r. 322. 33. Jahrgang.
Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt. Mittwo, 22. Bovember 1916.
Parlamentarisches.
Steuerpflicht der Heeresangehörigen.
sem Abgeordnetenhause ist außer anderem ein Anzugegangen, den§ 42 des Kommunalabgabengesezes dahin zu andern, daß während der Zugehörigkeit zu einem in der Kriegsformation befindlichen Teile des Heeres oder der Marine das Militäreinkommen von der Besteuerung ausgeschlossen ist. Er soll eine recht empfindliche Lücke der Steuergesetzgebung beseitigen. Die gegenwärtige Rechtslage auf dem Gebiete der Einkommensbesteuerung in Preußen ist die folgende:
A. Staatseinkommensteuer.
vertreten haben, erklärt, daß solche seit Jahrhunderten bestehen- weitere als die bereits zugelassenen Gewichtsüberschreitungen Die Schalterbeamten usw. den Volksgewohnheiten nicht ohne Schaden für die Entschlossen- tönnen nicht nachgegeben werden. beit gum Durchhalten plöglich geändert werden könnten. müssen bei der Prüfung des Gewichts und der Zurückweisung Rücksicht auf die Alkoholindustrie fann, wie Sie zutreffend bemerken, von Sendungen mit lebergewicht nach den Bestimmungen in Zeiten wie der jetzigen in feiner Weise maßgebend sein. Ein verfahren, weil erfahrungsgemäß in überaus zahlreichen Fällen völliges Verbieten der Bierherstellung für die Zivilbevölkerung ist immer wieder der Versuch gemacht wird, diese zu umgehen. Dem im Reichstage von keiner Seite gefordert worden. Ebenso hat der Publikum kann zur Vermeidung von Weiterungen nur empfohlen Gedanke, Bier nur auf Brotkarten zu verabfolgen, in der Bolts- werden, bei der Fertigstellung der Feldpoſtbriefe besonders forgfältig vertretung nur ganz vereinzelt Zustimmung gefunden. Die ener- darauf zu achten, daß das Gewicht unbedingt in der zugelassenen gische Bekämpfung jebes Mißbrauches geistiger Ueberschreitungsgrenze bleibt. Für die Sendungen im Gewichte von Getränke im Frieden und erst recht im Kriege halte auch ich für mehr als 550 Gramm ist der Militär Patetvertebr einnötig, mit lebertreibungen wird aber nach meiner Ueberzeugung gerichtet worden, wodurch allen Absendern möglich ist, auch schwerere Sendungen ihren Angehörigen im Felde gegen eine äußerst gering der Sache nicht gedient." bemessene Gebühr zu überweisen.
Die Fettversorgung.
Fabriken und Bergwerke ein.
Heiratsmut.
Die Bezirksfettstelle Staffel hat die wöchentliche GesamtDie vom Berliner Statistischen Amt jetzt veröffentlichten MonatsNach dem Einkommensteuergesetz ist das Militäreinkommen der fettmenge auf höchstens 62% Gramm festgesezt. tabellen für September 1916 enthalten in ihren Angaben über die unteroffiziere und Gemeinen im Kriege und im Frieden von der Der Kaffeler Landrat v. Pappenheim ersucht die Bürgermeister Eheschließungen eine Seltenheit. Unter den heiratenden Frauen war Besteuerung ausgeschlossen. Ein anderes als Militäreinkommen und örtlichen Sammelstellen, bei Hausschlachtungen den Schweine- eine Witwe, die bereits die fünfte Ehe einging, diesmal mit unterliegt dann der Besteuerung, wenn es den Betrag von 900 M. befizern zu empfehlen, ein oder mehrere Pfunde Speck an die einem Witwer, der zum zweiten Male heiratete. Weiter werden erreicht. Doch ist für Unteroffiziere und Mannschaften des Beur- Sammelstelle zu verkaufen. Ob die Empfehlung ausreichen wird? aufgeführt eine Witwe und eine Geschiedene, die beide zum vierten laubtenstandes, die mit einem Ginkommen von nicht mehr denn Die pommersche Landwirtschaftstammer leitet Male heirateten, und zwar schlossen beide diesen Bund fürs Leben 3000 m. veranlagt sind, die Steuer nicht zu erheben für die Monate, eine Sammlung von Sped und Schmalz als pommersche mit Witwern, die ihre zweite Ehe eingingen. Unter den heiratenden in denen sie in den aktiven Dienst einberufen werden. Zu den Hindenburgipende unter Uebernahme der Patenschaft für bestimmte Männern waren drei. die zum vierten Male heirateten, nämlich ein Witwer, der eine zum zweiten Male heiratende Witwe Personen des Beurlaubtenstandes gehören die Reservisten, LandHeimführte, und ein anderer Witwer und ein Geschiedener, die jeder wehr- und Landsturmmänner. Die Freistellung von der Steuer Der Regierungspräsident v. Merveldt erklärte auf einer Tagung noch Herz und Hand einer Jungfrau gewannen. Heiratsluftige, die beginnt am Ersten des Monats, in dem der Eintritt in den Heeres- landwirtschaftlicher Vereine Westfalens , er habe die feste Ueberzeugung erst zum dritten Male den Weg nach dem Standesamt antreten, dienst erfolgte. Bon der Freistellung sind ausgeschlossen diejenigen gewonnen, daß bei einem großen Teil der Landbevölkerung fein sind häufiger, noch häufiger die zum zweiten Male Heiratenden. Im Steuerpflichtigen , die mit einem höheren Einkommen wie 3000 M. Verständnis herrsche für den schweren Ernst der Lage. September heirateten zum ersten, zweiten, dritten, vierten, fünften veranlagt sind, und zwar auch dann; wenn ihr Steuerfab etwa 2andrat Dr. zur Nieden( Gelsenkirchen ) führte aus, daß Male 1062, 241, 28, 3, 0, zusammen 1334 Männer und 1148, 175, Regelmäßig find unter den mit Rücksicht auf die Kinderzahl auf einen einem geringeren Ein- man in Industriekreisen nicht die Ueberzeugung habe, daß 13, 2, 1, zusammen 1334 Frauen. tommen entsprechenden ermäßigt wurde. Weiter kommen diese die westfälische Landwirtschaft das leiste, was sie in der Männern die Wiederheiratenden zahlreicher als unter den Frauen. günstigen Vorschriften auch nicht für die Kriegsfreiwilligen in Be- Fettfrage leisten fönne. Der Vorsitzende der Landesfettstelle Mietsvertragsrecht und Neunuhr- Hausschluß. tracht, da sie nicht zu den Personen des Beurlaubtenstandes ge- Berlin , 2andrat Graebeniz, bat, jeder einzelne möchte an Zu dieser Frage schreibt im Anschluß an die von uns berichtete hören. Haben diese Personen jedoch durch den Eintritt in den feinem Teil dahin wirken, daß die Milch und die Butter auf dem abweisung der gerichtlichen Klage eines Treptower Mieters durch Heeresdienst den Wegfall einer Einnahmequelle zu verzeichnen, Lande in möglichst weitem Umfange zur Ablieferung komme. Die das Amtsgericht Neukölln in der Bossischen Zeitung" der Geheime etwa den Verlust oder die Aufgabe einer Arbeitsstelle, so kann vom Landwirte dienten damit ihren eigenen Interessen und bewahrten Justizrat tothenberg, daß die Begründung der amtsgerichtBeginn des auf den Eintritt der Einkommenminderung folgenden unsere gesamte Landwirtschaft und jeder einzelne feine eigene Wirt- lichen Entscheidung augenscheinlich feblgehe. Nach§ 535 Monat ab eine dem verbliebenen Einkommen entsprechende Er- schaft vor sonst möglichen schweren Gingriffen, wenn es B.G.B. werde durch den Mitsvertrag der Vermieter verpflichtet, mäßigung beansprucht werden. So das Recht auf dem Gebiete der anders nicht möglich sei, die Ernährung des deutschen Volkes dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietszu gewähren." Diese Vorschrift umfasse auch die Verpflichtung des staatlichen Einkommensteuer. sicherzustellen. Vermieters, dem Mieter das Haus bis 10 Uhr offen zu halten. Die einzelnen Landwirtschaftskammern erlaffen nach dem Vor- Denn Verträge und deren Erfüllung seien so auszulegen, wie bild des Deutschen Landwirtschaftsrates Aufrufe im Sinne Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Berkehrssitte es erfordern." Es dürfte aber feinem Zweifel unterliegen, Hindenburgs. daß zurzeit in Groß- Berlin, von Ausnahmen abgesehen, noch die allgemeine Berfehrssitte herrsche, die Mietshäuser nicht vor 10 Uhr zu schließen. Sonach ständen die angezogenen Gesetzesvorschriften sehr wohl dem Neunuhr- Hausschluß entgegen. Die nachträgliche Einwendung des beklagten Hauswirtes, daß durch Mehrheitsbeschluß der Mieter die Bestimmung des Mietsvertrages über den Zehnuhrschluß aufgehoben worden sei und die Minderheit sich der Mehrheit zu fügen habe, sei völlig rechtsirrig. Nach geltendem Recht(§§ 741 ff. B.G.B. ) können wohl die Mieter unter sich durch Stimmenmehrheit sich auf den Neunuhrschluß einigen, aber dem Hauswirt stehe daraus eine Einrede, ein Rechtsanspruch unter feinen Umständen zu. Vielmehr greife die Einrede mit daraus hergeleiteten Ansprüchen und Maßnahmen ganz unzulässig in die Rechte britter Personen ein.
B. Kommunalabgaben.
Auf dem Gebiete der kommunalen Einkommensteuer ist die Rechtslage anders. Die eben erwähnten Vorschriften des Staatseinkommensteuergeseges gelten nicht für die kommunale Eintommensteuer. Bugunsten der„ servisberechtigten Militärpersonen des aktiven Dienststandes" ist bestimmt, daß sie nur zu Kommunalabgaben vom Grundbesis, vom stehenden Gewerbe und dem aus diesen Quellen fließenden Einkommen beizutragen haben. Nun gehören Reservisten, Landwehr- und Landsturmleute nicht zu den Militärpersonen des aktiven Dienststandes", da im aktiven Dienste nur Berufsoffiziere, Rapitulanten, Freiwillige und ausgehobene Mannschaften stehen. Es kann sich also der Fall ereignen, daß Unteroffiziere zur Kommunalsteuer nicht nur mit ihrem Privateinkommen, sondern auch mit ihrem Militäreinkommen zur Steuer herangezogen werden. Und dieser Fall ist auch tatsächlich zu berzeichnen. Zwar haben der Minister des Innern und der Finanzminister in einem gemeinsamen Erlasse vom 24. April 1915 ihre Meinung dahin ausgesprochen, daß das Militäreinkommen der Angehörigen des attiven Heeres während des Krieges auch gemeindeeinfommensteuerfrei fet, aber das preußische Oberverwaltungs gericht hat in einem die Steuerpflicht eines Landwehroffiziers betreffenden Falle diese Ansicht als falsch bezeichnet. Daß diese Rechtslage, wenn sie auch für die Mannschaften gilt, überaus unerfreulich ist, bedarf teiner weiteren Ausführung. Aus dieser ErKenntnis heraus haben auch viele Gemeinden, so die Groß- Berliner, cine lokale Regelung dahin getroffen, daß das Militäreinfommen der Unteroffiziere und Mannschaften des Beurlaubten standes ganz als Dienstaufwandsentschädigung betrachtet und deshalb bei der Gemeindeeinkommensteuerberanlagung unberücksichtigt gelassen werden soll. Aber andere Städte verfahren anders; sie jehen das Militäreinkommen nicht als Dienstaufwandsentschädigung an und ziehen die Unteroffiziere zur Steuer heran, wenn ihr Militäreinkommen die Steuergrenze erreicht. Diese Steuergrenze fann viel tiefer liegen als bei der staatlichen Einkommensteuer und bis 420 M. herabgehen. Dieser Heranziehung will der eingangs erwähnte Antrag einen Riegel vorschieben. Zunächst ist dringend zu empfehlen, gegen jede derartige Heranzichung den Rechtsweg zu beschreiten. Für Mannschaften liegt bisher eine höchstrichterliche Entscheidung nicht vor.
C. Kirchensteuer.
Vergrabene Kartoffeln. Von der pfälzisch- preußischen Grenze wird der Pfälz . Post" berichtet, daß ein bemittelter Landwirt den ganzen Kartoffelvorrat in den Wald schaffte, an einer Blöße vergrub und die Stelle mit jungen Fichten bepflanzte. Gin anderer Menschenfreund, der gleich an Ort und Stelle seine Ernte berbarg, säte auf die Kartoffeln Korn.
tabelle:
Kriegstenerung.
Defterreichische bürgerliche Blätter veröffentlichen folgende Preis August 1914 Dftober 1916 Steigerung Stronen Kronen um Broz. 888
Rindfleisch
Schweinefleisch Kalbfleisch.
1,80
8,60
1,96
10,80
451
1,96
10,00
410
Schöpfenfleisch
1,60
3,80
387
Schweinefett.
1,60.
16,00
Inschlitt
1,20
9,60
Eier per Schock.
4,80
21,60
900 700 300.
Butter.
3,20
18,00
462
Reis. Gänse Kartoffel Buder Staffee Tee.
0,67
16,00
6,60
60,00
2288 808
•
7,00
18,00
157
79,50
118,00
48
4,20
14,00
233
.
10,00
28,00
180
Anadwurst
0,10
0,36
260
0,14
0,58
814
Seife
0,76
8,00
953
Herrenanzug minderer
Dualität
70,00
160,00
129
Schuhe.
16,00
60,00
275
1,28
5,20
307
Bier.
Kohle
Aus Groß- Berlin.
Grauer Herbst.
21
In den einzelnen Städten werden jetzt Kriegsschädenämter errichtet. Dabei handelt es sich nicht nur um die Feststellung von solchen Schäden, die direkt durch den Krieg verursacht worden sind, sondern auch um die Feststellung von Schäden, die durch lokale, mit dem Kriege in Verbindung stehende Ereignisse hervorgerufen wurden. Für die Stadt Berlin hat jetzt der Oberpräsident einen Ober Mitglieder des Oberausschuß und einen Ausschuß ernannt. ausschusses sind: Oberregierungsrat Feigel, Kammergerichtsrat Dr. Schreiner, Regierungsrat v. After , Rittergutsbefizer v. Klizing. Fabrikbefizer Dr. James Simon , Architekt Gestrich und Privat beamter Gleichauf. Zu den Stellvertretern gehören: Ober regierungsrat Haaselau und Justizrat Dr. Waldschmidt. Dem Ausschuß gehören an: Regierungsrat Dr. Lindemann, Amtrat Wrede, Kaufmann Edwin Steinert, Stadtverordneter Leopold Rosenow, Schlofferobermeister Marcus und Privatbeamter Mathias Schu
macher.
Waren- Einkaufsstellen für Groß- Berlin.
Dem Vorgehen Neuköllns, das eine besondere WarenEinkaufsstelle unter der Leitung des Stadtsekretärs Brig geschaffen hat, werden sich die übrigen Großberliner Gemeinden anschließen. Die Neuköllner Einrichtung, über die der„ Vorwärts" gestern berichtet hatte, hat sich sehr bewährt, weil der Lange hat die weiße Schneeherrlichkeit nicht gedauert. Die leitende Beamte sowohl mit faufmännischen wie wirtschaftKinderschlitten sind wieder verstaut, die fahlen Weste stechen schwarz lichen Fragen vollkommen vertraut ist. Der Neuköllner BeAttive Mannschaften und Unteroffiziere gehören zur Militär- in den Dunst, durch den Nebel schauen griesgrämig die Mietfasernen trieb gleicht heute dem eines großen Warenhauses, und zwar gemeinde und sind weder im Frieden noch im Kriege der Kirchen- über Bahneinschnitt und Laubengelände herüber. Es trommelt an auch hinsichtlich der Entschluß- und Bewegungsfreiheit im steuer unterworfen. Angehörige des Beurlaubtenstandes gehören die Scheiben, und unterm Regenschirm huscht nur ab und zu ein selbständigen Handeln seiner Mitglieder. zur Parochie ihres Wohnortes und unterliegen an sich der Kirchen-| wohlvermummelter Mensch vorüber. steuer. Die Kirchensteuergesetze schließen sich jedoch bezüglich der Der Winter hat sich erinnert, daß er noch einen vollen Monat In dieser Woche werden durch die Kleinhändler Heringe an Steuerbefreiungen dem staatlichen Einkommensteuergeset an und Beit hat und ist vor dem in Amt und Würden sißenden Herbst be- die Einwohner Berlins zur Verteilung gelangen, und zwar handelt alle gesetzlichen Befreiungen von der Staatseinkommensteuer haben scheiden zurückgetreten. Regen und Nebel haben rasch die letzten es sich um holländische Nordseeheringe und norwegischen Fetthering. die entsprechende Befreiung von der Kirchensteuer zur Folge. schnell verschmußten Schneeflede von den weniger betretenen Wiesen- Während früher im wesentlichen nur eine Sorte geliefert war, sind plänen weggefressen. diesmal verschiedene Sorten und Größen geliefert worden. Dem gemäß mußten die Preise verschieden festgesetzt werden. Der kleinhandelspreis für holländische Nordseeheringe beträgt für ein Stück Sie betragen, falls 8 bis 10 Stüd auf ein Kilogramm gehen, für ein 28 Pf., für 2 Stück 55 Pf. Bei Fettheringen schwanken die Preise. halbes Kilogramm 1,30 M. Wiegen 10 bis 12, 14 bis 16, 17 bis 20 Stüc ein Stilogramm, so beträgt der Preis 1.20 M. für bas halbe Kilo
Das tägliche Brot.
Herrn v. Batockis Anordnungen. Der Reichsbote" hatte fürzlich in einem offenen Briefe an Herrn v. Batocki allerhand Wünsche geäußert, auf die jetzt der Leiter des Striegsernährungsamtes, Herr v. Batocki, wie folgt antwortet:
An den Bahnhöfen aber warten gleichmütig die hochbepackten Feldgrauen auf ihre Elektrische. Was ist für sie das bißchen Waffer! Sie fennen andere Witterungsunbilden von Flandern und Polen her, von Serbien und Mazedonien ; moraftige Gräben und überschwemmte Unterstände sind noch was anderes als nasses Pflaster und spiegelnder Das Gewicht der Feldpostbriefe.
Asphalt.
gramm. Kommen 20 bis 22 oder 22 bis 25 Stüd auf ein Kilogranım, so beträgt der Preis 1,10 M. für ein halbes Kilogramm. Wiegen 30 bis 40 Etüd ein Kilogramm, so ist der Kleinhandelspreis Von den Postanstalten müssen häufig Feldpostbriefe wegen auf 1 M. festgesetzt. Die Abgabe dieser Heringe erfolgt nur gegen Nach meiner Anordnung sind von der neuen Gersteernte sämt- leberschreitung der Gewichtsgrenze den Absendern zurückgegeben Borlegung der für jeden Berliner Haushalt ausgestellten Ausweisliche Graupenfabriken beliefert und in Betrieb gesetzt, ebe Gerste an werden. Bei den Erörterungen hierüber geben die Absender viel farte für den städtischen Lebensmittelverkauf. Auf diese Karte dürfen die Brauereien geliefert war. Die Frühdrufprämie für fach der Auffassung Ausdruck, daß die Zurückweisung der Sendungen für den ganzen Monat höchstens zwei bolländische Heringe oder von Gerste ist trop erheblicher Bedenken hauptsächlich eingeführt mit lebergetoicht auf eine engherzige Auslegung der Bestimmungen den Fettheringen etwa 1/4 Kilogramm abgegeben werden. Ueber die worden, um Graupes, Grüße und Malakaffeefabriken, die wegen und auf mangelndes Entgegenkommen der Beamten zurückzuführen Abgabe der Heringe ist auf der Rückseite ein Vermerk zu machen. frühzeitiger Erschöpfung der alten Gerstenernte lange ſtill fei, oder sie bemängeln die Festsetzung der Gewichtsgrenze auf Es ist nicht zulässig, holländische und norwegische Heringe auf eine gestanden hatten, rasch in Betrieb zu feyen. Mit der Ver- 550 Gramm. Sie vergessen ganz, daß das verordnungsmäßige Starte zu beziehen. teilung von Graupe, Haferflocken uiw. ist schon in erheblichem Ulm öchstgewicht für die gebührenpflichtigen Feldpostbriefe 500 Gramm Am Donnerstag findet in allen städtischen Markthallen auf den fange begonnen. Daß sie nicht überall so schnell in die Slein beträgt, und daß gerade infolge von solchen Klagen, wie man sie durch besonderen Aushang kenntlich gemachten Verkaufsstellen ein in handelsstellen gelangen, wie es erwünscht wäre, ist zu bedauern, aber jetzt erhebt, weitgehendem Entgegenkommen gegenüber Berkauf inländischer, von der Stadt bezogener Doriche statt. Der des leider nicht zu verhindern. Für Graupe und Haferflockenfabriken ist Jrriümern Bublifums die in bezug auf Gewichts Preis beträgt 75 Bf. für das Pfund. Die Abgabe erfolgt gegen so viel Getreide bereitgestellt, daß sie das ganze Jahr über voll ermittelung eine leverschreitung des verordnungsmäßigen Höchst Worlegung der Ausweiskarte für den städtischen Lebensmittelverkauf. arbeiten können. Das Bierfontingent wird, wie schon bes gewichts un 10 roz. bis zu 550 Gramm zugelassen worden Mehr als 5 Pfund dürfen auf eine Karte bei einem Verkaufe nicht fanntgegeben, ganz erheblich weiter herabgesetzt werden. Die Her- ist. Würden die Beit und Heeresverwaltung nun wieder darüber abgegeben werden. stellung von Kornbranntwein aus der neuen Ernte ist ber hinaus Gewichtsüberschreitungen( etwa 5 oder 10 Gramm) zulassen, Zur Empfangnahme der Mehlfarten burch die Bäder boten. Kartoffelspiritus wird ausschließlich in Höhe der An- so würde der Vorgang sich wiederholen; auch das neue Ausnahme werden in Berlin die Brotkommissionen amt Bußtag vormittags forderungen des Kriegsministeriums und nicht zu Trintsiveden gewicht würde als tegel angesehen und bei geringfügiger lleber zwischen 8 und 91 Uhr geöffnet gehalten. hergestellt. Eine fleine Menge Getreide ist zur Anmaiichung des ichreitung würde über fleinliche Handhabung der Bestimmungen gea Der Magistrat bittet uns darauf hinzuweisen, daß die Kranken Startoffelipiritus unentbehrlich. Ich habe mit Bezug auf Bayern , lagt werden. In der Tat muß aber mit Rücksicht auf die mit der bei ihrer Aufnahme in ein rantenbaus sämtliche wo fast die ganze Bevölkerung das Bier als unentbehrliches Ausdehnung der Kriegsichaupläge ständig zunehmenden Schwierig Nahrungsmitteltarten abzugeben oder sofort durch AnNahrungsmittel betrachtet und wo Angehörige aller Parteien und feiten in der Zuführung der Feldpost an die Truppen an der Ge- gehörige nachzuliefern haben, da den Krankenhäusern Lebensmittel Berufsstände diese Auffassung noch neuerdings aufs entschiedenste wichtsgrenze von 550 Gramm unbedingt festgehalten werden; Inur auf Grund dieser Karten verabfolgt werden.