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Milchkarten abholen! Armbinde mit weißent Streuz auf rotem Grund mit dem Zeichen bon den im Vertrage angegebenen Gründe für die Rückbehaltung der Neuanmeldungen zur Kundenlifte! A. S. B. Wir ersuchen die Berliner Arbeiter und Arbeiterinnen, bei Kaution vorliege. Der Vertreter der Firma begründete die Ein­In den Tagen vom 26. bis 29. November findet eine all- etwaigen Unfällen sich an diese zu wenden und im übrigen ihnen behaltung der Kaution damit, daß der Kläger ohne Kündigung auf­gemeine Neuanmeldung zu den Kundenlisten für den Vollmilchbezug bei ihrem schweren freiwilligen Beruf zur Seite zu stehen. Die gehört habe. Festgestellt wurde dagegen, daß der Kläger , weil er statt. Die Bezugsberechtigten müssen zum Zwecke dieser Neu- Kolonne Rosenthal- Reinickendorf wird im Norden Berlins die Fried- einmal furze Zeit den Dienst versäumt hatte, entlassen worden ist. anmeldung ihre Wildfarten für Dezember alsbalb, höfe besetzen. Nach Lage der Sache erschien die Verurteilung der Firma so spätestens aber bis zum 25. November( Sonnabend), Selbstmord und Selbstmordversuch. Den Tod gesucht hat ein sicher, daß der Vertreter auf Anraten des Vorfizenden nach längeren bei den Brottommissionen abholen. Die Zusendung 46 Jahre alter Dreher aus der Marienburger Straße. Eine An­Verhandlungen die Forderung des Klägers im Vergleichswege be­zahlte. der auf Krankenzeugnisse von der Zentralstelle für Krankenernährung gehörige fand ihn tot daliegen. Er hatte sich mit einer Schnur an gewährten Milchkarte erfolgt gleichfalls in den nächsten Tagen. der Decke erhängt und eine Kugel in die linke Schläfe geschossen. Daß die Anmeldefrist eingehalten wird, ist dringend erforderlich, Die Schnur war gerissen. Die Veranlassung zu der Tat ist unheil- Zeit öfter eine Rolle in Prozessen vor dem Gewerbegericht r. Berloren oder unterschlagen? Diese Frage spielte in letter weil andernfalls vom Tage des Jufrafttretens der neuen Kunden- bare Krankheit. listen ab dem Starteninhaber feine Milch gewährt werden kann. Die Eine unbekannte Frau von etwa 30 Jahren sprang gegen 1 Uhr gegen die Paketfahrtgesellschaft Starke u. Co. Dieie Rechtsstreitig Kundenlisten werden in allen Milchgeschäften und auf nachts vor dem Hause Hallesches Ufer 33 in den Landwehrkanal. feiten sind in letter Linie darauf zurückzuführen, daß die den Milchwagen ausliegen. Der Starteninhaber hat darauf Leute, die ihr Beginnen jahen, holten sie aus dem Wasser heraus Bersonal ſehr junge Leute als Schaffner beschäftigt, die auch an zuverlässigem zu achten, daß der Milchhändler die Milchkarte und den und brachten sie nach dem Krankenhaus in der Gitschiner Straße. Da ergeben Anmeldeabschnitt mit seinem Firmenstempel versieht und den Die Lebensmüde ist außer. Gefahr und bei Bewußtsein, weigert sich Gelder von der Kundschaft einzukassieren haben. Anmeldeabschnitt abtrennt. Der Milchhändler muß alsdann den aber, irgend eine Auskunft über ihre Person und die Veranlassung sich bei der Abrechnung mit der Firma oft Fehlbeträge, Anmeldeabschnitt verwahren und reicht ihn mit der Kundenliste der zu dem Selbstmordversuch zu geben. die Firma auf Unterschlagung zurüdführt, während die Angestellten behaupten, das Geld berloren Fettstelle Groß- Berlin ein. Der Bevölkerung wird dringend geraten, zu haben. es nicht zu versäumen, Namen und Wohnung auf den Anmelde­Ein Ladenkassendieb, der mit einem neuen Trid arbeitet", macht Ein Fall dieser Art beschäftigte die Kammer 7 des Gewerbegerichts abschnitt zu schreiben, weil dies zur Kontrolle der Anmeldung nötig seit einiger Zeit die Schankwirtschaften in verschiedenen Stadtvierteln in ihrer letzten Sigung. Der Kläger , ein 15 jähriger Jüngling, ist. Zur Vermeidung von Irrtümern wird darauf hingewiesen, daß unsicher. Ein Mann von 25 bis 30 Jahren, der stets feldgraue hatte bei der Abrechnung einen Fehlbetrag von 100 m. Die Firma, die alten Kundenlisten trotz der Neuanmeldung zunächst ihre Geltung Uniform, aber bald von diesem, bald von jenem Truppenteil trägt, die ohne weiteres Unterschlagung annahm, behielt Saution und Lohn weiterbehalten. Erst am 18. Dezember treten die neuen Kunden- besucht Wirtschaften, in denen die Frau allein tätig ist, wartet ab, des Klägers ein. Dieser versicherte, er habe das Geld verloren. listen in Kraft. Ein Milchkarteninhaber, der bisher noch in teine bis er der einzige Gast ist, und wenn dann die Wirtin einmal zur Ein Beweis dafür, daß der Kläger das unterschlagen würde, lag Kundenliste eingetragen ist, weil er erst jetzt zum ersten Male eine Küche geht, sperrt er die Tür hinter ihr zu und gewinnt so Zeit, die nicht vor, konnte auch durch Vernehmung einer Zeugin, die den Milchkarte erhält, muß also von dem Milchhändler sowohl in die Ladenkasse zu plündern und zu verschwinden. Der falsche Feldgraue Verlust des Geldes als möglich bezeichnete, nicht geführt werden. alte, wie in die neue Liste eingetragen werden. erbeutete so in der Graun, Perleberger, Veteranen, Heim- und Das Gericht kam hiernach zu der Ansicht, daß eine Unterschlagung Breitestraße und in der Kastanien- Allee Beträge von 25 bis 100 M. nicht erwiesen sei und nicht erwiesen werden könne. Auf An­Der Dieb ist ein ziemlich fleiner dunkelblonder Mann mit dunkel- raten des Gerichts ging der Vertreter der beklagten Firma einen blondem Schnurrbart und blasiem, hagerem Gesicht. Vergleich mit dem Kläger ein.

Höchstpreis für Salz.

Der Oberbefehlshaber der Marken hat bestimmt: Der Höchst­preis für den Verkauf im Kleinhandel wird für ein Pfund Salz auf

in Kraft.

Die Berliner Säuglingssterblichkeit.

W. Neberschreitung des Höchpreises. In der Lichten­ berger Filiale des Herrn Ackermann, der im Felde steht, hatte eine Verkäuferin Tilsiter Käse das halbe Pfund mit 80 Pf. berechnet, während der Höchstpreis für das halbe Pfund Tilſiter Käse zur fraglichen Zeit 70 Pf. betrug. Frau Ackermann, die ihren Mann vertritt und die Aufsicht und Oberleitung der acht Geschäfts­filialen hat, war gerade zugegen, um Inventur zu machen. Als

Betriebsunfall in der Zentrale Rummelsburg . Am 20. November 14 Bf. festgesetzt. Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1916 ereignete sich bei einer Montage der Firma Kloſe im Kesselhaus der Zentrale Rummelsburg der St. E.-W. ein Unfall. Der Verunglückte zog sich eine tiefe Stirnwunde und anscheinend innere Verlegungen zu. Die erste Hilfe wurde ihm von einem Samariter des Werkes zuteil. Unbegreiflicherweise ließ man den Verletzten etwa fünf Ueber die Bevölkerungsbewegung in Berlin Stunden im Maschineniaal auf einer Krankenbahre liegen, ehe er hat das Statistische Amt der Stadt aus den eingegangenen ins Krankenhaus geschafft wurde. Das Oberschöneweider Kranken- Käufer trat ein Kriminalschuhmann auf. Nachdem die Verkäuferin Meldungen die Tabellen für September 1916 jekt zu- haus wäre in 20 Minuten zu erreichen gewesen. fammengestellt und bekanntgegeben. Sie unterscheiden sich aber der Verlegte, da er noch im Militärverhältnis steht, dem Gar- Pf. für das halbe Pfund Tilsiter verlangt hatte, fragte der von den bisherigen Monatstabellen dadurch, daß von nun an nisonlazarett überwiesen worden.

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bis auf weiteres über die Meldungen der Zu- und Abzüge Brände. Die Berliner Feuerwehr wurde am Dienstagabend und über die durch Fortschreibung gewonnene Bevölkerungs- nach der Alexanderstr. 51 gerufen, wo vor dem Hause ein 2a ft. zahl keine Angaben mehr gemacht werden. Die September- automobil in Flammen stand und der Kraftwagenführer Lüdike tabellen teilen auch die durch Vergleichung der Geborenen- und beim Versuch, die Flammen zu löschen, Brandwunden an der linken Gestorbenenzahl mit der Gesamtbevölkerung berechneten Ge- and erlitten hatte. Der Straftwagen erlitt große Beschädigungen. Ein größerer Kellerbrand beschäftigte am Dienstag die burten- und Sterbeziffern nicht mehr mit, die übrigens in- 1. Kompagnie in der Kommandantenstr. 84. Dort brannte besonders folge der zunehmenden Unsicherheit der Bevölkerungs- Badmaterial in größerer Ausdehnung unter Qualmentwidelung. fortschreibung schon lange ziemlich wertlos waren. Dagegen 3wei Küchenbrände mußten in der Weberstr. 59 und Neue bringen sie zum ersten Male- endlich!- eine besondere Wilhelmstraße Sa gelöscht werden. Sterbeziffer für die Säuglinge.

Das

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Selbstmord. In der Schliemannstr. 27 hat sich am Dienstag­mittag eine Person mit Gas vergiftet. Wiederbelebungsversuche waren ergebnislos. Die Reiche wurde beschlagnahmt.

Diese ist berechnet durch Erhöhung der Säuglingssterblich teit des Monats auf das ganze Jahr und Vergleichung mit der Zahl aller Lebendgeborenen aus den letzten zwölf Zirkus Busch. Des Bußtags wegen finden heute keine Vor­Monaten. Dabei erhält man von der jeweiligen Höhe der stellungen statt. Dafür ist für Sonnabendnachmittag eine große Säuglingssterblichkeit und ihrer Zu- oder Abnahme ein zu Sonder- Jugendvorstellung vorgesehen, in welcher die beiden reizenden treffenderes Bild als bei dem bisherigen Brauch, für die Pantomimen Die schöne Gärtnerin" mit dem hübschen Gärtnerinnen Säuglingssterblichkeit die Ziffer ihres Anteils an der Gesamt- Ballett und den lebenden Blumenbeeten und der Liftige Barbier Sterblichkeit zut berechnen, was in was in einer Zeit jähen gegeben werden, die bisher bei der Jugend sowohl wie auch bei den Absinkens der Geburtenzahl wirken Erwachsenen stets großen Jubel erregt haben. Es empfiehlt sich, für nur irreführend fonnte. denn diese Borstellung mit ihren Vergünstigungen für angehörige Kinder zeigt Ergebnis für September auch sogleich sehr deutlich, welchen Einfluß die Einlaßkarten schon im Vorverkauf zu lösen. größere oder geringere Geburtenhäufig- Gebrüder Herrnfeld- Theater. Direktor Emil Berisch hat die drei feit auf die Säuglingssterblichkeit hat. In aftige Posse mit Gesang" Der doppelte Buchhalter" zur Urauf­Berlin starben( ohne die Totgeborenen) im September 1916 überhaupt 1932 Personen, darunter nur 212 Säuglinge, während im September 1915 unter 1943 Gestorbenen noch 262 Säuglinge waren. Der Anteil der Säuglingssterblichkeit an der Gesamtsterblichkeit wäre für den diesjährigen September fnapp 11 Proz., weniger als in dem vorjährigen September,

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führung erworben. Der Text ist von Theo Halton, dem Mitautor Theaters, Friedrich Berman. von Loge Nr. 7", die Musik von dem Kapellmeister des Leffing­

Aus den Gemeinden.

mo er sich auf etwa 13 Proz. stellte. Dagegen ergibt die Neukölln. Seit dem 12. November ist die 11jährige Charlotte jetzt angewendete Berechnungsweise, die Vergleichung der Schröter aus der Wanzlichstr. 18 in Neukölln verschwunden. Das Säuglingssterblichkeit mit der Geburtenhäufigkeit, daß die Mädchen hat einen frankhaften Hang zum Umbertreiben. Aus Furcht Säuglingssterbefälle im September dieses Jahres etwa vor der Bestrafung hat es sich heimlich aus der Wohnung entfernt. Proz. der Lebendgeborenen, aber im September v. J. nur Bisher waren Nachforschungen vergeblich. Die Schülerin ist 1,10 etwa 92/3 Proz. der Lebendgeborenen ausmachten. Somit war Meter groß, von schwächlicher Gestalt, hat blondes Haar, dunkel­die Berliner Säuglingssterblichkeit im September 1916 nicht blaue Augen und war bekleidet mit dunkelblauem Faltenrod. niedriger, sondern verhältnismäßig höher als im September 1915- trok Rüdganges der Sterbefall zahl an sich von 262 auf 216.

Weißensee. Beim Spielen mit Streichhölzern verbrannt ist der 2/ jährige Pflegefohn Ernst Langner einer Frau Krieg aus der Kuglerstr. 84 zu Weißensee . Während die Frau Milch holte, verließ der Kleine fein Bett, fand in der Küche Streichhölzer und spielte damit und verbrannte sich so schwer, daß er auf dem Wege nach dem

Schußmann: 80 Pf.? Die Verkäuferin antwortete: Ja, 80 Pf. Nunmehr legitimierte sich der Schußmann. Darauf mischte sich Frau Adermann ein und sagte zur Verkäuferin: Fräulein, Sie irren sich; das Pfund kostetet nur 1,40 M., also das halbe Pfund 70 Pf. Mit der Verkäuferin, die durch eine falsche Zeitungsnotiz irregeführt sein wollte, wurde auch Frau Ackermann wegen Ueber­schreitung des Höchstpreises angeklagt und verurteilt.

Das Kammergericht verwarf die von Frau Adermann gegen ihre Verurteilung eingelegte Revision und führte aus: Das Landgericht habe als festgestellt angenommen, daß Frau Adermann aufgepaßt und von vornherein gewußt hätte, um was es sich han dele. Sie sei trotzdem solange nicht eingeschritten, als sich der Schuhmann nicht legitimiert hatte. Deshalb sei Frau Adermann mit Recht verurteilt worden. Sie sei die Vertreterin ihres Mannes im Hauptgeschäft sowohl als auch in sämtlichen Zweiggeschäften ge­wesen. Somit sei sie selbstverständlich haftbar auch für Unterlaj fungen, die sie bei Beaufsichtigung der Zweiggeschäfte sich zu­schulden kommen lasse.

Frau Winkler in Berlin die Verordnung des Berliner Magistrats Durch Ueberschreitung des Höchstpreises für BIutwurst sollte Frau Winkler in Berlin die Verordnung des Berliner Magistrats vom 9. März 1916 und das Höchstpreisgesetz übertreten haben. Das Landgericht als Berufungsinstanz erkannte auf eine Geldstrafe von 450 M. Es handelte sich um folgendes: Frau W., die in Berlin ein Fleischwarengeschäft betreibt, hatte von der Firma Weidner in Stettin Blutwurst bezogen, die mit einigen Stüden Zunge durch­fett war. Sie selber mußte die Wurst mit 3,20 M. für das Pfund bezahlen. Der Vertreter der Stettiner Firma sagte ihr, sie dürfe diese Wurst das Pfund mit 3,80 M. in Berlin als pommersche Deli­kateßwurst verkaufen, wenn sie mit Plomben versehen sei. Die Stettiner Firma lieferte auch Blomben dazu. Frau W. hat nun die Wurst mit 3,80 m. verkauft. Ihre Verurteilung wurde vom Landgericht damit begründet, daß die Wurst lediglich als Blutwurst zu gelten habe, für die nach der Berliner Magistratsverordnung der Höchstpreis 2,50 M. pro Pfund betrug. Auf die Ausnahmebeſtini­mungen der Magistratsverordnung, die feinere Fleischwaren be­treffen, fönne sich die Angeklagte nicht berufen. Jene Ausnahmen bezögen sich nur auf Schinken und Dauerwurst. Hier käme es daher lediglich darauf an, ob die fragliche Blutwurst mit einigen Stüdchen Bunge als Dauerwurst anzusehen sei. Das müsse verneint werden. Also sei der Höchstpreis für Blutwurst von Frau W. durch das Verlangen eines Preises von 3,80 M. überschritten worden. Die Angeklagte hätte fich auch nicht auf die Aeußerungen des Vertreters der Stettiner Firma verlassen dürfen. Sie hätte sich über die geltenden Bestimmungen der Magistratsverordnung, die übrigens ganz klar seien, informieren müssen, eventuell unter Inanspruch­nahune des Rates sachverständiger Leute. Indem sie es nicht ge­tan habe, hätte sie fahrlässig gehandelt.

Das Kammergericht berwarf die von der Angeklagten gegen

dem

Nebenbei bemerkt: selbstverständlich dürfen aus dem Ergebnis eines einzelnen Monats teine weitgenden Schlüsse gezogen werden, weil gerade für Krankenhause starb. die Säuglingssterblichkeit die Zufälle der Witterungsgestaltung Friedrichshagen . Fast alle östlichen Vororte Berlins haben sich dies Urteil eingelegte Revision, weil ohne Rechtsirrtum Fahrlässig von großem Einfluß sein können. Im September vorigen im Laufe der Jahre zu ansehnlichen Industrieorten entwidelt. Su feit und leberschreitung des Höchstpreises festgestellt sei. Ob die Jahres war in Berlin die Säuglingssterblichkeit ungewöhnlich den wenigen Vororten, die sich bisher den Charakter eines reinen verhängte Strafe angemessen war, unterliege nicht der Nachprüfung gering, so daß gegenüber ihr diejenige des diesjährigen Sep- Wohnortes bewahrt haben, gehört vor allem Friedrichshagen . des Kammergerichts. Im gefeßlichen Rahmen aber halte sie sich. Diese Vorortgemeinde will nun auch für die Zukunft die Industrie Ueberschreitung der Höchstpreise bei dem Verkauf von Kalbs­tember ungünstiger erscheinen muß, als sie ist. Dafür hatten ausschließen. Vor einiger Zeit haben zwar die Albatroswerte in schnitzel wurde der Sälächtermeistersfrau Adele Naufe aus der August und Juli im vorigen Jahr eine verhältnismäßig höhere Johannisthal die Genehmigung erhalten, auf Friedrichshagener Ge- Mommsenstraße in Charlottenburg vor der 1. Straffammer des Säuglingssterblichkeit als in diesem Jahr. biet eine Zweigniederlassung zu errichten, die Gemeindevertretung Landgerichts III zur Last gelegt. Die Angeklagte batte, als ein hat aber die Genehmigung nur mit Rücksicht auf die Kriegsverhält Kunde ohne jeden Zufak Scnigel" verlangte, von ihm 8 M. für Neue Beitragsmarken für die Invalidens und nisse ausgesprochen und nur für die Dauer bis zu drei Jahren nach das Pfund Kalbsschnigel gefordert, während der Höchstpreis nur Beendigung des Krieges. Die Angeklagte erklärte sich zu Hinterbliebenenversicherung. 6 M. dafür beträgt. Jm Reichsanzeiger" vom 21. November erläßt das Reichs Spandau . Eine arge Enttäuschung mußte ein Berliner Ein- Preise von 8 M. berechtigt, da das von ihr zu verkaufende aus einem besonderen und bevorzugten Teile, versicherungsamt, Abteilung für Kranken-, Invaliden- und Hinterbrecher erleben, der sich Spandau zum Schauplatz seiner Tätigkeit Fleisch bliebenenversicherung , ausführliche Bestimmungen über die Ausgabe auserwählt hatte. Als er gegen 1 Uhr nachts die Breite Straße dem Filet oder sogenannten langen Stüd" bergestammt habe. Das neuer Beitragsmarken. Danach sind von jeder Versicherungsanstalt auf und abschritt, um eine Gelegenheit auszubaldowern, fab er vor Schöffengericht erkannte auch deswegen auf Freisprechung, wogegen einem Schaufenster einen Mann stehen, der sich sehr angelegentlich der Amtsanwalt jedoch Berufung einlegte. Die Straffammer fam vom 1. Januar 1917 ab in jeder der fünf Lohnklassen Marken für die Auslagen betrachtete. Da das Aeußere des Mannes auf den auch zu einer anderen Ansicht und erkannte auf 500 Mart eine Woche, für zwei Wochen, und für dreizehn Wochen auszugeben. Einbrecher einen vertrauenswürdigen Eindruck" machte, sprach er Geldstrafe. Wenn die Angeklagte auch nach dem Gutachten Der Geldwert der Marken beträgt für eine Woche 18, 26, 34, ihn, in der Meinung, einen Bunftgenossen vor sich zu haben, an. der Sachverständigen berechtigt sei, 8 Mark für das Pfund 42 und 50 Pf. Für die Zeit nach dem 1. Januar 1917 find aus Seine Erwartung schien ihn nicht getäuscht zu haben, denn der neue Kalbsichnißel zu nehmen, falls es aus den genannten Teilen schließlich die neuen Marken zu verwenden. Nur zum Zwede der Bekannte erwies sich als ziemlich unterrichtet und ging auch sofort herrühre, so sei sie doch verpflichtet, diesen Umstand den Käufern nachträglichen Beitragsleistung für die vor dem 1. Januar 1917 auf den Vorschlag ein, gemeinsam ein Ding zu drehen". Erfreut, besonders mitzuteilen, und dürfe nicht ohne weiteres diefen Preis einen Helfershelfer gefunden zu haben, wurde der Berliner ge- fordern, wenn jemand einfach Schnitzel" verlange. Hierunter feien liegenden Zeiten können die alten Marken noch verwendet werden. sprächig und plauderte viel aus seiner bewegten Laufbahn aus. Als die gewöhnlichen Teile aus der Keule zu verstehen, für die der Höchst­er gerade mehrere Einbrüche in Spandau , die er vor furzem preis von 6 M. ir. Betracht komme. verübt hatte, in allen Einzelheiten geschildert hatte, bereitete ihm der neue Freund eine böse Enttäuschung, indem er sich als Kriminal­beamter auswies und ihn festnahm.

Amerikanische Kriegshilfe.

Gerichtszeitung.

Die Klage des Zeitungsjungen.

Maffenprozesse gegen den Deutschen Kurier".

Die American Association of Commerce and Trade in Berlin ( Amerikanische Handelskammer) teilt uns folgendes mit: In den Die zuständgie Abteilung des Amtsgerichts Berlin- Mitte hatte Berliner Zeitungen erschien neulich ein Artikel über die segensreiche sich in der gestrigen Sißung ausschließlich mit Prozessen gegen Tätigkeit der amerikanischen Hilfsaktion, der den Anschein erweden den Deutschen Kurier" zu beschäftigen. Den erschienenen Gläu könnte, daß die Hilfstüche nicht mehr im Gange ist. Wir möchten bigern bot sich gleich zu Beginn der Verhandlung eine unangenehme darauf aufmerksam machen, daß die Hilfsküche seit dem März 1916 leberraschung, als der erschienene Liquidator Schick erklärte, daß wieder eröffnet ist und jeden Tag 200 bis 300 deutschen Krieger­schon im Jahre 1915 der Verlag des Deutschen Kurier" an den frauen und Waisen ein warmes Mittagessen gibt. Bon amerikanischen r. Einer der kleinen Zeitungsverkäufer, die ihre Blätter in den Abgeordneten Wachhorst de Wente übergegangen sei. Die Ent­Freunden sind ganz erhebliche Summen zur Verfügung gestellt, die uns ermöglichen, dieses Werk der Wohltätigkeit fortzulegen. Die Straßenbahnwagen feilbieten, erſchien unter dem Beistand feiner pörung darüber unter den Gläubigern, zu denen auch eine große Amerikanische Hilfsküche, Alexandrinenstraße 110, hat ihr Heim in Mutter als Kläger vor dem Gewerbegericht. Die Firma Straßen- Anzahl von Schriftstellern gehört, war um so größer, als noch im schönen und großen Räumlichkeiten, welche die Rotophot- Gesellschaft bahn- Zeitungsvertrieb" hatte den Jungen entlassen und seine Mai 1915 die preßgesetzlich vorgeschriebenen Vermerke den Anschein hochherzigerweise der Assoziation zur Verfügung gestellt hat. Speise- Raution im Betrage von 5 M. sowie 75 Bf. von feinem Sohn ein- erweden mußten, als ob die Deutsche- Kurier- Aktiengesellschaft" Auf Vor­farten werden, wie bisher, durch den Nationalen Frauendienst behalten. Den Lohnabzug begründete der Vertreter der beklagten Teilhaberin sei. Durch diese irreführenden Angaben sind Schrift­Firma damit, daß der Kläger eines Nachmittags nicht ge- steller mit Beträgen von 30 M. an geschädigt worden. arbeitet habe. Für die Behauptung konnte sich die Firma schlag des Richters nahmen sämtliche Beteiligten sofort die Klage Am Totenfest, wo eine größere Wanderung nach den Friedhöfen nur darauf berufen, daß der Kläger die gefüllte Zeitungstaiche gegen die Deutsch - Kurier- Aktiengesellschaft zurüd und erhoben fie Das Gericht erachtete diesen gleichzeitig gegen den Abgeordneten Wach horst de Wente, stattfindet, hat sich die Arbeiter Samariterfolonne von der Tour zurückgebracht habe. Berlins entschlossen, auch in diesem Jahre mit ihren Mitgliedern Umstand nicht als Beweis, da doch die Angabe des Klägers, er babe dessen Vertreter die Forderungen anerkannte. Wegen einer fehlen= die Friedhöfe zu besetzen, um bei Unfällen zur Hand zu sein. Die trotz Angebot nichts loswerden können, nicht widerlegt werden könne. den Vollmacht können die Anerkenntnisurteile erst am 24. Novem­Arbeiter- Samariter und Samariterinnen sind erkennbar an weißer Aus dem schriftlichen Arbeitsvertrage wurde festgestellt, daß keiner ber berkündet werden.

verteilt.

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