Gewerkschaftliches.
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sollen die Teuerungszulagen für die Frauen borläufig neben dem zulage gefordert, und da ihnen diese abgelehnt, verlangen sie einen Tariflohn nur 10 M. wöchentlich, anstatt 14 M.( das ist die Zulage Kriegsschein. Die Firma lehnte jede Zulage ab. Der Kriegsausfür Kutscher ), betragen; also 43,50 M. Gesamtlohn. In der letzten schuß verweist die Sache zur nochmaligen Verhandlung an den BeFrauenarbeit in Berliner Kohlengeschäften. Verhandlung erklärten sich die Unternehmer bereit, den Arbeitern trieb. Der Firma wird aufgegeben, entweder eine Zulage zu ge= Im Transportgewerbe, in dem es sich gemeinhin um Verrich- und Kutschern die bisher gewährten Teuerungszulagen um je 2 M. währen oder den Kriegsschein auszustellen, da mit Rücksicht auf tung von förperlich sehr anstrengender Tätigkeit handelt, hatte die zu erhöhen und den Arbeitern eine solche neben ihrem Stunden- den allgemeinen Verdienst der Dreher die Lohnforderung durchaus weibliche Arbeitskraft vor Ausbruch des Krieges fast gar keine Ver- lohn von 1,50 M. wöchentlich zu gewähren. Die neuen Lohnverein- angemessen iſt. wendung gefunden. Der durch den Krieg hervorgerufene Mangel barungen sind dem Transportarbeiterverband schriftlich formuliert Der Einrichter Sch. aus einem Werk der A. E. G. will, weil an männlichen Arbeitskräften hat nun dazu geführt, daß auch in zugestellt worden. er zu wenig Lohn erhalte, einen Kriegsschein. Da aber vor kurzem diesem Gewerbe die weibliche Arbeitskraft in immer zunehmenderem Die Löhne nebst Teuerungszulage stellen sich jetzt für Arbeiter in diesem Werk ein Abkommen für alle Arbeiter getroffen worden Maße zur Anwendung gelangt. So auch in den Kohlenhandels- bei zehnstündiger täglicher Arbeitszeit auf 30 M. wöchentlich, dazu und der Lohn des Einrichters diesem Abkommen gemäß ist, wird betrieben. In Verhandlungen, die der Transportarbeiterverband 12,50 M. Teuerungszulage 42,50 M., Ueberstunden werden wie schon aus diesem Grunde das Verlangen des Einrichters als unmit dem Verbande der Berliner Kohlengroßhändler wegen Gewäh- bisher mit 67% Pf. vergütet. Verheiratete Kutscher er- berechtigt abgelehnt. Hinzu kommt noch, daß der Vertreter der rung von Teuerungszulagen führte, war auch die Frage der Ein- halten 33,50 M., dazu 14,50 M. Teuerungszulage 48 M. Un Firma erklärt, daß zu Ende Dezember die Betriebsleitung eine stellung weiblicher Arbeitskräfte erörtert worden. Die Unternehmer verheiratete. Autscher erhalten 33,50 M., dazu 12,50 M. weitere Erhöhung der Verdienste für die gesamten Arbeiter in erklärten, zur Einstellung von Frauen gezwungen zu sein, sie sollten Teuerungszulage 46 M. Sofern zur Aufrechterhaltung der Be- Aussicht gestellt hat und auch bereits die Vorbereitung zu Veraber nur zu leichteren Arbeiten auf den Kohlenpläßen, wie Auf- triebe sich die Einstellung von weiblichem Personal notwendig handlungen hierüber getroffen ist. Der Einrichter S. meinte, daß stapeln von Preßfohlen u. dgl., verwendet werden. Für diese Tätig - macht, erhalten Arbeiterinnen bei zehnstündiger täglicher Arbeits- er mit den Arbeitern nichts zu tun habe, er wolle seine eigenen keiten wurde zunächst ein Stundenlohn von 40 Pf. bei zehnstündiger zeit 30 M., dazu 1,50 M. Teuerungszulage= 31,50 M. Weib Wege gehen, doch konnte dies vom Kriegsausschuß nicht berüdArbeitszeit gewährt. Zunächst hatten die Unternehmer mit der liche Kutscher erhalten 33,50 M., dazu 10 M. Teuerungszu- sichtigt werden und wurde deshalb die Ausstellung eines KriegsHeranziehung von weiblichen Arbeitsfräften große Schwierigkeiten, lage 43,50 M. scheins verweigert. meil sich nicht genügend Frauen zu dieser Arbeit meldeten, und die sich hierzu bereit fanden, stellten die Arbeit nach kurzer Zeit ein, weil sie ihnen nicht zusagte, so daß ein fortwährender Wechsel der weiblichen Arbeitskräfte stattfand. Im Laufe der Zeit haben sich aber nach und nach viele Frauen auch in diesen Betrieben eingearbeitet, so daß neben der ständig zunehmenden Zahl der Frauen auch eine Stabilität in der Beschäftigungsdauer eintrat. Kräftigere Frauen begnügen sich bereits nicht mehr mit den leichten Arbeiten auf den Bläßen im Stundenlohn, sondern sie besorgen neben ihren männlichen Kollegen bei gleichem Lohn das Abtragen von Koks und Kohlen im Afford.
Es darf aber nicht außer acht bleiben, daß die weitere Zunahme der Frauentätigkeit bei dieser schweren, Wind und Wetter ausgesezten Tätigkeit in der Not der Zeit ihre Begründung findet. Seit Anfang dieses Jahres zahlten die Unternehmer den Frauen bereits 45 Pf. Stundenlohn, der nunmehr seit einigen Wochen auf 50 Pf. festgesetzt wurde. Jest sollen in den Kohlengeschäften auch Frauen als Kutscher angelernt und beschäftigt werden. Der Vorstand des Kohlengroßhändler- Verbandes hat mit der Leitung des Transportarbeiterverbandes in zwei Sibungen über diese Sache verhandelt. Von den Händlern wurde auf den Mangel an Autschern hingewiesen; jugendliche Personen hätten sich in der Führung von Gespannen nicht immer als zuverlässig erwiesen. In letzter Zeit hätten viele Betriebe infolgedessen einen großen Teil ihrer Pferde untätig im Stalle zu stehen. Bevor sie jedoch zur Einstellung von weiblichen Kutschern schritten, wollten sie erst die Meinung der Verbandsleitung der Arbeiterorganisation hören. Nach voraufgegangener Rücksprache mit den zurzeit noch tätigen Kutschern erklärten die Vertreter der Organisation, daß, obwohl bei den Kutschern wie auch bei der Verbandsleitung in Rücksicht auf die Verkehrssicherheit Bedenken beständen, Frauen mit der Führung solch schwerer Gespanne, wie sie die Kohlenwagen benötigen, zu betrauen, so würden sie mit Rücksicht auf die bestehenden schwierigen Verhältnisse der Beschäftigung von Frauen als Kutscher keine Hindernisse bereiten. Voraussetzung sei, daß die Frauen bei gleicher Leistung auch den üblichen Lohn der Kutscher bekämen und daß den zurzeit noch tätigen Kutschern ihre Eristenz nicht durch die Beschäftigung von Frauen für später bedroht würde. Die Unternehmer erklärten sich bereit, den Frauen, die als Kutscher beschäftigt werden, den vollen Tariflohn, den die männlichen Kutscher erhalten, zu zahlen. Jedoch mit Rücksicht darauf, daß die Frauen nicht Stallarbeiten und das Pußen der Pferde besorgen sollen, und da das Gefährt auch noch einen Begleiter benötige und die Frauen auch einige Zeit zur Anlernung brauchten,
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Aus dem Kriegsausschuß für die Metallbetriebe Groß- Berlins.
In einem Werk der A. E. G. fordern 229 Dreher, Kranführer und Maschinenarbeiter einen Kriegsschein, weil ihr Anspruch auf mehr Lohn abgewiesen worden war. Der Kriegsausschuß entscheidet, die Angelegenheit zur nochmaligen Beratung an den Betrieb zurückzuweisen.
Aus demselben Betrieb erscheint der Revisor H. und will einen Kriegsschein, weil sein Anspruch auf mehr Lohn von der Direktion abgelehnt worden war. Der Kriegsausschuß entscheidet, daß im Betrieb nochmals verhandelt werden soll, und wenn keine Einigung erzielt werden kann, soll H. den Kriegsschein erhalten.
Die Einrichter K. und B. von der Firma B. wollen eine Lohnzulage. Da ihnen diese abgelehnt wurde, fordern sie den Kriegsschein. Im Laufe der Verhandlung verpflichtet sich die Firma, beiden 10 Pf. Lohnzulage zu geben. Damit war der Differenzpunkt erledigt.
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Die Schlosser K. und 2. von der Firma A. in Johannisthal wollen cinen Kriegsschein, weil sie eine Arbeit, an der abgezogen wurde, nicht mehr machen wollen. Da bislang schon der Kriegsausschuß sich auf den Standpunkt gestellt hatte, daß bei Preisreduzierungen es in das Belieben der Arbeiter gestellt werden müsse, ob sie das Arbeitsverhältnis fortieben wollen oder nicht, wurde den Schlossern grundsäßlich die Berechtigung der Ausstellung des Kriegsscheins zugesprochen.
Der Einrichter Sch. von der Firma S. Sch. ist durch Verseßung zu einer anderen Arbeit in seinem Verdienst verschlechtert worden. Er will deshalb den Kriegsschein. Die Firma verpflichtet sich, ihm soviel Zulage zu geben, daß er seinen früheren Verdienst
erreicht.
Der Maschinenarbeiter B. von der Firma B. will einen Kriegsschein, er verdiene zu wenig. Da aber sein Ablöser, der an derselben Bank dieselbe Arbeit macht, 50 Pf. die Stunde mehr verdient, kann der geringe Verdienst des Maschinenarbeiters B. nicht durch schlechte Preise begründet werden, sondern ausschließlich durch die Tätigkeit B.s; der Kriegsschein wird ihm deshalb verweigert. Der Dreher B. war von Luckenwalde der Firma Schw. zugeHierbei hatte die Firma einen bestimmten Verdienst
Der Werkzeugmacher Sch. der Firma B. will einen Kriegsschein, er erhalte zu wenig Lohn. Der Kriegsausschuß stellt sich auf den Standpunkt, daß die von dem Werkzeugmacher geforderte Lohnzulage durchaus angemessen ist und stellt der Firma anheim, ent- wiesen. weder eine Zulage oder den Kriegsschein zu geben. Der Werk- zugesichert. Diesen Verdienst erzielte P. nicht, und um festzuzeugmacher W. von derselben Firma will aus demselben Grunde stellen, ob dies in den von der Firma Schiv. festgesetzten Preisen den Kriegsschein. Die Firma verpflichtet sich, eine Lohnerhöhung zu oder in der Person des Drehers B. liegt, wird dem Dreher aufzahlen und ist damit die Differenz erledigt. gegeben, zur nächsten Sizung die Verdienste anderer Dreher, die unter den gleichen Bedingungen arbeiten, festzustellen, so daß der Kriegsausschuß in der Lage ist, sich ein Urteil bilden zu können. Stellt sich dabei heraus, daß die gesamten übrigen Dreher ebenfalls weniger verdienen, dann ist der Anspruch B.s auf einen Kriegsschein gerechtfertigt, sonst nicht.
Der Dreher H. von der N. A. G. wünscht den Kriegsschein; er erhalte zu wenig Lohn. Der Kriegsausschuß hält die Forderung des Drehers für angemessen und empfiehlt der Firma, entweder mehr Lohn zu zahlen oder den Kriegsschein zu geben.
Der Modelltischler R. von der Firma A. will wegen zu geringem Lohn einen Kriegsschein. Der Kriegsausschuß empfiehlt der Firma, eine Zulage von 10 Pf. pro Stunde oder den Kriegsschein zu geben. Weihnachtsunterstützung im Verband der Schneider. Der Dreher N. aus einem Spandauer Betrieb kann seiner Den Angehörigen der Mitglieder des Schneiderverbandes Aussage nach das Nachtschichtarbeiten wegen Krankheit nicht ver- wird, wenn das Mitglied vor dem 1. Oktober d. J. zum Heerestragen. Der Kriegsausschuß gibt ihm auf, ein Attest hierüber beizu- dienst eingezogen ist, vom Verband eine Weihnachtsunterstützung bringen, dann wird er nur in Tagschicht beschäftigt oder, falls der je nach der Dauer der Mitgliedschaft gewährt, die im Laufe des Betrieb dies nicht bewerkstelligen kann, erhält er den Kriegsschein. Monats Dezember im Bureau, Sebastianstr. 37/38, of links Der Maschinenarbeiter 2. von der Firma E. Sp. C. in Steglit| 3 Tr., werktäglich, außer Freitags, in der Zeit von 8-1 hr vorist bei der Firma als Maschinenarbeiter eingestellt, wird jetzt aber mittags gegen Vorzeigung des Unterstübungsbogens vom Magials Hofarbeiter beschäftigt. Die Firma wird aufgefordert, den strat erhoben werden kann. Bemühungen, das Geld am Freitag Maschinenarbeiter 2. als solchen zu beschäftigen oder ihm den abzuheben, sind zwecklos. Die Unterstüßung muß bis zum 31. DeKriegsschein auszustellen. zember 1916 abgehoben sein. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt feine Die Dreher G. und H. von der Firma T. hatten eine Lohn-| Nachzahlung mehr.
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