Durch Verfügung des Oberkommandos können am 1. und 2. Feiertag die Zeitungen nicht erscheinen. Die nächste Nummer unseres Blattes erscheint daher am Mittwoch, den 27. Dezember.
Aus Groß- Berlin.
Das war eine köstliche Zeit!
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tien Lehrer anzustellen. Lazarett Buch untergebracht sind, einen landwirtschaft
einen Beirat für friegsbeschädigte Arbeiter einzufeßen. Eine Art Arbeitsgemeinschaft, wie sie in anderen Berufen bestehen, soll dadurch gebildet werden. Der Beirat besteht aus drei Magistrats mitgliedern und drei von den Vorsitzenden der Arbeiterausschüsse gewählten Vertretern der städtischen Arbeiter. Die Wahl dieser Vertreter ist bereits vollzogen worden.
Ferner wurde mitgeteilt, daß der Magistrat beschlossen habe,
soll eine
§ 9. Vorstehende Vorschriften gelten in gleicher Weise für das Verhalten der Bevölkerung gegenüber allen denjenigen feindlichen Ausländern, die von den Militärbehörden im
Interesse oder aus Anlaß der Kriegführung festgehalten werden.
§ 10. Wer den Vorschriften der§§ 1 bis 9 dieser Verordnung zuwiderhandelt oder zu deren Uebertretung auffordert oder anreizt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann auf Haft oder auf Geldstrafe bis zu
1500 M. erkannt werden.
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und vom
Irreführende Fragen". Zu der Notiz in Nr. 849 des Voriv." erhalten wir zahlreiche Zuſchriften, die darauf hinweisen, daß ähn liche Zustände wie in der Spandauer Gewehrfabrik auch in anderen Betrieben herrichen. In der Charlottenburger „ Deutschen Waffen- und Munitionsfabrik" fann, wie man uns mitteilt, die Kantine z. B. nur einen geringen Bruchteil der bes Nacht ist überhaupt nichts zu haben, Die bejahende Beantwortung schäftigten Personen mit Mittagessen versorgen, und während der der Frage, ob Gelegenheit zu einem Mittagessen vorhanden sei, muß also ein absolut falsches Bild von den tatsächlichen Verhältnissen geben und ist geeignet, die Schwerarbeiter, die Bufagbrotkarten bringend nötig haben, aufs schwerste zu schädigen.
Einen weiteren wichtigen Verhandlungsgegenstand bildete die§ 11. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verlegung des Arbeitsnachweises für Kriegsverlegte Verkündung in Kraft. Zugleich treten meine Bekannt von der Rückerstraße nach der Poststraße, dem Siz der Geschäfts- machungen vom 15. Juli 1915 O. Nr. 34 728 stelle des Hauptausschusses für Kriegsverlegte. Der Geschäftsstelle 25. August 1915- O. Nr. 35 349- außer Kraft. Auskunftsstelle angegliedert werden, in der Der Oberbefehlshaber. v. Kessel, Generaloberst. die Kriegsverlegten Rat und Hilfe in allen mit ihrer Verlegung Man schreibt uns: Beim Durchblättern von Zeitungs - zusammenhängenden Unterstützungssachen erhalten. Die Arbeitnehmerjahrgängen fiel mir eine Notiz auf, die von der Versteigerung vertreter haben schon vor Jahrzehnten die Errichtung derartiger Stellen gänzlich unbestellbarer Pakete" handelt, wie sie von den gefordert, um Rechtsbelehrung und Hilfe den weitesten Streisen des Postbehörden von Zeit zu Zeit vorgenommen wird. Neben Volkes zugängig zu machen. Obwohl gegen die Verlegung des vielen anderen Gebrauchsgegenständen standen auch Lebens- Arbeitsnachweises mancherlei Bedenken sprechen, fam man doch zu mittel zum Verkauf leicht verderbliche Ware die sofort dem Ergebnis, daß die Zusammenlegung aller mit der Frage der geräumt werden muß. Es ist ein wehmütiges Vergnügen, etwaige Nachteile überwiege. Es wurde daher befchloffen, die AusKriegsbeschädigtenfürsorge beschäftigten Institutionen in ein Haus einmal die Preise zu betrachten, die dabei erzielt wurden funftsstelle definitiv und den Arbeitsnachweis zunächst probeweise und es war nicht allzulange vor dem Kriege. Ein Hase im Hause Poststr. 5 unterzubringen. Arbeitgeber, die Kriegsverlegte wurde auf 3,25 M." getrieben", 4 M. erzielte ein anderer einstellen wollen, müssen sich dorthin wenden, desgleichen KriegsVetter Lampe, an dessen Hinterläufen ein Pfund Speck verlegte, für deren Beruf Arbeitsgemeinschaften und gut funttioman höre: Speck ! ein ganzes Pfund!- zum Spicken hing! nierende Facharbeitsnachweise nicht beſtehen. Und beides brachte 4 in Buchstaben: vier- Mark! Was Der Ausschuß schloß sich einer Eingabe an das Kriegsministerium würde es heute für einen Preis erklettern? Die Gänse, an, in der ein Verbot der gewerbsmäßigen Tätigkeit Das Oberkommando in den Marken erläßt folgende Bekanntdie durchschnittlich 11-14 Pfund wogen, wurden zu Preisen dem Gebiete der Kriegsfürsorge gefordert wird. von privaten Vereinen und Privatpersonen auf machung: bon 5,20 m. bis 6,75 M. losgeschlagen. Eine Kalbs - dem Gebiete der Kriegsfürsorge gefordert wird. Auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand vom Nach der gegebenen Geschäftsübersicht sind bei der Ge- 4. Juni 1851 bestimme ich hiermit: feule von 14 Pfund fand für 8,60 M. einen Abnehmer. schäftsstelle bis zum 19. Dezember 21 016 Fälle von Kriegsverlegten 4. Juni 1851 bestimme ich hiermit: So ging es mit Schinken, Schmalz und dergleichen. Und anhängig gemacht worden. Davon find 4777 einfach zu den Aften Auf folgenden Bahnhöfen( einschließlich der Freilade- und Anschlußgleise) für solche Schäße aus dem Schlaraffenlande fand die Post genommen, 7351 durch die Berufsberater erledigt, 2706 durch den Berlin Anhalter-, Potsdamer-, Hamburg - Lehrter, Stettiner, damals die findige Post keine Adressaten! Märchen- Arbeitsnachweis vermittelt, 1296 zur Beschulung gekommen, während Nord-, Ost-, Schlesischer- und Görlizer Bahnhof, Berlin - Osthafen, haft! wird heute mancher denken. für 473 ärztliche Behandlung, Unterbringung in ein Krankenhaus oder Heilanstalt angeordnet wurde. Als erledigt wurden 6690 Fälle Berlin Frankfurter Allee , Neukölln - Treptow , Neukölln , Tempel hof , Wilmersdorf- Friedenau, Halensee , Charlottenburg , Berlin gebucht. Moabit , Berlin- Wedding , Gesundbrunnen , Weißensee , Lichten berg- Friedrichsfelde, Rummelsburg bei Berlin , Niederschöne weide- Johannisthal, Adlershof , Marienfelde , Ruhleben, Span dau , Staaten, Reinickendorf , Tegel , Hennigsdorf , Magerviehhof und Köpenick
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Kinderwünsche zum dritten Kriegsweihnachten. Eine lebhafte Debatte entspann sich über die Beschaffung Einen interessanteu Einblick in das findliche Gemüt liefert eine von Mitteln für die Arbeiten des Hauptausin der 4. Klasse in einer Neuköllner Mädchenschule veranstaltete iuises. Zum Ausdruck gebracht wurde, daß die Kosten der Umfrage. Eine jede Schülerin sollte ohne alle Umschweise auf Kriegsfürsorge vom Reich zu tragen wären und daß höchstens die einem Zettel aufschreiben, was zum diesjährigen Weihnachtsfest ihr Gemeinden bezw. Städte ergänzend einzugreifen hätten. Es gewinne innigster Wunsch sei. Fünf Mädchen wünschten sich eine aber den Anschein, als ob in der Hauptsache die Last den neue Puppe, während sich zwei mit der Wiederherstellung der Kommunen aufgebürdet werden sollte. Da die von der alten begnügen wollten. Neun Schülerinnen sehnten sich heiß nach Stadtverordnetenversammlung am 17. Juni 1915 bewilligten einem Märchenbach, das bei einer„ recht viel rührende Ge- 100 000 m. verbraucht worden sind, vom Reich nur 100 000 m, schichten" enthalten sollte. Auf reale Genüsse gerichtet sind die weitere 250 000 9. zu fordern. Der Vorsitzende erhält den Auftrag, überwiesen wurden, wird beschlossen, von der Gemeindebehörde Wünsche zweier Mädchen, von denen die eine Gänsebraten" bei der Reichsregierung um Bewilligung weiterer Mittel vorstellig und die andere, eine lebende Ziege" auf ihr Wunschzettelchen zu werden. schrieb. Bescheidenheit hingegen verrät ein Zettel mit der Aufschrift Ein Pfeffertuchenherz" und ein zweiter, der den Wunsch Ein Weihnachtsbaum mit Kerzen" enthält. Im Zeichen des Bezugscheines steht ein anderer, der den Vermerk trägt: wünsche mir einen Bezugsschein für eine Eislauf jade". Neben diesen vereinzelten Wünschen steht aber doch die große Mehrheit im Zeichen des Völkerkampfes. Wie tief hier die Geschehnisse in die Kindesseele eindringen, zeigt sich in zahlreichen Antworten. Achtzehn Mädchen wünschen nichts sehnlicher, als daß Bater auf Urlaub fomme", fünf wünschen, daß Water bald zurückkehre", und drei, daß„ Bater bald gesund wir", während fünfzehn Mädchen Frieden" herbeisehnen. Old Judge, der Weihnachtsmann.
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Beihnachtsmann nicht vorgestellt: glattrafiert und mit einem Kneifer, Man schreibt uns: So haben wir uns ja im allgemeinen den ſtatt langbärtig und höchstens noch mit einer Brille. Und daß der Weihnachtsmann englisch spricht, haben wir auch nicht gedacht. Aber es ist wahr: für die Kinder mag der gute Alte mit dem Sad weiter in Amt und Würden bleiben für uns Erwachsene ist er, zunächst für ein paar Tage, vielleicht für immer, verdrängt und abgesetzt durch den Yankee mit der Aftenmappe.
Leßthin wars, in einem Zigarrenladen, der noch einige wenige gelbe Bafete echten amerikanischen Tabaks hinter Glas und Rahmen " 34" ſiehen hat- so etwa 100 Gramm für 4,50 M. mit Kriegsaufschlag. Da flingelte, während ich Prolet mir von dem Zeug kaufte, das man jezt eben raucht, das Telephon und irgend ein Kriegslieferant oder sonstiger Krösus bestellte ein paar Pakete Dld Judge Alter Richter", wie sich diese Firma überm großen Teich
nennt.
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feine Lebensmittel
Hast uns weidlich geärgert und gepiesact, würdiger Old Judge Wilson, hast den anderen Munition und uns Liefern lassen. Aber wenn du's jegt aufrichtig meinst und Dampf dahinterlegen willst, dann sollst du uns geehrt und wirst in der ganzen Welt hochgepriesen sein!
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Jedermann ein Ei" hieß es vorige Woche aber wie es den Anschein hat, ist man in den Mitteilungen an die Presse etwas voreilig gewesen, denn in Wirklichkeit hat ein großer Teil der Bebölferung bis heute noch nicht das ihm versprochene Gi bekommen. Es scheint überhaupt, als wenn die Gierzuteilung in Berlin nicht recht klappen will. Einzelne Geschäfte sollen allerdings regelmäßig und auch pünktlich versorgt worden sein, andere dagegen beklagen sich über ständig ungenügende Zuteilung. Wir haben nicht die Möglichkeit der Nachprüfung; wenn das aber der Fall sein sollte, so würde es bedeuten, daß die Eierzuteilung eine willkürliche ist, wogegen im Interesse der Verbraucher entschieden protestiert werden müßte. Daß heute noch die Abschnitte 12 nicht eingelöst werden fönnen, soll nach Mitteilungen, die uns geworden sind, an der 8. G. G. liegen. Wir halten eine Aufklärung des Publikums für dringend geboten.
Achtung! Kartoffellarte betr. Der Magistrat bittet uns, erneut barauf hinzuweisen, daß die große zweiteilige Startoffelkarte mit Ablauf des 24. Dezember außer Kraft tritt und daß die Abgabe und Entnahme von Kartoffeln vom 25. Dezember an nur auf die neue Karte zulässig ist.
Wo bleiben die Höchstpreise für Pferdefleisch? Zu unserer gestrigen Notiz wird uns mitgeteilt: Die Höchstpreise für Pferdefleisch sind allerdings bereits durch eine Bekanntmachung über Pferdefleisch" vom 13. Dezember im Reichsanzeiger" veröffentlicht und betragen für Lendenbratfleisch, Leber, Frischwurst oder Fett 1,80 M., für Muskelfleisch ohne Anochen 1,60 M., für Herz und Eingeweide, Kopffleisch und andere geringere Sorten Fleisch 1,40 M., für Knochen 0,20 m. pro Pfund. Diese Verordnung tritt aber erst am 27. Dezember, also nach den Feiertagen, in Kraft. Daraus erklärt sich auch der plözlich aufgetretene Ueberfluß an Pferdewurst. Die wohl in Erwartung noch steigender Preise zurückgehaltene Ware wird nun mit Hochdruck zu Phantasiepreisen an den Mann gebracht. Wenn dann am 27. Dezember die Höchstpreise in Kraft treten, wird wahrscheinlich der gesamte Vorrat ausverkauft und auch das Pferdefleisch vom Markt verschwunden sein.
Aus dem Hauptausschuß für Kriegsfürsorge. In der letzten Sigung des Ausschusses wurde beschlossen, für die der Landwirtschaft angehörigen Kriegsbeschädigten, soweit sie im
Die Bevölkerung und die Kriegsgefangenen. Der Oberbefehlshaber in den Marken macht bekannt: vom 4. Juni 1851 bestimme ich hiermit für das Gebiet der Stadt Auf Grund des§ 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand Berlin und der Provinz Brandenburg :
§ 1. Die Bevölkerung hat ihren Verkehr mit den Kriegsgefangenen auf die durch deren Arbeit, Unterbringung und Ver pflegung unbedingt notwendigen Verrichtungen zu beschränken. Jede darüber hinausgehende Annäherung, insbesondere ein gegen die guten Sitten verstoßender Verkehr weiblicher Personen mit Kriegsgefangenen ist verboten. Mit Kriegsgefangenen in Gefangenenlagern irgendwie in Verbindung zu treten, ist verboten, es sei denn mit Ge= nehmigung des Kommandanten des Gefangenenlagers.
Zwangsentladung von Maffengütern.
tritt für den Empfänger von Massengütern, vornehmlich Kohlen, Briketts, Koks, Baumaterialien aller Art, Eisen aller Art, insbe sondere Eisenknüppel und Granatenrohlinge, bei Ueberschreitung der eisenbahnseitig festgesetzten Entladefrist sofort die Zwangsentladung und Zwangszuführung ohne weitere Androhung ein. Bereits entladebereit gestellte Wagen mit den genannten Massengütern dürfen nach anderen Berliner Bahnhöfen und mit Genehmigung der Eisenbahn weitergesandt werden.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift des Absatz 2 werden auf Grund des§ 9b des Gefeßes über den Belagerungszustand mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Sind mildernde Umstände erkannt werden. vorhanden, so kann auf Haft oder auf Geldstrafe bis zu 1500 m.
Diese Verordnung tritt am 27. Dezember 1916 in Straft. Der Oberbefehlshaber in den Marken. gez. von Kessel. Generaloberst.
Einmalige Zulagen unterliegen nicht dem Sparzwang. Das Oberkonimando in den Marken erläßt folgende Bckanntmachung:
Zur Behebung von Zweifeln über die Auslegung meiner § 2. Verboten ist, den Kriegsgefangenen Geld, Waffen Bekanntmachung vom 18. März 1916O. Nr. 69 514Bläne, Eisenbahntursbücher, Kompasse, elektrische Lampen, Streichaller Art, echte Goldwaren, Bandkarten, Reischandbücher, über den Sparzwang für Jugendliche beſtimme ich hiermit: Einmalig gezahlte Teuerungszulagen und Weihnachtshölzer, Feuerzeuge, Röde, Hosen, Mäntel, Kopfbedeckungen, Fahr- gratifikationen gehören nicht zum baren Arbeitsverdienst im räder sowie sonstige Gegenstände, welche geeignet sind, den Kriegs- Sinne des§ 1 jener Bekanntmachung und sind daher in voller gefangenen das Entweichen zu erleichtern, entgeltlich oder unent- Höhe auszuzahlen. geltlich zu verschaffen.
Der Oberbefehlshaber in den Marken. gez. von Kessel, Generaloberst.
§ 3. Die Kriegsgefangenen, welche außerhalb der Gefangenenlager arbeiten, haben entweder stets in ihrer Uniform zu gehen oder an ihrer Kleidung( 3ivilkleidung) die vorein Striegsgefangener diese Abzeichen nicht trägt, unverzüglich den Keine Feldpoftpäckchen vom 29. Dezember bis 2. Januar. nächsten militärischen Gefangenenkommandoführer, Lagerkomman- Es wird nochmals amtlich darauf hingewiesen, daß in der Zeit danten oder die nächste Polizeibehörde davon zu benachrichtigen. vom 29. Dezember bis einschließlich 2. Januar keine nicht amtlichen Ausgenommen von der Verpflichtung, die Abzeichen zu tragen, sind Briefsendungen über 50 Gramm nach dem Felde( Päckchen) angediejenigen deutsch - russischen Kriegsgefangenen, die zur Arbeit be- nommen werden. Im weiteren ist es mit Rücksicht auf die glatte urlaubt sind und denen das Tragen von Zivilkleidern erlaubt ist. Abwickelung des wichtigen Nachrichtenverkehrs nach dem Felde un§ 4. Die Bewegungsfreiheit der Kriegsgefangenen bedingt erforderlich, daß der Austausch von Neujahrsbleibt, außer bei Verrichtung ihrer Arbeit, auf den Bereich des glückwünschen zwischen Heimat und Heer unterOrtes beschränkt, in dem sie beschäftigt werden oder untergebracht bleibt. Die Bevölkerung wird daher dringend gebeten, zum bes sind. Wenn im Einzelfalle die Arbeits- oder Unterbringungsver- vorstehenden Jahreswechsel von der Versendung solcher Glückhältnisse eine Einschränkung oder Erweiterung des Bewegungs- wünsche an Angehörige, gute Freunde und Bekannte im Felde Abbereichs der Kriegsgefangenen erfordern, ist dazu von dem Lager- stand zu nehmen. kommandanten oder dem mit der Aufsicht betrauten Offizier oder dem Führer der Kompagnie, zu der die Gefangenen gehören, eine schriftliche Genehmigung einzuholen, aus der der Bewegungsbereich des Kriegsgefangenen ersichtlich ist. Verboten ist den Kriegsgefangenen, den ihnen zur freien Bewegung zugewiesenen Ortsbereich eigenmächtig zu berlassen. Der Versuch ist strafbar.
Sparsamkeit mit Licht.
In Anknüpfung an die Bundesratsverordnung vom 11. Deember d. J. über die Ersparnis von Brennstoffen und Beleuchtungsmitteln wird in einem Rundschrei ben des Ministers des Innern an die Regierungspräsi § 5. Der Verkauf von alkoholartigen Geträn- denten darauf hingewiesen, daß die für die Durchführung jener en aller Art, wie Bier, Wein, Branntwein, Spiritus, Likören, Verordnung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden müssen. Rognat, Rum, Arrak, Grog, Sherry , Madeira, Cincano, Wermut Um den Lichtverbrauch in gewünschtem Umfange einzuschränken, ist und dergleichen an Kriegsgefangene ist verboten. Verboten ist aber nicht nur der durch die Bundesratsverordnung begründete ferner, für Kriegsgefangene mit deren Mitteln und in deren Auf3wang, sondern auch die bereitwillige Mitwirkung trag Getränke der erwähnten Art zu beschaffen. Ausgenommen ist aller Privatpersonen, der Hausbesitzer und des ganzen der Verkauf und die Beschaffung der genannten Getränke nur in- Bublikums unerläßlich. Ein unmittelbarer Zwang zur Sparsamsoweit, als er durch die vom königlichen Kriegsministerium er feit wird auf sie vorläufig nicht ausgeübt werden, man seht aber lassenen Anordnungen ausdrücklich gestattet wird. Verboten ist den Striegsgefangenen der Besuch der Schankräume von Wirt- voraus, daß jeder einzelne die im Interesse der Allgemeinschaften, Gartenwirtschaften sowie der öffentlichen Zustbarkeiten. heit ergangenen Richtlinien zu einer sparsamen Verwendung der Den Gast- und Schankwirtschaften sowie den Veranstaltern von Beleuchtungsmittel und Brennstoffe beherzigt. öffentlichen Lustbarkeiten ist es verboten, den Kriegsgefangenen den Besuch der Schankräume ihrer Wirtschaften einschließlich Wirtschaftsgärten sowie der öffentlichen Lustbarkeiten zu gestatten. § 6. Alle Postsendungen der Kriegsgefangenen, sowohl die eingehenden als auch die ausgehenden, müssen der Postprüfungsstelle des zuständigen Gefangenenlagers vorgelegt werden, soweit nicht die zuständige Inspektion der Kriegsgefangenenlager im Einzelfalle andere Anordnungen trifft. Verboten ist, Briefe, Postkarten oder Sendungen irgend welcher Art für einen Kriegsgefangenen unter Umgehung der Postprüfungsstelle zu befördern. Der Versuch und die Beihilfe sind strafbar.
Nahe beim Alexanderplatz , im düstern Gemäuer der alten Kaserne, haust von unten bis oben das Großstadtproletariat in all seinem Giend, in seiner sündigen Pein, von dem diese Tragikomödie Gerhart Hauptmanns voll ist. Ob ehrliche Arbeiter oder lichtscheue Tagediebe, ob Frauen und Mädchen in finnlicher Begehrlichteit oder Dumpfheit und Stumpfheit, ob Kunstzigeuner oder bessere" Leute, wie sie in der ehrenwerten Gestalt des TheaterDirektocs und einiger Novizen vom Bau" hierher sich verfrümeln: sie alle sind nagende Ratten. Diese Typen find echt, wie der BerImmer, wir wissen es ja von allen anderen schlesischen Heimatbramen Hauptmanns, schwingt in ihnen eine scharf- dumpfige soziale Atmosphäre mit. Man wittert" sie gleichsam beim ersten gesprochenen Wort, bei der ersten Zustandsschilderung. So war es einst vom Alleganderplaz bis zum Scheunenviertel" seltsamen Angedenkens, wo heute an edler Kunststätte auch dieses„ Ratten". Drama ein so buntfarbiges Leben versprüht.
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§ 7. Verboten ist, Kriegsgefangene zur Flucht zu liner Bouillonkeller- Dialekt, der über die Komödie hinschwemmt. bestimmen, ihnen zur Flucht Beihilfe zu leisten oder ihre Flucht zu begünstigen.
§ 8. Bestraft- wird, wer es unterläßt, die Entweichung von Gefangenen, welche ihm anvertraut sind, oder den ihm bekannten Aufenthaltsort eines entwichenen Kriegsgefangenen sofort zu melden oder wer von der Absicht eines Kriegsgefangenen, zu entweichen, in einer Zeit, in welcher die Verhütung der Entweichung möglich ist, glaubhafte Kenntnis erhält und es y unterläßt, dem nächsten Gemeindevorsteher oder der nächsten Polizeibehörde zur rechten Zeit Anzeige zu machen.
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Das darf gesagt werden: so, wie Ferdinand Bonn den Theater. direktor Hassenreuter verkörpert, ganz hingegeben seiner eigenen Künstlerpersönlichkeit, oder so hartkantig und gefühlsweich, mic