vorhanden gewesen, den Kläger ohne jede Kündigung zu entlassen. Zeuge der Polizeihauptmann Feift vernommen. Derselbe ber hierauf erfolgten Wahl des Vorstandes wurden wiedergewählt: Derselbe habe z. B. erklärt, sich nicht mehr an jene Bestimmung erklärte, daß ihm nicht bekannt sei, ob eine besondere Instruktion Daste, Pestel und Henner, Krebs als erster Bors der Hausordnung zu fehren, welche das abhanden oder zu Schaden nach der fraglichen Richtung hin vorliege, er meine aber, daß es figender, Hubert als zweiter Schriftführer, Schulz als Hilfsgefoinmene Inventar betrifft, und habe außerdem die anderen Sache des Tattgefühls des betreffenden Beamten sei, ob er einer faffirer für Charlottenburg . Nachdem noch die Wahlen für die Kellner dazu aufgehegt". solchen Aufforderung Folge zu leisten babe oder nicht. Die anderen Posten erledigt waren, wurde die Versammlung ge Der Beklagte wurde zur Zahlung der Lohn Frage fönne nur von Fall zu Fall entschieden werden. Der schlossen. entschädigung( 119 M.) verurtheilt und Kläger mit Staatsanwalt war der Ansicht, daß der Angeflagte unbedingt sich der Mehrforderung von 25 M. abgewiesen. Der Gerichtshof eines Hausfriedensbruchs schuldig gemacht habe, er beantragte war der Ansicht, die Bestimmug der Hausordnung, daß gegen ihn 30 m. Geldstrafe. unter gewissen Bedingungen die Angestellten für Bruch" u. f. w. zu haften hätten, sei nicht als Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältniß anzusehen; eine Weigerung, für den Bruch einautreten, gebe teinen Entlassungsgrund ab. Die vierzehntägige Kündigungsfrist sei darum als vorliegend zu erachten, weil der die Lösung des Arbeitsverhältnisses betreffende Baragraph verschiedene Bedingungen für Arbeiter und Arbeitgeber involvire; er sei ungefeßlich. Mit der Forderung, ihm die 25 M. herauszuzahlen, fei Kläger darum abzuweisen gewesen, weil er, solange zuzahlen, fei Kläger darum abzuweisen gewesen, weil er, solange er im Geschäft war, in Uebereinstimmung mit dem betreffenden Paragraphen gehandelt hatte.
10 Mai.
von 4,50 M.
11. Mai.
halten, den eigentlichen Arbeitgeber.
Der Gerichtshof ließ es dahingestellt bleiben, ob der Angeklagte der Aufforderung Folge zu leisten hatte oder nicht, es fei ein freisprechendes Urtheil gefällt worden, weil angenommen worden sei, daß der Angeklagte sich in dem Glauben befunden habe, er besände sich in seinem Rechte.
aber der Name Des
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Arrestanten
als
Briefkaffen der Redaktion. mir bitten bei jeder Anfrage eine Chiffre( 3wet Buchstaben oder eine Zahl anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. Arbeiter der Schultheiß' Brauerei. Wegen Ihrer Er flärung bitten wir Sie, auf der Redaktion vorzusprechen.
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E. Laczech. Ortsübliche Alimente.
Schramm. Wir können von auswärts längere VerfammDie Verurtheilung des Nigdorfer Nachtwächters Alb. lungsberichte nicht aufnehmen. Warum schicken Sie den Bericht Friedrich Wilhelm Hildebrandt ist bereits von uns furz be- nicht an die Märkische Volksstimme"? Schmidt. Beantragen Sie beim Gewerbegericht unter An richtet worden. Die Angelegenheit hat jedoch aus bekannten gabe des Aktenzeichens Wertagung des Termins aus den ans Vorgängen neuerdings ein derartiges typisches Interesse gewonnen, geführten Gründen. daß wir uns nicht versagen können, den Berhandlungsbericht in Rammer VII. Borsitzender: Assessor Alberti. Sigung vom der ausführlichen Form, die uns unser Bj.- Berichterstatter zugehen von dem Bureau ergangene Aufforderung giltig. G. B. Wenn das Bureau Vollmacht aufweist, so ist bie läßt, nochmals mitzutheilen. .. Diejenige Person, welche die juristischen AngelegenDer Arbeiter Th. beansprucht von der Firma Schiebel die Der Angeklagte, so schreibt der Berichterstatter, hat in bekannte Lohnentschädigung. Der Vertreter derfelben behauptet, übung feiner amtlichen Funktionen schon wiederholt zu öffent- heiten besorgt. G giebt nur den Gnadenweg. Jansen. Die Bescheinigung des Austritts. die Kündigung sei ausgeschlossen gewesen, muß aber zugeben, lichem Aergernis Anlaß gegeben, nur waren es immer Privatdaß dies nicht ausdrücklich, weder beim Engagement, noch später, perfonen, welche seinetwegen auf die Anklagebant mußten, wenn dem Eisenbahn- Fahrplan nach, der im Anhalter Bahnhof 3. M. 6. Sie brauchen keine Papiere. Sehen Sie auf geschehen, sondern in der Weise, daß der Kläger am Sonnabend sie auch schließlich freigesprochen wurden. Diesmal war aber aushängt. einen Lohnzettel erhielt, auf dem vermerkt war: Kündigung der Spieß umgedreht worden und er selbst mußte auf . G. 16. Wenden Sie sich an den Vorstand der Krankenist ausgeschlossen." Den Zettel mußte dieser ¡ bei der Lohnzahlung die Anklagebant. In der Nacht zum 3. November abgeben. Kläger war nur wenige Tage mehr als eine Woche vorigen Jahres stolperte der Rohrleger Ignaz Dydersky taffe und an die Abtheilung des Magistrats für die AltersverDyderskyficherung. bei der beklagten Firma thätig. Der Gerichtshof hielt den Ver- auf dem Heimwege über einen Hund. Er ärgerte sich darüber mert auf dem Lohnzettel nicht für einen regelrechten Sündigungs- und schimpfte laut auf das Thier. Der Angeklagte, der sich in bat das Blecht, binnen zehn Tagen Klage beim ordentlichen C. W. 1. Durch die Gewerbe- Ordnung bestimmt. 2. Er ausschluß und verurtheilte die Beklagte zur Bahlung der be- der Nähe befand, erblickte in dem Ausdrucke des Aergers auf Gericht zu erheben. 3. Durch Nachfrage auf dem Bureau der antragten 36 M. Entschädigung und einer Versäumnißgebühr Seiten des D. ruhestörenden Lärm" und verhaftete den Mann, Innung. Beschweren Sie sich bei der Gewerbedeputation des obwohl er denselben genau tannte. Als er denselben in die Als er denselben in die Magistrats. Rammer III. Vorsitzender: Assessor Te chow. Sigung vom sich ganz still verhielt, ohne Weiteres wiederholt mit der Fauft fragen dieser Art von uns erwidert worden ist, unmöglich, ein Wachstube im Amtshause brachte, schlug er den Arrestanten, der J. W. G3 ist, wie schon wiederholt von uns auf AnDer Arbeiter Sch. war in einer Bugkolonne als Träger be- in das Gesicht. D. ließ alles ruhig über sich ergehen und sagte abschließendes Urtheil über den Werth der verschiedenen stenoschäftigt; der Kolonnenführer hatte ihn engagirt. Dieser entließ fein Wort. Er gab auf Befragen seine Wohnung an, welche graphischen Systeme abzugeben. Man kann es wohl in jedem ihn wegen angeblichen unbefugten Berlaffens der Arbeit. Sch. er schon seit zwei Jahren inne hat, beim Nachschlagen der Systeme zur Fertigkeit bringen oder auch in ihm ein Stümper war Melderegister glaubte sich unrechtmäßig entlassen und wurde klagbar, und zwar nicht zu finden, so daß es den Anschein gewaun, bleiben, je nach der Ausdauer und dem Fleiß, den man zur flagte er gegen den Rolonnenführer. Im Termin wurde festgestellt, sei derselbe gar nicht gemeldet. Jest mußte D. über Nacht graph über eine nicht zu geringe Schulbildung verfügen und das Ausbildung verwendet. Auch ist es richtig, daß man als Stenodaß der Kolonnenführer nicht auch zugleich Bauausführender ge- ei wesen ist, sondern die Rolle des Bertreters der Kolonne gegenüber dem ausgeleert, und dabei fand sich ein dietrichartiges Instrument, baher zu rathen, vorerst gründlich deutsch zu lernen und fich eingesperrt werden. Dem Arrestanten wurden die Taschen her vor allem seine Muttersprache kennen muß; Ihnen wäre Mit Rücksicht hierauf wurde Mit Rücksicht hierauf wurde Kläger abgewiesen. Derselbe habe sich, wurde in der Begründung welches der Rohrleger bei Ausübung seines Berufes brauchte, das dann etwa an die Stenographie heranzumachen. Das von Ihnen ausgeführt, nicht gegen die richtige Person gewandt. Das Ge- der Nachtwächter jedoch für ein gewöhnliches Verbrecherwerkzeug bezeichnete System ist uns übrigens unbekannt. werbegericht habe bisher in konstanter( fich stets gleichbleibender) hielt. Er schrie deshalb: Was, Du verft. Hund, Du hast auch Eisinger. Die Angelegenheit geht uns nichts an. Melben Brayis an dem Standpunkt festgehalten, daß nicht der Kolonnen- noch Dietriche bei Dir?" und schlug dem Arrestanten von neuem Sie den Vorfall der Generatkommission. führer, sondern sein Auftraggeber, der Bauunternehmer, für An- ließ D. sich die zahlreichen Kontufionen im Geficht ärztlich 3. Mein. in das Gesicht. Nach seiner Entlaffung am nächsten Morgen O. H., Forsterstr. 16. 1. In Köpenid. 2. Für sich. sprüche aus dem Arbeitsverhältniß verantwortlich gemacht werden tönne. Der Beklagte fei demzufolge als zu Unrecht beklagt zu attestiren und erstattete Anzeige. Hätte Aussage gegen Aussage D. S., Naunynstraße. Er ist nicht Erbe. betrachten. Der Kläger müsse sich an den Baumeister Nitsche Nachtwächter war aber unvorsichtig genug gewesen, seine Bruin einer Buchhandlung nach dem Preise, diesen müssen Sie gestanden, so würde er damit wenig Erfolg gehabt haben; der J. F. Wir sind nicht unterrichtet. Erkundigen Sie sich Gegen den Restaurateur Thamm und den Schloffermeister talität in Gegenwart eines einwandsfreien Beugen, eines Amtsschreibers, auszuüben und dessen Zeugniß brachte ihn auf die erfeßen. Heinze klagt der Maurer R. auf Bahlung einer Lohnentschädigung. Schreibers, auszuüben und dessen Zeugniß brachte ihn auf die W. 2. 10. Es können an verschiedenen Orten verschiedene Thamm läßt durch seinen Wertreter einwenden, er sei nicht Arbeit- untlagebant. Diesem Zeugen gegenüber konnte Hildebrandt nicht Bestimmungen bestehen. Die Betreffende ist uns nicht bekannt. geber des Klägers gewesen. Durch die Aussagen mehrerer leugnen; zu seiner Entschuldigung konnte er nichts, aber auch Der Schuhmann hatte das Recht. glaubhafter Beugen wird festgestellt, daß dem Th. die Baugelder Landgerichts- Direktors Renthoff, ob er gereizt worden sei, oder rein gar nichts anführen. Auf alle Fragen des Vorsitzenden, cebirt waren und er, so beim Fortschreiten des Baues inter - was ihn sonst veranlaßt habe, hatte er nur ein beredtes Schweigen. 9. O. 188. Kommen Sie in die Sprechstunde. effirt, mehrere Male auf der beitsstätte erschien, um Der Vorsitzende ging mit ihm scharf ins Gericht und sagte u. a.: H. B. Kommen Sie in die Sprechstunde. Anordnungen betreffs der auszuführenden Arbeit zu geben. Is Erekutiv Beamter müssen Sie doch so viel bar. Bei dem Bier ist es zweifelhaft. Nehmen Sie einen Ver F. B. 84. Wegen des Branntweins find Sie nicht strafFerner, daß er er feit der Ueberweisung der Baugelder Selbstbeherrschung haben, daß Sie wissen, was Forderungen des Zimmermeisters beglich und das Geld zur Lohn Sie thun tönnen theidiger. zahlung lieferte. Dann wurde noch bezeugt, daß am Bauzaun Saben Sie diese Selbstbeherrschung unterlassen müssen. 2. B. 100. Erfahreserve ist auch der Rontrolle unter. bes in Frage kommenden Grundstücks unter den Worten: Unnicht, befugten ist der Eintritt verboten" der Name ,, Thamm" stand. Dann sollten Sie lieber ihr Amt nieder: worfen und kann bis zum 27. Lebensjahre zu Uebungen einThamm ebenfalls als Bauherrn betrachtend, verurtheilte der legen. Seitens des Gerichts wird den Beamten Gerichtshof die Beklagten solidarisch zur Bahlung der Klage- em Publikum gegenüber der benkbarste Schub fumme, 63,36 M. Den Beklagten gelang es nicht, ihren Ein- gewährt, die Beamten haben daher auch die wand, Kläger habe unbefugt die Arbeit verlassen, zu beweisen. besondere Pflicht, dem Publikum anständig gegenüber zu treten." Der Staatsanwalt beantragte Zur viel umstrittenen Frage, ob das Gewerbegericht neun Monate Gefängniß und der Gerichtshof erkannte Gefinderecht gilt, hier nichts Sicheres ermitteln können. Nach M. T. Wir haben, weil in Schleswig- Holstein noch dänisches fompetent sei, Ansprüche aus der Einbehaltung der Invaliden diesem Antrage gemäß mit dem Ausdruck des Bedauerns: daß unserer Information besteht der Anspruch nicht. Wenden Sie tarte, des Krantentassenbuchs u. f. w. zu prüfen und dem Angeklagten wegen seiner bisherigen Unbescholtenheit anzuerkennen oder zu verwerfen, wird uns folgendes berichtet. mildernde Umstände bewilligt werden mußten. Sonst würde die sich aber der Sicherheit wegen an einen dortigen Rechtsanwalt. Nachdem das Gewerbegericht eine Zeitlang über derartige An- Strafe viel höher ausgefallen sein. $. W., Stakfurt. Wir halten die Rückforderung nur für sprüche abgeurtheilt hatte, wandte es sich der höheren Weisheit zulässig, wenn Ihre Mutter in bessere Verhältnisse gekommen ist. zu, daß dieselben nicht als aus dem Arbeitsverhältniß hervorgehend H. G. in D. 1. Am 1. April 1894. 2. Mein. 3. Nur, anzusehen seien und deshalb vor das ordentliche" Gericht, das wenn sie feststellen will, ob fein Fall der Hilfsbedürftigkeit vorAmtsgericht, gehörten. Alle beim Gewerbegericht solche Anliegt. sprüche erhebenden Parteien wurden, zogen fie auf Anrathen des A. S. 73. Fragen Sie einmal auf dem Bureau des GeBorfihenden nicht gutwillig ihre diesbezüglichen Klagen zurück, werbegerichts nach und beschweren Sie sich eventuell beim Prawegen Inkompetenz des Gerichts abgewiesen und es wurde ihnen Berlin , Bezirt Often, bielt am 29. April eine VersammDer deutsche Holzarbeiter Verband, 3 abl stelle fidenten des Landgerichts II. A. 100. Die Erben des Mannes können, auch wenn der der Rath ertheilt, sich an das Amtsgericht zu wenden. So ging es auch einem Arbeiter, ber gegen die Firma Ortis, lung ab. Unter allseitiger Zustimmung sprach der Genoffe Kontrakt noch länger läuft, den Vertrag zum Ablauf eines halben Brothers u. Komp. tlagte. Der Buchhalter der Beklagten hatte Besprechung von Werkstatt- Angelegenheiten waren die Kollegen ist, fündigen. Die Kündigung muß spätestens am dritten Tag Aus der guten alten Zeit." Bur Jahres von dem Ende des Quartals, in dem der Tod erfolgt des Klägers Invalidenkarte ganz unnüßer Weise mit Daten be- aus den Werkstätten von Klug, Fruchtstr. 32; Belder u. Plath, des letzten Bierteljahres in den Händen des Vermiethers fein. schmiert, so daß dieser bei seiner Entlassung Grund genug zu haben glaubte, der Polizei die Karte einzureichen. Dieselbe Königsbergerstr. 9; Pieper, Weberstr. 52; Bolle, Elisabethstr. 62; Die Sachen der Frau haften; ste ist darüber hinaus nicht verwurde faffirt, ihr Bahlenschmuck aus der Hand des erwähnten Heidemann u. Höhning, Elifabethstr. 62, eingeladen. Ginige pflichtet. Buchhalters sah man als mit dem Gesetz in Widerspruch stehend von diesen waren erschienen; fie gaben zu, daß 1 bis 2 Mann an. Der ursprüngliche Besizer wollte nun für die Zeit eine nach Feierabend und Sonntags gearbeitet haben, aber nur in Lohnentschädigung, in welcher er nach seinen Behauptungen etliche gehören schon einer Organisation an, sie wollen auch da dringendsten Fällen, sonst haben sie eine 9stündige Arbeitszeit; mangels einer Invalidenkarte keine Arbeit erhielt. Der vom nach streben, daß sie sich alle dem Verband anschließen. Bei Gewerbegericht Abgewiesene beherzigte den Nath des in Frage Belder u. Plath liegen die Verhältnisse ebenso, nur mit dem schuftern 5,-. Tischlerei Friedrich, Rüdersdorferstr. 48 10,60. Für die Wiener Tischler gingen ferner ein: Von den Flügels tommenden Vorsitzenden und„ ging" an das Amtsgericht. Aber über sein Verlangen fein; auch hier wurde er, wegen Infompetenz, nicht begreifen, daß sie sich selbst und ihre Mit- Vogt 7,- die Leute können Werkstatt Eichel, Stralsunderstr. 20 4,30. Die Tischler der Werkstatt abgewiefen und an das Gewerbegericht zurückverwiesen. Dieses ihre Mit- Vogt 7,-. Summa 31,50 M. Bereits quittirt 686,45, in Von den anderen Werkstätten war nie- Summa 667,95 M. mußte sich nun wohl oder übel mit ihm und seiner Klage abgeben. Es arbeitern schädigen. gelang ihm zu beweisen, daß er 21 Tage auf die ihm aus- mand erschienen, deshalb bedauerte es die Versammlung fehr, gestellte neue Karte gewartet und daß während dieser Zeit sich daß die Kollegen schon so tief gesunken sind, daß sie es nicht ihm keine Arbeitsgelegenheit geboten hatte; ferner daß dies auf Mun kam der Kollege Klinger auf die Werkstatt von Franz Berndt, mehr der Mühe werth halten, eine Versammlung zu besuchen. den Nichtbesiz einer ordnungsmäßigen Karte zurückzuführen ist, Friedrichsberg, Blumenthalstr. 41-42, zu sprechen; derselbe Das Gericht Rammer III, Vorsitzender Assessor Techow erkannte den Anspruch des Klägers als berechtigt an und ver- führte aus, daß Berndt im Januar in der Versammlung bei urtheilte die Beklagte zur Zahlung der für 21 Tage verlangten Joel versprochen hat, in seiner Werkstatt richtige Arbeitszeit und 63 M. Durch Verschulden des Vertreters der Firma sei dem Ordnung zu schaffen, es aber trotzdem bei ihm noch weiter Usus sei, Ueberstunden zu machen. Zur letzten KontrollkommissionsKläger dieser Schaden erwachsen. G3 steht zu erwarten, daß von nun ab Ansprüche wie der Sigung sei Herr Berndt sogar per Poſt eingeladen worden, gegen D., B. u. Ro. geltend gemachte, sowie auch die oben näher trotzdem habe er durch Abwesenheit geglänzt. bezeichneten, wieder vom Gewerbegericht erledigt werden. Unseres Erachtens gehören sie mit zu denen aus dem Arbeitsverhältniß, wie wir bei anderer Gelegenheit schon ausführten.
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und
Versammlungen.
Mattutat über das Thema:
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gezogen werden.
A. N. Sie kommen noch zur Superrevision. Jeder Ersays reservist kann zur Uebung herangezogen werden; aber nicht jeder reservist kann zur Uebung herangezogen werden; aber nicht jeder wird einberufen. Die Abkürzungen bedeuten förperliche
Schwäche.
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Briefkaffen der Expedition.
o weh! auch dieses woüie nicht zuständig zur Entscheidung gewohnheitsmäßig Neberstunden machen; linterschiede, daß es immer dieselben sind, die schon Tischlerei von Carl Krug, Prenzlauerstr. 52 3,60. R. 1,-. Von der
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Die National=
verschiedener Museen und sonstiger Sehenswürdigkeiten. Besuchszeit Ausnahme des montags in ben& Wintermonaten von 10-3 ute, on be Sommermonaten von 9-3 Uhr: Sonntags im April- September 12 bis uhr, Oftober und März 12-6 Uhr, November und Februar 12-4 Uhr, gatterie in der Museumsstraße. Besuchszeit Wochentags von 10-3 lbr Dezember und Jamuar 12-3 Uhr( unentgeltlich). Montags ausgenommen). Sonntags im April- September von 12 bis 6 Uhr, im März und Ottober 12-5 Uhr, Februar und November 12 bis 4 Uhr, Januar und Dezember 12-8 Uhr( itnentgeltlich). RunstgewerbeMuseum, Prinz Albrechtstr. 7. Geöffnet an den Wochentagen( Montags genommen) im Sommer von 9-3 Uhr, im Winter von 10-3 1hr, Sonntags, April- September von 12-6 Uhr, Oktober und März 12-5 Uhr, November und Februar 12-4 Uhr, Dezember und Januar 12-8 Uhr( Unents Museum für Bölterfunde, Königgrägerstr. 120. Besuchs: geltlich). zeit wie im Kunstgewerbe- Museum( Unentgeltlich).- ygiene Museum, stofsterfir. 35. Befuchszett Sonntags wie im Kunstgerverbe- Muſeum. Stuberdem Dienstags und Freitags von 10-2 Uhr( unentgeltlich). Mufeum für museum für deutsche Boltstrachten und Erzeugniffe bes sewerbe- Mufcumi. Außerdem Montags und Sonnabends von 11-3 uhr. ausgewerbes, Klosterftr. 36. Jeden Tag mit Ausnahme des Mittwochs von 11-2 Uhr geöffnet. Eintrittsgeld: Erwachsene 60 Bf., Kinder 25 Pf., öffnet Sonntags 12-2 ihr, Montage, Dienstags, Donnerstags, Freitags von außer Donnerstag und Freitag von 11-3 Uhr( unentgeltlich). Aussichtsturm 11-2 Uhr( Unentgeltlich). Wilhelmstr. 92. Sonntags 11-2 Uhr, Wochentags 10-4 Uhr. 50 Pf. Entree.
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Naturkunde, Invalidenstr. 42. Besuchszeit Sonntags wie tm Runft
Bereine Sonntags 10 Pf.
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Der Verband der Möbelpolirer für Berlin und umgegend hielt am 7. Mai eine außerordentliche Generalversammlung ab, um zu berathen, welche Schritte gegen den Dah im Polizeistaate die Befugnisse der Polizeibeamten flüchtigen Kassirer Max Günther zu unternehmen sind. Nach weitgehender Natur sind, zeigte sich in einer Verhandlung, welche Auskunft der Revisoren beträgt die unterschlagene Summie unvorgestern vor der dritten Straffammer des Landgerichts I stattgefähr 300 Mark und ist von p. Günther bis jetzt noch keine fand. Der Kriminalbeamte Gustav Holtfoth hatte sich wegen der Staatsanwaltschaft zu übergeben und in der gesammten Spur gefunden. Die Versammlung beschloß, den Defraudanten Hausfriedensbruchs zu verantworten. Der Schankwirth Fischer Arbeiterpresse, politischer sowohl als gewerkschaftlicher, vor ihm war von dem Angeklagten zwei Mal wegen Gewerbevergehens zur Anzeige gebracht worden, weil er unbefugter Weise Spiri au warnen. Gin Antrag des Kollegen H. Schulz und Getuosen ausgeschenkt hatte. Am 14. Oftober v. J. betrat Holtfoth offen auf Ergänzung des Statuts wurde der nächsten General Meichs post- Museum, Leipzigerstr . 15. Ge in Begleitung eines Bekannten das Fischer'sche Lokal. Er ver- noch die Mittheilung, daß die Herrenpartie am dritten Feiertag versammlung überwiesen. Von Seiten des Vorsitzenden wurde Rathhaus, Königstraße. Gebffnet täglich Fischer erkannte den Beamten wieber, er fab ein, daß ihm eine Falle gestellt werden durch die Jungfernhaide nach Saatwinkel stattfindet, Treffpunkt Kunstausstellung des Vereins Berliner Künstler, follte und erwiderte furz, daß er Schnaps nicht verab- früh 7 Uhr am Schlesischen Bahnhof . Sternwarte, Endeplag 3a. Mittwochs und Sonnabends von 9 bis folge. Nun wies Holtfoth auf ein hinter dem Schant11 Uhr Vormittags. Urania , Wissenschaftliches Theater. Sternwarte. Der Fachverein der Stuckateure hielt am 7. Mai seine Invalidenitr. 57-62. Geöffnet von 6 Uhr Nachmittags bis 10% Uhr Abends. tisch liegendes Fäßchen hin und sagte:" Da ist ja doch Kognak Generalversammlung ab. Nachdem der Vorsitzende einen Ge- Entree 60 Pf. Zuschlag für Theater von 50 Pf. bis 2 M. Aquarium, drin." Fischer wurde ärgerlich, rügte bas Berhalten des Be- schäftsbericht gegeben hatte, wurde die Abrechnung des vierten br. 14. ffnet von 9-6 Uhr. Entree Sonntags 50 Pf., an jedem amten, der ihn wieder zu einer Uebertretung veranlassen wollte, Quartals verlesen, Es war eine Einnahme von 300,6 m. und straße. legten Sonntag im Monat 25 f. Castan's Panoptitum, FriedrichGeöffnet 10-10 Uhr. Gintrittspreis 50 f. und forderte ihn auf, das Lokal zu verlassen. Der Kriminal- eine Ausgabe von 137,15 M. zu verzeichnen. Die Mitgliederzahl an optitum Paffage= 10-10 hr. Eintrittspreis 50 f. beamte weigerte sich, mit der Begründung, daß er sich in amt hat sich um 66 Kollegen vermehrt. Die Abrechnung vom Masten- anorama, Am Behrter Bahnhof. Sonntags von 9-9 Uhr. Entree licher Eigenschaft im Lokale aufhalte, er ging erst, nachdem der ball ergab ein Defizit von 10, à0 M. Des schlechten Besuches Dioramen: Ratatomben des Kapuzinertlofters zu Palerino und Befuvausbruch, 50 f. Neapel Panorama am Bahnhof Thiergarten, awet neue Wirth die Aufforderung mehrfach wiederholt hatte. Es handelte halber wurde der 3. Punkt der Tagesordnung: Wie stellen Sonntags 25 Pf. Eintrittspreis. Das Panorama ist bis 7 Uhr Abends fich in dem Strafverfahren gegen Holtfoth nun darum, wir uns zum Beschluß der letzten öffentlichen Versammlung" 50 f. zu besichtigen. Boologischer Garten, Lügowufer. Sonntags ob sein Verhalten torrekt sei oder nicht Es wurde als( dieselbe beschloß, der Zentralisation beizutreten) vertagt. Bei Gintrittspreis 50 f.
50 f.
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Marines
Borsig's Garten mit Palmenhaus, Alt- Moabit 85-86.