Zwangsarbeit.
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zur Pflicht gemacht, in den weiteren Verhandlungen an den für 1 tigung außerhalb ihres Heimatftaates stattfindet. Nichtversicherungsdie Allgemeinheit vereinbarten Abmachungen unbedingt festzu- pflichtige fönnen unter den Voraussetzungen der R. V. D. in die Verhalten. Im Falle auf dieser Grundlage eine Verständigung mit sicherung freiwillig eintreten. den Unternehmern nicht möglich sein sollte, ist von den Arbeiterorganisationen die Kündigung der bestehenden Tarifverträge zum 1. Januar 1917 auszusprechen.
ergänzt.
Der Grundlohn bestimmt sich nach dem wirklichen Arbeitsverdienste der Versicherten bis 6 M. für den Arbeitstag.
Im Auslande gewährt die Heeres- oder Marineverwaltung den Versicherten die Krankenhilfe. Die Krankenkasse hat ihr die Kosten nach den Grundfäßen der R. V. O. zu erstatten.
Wird eine besondere Betriebskrankenkasse errichtet, bestimmt die deutsche oberste Verwaltungs- oder Militärbehörde das Nähere über die Aufsicht, das Verfahren bei Streitigkeiten und bei Schließung der Kasie sowie über die zulässigen Rechtsmittel. Sie beschließt über die Genehmigung der Sagung und bestimmt zugleich, wann die Kasse ins Leben tritt. Die Wahl zu den Kassenorganen braucht jedoch geheim sein. nicht nach den Grundsäßen der Verhältniswahl zu erfolgen, muß Die Verordnung, die am 15. Januar 1917 in Straft tritt, gilt nicht für unſtändig Beschäftigte und für schon nach der R. V. D. Versicherte.
Die obersten Verwaltungsbehörden für Heer und Marine können bestimmen, wieweit die Vorschriften der Verordnung auch für unmittelbare Beschäftigungsverhältnisse zur deutschen Heeres- oder Kaiserlichen Marineverwaltung, sowie für Personen zu gelten haben, deutschen Unternehmern oder Behörden für Zwecke des deutschen die in dem nicht von deutschen Truppen besetzten Ausland von Heeres oder der Kaiserlichen Marine oder für gleiche Zwecke einer verbündeten Macht beschäftigt werden.
Der Reichskanzler kann bestimmen, daß und inwieweit die Vorschriften der Verordnung auch für Beschäftigungsverhältnisse au deutschen Unternehmern für Zwede anderer deutscher Behörden oder für unmittelbare Beschäftigungsverhältnisse zu anderen deutschen Behörden zu gelten haben. Er kann auch weitere Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung erlassen. Sonst sind die Vorschriften der R. V. D. sinngemäß anzuwenden.
Für die im Ausland Beschäftigten kann der Unternehmer mit Zustimmung der für den Bezirk der Kasse zuständigen obersten deutschen Verwaltungs- bezw. Militärbehörde eine besondere Betriebsfranfenfasse errichten. Sonst gehören sie der für den inländischen Das deutsche Gesek über den Vaterländischen Hilfsdienst Eine Gauleiterkonferenz des Buchbinderverbandes Betrieb des Unternehmers bestehenden Betriebskrankenkasse oder, beim schafft gewiß keinen idealen Rechtszustand im gewerblichen Leben. fand am 14. und 15. Dezember in Berlin statt. Der Verbands- Fehlen derselben, nach unserer Bestimmung der obersten VerwalDas wird von niemand besser erkannt als von den Gewerk vorsitzende Kloth gab zunächst eine Uebersicht über die Lage der tungsbehörde des dem Beschäftigungsorte zunächſt belegenen ing schaftsführern selbst. Wenn sie trotzdem für das Gesetz Gewerkschaften im allgemeinen und die des Buchbinderverbandes. ländischen Grenzgebiets, einer Drts- bezw. Landkrankenkasse dieses stimmten, so taten sie dies in der Erkenntnis, daß die durch Im Vergleich mit anderen Gewerkschaften habe sich die Mitglieder- Grenzgebiets an. Eventuell kann auch der Unternehmer über die die Kriegsnot geschaffene Zwangslage die Schaffung des zahl des Buchbinderverbandes während des Krieges nicht nur gut Staffenzugehörigkeit eine Vereinbarung mit einer anderen KrankenGesetzes erforderte. Und sie beteiligten sich an dem Zustande- gehalten, sondern auch seine finanzielle Lage wäre besser, als man fasse abschließen. kommen des Gesetzes im Reichstag und wirken jetzt mit an der in den ersten Kriegsmonaten mit ihrer großen Arbeitslosigkeit Durchführung des Gesezes, um die gewerkschaftlichen Forde- hätte erwarten können. Allerdings dürfe dabei der Umstand nicht vergessen werden, daß der Verband fast zur Hälfte aus weiblichen rungen zu vertreten und die Arbeiterinteressen zu wahren. Mitgliedern bestanden und daher von den militärischen EinbeWer da aber der Meinung sein sollte, daß nur in rufungen nicht so hart betroffen worden wäre wie diejenigen VerDeutschland solche Zwangsmaßnahmen bestehen, dagegen bände, die überwiegend aus männlichen Mitgliedern zusammenin anderen Ländern noch die unbeschränkte Freiheit des Ar- gesetzt seien. Am 30. Juni 1914 zählte der Verband 16 413 männbeiters im Arbeitsvertrage besteht, der ist sehr im Irrtum. liche und 15 968 weibliche, also insgesamt 32 381 Mitglieder, wähEin Vergleich des deutschen Hilfsdienstgesetzes und des eng- rend die entsprechenden Zahlen am 13. September 1916 5873, 11,324 lischen Gesezes betreffend Vorkehrungen zur Förderung und 17 197 lauteten. Das Vermögen betrug am 30. Juni 1914 1044 935 M. und am 30. September 1916 1046 513 M. in der wirksamer Herstellung, Beförderung und Lieferung von Rüstungsgegenständen", das schon im Juli 1915 erlassen 1915 335 443 M. Das Gesamtvermögen hat um 60 628 M. abgeHauptkasse. Das Lokalkassenvermögen betrug am 31. Dezember wurde, läßt das englische Gesetz durchaus nicht in milderem nommen, was inzwischen aber mehr als ausgeglichen sei, trotz der Lichte erscheinen. Insbesondere sind die Strafbestim hohen Ausgaben, die neben den statutarischen für nicht statutarische mungen sehr harte. Dort ist z. B. der Streit für Zuwendungen an heeresangehörige Mitglieder für Weihnachtsden Arbeiter absolut verboten. Wer entgegen dem Verbot unterstüßungen und Hinterbliebenenunterstüßung an die Angehöristreift, tann mit einer Geldstrafe bis zu fünf Pfund gen gefallener Kollegen geleistet worden seien. Freilich dürfe nicht ( 100 M.) bestraft werden. Für andere Zuwiderhandlungen außer acht gelassen werden, daß in dem Verbandsvermögen ein find Strafen von drei Pfund vorgesehen, auch Gefängnis immer mehr anwachsender Teil der Reserven für Invalidenunterſtrafen bis zu drei Monaten können verhängt werden. Be- für andere Unterstützungszwecke nicht unwesentlich zurückgegangen Be- tüßung enthalten und daher das reine Kampfvermögen und das sonders wichtig ist aber, daß es im Ermessen des Ge- sei, was für die spätere Beitragsfestsetzung bedacht werden müsse. richts liegt, ob eine gegen den Arbeiter in dem Referat Kloths wurden sonst noch alle wichtigen Vorverhängte Geldstrafe vom Lohn in Abzug kommnisse des Verbandslebens: die Beziehungen zu anderen Gegebracht werden tann. werkschaften, zu den ausländischen Bruderverbänden, die Tätigkeit Diese Bestimmungen werden auch im neutralen Auslande in der Kriegsbeschädigten fürsorge, die Tarif- und Teuerungsals so hart empfunden, daß dort in der Arbeiterpresse direkt zulagebewegung behandelt und durch eine ausgiebige Aussprache bor Arbeitsannahme nach England gewarnt wird. Die Bezüglich der Wiederaufnahme früherer Mit englischen Industriellen suchen nämlich im Ausland Arbeiter glieder unter Aufrechnung früher geleisteter Beiträge kam die für die Rüstungsindustrie. Das Züricher Volksrecht" brachte Konferenz nach einer vorliegenden ausführlichen Denkschrift und in einer seiner legten Nummern eine Mahnung zur Vor- einem ergänzenden Referat des Verbandskassierers Haueifen zu ficht". Darin werden die Schweizer Arbeiter gewarnt, nicht einer Entschließung, die aussprach, daß den ausgeschiedenen Mitauf ein im„ Volksrecht" erschienenes Inserat sich als gliedern irgendein Anspruch auf Anrechnung früher geleisteter Dreher, Schleifer oder Werkzeugmacher nach Schottland Beiträge zwar nicht zustehe, was aber nicht auszuschließen brauche, zu melden. Der Einsender dieser Mahnung begründet daß solchen Mitgliedern gegenüber, bei denen mildernde Umstände diese zunächst damit, daß jeder Neutrale, in Betracht kämen, ein gewisses Entgegenkommen geübt werden könne, wofür dem Verbandsvorstand gewisse Richtlinien aufzuirgend einem friegführenden Lande eine Stelle antritt, stellen überlassen wurde. Wie es mit den Halbinvaliden gehalten direkt oder indirekt am gegenwärtigen Menschenmorden teil- werden soll bezüglich Beitragsleistung und Unterstützung- u. a. u. a. nimmt, weil durch seinen Eintritt in die Rüstungsindustrie auch wegen der Invalidenunterstübung darüber konnte eine ein einheimischer Arbeiter ersetzt wird, der dann zum Heere bestimmte Entscheidung noch nicht getroffen werden. Der Vereingezogen werden kann. Weiter aber verweist er auch darauf, bandsvorstand soll die Angelegenheit weiter verfolgen und gedaß die fast fabelhaft erscheinenden Wochenlöhne, die den aus- gebenenfalls die auf dem letzten Verbandstag gewählte Statutenländischen Arbeitern für die englische Industrie angeboten beratungskommission zu weiteren Beratungen heranziehen. An das Referat Kloths über Parteistreit und Gewerden, nur erreicht werden bei Nachtarbeit und bei einer werkschaften" entspann sich eine längere Aussprache, deren Gesamtbeschäftigung von 84 Stunden wöchentlich. Dazu Ergebnis der zweite Verbandsvorsitzende Harder am Schlusse unter fäme, daß das Leben in England bedeutend teurer Zustimmung der Konferenz dahin zusammenfaßte: Die Politik des fet. Der Arbeiter muß sich aber durch Ver- 4. August ist die durch die Verhältnisse bedingte und deshalb für Aber auch wo die Krankenversicherung auf Grund der neuen trag auf fechs Monate oder für die Kriegs- die Gewerkschaften richtige. Die entsprechende Stellungnahme Verordnung gegeben sein wird, fehlt die Invaliden und Die lettere iſt zum dauer verpflichten und der Vertrag tann Sloths ist daher auch als richtig anzuerkennen, er wird aber als vor allem die Unfallversicherung. von dem Unternehmer automatisch erneuert stellvertretender Redakteur ersucht, gegen ihn gerichtete persönliche mindesten ebenso wichtig, wie die Krankenversicherung. Die Unfall werden, fogar gegen den Wunsch des Arngriffe fünftig in der Buchbinder- Zeitung" leicht aufzufaffen gefahren werden in den nicht so gut wie in Deutschland selbst, und sie nur fachlich und unter Vermeidung persönlicher Schärfe zu oft nur mit sehr primitiven Mitteln eingerichteten Betrieben beiters. Der Arbeiter ist dagegen machtlos. Auch kann erwidern. größer sein. Jezt ist eine Unfallversicherung bei ausländischen der auf diese Weise gebundene Arbeiter keine neue besser ent- Ueber Agitationsfragen referierte der zweite Ver- Arbeiten deutscher Unternehmer nur gegeben, wenn es sich dabei lohnte Stelle antreten ohne die schriftliche Erlaubnis des bandsvorsitzende Harder. Er zog dabei auch die Wirkung des neuen um eine Ausstrahlung" des inländischen Betriebes handelt. Meisters. Die neutralen Arbeiter sind somit auch in Wirt- vaterländischen Hilfsdienstgesetzes auf den Verband in Betracht. Die ungewöhnlichen Verhältnisse, die der Krieg schuf, hat das lichkeit mobilisiert und unterstehen dem Militärgeseg. Endlich Durch das Ueberwechseln in die Kriegsausrüstungsindustrie wären R. R. A. dazu geführt, den Ausstrahlungsbegriff möglichst auszuverweist der Einsender dieser Notiz auch auf die Gefängnis- nicht nur dem Verbande, sondern den Gewerkschaften überhaupt dehnen. strafen bis zu 6 Monaten und einer Buße von 2500 Frant. manche Mitglieder verloren gegangen, weil die in Frage kommenEin Vergleich des deutschen Hilfsdienstgesetzes mit dem im den Verbände kein so großes Interesse an deven OrganisationsLande der Freiheit" bestehenden Zwangsgesetz fällt daher nicht zugehörigkeit bewiesen hätten; dieselbe Erscheinung könne sich sehr wohl auch beim Hilfsdienst zeigen. zuungunsten des deutschen Gesezes aus. Im Anschluß hieran mag übrigens auch bemerkt werden, daß die„ Deutsche Arbeit geber- Zeitung" sehr ungehalten über den Einfluß der Arbeitervertreter beim Zustandekommen des Hilfsdienstgesetes ist. Sie meint, daß neben der durch die Vertretung in allen Ausschüssen erreichten starken Einwirkungen die Gewerkschaften noch weiter Erfolge durch das Gesetz erzielt haben und daß diese Errungenschaften auf Kosten der Unternehmer gingen. Wie notwendig aber dieser Einfluß und diese Einwirkungen der Arbeiterorganisationen sind, wird sich bei der praktischen Durchführung des Gesezes erweisen.
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Unter Organisations- und Verwaltungsfragen wurden lediglich innere Angelegenheiten des Verbandes behandelt. Besonders wurde hierüber der allseitige Wunsch zum Ausdruck gebracht, die Gauleiter möchten möglichst selbständig und in Verbindung mit den Ortsverwaltungen die Aufgaben der gewerkschaftlichen Organisation erfüllen, um Vielschreiberei und doppelte Arbeit zu vermeiden.
Berlin und Umgegend. Weihnachtsfeier im Verband der Kupferschmiede. Da der Verband auf Grund von wöchentlichen Extrabeiträgen in Höhe von 0,50 bis 2 M., je nach Verdienst, den Familien der eingezogenen Mitglieder eine laufende monatliche Unterstübung Deutsches Reich . von 9 M. für die Frau und 2 M. für jedes Kind und nach Ablauf Verhandlungen im rheinisch- westfälischen Holzgewerbe. von 5 Monaten von 5 resp. 1 M. zahlt, für die in der Filiale Berlin Am 14. Dezember haben die Arbeitervertreter mit dem seit August 1914 bis zum 30. September 1916 53 570 M. aufgeTischler- Innungs- Verband des genannten Bezirks wegen der Durch- bracht und 32 225 M. ausgegeben wurden, so mußte von einer beführung der vor dem Reichsamt des Innern abgeschlossenen Ver- sonderen allgemeinen Weihnachtsunterſtüßung, wie sie bei einem einbarungen für das Holzgewerbe verhandelt. Hierzu hatten der Teil der übrigen Gewerkschaften üblich ist, abgesehen werden. Holzarbeiterverband und der Gewerkverein der Holzarbeiter( 5.-D.) Dagegen hatte die Filiale Berlin zum drittenmal innerhalb der Bertreter entsandt. Wie vorauszusehen war, ist es mit den Kriegszeit die Frauen und Kinder der zum Heeresdienst GingeUnternehmern zu einer Verständigung nicht gekommen, da diese zogenen zu einer wohlgelungenen Weihnachtsfeier eingeladen. Diese feineswegs die ernstliche Absicht befundeten, die für die Allgemein- eier fand am Sonntag, den 17. Dezember, in den Musikerfälen heit abgeschlossenen Vereinbarungen auch ihrerseits anzuerkennen. statt. Saal und Galerie vermochten die Zahl der Erschienenen Sie verlangten sowohl formell wie inhaltlich ganz andere, für die Arbeiter natürlich bedeutend verschlechterte Bedingungen; außer in der Mitte des Saales an langen Tafeln die Kriegerfrauen nebst Im strahlenden Lichte eines riesigen Weihnachtsbaumes hatten dem gefielen sie sich darin, die Verständigung dadurch zu er- Kindern Platz genommen, auf denen für jedes Kind ein bunter schweren, daß sie vorgaben, für die sämtlichen und selbst die uns Teller mit Aepfeln und Pfefferkuchen aufgebaut war. Außerdem bedeutendsten Innungen Vertreter zu den Verhandlungen herbei- erhielt jedes Kind ein fleines Geldgeschenk. ziehen zu müssen.
taum zu fassen.
Soziales.
Krankenversicherung im besetzten Auslande.
Soweit der Erwerb von Rechten davon abhängt, daß eine Ver sicherung gegen Krankheit von bestimmter Dauer vorangegangen ist, iteht die Versicherung nach dieser Verordnung einer Versicherung auf Grund der R. V. D. gleich.- Soweit die Verordnung!
Mit der Grundtendenz dieser Verordnung können wir uns un eingeschränkt einverstanden erklären. Sie räumt mit dem Grundsatz auf, daß die Versicherung an den politischen Grenzen des Reiches aufzuhören habe. Aber sie geht nicht weit genug. Die Versicherung soll nur bestehen, soweit eine Arbeit für Zwecke des Heeres oder der Marine, eventuell auch für andere deutsche Behörden oder einer verbündeten Macht, in Frage kommt. Andere Tätigkeit für einen deutschen Unternehmer soll nicht versichert sein. Soweit deutsche Unternehmer im befeßten Gebiete Betriebe errichtet haben, ist es nur möglich gewesen, wenn diese der gesamten Volkswirtschaft dienen, auch wenn sie nicht gerade für Heeres- oder andere behörd liche Swede tätig find. Weshalb sind die deutschen Arbeiter dieser Betriebe nicht der Versicherung unterstellt? Stein Grund ist ersichtlich.
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Wenn man", so sagt das R. V. A. in einer in der September nummer der„ Amil. Nachr." abgedruckten Entscheidung, im Kriege den gleichen Maßstab anlegen wollte wie im Frieden, so würden... zahllose deutsche Arbeiter, die daselbst( im Auslande), im deutschen Interesse in Privat- und Staatsbetrieben, insbesondere in Diensten der Heeresverwaltung, tätig sind, aus der Versicherung herausfallen und Damit des ihnen im Inland gewährleisteten gesetzlichen Anspruchs auf Unfallentschädigung verlustig gehen." Aber wie gerade die überwiegende Verwendung inländischer Arbeitskräfte die enge Verbin dung der ausländischen Arbeiter mit dem inländischen Betriebe schaffe, fehle sie, wenn ausschließlich oder weit überwiegend ausländische Arbeiter beschäftigt werden. Dann liege ein Betrieb vor, der versicherungsrechtlich dem inländischen Betriebe nicht mehr zugerechnet werden könne. Deshalb sind auch die bei der erwähnten Entscheidung in Frage stehenden Wegearbeiten, die eine Firma im Werte von 2 Millionen Mark in Polen übernommen hatte, als selbständiger ausländischer, nicht versicherungspflichtiger Betrieb, angesehen worden.
Warum also wird den zahllosen deutschen Arbeitern", die im deutschen Interesse" im besegten Auslande tätig sind, der Schuß der Unfallversicherung versagt? Auch hier, und vor allem hier, müssen wir fagen: Kein Grund ist ersichtlich.
versicherung
Wenn wir oben sagten, daß mehr noch wie bei der Invalidendie Unfallgefahren der Versicherung unterstellt werden müßten, so nicht deshalb, weil wir die Invalidenversicherung für minder wichtig hielten, sondern deshalb, weil bei dieser ja die Versicherung freiwillig fortgesetzt werden kann. Besser wäre es natürlich, wenn auch für diese der Versicherungszwang eingeführt würde. Wir harren also weiterer Verordnungen.
Eingegangene Druckschriften.
Um Deutschlands Zukunft. 1: Das Bolt und der Krieg. Bon M. Cohen- Reuß. Reimer Hobbing. Berlin SW 61. Die Feier, die durch einige der Stimmung des Tages ange- Flemmings Friedenskarten. Herausgegeben von Prof. Dr. J. J. Die Vertreter der Arbeiterorganisationen find dadurch in eine recht schwierige Lage versetzt worden, da ihre Mitglieder erklär- paßte Musikstücke eingeleitet wurde, erreichte ihren Höhepunkt in Stettler. Nr. 1: Politisch- geographische Grundlagen Europas für Niels Holgersens wunderbare Reise mit den Wildgänsen. licherweise mit allem Nachdruck auf eine schnelle Erledigung der einem wirkungsvoll und vollendet gesprochenen Prolog und der Friedensbetrachtungen. 2. M. E. Flemming, Berlin W 50. Sache drängen, was auch aus dem Grunde verständlich ist, weil gestansprache des Geschäftsführers W. Kühne. Starker Beifall be- Bon Selma Lagerlöf . Geb. 3 M. Hesse u. Beder, Leipzig . Südseemärchen. Herausgegeben von P. Hambruch . 3,60 M., geb. mit Jahresschluß der Termin für die Kündigung der Tarifverträge lohnte Festrede und Prolog. Konzert, Zithervorträge der Ge= herangekommen ist. Um auch in dieser Frage Klarheit zu schaffen schwister Sohns und Kindervorträge wechselten in bunter Folge 7 m. E. Diederichs, Jena . Hummel Hummel. Illustrierte Ausgabe der 49 olen Sprekword und zu dem Stand der schwebenden Verhandlungen überhaupt und hielten die Teilnehmer in bester Stimmung zusammen. Ge Stellung zu nehmen, haben die drei Arbeiterverbände am war erhebend, zu sehen, in welcher Freude die Hunderte von Kinder- for use Soldaten un Mariners. 2 M. 2. Görlig, Berlin Bülowstr. 74. Grund- und Zukunftsfragen deutscher Politik. Von Professor augen glänzten. 17. Dezember in Essen eine gemeinsame Konferenz Dr. F. Stier- Somlo. 6 M, geb. 7,50 M. A. Marcus u. E. Webers Vers ihrer Zahlstellen vertreter abgehalten. Nach Anhörung lag, Bonn . des Berichts über die am 14. Dezember geführten Verhandlungen, Der letzte Biedermeier. Ein Frankfurter Roman aus dem Ver marz. Von Horst Wolfram Geißler . 4 M., geb. 5 M. A. Dunder, die infolge des Verhaltens der Unternehmer ein Resultat nicht geWeimar. zeitigt hatten und demzufolge am 21. Dezember fortgesetzt werden Unser Reichskanzler. Sein Leben und Wirken. Bon H. Kötschke. sollen, hat die Konferenz die Sachlage eingehend besprochen und die Verbandsvertreter beauftragt, sich an diesen Verhandlungen Die im Vorwärts"( Nr. 345 vom 16. Dezember) angekündigte 3 M. Augustin u. Co., Charlottenburg , Spreestr. 43-44. Kriegsstandkarte 10: Rumänien . Die Stämpfe um die Karpathennoch einmal zu beteiligen. Weiter beschloß die Konferenz für die Verordnung des Bundesrats über die Krankenversicherung deutscher Werner Siemens , seine Person und sein Wert. Von C. Dihlmann. von ihren Vertretern einzunehmende Haltung einstimmig eine Re- Arbeiter in dem von deutschen Truppen besezten Auslande liegt påffe und die Dobrudscha . 80 Pf. D. Reimer, Berlin SW 48. Sie geht leider nicht so weit, wie es 1 m. J. Springer, Berlin W 9. solution, in der die Konferenz erflärt, sie stelle sich in jeder hin- nunmehr im Wortlaut vor. Verordnungen der städtischen Behörden zu Frankfurt a. M. ficht auf den Boden der am 10. November 1916 in Berlin vor dem nach der ersten amtlichen Verlautbarung angenommen werden Gegen Krankheit werden nur versichert Deutiche, die über die Lebensmittelversorgung. Von K. Kirchner. 2. Nachtrag. 1 M. Reichsamt des Innern abgeschlossenen Vereinbarungen, die auch im fonnte. Bezirk für Rheinland und Westfalen ohne jede Einschränkung zur während des gegenwärtigen Krieges in dem von deutschen Truppen F. B. Auffarth, Frankfurt a. M. Die Aufgaben der deutschen Flotte im Weltkriege. Bon K. Durchführung gebracht werden müssen. Im Hinblick auf den be- besetzten Auslande von deutschen Unternehmern für 3 we de des borstehenden Kündigungstermin der Tarifverträge spricht die Kon- deutschen Heeres oder der faiserlichen Marine Hollweg. 1 M. K. Siegismund, Berlin SW 11. Arbeiterpolitit" Heft 26. 15 Pf. Verlag in Bremen . ferenz die dringende Erwartung aus, daß die Unternehmer dem beschäftigt werden, wenn sie bei einer gleichen Beschäftigung Der Deutsche Krieg. Heft 84: Land oder Geld. Von Georg berechtigten Verlangen der Arbeiter nach der gleichen Berücksichti- im Inlande der reichsgefeßlichen Krankenversicherung unterliegen Bernhard. Heft 85: Die Lehren des Weltkrieges für unsere Ko. Das gleiche gilt für Angehörige der dem Deutschen lonialpolitik. Von Dr. W. H. Solf. Einzelh. 50 Bf. Deutsche Verlags. gung ihrer Notlage, wie es im gesamten Holzgewerbe geschehen ist, würden. sich nicht länger widersehen werden. Den Verbandsvertretern wird Reiche verbündeten sowie der neutralen Staaten, wenn die Beschäf anstalt, Stuttgart . Berantw. Rebatt.: Herm. Müller, Tempelhof . Inseratenteil verantw.Th. Glode, Berlin . Drud u. Verlag: Borwärts Buchdr. u. Berlagsanst. Paul Singer& Co., Berlin SM. Hierzu 1 Beilage und Unterhaltungsbl