Nr. 325.
33. Jahrgang.
2. Beilage des„ Vorwärts " Berliner Volksblatt. Suntag, 26. November 1916.
Das Dienstpflichtgefeh im Hauptausschuß.
75. Sibung, Sonnabend, den 25. November, nachmittags 3 Uhr.
Am Bundesratstisch: Dr. Helfferich.
Präsident Dr. Kaempf:
Tiefbewegt haben sich in den letzten Tagen unser aller Blicke nach dem Kaiserschloß in Schönbrunn gerichtet, wo Sr. Majestät der Kaiser und König Franz Joseph im ehrwürdigen Alter die Augen zur letzten Ruhe geschlossen hat. Welch ein Lebensweg ist damit zu seinem Endziel gekommen! Im jugendlichen Alter von 18 Jahren während einer die Geister aufrührenden Revolution auf den Thron gelangt, schließt er seine Herrschertätigkeit mitten in dem Weltkriege, den das Schicksal dazu bestimmt hat, völkerumwälzend die Geschicke der Nationen zu beeinflussen. Was zwischen dem 2. Dezember 1848 und dem 21. November 1916 gelegen, umfaßt mehr, als ein einzelnes Menschenleben umfassen tann. Schwere Sorgen und Schicksalsschläge, aber auch große Gedanken und Taten haben das Leben dieses altehrwürdigen Monarchen ausgezeichnet. An seiner Bahre stehen die Völker der österreichisch- ungarischen Monarchie, steht das deutsche Volk zu sammen mit denen des osmanischen Neichs und Bulgariens , um ihre Huldigung darzubringen den Manen des Monarchen, der länger als ein Menschenalter treue Bundesgenossenschaft gehalten und all sein Bestes eingesetzt hat, um die Völker zu dem zu führen, um was wir fämpfen, nämlich Unabhängigkeit, Freiheit und Selbständigkeit der Nation. Ehre dem Andenken des dahingeschiedenen treuen Bundesgenossen, des dahingeschiedenen Monarchen!( Die Abgeordneten haben die Ansprache stehend angehört.)
Das Haus tritt in die Tagesordnung ein. Die auf der Lagesordnung stehenden Petitionen werden jämtlich ohne Debatte erIcdigt. Präsident Dr. Kaempf schlägt vor, die nächste Sihung abzuhalten Mittwochnachmittag 2 Uhr mit der Tagesordnung: Erste Beratung des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst. Abg. Gröber( 3.) beantragt, auch die zweite Lesung dieses Gejezzentwurfs auf die Tagesordnung zu sehen.
Abg. Ledebour( Soz. Arbg.):
Das ist nur zulässig mit Zustimmung des ganzen Hauses. Im Einvernehmen mit meinen Freunden
erhebe ich deshalb Einspruch,
weil wir in diesem ganzen Verfahren, das durch den jetzigen Antrag Gröber noch eine ausdrückliche Bekräftigung erhält, in diesem Berfahren, den Reichstag nicht in erster Linie über die Prinzipien des Gesetzes im voraus sich aussprechen zu lassen, den Versuch erblicken, zu verhindern, daß die Bevölkerung unseres Landes über den Gesehentwurf von ungeheuerster Wichtigkeit so früh und so gründlich wie möglich aufgeklärt wird. Nach unserer Auffaſſung muß das Gefch, wenn es Gefehestraft erlangen follte, samkeit haben, die Arbeiterschaft des Rechtes und der Verfügung über ihre Arbeitskraft zu berauben, sie der vollkommenen Knechtung und Ausbeutung zu überliefern.( Gr. Unruhe rechts; Rufe: Zur Geschäftsordnung! Glocke des Präsidenten.) Das muß die Wirkung sein.( Präsident Kaempf läutet andauernd mit der Glocke, worin die letzten Worte des Redners verloren gehen.) Abg. Bassermann( natl.):
Tage vorgenommen wird, so würde die Einzelberatung damit übers Anie gebrochen werden. Sie würden durch die Vorbesprechung innerhalb der Kommission eine fertige Arbeit machen, die ohne viel Reden vom Plenum des Hauses sanktioniert werden soll. Sie selber reden von der ungeheuren Bedeutung dieser Vorlage, und alle stimmen darin überein, daß ein Gesetz von solcher Tragweite überhaupt noch nicht durch den Deutschen Reichstag gegangen ist. Da ist es unverantwortlich von Ihnen gegenüber dem Volke ( Große Unruhe rechts. Glocke des Präsidenten. Die letzten Worte des Redners gehen in der Unruhe verloren.)
Graf Westarp( fons.):
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Troß dem Abg. Ledebour werden wir die Verantwortung für das Verfahren, in dem wir glauben, das Gesetz zustande bringen zu müssen, zu tragen wissen. Denjenigen, die wie der Abg. Ledebour in dieser Weise glauben, schon jetzt gegen das Zustandekommen des Gesezes Einspruch erheben zu fönnen, müssen wir die Verantwortung dafür überlassen, daß sic ein Gesek zu verhindern suchen, daß als entschlossene, mutige Tat zur Stärkung unseres Heeres und zur Herbeiführung des Sieges und des Friedens dienen soll. Gerade bei der Bedeutung des Gesetzes und unter Berücksichtigung des Umstandes, daß das Gejez bereits seit Donnerstag bekannt ist und wir Gelegenheit haben, es gründlich durchzuberaten, ist dies Verfahren durchaus gerechtfertigt.
Abg. Ledebour( Soz. Arbg.):
Der Antrag, auf die Tagesordnung am Mittwoch außer der ersten auch die eventuelle zweite Beratung des Gesetzes zu stellen, wird gegen die Stimmen der beiden sozialdemokratischen Fraktionen angenommen. Nächste Sibung Mittwoch 2 Uhr. Schluß 4 Uhr.
Kleine Anfragen im Reichstag. Ich erhebe gegen diese Ausführungen den entschiedensten Widerspruch. Die bisherigen Borbesprechungen haben die Im Reichstag sind zwei neue Anfragen eingelaufen. Abg. ganze große Wichtigkeit dieser Vorlage bereits bewiesen. Es ist Ulrich( Soz.) fragt an, was der Reichsfanzler gegen die der kein Zweifel, daß es vaterländische Pflicht ist, die tunlichst schnelle Portefeuilleindustrie drohenden Gefahren, die entstanden Verabschiedung dieser Vorlage zu fördern. Es empfiehlt sich nicht, sind durch Beschlagnahme von Ziegen-, Schaf- und Kalbfellen, zu die Vorberatungen in der Kommission jetzt zu unterbrechen, daher tun gedenkt. Der Abg. Bassermann( natl.) bittet um Ausist der Vorschlag des Herrn Präsidenten, der Kommission noch zwei funft über die näheren Vorgänge und die Haltung der griechischen Tage Spielraum freizulassen, durchaus gerechtfertigt. Im übrigen Regierung bei der Austreibung des deutschen Getann nach§ 21 der Geschäftsordnung die erste und zweite Be- sandten aus Athen durch den französischen Admiral Fournet. ratung in derselben Sizung mit Stimmenmehrheit bei Feststellung
oder Heer gefährdet oder ein öffentlicher Notstand anderer Art herbeigeführt, so hat schon im Interesse der öffentlichen Sicherheit jedermann die Pflicht, nach seinen Kräften auch außerhalb seines Wohnortes Arbeitshilfe zu leisten.
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§ 2. Ein verpflichtender Notstand ist ohne weiteres anzu nehmen, wenn die Verwaltungsbehörde unter Hinweis auf die vorliegende Verordnung zur Arbeitshilfe auffordert.
§ 3. Wer der Arbeit nicht Folge leistet, kann zur Arbeitshilfe zwangsweise herangezogen werden.
§ 4. Wer zur Arbeitshilfe herangezogen ist und die Uebernahme der Arbeit oder die Fortsetzung der übernommenen Arbeit verweigert, wird, wenn nicht nach den bestehenden Gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, auf Grund des§ 9b des Belagerungszustandsgesetzes vom 4. Juni 1851, des§ 1 des Gesetzes vom 10. Dezember 1915 mit Gefängnis bis zu einem Jahre, beim Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder Gefängnisstrafe bestraft. Der Weigerung ist die Einstellung und die Vernachlässigung der Arbeit gleich zu achten.
Mez, den 16. November 1916.
Der Gouverneur: b. Owen, General der Infanteric."
das neue Gesetz gegen den Belagerungszustand schüßen.
am
Ein gleichlaufender Erlaß ist auch in Straßburg erschienen. Nach diesem Vorbild ist zu befürchten, daß auch dann, wenn das beabsichtigte Reichsgesetz erlassen sein wird, einzelne GencAbg. Frhr. v. Gamp( Deutsche Fraktion): zalkommandos sich die Befugnis herausnehmen werden, das Gesetz in Herr Scheidemann meinte, wir sollten die erste Lesung ab- einzelnen Bestimmungen aufzuheben oder in manchen Punkten zu er warten und eventuell nach Schluß der ersten Lesung den Antrag gänzen. Dann fragt der Redner an, ob zu der Vaterländischen Dienstauf zweite Lesung stellen; wenn dann der ganze Neichstag zu pflicht auch die Tätigkeit als Geistlicher gehöre. stimmt, könnte die zweite Lesung sofort erfolgen. Glaubt der Abg. Der Präsident des Kriegsamts erklärte, daß die Seelsorge un Scheidemann wirklich an die Möglichkeit, daß die Herren von der angetastet bleibe durch das neue Gesetz. Die Personen, die auf Grund Sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft dem Antrag zustimmen des neuen Gesetzes zur Vaterländischen Dienstpflicht herangezogen werden? Wir haben ja schon gehört, daß die Herren entschieden werden, bleiben Zivilpersonen und unterstehen den Zivilwidersprechen. Wenn Sie also die Möglichkeit für die zweite Lesung gesehen, nicht aber den militärischen Gesehen. Jedoch ist eine Aushaben wollen, so müssen Sie sich unserem Vorschlag anschließen. nahme vorhanden, wenn diese Personen zum Heeresgefolge zählen. Wir haben dann die Möglichkeit, die zweite Lesung stattfinden zu Dann kommen sie, wie es stets in solchen Fällen geschieht, unter die lassen, sind aber nicht dazu gezwungen. Wir haben in der Kom- Militärgesetze. Der Erlaß des Gouverneurs von Meh sei ihm unmission den Wunsch nach Verständigung bewiesen und sind auch der bekannt. Der Gouverneur jei augenblicklich hier und werde noch heute Verständigung mit den Sozialdemokraten nicht sehr fern. Aber mit über die Sache gehört werden. Ist aber einmal das beabsichtigie den Herren von der Sozialdemokratischen Arbeits- Reichsgesetz in dieser Sache erlassen, dann fann ohne die Zustimmung gemeinschaft gibt es ja teine Verständigung. des Reichstags auch von den einzelnen Generalfommandos nichts gc ändert werden. Abg. David( Soz.) begrüßt die Erklärung des Präsidenten des Graf Westarp glaubt, uns die Verantwortung zuweisen zu Kriegsamts in bezug auf das Verhältnis der Generalfommandos müssen dafür, daß das Gesez eventuell nicht zustande kommt. zu dem neuen Gesetz. Aber diese Erklärung genüge nicht. Diese Verantwortung tragen wir mit gutem Gewissen. Die Diffe- Wir müssen renz zwischen uns besteht darin, wie wir die Wirkung dieses Gejezes beurteilen. Graf Westarp glaubt, die Kriegführung würde durch das Gesetz erleichtert werden. Nach unserer Ansicht ist das Ein solches Verfahren wie in Metz sei geradezu ungeheuerein Irrtum. Alles, was Sie durch das Gesetz glauben erreichen zu lich und unerträglich. Wir billigen den Zweck des Gesetzes, fönnen, läßt sich auch auf anderem Wege erreichen. Aber die aber in dieser Form, wie der Entwurf jetzt vorliegt, sei er Wirkung, daß den Arbeitern das freizügigkeits- für uns un annehmbar, weil in dieser Form der Zweck des recht genommen wird...( Schlußrufe und andauernd Glocke Gesetzes nicht erreicht werden kann. Auch könne dem Reichstag nicht des Präsidenten, so daß die weiteren Ausführungen des Redners zugemutet werden, auf sein gesetzgeberisches Recht zugunsten des verloren gehen.) Bundesrats zu verzichten. Das steht im Widerspruch mit unserer Pflicht als Volksvertreter. Dadurch, daß der Reichstag 4. August 1914 dem Bundesrat das Ermächtigungsgesetz gewährt hat, habe er einen sehr großen Fehler begangen. Dies Verfahren hat sich durchaus nicht bewährt, denn der wirklich regicrende Bundesrat ist das preußische Staatsministerium, sind die Herren Eisenbahnminister Breitenbach, Landwirtschaftsminister Schorlemer und die anderen Herren. Der Erlaß des Eisenbahnministers gegen den Eisenbahnerverband sei keine preußische Angelegenheit allein, sondern er beweise, wie auch in Zukunft nach Inkrafttreten des beabsichtigten Reichsgesehes die Herren im Bundesrat wirken werden. Und diese Herren sind stärker als der Reichskanzler und als der Präsident des Kriegsamts. In der Sache selbst sei das Verhalten des preußischen Eisenbahnministers das denkbar kurz sichtigste. Der in Betracht kommende Verband denke gar nicht daran, während des Krieges in einen Streif einzutreten. Das habe sein Verhalten und das Verhalten der deutschen Arbeiter überhaupt aufs Klarste bewiesen. Die preußische Verwal tung aber wolle sich nicht damit begnügen, sondern den Verband zwingen, über den Stock zu springen. Die preußische Verwaltung sei in bezug auf die psychologische Behandlung des eigenen Volkes und anderer Völker unter aller Kritif. Aus dem beabsichtigten Gesetz werden viele Beschwerden entspringen. Sollen wir dann In der Fortsetzung der Besprechung der Vaterländischen Dienst- den Beschwerdeführern antworten: Wir können nichts machen? pflicht trat Abg. Behrens( Deutsche Fraktion) entschieden der Be- Wir haben unsere Rechte preisgegeben? Nein! Der Reichstag Hauptung entgegen, daß die Arbeiter das beabsichtigte Gesez, wie es muß bei der Ausführung des Gesetzes dauernd und planmäßig sich nach dem Entwurf gestalten würde, als ein Ausnahme- mitwirken, nur so könne die ungeheure Leistung erreicht werden, gesez gegen die Arbeiter auffassen, vielmehr werde es, und die beabsichtigt wird. In dieser Beziehung sei England ein zivar mit Recht, aufgefaßt als ein Ausnahmegesek gegen die Vorbild. Dort seien gewaltige Leistungen erreicht, aber nur Drüdebergerei. Als solches könnte es sehr segensreich wirken, durch enges Zusammenarbeiten der Regierung mit der Volksverwenn es zweckmäßig durchgeführt werde. Dabei müßte auch auf die tretung. In Deutschland leider ist die Reichsleitung ganz und fleinen Geschäftsleute Rücksicht genommen werden. Dann begründete gar nicht von der Mitarbeit des Reichstages erbaut. Sie betrachte der Redner eingehend die Forderungen der Gewerkschaftsführer. Ganz das Hineinreden des Reichstags als mehr oder weniger überflüssig besonders wendete er sich gegen die Einwendungen, die in bezug auf und ist zufrieden, wenn der Reichstag nicht versammelt ist. Notdie allgemeine Einrichtung der Arbeiterausschüsse gemacht wendig ist auch eine Frist bestimmung des Gesetzes. Daher werden. Diese Einrichtung sei bereits in vielen Betrieben vorhanden sei zu verlangen eine Bestimmung, nach der das Gesez am 1. Juli und habe sich, wo sie sachgemäß durchgeführt werde, durchaus bewährt. 1917 außer Straft tritt, falls der Reichstag nicht vorher das Außer Nur einige ganz große Betriebe im Ruhrbezirk sträuben sich gegen krafttreten beschlossen hat. Die Erfahrung mit dem Gesetz wird Ich möchte vorschlagen, es bei dem Vorschlag des Herrn Präsi - diese Einrichtung. Es liege gar kein Grund vor, daß für diese Herren zeigen, wo die bessernde Hand anzulegen ist. Daher muß nach ein Ausnahmezustand erhalten werde.( Zuruf von Konservativen: einigen Monaten unter allen Umständen dem Reichstag Gelegen denten zu belassen, nur die erste Lesung auf die Tagesordnung zu Auch in der Landwirtschaft!) Auch in der Landwirtschaft heit gegeben werden, das Gesetz von neuem zu besprechen und zu setzen. Wir haben alle den dringenden Wunsch, ich glaube, alle würden Arbeiterausschüsse durchaus jegensreich bestimmen, unter welchen Aenderungen das Gesez wieder in Kraft Parteien, daß über dies Gesez sehr ausführlich geredet wird. Er- wirken. Die Ausdehnung des Gesetzes auf die Frauen habe ganz bleiben kann. Wenn die Regierungen wissen, daß das Gesetz begibt sich die Möglichkeit, am Mittwoch bereits in die zweite Lejung besondere Bedeutung für die Landwirtschaft. Auch er müſſe be- fristet ist und über das längere Inkraftbleiben des Gesetzes mit einzutreten, so kann das, wenn kein Widerspruch erfolgen sollte stätigen, daß ein Teil der Frauen sich der sittlichen Pflicht dem Reichstag eine Verständigung herbeigeführt werden muß, so ( Zuruf rechts), geschehen. Wenn Sie aber heute mit Mehrheit be- zur Arbeit entzieht. Trozdem sei es sehr zweifelhaft, ob der werde dieses schon sehr segensreich wirken in bezug auf die Durchschließen, daß wir beide Lesungen auf die Tagesordnung sehen, so ang für die Frauen angemessen sei. führung des Gesetzes gleich in den ersten Monaten. Die von den macht das von vornherein einen Eindruck, von dem wir sicher nicht Der Vorsitzende, Abg. Spahn, schlägt vor, die allgemeine Be- Gewerkschaftsvertretern vorgeschlagenen Sicherheiten gegen wünschen können, daß er irgendwo entsteht. Ergibt sich die Mög- sprechung möglichst zu beenden, dann zunächst die Mitwirkung des Willkürmaßnahmen der Unternehmer müssen unter allen lichkeit, besteht der Wunsch, wird kein Widerspruch erhoben( Erneute Reichstags bei der Durchführung des Gesetzes zu erörtern und hierauf Umständen in das Gesetz hineinkommen. Auch für die LandBurufe rechts). Wollen Sie dann in die Beratung eintreten, wenn die Arbeiterrechtsfrage. Abg. Dittmann erhebt Einspruch da- arbeiter sind diese Sicherheiten unbedingt notwendig. Wenn der der heftigste Widerspruch gegen, daß überhaupt vor der ersten Lesung im Plenum eine Spezial- Landwirtschaft mehr und billigere Arbeitskräfte zwangsweise zugeberatung stattfinde. Die allgemeine Besprechung sollte heute beendet führt werden sollen, dann müssen sich auch die Landwirte in den werden, dann könnte am Montag die erste Lesung im Plenum statt- Dienst der Gesamtheit stellen und nicht allein in ihren Geldbeutel finden. Am Dienstag könne dann der Ausschuß zusammentreten arbeiten. Unerläßlich ist eben eine Bestimmung, durch die der und in die Spezialberatung eintreten. Die Abgg. Gröber und Ebert stimmten dem Vorschlage des Präsidenten zu. Selbstverständlich seien Beschlüsse ausgeschlossen. Wenn die Aussprache zu einem praktischen Ergebnis führen solle, könnte nicht anders verfahren werden. Darauf stellt der Präsident fest, daß in dieser Weise verfahren werde. Abg. Mayer- Kaufbeuren( 3.): Vor allen Dingen ist es notwendig, die Rechtsgrundlage des neuen Gesetzes klar und bestimmt festzulegen. In Metz sei folgende Verordnung betr. Notstandsarbeit erlassen worden:
der Tagesordnung beschlossen werden. Ich würde vorschlagen, an
Gefichts der hohen Wichtigkeit der Vorlage und der Notwendigkeit. Die Verhandlungen im Haupt
zu einer möglichst schleunigen Verabschiedung zu kommen, für die fich auch unsere Heeresleitung mit wünschenswerter Energie eingesetzt hat, dem Antrag zuzustimmen, die erste und zweite Lesung am nächsten Mittwoch zu verbinden.
Abg. Gröber( 3.):
Es ist mir natürlich nicht in den Sinn gekommen, mit meinem Antrag die erste Lesung irgendwie beeinträchtigen zu wollen, wie Abg. Ledebour mir dies unterstellt hat.
Abg. v. Payer( Vp.):
Der Antrag verlangt ja nichts weiter, als die Möglichkeit zu schaffen, am Mittwoch auch in die zweite Lesung einzutreten. Wenn die erste Lesung eröffnet ist eine schöne Perspektive für dieselbe ist ja durch die Ausführungen des Abg. Ledebour uns bereits eröffnet worden( Heiterkeit) so können wir uns dann immer noch schlüssig machen, ob wir in die zweite Lesung eintreten Abg. Scheidemann( Soz.):
wollen.
Dagegen erhoben wird?( Buruf rechts: Gine Person genügt!) Das ist ganz einerlei, ich möchte auch nicht, daß irgend jemand sagen tann, er sei hier im Hause vergewaltigt.( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Deshalb bitte ich es, dabei zu belassen, daß nur die erste Lesung auf die Tagesordnung gesetzt wird.
Abg. Ledebour( Soz. Arbg.):
Die Ausführungen der Herren Abgg. Gröber und Bassermann laffen keinen Zweifel darüber, wie es fommen würde, wenn ihr Antrag angenommen wird. Schon die sogenannten Vorbesprechungen in der Budgetkommission haben gezeigt, welch ungeheure Wichtigkeit auch den einzelnen Paragraphen der Vorlage innewohnt, und daß ohne gründliche Einzelberatung über die Wirfung und die Tragweite dieſes Geſeßes gar keine Klarheit geschaffen werden kann. Wenn nun die erstes und zweite Lejung an einem
=
ausschuß.
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„ Auf Grund des Gesetzes vom 4. Juni 1851 wird hiermit verordnet: § 1. Wird durch Mangel an Arbeitskräften die ausreichende Beschaffung eines. Gegenstandes des notwendigen Bedarfs für Volt
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Profit der Unternehmer begrenzt werde. Andere Kreise müssen infolge des Krieges auch schwere materielle Opfer bringen, nur für die Unternehmer gelte noch der Grundsah, daß sie während des Krieges höhere Profite einstecken dürfen als im Frieden.
Staatssekretär Helfferich: Daraus, daß, abgesehen von der einen Ausnahme, die der Präsident des Kriegsamts angeführt hat, alle Personen im Vaterländischen Hilfsdienst den Zivilgeseßen unterstehen und nicht den Militärgesehen, ergibt sich auch, daß sie feinen Anspruch auf Familienunterstübung haben; denn diese Familienunterstützung ist nur bestimmt für Militärpersonen. Abg. David hat ohne Grund sich so scharf gegen