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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 108.

Gerichts- Bettung.

Wucherprozeß Wildenote und Genossen.

Sonnabend, den 12. Mai 1894.

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11. Jahrg.

Aehnliche Gelbgeschäfte haben die Setondelieutenants Ueberschreitung ihrer Amtsbefugnisse durch unbefugtes Umhers V. Wense Lüneburg, v. Nathusius , v. Roon, schnüffeln und grundloses Einschreiten das Publikum in uns v. Steinbrück, v. Lewandowski, Graf Bülow gehöriger Weise, fie scheine viel Zeit zu haben, daß sie sich auf Offiziere und Militärbeamte waren als Zeugen in einem Wucher- wig- Hannover , Lieutenant Zwanzig Hörter, Marine- Lieutenant Kretschmann, von Hell- folche Mäßchen( mit Bezug auf einen Vorgang, der sich später prozeß vorgeladen, der ursprünglich ein Anhängsel des Wucher- Lieutenant v. Feldberg - Hannover , Dedoffizier Buhr in strafe von 100 m. event. 20 Tage Gefängniß. Das andere Mal von Herzfeld, Premier als unwahr herausstellte) einlaffe. Hierfür erhielt er eine Geld­und Spielerprozesses in Hannover war, von diesem aber ab Siel, mit Wildenow gemacht. Es handelt sich in den meisten hatte er den Gemeindevorsteher Werner in Stadebeul durch eine getrennt wurde. Die Verhandlung fand vor der neusten Straf. Fällen um nicht sehr hohe Summen. Die Offiziere erklärten in Notiz beleidigt, in der er eine Verfügung des W., betreffend den fammer des hiesigen Landgerichts I statt. Den Vorsitz führte der Mehrzahl, daß sie sich in einer Nothlage im Sinne des Arbeiterverein, angriff und fragte: Wie kann man einem Menschen Landgerichtsdirektor Hoppe, die Anklage vertrat Staatsantoalt Wuchergefehes nicht befunden haben. Die Wechsel gab Mildenow fo etwas übertragen, der nicht einmal die wichtigsten Bestim Strehler, als Vertheidiger war Rechtsanwalt Dr. Goß außer an seine Mitangeklagten in vereinzelten Fällen auch an die mungen des Strafgesetzbuches kennt. mann zur Stelle. Auf der Anllagebant faßeu: der Kaufmann Raufleute Beltzer und Treuherz. Der Gemeindevorstand Max Franz Gustav Wildenowo aus Berlin , der Bigarren­scheint die Ansicht zu haben, daß sein Gebot das oberste Gesetz fabrikant Michael Mosterts und der Kaufmann Wilhelm daß er nach Einleitung der Untersuchung sich verborgen hielt, von einem Monat, weil das Verfahren des Vorstehers nach dem Wildenow hat sein schlechtes Gewissen dadurch bekundet, sei. Wegen dieser Notiz erhielt Eichhorn eine Gefängnißstrafe Mosterts zu Goch , Kreis Cleve. Wildenow ist angeklagt: feine Bücher und Korrespondenzen beseitigte und erst auf grund sächsischen Bereinsgesetz völlig forrekt gewesen sei. Die Res unter Ausbeutung der Nothlage bezw. des Leichtsinns und der einer anonymen Anzeige verhaftet werden konnte. Er befindet vision des Angeklagten hatte den Erfolg, daß das Urtheil des Unerfahrenheit Anderer für Darlehne, bezw. im Falle der Stun sich seit dem 13. Mai v. J. in Untersuchungshaft. dung von Geldforderungen sich Vermögensvortheile haben ver­sprechen, bezw. gewähren lassen, welche mit dem üblichen Zinsfuße in auffallendem Mißverhältnisse standen und zwar wechselmäßig und gewerbe und gewohnheitsmäßig. Die Gebr. Mosterte follen wiffentlich solche Forderungen erworben und die wucherischen Vermögensvortheile geltend gemacht haben.

den

Landgerichts in Dresden , heute vom Reichsgericht aufgehoben dung des ersten Erkenntnisses in bezug auf die§§ 186 und 193 und die Sache dorthin zurückverwiesen wurde, weil die Begrün­Str.-G.-B. theils widerspruchsvoll, theils unklar sei.

Sosiale teberlicht.

Maurermeisters Herrn Kurz, Bülowstraße an der Lutherkirche, Gemaßregelt wegen der Maifeier. Auf dem Bau des wurden 16 Bauarbeiter gemaßregelt, weil sie am 1. Mai gefeiert hatten.

Der Streit der Maurer in Schwedt a. O. dauert fort. Die Meister, welche schon zweimal zu Sigungen des Streifs fomitees eingeladen waren, lehnen ihr Erscheinen ab, sodaß eine Einigung noch nicht erzielt werden konnte.

wurden befanntlich) 22 Arbeiter verlegt; von diesen sind bereits Bei der unerhörten Blutthat in Mährisch- Ostrau 10 ihren Wunden erlegen. Die Aufregung unter der Bevölkerung ist eine ungeheure; die Zahl der Streikenden ist nun auf 13 000 angewachsen.

es

eine Gendarmeriepatrouille von fünf Mann entgegen, welche sie

der Ansicht, daß nur die beiden ersten Angeklagten an den straf Der Staatsanwalt tam auf grund der Beweisaufnahme zu baren Handlungen betheiligt seien, der dritte Angeklagte, Wilhelm Mostert, dagegen freigesprochen werden müsse. Er beantrage gegen Wildenow drei Jahre Ge Ter Angell. Wildenow, 42 Jahre alt, evang. Ronfeffion, gegen Michael Mostert zwei Jahre Gefängniß, 2000 Mark fängniß, 2000 M. Geldstrafe und 5 jährigen Ehrverlust, der sich theilweise für schuldig bekennt, war am 3. Oktober 1889 Geldstrafe und 3 jährigen Ghrverlust. wegen Wuchers zu einem Jahr Gefängniß verurtheilt worden. Nieder Schöntveide. Die Adresse für das Streitbureau Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Goßmann pläbirte in Die Gebr. Mosterts sind 41 bezw. 30 Jahre alt, längerer Rede für Freisprechung sämmtlicher Angeklagten. Er der Kuhnheim 'schen Arbeiter ist: W. Thimm, Nieder= fatholischer Konfession und unbestraft. Nachdem Wildenow führte besonders aus, daß eine Nothlage bei den Geld- Schönweide, Grünauerstr. 4. Geldsendungen und An­seine Freiheitsstrafe verbüßt hatte, fing er sehr bald wieder an, nehmern weder vorhanden noch erkennbar gewesen sei und fragen sind dahin zu richten. fein wucherisches Gewerbe weiter zu betreiben. Er ließ in ver- man müsse sich wohl hüten, bei den Offizieren grundlos einen J. A. Neuendorf. schiedenen Beitungen Inserate erscheinen, in denen er sich erbot, eichtsinn zu unterstellen, da dies die Autorität und Würde der Offizieren und Beamten Geld zu verschaffen. Meldete sich ein Armee beeinträchtigen fönne, welches vor alle. Dingen ver­Darlehnssucher, so erklärte er sich bereit, ihm die gewünschte mieden merden müsse. In betreff der sittlichen Beurtheilung der Summe gegen Wechsel zu beschaffen und übersandte einen Wechsel Handlungsweise der Angeklagten enthalte er sich aller Aus­zum Atzept, in welchem er die Wechselsumme regelmäßig bereits ausführungen, juristisch lei ihnen nicht beizutominen. gefüllt hatte. Dieselbe war stets weit höher als der Betrag des nach Der Gerichtshof verurtheilte Wildenow zu drei gesuchten Darlehns. Inzwischen zog er Erkundigungen über die Ver- Jahren Gefängniß, 500 m. Geldstrafe und 5jährigen mögenslage des Darlehnsuchers ein. Hatte letterer das Akzept ein- Ghrverlust, den Angeklagten Michael Mostert zu zwei gefandt und war die Auskunft über seine Vermögensverhältnisse Jahren Gefängniß, 2000 M. Geldstrafe und 3 Jahren günstig ausgefallen, so daß sich kein Risiko zeigte, so brachte er Ehrverlust. Bei Wildenow wurden 9 Monate durch die Unter­den Wechsel bei den Angeklagten Mosterts unter. Wenn diese fuchungshaft in Abrechnung gebracht. Der Angeklagte Wilhelm von Wildenow ein Utzept erhielten, so zogen auch sie erst private Mostert wurde freigesprochen. Michael Mostert wurde sofort Auskunft über den Alzeptanten ein. Bei günstigem Ausfall der verhaftet. selben behielten sie das Akzept und schickten Wildenow den britten und vierten Theil in baarem Gelde, Der Betrugsprozeß gegen die Wittwe Löwenthal, den Rest aber in Bigarren. Dr. med. Blum und den Agenten Lehmann wurde vorgestern ist ei allgemeiner Auf keinen Schacht wird gearbeitet. Im Der Streit im Falfenauer- Ellbogener Rohlenrevier Dabei berechneten sie ihm weiter verhandelt. Eine Frau Dobergast bekundete, daß sie Karlsbader Revier was es vor dem 1. Mai auf einigen Bechen die Zigarren pro Tausend 2 bis 9 Mark höher an, als ihren übrigen Kunden. bei der Angeklagten Löwenthal gewohnt habe, als diese zu dem awischen Wildenom und Mosterts Die Geschäftsverbindung Schneider Apel in Beziehungen trat. Die Zeugin hat sich auf's an einer Einigung gekommen. Als aber die Arbeiter den ersten war sehr umfangreich. Wildenowo entnahm beispielsweise im Jahre 1892 704 000 Höchste gewundert, als die 44jährige Frau Löwenthal die Mit Maitag als Festtag begingen, wurden sie von den Unternehmern Bigarren im Werthe von 26 708. und im Jahre 1893 bis zum Die Zeugin hat noch in der gemeinsamen Wohnung der Löwen- Infanterie und über 100 Gendarmien. Jedes Erdloch wird von theilung machte, daß sie den erst 23jährigen Apel heirathen wolle. ausgesperrt. Im Streifgebiet liegen augenblicklich zwei Bataillone 24. April 235 000 im Werthe von 8561 M. Wildenow schlug die ihm gelieferten Bigarren oft mit 40 pCt. Berlust loa. Dem- thal und des Schneiders Apel mehrere Wocher sich aufgehalten. Militär bewacht. Am Himmelfahrtstage feuerten Gendarmen nächst sandte er aus dem erzielten Erlöse und dem ihm geschickten Sie war in der Wohnung, als Apel von dem Geschäftsgange auf ftreikende Arbeiter, tödteten einige und verwundeten mehrere. voll, theils mit einigen Abzügen. Manchinal hängte er auch glück zugeftoßen fei, habe fie baaren Gelde dem Darlehussucher die verlangte Summe theils nach Gerson zurückkehrte, hat ihn gesehen, aber nicht mit ihm der österreichische Minister des Innern hat im Abgeordneten­gesprochen. Frgend ein Anzeichen, daß ihm ein Un- hause behauptet, der Zusammenstoß sei erfolgt, weil die Arbeiter fie nicht an ihm den Offizieren in Unrechnung auf das Darlehn Bigarren in natura cin Wert zerstören wollten. bemerkt. Nach dem uns vorliegenden Dar- Nach einigen Stunden. fei Frau Löwenthal bürgerlichen einem Bericht eines Don Korrespondenten verhielt an. Die ganzen Berhandlungen über die Gewährung des Dar- Ausgange zurückgekehrt. Nach furzer Zeit habe die Zeugis. von fich die Sache etwas anders. Der Berichterstatter aus lehns führte Wildenom stets im eigenen Namen, ohne der meldet: Falfenau der Frau Zöwenthal gehört daß Apel im Gerson'schen Geschäft ,, Am Donnerstag Nachmittag Gebr. Mosterts Erwähnung zu thun. Letztere traten gewöhnlich von der Treppe gefallen sei und sich innere Berlegungen zuget der Himmelfabrtstag gemeint bewegte sich auf der erst dann hervor, wenn der Wechsel zum Protest fam oder pro- zogen haben müsse. Als die Zeugin sich später darüber gewun eine größere Schaar Streitender, der sich bald eine zweite Straße, welche von longirt werden sollte. Biedig nach Falkenau führt, bert habe, daß nicht der frühere Arzt des Apel, Dr. Ostrosti, Der Angeklagte Wilbenow giebt im allgemeinen zu, sondern der Dr. Blum hinzugezogen worden sei, habe die Löwen Schaar anschloß. Die Gesammtzahl, darunter viele Weiber Geldgeschäfte mit Offizieren gemacht zu haben, bestreitet aber, thal erwidert: Warum sollen wir das Geld einem Fremden und Kinder, mochte etwa sechs bis sieben Hundert betragen. baß es fich in den meinen Fällen um eine Nothlage oder um geben, das tann mein Better auch verdienen." Apel habe ihr früher In der Nähe des Bahnhofes stellte sich den Arbeitern Ausbeutung des Leichtsinns der Offiziere handle. Er sei mit den einmal nach einem Besuche des Dr. Blum gesagt: Den Juden habe Gebr. Mosterts auf der Grundlage der Entnahme von Bigarren ich ordentlich gedrückt, er muß mir ein Attest geben, daß ich gefund bin. aufforderte, sich ruhig zu verhalten und sich zu zerstreuen." Dieſe gegen Singabe von Offizierswechseln in Verbindung getreten. Nach einiger Zeit hat die Zengin sich mit der Angeklagten Aufforderung wurde von den Arbeitern mit Hohngelächter und Das Risiko für die Wechsel übernahmen die Angeklagten Löwenthal entzweit und ist fortgezogen. Nachdem die Gesell man bedenkt, daß die Leute sich auf offener Landstraße befanden, Mosterts, in einzelnen Fällen ist Wildenow selbst für die Wechsel schaft Victoria der Frau Löwenthal die 10 000 M. für den verwenn man weiß, daß den Streifenden jede legale Bersammlung En trüstungsrufen aufgenommen. Auch Drohworte fielen. Wenn eingetreten. storbenen Apel bereits ausgehändigt hatte, habe die Löwenthal Wildenow nur in gewöhnlichem Geschäftsverkehr gestanden ich ihr wieder genähert und versucht, sie in dem Zivilprozesse, wird man die Gereiztheit der wandernden Schaar wohl be Die Angeklagten Mostert3 behaupten, daß sie mit on der Falkenauer politischer Behörde unmöglich gemacht war, hätten. Wildenow habe sich als Bigarrenhändler gerirt und den die Gesellschaft Victoria gegen die Löwenthal auf zurück- greifen. ihnen allerdings gefagt, daß es sich um Offizierswechsel handele. gabe des Geldes angestrengt hatte, zu einer falschen Aussage zu verleiten. Die dem Wildenow gesandten Bigarren wollen fie feineswegs ständlich, nicht maßgebend. Für die Gendarmen waren derartige Erwägungen, selbstvers weit höher berechnet haben, als ihren übrigen Abnehmern, viel. Beuginnen, welche allerdings sugeben müssen, daß fie der An- nicht sofort nachtamen, machten sie einen Bajonettangriff. Als Als die Arbeiter ihren Befehlen mehr behaupten sie, daß sie die gewöhnlichen Preise berechnet, blieb dabei, daß sie ein Opfer der Rache der Zeuginnen fei. Die Arbeiter mit Steinen geworfen haben. geflagten Löwenthal nicht freundlich gesinnt sind. Die letztere der nichts fruchtete, schossen sie in die Luft. Nun sollen die fich aber für berechtigt erachtet haben, den Zinsbetrag für die Beit, auf welche der Wechsel lief, dem Preise zuzuschlagen. Angeklagten Dr. Blum und Lehmann beharren auf ihrer scharfe Salve direkt in die Menge, noch einige Gendarmen tamen Darauf erfolgte eine schwindsüchtigen Zustand des Der gerichtliche Bücherrevisor Johannes Müller glaubt Bersicherung, daß sie den aus den Büchern nachweisen zu können, daß die von den An- Apel nicht erkannt haben. Es traten binzu, der Bajonettangriff wurde wiederholt, im Handumdrehen auch einzelne getlagten Mosterts erzielten Gewinne aus den Bigarrenlieferungen nicht den Eindruck gewonnen hatten, daß derselbe schwindsüchtig Rede? Aber das parlamentarische Sprachrohr der österreichi Zeugen auf, welche bekundeten, daß sie im Verkehr mit Apel war die Schlacht zu Ende. Wo ist in diesem Bericht von dem Angriff auf ein Werk die ganz erhebliche waren. Der Staatsanwalt erklärt, daß die Dr. med. Ditrosti hat den verstorbenen Apel zuerst am Anklagebehörde auf dem Standpunkt stehe, daß die Vortheile der 17. Oftober 1892 untersucht und dabei Schwindsucht festgestellt. schen Liberalen, der Herr Dr. Ruß, behauptete im Parlament. Gebr. Mosterts schon in dem schnellen Umfaß der Bigarren auch Chne förperliche Untersuchung sei die Krankheit indessen nicht die Erzählungen eines Abgeordneten. Der Herr Dr. Ruß. Ja, die Mittheilungen der Regierung seien vertrauenswürdiger als zu gewöhnlichen Preifen zu erbliden seien. Die Vernehmung der Zeugen ergiebt folgendes: zu erkennen gewesen. Am 28. November und im Dezember 1892 Ein Zahlmeister Neubert hat bei vorübergehender Geld: jei Apel wieder bei dem Beugen gewesen, ohne aber etwas von der ist vertrauungswüthig gewesen dem Geldsack und der Macht verlegenheit zweimal Darlehen von Wildenow genommen und feiner Wohnung frant gelegen und sei vielfach von dem dem angeblichen Unglücksfall zu erzählen. Apel habe dann in gegenüber all sein Leben lang. einmal für die Summe von 300 M. ein Akzept über 400 M. auf Beugen besucht worden. Den Angeklagten Blum hat der Beuge Die Bielefelder selbständigen Barbiere und deren Gehilfen Sonntag& ruhe in Frisene und Barbiergeschäften. 6 Monate, das andere Mal für eine gleiche Summe ein gleich niemals hobes Atzept gegeben, welches er pünktlich eingelöst bat. bei Apel gesehen, wie ihm auch verheimlicht haben in einer kombinirten Versammlung beschlossen, die Ges Hauptmann v. Bülow hat in fommissarischer Bernehmung worden sei. Von einer Anzahl Berlegungen, die der Angeklagte Sonntagen um 3 Uhr Nachmittags zu schließen. worden sei, daß noch ein anderer Arzt zu Rathe gezogen fchäfte an den Pfingstfeiertagen um 2 Uhr und forthin an den ausdrücklich erklärt, daß er, als er sich an Wildenow wandie, Blum dem Apel nach dem angeblichen Sturz von der Treppe nicht in einer Nothlage befand, sondern nur ein Geschäft ab bescheinigt hatte, war von dem Zeugen Dr. Ostroski nichts be= wickeln wollte. Er erhielt auf 3 Monate gegen ein Afzept über merkt worden. Der Angeklagte Blum versicherte, daß er weder 5000 M. die Summe von 4000 M. Daraus ergaben sich Pro- bewußt pflichtwidrig noch fahrlässig gehandelt habe, der Ver­longationen und neue Wechselgeschäfte, bei denen 15-20 pt. storbene habe seiner Ueberzeugung nach bei dem Falle von der Ein Setondelieutenant Dagener befand sich im Jahre 1890 Treppe eine Verstauchung des Schultergelents und eine Ver­in großer Geldverlegenheit. Er wollte beträchtliche Schulden, die legung des Nervensystems erlitten, wobei es nicht nöthig sei, daß die Wirkung äußerlich sichtbar fei. er vor seinem Vater verheimlichen mußte, reguliren. Er erhielt Am Donnerstag wurde der Prozeß zu Ende geführt. Die der lauteten für den für 25 M. gegen ein Dreimonats- Afzept über 750 M. Dägener Mitangeklagten Dr. med. Blum günstig. Wenn derselbe in stimmtes Alter befizen. Unter Umständen können daher auch löfte von Schrimm aus die Wechsel ein, nachdem ihm sein Bater seinem Attest bescheinigt hatte, daß Apel infolge einer Rücken- es ohne erhebliche Bedeutung, ob die Dienstleistung der Kinder das erforderliche Geld gegeben hatte. Er gerieth aber bald marcksverlegung verstorben sei und wenn ihm früher der schwind- gerade als eine wesentliche Arbeitsleistung zu bezeichnen ist oder schulpflichtige Kinder als Arbeiter angesehen werden. Auch ist wieder in Schulden und erhielt aufs Neue gegen ein Dreimonate: süchtige Zustand desselben entgangen sei, so tönne ihm in an­Atzept über 600 M. die Summe von 450 M. Der Wechsel betracht der ganzen Sachlage, wie sie durch die Beweis- nicht, vorausgesetzt nur, daß es sich um eine ernste Thätigkeit wurde prolongirt und Lieutenant Dägener bat um ein neues aufnahme festgestellt sei, Darlehn, indem er erflärte, einen Wechsel über 1000 m. ausmacht werden, es liege weder eine Pflichtverleßung noch eine große Körperkraft, noch auch technische Vorbildung voraussehen daraus ein Vorwurf nicht ge- 3 giebt eine große Bahl von Dienstleistungen, welche weder und nicht nur um eine spielartige tändelnde Beschäftigung handelt. zustellen, wenn er für denselben auch nur 750 M. bekomme. Wildenow schickte ihm einen Wechsel über 1000 M. und erhielt Staatsanwalt Kanzow die Freisprechung des Angeklagten Unachtsamkeit vor. Auf grund dieser Gutachten beantragte und deshalb häufig von Kindern verrichtet werden. gegen das Akzept etwa 300 m. baar. Der Wechsel wurde Dr. Blum. Wenn dem Arzte aber ein Vorwurf nicht zu machen protestirt und eingeklagt und schließlich in Theilzahlungen Der diesjährige Provinzial Verbandstag der 8im. Deckt. Ein drittes Geldgeschäft verlies ähnlich. Nach dem Mia- fei, so könne man dem Mitangeklagten Lehmann als Laien einen merer Rheinland - Westfalens tagte am Sonnabend növer 1891 hielt sich der Lieutenant einige Tage in Berlin größeren Scharfblick nicht zutrauen, auch er müffe freigesprochen und Sonntag in Dortmund . Vertreten waren 9 Orte durch auf und verausgabte sich dermaßen, daß er die Hotelrechnung Löwenthal sich des Betruges gegen die Versicherungsgesellschaft das Agitationstomitee in Anspruch, die recht ausgedehnt wurde. werden. Dagegen fei zweifellos erwiesen, daß die Angeklagte ebensoviel Delegirte. Das Hauptinteresse nahm die Debatte fiber nicht bezahlen konnte. Wildenow gab ihm ein Darlehn von Victoria " schuldig gemacht habe. Er beantrage gegen dieselbe Nach der vorherrschenden Meinung der Delegirten ist das verlust. Der Gerichtshof erkannte auf 21/2 Jahre Gefängniß, verschiedensten Vorschläge gemacht, um ein ersprießlicheres 4 Jahre Gefängniß, 3000 M. Geldstrafe und fünfjährigen Ehr- Agitationskomitee nicht rührig genug gewefen und wurden die 3000 m. Geldstrafe und vierjährigen Ehrverluft. Wirken desselben zu ermöglichen. Sodann werden Situations

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100 M. gegen 50 M. Vergütung.

Ein Sefondelieutenant a. D. v. Renthe vom Dragoner regiment Nr. 12, welcher wegen Spielschulden in Höhe von ca. 30 000 m. feinen Abschied nehmen mußte, hat mit Wilde= now in wiederholter Geschäftsverbindung gestanden und sehr hohe Zinsen bezahlt,

sei.

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In ähnlicher belastender Weise äußern sich andere

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Unfallrenten für Kinder. Laut Entscheidung des Reichs­Versicherungsamts können auch Kinder, wenn sie bei einer Arbeit verunglücken, Unfallrente erhalten. Gine solche ist. nach Mit­hellung der Deutschen Dachdecker- Zeitung", einem Knaben, welcher Garben nach einer Dreschmaschine getragen hatte und dabei verunglückte, mit folgender Begründung zugesprochen worden: Weder die Entstehungsgeschichte noch der Wortlaut der Unfallversicherungs- Geseze sprechen für eine Beschränkung

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Wegen Beleidigung durch die Presse wurde der Nedat berichte aus den einzelnen Orten erstattet. Sie ergeben, daß die teur der Sächsisch. Arbeiter Beitung", Rob. Eichhorn Arbeitszeit zwischen 10 und 121/2 Stunden, der Stundenlohn Der bairische Lieutenant v. Schanze hat, um Geld für aus Groß- 3schachwiz, in zwei Fällen vom Landgericht in Dres.wischen 30 und 40 Pf. schwanke. Schluß der Sigung Uhr die Rennzeit zu erhalten, für ein Afzept von 4000 n. 2800 m. den verurtheilt. Das eine Mal hatte er in einem Artikel die und mehrere Risten Bigarren bekommen. Gendarmerie durch den Vorwurf beleidigt, sie belästige unter

Abends.