Sparziang für Jugend­Deutsch- Lodzer Zeitung" berichtet, wurde je ein Ausschuß für gungen tofteten ihm schlaflose Nächte und schließlich mußte er ein liche eingeführt haben. Obgleich die früheren Lagen über Armenpflege, für Gesundheitspflege, für land- Sanatorium aufsuchen. Der einzige Ort, der ihn vor den Beobach­die Verwahrlosung der Jugend durch deren Verhalten im wirtschaftliche 3wede, für Wegezwede und zur Prüfungen schütte, war das Seglerhaus am Wannsee. Nur Sonntags Kriege widerlegt worden seien, danke er den Generalfomman- fung der Jahresrechnung gewählt, deren jeder aus 5 Mit- blieb er vor den Nachstellungen verschont. Plöblich am 18. Juni, dos für ihr Eingreifen zum Schutze der Jugend. Anders beurteilt gliedern besteht. Für die richtige und ausreichende Verteilung des als sich Dr. X. fern von seinem Verfolger glaubte, tauchte dieser werden müsse aber die Frage, was von diesen Maßnahmen in den Getreides innerhalb des Kreises, vor allem aber für die geordnete in der Gartenpforte auf. Dr. X. schritt auf ihn zu und verweigerte Friedenszustand übernommen werden könne. Vor allem Versorgung der im Kreise liegenden Städte Pabianice  , Zgierz  , To- ihm den Zutritt. Höhnisch antwortete darauf der Detektiv: Sch dürften, teine neuen Strafandrohungen für Jugendliche maszow, Brzeziny  , Last ist eine Getreidezentrale errichtet bin ein Ausländer, kann das nicht lesen!" Der Gindringling mußte geschaffen werden. Wegen Lappalien solle man die Jugendlichen worden. Wichtig ist in erster Reihe die Feststellung, daß das ge- gewaltsam zurüdgetrieben werden und erhielt einige Stochiebe. nicht vor den Richter zerren. Dadurch würde nur der erforderliche samte Getreide innerhalb des Landkreises verwendet wird und daß Durch seine beharrliche Weigerung, sich zu entfernen, machte sich Respekt vor der staatlichen Strafgerichtsgewalt abgeftumpft. Was die Stadt Lodz   nicht von diesem, sondern von der Landesgetreide- der Detektiv, der sich als der Holländer Kaufmann" van den Boo­aus Disziplinlosigkeit in jugendlichem Uebermut geschieht, dürfe gesellschaft versorgt wird. Es folgten dann interessante Grörte- gaardt aus Maastrich entpuppte, des Hausfriedensbruchs schuldig. nicht mit den Mitteln der Verbrechensbekämpfung geahndet werden. rungen über die Arbeiter und Steinlieferungsverhältnisse beim Durch Erhebung der Anklage setzte die Staatsanwaltschaft den Eltern, die ihren Kindern in größeren Mengen Alkohol verab- Straßenbau, aus denen hervorgeht, daß von der Verwaltung weiteren Nachstellungen ein Ziel und die marternde Verfolgung folgen, seien die Erziehungsrechte zu nehmen. Das Tabakrauchen alles getan wird, um Barität für die gesamte Bevölkerung durch hörte auf. Die von dem gezüchtigten Detektiv beantragte Bestra­Sugendlicher sollte nur auf öffentlichen Straßen und Plähen ver- zuführen. Wichtig erscheint die Angabe, daß der Kreis zurzeit 360 fung des Anwalts wurde abgelehnt, da es sich um einen Akt der boten werden, jeder Polizeibeamte soll berechtigt sein, rauchenden bis 400 000 Einwohner zählt. Zum Schluß der Versammlung Selbsthilfe handelte. Das Potsdamer Schöffengericht mußte gestern Jugendlichen den Tabak wegzunehmen. Gin allgemeines wurden noch Münsche um Unterstützung eines Real- Gymnasiums Wirtshausverbot empfehle sich nicht, da viele junge Arbeiter in 3gierz und von polnischen landwirtschaftlichen Schulen vorge- die Entscheidung vertagen, um festzustellen, ob der vom Vorstand und Arbeiterinnen genötigt seien, ihre Mahlzeiten im Wirtshaus bracht. Es hat sich somit in vollem Umfange erfüllt, was Herr des Vereins Seglerhaus gestellte Strafantrag den gesetzlichen Vor­einzunehmen. Geradezu bedenklich sei das Verbot des abendlichen von Oppen anläßlich der Gröffnung der ersten Kreisversammlung ausseßungen genügt. Ausgangs, weil es Jugendvereinen und ähnlichen nüßlichen Ver- dieser für ihre Arbeit gewünscht hatte, nämlich, daß das Prinzip anstaltungen das Lebenslicht ausblasen würde. Zur Bekämpfung der Selbstverwaltung auch in Polen   sich als wertvolle Er­schädlicher Kinos reichten die schon vor dem Kriege ergriffenen Maßgänzung der Tätigkeit der Berwaltungsbehörde erwies. nahmen aus; die Bekämpfung der Schundliteratur sollte sich aber auf die schädliche Unterhaltungsliteratur beschränken, damit nicht der weiteste Raum in der Praris gewährt werden muß, weil ohne Wir haben immer die Ansicht verfochten, daß diesem Prinzip unter dem Vorwande der Wahrung von Sittlichkeit und Religiosität das keine moderne, d. h. sozial zureichende Verwaltung möglich ist. wissenschaftliche und künstlerische Werke leiden. Aufs dringendſte warnte der Redner davor, den Sparz wang in den Frieden hinüberzunehmen. Der Sparzipang binde gerade die Tüchtigen, in freiwilliger Entsagung sparen zu lernen. Die Grziehung fann nur sein eine Erziehung zur Sittlichkeit, Selbständigkeit und Verantwortlichkeit. Im übrigen würden mit dem Kriege die gegen­wärtig hohen Löhne der Jugendlichen von selbst verschwinden.

Die Diskussionsredner stimmten dem Referenten im allge­meinen zu, insbesondere auch Professor Brunner vom Berliner  Polizeipräsidium. Es wurde nur ein schärferes Verbot des Tabak­rauchens für Jugendliche, aber auch ein Verbot des öffentlichen Zanzes für die Jugend und das Kellnerinnengewerbes gefordert. Das Nacht badverbot habe überaus je gensreich auf die Lehrlinge in diesem Beruf gewirkt und ihm neuen Nachivuchs zugeführt.

Mit dem Vortrag des erfahrenen Jugendrichters Dr. Köhne, dessen Ausführungen eine glatte, sachverständige Bestätigung der von der Arbeiterschaft geübten Kritik der Jugenderlasse bedeutet, hatte die Konferenz ihr Ende erreicht.

Die polnische Frage.

Die Rekrutierung in Polen  . Berlin  , 18. November.  ( W. T. B.) Die Norddeutsche Allge­meine eitung" schreibt unter dem Titel: Von Anfang bis zu Ende erfunden": Der Lyoner Funkspruch verbreitet eine an­gebliche Meldung aus Bern  , wonach der Reichskanzler im Reichstag bei den Beratungen über das polnische Manifest erklärt hätte, wenn die freiwillige Rekrutierung in Polen   nicht genüge, werde zur 3mangsrekrutierung gegriffen werden, und wenn das polnische Heer nicht befriedige, würde die Verpflichtung zur Gründung des Königreichs Bolen   zurückgenommen werden. Wir stellen fest, daß ber Reichskanzler keinerlei Aeußerung dieser Art getan hat. Die Lyoner Meldung ist von Anfang bis zu Ende erfunden.

Gegen Rußlands   Polenprotest.

Vorbereitung der polnischen Verwaltung.

Kammer des Berliner   Kaufmannsgerichts verhandelten Fall hatte Um die Teuerungszulage. In einem gestern vor der Ersten die Beklagte, die Bank für Handel und Industrie, durch Rund­Teuerungszulage von 50 M. Diejenigen ausgeschlossen sind, die bei schreiben bekanntgegeben, daß von der in zwei Raten zu zahlenden Verteilung der zweiten Rate nicht mehr im Hause sind oder sich in gekündigter Stellung befinden. Der Kläger 2. er­hielt mun die erste Rate ausgezahlt, mußte aber vor Auszahlung Zu den von der deutschen Zivilverwaltung geschaffenen Aus- Der zweiten Rate infolge schwerer Erkrankung seine Stellung auf bildungskursen für polnische beamte sind die Meldungen sehr zahlreich eingelaufen. Zu dem tete freiwillig auf sein Krankengeld, weil er darauf Verwaltungsgeben und befindet sich zurzeit in einer Heilstätte. Er verzich akademischen Kursus meldeten sich 450 Personen, wovon rund 100 rechnete, die Band würde ihm die restlichen 25 M. Teuerungszulage berücksichtigt werden konnten. Die Gröffnung findet an diesem zahlen; sah sich aber darin getäuscht. Da der Kläger   behauptete, Sonntag in der Aula der Warschauer Universität statt. Es folgt das Rundschreiben gar nicht zu Gesicht bekommen zu haben, so demnächst die Eröffnung eines Kursus für mittlere Beamte. meinte der Vertreter der Bank, 2. konnte ja demnach gar nicht System der alten Staaten übernehmen. Das neue Polen   muß nicht unbedingt das bureaukratische wissen, daß er überhaupt noch eine Zahlung zu erwarten hatte. Demgegenüber wies dieser darauf hin, daß sich die Höhe der Teue­Der rungszulage unter dem Personal herumgesprochen hatte. Umstand, daß er die ersten 25 M. als erste Rate" quittieren mußte, ließe doch nur die Deutung zu, daß noch eine weitere Rate folge. Das Kaufmannsgericht entschied, daß aus rechtlichen Gründen die Abweisung erfolgen müsse, die Sympathien des Ge­richts seien aber auf seiten des Klägers.

Aus der Partei.

Nachträgliches zum schweizerischen sozialdemokratischen Parteitag. Im Bericht über den Züricher   Parteitag ist irrtümlich von der Gewährung einer zweiten Vertreterin der Genoffinnen in der Ge­fchäftsleitung der Partei die Rede. Die Genoisinnen beanspruchten wohl eine solche, aber bei der Wahl ist Genosse Münzenberg  , Jugendfekretär, gewählt worden.

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Wegen Betruges hatte sich gestern vor der 5. Straffaminer des Landgerichts I   der Kellner Alfred Wörlich zu verantworten. Der Angeklagte war seinerzeit in einem Café in der Schönhauser Straße  als Aushilfskellner beschäftigt. Eines Tages bemerkte nun der In­haber, daß Wörlich ganz eigenmächtig einen Aufschlag auf die im Lokal verabfolgten Getränke nahm, denn er verlangte von den Gästen, die er bediente, für eine Tasse Schokolade 60 Pf. und für ein Glas helles Bier 20 Pf., während die richtigen Preise dafür nur 50 resp. 15 Pf. betrugen. Der Wirt verbat sich natürlich diesen für ihn sehr schädlichen und gefährlichen, für den Kellner dagegen desto

Sodann ist noch zu erwähnen, daß die Stellungnahme zur Kientaler internationalen Sozialistenkonferenz, die auf der Tages ordnung des Parteitages stand und für die auch eine Resolution porlag, verichoben worden ist auf den außerordentlichen Parteitag im Februar 1917. wo sie in Verbindung mit der Militärfrage beeinträglicheren Nebenverdienst auf Kosten der Gäste; der Kellner handelt werden soll.

Gerichtszeitung.

Die Haftung der Eisenbahn.

aber entschuldigte sich mit einem Irrtum und konnte deshalb bleiben. Das Ende vom Liede war jedoch, daß der Angeklagte  - seine Gäste weiter derart schröpfte. Nunmehr nahm der Wirt, als er erneut da hinter kam, diese Uebervorteilungen nicht mehr ruhig hin und cr ftattete gegen Wörlich Anzeige wegen Betruges. Das Schöffengericht sah auch ein derartiges Gebaren in jetziger Zeit gegenüber dem er­holungsuchenden Publikum als sehr unmoralisch an und erkannte auf die empfindliche Strafe von 26 Tagen Gefängnis, da geldern empfing, nicht die ganze Nacht stehen. Auf seine eingelegte äußert hatte, er werde doch für 3 M. Rohn, den er neben den Trink Berufung hin ließ die Straffammer noch einmal Milde walten; aller­dings nur mit Rüdsicht darauf, daß er einschlägig noch nicht vor­bestraft ist und ermäßigte das Urteil auf 30 Mart Geldstrafe

J. S. Wenn sich die Eisenbahn gegenüber ihrer gefeß lichen Haftpflicht für Betriebsunfälle auf eigenes Verschulder Angeklagte zu dem ihn zur Rede stellenden Wirt überdies ge pflichtig. Das gilt auch gegenüber körperlich schwerfälligen oder den des Berlebten berufen will, so ist sie hierfür beweis leidenden Berfonen. Auch hier muß die Bahn, will sie sich von ihrer Schadenersaßpflicht befreien, nachweisen, daß der Unfall nur durch Die Raiserlich russische   Regierung hat durch ihre diploma- den förperlichen Zustand des Verletzten oder durch dessen eigene

Der russische   Protest gegen das Warschauer Bolenmanifeft wird Halbamilich in der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" folgender­maßen beantwortet: