Aus den Gemeinden.
Schöneberg . Der Schöneberger Magistrat verteilt vom 30. Nobember bis einschließlich 6. Dezember für jeden Haushalt eine Dose kondensierter Milch auf den Abschnitt 35 der roten Lebensmittelfarte Es kostet eine Dose Auslandsware 1,30 M., eine Dose Inlandsware 1,10 M. Vom 4. Dezember ab ist bei der Auskunftsstelle der Nahrungsmittelstelle im neuen Rathaus, 2. Stock, Zimmer 261, zu ersehen, in welchen Geschäften noch Ware vorhanden ist. Schöneberg . Das zweite Volksunterhaltungskonzert der Stadt Schöneberg findet nächsten Sonntag, nachmittags 4%, Uhr, in der Aula der Hohenzollernschule, Belziger Str. 48-53, statt. Mit wirkende: A. N. Harzen- Müller( Bariton), Prof. Florian Bajie ( Violine), Frau Gertrud Steiner- Rothstein( Violine), Prof. Hans Hasse( Viola ), Königl. Kammervirtuos Hugo Dechert ( Violincello ). Einlaßkarten sind in der Parteispedition Meininger Str. 9, Konsumverein, Apostel- Paulusstr. 41, und Konsumverein, Ebersstr. 28, zum Preise von 35 Pf. zu haben.
Köpenid. Die Gemeinde gibt auf Lebensmittelfarten 10 Pfund Aepfel für 4 M. ab, und zwar in guter Qualität. Ein Schlachtefest im Walde veranstalteten Spizbuben. In der königlichen Forst wurden früh morgens Kopf, Beine, Knochen usw. eines Schweines gefunden. Die Schinken mit dem Speck und anderen Teilen waren nicht zu entdecken. Dem Landwirt Fr. Rauch aber war in selbiger Nacht ein drei Zentner schweres Borstentier aus dem Stalle gestohlen worden, das die Einbrecher, nachdem sie es auf dem Grundstück abgeschlachtet, auf Latten fortgetragen hatten, ohne die Genehmigung zur Schlachtung abzuwarten.
Der Prozeß Jvers.
Eindruck gewonnen, daß ihr ein Mann gegenüberstand, der Gelds Meister angabandere Lehrlinge aufgehekt" habe, indem er von ihr haben wollte, der aber feineswegs geistestrant war und ihnen sagte, die Arbeitszeit sei zu lang, sie würden dadurch ausgebeutet. Die weitergehende Behauptung des Klägers, er sei vom genau wußte, was er wollte.
Die nächste Zeugin ist die Mutter der Frau Martha M., eine Meister nicht nur geohrfeigt, sondern mit einem Nohrstocke ge= Frau Schröder. Bei ihr erschien eines Morgens in aller Frühe schlagen worden, konnte nicht zweifelsfrei bewiesen werden, weil ber Angeklagte start angetrunken und sagte, daß die Frau Josephine sich die Angaben der Augenzeugen des Vorganges widersprechen. Müller jetzt Geld hergegeben habe, um ihre, der Zeugin, Tochter Während zwei Lehrlinge angaben, sie hätten gesehen, daß der in einer Frrenanstalt unterzubringen. Er wolle deshalb zur Loch- Kläger Schläge mit einem Rohrstock betam, behauptete ein Arter nach Swinemünde fahren, und sie möchte ihm dazu Geld beiter, der auch dabei war, von Schlägen mit einem Rohrstock nichts borgen. Die Zeugin gab ihm darauf 300 Mark die er ihr wieder- gesehen zu haben. Der Meister selbst gab zu, daß er den Kläger geben wollte. Von einem Vorschuß für seine Gebühren sei dabei mehrmals geohrfeigt habe, behauptete aber, mit dem Rohrstock den keine Rede gewesen. Der Angeklagte sei auch öfter betrunken zu Kläger nur bedroht, aber nicht geschlagen zu haben. ihr gekommen, so daß er nicht fort konnte. Im ganzen sei der Angeklagte ihr seltsam vorgekommen, er sei nach ihrer Meinung nicht ganz richtig gewesen und sie habe Angst vor ihm gehabt. Die nächste Zeugir ist Frau Martha Müller selbst. Sie bleibt zunächst unvereidigt und wird eindringlichst ermahnt, teine Winkelzüge zu machen. Sie hat sich im Jahre 1906 mit dem jungen Müller verheiratet und, wie schon mitgeteilt, Justizrat vers auf der Eisenbahnfahrt von Eberswalde nach Berlin kennen gelernt. Da ihre Vernehmung sich sehr ausdehnt, bittet der Angeklagte um eine Bauſe. Das Gericht träat der Bitte dadurch Rechnung, daß es die Verhandlung auf Mittwoch vertagt.
Soziales.
Zur Ausführung des Familienunterstütungsgesehes. Zur Ausführung des Familienunterstützungsgefeßes liegt ein Beschluß des Bundesrats vor, der von allgemeiner Bedeutung ist. Bekanntlich hat der Reichstag in seiner vorletzten Tagung den Reichskanzler ersucht, zu veranlassen, daß, wenn die den Familien der Kriegsteilnehmer gewährte Unterstüßung durch den Tod der Mutter eine Verringerung erleidet, der auf die Mutter entfallende In dem Prozeß gegen den Justizrat Dr. Franz Jvers wurde Unterstützungsbetrag an die Person ausgezahlt werde, welche mit die Beweisaufnahme fortgesetzt. Als erster Zeuge wurde Rechts- dem Unterhalt und der Erziehung der hinterbliebenen Kinder beanwalt Müller aus Eberswalde , der Neffe der Frau Buchdruckerei- auftragt ist. Der Bundesrat steht nun auf dem Standpunkt, daß befizer Müller in Eberswalde , der als Nebenkläger zugelassen ist eine dementsprechende Uebertragung einer nach den gesetzlichen Beund als Geschäftsleiter des Unternehmens die mündlichen und Stimmungen fortfallenden Familienunterstüßung in dem Geseke schriftlichen Verhandlungen mit dem Angeklagen geführt hat, ber- feine Grundlage findet. Er erhebt außerdem das Bedenken, daß nommen. Der Zeuge fragte den Angeklagten, welche Anhaltspunkte Familien, in denen die Mutter schon vor dem Kriege verstorben er für die Beschuldigung gegen den Ehemann Müller, seinen Better, ist, dann eine geringere Unterstüßung erhalten würden als Fahätte. Justizrat Ibers antwortete, er habe zuerst die ganze Sache milien, in denen der Tod der Mutter während des Krieges eingefür ein Gewäsch gehalten, bis er selbst die Mädchen, an denen die treten ist. Aus diesem Grunde hat er der Entschließung des Reichsfittlichen Verfehlungen begangen seien, gesprochen habe. Er besike tages in der vorgeschlagenen Weise keine Folge gegeben. Andererjeht darüber eidesstattliche Versicherungen, insbesondere von einer feits verkennt der Bundesrat nicht, daß durch den Tod der Mutter Nichte der Frau Müller. Von Geld sprach er noch nicht bei der die Familien von Kriegsteilnehmern tatsächlich in eine schlimme ersten Unterredung; er deutete immer nur durch die Blume den Lage kommen. Ginmal erfahren ihre Einnahmen durch Fortfall materiellen Hintergrund an. Der Angeklagte führte sich auch mit der Unterstützung für die Mutter eine nicht unwesentuche Verder Erklärung ein, daß er nicht als Anwalt, sondern als Mensch ringerung, und sodann entstehen den Familien auch noch wenigund väterlicher Berater käme. Dann wies er jedoch gleich darauf stens in vielen Fällen besondere Kosten durch Annahme einer hin, daß der Sohn gerade Soldat sei und daß deshalb die Angelegen- Hilfskraft zum Ersatz der Mutter. Aus diesem Grunde hält er es, heit besonders unangenehm für ihn werden könnte. Er sei Kriegs- da eine Weitergewährung der der Mutter gezahlten Familienuntergerichtsrat gewesen und erst vor drei Wochen wegen eines Augen- stüßung nicht in Frage kommen kann, für notwendig, daß die leidens aus dem Schüßengraben entlassen worden. Als solcher habe Kriegswohlfahrtspflege helfend eintritt und der Ausfall an Unterer in unzähligen Fällen erlebt, daß Soldaten wegen ähnlicher Ge- stüßung durch Gewährung von Zuschlägen zu den für die Kinder schichten, wie sie dem jungen Müller vorgeworfen würden, aus dem weiterzuzahlenden Mindestbeträgen oder durch Erhöhung etwa schon Schüßengraben herausgeholt worden und dann in die zweite Klaffe gezahlter Buschläge ausgeglichen wird. Die Lieferungsverbände des Soldatenstandes versetzt worden seien. Dann führte der An- oder die Gemeinden sollen je nach Lage des einzelnen Falles über getlagte schon nach zehn Minuten das Gespräch auf Privatangelegen die Höhe des zu gewährenden Zuschlags Entscheidung treffen, und heiten und machte ihm das Anerbieten, ihn vermöge seiner guten zwar sollen sie in solchen Fällen um so weniger engherzia sein, weil Verbindungen beim Militär einen angenehmen Posten in Branden - die gewährten Zuschläge zum größten Teil aus Staats- und Reichsburg in einer Schreibstube zu verschaffen. Nach allem hatte der mitteln zurückerstattet werden. Zeuge sofort die Ansicht gewonnen, daß es sich hier um eine Erpressung handelte. Dabei machte ihm gegenüber Justizrat Ivers einen vollkommen Haren Eindruck; was er vortrug, sei durchaus logisch gewesen, aber an der ganzen Ausdrucksweise des Angeklagten habe er zu erkennen geglaubt, daß Justizrat Jvers in gewissen
-
Das Gericht erkannte auf sofortige Lösung des Lehrverhältnisses, jedoch nicht wegen Ueberschreitung des Züchtigungsrechts durch den Meister, da die Ohrfeigen nicht als eine Ueberschreitung des Züchtigungsrechts angesehen werden könnten und die Weißhandlung mit einem Rohrstock nicht klar erwiesen sei. Wäre sie erwiesen, dann würde das ein ausreichender Grund für die Lösung Mann, wie es der Kläger sei, könnten Schläge mit einem Rohrdes Lehrverhältnisses sein, denn gegenüber einem 18jährigen jungen stock in keinem Falle als angemessene Büchtigung angesehen werden. Als zulässige Büchtigung könnten Schläge mit einem Rohrstock allenfalls bei jüngeren Leuten und ganz groben Ausschreitungen angesehen werden. Als Gründe zur Lösung des Lehrverhältnisses betrachtete das Gericht den Umstand, daß der Meister, als sich der Kläger nach der erhaltenen Büchtigung angezogen hatte, sagte er solle machen, daß er fortkommt, sowie den ferneren Umstand, daß die Möglichkeit einer fachgemäßen Ausbildung im Betriebe des Beklagten nicht gegeben sei, weil in dem Betriebe neben 50 Lehrlingen nur 2 Meister, ein Vorarbeiter, 2 Gesellen und 9 bis 10 Maschinenarbeiter beschäftigt seien. Das Mißverhältnis zwischen der Zahl der Lehrlinge und der Gesellen und Meister sei so starf, daß sie selbst unter Berücksichtigung der Schwierigkeit, geübte Arbeitskräfte zu erhalten, das zulassige Maß weit überschreite. Dazu komme, daß der Beklagte in letzter Beit noch Lehrlinge eingestellt habe, obwohl ihm die zur Ausbildung derselben hinreichende Zahl gelernter Arbeitskräfte fehlte.
Brotkommission, die die Menge der an sie abgelieferten BrotkartenAblieferung feuchter Brotkartenabschnitte. An eine Berliner abschnitte durch Nachwiegen feststellte, waren aus dem Betriebe des Bäckermeisters Stege Brotkartenabschnitte im feuchten Zustande abgeliefert worden. Das Gewicht, das sie nach dem Austrocknen hatten, war beträchtlich geringer als das im feuchten ZuBerliner Magistratsverordnung vom 5. März 1915 angeklagt, weil stande festgestellte Gewicht. Stege wurde wegen Uebertretung der die Marken in einem Zustande abgeliefert worden seien, der beim Nachwiegen einen Frrtum über die Menge ergeben mußte. Das Landgericht sprach den Angeklagten frei, weil die ange30gene Verordnung den vorliegenden Fall nicht treffe.
Kreisen sehr gut bekannt sei und mit ihnen regen Verkehr unter- ergebenden Härten zu mildern, ist bekanntlich in den Militäretat daß die Behörde schnitte in einem Zustande abzuliefern,
wäre.
-
-
Aus aller Welt.
mt
Beim Bankhause Fleischmann u. Theobald find Unterschlagungen in Bankunterschlagung. Aschaffenburg , 28. November. ( T. II.) der Höhe von 60 000 M. festgestellt. Als Defraudanten kommen die langjährigen Prokuristen des Bankhauses Gisler u. Fausch in Betracht. Gisler wurde verhaftet, Fausch ist flüchtig.
Das Kammergericht hob das Urteil auf und verwies die Sache zu nochmaliger Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück, indem es ausführte: Allerdings lasse die Verordnung vom 5. März 1915 eine Verurteilung hier nicht möglich erscheinen. Wohl aber sei eine Verurteilung möglich auf Grund 31. März 1915, welche durch ihren§ 9 die Hersteller von Brot der ebenfalls vom Berliner Magistrat erlassenen Verordnung vom berpflichte, die in ihrem Betriebe in Empfang genommenen Brotfartenabschnitte jeden Montag bei der zuständigen Brotkommission im verschlossenen Umschlag abzuliefern. Einer der Zwecke der Beftimmung sei, der Gemeindebehörde die Feststellung zu ermöglichen, wieviel Mehl sie in der zukünftigen Zeit bedürfe und wieviel sie infolgedessen bei der übergeordneten Behörde einzufordern befugt und verpflichtet sei. Habe aber die Verordnung auch diesen Zweck, dann könne es keinem Zweifel unterliegen, daß die Hersteller von Brot die Brotfartenabschnitte in einer Art und in einem Zustande Unterstüßung unehelicher Kinder gefallener Kriegsteilnehmer. abzuliefern hätten, die die Berechnung des notwendigen Quantume Bekanntlich haben uneheliche Kinder zwar Anspruch auf Fa- ermöglichten. Wenn diese Feststellung nicht durch Nachzählen milienunterstübung, es steht ihnen aber im Falle des Todes des erfolge, sondern, wie hier, durch Nachwiegen, so sei es die Pflicht Vaters fein Anspruch auf Kriegswaisengeld zu. Um die sich hieraus des Betreffenden, die Abschnitte in einem Zustande abzuliefern, durch nicht die Menge des halte. Später ist dem Zeugen als besonders auffällig erschienen, ein fonds eingestellt, aus dem uneheliche Kinder gefallener Kriegs- verbrauchten Mehls in Unklarheit und Irrtum versetzt werde. Wenn daß in dem Druckereibetriebe Mädchen unter 18 Jahren, an denen teilnehmer eine Unterstützung erhalten fönnen. Hinsichtlich der jemand dagegen verstoße, so mache er sich strafbar nach§ 57 der sich der junge Mann vergangen haben sollte, gar nicht beschäftigt Bewilligung von Zuwendungen aus diesem Fonds bestand nun Bundesratsverordnung vom 28. Juni 1915, betreffend den Vers wurden. Auf Grund dieser ersten Unterredung hat Rechtsanwalt seitens der Militärintendanturen bisher keine einheitliche Praxis. fehr mit Brotgetreide und Mehl. Das Landgericht müsse in der Müller dann eine Unterredung mit seinem Vetter veranlaßt, deren Neuerdings hat das Preußische Kriegsministerium entschieden, daß neuen Verhandlung nachprüfen, ob der Angeklagte gewußt habe, Resultat war, daß dieser ihn beauftragte, gegen Justizrat Joers die Zuwendungen aus dem Fonds neben den Familienunter- daß die Menge der Brotfartenabschnitte durch Wiegen festgestellt Anzeige wegen Erpressung zu erstatten und gegen seine Frau die Stübungen gewährt werden dürfen, doch sollen grundsäßlich die Zu- wurde, und ob er schuldhaft die Brotkommission in Irrtum Ehescheidungsklage anzustrengen. In Briefen bat dann der Ange- wendung und die Familienunterstützung zusammen den Betrag versetzt habe. flagte um eine Unterredung mit der Mutter des Mannes, Frau nicht übersteigen, den der Gefallene vor seinem Tode bzw. vor Josephine M. Da der Zeuge der Meinung war, daß der Angeklagte seinem Dienstantritt in das Heer tatsächlich als Unterhaltsbeitrag in ihrem Beisein deutlicher werden würde, so veranlaßte er Frau für das uneheliche Mind geleistet hat oder falls eine Verurteilung M., zu ihm zu kommen. Er sprach in seiner Privatwohnung zu- zur Zahlung von Unterhaltsbeiträgen noch nicht erfolgt war, sowie bei nachgeborenen unehelichen Kindern nächst allein mit dem Angeklagten, während der Prokurist Panzer nach Lage des Falles Bom Balkanzug überfahren. Berlin , 28. November. und eine Stenographin im Nebenzimmer saßen. Auf seine Frage, voraussichtlich hätte leisten müssen, wenn er am Leben geblieben liche Meldung. Gestern abend 8 Uhr wurde auf einem Ueberwege wie sich der Angeklagte die Sache weiter denke, antwortete er, seine Auch darf die Zuwendung die Höchstgrenze von 150 M. bei Bahnhof Guben durch Balkanzug ein Fuhrwerk überfahren, woMandantin müsse so gestellt werden, daß sie gut leben könnte. Von jährlich für die Halbwaise und 225 M. jährlich für die Vollwaise bei der Besitzer des letteren und seine Gattin getötet wurden. Renten halte er jedoch nichts, das gäbe immer von neuem Anlaß nicht übersteigen. Uneheliche Kinder stehen den Vollwaisen gleich, zu Streitigkeiten; er schlage deshalb ein Kapital von 120 000 Mart wenn die Mutter zum Empfang der gesetzlichen Hinterbliebenen Schuldfrage wird untersucht. vor. Auf weiteren Vorhalt machte er dann den positiven, früher grenzung auf gewisse, die gesetzliche Höhe nicht voll erreichende bezüge nicht berechtigt ist. Diese Einschränkung sowie die Be= bereits mitgeteilten Vorschlag über die Art und nähere Verwendung Höchstsäße schien notwendig, um zu verhindern, daß uneheliche dieses Kapitals, von dem 40 000 Mart bekanntlich der Frau Martha Kinder günstiger gestellt werden als eheliche. Hiernach können M. zur freien Verfügung, teilweise unter seiner Verwaltung stehen also fünftig, falls bie Unterstützungsbedürftigkeit in gleichem Umsollten. Jetzt rief der Zeuge die Schwiegermutter, Frau M., fange wie vorher fortbesteht, die Zuwendungen aus dem Fonds herein, und nun legte der Angeklagte nach der Angabe des auf die Kriegsfamilienunterstüßung mit der Maßgabe angerechnet Zeugen in schonungslosester Weise, mit großen Ueber werden, daß entweder die Höhe der bisherigen Unterstüßung oder treibungen den Sachverhalt dar, um die Dame nach die Höhe des von dem Gefallenen früher geleisteten Unterhaltungsseiner Ueberzeugung in Angst und Schrecken zu versehen. beitrages durch Zuwendung und Rest der Unterstützung erreicht Alles Geschäft. Unter diefer bezeichnenden Ueberschrift macht Ivers habe der Frau in Aussicht gestellt, ihr Sohn würde minde- wird. Verbleibt ein geringerer Betrag für die Unterstüßung als die Wiener Arbeiter- Zeitung " darauf aufmerksam, daß in Wiener stens ein Jahr lang in Untersuchungshaft sitzen. Wenn sie dann der Reichssat, so ist doch mindestens der volle Reichssatz von 7,50 M. Blättern Fenster der hocheleganten Straßen, durch die der Zeichen an den Gefängnismauern vorbeikomme, hinter denen ihr Sohn weiterzuzahlen. aug Kaiser Franz Josephs geben wird, zu gewaltigen Breifen als schmachte, müsse sie sich doch Gewissensbisse machen. Frau Müller vermietbar angezeigt werden. Die Leute, die da wohnen, brauchen habe schließlich der Ueberzeugung Ausdruck gegeben, daß die Vordas Geld wahrhaftig nicht und die Wiener Arbeiter- Beitung" regt würfe gegen ihren Sohn nicht auf Wahrheit beruhten, und sie an, daß der Ertrag der Fenstervermietung zu irgend einem Kriegssagte, sie würde es darauf ankommen lassen, glaube nicht, daß sie fürsorgezwed bestimmt werden soll. In der Tat gäbe das Kriegsso war die vorher verabredete m. Wie die Herabsetzung der Altersgrenze vom 70. auf das leistungsgesetz den Behörden ohne weiteres die Möglichkeit zu solcher irgendetwas zahlen werde und Tetzte Antwort werde ihm Bescheid geben. Als dieser ausblieb, 65. Lebensjahr gewirkt hat, kann man aus den Veröffentlichungen Anordnung. tam zuletzt der zur Anklage stehende Brief, nach dessen Durchlesen sehen. Im Jahre 1914 liefen 82 914 Altersrenten, für welche inneren Stadt berühren, als zur direkten Erreichung des Stefansin den Amtlichen Nachrichten des Reichsversicherungsamts" er- Der Leichenzug wird übrigens einen weit größeren Teil der die Familie M. die beste Bestätigung in ihm für ihre Ansicht er 13 335 046 Mark Rente ausgezahlt wurde. Durch die Poſt wurde doms und der Kapuzinergruft nötig wäre. halten zu haben glaubte, daß es sich hier um eine Erpressung im März 1916 1 095 698 Mart an die Altersrentenempfänger aushandelte. Es wurde daraufhin sofort Anzeige erstattet. Ebenso Große Brände in London . London , 22. November. ( W. L. B.) wurde die Shescheidungsklage eingeleitet, die noch in der ersten bezahlt, die nicht bei den 10 besonderen Kaffeneinrichtungen ver- London ist von zwei großen Schadenfeuern heimgesucht worden. sichert sind. Man kann aus der Summe schließen, daß hier 81 600 Am Sonnabend brannte ein großes Lagerhaus von Luruswaren in Die darauf vernommene Frau Josephine Müller- Gbers- Rentenempfänger in Frage kommen. Im Juni trat das neue Ge- der Nähe der St. Pauls- Kathedrale und am Dienstag ein Lagerwalde bestätigte diese Aussage völlig. Wie sie angibt, ist ihr Sohn, set in Kraft. Nun wurden im August durch die Post 2 634 965 Mark haus am Themiehafen, hauptsächlich mit Reis und anderen Lebensder Ehemann der Frau Martha Müller, ein etwas leichtsinniger Aus dieser Summe tann man mitteln. Der Schaden wird beide Male auf 200 000 Pfund geschäßt. junger Mann, der wider ihren strikten Willen seine Frau geheiratet schließen, daß 197 926 Monatsbeträge ausgezahlt sind. Da die habe. Diese sei auch nicht in den Kreis der Familie aufgenom- Renten, welche im Laufe des Jahres bewilligt sind und an solche men worden. Der Stein tam später dadurch ins Rollen, daß das Leute bezahlt werden, die schon vor dem 1. Januar das 65. LebensGerücht auftauchte, Frau Martha M. sei, nachdem ihr Mann ins jahr überschritten haben, vom 1. Januar nachbezahlt sind, so kann Feld gerückt war, auf eheliche Abwege geraten, und als nun in man zwar nicht annehmen, daß die Zahl der Rentenempfänger von rechts, parterre, am Montag bis Freitag bon 4 bis 7 yr, am Sonnabend der Familie erwogen wurde, eine Trennung oder Scheidung des 81 600 auf rund 198 000 gestiegen ist, aber mehr als verdoppelt wird Ehepaares herbeizuführen, da ihr die lektere mit Rücksicht auf sich die Zahl der Rentenempfänger haben. Man kann nicht andie katholische Religion unmöglich erschien, so habe, wie ihr Neffe, nehmen, daß schon alle Rentenanträge erledigt find. WahrscheinRechtsanwalt Müller, ihr erzählte, Justizrat vers als Beauf- lich wird aber die Zahl der Rentenempfänger auf das Zweieinhalb- Sprechstunde vor. Berträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in vie tragter der Schwiegertochter vorgeschlagen, eine Trennung gegen fache steigen. eine Abfindung zu vereinbaren. Sie habe jedoch dies abgelehnt, A. E. 57. Bei einer Metalldrahtlampe pro Stunde 1 Bf., bet einem Kilowattstundenpreis von 40 Pf. Bei einer Kohlendrahilanipe ist indem sie sich sagte, sie wolle teine Mittel dazu geben, damit ihre der Verbrauch höher. P. R. in N. Das läßt sich so ohne weiteres Schwiegertochter das gerügte Leben weitere führe. Der Angeklagte nicht sagen. Um sich Beruhigung zu verschaffen, ist ärztlicher Rat zu empSvers habe bei seinen Angaben über ihren Sohn den Sachverhalt fehlen. 2. T. 38. Enthält 3-15 Broz. je nach Zubereitung mehr in trasser Weise dargestellt, immer von Schreinereien" gesprochen, oder weniger nährhaltige Ertraftstoffe und kann daher sehr wohl bis zu die ihrem Sohn mindestens fünf Jahre Zuchthaus sowie die De- r. Ein Dreherlehrling in der Zahnradfabrik von Otto Döring einem gewissen Grade als Nährmittel angesprochen werden, natürlich nur bei entgradation einbringen würden. Es würde ein Schandfleck für die klagte vor der Kammer 5 des Gewerbegerichts auf Lösung des sprechendem Genuß von festen Nährstoffen. S. K. 50. Meldung zur ganze Familie sein. Auf die Frage, was sie denn machen solle, Lehrvertrages. Die Klage wurde damit begründet, daß die Mög- Aufnahme in die Schwesternschule beim Krankenhaus Moabit oder auch fei ihr geantwortet worden: Die Frau Martha M. sicherstellen, lichkeit der Ausbildung nicht gegeben sei und daß der Kläger durch nicht unter 20 Jahre alt, gute Gesundheit und ausreichende Allgemein. beim Birchow Krankenhaus. Bedingung: nicht über 35 und in der Regel und zwar mi 120 000 Mart. Er habe auch durchblicken lassen, den Meister Gräber mißhandelt worden sei. Hinsichtlich der bildung. Wäsche haben Sie selbst mitzubringen. Dagegen wird Wohnung. daß ihr selbst Unannehmlichkeiten erwachsen könnten, da sie das Mißhandlung wurde festgestellt, daß der Meister dem Lehrling Beföftigung und Dienstkleidung frei gewährt und außerdem ein Taschengeid Treiben ihres Sohnes begünstigt habe. Aus allem habe sie den mehrere Ohrfeigen verabreicht hat, weil der Kläger wie der pro Monat, anfangs 10, später 15 M. Ballett. Wenden Sie sich
Instanz schwebt.
-
Die Wirkung der Herabsehung der Altersgrenze in der Invalidenversicherung.
an Altersrenten ausbezahlt.
Gerichtszeitung.
50 Lehrlinge, 2 Gesellen.
-
-
erfährt, hat die Firma Heinrich Lanz eine Heinrich- Lanz - KrankenKrankenhausstiftung. Wie der Mannheimer Generalanzeiger" haus- Stiftung" mit einem Kapital von 2 500 000 m. gegründet.
Briefkasten der Redaktion.
Die Inriftifce Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. B, IV. 501
von 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Brieftast en bestimmten Anfrage antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen leine Abonnements quittung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der
tst ein Buchstabe und eine 8abl als Merkzeichen betzufügen. Briefliche
Sprechstunde mit.
-
-