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§ 17.

do.88 098

Die Seranziehung erfolgt in der Regel zunächst durch eine dringenden Grund beharrlich weigert, die ihm zugewiesene Arbeit hiesigen Regierungskreisen versichert, daß zwischen den Mufforderung zur freiwilligen Meldung, die das Kriegsamt oder zu verrichten; eine durch Vermittelung der Landeszentralbehörden zu bestim= neutralen Staaten Europas   hierüber weder Ver­2. wer der Vorschrift im 39 Abs. 1 zuwider einen Arbeiter handlungen noch Besprechungen stattgefundent mende Stelle erläßt. Wird dieser Aufforderung nicht in aus- beschäftigt; reichendem Maße entsprochen, so wird der einzelne Hilfsdienst- 3. wer die im§ 15 vorgesehene Auskunft innerhalb der feft- Baris von feiner Friedensvermittlung etwas wissen will." haben. Die Neutralen wissen, daß man in London   und pflichtige durch besondere schriftliche Aufforderung eines Aus- gesetzten Frist nicht erteili oder bei der Auskunfterteilung wiffent- Mit anderen Worten: sie werden warten, bis der Kriegswille schusses herangezogen, der in der Regel für jeden Bezirk eine Ersatz- lich unwahre oder unvollständige Angaben macht. fommission zu bilden ist und aus einem Offizier als Vorsitzenden, einem höheren Beamten und je zwei Vertretern der Arbeitgeber aller friegführenden Mächte gebrochen ist. und der Arbeitnehmer besteht. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Borjißenden den Ausschlag. Für die Bestellung des Offiziers sowie der Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeit­nehmer gilt§ 5 Sab 2; den höheren Beamten beruft die Landes­zentralbehörde oder die von ihr zu bestimmende Behörde. Jeder, dem die besondere schriftliche Aufforderung zugegangen fit, hat bei einer der nach§ 2 in Frage kommenden Stellen Arbeit zu suchen. Soweit hierdurch eine Beschäftigung binnen zive: Wochen nach Zustellung der Aufforderung nicht herbeigeführt wird, findet die leberweisung zu einer Beschäftigung durch den Ausschuß statt. leber Beschwerden gegen die Ueberweisung entscheidet der bei dem stellvertretenden Generalfommando aebildete Ausschuß (§ 4 Abs. 2). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

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§ 8.

Bei der Neberweisung zur Beschäftigung ist auf das Lebens­alter, die Familienverhältnisse, den Wohnort und die Gesundheit sowie auf die bisherige Tätigkeit des Hilfsdienstpflichtigen nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

§ 9.

Niemand darf einen Hilfsdienstpflichtigen in Beschäftigung nehmen, der bei einer der in§ 2 bezeichneten Stellen beschäftigt ist oder in den letzten zwei Wochen beschäftigt gewesen ist, sofern der Hilfsdienstpflichtige nicht eine Bescheinigung seines Testen Arbeitgebers darüber beibringt, daß er die Beschäftigung mit dessen Zustimmung aufgegeben hat.

Weigert sich der Arbeitgeber, die von dem Silfsdienstpflichtigen beantragte Bescheinigung auszustellen, so steht diesem die Beschwerde an einen Ausschuß zu, der in der Regel für jeden Bezirk eine Ersatzkommission zu bilden ist, und aus einem Beauftragten des Kriegsamts als Vorsitzenden sowie aus ie drei Vertretern der

Arbeitgeber und der Arbeitnehmer besteht. He awei dieser Ver­treter sind ständig, die übrigen sind aus der Berufsgruppe zu ent­nehmen, welcher der beteiligte Hilfsdienstpflichtige angehört. Gr= kennt der Ausschuß nach Untersuchung des Falles an, daß ein wichtiger Grund für das Ausscheiden vorliegt, so stellt er eine Bescheinigung aus, die in ihrer Wirkung die Bescheinigung des Arbeitgebers ersetzt.

Bei der Entscheidung der Frage, ob ein wichtiger Grund vor Tiegt, ist auf die Bedürfnisse des Vaterländischen Hilfsdienstes Rücksicht zu nehmen. Als wichtiger Grund soll insbesondere eine angemessene Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Vaterlän­dischen Hilfsdienst gelten.

Kriegsamt.

§ 10.

Der Präsident der United Pres of America", Howard, vers erforderlichen Bestimmungen; allgemeine Verordnungen bedürfen Friedensaussichten. Nach einer Reise von vier Monaten, wobei er Der Bundesrat erlägt die zur Ausführung dieses Gesebes öffentlicht in der Times" einen Artikel über den Frieden und die der Zustimumng eines vom Reichstag aus seiner Mitte gewählten Sie führenden Persönlichkeiten in England, Frankreich   und Deutsch­Ausschusses von fünfzehn Mitgliedern. Das Kriegsamt ist verpflichtet, den Ausschuß über alle wich beren periönliche Meinung über den Krieg und die Friedens land gesprochen habe, sei er nach New York   zurückgekehrt. Er habe Auskunft zu geben, seine Vorschläge entgegenzunehmen und vor noch in England oder in Deutschland   sind Anzeichen von einem nahen tigen Vorgänge auf dem Laufenden zu halten, ihm auf Verlangen aussichten gehört. Nirgends, so schreibt Howard, weder in Frankreich  , Erlaß wichtiger Anordnungen allgemeiner Art seine Meinungs- Ende des Krieges wahrzunehmen. Was Frankreich   angeht, so äußerung einzuholen brechung der Verhandlungen des Reichstags berechtigt. Der Ausschuß ist zum Zusammentritt während der Unter- au schwach sei, grundlos optimistisch. Demgegenüber steht, daß auch ist die Meinung, daß dieses Land für eine neue Offensive bereits rungsbestimmungen mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Niederlage oder Erschöpfung, völlig unbegründet sei. Deutschland  Der Bundesrat kann Zuwiderhandlungen gegen die Ausfüh- iei, daß Deutschland   dem Ende nahe sei, sei es durch eine die Meinung, die in den Ländern des Vierverbandes gang und gäbe Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder mit einer dieser Strafen wünscht den Frieden, verlangt sogar den Frieden, und gibt dies cder mit Haft bedroher. zu. Das französische und britische   Bolt haben diesen Wunsch aber § 18. berlehrt ausgelegt. Die Wahrheit ist, daß Deutschland   nach Das Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Frieden verlangt, nicht weil es sich besiegt fühle, sondern, Der Bundesrat beſtimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. weil es glaube, daß es näher an einem militärischen Siege Macht der Bundesrat von dieser Befugnis binnen eines Monats stebe, als je, oder als eine der anderen friegführenden nach Friedensschluß mit den europäischen   Großmächten keinen Ge- Mächte jemals fommen werde. Die Deutschen   geben zu, daß sie brauch, so tritt das Gesetz außer Kraft. den Frieden wünschen, aber sie behaupten, daß dies mit den Frans zosen und Russen ebenso sei. Howard schreibt danu über die Stim mung in den großen Hauptstädten Berlin  , London   und Paris  . Paris   habe sich in den letzten 18 Monaten wenig verändert, int Berlin   berriche eine grimmige Entschlossenheit. Auch London  sei viel verändert. Man fpreche hier nicht mehr über Frieden, ions dern über die Auftreibung der Truppenkontingente, über die Mus nitionsfabrikation und über die Geldfrage.

Die russische Kabinettskrise.

Die Kabinettskrise löst sich tröpfelnd. Dem Rücktritt Stuer mers folgt jetzt das Ausscheiden des Landwirtschaftsministers Graf Bobrinski. Er wurde, wie Wolffs Bureau meldet, vom Amt enthoben und zum Oberhofmeister ernannt, erfreut sich also ebenso wie Stuermer auch weiterhin der Gunst des Zaren und der Mög­lichkeit, in dessen engerem Kreise zu wirken. Der Friedensantrag der italienischen Sozialdemokratic. Die einstweilige Führung des Landwirtschaftsministeriums ist Wie die Franks. Ztg." über Lugano   berichtet, will nach dem Gehilfen im Landwirtschaftsministerium, Nittich, über der Stampa" die italienische Regierung die Beratung des sozialistischen   Friedensantrages nicht zulassen, da­gegen eine Debatte über die auswärtige Politik bei der Be­ratung des Budgetprovisoriums im kommenden Monat er­lauben.

tragen worden.

Admiralitätswechsel in England.

befehlshaber.

Der Zurückgetretene gehörte als Landwirtschaftsminister natür­lich zu den Mitgliedern des Kabinetts Stuermer, deren Name nicht aus dem Schußfelde blieb, wenn nach den Sündenböcken des ver­fahrenen Verpflegungswesens gesucht wurde. Die Mißstände auf diesem Gebiet waren arg genug. Laut dem Rußkoje Eslowo" hat der Minister des Innern Protopopom Mitteilungen von Gou­verneuren erhalten, wonach die Lebensmittelkrisis sogar die all­Jellicoe erster Seelord- Beattie Ober­gemeine Ruhe bedrohe. Infolgedessen entstanden, wie der Berner London, 29. November.  ( W. T. B.) Reutermeldung. Bund" berichtet, in der letzten Zeit mancherlei Gegensätze in der Die Anweisung für das Verfahren bei den im§ 4 Abs. 2, Regierung selbst, die beinahe zu einem Ministerkrieg geführt hätten. Unterhaus. Balfour   teilte mit, daß der Admiral Jellicoe 2, an Stelle von Sir Henry Jacksen zum ersten Seelord und § 7 Abs. 2.§ 9 Abs. 2 bezeichneten Ausschüssen erläßt das Jeder wollte die Schuld von sich abweisen und gleichzeitig als Retter Präsidenten der Marineakademie in Greenwich   ernannt wor auftreten, bis es zu einem Kompromiß kam, wonach Trepow den ist. Beattie wurde zum Befehlshaber der großen Flotte Für die Berufung der Vertreter der Arbeitgeber und der Protopopow und Bobrinski eine besondere Kommission zur Be- ernannt.( Beifall.) Balfour   teilte weiter mit, daß man Arbeitnehmer in die Ausschüsse(§§ 5, 6,§ 7 Abi. 2,§ 9 Abs. 2) fämpfung der Lebensmittelkrisis bildeten. Die Reichsduma in schon seit längerer Zeit den Beschluß gefaßt ( S$ durch das Kriegsamt sind Vorschlagslisten wirtschaftlicher Organi ihrer Mehrheit soll aber dieser Kommiffion kein Vertrauen geschenft habe, die Ernennungen vorzunehmen, daß die Verlautbarung sationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einzuholen. haben. Sie verlangte mehr. Solveit zur Wahrnehmung der Obliegenheiten der im§ 9 davon aber aus militärischen Gründen verzögert worden sei. Abs. 2 bezeichneten Ausschüsse bereits ähnliche Ausschüsse( Kriegs- Verschwinden der Dumamehrheit genehm wäre, erfährt man aus Laß auch Protopopow auf der Liste der Minister steht, deren Die Ernennungen würden noch weitere Verände. ausschüsse   usw.) bestehen, fönnen sie mit Bustimmung des Kriegs der" Rjetsch", die, wie die Times" aus Petersburg   hört, nach rungen in der Admiralität zur Folge haben. amis an die Stelle jener Ausschüsse treten. Stucrmers Abgang und Trepows Ernennung zu verstehen gab, Es sei daran erinnert, daß in England die Unzufrieden­daß die Wünsche der Mehrheit in betreff der Kabinettsänderungen heit über die Tätigkeit der Flotte sich in letzter Zeit inuner sie noch lange nicht erfüllt seien" Tas Kadettenorgan äußerte heftiger in öffentlicher Kritik Luft machte und daß die beiden ohne von der Zenfur gehindert zu werden von den kommenden Aenderungen dürfte die wichtigste der Rücktritt Ernanten in der Schlacht am Skagerrak   die Führung hatten; Soweit für solche Betriebe ständige Arbeiterausschüsse nach des Ministers des Innern und die Ernennung eines befähigten Mi. Jellicoe als Befehlshaber des Gros, Beattie als Befehlshaber § 134h der Gewerbeordnung oder nach den Berggesehen nicht be- nisters des Aeußeren sein. Der letztgenannte Bosten hat bereits seinen der Schlachtkreuzer. Jetzt ist Beattie an Jellicoes Stelle auf­stehen, sind sie zu errichten. Die Mitglieder dieser Arbeiteraus- Mann gefunden, und Neratows in der Presse gerühmte beson- gerückt. schüsse werden von den volljährigen Arbeitern des Betriebes oder dere Kennerschaft in allen Fragen des nahen und des fernen Ostens der Betriebsabteilung aus ihrer Mitte in unmittelbarer und ge- trifft vielleicht mit Wünschen des liberalen Fortschritts zusammen. heimer Wahl nach den Grundsäßen der Verhältniswahl gewählt. Das Nähere bestimmt die Landeszentralbehörde. Protopopow aber sitt einstweilen noch im Amte. Wird er der nächste Untere den gleichen Voraussetzungen sind für die Angestellten sein, an dem sich zeigt, wie das Kabinett Tre pow bei seiner Ge­besondere Angestelltenausschüsse zu errichten. staltung die Wünsche der Dumamehrheit im Auge hält?

§ 11.

In allen für den Vaterländischen Silfsdienst tätigen Be trieben, für die Titel VII der Gewerbeordnung gilt und in denen in der Regel mindestens einhundert Arbeiter beschäftigt werden, müssen ständige Arbeiterausschüsse bestehen.

§ 12.

Dem Arbeiterausschuß liegt ob, das gute Einvernehmen inner­halb der Arbeiterschaft des Betriebes und zwischen der Arbeiter­schaft und dem Arbeitgeber zu fördern. Er hat Anträge, Wünsche und Beschwerden der Arbeiterschaft. die sich auf die Betriebes­einrichtungen, die Lohn- und sonstigen Arbeitsverhältnisse des Be­triebes und seiner Wohlfahrtseinrichtungen beziehen, zur Kenntnis des Unternehmers zu bringen und sich darüber zu äußern. Auf Verlangen von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Arbeiterausschusses muß eine Sibuna auberaumt und der be­antragte Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung gejezt werden.

§ 13.

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die Vermutung,

Ein Nachspiel der Somme  - Schlacht?

Reibungen mit General Haig. Rotterdam  , 29. November.  ( W. T. B.)" Nieuwe Rotterdamsche Courant" meldet aus London  : Im Oberhause hat gestern im Auf­Trepow wird als ein energischer Mann geschildert. Er ist ein trage von Lloyd George Lord Derby nachdrücklich die Gerüchte in weit echter Vertreter seines Stammes; seine Laufbahn begann somit Abrede gestellt, daß man General Haig dazu gedrängt habe, Verän felbstrebend im Bagenkorps des Zaren. Aus seinem Leben sind derungen in den Kommandos vorzunehmen, und daß man ihm, ohne zwei Februardaten bemerkenswert: er ist der Sohn jenes Peters- ihn zu fragen, Personen aufgedrängt habe. Der Armee­burger Stadthauptmanns Fedor Trepow, den Wera Sassulitschs rat, jagte Derby, habe absolut Vertrauen in Haig und glaube, daß Attentat am 5. Februar 1878 tödlich verwundete, und im Revo- die beste Art, dieses Vertrauen zu beweisen, die sei, allen seinen lutionsjahr 1905 nahm er an der Ausarbeitung des Allerhöchsten Vorschlägen möglichst entgegenzukommen. Die Gerüchte, daß zwischen Februar- Resfripts" teil. Bald danach noch während der Re- dem Armeerat oder einigen Mitgliedern dieser Körperschaft und Ge­volutionswehen wurde er zum Studium der ausländischen gesez- neral Haig Neibungen bestanden, seien unwahr. England besitze in geberischen Institutionen ausgeschidt. An Unternehmungsmut fehlt Saig   als Oberbefehlshaber und Robertsen als Generalstabschef eine es ihm jedenfalls nicht; er wagt sich sogar an schwierige Aemter, Vereinigung, die nicht zu ersetzen und noch weniger zu verbessern von denen er nach eigenem Geständnis keine Ahnung hat. Als er wäre. Kommt in einem Betriebe, der im§ 11 bezeichneten Art bei 1915 das Verkehrsministerium übernahm, nannte die jetsch" diese Streitigkeiten über die Lohn- oder sonstigen Arbeitsbedingungen Ernennung eine Sensation, und er selber verschwieg nicht, daß eine Einigung zwischen dent Arbeitgeber und dem Arbeiteraus­er bisher vom Eisenbahnwesen nichts wußte. Aber er rührte sich schuß nicht zustande, so tann, wenn nicht beide Teile ein Gewerbe­gericht oder ein Berggewerbegericht oder ein Einigungsamt einer und läßt jetzt vor der Oeffentlichkeit seit einiger Zeit mächtig aus= Junung als Einigungsamt anrufen, von jedem Teile der im§ 9 greifende Bahnbaupläne auffahren. Heute berichtet Wolff wieder London  , 29. November.  ( W. T. B.) Die Blätter melden Abs. 2 bezeichnete Ausschuß als Schlichtungsstelle angerufen werden. aus Kopenhagen  , das russische Bureau" Nord und Süd" melde aus aus New York  , daß das Staatsdepartement Witteilung von In diesem Falle finden die$$ 66, 68-73 des Gewerbegerichts- Petersburg: Das Verkehrsministerium vollendete einen Plan zur der formellen Weigerung Englands empfing, dem für gesetzes entsprechende Anivendung mit der Maßgabe, daß ein Anlegung eines neuen Wasserstraßenneges. Die Arbeiten sollen die Vereinigten Staaten ernannten österreichisch- ungarischen Schiedsspruch auch dann abzugeben ist, wenn einer der beiden sich über fünf Jahre 1918-1922 erstrecken und zwei Milliarden Botschafter Grafen Tarnowski ein Freigeleit zuzugestehen. Teile nicht erscheint oder nicht verhandelt, sowie daß Personen, Rubel erfordern, die jährlichen Betriebskosten werden 50 Millionen Man glaube, daß die Vereinigten Staaten   bei Desterreich­die an der einzelnen Streitfache als Arbeitgeber oder als Mit Mubel betragen." Dieser Blan dürfte mit politischer Berechnung als Ungarn   anfragen werden, was es in dieser Angelegenheit ge­glied des Arbeiterausschusses beteiligt gewefen sind, bei dem lette Tat des Verkehrsministers Trepom präsentiert werden. Dieser tan zu haben wünsche. Schiedsspruch nicht mifivirfen fönnen. London  , 23. November. Morning Post" erfährt aus Besteht in einem für den Vaterländischen Hilfsdienst tätigen Mann, der jeßt berufen ist, ein nicht eben zweifelsfrei fugenfestes Betriebe, für den Titel VII der Gewerbeordnung gilt, ein stän- Staatsgebäude so zu sichern, daß die Vertreter eines alten Systems Washington  , daß das Staatsdepartement wegen der Wei­diger Arbeiterausschuß weder nach der Gewerbeordnung oder den damit zufrieden sein können, weiß ganz genau, welche politischen gerung der britischen Regierung, dem neuernannten österreichisch­ungarischen Botschafter ein Freigeleit zu gewähren, verstimmt Berggesetzen, noch nach§ 11 Abs. 2 dieſes Gesezes, so kann bei Wunder sich mit Milliardenprofiten vollbringen lassen. Streitigkeiten zwischen der Arbeiterschaft und dem Arbeitgeber über ist. New York World" schreibt, die Haltung der britischen   Re­die Lohn- oder sonstigen Arbeitsbedingungen der im§ 9 Abs. 2 gierung sei zwar keine Beleidigung für Washington  , wohl aber eine neue britische   Dummheit. Auch New York Times  " erklärt dieje bezeichnete Ausschuß als Schlichtungsstelle angerufen werden. Die Weigerung für unvernünftig. Bestimungen des Abs. 1 Satz 2 gelten entsprechend.

Unterwirft sich der Arbeitgeber dem Schiedsspruch nicht, so ist den beteiligten Arbeitern auf ihr Verlangen die zum Aufgeben der Arbeit berechtigende Bescheinigung( 89) zu erteilen. Unterwerfen sich die Arbeiter dem Schiedsspruch nicht, so darf ihnen aus der dem Schiedsspruch zugrunde liegenden Veranlassung die Bescheini

gung nicht erteilt werden.

§ 14.

Inzwischen geht die neuntägige Schweigefrist der Duma zu Ende. Wie der Kölnischen Zeitung  " von der schweizerischen Grenze gemeldet wird, glaubt nach der Petersburger Telegraphenagentur die Rjetsch" zu wissen, die Erklärung, die Trepom Sonnabend bei Wiederaufnahme der Sitzungen verlesen wird. werde folgende drei Punkte umfassen: 1. die Notwendigkeit der Weiterführung des Krieges bis zum Endfieg im vollkommenen Einvernehmen mit den Alliierten, 2. die Notwendigkeit und Ermöglichung einer erspriez­lichen Zusammenarbeit, 3. Darlegung der Maßnahmen zur Organi­sierung des inneren Lebens des Landes.

Also voran steht der Zarenwille: der Krieg wird bis zum End=

Kein Freigeleit für den öfterreichischen Botschafter.

Rumänien   und Mazedonien  .

Die Schlacht bei Tarnova und im Wardartale.- Einnahme von Giurgiu.

Der bulgarische Heeresbericht. Sofia  , 29. November.  ( W. Z. B.) Generalstabs.

Für die industriellen Betriebe der Heeres- und Marinever­waltung sind durch die zuständigen Dienstbehörden Vorschriften fieg weitergeführt. Man hat von einem Trepow natürlich nichts bericht vom 28. November. im Sinne der§§ 11-13 zu erlassen.

§ 15.

Die durch öffentliche Bekanntmachung oder unmittelbare An­frage des Kriegsamis oder der Ausschüsse erforderten Auskünfte über Beschäftigung und Arbeitsfragen sowie über John- und Be­triebsverhältnisse sind zu erteilen.

anderes erwartet.

Die Friedenskonferenz.

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Mazedonische Front: Nach sehr starker Artillerie­vorbereitung griff der Feind mehrmals auf der Front Tar­nova nordwestlich von Monastir   Höhe 1248( nördlich von Monastir   in der Ebene von Monastir  ) und Höhe 1050 Eine Amsterdamer Meldung der konservativen Schlesi( im Cernabogen in der Umgebung des Dorfes Gruniste) schen Zeitung", die von T. U. weiterverbreitet wird, will über an. Die wiederholten Angriffe auf der ganzen Front wurden die Haltung der neutralen Staaten zur Friedensbewegung von den bulgarischen und deutschen   Truppen unter kräftiger unterrichtet sein. Die Bewegung bricht in allen Ländern Mitwirkung der Artillerie blutig abgewiesen. Die Verluste Wes- des Gegners sind ungeheuer. Vor unseren Stellungen hervor, aber die Neutralen schreiten zu feiner Aftion. halb das nicht geschieht, deutet die Amsterdamer Meldung an. liegen Hunderte von Leichen. Vor dem Abschnitt eines ein­Sie lautet: des tapferen 51. Infanterie- Regiments zigen Bataillons 1. wer der auf Grund des§ 7 Abs. 3 angeordneten Weber­" Zu den jüngsten Meldungen schweizerischer Blätter über zählten wir dreihundert gefallene Feinde. Nicht minder start weisung zu einer Beschäftigung nicht nachkommt, oder sich ohne Friedensvermittlungsversuche der Neutralen wird in den waren die Angriffe des Feindes und das Artilleriefeuer im

Das Kriegsamt ist befugt, den Betrieb durch einen Beauf tragten einsehen zu lassen.

§ 16.

Mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis 31 10 000 Mark oder mit einer dieser Strafen oder mit Saft wird

bestraft: