Einzelbild herunterladen
 

Gewerkschaftliches.

Deutsches Reich .

Rheinische Gewerkschaften zum Hilfsdienstgeset.

bie längere Zeit als bis zum 21. Dezember in Anspruch nehmen, Wenn ihnen gleich gesagt worden wäre, daß die Krankens und n foll für die Teilarbeiten vom 18. Dezember an ebenfalls der Auf- validenversicherung wegfalle, dann würden sie sich nicht haben ein schlag gezahlt werden. stellen lassen. Die Firma habe ein Verschulden begangen, indem sie diesen Umstand verschwieg.

Wir ersuchen nun alle Kollegen, diese Abmachungen strifte inne zu halten und ums umgehend die Firmen mitzuteilen, die sich weigern, 30 Prozent Aufschlag zu zahlen. Deutscher Metallarbeiterverband. Ortsverwaltung Berlin .

Aus Köln wird uns geschrieben: Am Sonntag tagte hier eine Konferenz der mittel und oberrheinischen Gewerkschaftskartelle und anderer gewerschaftlicher Organisationsvertreter. Gauleiter Albrecht Weihnachtsunterstützung im Verband der Steinarbeiter. ( Buchdrucker) referierte über die Entstehung und Bedeutung des Die Auszahlung der Unterstützung erfolgt an alle Angehörigen Hilfsdienstgesezes. Er bezeichnete es als ein Notgeiez, dessen der Mitglieder des Verbandes, die bis zum 11. Dezember zum einzelne Bestimmungen vom Gesichtspunkt des Kriegsrechts Heeresdienst eingezogen sind, vor ihrer Einziehung mindestens beurteilt werden müßten. Wenn die Gewerkschaften tatkräftig bei ein Jahr organisiert sind, 52 Beiträge geleistet haben und nicht mehr der Durchführung des Gesetzes mitwirkten, würden seine unmittel- als acht Wochen mit ihren Beiträgen im Rückstande sind. Die baren und fernen Wirkungen für die Arbeiter nicht ungünstig sein. Unterſtüßung wird ausgezahlt im Bureau des Verbandes, Gewert­Muth( Bauarbeiter) charakterisierte die von der Arbeitsgemeinschaftshaus, Engelufer 15 I Zimmer 7, in der Zeit von 8-11 Uhr schaft" gegen die Annahme des Gesetzes vorgebrachten Gründe und vormittags und 4-7 Uht nachmittags. Sonnabendnachmittag ist beantragte zu beschließen: Die Arbeiterabgeordneten geschlossen. Mitgliedsbücher müssen abgegeben sein. im Reichstage haben durch die Annahme des Ge seges im Interesse der Arbeiterschaft gehandelt."

"

Berlin und Umgegend.

Erhöhte Tenerungszulagen in der Brauerei E. Engelhardt.

Für Polen eingestellt, die Arbeit nicht angetreten.

Dieser Antrag wurde nach kurzer, sachlicher Die Berliner Baufirma Habermann u. Guces stellte für Ar­Debatte einstimmig angenommen. Darauf wurden beiten, die sie im österreichischen Offupationsgebiet in Polen aus­die Borschläge für die Besetzung der im Hilfsdienstgesetz vorgesehenen zuführen hatte, zwei Schachtmeister ein. The die Abreise erfolgen fonnte, mußten sich die beiden Eingestellten Pässe und Passierscheine Schiedskommissionen zusammengestellt. besorgen, was mehrere Tage in Anspruch nahm. Als sie im Besitz der Papiere waren und sich bei der Firma zur Abreise bereit er­flärten, wurde ihnen ein Arbeitsvertrag zur Unterschrift vorgelegt, aus dem sie ersahen, daß in dem Gebiet, in dem die Arbeitsstelle liegt, die reichsgesetzliche Kranken- und Invaliditätsversicherung nicht besteht. Das schien den beiden Schachtmeistern so bedenklich, daß sie die Unterzeichnung des Vertrages und den Antritt der Reise ablehnten. Beim Gewerbegericht flagten sie auf Schadenersatz für die Zeit, in der sie nach ihrer Einstellung durch Habermann u. Gudes ohne Arbeit waren. Die Kläger beanspruchten für den Tag 15 M., das ist der ihnen für Polen zugesicherte Löhn. Die Firma fannte feine Schadenersaßpflicht an. Ihr Vertreter sagte, die Einstellung würde erst durch den Arbeitsvertrag perfekt geworden sein, dessen Unter­zeichnung die Kläger ablehnten. Ein Arbeitsverhältnis, aus dem die Kläger Forderungen herleiten könnten, habe noch nicht bestanden, es könne auch nicht eher abgeschlossen werden, als bis sich die Arbeiter Pässe und Passierscheine besorgt hätten. Zu diesem Zwed Achtung, Bauanschläger! Die Tariffommission hat in ihrer habe die Firma den Klägern eine Bescheinigung erteilt, daß sie für Sigung vom 15. Dezember 1916 dem Antrag der Arbeiter um Ge- Polen eingestellt seien. Durch diese Bescheinigung sei noch währung einer weiteren Teuerungszulage von 20 Prozent ihre Zu- fein Arbeitsverhältnis abgeschlossen. Die Kläger meinten stimmung erteilt. Für alle Arbeiten, die vom 18. Dezember 1916 dagegen, es tönne ihnen doch nicht zugemutet werden, an in Angriff genommen werden, foll für die Dauer des Tarifs auf ihre Kosten die für Besorgung des Passes und Passier­vertrages ein weiterer Aufschlag von 20 Prozent, also insgesamt scheins erforderliche Zeit aufzuwenden. Dies geschehe doch im 30 Prozent, auf die Tariffäße gezahlt werden. Bei allen Arbeiten, Interesse der Firma. Sie seien tatsächlich eingestellt worden und die vor dem 18. Dezember in Angriff genommen worden sind und hätten vom Tage der Einstellung ab ihren Lohn zu beanspruchen.

Auf Anregung der Kellerarbeiter hat die genannie Brauerei nach Berhandlung mit den in Frage kommenden Organisationsvertretern fich bereiterklärt, ihren Arbeitern und dem Fahrpersonal eine weitere Teuerungszulage zu gewähren. Die Zulage beträgt wöchent­lich 2,50 M. für männliche Arbeiter über 18 Jahre und 1 M. für Jugendliche und Arbeiterinnen. Dadurch erhöht sich die Gesamt­zulage bei dieser Brauerei auf 10 M. wöchentlich für erwachsene männliche Arbeiter, 4 M. für Arbeiterinnen und 2,50 M. für jugend­liche Arbeiter. Die erhöhte Zulage wird vom 1. Dezember ab be­rechnet und gelangte am 15. Dezember bereits zur Auszahlung.

-

-

Der Vertreter der Firma erklärte sich nach längeren Verhand lungen bereit, jedem der Kläger im Vergleichswege 30 M. zu zahlen. Der Vorsitzende riet zur Annahme des Vergleichs, da bei Schließlich tam der Vergleich dahin zustande, daß jeder der Kläge einem Urteil auch nicht mehr für die Kläger herauskommen würde. 35 M. erhält.

-

Eine späte Berichtigung.

Es wird uns unter Bezugnahme auf das Preßgesetz geschrieben: In der erst heute zu unserer Kenntnis gelangten Ausgabe des Vorwärts" vom 20. September 1916 bringen Sie in dem Artikel Gewerkschaftliches" mit der Ueberschrift Gegen das Koa­litionsrecht" eine unsere Firma betreffende Mitteilung, die in der allgemein gehaltenen Fassung nicht den Tatsachen entspricht und der Richtigstellung bedarf.

Angestellten und unsere Fragebogen, die zur Beantwortung an Wir bekämpfen in keiner Weise das Koalitionsrecht unserer Bewerber gesandt werden, enthalten nachweisbar keine diesbezüg­lichen Fragen.

Der anbezogene Fall betrifft einen von uns wegen dringenden Personalmangels eingestellten Techniker, der wegen Unruhestiftung unter den Angestellten häufig die Stellung wechseln mußte und die Veranlassung gab, daß bei einer bekannten Flugzeugfirma etwa 16 Angestellte entlassen werden mußten infolge entstandener Miß­helligkeiten mit der Direktion, die durch seine Agitation hervor­gerufen worden waren. Daß in dieser ernsten Kriegszeit derartige Betriebsstörungen unter allen Umständen vermieden werden müssen, bedarf keiner besonderen Erwähnung. Weil uns die Charakter­eigenschaften des Betreffenden genügend bekannt waren, haben wir nach ernstlichem Vorhalt bei der Einstellung, gewissermaßen als Bürgschaft für sein ruhiges Verhalten, den erwähnten Vorbehalt in das Anstellungsschreiben aufgenommen. Schon nach wenigen Wochen mußten wir den Herrn wegen fortgesetter großer Unpünkt­lichkeit wieder entlassen.

Dieser einzige Ausnahmefall kann unsererseits durch Namens­nennung einwandsfrei nachgewiesen werden. Die Behauptung, unseren Angestellten durch Konkurrenzklausel einen Stellenwechsel zu unterbinden, ist unzutreffend.

Luft- Fahrzeug- Ges. m. b. H., Abteilung Flugzeugbau.

bis

Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland Freitag mittag. Zeitweise beiter, jedoch ziemlich falt und vorherrschend wolkig oder neblig, feine erheblichen Niederschläge.

A. WERTHEIM

* Nichtbezugsscheinpflichtig

Schürzen

Tändel- Schürzen

* Batist gestreift, mit Stickerei... 1.45

* Batist gestreift, mit Stickerei- Ein­

und-Ansatz

* Mull gepunkt, mit Stickerei.

1.85

2.95

Tändel- Trägerschürzen

* Mull gepunkt, mit Stickerei...... 2.10 * Batist gestreift, mit Stickerei.... 2.75 * Batist gemustert, mit Stickerei... 3.10

Bedienungs- Schürzen

Linon weiß, m. Hohlsaum, spitze Form 2.25 Linon weiß, m. Hohlsaum, grade Form 2.60 * Batist weiß, mit Stickerei- Einsatz.2.95

Blusenschürzen Wiener Form Kretonn dunkelgestreift, bunt besetzt 4.75 Krepp schwarz- weiß, mit farbigem

Paspel.

Satin türkisch gemustert. * Farbige Zierschürzen in ver­

schiedenen Ausführungen

Seezungen

5.75

..5.65

.95 Pt.

2.85

4.25

Fertige Stickerei- Passen für Damenhemden

Handtücher

Gerstenkorn- Handtücher gesäumt, Größe ca. 50/100 cm, Diz. 11.00 Gerstenkorn- Handtücher mit Hohlsaum, Gr. ca. 52/100 cm, Dtz. 12.75 Drell- Handtücher gesäumt. Größe ca. 48/110 cm Dtz. 12.00 13.00 Jacquard- Handtücher säumt, Reinleinen, Gr. ca. 48/110, Dtz. 13.50 Jacquard- Handtücher ge­säumt, Größe ca. 45/110 cm, Dtz 16.00 * Einzelne Hand- und Wischtücher

ge­

bis 1 Mark das Stück sind nicht bezugs­scheinpflichtig.

Jacquard- Frühstückstücher Reinlein gebleicht, Gr.ca.130/ 160, Stck. 5.25 * Jacquard- Mundtücher halb­

geklärt, Größe ca. 72/72 cm.. Dtz. 11.50

* Nichtbezugsscheinpflichtig

Weißwaren

* Fichu aus Tüll mit Rüsche, weiß und

ecru

* Fichu aus Tall mit gestickter Spitze und gehäkelten Knöpfen, weiß und

ecru

..1.35

2.85

* Fichu aus Tüll mit breiter Spitze und gezogenem Stuartkragen, weiß und ecru.

..3.25

..3.90

.. 95 Pf.

* Blusenkragen aus doppeltem Tüll

1.50

1.65

Jacquard- Mundtücher mit

Fransen.

Dtz. 3.00

* Jacquard- Mundtücher gebleicht, Gr. ca.60/ 60 cm, Dtz 6.40 9.00 * Hohlsaum- Tischtücher,* Kaffee­gedecke,* Abenddecken in ver­

schiedenen Größen und Preisen

* Spitzendecken mit Einsatz und Spitze und Eck- Motiven, Größe ca. 60/60 cm .. Stück 1.00 * Spitzendecken mit Einsatz und Spitze u. Mittelgarn, Gr. 60/60, Stück 80 Pt. * Spitzendecken m Eins. u. Spitze u. reich Locharbeit, Gr. 60/60, Stck. 3.25 * Spitzenläufer m. Eins. u. Spitze u reich. Locharbeit, Gr. 33/120, Stck. 3.25

* Blusenkragen aus gepunktem Mull mit Spitzenansatz..

mit Rüsche, weiß

* Blusenkragen aus Mull mit ge­

branntem Plissee.

Regenschirme

* Damen- oder Herren- Schirme halbseiden Surah mit Futteral 9.00 11.50 * Damen- oder Herren- Schirme Seide mit Futteral, extra dünn 11.50 12.75 * Damen- Schirme farbig, Seide 13.50

mit Futteral

* Damen- Schirme Seide, Malaka­rohrgriff

* Damen- Handschuhe 3 Paar im Karton:

Glacé .... 5.55 7.05 7.50 8.70 Schwedenstepper 8.70 Nappastepper 11.70

Haff- Zander

Pfund 3.50

Nur Donnerstag

Pfund 4.50

solange Vorrat!

Pfund 2.90

Pfund 1.80

Tarbutten

Salzfische ..

Feinste Seefische zu Tagespreisen

Feinste Seemuscheln 5 Pfd. von 75 Pf. an 10 Pfd. von 1.45 an

Sprottbücklinge......% Pfund 50 Pf. von 25 Pf. an

Bücklinge

Räucherheringe.... Stück von 75 Pf. an

Kiste von 100 Stück Inhalt Räucheraale

Rauchfisch

B

74.00

Pfund von 8.50 an Pfund

4- Liter- Dose

Lebensmittel

... Pfund 2.40

. Stück von 20 Pf. an

Fischbrühwurst......... Pfund 3.40 Anchovis Muschelfleisch in Gelee Pfund 1.60 Saure Gurken .. 9.10 Reines Muschelfleisch gekocht und Gänse, Enten zu Tagespreisen gesalzen.. .. Pfund 1.50 Ausgeschl. Gänsefleisch Pfd. von 4.50 an Schellfisch in Gelee Pfund 3.20 Gänse- Pökelfleisch.. Pfund von 4.50 an 4- Liter- Dose 19.00 Geräucherte Gänsebrust und-Keule Sardellen Pfund 6.00 Gänseleber, Gänseklein, Gänsefett

13:75

Grünkohl Pfd. 17 Pf. 1 Spinat. Pfd. 32 Pf. Rosenkohl

Schwarzwurzeln

Sellerieknollen

Rettiche

Porree

Zwiebeln..

.. Pfund 68 Pf.

Pfund 55 Pf.

Pfund 30 Pf.

Stück 8 und 13 Pf.

Stück 8 und 10 Pf.

Märkische Rübchen Schnittlauchtöpfe.....

Pfund 16 Pf.

Pfund 42 Pt.

Stück 80 Pf.

Tafel- Aepfel....... Pfund 75 90 Pf. Zitronen....... Dutzend von 75 Pf. an

Ersatz für Fleisch, gebraten und für 2.60 Datteln und Felgen 2.60 Dorsch Rogen Suppen zu verwenden Dorsch- Rogen

Suppen zu verwenden....... Pfund

Nächsten Sonntag von 12 Uhr an geöffnet

Berantw. Redaft.: Herm. Müller, Tempelhof . Inseratenteil verantw.Th. Glocke, Berlin . Druck u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Verlagsanst. Paul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 1 Beilage und Unterhaltungsbl