Der Vorwärts" auf Bahnhöfen.
Einer unserer Leser schreibt uns, daß auf seine Anregung die Bahnhofsbuchhandlungen von nun an besser als bisher mit Exemplaren des Vorwärts" sich versorgen werden, so daß also nicht mehr in den frühen Vormittagsstunden der ,, Vorwärts" ausverkauft sein wird, was seit Monaten auf vielen Bahnhöfen regelmäßig der Fall war.
Leser, die den Vorwärts" auf Bahnhöfen zu kaufen pflegen, bitten wir, hiervon Notiz zu nehmen und uns zu berichten, wenn sie ihn nicht mehr vorrätig finden sollten, damit wir für Abhilfe sorgen können.
Die Teuerungszulagen an städtische Arbeiter und Angestellte.
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urteilung zu 50 M. Strafe, well. die Ware ohne Genehmigung Der Haus- und Grundbesikerverein hatte um Aufhebung des an Frauen von Kriegsteilberfauft hätte. Die Straffammer hat. bann freigesprochen, weil M i etnachlasses die Sülze als leichtverderbliche Ware hätte schnell verkauft werden nehmern petitioniert. Der Magistrat erklärte, eine Uebernahme müssen und die Dosen von dem Gewicht der übrigen Fleischwaren des von den Hausbesizern zu tragenden Teils des Mietnachlasses in Abzug kommen. Danach verbleibe ein Reingewicht von weniger würde für die Stadt eine monatliche Mehrbelastung von 45 000 als 40 Bentner. Dieses rechtfertige den freihändigen Verkauf und bis 55 000 m. ergeben. Der Hausbesik habe, je länger der Krieg die Freisprechung. Wieviel Waren mögen schon bei diesem Ges dauert, schwer zu leiden. Es sei leider nicht möglich, einen indivischäftsgang verdorben sein. duellen Maßstab anzulegen. Um ein Entgegenkommen zu zeigen, Der Ladenpreis für Schweizertäse. Die Zentral- Einkaufsgefell- solle der Mietnachlaß, soweit es sich um Kriegerfamilien oder schaft m. b. H., Warenabteilung 13, Käse, gibt bekannt, daß der Hinterbliebene von Kriegsteilnehmern handelt, ab 1. Januar auf Ladenhöchstpreis für Schweizer Harttase( Emmenthaler Säfe ) 10 Broz. herabgesetzt werden. Das Mieteinigungsamt kann die auf 2,50 M. für das Pfund festgesetzt worden ist. Mietunterstüßung entziehen oder ablehnen, wenn ein höherer Mietzins verlangt wird als vor dem 1. August 1914 für die betreffenden Räume zu zahlen war, ferner, wenn der Vermieter sich ohne triftige Gründe weigert, Kriegerfamilien in leerstehende Wohnun gen aufzunehmen.
Auch fürzlich lasen wir eine Mitteilung der Warenabteilung 18, Käse," wonach der Preis des Emmenthalers von 2,30 auf 2,40 M. erhöht worden sei. Das war am 25. November. Seitdem haben wir aber weder Emmenthaler noch anderen Hartkäse erwischen fönnen.
Vom Magistrat Berlin wird uns geschrieben: Stadtv. Friedrich( Fr. Fr.) wünscht, daß der Mietnachlaß überSchritt haltend mit der ständig steigenden Verteuerung der Lebenshaltung hat sich der Magistrat von Berlin veranlaßt gesehen, Schluß der Barbierläden an Sonntagen. Das Polizeipräsidium haupt wegfalle, denn der Magistrat habe die Obdachpflicht. Der die während des Krieges gewährte fortlaufende Kriegszulage zu den teilt mit: Die Bestimmung über die Betriebsruhe in den offenen Hausbesitzer muß auch für seine vollen Zinsen aufkommen, und Friedenslöhnen, vergütungen, gehältern seiner Arbeiter, Ange- Geschäftsstellen des Barbier und Friseurgewerbes, wonach der Be- es muß ihm überlassen bleiben, wen er als Mieter aufnehmen will. Auch der Hausbesitzer ist Geschäftsmann. Genosse Küter erstellten, Lehrer und Beamten weiter auszubauen. Es sind einerseits trieb an den Sonn- und Festtagen nur bis 2 Uhr nachflärte, daß den Kriegerfrauen und witwen in jeder Hinsicht gedie bisher gegebenen einzelnen Säße wiederum erhöht, und ander- mittags stattfinden darf, werden hierdurch in Erinnerung genügend Schuß gewährt werden müsse. To mancher Hausbesitzer seits ist der Kreis der Einkommen, die an der Kriegszulage teilhaben bracht. gehe Kriegerfrauen gegenüber rücksichtslos vor. Den Hausbesitzern sollen, erheblich erweitert worden. Die der Stadtverordnetenver- Bon feinem 10jährigen Bruder erschossen wurde gestern nach- jei insofern entgegengekommen worden, als der von der Allgesammlung unterbreitete Vorlage sieht vor: bei dedigen mit einem mittag der 9 Jahre alte Sohn Willi des Aushilfsschaffners Lange meinheit zu tragende Mietnachlaß den 25 auf 15 Proz. und nunGesamteinkommen bis zu 3000 m. eine Zulage von 18 M. für Ledige aus der Faldensteinftr. 26. Lange steht im Felde. Seine Frau mehr 10 Proz. Heruntergescht wurde. Es muß auf diejenigen über 18 Jahre( 12 M. für Ledige unter 18 Jahren); für kinder- arbeitet den Tag über außerhalb des Hauses. Gestern spielten die Hausbesitzer ein Drud ausgeübt werden, die den KriegerIos Verheiratete und solche Ledige, die in einem eigenen Haus- beiden Knaben, die allein in der Wohnung waren, Soldat. Dabei familien leerstehende Wohnungen verweigern. stand Angehörige unterhalten, bis zu einem Einkommen von 4500 M. fiel dem älteren Gustav der Revolver des Vaters, der irgendwo in syndikus Dr. Rohmeyer lehnte die Ausführungen des monatlich 25 M.; für Verheiratete mit Kindern für jedes der Wohnung lag, in die Hände. Ohne daß er wußte, daß er ge- Stadtverordneten Friedrich ab. Genosse Hoffmann führte Kind 5 M. monatlich mehr, also 30, 35 M. usw.; es werden hierbei laden war, zielte er auf die Stirn des jüngeren Bruders und aus, daß die Hauswirte in guten Zeiten feinen Pfennig zuviel an die berücksichtigt Rinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahre; bis zum drückte ab. Von einer Kugel tödlich getroffen, brach der Kleine zu- Stadt abgeführt haben. Und jetzt, wo sie etwas nachlassen sollen, 18. Lebensjahre jedoch außerdem diejenigen Kinder, die während ihrer sammen und starb auf der Stelle. regen sie sich auf. So manche Kriegerfrau habe vergebens geweint Ausbildung in Schule und Beruf ohne eigenes Einkommen sind und Die Vordeswegen unterhalten werden müssen. und gejammert, als sie die Wohnung räumen mußte. lage wurde hierauf einem Ausschuß überwiesen, dem die Genossen Gichelhardt, Bäumler und Nottländer angehören.
Im übrigen bleibt es bei den bisherigen Grundsäßen über die Ariegszulage, insbesondere hinsichtlich der Einkommens- Grenzfälle. Die neue Kriegszulage soll mit dem Beginn des neuen Jahres in Straft treten.
Aus Gram über den tödlichen Unfall ihres Mannes versuchte sich gestern eine Kaufmannsfrau aus der Wilsnackerstraße das Leben zu nehmen. Der Mann, der ein Spikengeschäft betrieb, wurde, wie schon berichtet, an der Ecke der Wilsnacker- und Birkenstraße von einem Straßenbahnwagen überfahren und getötet. Seine Frau war über das Unglück ganz gebrochen. Gestern nachmittag Die Auszahlung der Kriegsunterstützung. fiel es Hausgenossen auf, daß die Zeitung vor der Tür liegen Aus dem Rathause wird uns geschrieben: Die Krieger- blieb. Der Verwalter, ein Schußmann, ließ die Tür öffnen und angehörigen haben in letzter Zeit die Auszahlung der Halbmonats- fand die Frau besinnungslos auf dem Sofa liegen. Sie hatte raten der Kriegsunterstützung in ungleicher Höhe irrtümlich auf die Gashähne der Lampe geöffnet. Samaritern der Feuerwehr gefaßt und häufig der Meinung Ausdruck gegeben, daß ihnen die gelang es, die Unglückliche mit dem Sauerstoffapparat ins Leben Beträge nicht vol gezahlt werden. Der in letzter Zeit herrschende zurückzurufen. Sie wurde dann ins Krankenhaus gebracht. Mangel an Kleingeld nötigte die Unterstützungskassen, die Zahlungen Ein Raubüberfall im Laden. In der Neuen Königstraße über in der Weise auszugleichen, daß bei einem Bahltermin ein etwas gab der Musketier Hans With, der sich auf Urlaub hier befindet, höherer als der fällige Betrag, bei dem nächsten Zahltermin ein vor einigen Tagen dem Uhrmacher Leo Braun eine Uhr zum Aus etwas geringerer Betrag zur Auszahlung gelangte. Nachdem ab bessern. Gestern morgen fam er wieder, und während Braun einige 1. November d. J. die Kriegsunterstüßungssäge für die Kinder auf Uhren hervorholte, ergriff with einen Hammer, der auf dem Ladenmonatlich 7,50+ 7,50-15 M. festgesetzt sind, werden alle Beträge tisch lag, und verfekte ihm einen so wuchtigen Schlag auf den in der fälligen Höhe ausgezahlt. Sollte indessen bei etwaiger Ver- Stopf, daß er zufammenbrach. Auf die Hilferufe der Frau, die sich änderung der Unterstützungssäge durch Erhöhung der Mindestsäge im Hinterraum befand, ergriff der Räuber die Flucht, wurde aber Mangel an Kleingeld wieder eine andere Zahlungsweise notwendig ergriffen und der Wache des Alexander- Regiments übergeben. Er machen, so find Besorgnisse vor einer etwaigen Kürzung nach wie hatte einen fleinen Ständer mit mehreren Brillantringen geraubt. vor unbegründet.
Aus den Gemeinden.
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Soziales.
Weihnachtsgratifikationen.
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Stadt
Mit dem vor der Tür stehenden Weihnachtsfeste ist die Frage wieder aktuell geworden: Besteht ein Rechtsanspruch auf die Weih nachtsgratififation? Sobald sie vereinbart oder vom Prinzipal zugesagt ist, ist daran kein Zweifel. Wie aber, wenn sie aus freien Stücken gewährt wurde? Die ordentligen Gerichte gehen im wesentlichen von der Auffassung aus, daß, wenn der Prinzipal die Gratifikation aus freien Stücken ohne vertragliche Verpflichtung gewähre, dem Angestellten selbst dann kein Anspruch auf die Gratis fikation zustehe, wenn sie tatsächlich längere Zeit hindurch gezahlt worden sei. Dadurch werde der Charakter der Freigebigkeit, der dieser Gratifikation anhafte, nicht beseitigt. Es sollten nicht etwa besondere Leistungen mit der Gratifikation abgegolten werden, sondern nur sein Ausharren im Betriebe belohnt werden. Nur wenn das feste Gehalt so gering sei, daß es nicht ausreiche, ein der Berufsstellung und dem Lebensalter entsprechendes Leben zu führen und für diese Lebenshaltung auf die Gratifilation gerechnet werden müsse, Das Palast- Theater am 300 nimmt die Traditionen des Wintermüsse die Gratifitation als ein Anteil des Gehalts angesehen gartens geschickt und mit Erfolg auf. Merkwürdig überhaupt, daß werden, auf den ein Rechtsanspruch bestehe. Auch das Reichsgericht das Varieté von dem Kriege in die Flucht geschlagen wurde. Bieten steht im allgemeinen auf diesem Standpunkt, doch hat es in einer denn die abwechslungsreichen Künste der Akrobatik und der Dressur, Charlottenburg . In der jüngsten Stadtverordneten= Attenzeichen: III. 154/13 neueren Entscheidung ausgesprochen, die Höchstleistungen des gut geschulten menschlichen Körpers, die fitung wurden zunächst die beiden neu gewählten Stadtverord- daß in Ermangelung besonderer gesetzlicher Bestimmungen die Ueberraschungen der Trickleute, die Lustigkeiten unserer Humoristen neten Prof. Dr. Brig und Genosse Hofer, der an Stelle des Voraussetzungen für die Entstehung des Anspruches auf die Weihnicht mindestens soviel Unterhaltung wie die Striegsstücke, Operetten zum Stadtrat gewählten Genossen Ahrens tritt, eingeführt. Ober- nachtsgratififation dem einzelnen Tienstvertrag und dessen ers und Kinos? Das Dezemberprogramm des Palast- Theaters ist jeden- bürgermeister Dr. Scholz betonte, daß beide neu gewählte Stadt- gänzender richterlicher Festiegung gemäß des Grundsatzes falls geeignet, die Freude am Varieté wieder zu beleben. Man verordnete bekannte Männer seien, von denen Mitarbeit an den von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrserfreute sich an der erstaunlichen Kraftleistung der Handstandfünstler städtischen Aufgaben nur Gutes zu erwarten sei. Hofer habe als fitte zu entnehmen seien. Nach der Auffassung des Verkehrs Aler und Hermann, lachte über die grotesten Fangtünstler Tato und Mitglied des preußischen Abgeordnetenhauses an der Regelung der feien die Weihnachtsgratifitationen teine reinen Freigebigkeiten May und bewunderte die Gewandtheit der Schwestern Meley im Leiteraft. Ernährungsfragen, die auch für die städtische Verwaltung zu den der Dienstberechtigten, deren Gewährung ihnen anheimgestellt wäre, Eine recht gute fomische Nummer boten die Parodisten Läpp und wichtigsten Aufgaben gehören, erfolgreich mitgewirkt; in seiner fie stellten vielmehr eine besondere Vergütung neben dem Gehalt Habel, die die großartigsten Kunststücke zu Wege bringen und Doppeleigenschaft als" Agrarier" und Vertreter der Arbeiterinter- dar, deren Zweck es fei, den Angestellten für das Ausharren im gleichzeitig die rids preisgeben. Mehr durch prachtvolle Gewänder essen verkörpere Hofer in seiner Person gleichsam den Willen des Dienst zu belohnen und ihn zur Fortsetzung der Dienste anzuspornen. ( besonders die chinesischen waren ein Augenschmaus) und schönen gesamten Voltes zu einheitlichem Wirken in dieser ernsten Beit. Deshalb sei auch regelmäßig die Entstehung des Anspruchs davon Körper denn durch ihren Tanz wirkte die deutsch - chinesische Tän- Von dem Jahresabschluß der Stadthauptkasse für 1915, der abhängig, daß der Angestellte bis Weihnachten im Betriebe gerin Mabel May Yong . Ihre lebenden Bilder gefielen beffer als einen Fehlbetrag von fast 1½ M. aufweist, wurde Kenntnis verbleibe. die bewegten Tänze. Bei allem Talent fehlt irgendwie das Bündende. genommen. Er ist zunächst in bas Rechnungsjahr 1916 übertragen Weiter geht die Rechtsprechung der Kaufmannsgerichte. Den Höhepunkt des Abends bildete Robert Steidl , der mit seiner worden. Debattelos wurden für die Krantenanstalten 205 200 2. Sie jedoch auch nicht ganz einheitlich ist. Diese Gerichte- darunter unerschöpflichen guten Laune und den vielen guten Einfällen wirklich nachbewilligt. Eine kurze Diskussion rief die Vorlage betreffs Er- auch das Kaufmannsgericht Berlin stellen sich auf den Standpunkt, ausgiebig unterhält. Seine sättigenden Phantasien" ließen einen richtung einer Wohlfahrtsschule für Fürsorgerinnen hervor. Das daß bei der Gratififation feine Schenkung vorliege, welche der Arbeits das Wasser im Munde zusammenlaufen, und seine Schüßengraben Bedürfnis nach sachverständig ausgebildeten Fürsorgerinnen, für die geber feinen Angestellten regelmäßig gewähre. Es fehle das Einereignisse und zum Quietschen luftigen Duetts mit Anna Müller- die bloße Vorbildung als Krankenpflegerinnen heute nicht mehr verständnis der Vertragsteile, daß die Zuwendung unentgeltlich Linde spotteten aller harten Zeiten. Den Liebhabern dressierter als ausreichend gelten kann, ist während des Krieges besonders erfolge. Im allgemeinen liege es nicht im Willen der Angestellten, Tiere tat F. Steffin mit dem Pferde- Hundezirkus volles Genüge. start hervorgetreten. Die in Charlottenburg geplante Schule, die sich von dem Dienstberechtigten für geleistete Dienste Im Lustspielhause feiert„ Der selige Balduin" am Montag das am 1. April 1917 ins Leben treten soll, soll mit der Kaiserin - regelmäßig beschenken zu lassen. So sehe auch ein großer Im Lustspielhause feiert„ Der felige Balduin" am Montag das Augusta- Viktoria- Anstalt, in der alle Unterrichtsmittel für die wich- Teil der selbständigen Kaufleute die Sachlage an. Budem auch müſſe Jubiläum der 250. Aufführung. An diefem wie am nächsten Sonntagnachmittag finden die letzten Wiederholungen der Bension tige Säuglings- und Kleinkinderfürsorge in reichem Maße vor- au einer Schenkung an die Angestellten ein besonderer Anlaß vorSchöller" statt. Als Schülervorstellung gelangt an diesem Sonn- handen sind, gemeinsam geleistet werden. Für die Vorbereitungen liegen, was man bei regelmäßigen Zuwendungen nicht fagen könne. abendnachmittag„ Der Widerspenstigen Zähmung" zur Darstellung. beantragt der Magistrat jetzt einen Betrag von 2000 M. und vom Die Angestellten sehen in der Gratifitation eine Vergütung, auf die Laubendiebe verhaftet. In Moabit boten drei Männer einem 1. April ab für die Verwaltung und Unterhaltung einen jährlichen sie rechnen. Eine Vereinbarung, daß der Angestellte einen verSchankwirt 27 frisch geschlachtete Hühner und ein Kaninchen zum Betrag von 4000 M. zu getähren. Genoffe Kabensten hob dienten Anspruch deswegen verlieren soll, weil er in gekündigter Kauf an. Der Wirt schöpfte Verdacht und benachrichtigte heimlich nachdrücklich das Interesse und die Pflichten der Gemeinden her- Stellung stehe, sei nichtig, denn darin liege einmal eine verbotene einen Schußmann. Die Verhafteten sind gewerbsmäßige Kleintierdiebe, bor , solche Bestrebungen wie die hier in Rede stehenden nach allen Beschränkung des Kündigungsrechtes der Angestellten, andererKräften zu fördern. Die Vorlage wurde einem Ausschuß von seits fei es die die Laubenkolonien der südlichen Vororte unsicher machten. Sie ers des eine auffällige Benachteiligung er eines so erheblichen Betrages wegen, brachen dort alle Ställe und brachten ihre Beute mit der W- Bahn nach 15 Mitgliedern überwiesen. Eine weitere Vorlage verlangte gestellten, wenn Berlin , um fie hier zu verkaufen. Die Eigentümer fönnen die be- 510 000 M. zur Erweiterung der Ofenanlage auf Gas- wie sie im allgemeinen die Weihnachtsgratifitation barstelle, m. schlagnahmten Tiere auf der Wache des 100. Reviers abholen. anstalt II. Schon vor einem Jahre hat die Leitung der die Ausübung eines erlaubten Rechtes verlieren solle. Wenn ein Gaswerke den Antrag auf Erweiterung der Ofenanlage Angestellter in der Notlage feine Unterschrift unter Anstellungsgestellt, doch fonnte die Gasdeputation sich sich damals mit bedingungen gebe, die die Gewährung der Weihnachtsgratifitation Rücksicht auf die durch den Krieg geschaffene Lage zu einer so ganz ins Ermessen des Pringipals stellen, gebe er sie in der Er großen Ausgabe nicht entschließen; jest aber darf der Bau der wartung ab, daß der Fall der Nichtzahlung der Gratifikation nicht Ofenanlage nicht länger zurückgestellt werden, zumal das Gas- eintreten werde. Eine solche in der Notlage abgegebene Willenswerk schon jetzt ohne Ofenreserve arbeitet, während erfahrungsge- erklärung sei daher nicht rechtsverbindlich. mäß eine solche von 15 bis 20 Proz. vorhanden sein soll. Aller- In neuerer Zeit liegen nun eine Reihe von Entscheidungen vor, Merkblatt für Kleingartenbau. Zur Förderung des Kleingarten- dings soll nach einer Verfügung des Oberkommandos im Interesse die solche Fälle betreffen, in denen vor Fälligwerden der Grati baues hat die Königliche Gärtnerlehranstalt in Berlin- Dahlem eine der Kohlenersparnis die Beleuchtung eingeschränkt werden. Hier- fikation ein Ausscheiden aus dem Dienst erfolgt ist. besondere Anleitung herausgegeben. Dieses Merkblatt wird umsonst für kommt aber in erster Linie die elektrische Beleuchtung in Frage, Am 24. Januar d. J. hat fich das Landgericht II Berlin - an Kriegsteilnehmer abgegeben, die auf eigener oder gepachteter eine Einschränkung der Gaserzeugung würde vor allem zu einer Aktenzeichen 29. S. V./15. auf den Standpunkt gestellt, daß Scholle Obst- und Gemüsebau betreiben wollen. Es ist auch für Einschränkung des Kochens mit Gas führen und im Verfolg davon ein nach fast 15 jähriger Beschäftigung am 1. Oktober geschehener die Teilnehmer der zahlreichen Kurse an der Anstalt bestimmt. Die eher zu vermehrtem Kohlenverbrauch. Auch wird die neue Anlage Austritt aus dem Dienstverhälmis keinen Anspruch auf die Vereine der Laubenkolonisten erhalten sie ebenfalls umsonst, wenn erst in neun Monaten in Betrieb genommen werden können, wo Gratifikation begründe. Das Kaufmannsgericht hatte einen solchen die Merkblätter durch den Vorstand gegen Einsendung der Post- Hoffentlich schon wieder wenn auch nicht normale, so doch friedliche Anspruch angenommen. Dadurch, daß die Gratifikation Jahre hin gebühren verlangt werden. Das Merkblatt enthält allgemeine Regeln Zustände eingetreten sein werden. Der Referent Stadtv. Dund durch vom Prinzipal gewährt worden sei, sei der Anspruch befür die Herbst- und Frühjahrsbestellung. In umsichtiger Weise( lib.) empfahl aus allen diesen Gründen, trotz des hohen Betrages gründet. Das Landgericht hat anders entschieden. Durch die anwerden Arten, Aussaat, Samenbedarf, Pflanzzeit, Pflanzweite, Ernte- die Annahme der Vorlage ohne Ausschußberatung, die auch ohne jährliche Bewilligung der Weihnachtsgratififation habe der Prinzipal zeit und empfehlenswerte Sorten angegeben. Beispiele erleichtern weitere Debatte erfolgte.- Zur Erörterung kam dann noch ein feine Verpflichtung für die Zukunft übernommen. Andererseits hat ein schnelles und sicheres Arbeiten. von allen Parteien eingebrachter dringlicher Antrag:" Der Magi- aber auch das Landgericht ausgesprochen, daß, wenn ein rechtlicher Zeitweise Nichtbeförderung von Feldpostpäckchen. Privatbrief- strat wird ersucht, eine Vorlage betreffs Gewährung erhöhter Anspruch auf die Gratifikation gegeben gewesen sei, grundsätzlich fendungen im Gewicht über 50 Gramm( Feldpostpäckchen) nach Teuerungszulagen der Stadtverordnetenversammlung so auch das Recht bestehe, den der Beschäftigung im letzten Jahre entdem Feldheere, mit denen Weihnachtsgaben nach dem Felde zeitig vorzulegen, daß die Empfänger fie noch vor Weihnachten er- sprechenden Teil der Gratifikation zu fordern. Nur wenn der Dienstgesandt werden sollen, müssen, damit sie rechtzeitig den Empfängern halten können." Oberbürgermeister Dr. Scholz erklärte, daß der verpflichtete durch sein Verhalten zur Auflösung des Dienstverhält zugehen, bis spätestens zum 18. Dezember zur Post eingeliefert Magistrat mit der Angelegenheit sich bereits beschäftigt habe; eine nisses Anlaß gegeben habe, sei es nicht der Fall. fein. In der Zeit vom 19. bis einschließlich 24. Dezember werden Vorlage habe er nur deshalb noch nicht gebracht, weil er die Be- Bezirk des Stammergerichts wird jetzt ein ähnlicher Fall mitgeteilt, In der Novembernummer der Blätter für Rechtspflege" im wegen der in diesem Jahre für den heimischen Weihnachtspaket- schlüsse des Abgeordnetenhauses und eine Besprechung mit den Die zu er der vom Kammergericht am 25. September 1916 entschieden wurde. berkehr bestehenden besonderen Schwierigkeiten teine nicht amt- Vertretern der Nachbargemeinden abwarten wollte. lichen Feldpostsendungen im Gewicht über 50 Gramm von den Post- wartende Vorlage des Magistrats schon jetzt einem Ausschuß zu und seine Erben forderten den auf die Zeit der noch im Jahre geNach 25jähriger Dienstzeit war ein Bankangestellter gestorben anstalten angenommen oder befördert. Die gleiche Verkehrs- überweisen, sei im Interesse des zu erreichenden Zweckes ein beschränkung tritt mit Rücksicht auf den Neujahrsbriefverkehr durchaus glücklicher Gedante. Der Antrag wurde einem Ausschuß leisteten Dienste entfallenden Anteil der die ganzen Jahre hindurch in der Zeit vom 29. Dezember bis einschließlich 2. Januar ein. gewährten Gratifikation. Selbst bei der Annahme, daß ein flag, von 15 Mitgliedern überwiesen. bares Recht auf die Gratifikation bestanden habe, könne im vorBureaukratischer Geschäftsgang. 4500 Pfund Sülze, Schinken, Schöneberg . In der Stadtverordnetenfibung liegenden Falle fein Anspruch anerkannt werden. Davon könne Leberpasteten, Eisbeine, Bürste usw. in Dosen waren von der fragte Genosse Küter an, wieriel Schweine auf dem städtischen nur dann die Rede sein, wenn der kaufmännische Angestellte Firma Klähn, Gontardstraße 4, dem Magistrat und der Reichs- Rieselgut bei Deutsch- Wusterhausen gemästet würden und wann zur Beit der Verteilung oder wenigstens allgemeinen Bewilligung fleischstelle vorschriftsmäßig angemeldet worden. Nach mehreren der erste Abtransport nach hier vor sich gehe. Stadtrat Jacobs der Gratifikation noch im Dienste sei. Dem Willen der Wochen wurde einmal angefragt, wie es denn mit diesen Waren teilte mit, daß die Mästung sehr gut von statten geht und auch Vertragschließenden entspreche es, daß die Gratifikation mur stehe. Die Neichsfleischstelle erhielt die Auskunft, die Ware sei in- mehrere Zuchteber angekauft wurden, so daß an hundert Schweine dann zu gewähren sei, wenn er bis zu Weihnachten zwischen verkauft. Es erfolgte diesmal prompt Anzeige und Ver vorhanden seien. An eine Einfuhr ist vorläufig nicht zu denken. beziehungsweise Neujahr, der üblichen Zeit der Bewilligung
Zirkus Busch. Am Sonnabend und Sonntag nachmittags find wieder Vorführungen der neuen Märchen- Pantomime„ Beim Weihnachtsmann". Auch hierbei hat, wie bisher, ein angehöriges Kind freien Zutritt und jedes weitere Kind zahlt nur den halben Einfreien Zutritt und jedes weitere Kind zahlt nur den halben Ein trittspreis. Als Schluß der Abendvorstellungen die große Pantomime „ Die Geierprinzessin" mit der pompösen Ausstattung.
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